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Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

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VII Verfahrensablauf Seite 29<br />

<strong>Sozialkasse</strong>nausweis<br />

(SKA)<br />

Übergabe <strong>des</strong> SKA<br />

Verwahrung <strong>des</strong> SKA<br />

Anforderung eines SKA durch<br />

Verwendung de Mitteilung “M"<br />

Arbeitnehmer aus einem<br />

anderen Bun<strong>des</strong>land<br />

VII Verfahrensablauf<br />

1 Meldung von Arbeitnehmerstammdaten<br />

1.1 Anmeldung eines gewerblichen Arbeitnehmers<br />

Die <strong>Sozialkasse</strong> stellt für jeden gewerblichen Arbeitnehmer unter Angabe<br />

<strong>des</strong> Namens, <strong>des</strong> Geburtsdatums und einer Arbeitnehmernummer einen<br />

<strong>Sozialkasse</strong>nausweis (SKA) aus. Der SKA dient dazu, dem Arbeitgeber<br />

schnell eine Information über die Arbeitnehmernummer zukommen zu<br />

lassen, damit er seiner monatlichen Meldepflicht genügen kann. Der SKA<br />

ist <strong>des</strong>halb vom Arbeitnehmer bei Arbeitsantritt dem Arbeitgeber auszuhändigen.<br />

Liegt ein SKA vor, so kann die Anmeldung direkt auf dem Anhang<br />

“U" mit der nächsten Monatsmeldung erfolgen. Während <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses<br />

ist der SKA vom Arbeitgeber aufzubewahren.<br />

Ist der Arbeitnehmer noch nicht im Baugewerbe beschäftigt gewesen, verfügt<br />

er also nicht über einen SKA bzw. eine Arbeitnehmernummer, ist ein<br />

SKA vom Arbeitgeber bei der <strong>Sozialkasse</strong> mit der Mitteilung “M” zu beantragen<br />

(Achtung: Es müssen das Blatt 1 und Blatt 2 der Mitteilung “M” an<br />

die Kassen geschickt werden). Bei Arbeitnehmern aus anderen Bun<strong>des</strong>ländern<br />

bitten wir um die Einsendung der Lohnnachweiskarte, damit die<br />

angesparten Urlaubsvergütungsansprüche in das <strong>Berliner</strong> <strong>Sozialkasse</strong>nverfahren<br />

übernommen werden können.<br />

SKA ist verloren gegangen Hat ein Arbeitnehmer seinen SKA verloren, nicht ausgehändigt bekommen<br />

usw., ist die Ersatzausstellung eines SKA ebenfalls mit der Mitteilung “M” zu<br />

beantragen. Ggf. kann eine vorhandene Arbeitnehmernummer auch<br />

telefonisch erfragt werden. Ansprechpartner in der <strong>Sozialkasse</strong> sind immer<br />

im “BM/GA" angegeben.<br />

Zusendung <strong>des</strong><br />

<strong>Sozialkasse</strong>nausweises<br />

(SKA)<br />

Die <strong>Sozialkasse</strong> stellt nach Eingang der Mitteilung “M" nach vorheriger Zuweisung<br />

beziehungsweise Prüfung der Arbeitnehmernummer durch die<br />

ZVK-Bau unverzüglich einen SKA aus und leitet ihn dem entsprechenden<br />

Betrieb zu.

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