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Spezialtüren aus Holz

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<strong>Spezialtüren</strong> <strong>aus</strong> <strong>Holz</strong><br />

Schörghuber<br />

®<br />

Mehrfachfunktion<br />

Brandschutz nach DIN 4102<br />

Baurechtliche Grundlagen<br />

476<br />

2.3<br />

Vorschriften und Richtlinien<br />

Die DIN 4102 (Brandverhalten von B<strong>aus</strong>toffen und Bauteilen) konkretisiert die brandschutztechnischen<br />

Begriffe der Landesbauordnungen, der zugehörigen Durchführungsverordnungen<br />

sowie weiterer Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die sich mit dem baulichen<br />

Brandschutz befassen. Baurechtliche Grundlagen sind:<br />

• Landesbauordnungen mit ihren ergänzenden Bestimmungen, z.B. den Ausführungsvorschriften<br />

• Rechtsverordnungen wie Arbeitsstättenverordnung, Gaststättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung,<br />

Warenh<strong>aus</strong>verordnung, Krankenh<strong>aus</strong>verordnung<br />

• Verwaltungsvorschriften und Richtlinien über die Verwendung brennbarer B<strong>aus</strong>toffe im Hochbau,<br />

Hochh<strong>aus</strong>richtlinien, Schulbaurichtlinien, Sportstättenrichtlinien<br />

Die Einführung von Verordnungen und Richtlinien ist Sache der einzelnen Bundesländer, d.h.<br />

die Gültigkeit ist länderspezifisch zu sehen.<br />

Ziele des baulichen Brandschutzes<br />

• Reduzierung der Entstehung von Bränden auf ein Minimum<br />

• Gewährleistung der Standsicherheit von Bauwerken für den Brandfall<br />

• Verhinderung oder Hemmung der Ausbreitung von Bränden innerhalb eines Gebäudes oder<br />

auf andere Gebäudeteile<br />

• Gewährleistung der Rettung von Menschen im Brandfall<br />

• Gewährleistung oder Unterstützung der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr<br />

• Sicherung von Sachwerten im Brandfall<br />

B<strong>aus</strong>toff-Klassifizierung<br />

Die Klassifizierung von B<strong>aus</strong>toffen erfolgt in DIN 4102, Teil 1. Diese wird von der Art des Brandes<br />

entscheidend mitbestimmt. Man unterscheidet B<strong>aus</strong>toffe in:<br />

nichtbrennbar (B<strong>aus</strong>toffklasse A) brennbar (B<strong>aus</strong>toffklasse B)<br />

A1 nichtbrennbar und auch B1 schwerentflammbar<br />

A1 nicht entflammbar B2 normalentflammbar<br />

A2 nichtbrennbar B3 leichtentflammbar<br />

Bauteile-Klassifizierung<br />

Eine weitere Einstufung, nämlich der Bauteile, nimmt die DIN 4102 in Teil 2 vor. Die entsprechenden<br />

Bauteile erhalten einen Buchstaben als Bauteilekennung. Aufgrund ihrer Eigenschaft,<br />

einem Brand für einen definierten Zeitraum einen Widerstand entgegen zu setzen, werden sie<br />

durch die Feuerwiderstandsdauer klassifiziert.<br />

Die Widerstandsdauer in Minuten ist die kennzeichnende Größe für das Brandverhalten von<br />

Bauteilen. Es werden folgende Feuerwiderstandsklassen unterschieden:<br />

T30, F30, G30 ≥ 130 Minuten Feuerwiderstandsdauer<br />

T60, F60 ≥ 160 Minuten Feuerwiderstandsdauer<br />

T90, F90 ≥ 190 Minuten Feuerwiderstandsdauer<br />

T 120 ≥ 120 Minuten Feuerwiderstandsdauer<br />

Die Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten wird dabei als feuerhemmend, von 60 Minuten als<br />

hochfeuerhemmmend und von 90 Minuten als feuerbeständig bezeichnet.

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