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Spezialtüren aus Holz

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2<br />

<strong>Spezialtüren</strong> <strong>aus</strong> <strong>Holz</strong><br />

Schörghuber<br />

®<br />

Mehrfachfunktion<br />

Brandschutz nach DIN 4102<br />

Zulässige Änderungen bei Feuerschutzabschlüssen<br />

480<br />

2.3<br />

B<strong>aus</strong>eitige Änderungen<br />

Neben der Kürzbarkeit von T 30 Brandschutztüren gemäß Zulassung bzw. dem in der Bandkante<br />

befindlichen Kürzungsschild <strong>aus</strong> Stahlblech sind bezüglich der Änderung von<br />

Feuerschutztüren die Mitteilungen des DIBt in der gültigen Fassung zu beachten.<br />

Folgende Änderungen dürfen nach Mitteilung des DIBt vom 1. Februar 1996 bei bereits hergestellten<br />

Feuerschutzabschlüssen auch b<strong>aus</strong>eits durchgeführt werden:<br />

• Anbringen von Kontakten<br />

z. B. Reedkontakte und Schließblechkontakte (Riegelkontakte) zur Verschlußüberwachung,<br />

sofern sie aufgesetzt oder in vorhandene Aussparungen eingesetzt werden können.<br />

• Aust<strong>aus</strong>ch des Schlosses<br />

durch geeignetes, selbstverriegelndes oder motorisch angetriebenes Schloß mit Falle, sofern<br />

dieses Schloß in die vorhandene Schloßtasche eingebaut werden kann und Veränderungen<br />

am Schließblech nicht erforderlich sind. Das nachträgliche Einbauen eines E-Öffners in eine<br />

Zarge ist untersagt; Ausnahme, die Zarge wurde vom Hersteller bereits hierfür vorgerichtet.<br />

• Führung von Kabeln auf dem Türblatt<br />

• Einbau optischer Spione<br />

• Hinweisschilder<br />

Anschrauben, Annieten oder Aufkleben von Hinweisschildern auf dem Türblatt.<br />

• Tritt- oder Kantenschutz<br />

Anschrauben oder Aufkleben von Streifen (etwa bis 250 mm Breite bzw. Höhe) <strong>aus</strong> Blech,<br />

z. B. Tritt- oder Kantenschutz.<br />

• Rammschutzstangen<br />

Anbringen von Rammschutzstangen und Rohrgriffe unter Verwendung ggf. erforderlicher<br />

Verstärkungen (bei durchgehender Befestigung mit Gewindestangen darf die Bohrung max.<br />

12 mm betragen).<br />

• Panikstangengriffe<br />

Anbringung von geeigneten Panikstangengriffen, wenn nach Auskunft des Türherstellers<br />

geeignete Befestigungspunkte vorhanden sind.<br />

• Ergänzung von Z- und Stahleckzargen<br />

mit Gegenzargen zu Stahlumfassungszargen.<br />

• Ergänzung von <strong>Holz</strong>zargen<br />

durch die Anbringung von Wandanschlußleisten.<br />

• Aufkleben von Leisten (Ziersprossen)<br />

<strong>aus</strong> <strong>Holz</strong>, Kunststoff, Aluminium oder Stahl in jeder Form und Lage auf Verglasungen.<br />

• Aufkleben und Nageln von <strong>Holz</strong>leisten auf <strong>Holz</strong>türen<br />

Abmessungen bis ca. 60 mm x 30 mm, jedoch max. 12 dm 3 je Seite, und Anbringung von<br />

Zierleisten auf <strong>Holz</strong>zargen.<br />

Generell gilt, daß Änderungen und Ergänzungen die Funktionsfähigkeit des Feuerschutzabschlusses<br />

nicht beeinträchtigen dürfen (z. B. selbstschließende Eigenschaft).

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