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Mitteilungsblatt Nr. 17 - Anfang September - Zapfendorf

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10 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> / 24.08.2012<br />

Mit Beschluss vom 24.05.2012 hat der Marktgemeinderat<br />

<strong>Zapfendorf</strong> den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs.<br />

1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.<br />

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10<br />

Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan<br />

gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.<br />

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung<br />

sowie die zusammenfassende Erklärung über die<br />

Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse<br />

der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in<br />

dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus<br />

welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den<br />

geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

gewählt wurde, im Rathaus <strong>Zapfendorf</strong>,<br />

Herrngasse 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />

einsehen und über deren Inhalt Auskunft<br />

verlangen (§ 10 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB).<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der<br />

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und<br />

von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen<br />

des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>n. 1 bis 3 BauGB<br />

beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-<br />

und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2<br />

BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplans und des<br />

Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel<br />

des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />

des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem<br />

Markt <strong>Zapfendorf</strong> geltend gemacht worden sind; der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />

soll, ist darzulegen.<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3<br />

Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach<br />

erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den<br />

§§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,<br />

wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des<br />

Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten<br />

sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt<br />

wird.<br />

<strong>Zapfendorf</strong>, 16.08.2012<br />

Markt <strong>Zapfendorf</strong><br />

M a r t i n<br />

1. Bürgermeister<br />

Obstverstrich in Reuthlos<br />

Am Samstag, den 01.09.2012 findet<br />

in Reuthlos der alljährliche Obstverstrich<br />

(Birnen) statt.<br />

Treffpunkt: 13.00 Uhr am Ortsausgang<br />

Richtung Kirchschletten.<br />

Alle interessierten Bürger können mitsteigern.<br />

Obstverstrich in<br />

Unterleiterbach<br />

Am Samstag, den 01.09.2012 findet<br />

in Unterleiterbach der alljährliche<br />

Obstverstrich statt.<br />

Treffpunkt: 13:00 Uhr am Friedhof.<br />

Alle interessierten Bürger können mitsteigern.<br />

Die „Schulstraße“ in <strong>Zapfendorf</strong> wird wegen<br />

des Basars der Elterninitiative Regenbogen“<br />

zur Einbahnstraße<br />

Die „Schulstraße“ in <strong>Zapfendorf</strong> wird am<br />

Samstag, den 08.09.2012, von 7:00 bis12:30 Uhr<br />

wegen Abhalten des Basars der Elterninitiative „Regenbogen“<br />

von der Abzweigung BA 1 bis zur Einmündung<br />

„Ringstraße“ zur Einbahnstraße.<br />

Um Beachtung wird gebeten – besondere Beachtung<br />

gilt für die Anwohner der Schulstraße!<br />

Illegale Rollerrennen in <strong>Zapfendorf</strong><br />

Beim Markt <strong>Zapfendorf</strong> sind Beschwerden eingegangen,<br />

dass der Fußweg zwischen der Frankenstraße und<br />

dem Reuther Weg (Nähe Wendeplatte) als Rennstrecke<br />

von Rollerfahrern verwendet wurde. Dieses illegale<br />

Befahren dieses Geh- und Radweges mit einem motorisierten<br />

Fahrzeug ist illegal.<br />

Sachdienliche Hinweise auf die Fahrer (z.B. Rollerkennzeichen),<br />

bitten wir im Rathaus <strong>Zapfendorf</strong> zu<br />

melden. Es ist unerklärlich, mit welcher Motivation<br />

Einzelne handeln, indem sie öffentliche Wege, auf<br />

denen viele Kinder mit Rädern und zu Fuß unterwegs<br />

sind, als Rennstrecke missbrauchen. Der Markt <strong>Zapfendorf</strong><br />

missbilligt solches Verhalten und wird bei<br />

Bekanntwerden der Verantwortlichen dies zur Anzeige<br />

bringen.

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