Mitteilungsblatt Nr. 17 - Anfang September - Zapfendorf
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10 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> / 24.08.2012<br />
Mit Beschluss vom 24.05.2012 hat der Marktgemeinderat<br />
<strong>Zapfendorf</strong> den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs.<br />
1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.<br />
Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10<br />
Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan<br />
gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.<br />
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung<br />
sowie die zusammenfassende Erklärung über die<br />
Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse<br />
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in<br />
dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus<br />
welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den<br />
geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
gewählt wurde, im Rathaus <strong>Zapfendorf</strong>,<br />
Herrngasse 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />
einsehen und über deren Inhalt Auskunft<br />
verlangen (§ 10 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB).<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der<br />
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und<br />
von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen<br />
des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>n. 1 bis 3 BauGB<br />
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-<br />
und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2<br />
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des<br />
Flächennutzungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel<br />
des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />
des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem<br />
Markt <strong>Zapfendorf</strong> geltend gemacht worden sind; der<br />
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />
soll, ist darzulegen.<br />
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3<br />
Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach<br />
erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den<br />
§§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,<br />
wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des<br />
Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten<br />
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt<br />
wird.<br />
<strong>Zapfendorf</strong>, 16.08.2012<br />
Markt <strong>Zapfendorf</strong><br />
M a r t i n<br />
1. Bürgermeister<br />
Obstverstrich in Reuthlos<br />
Am Samstag, den 01.09.2012 findet<br />
in Reuthlos der alljährliche Obstverstrich<br />
(Birnen) statt.<br />
Treffpunkt: 13.00 Uhr am Ortsausgang<br />
Richtung Kirchschletten.<br />
Alle interessierten Bürger können mitsteigern.<br />
Obstverstrich in<br />
Unterleiterbach<br />
Am Samstag, den 01.09.2012 findet<br />
in Unterleiterbach der alljährliche<br />
Obstverstrich statt.<br />
Treffpunkt: 13:00 Uhr am Friedhof.<br />
Alle interessierten Bürger können mitsteigern.<br />
Die „Schulstraße“ in <strong>Zapfendorf</strong> wird wegen<br />
des Basars der Elterninitiative Regenbogen“<br />
zur Einbahnstraße<br />
Die „Schulstraße“ in <strong>Zapfendorf</strong> wird am<br />
Samstag, den 08.09.2012, von 7:00 bis12:30 Uhr<br />
wegen Abhalten des Basars der Elterninitiative „Regenbogen“<br />
von der Abzweigung BA 1 bis zur Einmündung<br />
„Ringstraße“ zur Einbahnstraße.<br />
Um Beachtung wird gebeten – besondere Beachtung<br />
gilt für die Anwohner der Schulstraße!<br />
Illegale Rollerrennen in <strong>Zapfendorf</strong><br />
Beim Markt <strong>Zapfendorf</strong> sind Beschwerden eingegangen,<br />
dass der Fußweg zwischen der Frankenstraße und<br />
dem Reuther Weg (Nähe Wendeplatte) als Rennstrecke<br />
von Rollerfahrern verwendet wurde. Dieses illegale<br />
Befahren dieses Geh- und Radweges mit einem motorisierten<br />
Fahrzeug ist illegal.<br />
Sachdienliche Hinweise auf die Fahrer (z.B. Rollerkennzeichen),<br />
bitten wir im Rathaus <strong>Zapfendorf</strong> zu<br />
melden. Es ist unerklärlich, mit welcher Motivation<br />
Einzelne handeln, indem sie öffentliche Wege, auf<br />
denen viele Kinder mit Rädern und zu Fuß unterwegs<br />
sind, als Rennstrecke missbrauchen. Der Markt <strong>Zapfendorf</strong><br />
missbilligt solches Verhalten und wird bei<br />
Bekanntwerden der Verantwortlichen dies zur Anzeige<br />
bringen.