11.12.2012 Aufrufe

Mitteilungsblatt Nr. 17 - Anfang September - Zapfendorf

Mitteilungsblatt Nr. 17 - Anfang September - Zapfendorf

Mitteilungsblatt Nr. 17 - Anfang September - Zapfendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> / 24.08.2012<br />

einheimischen Firmen zur Verfügung stellen. Diese<br />

werden dann hinter dem Lärmschutz der künftigen ICE<br />

Strecke verschwinden und nicht stören. Auch Unterleiterbach,<br />

noch mit intaktem Ortsbild, sollte nicht durch<br />

ein neues Gewerbegebiet an Wohnwert verlieren.<br />

Marktgemeinderätin Raab war der Meinung, man müsse<br />

die Realität sehen. Firmen gehen in Ballungsgebiete.<br />

Die Berufstätigen haben auch kein Bedürfnis mehr, am<br />

Arbeitsort zu wohnen. Da heute überwiegend beide<br />

Lebenspartner arbeiten und das meistens an unterschiedlichen<br />

Orten, suchen sie oft einen Wohnort in der<br />

Mitte. Wichtig ist für sie dort eine gute Infrastruktur<br />

(Verkehrsanschluss; öffentliche Einrichtungen wie<br />

Kindergärten, Schule etc.; Einkaufsmöglichkeiten;<br />

Gesundheitseinrichtungen etc.).<br />

Bürgermeister Martin verwies auch auf die günstigen<br />

Gewerbegebietspreise in anderen Kommunen. Es ist<br />

fraglich, ob man aufgrund der Preisvorstellungen der<br />

Eigentümer entsprechender Flächen im Gemeindegebiet<br />

konkurrenzfähig ist.<br />

Marktgemeinderätin Raab schlug vor, zunächst das<br />

Städtebauliche Entwicklungskonzept abzuschließen.<br />

Man sehe dann, was das Leitbild sein soll. Dann könne<br />

man im Marktgemeinderat über die Gewerbethematik<br />

debattieren.<br />

Gegen diesen Vorschlag hatte niemand etwas einzuwenden.<br />

Marktgemeinderat Schonath bat lediglich<br />

darum, die Unterlagen über den heutigen Vortrag der<br />

Städtebauplaner an Frau Werb vom Landratsamt zu<br />

geben, damit diese aus ihrer Sicht hierzu Stellung nehmen<br />

kann.<br />

Feuerwehrgerätehausneubau Oberleiterbach -<br />

Vergabe verschiedener Gewerke<br />

Von der Verwaltung wurden für verschiedene Gewerke<br />

am Feuerwehrgerätehausneubau Oberleiterbach Angebote<br />

eingeholt. Der Ausschuss beschloss hierzu die<br />

Vergabe an folgende Firmen:<br />

Elektroinstallation<br />

Fa. Martin, Lauf 6.349,86 €<br />

Bei einer Versammlung zur Dorferneuerung wurde<br />

mehrheitlich befunden, dass das derzeitige Feuerwehrhaus<br />

abgebrochen werden sollte, um am Leiterbach das<br />

Dorfbild verschönern zu können. Damit würde dort<br />

auch die Feuerwehrsirene wegfallen. Es wäre deshalb<br />

im Rahmen des Feuerwehrgerätehausneubaus auch der<br />

Umbau der Sirenenanlage vom alten auf das neue Feuerwehrgerätehaus<br />

sinnvoll. Hier würden ca. 1.000 €<br />

anfallen.<br />

Das Gremium legte fest, dass die Fa. Martin diese<br />

Arbeiten mit ausführen solle.<br />

Sanitärinstallation (einschl. Stiefelwaschanlage)<br />

Fa. Meister L, <strong>Zapfendorf</strong> 7.<strong>17</strong>2,71 €<br />

Außentreppe<br />

Fa. Schmuck, <strong>Zapfendorf</strong> 5.349,05 €<br />

Estrich- und Bodenbelagsarbeiten<br />

Fa. BasisWohnbau, <strong>Zapfendorf</strong> 7.971,63 €<br />

Kunststofffensterarbeiten<br />

Fa. Schreinerei Dillig, Roth 5.005,14 €<br />

Innen- und Außenputzarbeiten<br />

Fa. Karl, Oberhaid 18.578,28 €<br />

Sektionaltor und Eingangstüre Dachgeschoss<br />

Fa. Lieb, Scheßlitz 5.884,55 €<br />

Kanal- und Wasserleitungshausanschluss<br />

Fa. Pfister, Hohengüßbach 7.720,60 €<br />

Marktgemeinderatssitzung vom 26.07.2012<br />

Überörtliche Rechnungsprüfung – Erlass einer<br />

Straßenausbaubeitragssatzung<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in den<br />

Marktgemeinderatssitzungen am 19.04.2012 und<br />

12.07.2012 ausführlich beraten.<br />

Das Gremium beschloss in der letzten Sitzung eine<br />

Vertagung bis noch offene Fragen bzgl. des Zeitpunktes,<br />

ab wann die zu erlassende Satzung gelten kann, der<br />

Höhe des Gemeindeanteils und der Klassifizierung der<br />

Straßen abgeklärt sind.<br />

Bürgermeister Martin informierte hierzu ausführlichst<br />

über die möglichen und rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

hinsichtlich des Entstehens der<br />

Beitragsschuld einer zukünftigen Straßenausbaubeitragssatzung<br />

(§ 3 der Mustersatzung). § 3 Abs. 1 der<br />

Mustersatzung ist nicht veränderbar, da dieser entsprechend<br />

der gesetzlichen Regelung abgefasst ist (Art. 13<br />

Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2b KAG i.V.m. § 38 AO). Bezüglich § 3<br />

Abs. 2 der Mustersatzung bieten sich zwei Möglichkeiten.<br />

Zum einen der Vorschlag der Mustersatzung mit<br />

der Regelung: „Wenn der in Abs. 1 genannte Zeitpunkt<br />

vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die<br />

Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung“<br />

(Rechtsgrundlage Art. 5 Abs. 8 KAG). Da diese<br />

Rechtsgrundlage eine „Kannvorschrift“ ist, wäre auch<br />

folgende Abfassung möglich: „Auf Baumaßnahmen,<br />

die vor Inkrafttreten dieser Satzung abgeschlossen<br />

worden sind, findet diese Satzung keine Anwendung.“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!