Mitteilungsblatt Nr. 17 - Anfang September - Zapfendorf
Mitteilungsblatt Nr. 17 - Anfang September - Zapfendorf
Mitteilungsblatt Nr. 17 - Anfang September - Zapfendorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> / 24.08.2012<br />
einheimischen Firmen zur Verfügung stellen. Diese<br />
werden dann hinter dem Lärmschutz der künftigen ICE<br />
Strecke verschwinden und nicht stören. Auch Unterleiterbach,<br />
noch mit intaktem Ortsbild, sollte nicht durch<br />
ein neues Gewerbegebiet an Wohnwert verlieren.<br />
Marktgemeinderätin Raab war der Meinung, man müsse<br />
die Realität sehen. Firmen gehen in Ballungsgebiete.<br />
Die Berufstätigen haben auch kein Bedürfnis mehr, am<br />
Arbeitsort zu wohnen. Da heute überwiegend beide<br />
Lebenspartner arbeiten und das meistens an unterschiedlichen<br />
Orten, suchen sie oft einen Wohnort in der<br />
Mitte. Wichtig ist für sie dort eine gute Infrastruktur<br />
(Verkehrsanschluss; öffentliche Einrichtungen wie<br />
Kindergärten, Schule etc.; Einkaufsmöglichkeiten;<br />
Gesundheitseinrichtungen etc.).<br />
Bürgermeister Martin verwies auch auf die günstigen<br />
Gewerbegebietspreise in anderen Kommunen. Es ist<br />
fraglich, ob man aufgrund der Preisvorstellungen der<br />
Eigentümer entsprechender Flächen im Gemeindegebiet<br />
konkurrenzfähig ist.<br />
Marktgemeinderätin Raab schlug vor, zunächst das<br />
Städtebauliche Entwicklungskonzept abzuschließen.<br />
Man sehe dann, was das Leitbild sein soll. Dann könne<br />
man im Marktgemeinderat über die Gewerbethematik<br />
debattieren.<br />
Gegen diesen Vorschlag hatte niemand etwas einzuwenden.<br />
Marktgemeinderat Schonath bat lediglich<br />
darum, die Unterlagen über den heutigen Vortrag der<br />
Städtebauplaner an Frau Werb vom Landratsamt zu<br />
geben, damit diese aus ihrer Sicht hierzu Stellung nehmen<br />
kann.<br />
Feuerwehrgerätehausneubau Oberleiterbach -<br />
Vergabe verschiedener Gewerke<br />
Von der Verwaltung wurden für verschiedene Gewerke<br />
am Feuerwehrgerätehausneubau Oberleiterbach Angebote<br />
eingeholt. Der Ausschuss beschloss hierzu die<br />
Vergabe an folgende Firmen:<br />
Elektroinstallation<br />
Fa. Martin, Lauf 6.349,86 €<br />
Bei einer Versammlung zur Dorferneuerung wurde<br />
mehrheitlich befunden, dass das derzeitige Feuerwehrhaus<br />
abgebrochen werden sollte, um am Leiterbach das<br />
Dorfbild verschönern zu können. Damit würde dort<br />
auch die Feuerwehrsirene wegfallen. Es wäre deshalb<br />
im Rahmen des Feuerwehrgerätehausneubaus auch der<br />
Umbau der Sirenenanlage vom alten auf das neue Feuerwehrgerätehaus<br />
sinnvoll. Hier würden ca. 1.000 €<br />
anfallen.<br />
Das Gremium legte fest, dass die Fa. Martin diese<br />
Arbeiten mit ausführen solle.<br />
Sanitärinstallation (einschl. Stiefelwaschanlage)<br />
Fa. Meister L, <strong>Zapfendorf</strong> 7.<strong>17</strong>2,71 €<br />
Außentreppe<br />
Fa. Schmuck, <strong>Zapfendorf</strong> 5.349,05 €<br />
Estrich- und Bodenbelagsarbeiten<br />
Fa. BasisWohnbau, <strong>Zapfendorf</strong> 7.971,63 €<br />
Kunststofffensterarbeiten<br />
Fa. Schreinerei Dillig, Roth 5.005,14 €<br />
Innen- und Außenputzarbeiten<br />
Fa. Karl, Oberhaid 18.578,28 €<br />
Sektionaltor und Eingangstüre Dachgeschoss<br />
Fa. Lieb, Scheßlitz 5.884,55 €<br />
Kanal- und Wasserleitungshausanschluss<br />
Fa. Pfister, Hohengüßbach 7.720,60 €<br />
Marktgemeinderatssitzung vom 26.07.2012<br />
Überörtliche Rechnungsprüfung – Erlass einer<br />
Straßenausbaubeitragssatzung<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in den<br />
Marktgemeinderatssitzungen am 19.04.2012 und<br />
12.07.2012 ausführlich beraten.<br />
Das Gremium beschloss in der letzten Sitzung eine<br />
Vertagung bis noch offene Fragen bzgl. des Zeitpunktes,<br />
ab wann die zu erlassende Satzung gelten kann, der<br />
Höhe des Gemeindeanteils und der Klassifizierung der<br />
Straßen abgeklärt sind.<br />
Bürgermeister Martin informierte hierzu ausführlichst<br />
über die möglichen und rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten<br />
hinsichtlich des Entstehens der<br />
Beitragsschuld einer zukünftigen Straßenausbaubeitragssatzung<br />
(§ 3 der Mustersatzung). § 3 Abs. 1 der<br />
Mustersatzung ist nicht veränderbar, da dieser entsprechend<br />
der gesetzlichen Regelung abgefasst ist (Art. 13<br />
Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2b KAG i.V.m. § 38 AO). Bezüglich § 3<br />
Abs. 2 der Mustersatzung bieten sich zwei Möglichkeiten.<br />
Zum einen der Vorschlag der Mustersatzung mit<br />
der Regelung: „Wenn der in Abs. 1 genannte Zeitpunkt<br />
vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die<br />
Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung“<br />
(Rechtsgrundlage Art. 5 Abs. 8 KAG). Da diese<br />
Rechtsgrundlage eine „Kannvorschrift“ ist, wäre auch<br />
folgende Abfassung möglich: „Auf Baumaßnahmen,<br />
die vor Inkrafttreten dieser Satzung abgeschlossen<br />
worden sind, findet diese Satzung keine Anwendung.“