24.04.2017 Aufrufe

bbh_2017_05_print

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Berlin-Brandenburgisches Handwerk 5 I <strong>2017</strong> Betriebsberatung I 31<br />

Mängelgewährleistungsrecht<br />

Haftungsfalle für Handwerker entschärft<br />

Das Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts ist rechtskräftig.<br />

Nachdem der Bundesrat am 31. März <strong>2017</strong> dem Gesetz zugestimmt hat, treten<br />

die neuen Bestimmungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2018 in Kraft.<br />

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht<br />

wird um einen wichtigen Aspekt erweitert:<br />

Handwerker können dann einen Ersatz<br />

ihrer Aus- und Einbaukosten geltend<br />

machen, wenn der Lieferant mangelhaftes<br />

Material geliefert hat. Einen solchen<br />

Ersatzanspruch gab es bislang nicht. Der<br />

Anspruch umfasst neben den Kosten für<br />

ein- und wieder ausgebaute Materialien<br />

zudem Kosten für das erneute Anbringen<br />

von Materialien, die zuvor an eine andere<br />

Sache angebracht wurden. Der Begriff<br />

des „Anbringens“ berührt zahlreiche<br />

Tätigkeiten, wie sie z. B. im Maler- und<br />

Lackiererhandwerk, Raumausstatterhandwerk<br />

oder Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk<br />

ausgeführt werden.<br />

Damit sind nahezu sämtliche Tätigkeiten<br />

erfasst, die vorher in die „Haftungsfalle“<br />

für Handwerker führen konnten. Des<br />

Weiteren erhalten Handwerker das<br />

Recht zur Wahl der Nachbesserung. Sie<br />

entscheiden, ob der Materiallieferant<br />

ihnen Geldersatz leisten oder selbst die<br />

erforderliche Mängelbeseitigung beim<br />

Kunden durchführen muss.<br />

Eine gesetzliche AGB-Festigkeit hat<br />

der Bundestag nicht beschlossen. Die<br />

Abgeordneten gehen davon aus, dass die<br />

bewährte Rechtsprechung des BGH einen<br />

ausreichenden Schutz für die Betriebe<br />

bietet. Die ständige Rechtsprechung zur<br />

Ausstrahlungswirkung der AGB-Verbotsklauseln<br />

bei Verwendung gegenüber<br />

Unternehmern wird sich nach Einschätzung<br />

des Zentralverbandes des Deutschen<br />

Handwerks dennoch positiv auf den neu<br />

eingeführten Anspruch auf Ersatz der Ausund<br />

Einbaukosten bzw. Anbringungskosten<br />

von Materialien auswirken. Inwieweit<br />

die Rechtsprechung eine Einschränkung<br />

des Anspruchs zulässt, sei derzeit jedoch<br />

nicht abschließend prognostizierbar. Wichtig<br />

sei es, entsprechende Fälle gerichtlich<br />

klären zu lassen, um zeitnah Rechtsklarheit<br />

zu erlangen.<br />

Weitere Ankünfte erhalten Sie bei:<br />

Dr. Johannes Thelen, thelen@hwk-berlin.de<br />

Telefon (0 30) 2 59 03–3 93,<br />

Naturstrom<br />

für Ihren<br />

Betrieb<br />

Der exklusive Stromtarif – Profi Natur12 Partner<br />

• 100 % regenerativer Strom<br />

• Preisvorteil für Innungsmitglieder<br />

• Bestpreis-Abrechnung<br />

nach Verbrauch<br />

• 12 Monate eingeschränkte<br />

Preisgarantie *<br />

Informieren Sie sich einfach unter<br />

www.vattenfall.de/partner-berlin<br />

* Ausgenommen sind Änderungen der EEG-Umlage, der KWK-Umlage, der Umlage<br />

nach § 19 StromNEV, der Offshore-Haftungs-Umlage, der Umlage für abschaltbare<br />

Lasten, der Strom- und der Umsatzsteuer. Ausgenommen sind ferner Preisänderungen,<br />

soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste,<br />

die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung oder den Verbrauch von<br />

elektrischer Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam<br />

werden. Die staatlichen Komponenten inklusive der Steuern betragen ca. 53 % des<br />

Verbrauchspreises und ca. 16 % des Grundpreises. Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit<br />

von 12 Monaten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!