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Ausgabe 19/2012 - 14-Tage-Nörten

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■ Bericht zur gemeinsamen Sitzung des Familien-,<br />

Kultur- und Sportausschusses und des Schulaus<br />

schusses<br />

- Konzept zur Neuordnung der Sportstätten vorgestellt -<br />

(glom) In einer Sitzung des Ausschusses für Familie, Kultur und<br />

Sport gemeinsam mit dem Schulausschuss wurde am Montag,<br />

dem 10.09.<strong>2012</strong> das Ergebnis der Untersuchung zur „Neuordnung<br />

der Sportstätten“ von dem beauftragten Planungsbüro<br />

vorgestellt und von beiden Ausschüssen beraten.<br />

Die Untersuchung betrachtet vier Varianten für eine Neuordnung<br />

• Ausbau der schulischen Sportanlagen an der Bünte<br />

und Verlagerung des Sportplatzes an den Rodebach<br />

als Rasenplatz<br />

• Ausbau der schulischen Sportanlagen an der Bünte<br />

und Verlagerung des Sportplatzes an den Rodebach<br />

als Kunstrasen<br />

• Ausbau der schulischen Sportanlagen an der Bünte,<br />

Erneuerung der Laufbahn in Kunststoff und Sanierung<br />

des Tennenplatzes am Rodebach<br />

• Ausbau der schulischen Sportanlagen an der Bünte,<br />

Erneuerung der Laufbahn in Tenne und Sanierung<br />

des Tennenplatzes am Rodebach<br />

Die Bürgermeisterin informierte zu Beginn der Sitzung über die<br />

Entstehungsgeschichte, die zur Beauftragung des Planungsbüros<br />

Schwahn durch einen Beschluss des Verwaltungsausschusses<br />

geführt hatte. Die seitens der Verwaltung vorgelegte<br />

Beschlussempfehlung sieht vor, die Schulsportanlagen an der<br />

Bünte zu erneuern und auszubauen und den Sportplatz an den<br />

Rodebach zu verlagern.<br />

„Nun sei beabsichtigt, den Planungsentwurf mit den ortsansässigen<br />

Schulen noch weiter auszuarbeiten“, so die Bürgermeisterin.<br />

Sie stellte deshalb den Antrag, den bisherigen Beschlussvorschlag<br />

entsprechend zu ergänzen.<br />

Insgesamt biete dieser Vorschlag mit einer Investitionshöhe von<br />

rund 1,1 Mio. die wirtschaftlichste Lösung, die durch Zuschüsse<br />

aus der Kreisschulbaukasse und durch Verkaufserlöse, der<br />

entstehenden Bauflächen an der Bünte, finanziert werden kann.<br />

Das Thema wurde innerhalb der Sitzung kontrovers aber sehr<br />

diszipliniert von allen Beteiligten diskutiert. Als nächstes steht<br />

nun ein Termin mit den Schulen an, um die vorliegenden Planungen<br />

auf die Bedürfnisse der Schulen abzustimmen. Des<br />

Weiteren wird sich der Ortsrat <strong>Nörten</strong>-Hardenberg mit dem<br />

Thema befassen.<br />

■ Öffentliche Bekanntmachung<br />

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)<br />

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung<br />

durch die Meldebehörden<br />

Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes vom<br />

01.07.2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen – außerhalb<br />

des Spannungs- und Verteidigungsfalles – ausgesetzt. An die<br />

Stelle der Wehrerfassung tritt die Erhebung personenbezogener<br />

Daten bei den Meldebehörden.<br />

Die Meldebehörden übermitteln nach § 58 des Wehrpflichtgesetzes<br />

dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der<br />

Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31.<br />

März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,<br />

die im darauf folgenden Jahr volljährig werden:<br />

1. Familienname<br />

2. Vornamen<br />

3. gegenwärtige Anschrift<br />

Die Datenübermittlungen sind nicht zulässig, wenn die Betroffenen<br />

ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

4<br />

(MRRG) widersprochen haben.<br />

Wer in 20<strong>14</strong> volljährig wird und nicht damit einverstanden ist,<br />

dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet<br />

werden, der kann dieser Datenübermittlung widersprechen.<br />

Der Widerspruch ist beim Flecken <strong>Nörten</strong>-Hardenberg, Bürgerbüro,<br />

Burgstr. 2, 37176 <strong>Nörten</strong>-Hardenberg, schriftlich oder zur<br />

Niederschrift einzureichen.<br />

Zum 31.03.2013 werden die Daten an das Bundesamt für<br />

Wehrverwaltung übermittelt.<br />

<strong>Nörten</strong>-Hardenberg, den 10.09.<strong>2012</strong><br />

Flecken <strong>Nörten</strong>-Hardenberg, die Bürgermeisterin<br />

gez. Klinkert-Kitttel<br />

■ Öffentliche Bekanntmachung<br />

Am Donnerstag, den 20. September <strong>2012</strong>, findet um 15.00<br />

Uhr, in <strong>Nörten</strong>-Hardenberg, Rathaus, Sitzungssaal (Zimmer<br />

18), eine öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

mit folgender <strong>Tage</strong>sordnung statt:<br />

<strong>Tage</strong>sordnung<br />

A. Öffentlich<br />

TOP 1 Eröffnung der 6. Sitzung;<br />

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der<br />

Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. Feststellung<br />

der <strong>Tage</strong>sordnung der öffentlichen Sitzung.<br />

TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung<br />

vom 12.06.<strong>2012</strong><br />

TOP 3 Sanierung Altstadt <strong>Nörten</strong>-Hardenberg<br />

a.) - Umgestaltung Stiftsplatz<br />

- (DS Nr. 32/2001 und Stellungnahme vom 11.09.<strong>2012</strong>)<br />

b.) - Gestaltung Gelände „Alte Brauerei“<br />

- (DS Nr. 32/2001 und Stellungnahme vom 11.09.<strong>2012</strong>)<br />

TOP 4 B-Plan Nr. 2 „In der Klappe“ OT Sudershausen<br />

- 1. Änderung -<br />

(DS Nr. 65/<strong>19</strong>92 und Stellungnahme vom 10.09.<strong>2012</strong>)<br />

TOP 5 B-Plan Nr. 4 „Neustadt“ OT Wolbrechtshausen<br />

- 1.Änderung -<br />

(DS Nr. 24/2006 und Stellungnahme vom 10.09.<strong>2012</strong>)<br />

TOP 6 Amtliche Mitteilungen<br />

TOP 7 Anfragen<br />

TOP 8 Einwohner(innen)-Fragestunde<br />

B. Nichtöffentlich<br />

<strong>Nörten</strong>-Hardenberg, den 12.09.<strong>2012</strong><br />

Die Bürgermeisterin<br />

■ Umgang mit Gartenabfällen<br />

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Flecken <strong>Nörten</strong>-<br />

Hardenberg nicht mehr erlaubt, es gibt auch keine speziellen<br />

„Brenntage“, da es durch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle<br />

zu hohen Schadstoffemissionen kommt (Feinstaub).<br />

Für die Umwelt ist es am Besten, Bioabfälle dort zu verwerten,<br />

wo sie anfallen. Ein Komposthaufen im Garten ist eine gute Sache.<br />

Eine kostenlose Broschüre mit wertvollen Tipps zu diesem<br />

Thema gibt es bei der Kreisabfallwirtschaft, bei der Landkreisverwaltung<br />

sowie bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen.<br />

Grünschnitt, Baum- und Strauchschnitt sollten entweder im eigenen<br />

Garten kompostiert werden oder gehören in die Biotonne.<br />

Für Mehrmengen, insbesondere in den Sommermonaten, hat<br />

sich das Hinzunehmen von einer Saisonbiotonne bewährt. Die<br />

Saisonbiotonnen gibt es in drei Größen. Sie werden von April<br />

bis Oktober geleert und verbleiben die restlichen Monate auf<br />

Ihrem Grundstück. Die Biotonnen werden alle zwei Wochen<br />

geleert.

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