Ausgabe 19/2012 - 14-Tage-Nörten
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■ Bericht zur gemeinsamen Sitzung des Familien-,<br />
Kultur- und Sportausschusses und des Schulaus<br />
schusses<br />
- Konzept zur Neuordnung der Sportstätten vorgestellt -<br />
(glom) In einer Sitzung des Ausschusses für Familie, Kultur und<br />
Sport gemeinsam mit dem Schulausschuss wurde am Montag,<br />
dem 10.09.<strong>2012</strong> das Ergebnis der Untersuchung zur „Neuordnung<br />
der Sportstätten“ von dem beauftragten Planungsbüro<br />
vorgestellt und von beiden Ausschüssen beraten.<br />
Die Untersuchung betrachtet vier Varianten für eine Neuordnung<br />
• Ausbau der schulischen Sportanlagen an der Bünte<br />
und Verlagerung des Sportplatzes an den Rodebach<br />
als Rasenplatz<br />
• Ausbau der schulischen Sportanlagen an der Bünte<br />
und Verlagerung des Sportplatzes an den Rodebach<br />
als Kunstrasen<br />
• Ausbau der schulischen Sportanlagen an der Bünte,<br />
Erneuerung der Laufbahn in Kunststoff und Sanierung<br />
des Tennenplatzes am Rodebach<br />
• Ausbau der schulischen Sportanlagen an der Bünte,<br />
Erneuerung der Laufbahn in Tenne und Sanierung<br />
des Tennenplatzes am Rodebach<br />
Die Bürgermeisterin informierte zu Beginn der Sitzung über die<br />
Entstehungsgeschichte, die zur Beauftragung des Planungsbüros<br />
Schwahn durch einen Beschluss des Verwaltungsausschusses<br />
geführt hatte. Die seitens der Verwaltung vorgelegte<br />
Beschlussempfehlung sieht vor, die Schulsportanlagen an der<br />
Bünte zu erneuern und auszubauen und den Sportplatz an den<br />
Rodebach zu verlagern.<br />
„Nun sei beabsichtigt, den Planungsentwurf mit den ortsansässigen<br />
Schulen noch weiter auszuarbeiten“, so die Bürgermeisterin.<br />
Sie stellte deshalb den Antrag, den bisherigen Beschlussvorschlag<br />
entsprechend zu ergänzen.<br />
Insgesamt biete dieser Vorschlag mit einer Investitionshöhe von<br />
rund 1,1 Mio. die wirtschaftlichste Lösung, die durch Zuschüsse<br />
aus der Kreisschulbaukasse und durch Verkaufserlöse, der<br />
entstehenden Bauflächen an der Bünte, finanziert werden kann.<br />
Das Thema wurde innerhalb der Sitzung kontrovers aber sehr<br />
diszipliniert von allen Beteiligten diskutiert. Als nächstes steht<br />
nun ein Termin mit den Schulen an, um die vorliegenden Planungen<br />
auf die Bedürfnisse der Schulen abzustimmen. Des<br />
Weiteren wird sich der Ortsrat <strong>Nörten</strong>-Hardenberg mit dem<br />
Thema befassen.<br />
■ Öffentliche Bekanntmachung<br />
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)<br />
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung<br />
durch die Meldebehörden<br />
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes vom<br />
01.07.2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen – außerhalb<br />
des Spannungs- und Verteidigungsfalles – ausgesetzt. An die<br />
Stelle der Wehrerfassung tritt die Erhebung personenbezogener<br />
Daten bei den Meldebehörden.<br />
Die Meldebehörden übermitteln nach § 58 des Wehrpflichtgesetzes<br />
dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der<br />
Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31.<br />
März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,<br />
die im darauf folgenden Jahr volljährig werden:<br />
1. Familienname<br />
2. Vornamen<br />
3. gegenwärtige Anschrift<br />
Die Datenübermittlungen sind nicht zulässig, wenn die Betroffenen<br />
ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes<br />
4<br />
(MRRG) widersprochen haben.<br />
Wer in 20<strong>14</strong> volljährig wird und nicht damit einverstanden ist,<br />
dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet<br />
werden, der kann dieser Datenübermittlung widersprechen.<br />
Der Widerspruch ist beim Flecken <strong>Nörten</strong>-Hardenberg, Bürgerbüro,<br />
Burgstr. 2, 37176 <strong>Nörten</strong>-Hardenberg, schriftlich oder zur<br />
Niederschrift einzureichen.<br />
Zum 31.03.2013 werden die Daten an das Bundesamt für<br />
Wehrverwaltung übermittelt.<br />
<strong>Nörten</strong>-Hardenberg, den 10.09.<strong>2012</strong><br />
Flecken <strong>Nörten</strong>-Hardenberg, die Bürgermeisterin<br />
gez. Klinkert-Kitttel<br />
■ Öffentliche Bekanntmachung<br />
Am Donnerstag, den 20. September <strong>2012</strong>, findet um 15.00<br />
Uhr, in <strong>Nörten</strong>-Hardenberg, Rathaus, Sitzungssaal (Zimmer<br />
18), eine öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
mit folgender <strong>Tage</strong>sordnung statt:<br />
<strong>Tage</strong>sordnung<br />
A. Öffentlich<br />
TOP 1 Eröffnung der 6. Sitzung;<br />
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der<br />
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. Feststellung<br />
der <strong>Tage</strong>sordnung der öffentlichen Sitzung.<br />
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung<br />
vom 12.06.<strong>2012</strong><br />
TOP 3 Sanierung Altstadt <strong>Nörten</strong>-Hardenberg<br />
a.) - Umgestaltung Stiftsplatz<br />
- (DS Nr. 32/2001 und Stellungnahme vom 11.09.<strong>2012</strong>)<br />
b.) - Gestaltung Gelände „Alte Brauerei“<br />
- (DS Nr. 32/2001 und Stellungnahme vom 11.09.<strong>2012</strong>)<br />
TOP 4 B-Plan Nr. 2 „In der Klappe“ OT Sudershausen<br />
- 1. Änderung -<br />
(DS Nr. 65/<strong>19</strong>92 und Stellungnahme vom 10.09.<strong>2012</strong>)<br />
TOP 5 B-Plan Nr. 4 „Neustadt“ OT Wolbrechtshausen<br />
- 1.Änderung -<br />
(DS Nr. 24/2006 und Stellungnahme vom 10.09.<strong>2012</strong>)<br />
TOP 6 Amtliche Mitteilungen<br />
TOP 7 Anfragen<br />
TOP 8 Einwohner(innen)-Fragestunde<br />
B. Nichtöffentlich<br />
<strong>Nörten</strong>-Hardenberg, den 12.09.<strong>2012</strong><br />
Die Bürgermeisterin<br />
■ Umgang mit Gartenabfällen<br />
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Flecken <strong>Nörten</strong>-<br />
Hardenberg nicht mehr erlaubt, es gibt auch keine speziellen<br />
„Brenntage“, da es durch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle<br />
zu hohen Schadstoffemissionen kommt (Feinstaub).<br />
Für die Umwelt ist es am Besten, Bioabfälle dort zu verwerten,<br />
wo sie anfallen. Ein Komposthaufen im Garten ist eine gute Sache.<br />
Eine kostenlose Broschüre mit wertvollen Tipps zu diesem<br />
Thema gibt es bei der Kreisabfallwirtschaft, bei der Landkreisverwaltung<br />
sowie bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen.<br />
Grünschnitt, Baum- und Strauchschnitt sollten entweder im eigenen<br />
Garten kompostiert werden oder gehören in die Biotonne.<br />
Für Mehrmengen, insbesondere in den Sommermonaten, hat<br />
sich das Hinzunehmen von einer Saisonbiotonne bewährt. Die<br />
Saisonbiotonnen gibt es in drei Größen. Sie werden von April<br />
bis Oktober geleert und verbleiben die restlichen Monate auf<br />
Ihrem Grundstück. Die Biotonnen werden alle zwei Wochen<br />
geleert.