msg systems AG, Ismaning - BaFin
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Am 10. März 2009, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Erlangung<br />
der Kontrolle über die Zielgesellschaft, betrug der Schlusskurs der FJA-Aktien im<br />
elektronischen Handelssystem XETRA EUR 2,53. Der Angebotspreis liegt um EUR 0,03<br />
bzw. ca. 1,19 % über diesem Börsenkurs.<br />
Am 2. Februar 2009, dem ersten Börsenhandelstag im Februar 2009, betrug der Schlusskurs<br />
der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 2,30. Der Angebotspreis<br />
liegt um EUR 0,26 bzw. ca. 11,3% über diesem Börsenkurs.<br />
Am 2. Januar 2009, dem ersten Börsenhandelstag im Januar 2009, betrug der Schlusskurs<br />
der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 1,90. Der Angebotspreis<br />
enthält somit einen Aufschlag von EUR 0,66 bzw. ca. 34,74% auf diesen Börsenkurs.<br />
Am 1. Dezember 2008, dem ersten Börsenhandelstag im Dezember 2008, betrug der<br />
Schlusskurs der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 1,55. Der<br />
Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 1,01 bzw. ca. 65,16% auf diesen<br />
Börsenkurs.<br />
Am 3. November 2008, dem ersten Börsenhandelstag im November 2008, betrug der<br />
Schlusskurs der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 1,62. Der<br />
Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 0,94 bzw. ca. 58,02% auf diesen<br />
Börsenkurs.<br />
Als Quelle für die vorgenannten Börsenkurse wurden die Angaben der Deutsche Börse<br />
<strong>AG</strong> genutzt.<br />
3.3 Annahmefrist<br />
3.3.1 Beginn und Ende der Annahmefrist<br />
Die Frist, in der die FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre dieses Angebot annehmen können, einschließlich<br />
aller in Ziffer 3.3.2 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Verlängerungen derselben<br />
(,,Annahmefrist“), beginnt am 9. April 2009. Die Annahmefrist endet, sofern sie nicht in<br />
Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Ziffer 3.3.2 dieser Angebotsunterlage verlängert<br />
wird, am<br />
7. Mai 2009, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.).<br />
3.3.2 Verlängerung der Annahmefrist<br />
Die Bieterin kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der nach Ziffer 3.3.1 dieser Angebotsunterlage<br />
vorgesehenen Annahmefrist, also bis zum 6. Mai 2009, dieses Pflichtangebot<br />
gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG ändern. Wird das Pflichtangebot innerhalb der letzten zwei<br />
Wochen vor Ablauf der ursprünglich festgelegten Annahmefrist geändert, verlängert sich<br />
nach §§ 39, 21 Abs. 5 WpÜG die Annahmefrist um zwei Wochen. Die Annahmefrist<br />
wird dann am<br />
22. Mai 2009, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.)<br />
enden.<br />
Wird während der Annahmefrist dieses Pflichtangebots von einem Dritten ein konkurrierendes<br />
öffentliches Angebot zum Erwerb der FJA-Aktien abgegeben und läuft die Annahmefrist<br />
für dieses Pflichtangebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende<br />
Angebot ab, so bestimmt sich gemäß §§ 39, 22 Abs. 2 WpÜG der Ablauf der Annahmefrist<br />
für dieses Pflichtangebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende<br />
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