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msg systems AG, Ismaning - BaFin

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Am 10. März 2009, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Erlangung<br />

der Kontrolle über die Zielgesellschaft, betrug der Schlusskurs der FJA-Aktien im<br />

elektronischen Handelssystem XETRA EUR 2,53. Der Angebotspreis liegt um EUR 0,03<br />

bzw. ca. 1,19 % über diesem Börsenkurs.<br />

Am 2. Februar 2009, dem ersten Börsenhandelstag im Februar 2009, betrug der Schlusskurs<br />

der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 2,30. Der Angebotspreis<br />

liegt um EUR 0,26 bzw. ca. 11,3% über diesem Börsenkurs.<br />

Am 2. Januar 2009, dem ersten Börsenhandelstag im Januar 2009, betrug der Schlusskurs<br />

der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 1,90. Der Angebotspreis<br />

enthält somit einen Aufschlag von EUR 0,66 bzw. ca. 34,74% auf diesen Börsenkurs.<br />

Am 1. Dezember 2008, dem ersten Börsenhandelstag im Dezember 2008, betrug der<br />

Schlusskurs der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 1,55. Der<br />

Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 1,01 bzw. ca. 65,16% auf diesen<br />

Börsenkurs.<br />

Am 3. November 2008, dem ersten Börsenhandelstag im November 2008, betrug der<br />

Schlusskurs der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 1,62. Der<br />

Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 0,94 bzw. ca. 58,02% auf diesen<br />

Börsenkurs.<br />

Als Quelle für die vorgenannten Börsenkurse wurden die Angaben der Deutsche Börse<br />

<strong>AG</strong> genutzt.<br />

3.3 Annahmefrist<br />

3.3.1 Beginn und Ende der Annahmefrist<br />

Die Frist, in der die FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre dieses Angebot annehmen können, einschließlich<br />

aller in Ziffer 3.3.2 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Verlängerungen derselben<br />

(,,Annahmefrist“), beginnt am 9. April 2009. Die Annahmefrist endet, sofern sie nicht in<br />

Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Ziffer 3.3.2 dieser Angebotsunterlage verlängert<br />

wird, am<br />

7. Mai 2009, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.).<br />

3.3.2 Verlängerung der Annahmefrist<br />

Die Bieterin kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der nach Ziffer 3.3.1 dieser Angebotsunterlage<br />

vorgesehenen Annahmefrist, also bis zum 6. Mai 2009, dieses Pflichtangebot<br />

gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG ändern. Wird das Pflichtangebot innerhalb der letzten zwei<br />

Wochen vor Ablauf der ursprünglich festgelegten Annahmefrist geändert, verlängert sich<br />

nach §§ 39, 21 Abs. 5 WpÜG die Annahmefrist um zwei Wochen. Die Annahmefrist<br />

wird dann am<br />

22. Mai 2009, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.)<br />

enden.<br />

Wird während der Annahmefrist dieses Pflichtangebots von einem Dritten ein konkurrierendes<br />

öffentliches Angebot zum Erwerb der FJA-Aktien abgegeben und läuft die Annahmefrist<br />

für dieses Pflichtangebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende<br />

Angebot ab, so bestimmt sich gemäß §§ 39, 22 Abs. 2 WpÜG der Ablauf der Annahmefrist<br />

für dieses Pflichtangebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende<br />

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