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msg systems AG, Ismaning - BaFin

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Ausgehend von der Situation nach dem Vollzug der Vorerwerbe, sind aufgrund der Annahme<br />

der Durchführung dieses Angebots voraussichtlich folgende bilanzielle Entwicklungen<br />

im Vergleich zum Pro-Forma-Status per 31. Dezember 2008 zu erwarten:<br />

- Die Veränderung spiegelt sich auf der Aktivseite der Bilanz in der Erhöhung der Position<br />

„Finanzanlagen“ in Höhe von TEUR 36.510 und einer Minderung der Position<br />

„Liquide Mittel“ in Höhe von TEUR 4.310 wider.<br />

- Die finanziellen Verbindlichkeiten würden sich aufgrund der überwiegenden Fremdfinanzierung<br />

dieses Pflichtangebots um TEUR 32.200 erhöhen.<br />

- Insgesamt würde sich die Bilanzsumme von TEUR 117.873 um TEUR 32.200 auf<br />

TEUR 150.073 erhöhen.<br />

10.4 Auswirkungen dieses Pflichtangebots auf die Ertragslage der Bieterin (Einzelabschluss)<br />

Die Bieterin erwartet bei erfolgreicher Durchführung des Angebots folgende, für das Jahresergebnis<br />

2009 der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> insgesamt relativ unbedeutende Auswirkungen auf<br />

die Ertragslage:<br />

- Erträge aus der Beteiligung an der Zielgesellschaft werden für 2009 nicht erwartet.<br />

- Auf die Umsatzerlöse der Bieterin hat die Durchführung des Angebots keine Auswirkungen.<br />

- Durch die Verringerung der liquiden Mittel werden künftig geringere Zinserträge<br />

entstehen. Die Gesellschaft erwartet für 2009 aufgrund des Pflichtangebots einen<br />

Zinsertrag von ca. TEUR 100 anstatt ca. TEUR 250.<br />

- Aufgrund der von den Banken und von verbundenen Unternehmen gewährten Kredite<br />

zur Finanzierung des Erwerb der außenstehenden Aktien entstehen der Bieterin<br />

unter der Annahme, dass alle Aktien der außenstehender Aktionäre im Zuge des<br />

Pflichtangebots erworben würden, Aufwendungen in 2009 in Höhe von ca. TEUR<br />

1.090.<br />

11. Stand behördlicher Genehmigungen und Verfahren<br />

11.1 Kartellrechtliche Verfahren<br />

Eine Zuständigkeit des Bundeskartellamts für das Zusammenschlussvorhaben besteht<br />

nicht, da die maßgeblichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden. Auch eine Zuständigkeit<br />

der Europäischen Kommission, US-amerikanischer Kartellbehörden oder anderer<br />

ausländischer Kartellbehörden ist nicht gegeben.<br />

11.2 Sonstige behördliche Verfahren<br />

Die <strong>BaFin</strong> hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 8. April 2009 gestattet.<br />

Weitere behördliche Genehmigungen, Zustimmungen, Ermächtigungen oder Freigaben<br />

sind zum Vollzug des Pflichtangebots nicht erforderlich.<br />

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