msg systems AG, Ismaning - BaFin
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Ausgehend von der Situation nach dem Vollzug der Vorerwerbe, sind aufgrund der Annahme<br />
der Durchführung dieses Angebots voraussichtlich folgende bilanzielle Entwicklungen<br />
im Vergleich zum Pro-Forma-Status per 31. Dezember 2008 zu erwarten:<br />
- Die Veränderung spiegelt sich auf der Aktivseite der Bilanz in der Erhöhung der Position<br />
„Finanzanlagen“ in Höhe von TEUR 36.510 und einer Minderung der Position<br />
„Liquide Mittel“ in Höhe von TEUR 4.310 wider.<br />
- Die finanziellen Verbindlichkeiten würden sich aufgrund der überwiegenden Fremdfinanzierung<br />
dieses Pflichtangebots um TEUR 32.200 erhöhen.<br />
- Insgesamt würde sich die Bilanzsumme von TEUR 117.873 um TEUR 32.200 auf<br />
TEUR 150.073 erhöhen.<br />
10.4 Auswirkungen dieses Pflichtangebots auf die Ertragslage der Bieterin (Einzelabschluss)<br />
Die Bieterin erwartet bei erfolgreicher Durchführung des Angebots folgende, für das Jahresergebnis<br />
2009 der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> insgesamt relativ unbedeutende Auswirkungen auf<br />
die Ertragslage:<br />
- Erträge aus der Beteiligung an der Zielgesellschaft werden für 2009 nicht erwartet.<br />
- Auf die Umsatzerlöse der Bieterin hat die Durchführung des Angebots keine Auswirkungen.<br />
- Durch die Verringerung der liquiden Mittel werden künftig geringere Zinserträge<br />
entstehen. Die Gesellschaft erwartet für 2009 aufgrund des Pflichtangebots einen<br />
Zinsertrag von ca. TEUR 100 anstatt ca. TEUR 250.<br />
- Aufgrund der von den Banken und von verbundenen Unternehmen gewährten Kredite<br />
zur Finanzierung des Erwerb der außenstehenden Aktien entstehen der Bieterin<br />
unter der Annahme, dass alle Aktien der außenstehender Aktionäre im Zuge des<br />
Pflichtangebots erworben würden, Aufwendungen in 2009 in Höhe von ca. TEUR<br />
1.090.<br />
11. Stand behördlicher Genehmigungen und Verfahren<br />
11.1 Kartellrechtliche Verfahren<br />
Eine Zuständigkeit des Bundeskartellamts für das Zusammenschlussvorhaben besteht<br />
nicht, da die maßgeblichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden. Auch eine Zuständigkeit<br />
der Europäischen Kommission, US-amerikanischer Kartellbehörden oder anderer<br />
ausländischer Kartellbehörden ist nicht gegeben.<br />
11.2 Sonstige behördliche Verfahren<br />
Die <strong>BaFin</strong> hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 8. April 2009 gestattet.<br />
Weitere behördliche Genehmigungen, Zustimmungen, Ermächtigungen oder Freigaben<br />
sind zum Vollzug des Pflichtangebots nicht erforderlich.<br />
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