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msg systems AG, Ismaning - BaFin

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Pflichtveröffentlichung<br />

gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz<br />

(WpÜG)<br />

Aktionäre der FJA <strong>AG</strong>, insbesondere mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland, sollten die Hinweise in Ziffer 1 dieser Angebotsunterlage „Allgemeine<br />

Hinweise“ beachten.<br />

ANGEBOTSUNTERL<strong>AG</strong>E<br />

Pflichtangebot<br />

der<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong><br />

Robert-Bürkle-Straße 1<br />

85737 <strong>Ismaning</strong><br />

an die Aktionäre der<br />

FJA <strong>AG</strong><br />

Elsenheimerstraße 65<br />

80687 München<br />

zum Erwerb ihrer Aktien der FJA <strong>AG</strong><br />

gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von<br />

EUR 2,56 je Aktie<br />

Annahmefrist:<br />

9. April 2009 bis 7. Mai 2009, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.)<br />

-------------------------------------<br />

FJA-Aktien:<br />

ISIN: DE0005130108 (WKN 513010)<br />

,,Zum Verkauf eingereichte FJA-Aktien“: ISIN DE000A0XFRA3<br />

(WKN A0X FRA)


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Allgemeine Hinweise ........................................................................................................................... - 4 -<br />

1.1 Durchführung des Pflichtangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und<br />

Übernahmegesetzes ............................................................................................................................... - 4 -<br />

1.2 Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage .......................................................................................... - 4 -<br />

1.3 Verbreitung dieser Angebotsunterlage .................................................................................................. - 4 -<br />

1.4 Annahme des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ......................................... - 5 -<br />

1.5 Veröffentlichung der Kontrollerlangung ............................................................................................... - 5 -<br />

1.6 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ................ - 6 -<br />

1.7 Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben ............................................................... - 6 -<br />

1.8 Keine Aktualisierung der Angebotsunterlage ....................................................................................... - 6 -<br />

2. Zusammenfassung des Pflichtangebots ................................................................................................. - 7 -<br />

3. Pflichtangebot ...................................................................................................................................... - 8 -<br />

3.1 Gegenstand und Angebotspreis ............................................................................................................. - 8 -<br />

3.2 Erläuterungen zum Angebotspreis ........................................................................................................ - 8 -<br />

3.2.1 Gesetzliche Regelungen zum Mindestangebotspreis ............................................................................ - 8 -<br />

3.2.2 Vorerwerbe der Bieterin ........................................................................................................................ - 9 -<br />

3.2.3 Vorerwerbe der COR <strong>AG</strong> .................................................................................................................... - 10 -<br />

3.2.4 Zusammenfassung ............................................................................................................................... - 11 -<br />

3.2.5 Vergleich mit historischen Börsenkursen ............................................................................................ - 11 -<br />

3.3 Annahmefrist ....................................................................................................................................... - 12 -<br />

3.3.1 Beginn und Ende der Annahmefrist .................................................................................................... - 12 -<br />

3.3.2 Verlängerung der Annahmefrist .......................................................................................................... - 12 -<br />

3.4 Annahme und Abwicklung des Pflichtangebots.................................................................................. - 13 -<br />

3.4.1 Annahmeerklärung und Umbuchung .................................................................................................. - 13 -<br />

3.4.2 Weitere Erklärungen bei Annahme des Pflichtangebots ..................................................................... - 13 -<br />

3.4.3 Abwicklung des Pflichtangebots und Zahlung des Angebotspreises .................................................. - 14 -<br />

3.4.4 Handel mit ,,Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“ ...................................................................... - 15 -<br />

3.4.5 Kosten und Auslagen .......................................................................................................................... - 15 -<br />

3.4.6 Zentrale Abwicklungsstelle ................................................................................................................. - 15 -<br />

4. Rücktritt von der Annahme des Pflichtangebots ........................................................................... - 15 -<br />

4.1 Rücktrittsrechte ................................................................................................................................... - 15 -<br />

4.2 Ausübung des Rücktrittsrechts ............................................................................................................ - 15 -<br />

5. Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> .......................................................................................................................... - 16 -<br />

5.1 Rechtliche Grundlagen, Kapitalverhältnisse ....................................................................................... - 16 -<br />

5.2 Geschäftstätigkeit ................................................................................................................................ - 16 -<br />

5.3 Organe ................................................................................................................................................. - 18 -<br />

5.4 Aktionärsstruktur ................................................................................................................................ - 18 -<br />

5.5 Beteiligungsstruktur an der Bieterin ................................................................................................... - 18 -<br />

5.5.1 Übersicht über die Beteiligungsstruktur der Bieterin .......................................................................... - 18 -<br />

5.5.2 Tochterunternehmen der Bieterin ........................................................................................................ - 20 -<br />

5.6 Strategische Beteiligungen der Bieterin .............................................................................................. - 21 -<br />

5.7 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen ............................................................................... - 21 -<br />

5.8 Kontrollerwerb und gegenwärtig von der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden<br />

Personen und ihrer Tochterunternehmen gehaltene Aktien der Zielgesellschaft, Zurechnung von<br />

Stimmrechten ...................................................................................................................................... - 22 -<br />

5.9 Mögliche Parallelerwerbe ................................................................................................................... - 22 -<br />

6. Die FJA <strong>AG</strong>........................................................................................................................................ - 22 -<br />

6.1 Rechtliche Grundlagen, Kapitalverhältnisse ....................................................................................... - 22 -<br />

6.2 Keine Satzungsregelung zur Europäischen Durchbrechungsregel ...................................................... - 25 -<br />

6.3 Geschäftstätigkeit ................................................................................................................................ - 25 -<br />

6.4 Organe ................................................................................................................................................. - 26 -<br />

6.5 Aktionärsstruktur ................................................................................................................................ - 26 -<br />

6.6 Tochterunternehmen der Zielgesellschaft ........................................................................................... - 27 -<br />

7. Hintergrund des Pflichtangebots ..................................................................................................... - 27 -<br />

8. Absichten der Bieterin ...................................................................................................................... - 27 -<br />

8.1 Künftige Geschäftstätigkeit der Bieterin ............................................................................................. - 27 -<br />

8.2 Künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft ................................................................................. - 28 -<br />

8.2.1 Vermögen und Verpflichtungen .......................................................................................................... - 28 -<br />

8.2.2 Strategischer Hintergrund der Verschmelzung ................................................................................... - 28 -<br />

8.2.3 Weitere Schritte für die Verschmelzung ............................................................................................. - 28 -<br />

- 2 -


8.2.4 Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der FJA <strong>AG</strong> ..................................................................... - 29 -<br />

8.2.5 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen ..................................... - 29 -<br />

8.2.6 Sitz; Standort wesentlicher Unternehmensteile ................................................................................... - 30 -<br />

8.2.7 Mögliche weitere Maßnahmen ............................................................................................................ - 30 -<br />

9. Finanzierung des Pflichtangebots .................................................................................................... - 30 -<br />

9.1 Höchstbetrag der zu finanzierenden Gegenleistung ............................................................................ - 30 -<br />

9.2 Finanzierung des Angebots ................................................................................................................. - 31 -<br />

9.3 Finanzierungsbestätigung .................................................................................................................... - 31 -<br />

10. Erwartete Auswirkungen eines erfolgreichen Pflichtangebots auf die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage der Bieterin ............................................................................................................ - 31 -<br />

10.1 Annahmen ........................................................................................................................................... - 31 -<br />

10.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte ............................................................................................ - 32 -<br />

10.3 Auswirkungen dieses Pflichtangebots auf die Vermögens- und Finanzlage der Bieterin<br />

(Einzelabschluss) ................................................................................................................................ - 32 -<br />

10.4 Auswirkungen dieses Pflichtangebots auf die Ertragslage der Bieterin (Einzelabschluss) ................. - 34 -<br />

11. Stand behördlicher Genehmigungen und Verfahren ..................................................................... - 34 -<br />

11.1 Kartellrechtliche Verfahren ................................................................................................................. - 34 -<br />

11.2 Sonstige behördliche Verfahren .......................................................................................................... - 34 -<br />

12. Angaben zu geldwerten Vorteilen für Vorstand oder Aufsichtsrat der Zielgesellschaft ............ - 35 -<br />

13. Informationen für Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Pflichtangebot nicht annehmen ...... - 35 -<br />

14. Steuern ............................................................................................................................................... - 37 -<br />

15. Übermittlung der Angebotsunterlage an den Vorstand der Zielgesellschaft ............................... - 37 -<br />

16. Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen ..................................................................... - 37 -<br />

17. Anwendbares Recht; Gerichtsstand ................................................................................................ - 38 -<br />

18. Erklärung der Übernahme der Verantwortung ............................................................................. - 38 -<br />

19. Anlagen .............................................................................................................................................. - 39 -<br />

Anlage 1 Tochterunternehmen der Bieterin 40<br />

Anlage 2 Die Bieterin kontrollierende Gesellschaft und Personen 41<br />

Anlage 3 Tochterunternehmen der die Bieterin kontrollierenden Gesellschaft<br />

und Person 42<br />

Anlage 4 Tochterunternehmen der Zielgesellschaft 44<br />

Anlage 5 Finanzierungsbestätigung 45<br />

- 3 -


1. Allgemeine Hinweise<br />

1.1 Durchführung des Pflichtangebots nach den Vorschriften des deutschen<br />

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />

Dieses Pflichtangebot (das ,,Pflichtangebot“ oder ,,Angebot“) der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> mit<br />

Sitz in Robert-Bürkle-Straße 1, 85737 <strong>Ismaning</strong> bei München, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts München unter HRB 140149 (auch die ,,Bieterin“) ist ein Pflichtangebot<br />

im Sinne des § 35 Abs. 2 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />

(,,WpÜG“). Nach § 35 Abs. 2 WpÜG ist die Bieterin verpflichtet, allen außenstehenden<br />

Aktionären (die ,,FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre“ und jeweils einzeln ein ,,FJA <strong>AG</strong>-<br />

Aktionär“) der FJA <strong>AG</strong> mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

München unter HRB 126580, Elsenheimerstraße 65, 80687 München (die<br />

,,Zielgesellschaft“ oder auch ,,FJA <strong>AG</strong>“ und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften<br />

die ,,FJA <strong>AG</strong>-Gruppe“) das Angebot zu unterbreiten, ihre auf den Inhaber lautenden<br />

Stückaktien der Zielgesellschaft mit der ISIN: DE 0005130108 (WKN 513010) mit einem<br />

rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie einschließlich Gewinnberechtigung<br />

für das Geschäftsjahr 2008 (die ,,FJA-Aktien“) nach Maßgabe der Bestimmungen<br />

dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben.<br />

Das Angebot wird von der Bieterin ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere<br />

gemäß dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung<br />

bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der<br />

Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (,,WpÜG-<br />

AngebotsVO“), durchgeführt. Die Bieterin beabsichtigt nicht, dieses Pflichtangebot nach<br />

den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung durchzuführen.<br />

Demgemäß sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen<br />

dieses Pflichtangebots und/oder dieser Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland gewährt, veranlasst oder beantragt worden. Somit sollten FJA <strong>AG</strong>-<br />

Aktionäre nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach<br />

einer anderen Rechtsordnung berufen zu können.<br />

1.2 Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

Die Bieterin wird diese Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit den zwingenden<br />

Vorschriften der §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2 und 3 WpÜG durch Bekanntgabe im Internet<br />

am 9. April 2009 unter http://www.<strong>msg</strong>-<strong>systems</strong>.com sowie im Rahmen der Schalterpublizität<br />

durch Bereithaltung von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank<br />

Aktiengesellschaft, ZCM-ECM, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main<br />

(„Commerzbank“) veröffentlichen (Bestellung per Telefax unter +49 69 136 44598). Die<br />

Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen<br />

Ausgabe gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG wird am 9. April 2009 im elektronischen<br />

Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in deutscher<br />

Sprache.<br />

1.3 Verbreitung dieser Angebotsunterlage<br />

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage<br />

und anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Dokumente kann<br />

neben denjenigen der Bundesrepublik Deutschland auch Rechtsvorschriften anderer<br />

Rechtsordnungen unterliegen. Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage<br />

sowie anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Do-<br />

- 4 -


kumente nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik<br />

Deutschland durch Dritte ist und wird von der Bieterin nicht gestattet. Sollte es<br />

dennoch zu einer solchen Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage<br />

nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik<br />

Deutschland kommen, so übernimmt die Bieterin keine Gewähr dafür, dass diese<br />

den Regelungen anderer Rechtsordnungen als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland<br />

entspricht.<br />

1.4 Annahme des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

Das Pflichtangebot kann von allen in- und ausländischen FJA <strong>AG</strong>-Aktionären nach Maßgabe<br />

dieser Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen<br />

werden. Die Bieterin weist darauf hin, dass die Annahme des Pflichtangebots<br />

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter Umständen rechtlichen Beschränkungen<br />

unterliegt. FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands<br />

annehmen wollen, sowie Personen, die außerhalb Deutschlands in den Besitz der<br />

Angebotsunterlage gelangen, werden gebeten, die nachfolgenden Ausführungen zu beachten.<br />

Die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, insbesondere im Internet, dient ausschließlich<br />

der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG und bezweckt weder die Abgabe<br />

eines Angebots noch die Veröffentlichung des Angebots und der Angebotsunterlage<br />

oder eine öffentliche Werbung für das Angebot nach Maßgabe von Gesetzen oder sonstigen<br />

Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als derjenigen Deutschlands. Eine Veröffentlichung<br />

des Angebots oder der Angebotsunterlage außerhalb Deutschlands nach einer<br />

anderen Rechtsordnung als der Deutschlands ist von der Bieterin nicht beabsichtigt. Registrierungen,<br />

Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage außerhalb<br />

Deutschlands sind von der Bieterin nicht beantragt, veranlasst oder beabsichtigt. Die Bieterin<br />

beabsichtigt und gestattet nicht, dass die Angebotsunterlage durch Dritte unmittelbar<br />

oder mittelbar außerhalb Deutschlands veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben wird,<br />

wenn und soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von<br />

der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren<br />

rechtlichen Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.<br />

FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser<br />

Angebotsunterlage gelangen und/oder das Pflichtangebot annehmen möchten und dem<br />

Anwendungsbereich anderer kapitalmarktrechtlicher Vorschriften als denjenigen der<br />

Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sollten sich über die einschlägigen Rechtsvorschriften<br />

informieren und diese einhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür,<br />

dass die Annahme des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach<br />

den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Jede Haftung der Bieterin für<br />

die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

1.5 Veröffentlichung der Kontrollerlangung<br />

Die Bieterin hat am 11. März 2009 die Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG über<br />

die FJA <strong>AG</strong> erlangt und die Erlangung der Kontrolle am 11. März 2009 gemäß § 35 Abs.<br />

1 WpÜG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG veröffentlicht. Die Veröffentlichung<br />

ist im Internet unter http://www.<strong>msg</strong>-<strong>systems</strong>.com abrufbar.<br />

Die GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, Hürth/Deutschland (demnächst<br />

<strong>msg</strong> group GmbH, <strong>Ismaning</strong>/Deutschland), die sämtliche Aktien der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong><br />

hält, sowie die Gesellschafter der GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH,<br />

namentlich Herr Johann Zehetmaier, Wartenberg/Deutschland, Frau Helga Zehetmaier,<br />

- 5 -


Wartenberg/Deutschland, Herr Pius Pflügler, Wolnzach/Deutschland und Herr Herbert<br />

Enzbrenner, Reichertshausen/Deutschland (zusammenfassend „Weitere Kontrollierende<br />

Personen“) haben infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG<br />

am 11. März 2009 mittelbar die Kontrolle über die FJA <strong>AG</strong> erlangt. Die Veröffentlichung<br />

der Kontrollerlangung erfolgte daher auch zugleich im Namen der vorgenannten Weiteren<br />

Kontrollierenden Personen.<br />

1.6 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („<strong>BaFin</strong>“) hat diese Angebotsunterlage<br />

nach deutschem Recht geprüft und deren Veröffentlichung gestattet. Registrierungen,<br />

Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder des Pflichtangebots<br />

nach einem anderen Recht als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sind<br />

bislang nicht erfolgt und auch nicht beabsichtigt.<br />

1.7 Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben<br />

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, beruhen alle Angaben, Absichtsbekundungen,<br />

in die Zukunft gerichteten Aussagen und sonstigen Informationen in dieser<br />

Angebotsunterlage auf dem Kenntnisstand und den Planungen der Bieterin zum Zeitpunkt<br />

der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage.<br />

Die Angaben zur Zielgesellschaft und zur FJA <strong>AG</strong>-Gruppe beruhen auf allgemein zugänglichen<br />

Informationsquellen. Dazu gehört insbesondere der Jahresabschluss der FJA<br />

<strong>AG</strong> zum 31. Dezember 2008, der auf der Internetseite der FJA <strong>AG</strong> (http://www.fja.com)<br />

veröffentlicht ist. Eine gesonderte Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen<br />

Verhältnisse (so genannte Due Diligence) hat nicht stattgefunden.<br />

Diese Angebotsunterlage enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die durch die Worte<br />

„erwarten“, „beabsichtigen“, „soll“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet sind. Sie<br />

geben die gegenwärtige Auffassung der Bieterin im Hinblick auf zukünftige mögliche<br />

Ereignisse wieder. Diese Absichten, Einschätzungen oder Erwartungen der Bieterin wurden<br />

von ihr nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sind allerdings noch ungewiss<br />

und damit Risiken ausgesetzt. Soweit in Zukunft gerichtete Aussagen künftige<br />

Entwicklungen betreffen, besteht keine Gewähr dafür, dass diese Entwicklungen tatsächlich<br />

eintreten werden. Die tatsächlich eintretenden Ereignisse können sich noch wesentlich<br />

von der prognostizierten Lage unterscheiden. Weiterhin liegen den in dieser Angebotsunterlage<br />

enthaltenen Informationen bestimmte Annahmen und Planungen der Bieterin<br />

zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage zugrunde. Diese Annahmen<br />

und Planungen sowie die der Bieterin verfügbaren Informationen können sich in<br />

Zukunft ändern und unterliegen damit Risiken und Ungewissheiten.<br />

Die Bieterin hat Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zu diesem Pflichtangebot oder zu dieser<br />

Angebotsunterlage zu machen. Sofern Dritte derartige Aussagen machen, sind diese<br />

der Bieterin nicht zurechenbar.<br />

1.8 Keine Aktualisierung der Angebotsunterlage<br />

Die Bieterin weist darauf hin, dass sie die Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit<br />

sie dazu nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein sollte.<br />

- 6 -


2. Zusammenfassung des Pflichtangebots<br />

Die nachfolgende Zusammenfassung gibt einen Überblick über ausgewählte Angaben in<br />

dieser Angebotsunterlage und ist im Zusammenhang mit den an anderer Stelle in dieser<br />

Angebotsunterlage enthaltenen ausführlicheren Informationen zu lesen. FJA <strong>AG</strong>-<br />

Aktionäre sollten daher die gesamte Angebotsunterlage aufmerksam lesen.<br />

Bieterin: <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong>, <strong>Ismaning</strong><br />

Zielgesellschaft: FJA <strong>AG</strong>, München<br />

Gegenstand des<br />

Pflichtangebots: Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stammaktien der FJA<br />

<strong>AG</strong> mit einem auf die einzelne Aktie rechnerisch entfallenden anteiligen<br />

Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 und jeweils<br />

einschließlich Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr<br />

2008 (die ,,FJA-Aktien“).<br />

ISIN/WKN: FJA-Aktien<br />

FJA-Aktien: ISIN DE 0005130108/WKN 513010<br />

Zum Verkauf eingereichte FJA-Aktien<br />

„Zum Verkauf eingereichte FJA-Aktien“: ISIN DE000A0XFRA3 /<br />

WKN A0X FRA“<br />

Gegenleistung: EUR 2,56 je FJA-Aktie<br />

Annahmefrist: 9. April 2009 bis 7. Mai 2009, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.)<br />

Bedingungen: Dieses Pflichtangebot unterliegt keinen Bedingungen.<br />

Annahme: Die Annahme des Angebots ist innerhalb der Annahmefrist schriftlich<br />

gegenüber dem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen<br />

mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland des das Angebot<br />

annehmenden Aktionärs („Depotbank“) zu erklären. Die Annahme<br />

wird nur mit fristgemäßer Umbuchung der Aktien der FJA<br />

<strong>AG</strong> für die das Angebot angenommen werden soll, in die ISIN<br />

DE000A0XFRA3 wirksam.<br />

Kosten der<br />

Annahme: Etwaige Gebühren ihrer Depotbanken und andere Gebühren und<br />

Auslagen sind von den Aktionären der FJA <strong>AG</strong>, die das Pflichtangebot<br />

annehmen, selbst zu tragen. Die Bieterin zahlt den Depotbanken<br />

für ihre Tätigkeit keine Gebühr.<br />

Börsenhandel: Die ,,Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“ können nicht über<br />

die Börse gehandelt werden. Eine Zulassung zum Börsenhandel<br />

der „Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“ wird nicht beantragt.<br />

Der Börsenhandel mit FJA-Aktien, die nicht zum Verkauf eingereicht<br />

wurden, bleibt unberührt.<br />

- 7 -


Veröffentlichungen: Die Angebotsunterlage sowie alle Mitteilungen der Bieterin werden<br />

im Internet unter http://www.<strong>msg</strong>-<strong>systems</strong>.com veröffentlicht.<br />

Die Bekanntgabe über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage<br />

zur kostenlosen Ausgabe in Deutschland wird im elektronischen<br />

Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Alle Veröffentlichungen<br />

der Bieterin im Hinblick auf das Pflichtangebot, die nach dem<br />

WpÜG erforderlich sind, werden im Internet unter<br />

http://www.<strong>msg</strong>-<strong>systems</strong>.com erfolgen. Zusätzlich werden Veröffentlichungen<br />

und Hinweisbekanntmachungen nach dem WpÜG<br />

auch im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen.<br />

3. Pflichtangebot<br />

3.1 Gegenstand und Angebotspreis<br />

Die Bieterin bietet hiermit allen Aktionären der FJA <strong>AG</strong> an, ihre auf den Inhaber lautenden<br />

und unter der ISIN: DE 0005130108 (WKN 513010) gehandelten Stückaktien der<br />

FJA <strong>AG</strong> ohne Nennbetrag mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von<br />

EUR 1,00 je Aktie und jeweils einschließlich Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr<br />

2008 (zusammen die ,,FJA-Aktien“ und jede einzelne eine ,,FJA-Aktie“), zum Kaufpreis<br />

(der ,,Angebotspreis“) von<br />

EUR 2,56 je FJA-Aktie<br />

nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben.<br />

Die Bieterin erfüllt mit diesem Pflichtangebot auch die Verpflichtung der GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Hürth, Deutschland (demnächst firmierend unter<br />

<strong>msg</strong> group GmbH, <strong>Ismaning</strong>/Deutschland), von Herrn Johann Zehetmaier, Deutschland,<br />

von Frau Helga Zehetmaier, Deutschland, von Herrn Pius Pflügler, Deutschland und von<br />

Herrn Herbert Enzbrenner, Deutschland, den Aktionären der Zielgesellschaft ein Pflichtangebot<br />

zu unterbreiten. Die GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, Hürth,<br />

Deutschland, Herr Johann Zehetmaier, Deutschland, Frau Helga Zehetmaier, Deutschland,<br />

Herr Pius Pflügler, Deutschland, und Herr Herbert Enzbrenner, Deutschland, werden<br />

somit kein gesondertes Pflichtangebot unterbreiten.<br />

3.2 Erläuterungen zum Angebotspreis<br />

3.2.1 Gesetzliche Regelungen zum Mindestangebotspreis<br />

Der Angebotspreis für die FJA-Aktien muss im Falle eines Pflichtangebotes im Sinne des<br />

WpÜG gemäß §§ 39, 31 Abs. 1 und Abs. 7 WpÜG i.V.m. §§ 3 ff. WpÜG-AngebotsVO<br />

angemessen sein. Der Angebotspreis darf einen nach diesen Vorschriften zu ermittelnden<br />

Mindestwert nicht unterschreiten.<br />

Nach § 5 WpÜG-AngebotsVO muss der Angebotspreis mindestens dem gewichteten<br />

durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der FJA-Aktien während der letzten drei Monate<br />

vor der am 11. März 2009 erfolgten Veröffentlichung, dass die Bieterin die Kontrolle<br />

über die Zielgesellschaft erworben hat, entsprechen (,,Drei-Monats-Durchschnittskurs“).<br />

Der Drei-Monats-Durchschnittskurs für die FJA-Aktien (ISIN DE 0005130108/WKN<br />

513010), den die <strong>BaFin</strong> ermittelte und der Bieterin auf Anfrage mitteilte, betrug zum<br />

Stichtag 10. März 2009 EUR 2,56.<br />

- 8 -


Eine weitere gesetzliche Untergrenze für die anzubietende Gegenleistung bildet nach § 4<br />

WpÜG-AngebotsVO die höchste durch die Bieterin, eine mit ihr gemeinsam handelnde<br />

Person oder deren Tochterunternehmen gewährte oder vereinbarte Gegenleistung für den<br />

Erwerb von FJA-Aktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser<br />

Angebotsunterlage nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG („Sechs-Monats-Höchstpreis“).<br />

3.2.2 Vorerwerbe der Bieterin<br />

Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> und die Landesbank Baden-Württemberg („LBBW“) schlossen am<br />

4. November 2008 eine Vereinbarung, nach der sich die Bieterin verpflichtete, bis zum<br />

28. November 2008 eine bestimmte Anzahl von der LBBW angebotene Kaufoptionen betreffend<br />

FJA-Aktien zu erwerben. Die LBBW verpflichtete sich, der Bieterin mindestens<br />

Stück 638.680 Kaufoptionen und maximal Stück 1.030.460 Kaufoptionen betreffend<br />

FJA-Aktien zu einem Preis von maximal EUR 2,00 je Option anzubieten. Mit dem Erwerb<br />

dieser Kaufoption erhielt die Bieterin das Recht, innerhalb von sechs Monaten von<br />

der LBBW die Differenz in Euro zwischen dem Schlusskurs der FJA-Aktie am Tag der<br />

Ausübung der Option und dem Basispreis zu verlangen (Barausgleich). Die LBBW war<br />

gemäß der Vereinbarung vom 4. November 2008 berechtigt, anstelle dieses Barausgleichs<br />

Aktien der FJA <strong>AG</strong> zu leisten.<br />

Am 14. November 2008 bot die LBBW der Bieterin auf Grundlage der Vereinbarung<br />

vom 4. November 2008 Stück 1.000.000 Kaufoptionen zu einer Prämie pro Option von<br />

EUR 1,41 an. Die Höhe der gesamten Optionsprämie betrug demnach EUR 1.410.000,00.<br />

Am 17. November 2008 bestätigte die LBBW der Bieterin den Abschluss einer OTC-<br />

Aktien-Option zu den vorgenannten Konditionen.<br />

Mit Schreiben vom 6. März 2009 übte die Bieterin die Kaufoption aus und bat die LBBW<br />

um einen entsprechenden Barausgleich.<br />

Die LBBW informierte die Bieterin mit Schreiben vom 6. März 2009 darüber, dass sie ihr<br />

Recht gemäß dem Optionsgeschäft vom 14. November 2008 dahingehend ausübe, dass<br />

sie Stück 1.000.000 Aktien der FJA <strong>AG</strong> statt des Barausgleichs an die Bieterin liefern<br />

werde.<br />

Die Bieterin und die Antares Beteiligungs GmbH schlossen am 14. November 2008 eine<br />

Vereinbarung, nach der sich die Bieterin verpflichtete, bis zum 16. März 2009 eine bestimmte<br />

Anzahl von der Antares Beteiligungs GmbH angebotene Kaufoptionen betreffend<br />

FJA-Aktien zu erwerben. Die Antares Beteiligungs GmbH verpflichtete sich, der<br />

Bieterin mindestens Stück 2.000.000 Kaufoptionen und maximal Stück 4.000.000 Kaufoptionen<br />

betreffend FJA-Aktien zu einem Preis von maximal EUR 2,50 je Option anzubieten.<br />

Mit dem Erwerb dieser Kaufoption erhielt die Bieterin das Recht, innerhalb von<br />

sechs Monaten von der Antares Beteiligungs GmbH die Differenz in Euro zwischen dem<br />

Schlusskurs der FJA-Aktie am Tag der Ausübung der Option und dem Basispreis zu verlangen<br />

(Barausgleich). Die Antares Beteiligungs GmbH war gemäß der Vereinbarung<br />

vom 14. November 2008 berechtigt, anstelle dieses Barausgleichs Aktien der FJA <strong>AG</strong> zu<br />

leisten.<br />

Am 23. Februar 2009 bot die Antares Beteiligungs GmbH der Bieterin auf Grundlage der<br />

Vereinbarung vom 14. November 2008 Stück 3.670.000 Kaufoptionen zu einer Prämie<br />

pro Option von EUR 2,47 an. Die Höhe der gesamten Optionsprämie betrug demnach<br />

EUR 9.064.900,00. Am 24. Februar 2009 bestätigte die Antares Beteiligungs GmbH der<br />

Bieterin den Abschluss einer OTC-Aktien-Option zu den vorgenannten Konditionen.<br />

Mit Schreiben vom 10. März 2009 übte die Bieterin die Kaufoption aus und bat die Antares<br />

Beteiligungs GmbH um einen entsprechenden Barausgleich.<br />

- 9 -


Die Antares Beteiligungs GmbH informierte die Bieterin mit Schreiben vom 10. März<br />

2009 darüber, dass sie ihr Recht gemäß dem Optionsgeschäft vom 23. Februar 2009 dahingehend<br />

ausübe, dass sie Stück 3.670.000 Aktien der FJA <strong>AG</strong> statt des Barausgleichs<br />

an die Bieterin liefern würde.<br />

3.2.3 Vorerwerbe der COR <strong>AG</strong><br />

Die COR <strong>AG</strong> Financial Technologies („COR <strong>AG</strong>“), eine Tochtergesellschaft der <strong>msg</strong><br />

<strong>systems</strong> <strong>AG</strong> (siehe hierzu auch Ziffer 5.5.2), und die Antares Beteiligungs GmbH schlossen<br />

am 12. November 2008 eine Vereinbarung, nach der sich die COR <strong>AG</strong> verpflichtete,<br />

bis zum 16. März 2009 eine bestimmte Anzahl von der Antares Beteiligungs GmbH angebotene<br />

Kaufoptionen betreffend FJA-Aktien zu erwerben. Die Antares Beteiligungs<br />

GmbH verpflichtete sich, der COR <strong>AG</strong> mindestens Stück 800.000 Kaufoptionen und maximal<br />

Stück 1.200.000 Kaufoptionen betreffend FJA-Aktien zu einem Preis von maximal<br />

EUR 2,50 je Option anzubieten. Mit dem Erwerb dieser Kaufoptionen erhielt die COR<br />

<strong>AG</strong> das Recht, innerhalb von sechs Monaten von der Antares Beteiligungs GmbH die<br />

Differenz in Euro zwischen dem Schlusskurs der FJA-Aktie am Tag der Ausübung der<br />

Option und dem Basispreis zu verlangen (Barausgleich). Die Antares Beteiligungs GmbH<br />

war gemäß der Vereinbarung vom 12. November 2008 berechtigt, anstelle dieses Barausgleichs<br />

Aktien der FJA <strong>AG</strong> zu leisten.<br />

Am 6. März 2009 bot die Antares Beteiligungs GmbH der COR <strong>AG</strong> auf Grundlage der<br />

Vereinbarung vom 12. November 2008 Stück 1.191.635 Kaufoptionen zu einer Prämie<br />

pro Option von EUR 1,83 an. Die Höhe der gesamten Optionsprämie betrug demnach<br />

EUR 2.180.692,05. Am 9. März 2009 bestätigte die Antares Beteiligungs GmbH der<br />

COR <strong>AG</strong> den Abschluss einer OTC-Aktien-Option zu den vorgenannten Konditionen.<br />

Zum 10. März 2009 übte die COR <strong>AG</strong> die Kaufoption aus und bat die Antares Beteiligungs<br />

GmbH um einen entsprechenden Barausgleich.<br />

Die Antares Beteiligungs GmbH informierte die COR <strong>AG</strong> mit Schreiben vom 10. März<br />

2009 darüber, dass sie ihr Recht gemäß dem Optionsgeschäft vom 6. März 2009 dahingehend<br />

ausübe, dass sie Stück 1.191.635 Aktien der FJA <strong>AG</strong> statt des Barausgleichs an die<br />

COR <strong>AG</strong> liefern würde.<br />

Die COR <strong>AG</strong> erwarb in 2007 eine FJA-Aktie und in der Zeit vom 1. August 2008 bis<br />

zum 24. November 2008 insgesamt weitere 624.899 FJA-Aktien über die Börse. Die<br />

höchste dabei gezahlte Gegenleistung betrug EUR 2,40 je FJA-Aktie. Die COR <strong>AG</strong> erwarb<br />

im Einzelnen die FJA-Aktien wie folgt:<br />

Datum des Erwerbs<br />

der FJA-Aktien<br />

Stückzahl der<br />

erworbenen<br />

FJA-Aktien<br />

Gezahlter Höchstpreis<br />

am jeweiligen<br />

Tag des Erwerbs<br />

in Euro<br />

1. August 2008 13.000 2,20<br />

4. August 2008 10.000 2,18<br />

5. August 2008 10.000 2,22<br />

11. August 2008 3.000 2,20<br />

12. August 2008 19.400 2,25<br />

14. August 2008 800 2,25<br />

18. August 2008 1.752 2,25<br />

19. August 2008 20.948 2,25<br />

20. August 2008 25.500 2,25<br />

21. August 2008 25.000<br />

- 10 -<br />

2,25


Datum des Erwerbs<br />

der FJA-Aktien<br />

Stückzahl der<br />

erworbenen<br />

FJA-Aktien<br />

- 11 -<br />

Höchstpreis<br />

am jeweiligen<br />

Tag des Erwerbs<br />

in Euro<br />

25. August 2008 27.180 2,40<br />

16. September 2008 25.000 2,25<br />

18. September 2008 47.588 2,20<br />

19. September 2008 5.412 2,20<br />

25. September 2008 1.000 2,20<br />

26. September 2008 9.419 2,20<br />

29. September 2008 60.000 2,20<br />

30. September 2008 69.000 2,15<br />

1. Oktober 2008 4.000 2,19<br />

2. Oktober 2008 5.500 2,15<br />

3. Oktober 2008 12.500 2,15<br />

6. Oktober 2008 133.900 2,22<br />

7. Oktober 2008 47.219 2,00<br />

8. Oktober 2008 25.781 1,80<br />

24. November 2008 22.000 1,40<br />

Gesamt 624.899<br />

Im dem Zeitraum von sechs Monaten vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

und der Veröffentlichung der Kontrollerlangung erfolgten durch die Bieterin oder eine<br />

mit ihr gemeinsam handelnde Person und deren Tochterunternehmen im Sinne von § 2<br />

Abs. 5 WpÜG keine weiteren Vorerwerbe im Sinne von § 4 WpÜG-AngebotsVO<br />

und/oder § 2 Nr. 7 WpÜG-AngebotsVO.<br />

3.2.4 Zusammenfassung<br />

Der von der <strong>BaFin</strong> ermittelte, gewichtete Drei-Monats-Durchschnittskurs für die FJA-<br />

Aktien (ISIN DE 0005130108/WKN 513010), beträgt zum Stichtag 10. März 2009 EUR<br />

2,56.<br />

Der Sechs-Monats-Höchstpreis beträgt EUR 2,47.<br />

Der Angebotspreis entspricht somit dem Drei-Monats-Durchschnittskurs und übersteigt<br />

den Sechs-Monats-Höchstpreis.<br />

Der von der Bieterin angebotene Angebotspreis in Höhe von EUR 2,56 je FJA-Aktie (jeweils<br />

einschließlich Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2008) entspricht somit<br />

dem Mindestwert, der nach §§ 39, 31 Abs. 1 und 7 WpÜG in Verbindung mit §§ 4 und 5<br />

der WpÜG-AngebotsVO anzubieten ist, und gilt daher als ,,angemessen“ im Sinne der<br />

gesetzlichen Anforderungen des § 31 Abs. 1 WpÜG.<br />

3.2.5 Vergleich mit historischen Börsenkursen<br />

Auch vor dem Hintergrund der historischen Börsenkurse der FJA <strong>AG</strong> ist die Bieterin der<br />

Auffassung, dass der Angebotspreis angemessen ist.<br />

Bei der Ermittlung der Vorerwerbspreise wurden neben den in Ziffer 3.2.2 bis 3.2.4 dieser<br />

Angebotsunterlage genannten Faktoren insbesondere auch die historischen Börsenkurse<br />

der FJA-Aktien berücksichtigt.


Am 10. März 2009, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Erlangung<br />

der Kontrolle über die Zielgesellschaft, betrug der Schlusskurs der FJA-Aktien im<br />

elektronischen Handelssystem XETRA EUR 2,53. Der Angebotspreis liegt um EUR 0,03<br />

bzw. ca. 1,19 % über diesem Börsenkurs.<br />

Am 2. Februar 2009, dem ersten Börsenhandelstag im Februar 2009, betrug der Schlusskurs<br />

der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 2,30. Der Angebotspreis<br />

liegt um EUR 0,26 bzw. ca. 11,3% über diesem Börsenkurs.<br />

Am 2. Januar 2009, dem ersten Börsenhandelstag im Januar 2009, betrug der Schlusskurs<br />

der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 1,90. Der Angebotspreis<br />

enthält somit einen Aufschlag von EUR 0,66 bzw. ca. 34,74% auf diesen Börsenkurs.<br />

Am 1. Dezember 2008, dem ersten Börsenhandelstag im Dezember 2008, betrug der<br />

Schlusskurs der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 1,55. Der<br />

Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 1,01 bzw. ca. 65,16% auf diesen<br />

Börsenkurs.<br />

Am 3. November 2008, dem ersten Börsenhandelstag im November 2008, betrug der<br />

Schlusskurs der FJA-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 1,62. Der<br />

Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 0,94 bzw. ca. 58,02% auf diesen<br />

Börsenkurs.<br />

Als Quelle für die vorgenannten Börsenkurse wurden die Angaben der Deutsche Börse<br />

<strong>AG</strong> genutzt.<br />

3.3 Annahmefrist<br />

3.3.1 Beginn und Ende der Annahmefrist<br />

Die Frist, in der die FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre dieses Angebot annehmen können, einschließlich<br />

aller in Ziffer 3.3.2 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Verlängerungen derselben<br />

(,,Annahmefrist“), beginnt am 9. April 2009. Die Annahmefrist endet, sofern sie nicht in<br />

Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Ziffer 3.3.2 dieser Angebotsunterlage verlängert<br />

wird, am<br />

7. Mai 2009, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.).<br />

3.3.2 Verlängerung der Annahmefrist<br />

Die Bieterin kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der nach Ziffer 3.3.1 dieser Angebotsunterlage<br />

vorgesehenen Annahmefrist, also bis zum 6. Mai 2009, dieses Pflichtangebot<br />

gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG ändern. Wird das Pflichtangebot innerhalb der letzten zwei<br />

Wochen vor Ablauf der ursprünglich festgelegten Annahmefrist geändert, verlängert sich<br />

nach §§ 39, 21 Abs. 5 WpÜG die Annahmefrist um zwei Wochen. Die Annahmefrist<br />

wird dann am<br />

22. Mai 2009, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.)<br />

enden.<br />

Wird während der Annahmefrist dieses Pflichtangebots von einem Dritten ein konkurrierendes<br />

öffentliches Angebot zum Erwerb der FJA-Aktien abgegeben und läuft die Annahmefrist<br />

für dieses Pflichtangebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende<br />

Angebot ab, so bestimmt sich gemäß §§ 39, 22 Abs. 2 WpÜG der Ablauf der Annahmefrist<br />

für dieses Pflichtangebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende<br />

- 12 -


Angebot. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird<br />

oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />

Wird im Zusammenhang mit diesem Angebot nach der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

eine Hauptversammlung der FJA <strong>AG</strong> einberufen, so wird die Annahmefrist<br />

verlängert, so dass sie zehn Wochen nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und<br />

damit am 18. Juni 2009, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.) endet (§ 16 Abs. 3 WpÜG).<br />

Die ordentliche Hauptversammlung der Zielgesellschaft, die voraussichtlich im Juli 2009<br />

stattfinden wird, führt nicht zu einer Verlängerung der Annahmefrist.<br />

Jede Verlängerung der Annahmefrist wird von der Bieterin im Internet unter<br />

http://www.<strong>msg</strong>-<strong>systems</strong>.com und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.<br />

3.4 Annahme und Abwicklung des Pflichtangebots<br />

Die Durchführung dieses Pflichtangebots erfolgt nach Maßgabe der nachstehenden Erläuterungen<br />

mit Hilfe eines Formulars, welches den FJA <strong>AG</strong>-Aktionären durch ihre jeweilige<br />

Depotbank zur Verfügung gestellt wird.<br />

3.4.1 Annahmeerklärung und Umbuchung<br />

FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre können das Pflichtangebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb<br />

der Annahmefrist:<br />

• schriftlich die Annahme des Angebots gegenüber ihrer Depotbank erklären<br />

und<br />

• die Depotbank anweisen, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen<br />

FJA-Aktien, für die sie das Angebot annehmen wollen, in die ISIN<br />

DE000A0XFRA3 hinsichtlich dieser Aktien bei der Clearstream Banking<br />

<strong>AG</strong>, Frankfurt a.M. (,,Clearstream“) vorzunehmen.<br />

Durch die Annahme des Angebots wird ein Kaufvertrag zwischen dem jeweiligen das<br />

Angebot annehmenden FJA <strong>AG</strong>-Aktionär und der Bieterin gemäß den Bestimmungen<br />

dieser Angebotsunterlage abgeschlossen. Zugleich vereinbaren der FJA <strong>AG</strong>-Aktionär und<br />

die Bieterin auch die Übertragung des Eigentums an den vom FJA <strong>AG</strong>-Aktionär ,,Zum<br />

Verkauf eingereichten FJA-Aktien“ (siehe unten Ziffer 3.4.2 dieser Angebotsunterlage).<br />

Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, sofern die ,,Zum Verkauf eingereichten FJA-<br />

Aktien“ fristgerecht gemäß Anweisung des jeweiligen FJA <strong>AG</strong>-Aktionärs in die ISIN<br />

DE000A0XFRA3 umgebucht werden. Die Umbuchung wird durch die Depotbank nach<br />

Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Die Umbuchung der Aktien gilt als fristgerecht<br />

erfolgt, wenn die Umbuchung bis spätestens 17:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.) am<br />

zweiten Bankarbeitstag in Frankfurt a.M. nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt wird.<br />

Die in der Annahmeerklärung angegebenen FJA-Aktien, die in die ISIN<br />

DE000A0XFRA3 umgebucht worden sind, werden in dieser Angebotsunterlage als ,,Zum<br />

Verkauf eingereichte FJA-Aktien“ bezeichnet.<br />

3.4.2 Weitere Erklärungen bei Annahme des Pflichtangebots<br />

Mit der Annahmeerklärung nehmen die jeweiligen FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre das Pflichtangebot<br />

für die in der Annahmeerklärung angegebene Anzahl von FJA-Aktien nach Maßgabe der<br />

Bestimmungen dieser Angebotsunterlage an und:<br />

- 13 -


• weisen ihre Depotbank an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten<br />

FJA-Aktien zunächst in ihrem Wertpapierdepot zu belassen, jedoch die<br />

Umbuchung der FJA-Aktien bei Clearstream in die ISIN DE000A0XFRA3<br />

vorzunehmen;<br />

• weisen ihre Depotbank an, ihrerseits Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen,<br />

die ,,Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“ (ISIN<br />

DE000A0XFRA3) unverzüglich nach dem Ablauf der Annahmefrist (d.h.<br />

unter Zugrundelegung üblicher Arbeitsabläufe voraussichtlich am vierten,<br />

spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach<br />

dem Ablauf der Annahmefrist) auszubuchen und der Commerzbank als<br />

zentrale Abwicklungsstelle auf deren Konto bei Clearstream zur Übereignung<br />

an die Bieterin zur Verfügung zu stellen;<br />

• beauftragen und bevollmächtigen ihre Depotbank und die Commerzbank<br />

als zentrale Abwicklungsstelle, unter Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens<br />

gemäß § 181 BGB, alle zur Abwicklung dieses Angebots erforderlichen<br />

oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen<br />

abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang<br />

an den ,,Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“ auf die Bieterin<br />

herbeizuführen;<br />

• weisen ihre Depotbank an, ihrerseits Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen,<br />

unmittelbar oder über die Depotbank die für die Bekanntgabe<br />

über den Erwerb der FJA-Aktien (siehe Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage)<br />

erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der in das Konto<br />

der Depotbank bei Clearstream in die ISIN DE000A0XFRA3 umgebuchten<br />

,,Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“, börsentäglich an die<br />

Bieterin über die Commerzbank als zentrale Abwicklungsstelle zu übermitteln;<br />

• übertragen die ,,Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“ vorbehaltlich des<br />

Ablaufs der Annahmefrist Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises<br />

auf die Bieterin; und<br />

• erklären, dass die ,,Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“ zum Zeitpunkt<br />

der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von<br />

Rechten und Ansprüchen Dritter sind.<br />

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten<br />

werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich<br />

erteilt. Sie erlöschen erst im Falle eines wirksamen Rücktritts von dem durch<br />

Annahme dieses Angebots zustande gekommenen Vertrag (siehe hierzu Ziffer 4 dieser<br />

Angebotsunterlage).<br />

3.4.3 Abwicklung des Pflichtangebots und Zahlung des Angebotspreises<br />

Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt an die Depotbank des jeweiligen das Angebot<br />

annehmenden FJA <strong>AG</strong>-Aktionärs Zug um Zug gegen Umbuchung der ,,Zum Verkauf<br />

eingereichten FJA-Aktien“ (ISIN DE000A0XFRA3) auf das Konto der Commerzbank<br />

bei der Clearstream mit dem Zweck, den Eigentumsübergang an diesen FJA-Aktien auf<br />

die Bieterin herbeizuführen. Im Hinblick auf diejenigen FJA-Aktien, für die das Angebot<br />

während der Annahmefrist gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage angenommen<br />

wurde, erfolgt die Zahlung des Angebotspreises an die Depotbank voraussichtlich<br />

am vierten, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach<br />

Ablauf der Annahmefrist.<br />

- 14 -


Mit der Gutschrift des Angebotspreises bei der jeweiligen Depotbank hat die Bieterin die<br />

Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Es obliegt der jeweiligen Depotbank,<br />

den von der Bieterin geleisteten Angebotspreis dem jeweiligen FJA <strong>AG</strong>-Aktionär,<br />

der das Pflichtangebot angenommen hat, gutzuschreiben.<br />

3.4.4 Handel mit ,,Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“<br />

Ein Handel mit den „Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“ über die Börse ist nicht<br />

vorgesehen. Eine Zulassung zum Börsenhandel der „Zum Verkauf eingereichten FJA-<br />

Aktien“ wird nicht beantragt. Die Handelbarkeit der FJA-Aktien, für die das Angebot<br />

nicht angenommen wurde, bleibt hiervon unberührt.<br />

3.4.5 Kosten und Auslagen<br />

Etwaige Gebühren und Spesen ihrer Depotbanken und andere Gebühren und Auslagen<br />

sind von den FJA <strong>AG</strong>-Aktionären, die das Pflichtangebot annehmen, selbst zu tragen. Die<br />

Bieterin zahlt den Depotbanken für ihre Tätigkeit keine Gebühr.<br />

3.4.6 Zentrale Abwicklungsstelle<br />

Die Bieterin hat die Commerzbank <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main, zur zentralen Abwicklungsstelle<br />

für dieses Angebot bestellt, die die wertpapiertechnische Abwicklung dieses<br />

Pflichtangebots koordiniert.<br />

4. Rücktritt von der Annahme des Pflichtangebots<br />

4.1 Rücktrittsrechte<br />

FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre, die das Pflichtangebot angenommen haben, haben die folgenden gesetzlichen<br />

Rücktrittsrechte:<br />

• Den FJA <strong>AG</strong>-Aktionären steht bei einer Änderung des Pflichtangebots<br />

gemäß §§ 39, 21 Abs. 4 WpÜG das Recht zu, von dem aufgrund der Annahme<br />

des Pflichtangebots zustande gekommenen Vertrag bis zum Ablauf<br />

der Annahmefrist zurückzutreten, sofern sie das Pflichtangebot vor Veröffentlichung<br />

der Änderung angenommen haben.<br />

• Wird während der Annahmefrist des Pflichtangebots ein konkurrierendes<br />

öffentliches Angebot für die Aktien der FJA <strong>AG</strong> abgegeben, können die<br />

FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre, die das Pflichtangebot bereits angenommen haben,<br />

gemäß §§ 39, 22 Abs. 3 WpÜG von dem aufgrund der Annahme des<br />

Pflichtangebots zustande gekommenen Vertrag bis zum Ablauf der Annahmefrist<br />

zurücktreten, wenn und soweit sie das Pflichtangebot vor Veröffentlichung<br />

der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots angenommen<br />

haben.<br />

4.2 Ausübung des Rücktrittsrechts<br />

Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des zurücktretenden FJA <strong>AG</strong>-Aktionärs<br />

gegenüber der jeweiligen Depotbank und Rückbuchung der ,,Zum Verkauf eingereichten<br />

FJA-Aktien“, für die der Rücktritt erklärt werden soll, durch die Depotbank in die ISIN<br />

DE0005130108 bei Clearstream. Wenn die Rücktrittserklärung der Depotbank bis zum<br />

Ablauf der Annahmefrist zugeht, gilt die Rückbuchung der Aktien in die ISIN<br />

- 15 -


DE0005130108 als fristgerecht erfolgt, sofern sie spätestens bis zum zweiten Bankarbeitstag<br />

in Frankfurt a.M. 17:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.) nach dem Ablauf der Annahmefrist<br />

vollzogen ist.<br />

5. Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong><br />

5.1 Rechtliche Grundlagen, Kapitalverhältnisse<br />

Die Bieterin, die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong>, mit Sitz in <strong>Ismaning</strong> ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft<br />

nach deutschem Recht. Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens<br />

ist die Systemanalyse, Entwicklung, Erstellung und Vertrieb von EDV-Anlagen sowie die<br />

Erstellung und Lieferung kompletter Datenverarbeitungssysteme.<br />

Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> mit Sitz in <strong>Ismaning</strong> wurde 1980 in der Rechtsform einer Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung (GmbH) unter der Firma <strong>msg</strong> software GmbH gegründet.<br />

Die Gesellschaft war zunächst im Handelsregister des Amtsgerichts München unter<br />

HRB 62113 eingetragen. Seit dem Formwechsel in eine Aktiengesellschaft im Jahre 2001<br />

ist die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB<br />

140149 eingetragen.<br />

Das Grundkapital der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser<br />

Angebotsunterlage EUR 2.000.000,00 und ist eingeteilt in 2.000.000 auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien.<br />

Die Anschrift der Hauptverwaltung der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> ist Robert-Bürkle-Straße 1,<br />

85737 <strong>Ismaning</strong>. Die Gesellschaft ist im Internet unter http://www.<strong>msg</strong>-<strong>systems</strong>.com zu<br />

erreichen.<br />

5.2 Geschäftstätigkeit<br />

Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> entwickelt, gestaltet und implementiert zusammen mit verbundenen<br />

Unternehmen komplexe individuelle Software-Anwendungssysteme sowie Standardsoftware<br />

für die Bereiche Automobilindustrie („Automotive“), Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen,<br />

Versicherungen und weitere Branchen. Das Unternehmen belegt im<br />

Ranking der „TOP 25 IT-Beratungs- und Systemintegrationsunternehmen in Deutschland“<br />

(Lünendonk-Liste 2008) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

Platz 8 und wurde 2003 und 2005 mit dem Preis des Bayerischen Wirtschaftsministeriums<br />

„BAYERNS BEST 50“ für unternehmerische Spitzenleistungen ausgezeichnet.<br />

Der Vorstandsvorsitzende Johann Zehetmaier erreichte beim Wettbewerb „Entrepreneur<br />

des Jahres“ im Jahr 2008 die Finalrunde.<br />

Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> entwickelt seit mehr als 28 Jahren kundenspezifische Individuallösungen<br />

sowie Standardsoftware für Erst-, Rück-, und Sozialversicherungen. Diese ermöglicht<br />

die Abbildung sämtlicher Kerngeschäftsprozesse einer Versicherung vom Point of<br />

Sale bzw. of Service bis hin zur Abwicklung im Back-Office. Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> bietet<br />

für alle Versicherungssparten von der Beratung über Konzeption und Entwicklung bis hin<br />

zu Implementierung und laufender Betreuung alle Leistungen aus einer Hand an. Die<br />

Kunden erhalten auf diese Weise Lösungen, die möglichst optimal auf ihre spezifischen<br />

Bedürfnisse abgestimmt sind. Beratungsleistungen für Versicherungen auf internationaler<br />

Ebene werden seit 2008 von der <strong>msg</strong> global solutions <strong>AG</strong>, einer Schwestergesellschaft<br />

der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong>, mit Hauptsitz in der Schweiz erbracht. Zu den Kunden der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong><br />

<strong>AG</strong> gehören unter anderem die Allianz, die Münchener Rück, die Versicherungskammer<br />

Bayern und die Generali Group.<br />

- 16 -


Als langjähriger Entwicklungs- und Implementierungspartner der SAP <strong>AG</strong> im Versicherungsumfeld<br />

verfügt die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> über umfassende SAP-Kompetenz. Die von der<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> entwickelte Rückversicherungslösung „SAP Reinsurance Management“<br />

komplettiert das Produktportfolio der SAP <strong>AG</strong> für Versicherungen. Diese Lösung hat sich<br />

inzwischen zu einer der weltweit führenden Standardsoftwarelösungen für das Rückversicherungsmanagement<br />

von Rück- und Erstversicherern entwickelt.<br />

Für die Branche Gesundheitswesen entwickelt die innovas GmbH, eine Tochtergesellschaft<br />

der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong>, Softwarelösungen für private und gesetzliche Kranken- und<br />

Unfallversicherungen. Die Gesellschaft bietet neben Fach- und Organisationsberatung insbesondere<br />

auch Kosten- und Leistungsmanagementsysteme an, z.B. computergestützte<br />

Rechnungsprüfung, mit denen Bearbeitungsprozesse optimiert und gleichzeitig Kosten<br />

eingespart werden können.<br />

Für die Branche Finanzdienstleistungen bietet die Tochtergesellschaft <strong>msg</strong>Gillardon <strong>AG</strong><br />

strategische Beratung und IT-Lösungen. Den Schwerpunkt bilden dabei die Themen Unternehmenssteuerung,<br />

Kundenmanagement und Vertrieb, Produktmanagement und -<br />

kalkulation, Corebanking sowie Financial Business Intelligence.<br />

Im Geschäftsbereich Automotive unterstützt die Bieterin Automobilhersteller in nahezu<br />

allen Phasen der zentralen Produktionsprozesse – vom Produktdaten- und Qualitätsmanagement<br />

über das Management von Software für die Fahrzeuge bis hin zu den Order-, Ersatzteil-<br />

und Serviceprozessen. Das Angebot der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> umfasst die Beratung,<br />

Entwicklung und Implementierung von Systemlösungen auf Basis von Individual- und<br />

Standardsoftware sowie die Wartung und den Betrieb der laufenden Systeme.<br />

Der Geschäftsbereich Energie ist ein Beratungspartner der Energieversorgerbranche und<br />

Anbieter von praxisorientierten End-to-End Lösungen. Von der Strategie- und Prozessberatung<br />

bis hin zur Umsetzung und Implementierung von IT-Lösungen erhalten Energieversorger<br />

alle Leistungen aus einer Hand.<br />

Der Geschäftsbereich Government unterstützt die Bereiche Öffentliche Verwaltung, Soziale<br />

Sicherheit, Innere Sicherheit und Verteidigung mit Prozessberatung und -<br />

optimierung. Darüber hinaus bietet er die Entwicklung und Implementierung von Softwarelösungen<br />

sowie den Betrieb dieser Anwendungen an.<br />

Neben der vorgenannten Branchenexpertise bündelt die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> in dem Querschnittsbereich<br />

„Technology und Services“ die Themen Test- und Qualitäts-Management<br />

sowie ein breites Spektrum an Leistungen im System Services-Umfeld. Des Weiteren bietet<br />

die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> Academy individuelle SAP-Schulungen an.<br />

Seit Anfang 2006 sind die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> und die COR <strong>AG</strong> durch eine strategische<br />

Kooperation verbunden. Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> erwarb im Jahr 2006 2.336.302 Aktien an<br />

der COR <strong>AG</strong>. Im Jahr 2007 stockte sie diese Beteiligung durch einen Paketkauf und den<br />

Erwerb weiterer Aktien über die Börse sowie auf Grund eines Pflichtangebotes weiter auf<br />

und hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gerundet 57,74%<br />

der Stimmrechte an der COR <strong>AG</strong> (6.956.653 Aktien der COR <strong>AG</strong>).<br />

Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> hat einschließlich in- und ausländischer Tochtergesellschaften mehr<br />

als 2.500 Mitarbeiter und erzielte in 2008 ausweislich des ungeprüften Konzernjahresabschlusses<br />

einen Jahresumsatz in Höhe von ca. EUR 280 Mio. (Vorjahr: ca. EUR 238<br />

Mio.).<br />

- 17 -


5.3 Organe<br />

Der Vorstand der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> besteht gegenwärtig aus folgenden Personen:<br />

Johann Zehetmaier (Vorsitzender),<br />

Karl-Martin Klein,<br />

Volker Reichenbach und<br />

Dr. Dirk Taubner.<br />

Der Aufsichtsrat der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> besteht gegenwärtig aus folgenden Personen:<br />

Dr. Erwin Conradi (Vorsitzender),<br />

Volker Brendemühl,<br />

Herbert Enzbrenner,<br />

Benno Hartmann,<br />

Pius Pflügler und<br />

Friedemann Sievi.<br />

5.4 Aktionärsstruktur<br />

Einziger Aktionär der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> ist die GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Hürth („GEDO“, demnächst firmierend als <strong>msg</strong> group GmbH, <strong>Ismaning</strong>/Deutschland).<br />

Geschäftsführer der GEDO ist Herr Johann Zehetmaier, der zugleich<br />

Vorstand der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> ist.<br />

An der GEDO sind Herr Johann Zehetmaier mit 25%, seine Ehefrau Helga Zehetmaier<br />

mit 25 %, Herr Pius Pflügler mit ca. 26,5% und Herr Herbert Enzbrenner mit ca. 23,5%<br />

beteiligt. Herr Pius Pflügler und Herr Herbert Enzbrenner sind langjährige Mitarbeiter der<br />

Bieterin und Aufsichtsratsmitglieder bei der Bieterin.<br />

Nach Kenntnis der Bieterin haben die Gesellschafter der GEDO zwar keine schriftliche<br />

Gesellschafter- oder Konsortialvereinbarung im Hinblick auf die Ausübung ihrer Stimmrechte<br />

in der GEDO geschlossen. Gleichwohl werden Beschlüsse in der GEDO nur einheitlich<br />

gefasst und es besteht nach Kenntnis der Bieterin eine Vereinbarung der Gesellschafter<br />

der GEDO dahingehend, dass Beschlüsse im Gesellschafterkreis der GEDO nur<br />

einheitlich gefasst werden sollen. Zu diesem Zweck stimmen sich die Gesellschafter der<br />

GEDO vor Entscheidungen, die die GEDO und damit indirekt auch die Bieterin betreffen<br />

ab und fassen die Beschlüsse anschließend stets einheitlich. Die Gesellschafter der GE-<br />

DO haben auch ein gleichgerichtetes Interesse, das auf die erfolgreiche Führung der <strong>msg</strong><br />

<strong>systems</strong> <strong>AG</strong> durch die GEDO und die Umsetzung einer einheitlichen Unternehmenspolitik<br />

im Hinblick auf die GEDO und letztlich die von ihr kontrollierte <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> gerichtet<br />

ist. Dieses Verhalten im Hinblick auf die GEDO begründet eine so genannte<br />

„Mehrmütterherrschaft“ und macht die GEDO zur gemeinsamen Tochter ihrer Gesellschafter.<br />

Dies macht auch die Bieterin zum gemeinsamen Tochterunternehmen der Gesellschafter<br />

der GEDO.<br />

5.5 Beteiligungsstruktur an der Bieterin<br />

5.5.1 Übersicht über die Beteiligungsstruktur der Bieterin<br />

Die Bieterin weist die folgende Beteiligungsstruktur auf:<br />

- 18 -


Pius Pflügler<br />

CONPLAN GmbH,<br />

Büro-Organisation<br />

EDV-Organisation<br />

Unternehmensberatung<br />

PZP Software und<br />

DV-Consulting<br />

GmbH<br />

<strong>msg</strong>Gillardon <strong>AG</strong><br />

Consulo GmbH<br />

<strong>msg</strong> Netzwerkservice<br />

GmbH<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong>ervice<br />

GmbH<br />

<strong>msg</strong> at.NET Gesellschaft<br />

für elektronischeHandelssysteme<br />

mbH<br />

insuremis GmbH<br />

innovas GmbH<br />

51%<br />

innovas Technologie<br />

GmbH<br />

100%<br />

100%<br />

94,07%<br />

74%<br />

50%<br />

87,5%<br />

100%<br />

50%<br />

90%<br />

10%<br />

Herbert Enzbrenner<br />

26,5%<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong><br />

COR <strong>AG</strong> Financial<br />

Technologies<br />

COR Deutschland<br />

GmbH<br />

COR Infexpert <strong>AG</strong>,<br />

Schweiz<br />

COR Slovakia s.r.o.,<br />

Slowakei<br />

GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

(<strong>msg</strong> group GmbH)<br />

57,74%<br />

COR Insurance and<br />

Risk Management<br />

GmbH<br />

COR Pension Management<br />

GmbH<br />

COR bAV Services<br />

GmbH<br />

COR application<br />

service providing<br />

GmbH<br />

COR Alldata Systems<br />

GmbH<br />

100%<br />

COR International<br />

Insurance Technologies<br />

B.V.,<br />

Niederlande<br />

- 19 -<br />

23,5%<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

67%<br />

100%<br />

75%<br />

100%<br />

Helga Zehetmaier<br />

25%<br />

25%<br />

49%<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong>,<br />

Schweiz<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> GmbH,<br />

Österreich<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> Inc.,<br />

USA<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> Romania<br />

S.R.L, Rumänien<br />

Prevo-System <strong>AG</strong>,<br />

Schweiz<br />

Johann Zehetmaier<br />

<strong>msg</strong> global solutions <strong>AG</strong>,<br />

Schweiz<br />

99,2%<br />

100%<br />

100%<br />

51%<br />

52%<br />

<strong>msg</strong> global<br />

solutions<br />

GmbH<br />

Deutschland<br />

<strong>msg</strong> global<br />

solutions<br />

Benelux<br />

B.V.,<br />

Niederlande<br />

<strong>msg</strong> global<br />

solutions<br />

Iberia S.L.U,<br />

Spanien<br />

<strong>msg</strong> global<br />

solutions<br />

Asia pte<br />

Ltd.,<br />

Singapur<br />

<strong>msg</strong> IBEXI<br />

solutions pte<br />

Ltd.,<br />

Indien<br />

38%<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

51%


5.5.2 Tochterunternehmen der Bieterin<br />

Die Tochterunternehmen der Bieterin sind in Anlage 1 aufgeführt.<br />

Eine wesentliche Tochtergesellschaft der Bieterin ist die COR <strong>AG</strong> mit Sitz in Leinfelden-<br />

Echterdingen, an welcher die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser<br />

Angebotsunterlage 6.956.653 Aktien (57,74%) hält. Die COR <strong>AG</strong> wird im Folgenden<br />

ausführlicher dargestellt, da sie, wie in einer Ad-hoc Mitteilung vom 11. März 2009 veröffentlicht,<br />

eine Verschmelzung auf die FJA <strong>AG</strong> beabsichtigt und zu diesem Zweck mit<br />

der FJA <strong>AG</strong> bereits einen Letter of Intent abgeschlossen hat. Das Verschmelzungsvorhaben<br />

der COR <strong>AG</strong> und der FJA <strong>AG</strong> wird von der Bieterin unterstützt.<br />

Die COR <strong>AG</strong> ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Satzungsgemäßer Gegenstand<br />

des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen<br />

an gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen DV-Systemlösungen und artverwandter<br />

Bereiche insbesondere für die Versicherungswirtschaft und Banken. Die Gesellschaft<br />

ist in den vorgenannten Bereichen auch selbst tätig.<br />

Die COR <strong>AG</strong> wurde 1990 unter der Firma Peter Gessner & Partner GmbH gegründet.<br />

1998 erfolgte der Formwechsel in eine Aktiengesellschaft und die Umfirmierung in COR<br />

<strong>AG</strong> Insurance Technologies. Aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung vom<br />

15. August 2008 wurde die Firma der Gesellschaft mit Wirkung zum 10. September 2008<br />

in COR <strong>AG</strong> Financial Technologies geändert. Die COR <strong>AG</strong> ist im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 224564 eingetragen.<br />

Die COR <strong>AG</strong> entwickelt seit 1990 IT-Systemlösungen und berät Kunden bei der Umsetzung<br />

ihrer IT-Strategie. Die COR <strong>AG</strong> fungiert dabei als Holdinggesellschaft. Die Geschäftsabwicklung<br />

erfolgt über neun Tochtergesellschaften in Deutschland, den Niederlanden,<br />

der Schweiz und der Slowakei.<br />

Das Leistungsspektrum der COR <strong>AG</strong> gliedert sich in die Geschäftsbereiche Packaged<br />

Software, Professional Services Consulting und Application Service Providing.<br />

Der Geschäftsbereich Packaged Software umfasst im Wesentlichen die Entwicklung und<br />

Implementierung von Softwarelösungen im Bereich Lebensversicherungen, betriebliche<br />

Altersvorsorge und Krankenversicherung. Im Bereich der Lebensversicherungen werden<br />

die Produkte der COR <strong>AG</strong> unter der Marke „COR-Life“ vertrieben und im Bereich Krankenversicherungen<br />

unter der Marke „COR-Health“. COR-Life ist ein plattformunabhängiges<br />

System, das die Bestandsverwaltung eines Lebensversicherers und Dienstleisters<br />

der betrieblichen Altersvorsorge komplett abdeckt. Die Software COR-Health wird insbesondere<br />

von schweizerischen Krankenversicherungen verwendet. Daneben wird im Geschäftsbereich<br />

Packaged Software eine Software zur Geschäftsvorfallsteuerung auf Basis<br />

von Dokumentenmanagement unter der Bezeichnung „COR-Office“ und eine Software<br />

zur Prüfung von medizinischen Risiken bei individuellen Personenversicherungsanträgen<br />

unter der Bezeichnung „COR-Merica“ vertrieben. Die auf J2EE basierende Plattform<br />

COR-P&C wurde für Kranken- und Unfallversicherungen und für den Einsatz bei Sachversicherungen<br />

entwickelt. Seit Anfang 2008 bietet die COR <strong>AG</strong> mit COR-PARIS eine<br />

Standardsoftware im Bereich Pfandbriefbanken an. In das Geschäftsfeld Packaged Software<br />

fällt auch die Übernahme von 74,9 % der Anteile an der ehemaligen ALLDATA<br />

Systems GmbH zum 1. Juli 2008 und die anschließende Umbenennung in COR Alldata<br />

Systems GmbH. Mit dem COR Alldata Systems-Kernbankensystem „MBS open“ verfügt<br />

die COR <strong>AG</strong> nun auch über eine Standardsoftware für Privat-, Retail- und Autobanken.<br />

- 20 -


Das Geschäftsfeld Professional Services Consulting umfasst die Beratung bei individuellen<br />

Softwareprojekten im Bereich von Versicherungen und Banken sowie dem Altersvorsorgemarkt.<br />

Hierbei unterstützt die COR <strong>AG</strong> ihre Kunden produktunabhängig und individuell<br />

im Rahmen des Prozessmanagements, des Business Consulting, in der aktuariellen<br />

Beratung sowie bei der Integration neuer Softwaresysteme, beginnend bei der Entscheidungsfindung<br />

über die Umsetzung der Informationstechnologie bis hin zur Aufnahme des<br />

Regelbetriebs im Unternehmen.<br />

Im Geschäftsfeld Application Service Providing übernimmt die COR <strong>AG</strong> den Rechenzentrumsbetrieb<br />

der Rückversicherungs-IT-Systeme von Erst- und Rückversicherungen<br />

sowie die Administration von Lösungen für die betriebliche Altersversorgung und die<br />

Zeitwertenkontenkonzepte. Die Software COR-Pension ermöglicht die Administration<br />

von Modellen der betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten.<br />

In das Geschäftsfeld Application Service Providing fällt auch die in 2006 begründete Zusammenarbeit<br />

mit der Bieterin. Seit Anfang 2006 sind die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> und die COR<br />

<strong>AG</strong> durch eine strategische Kooperation verbunden.<br />

Die COR <strong>AG</strong> hat der Bieterin im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2008 folgende vorläufige,<br />

ungeprüfte Angaben zum Jahresabschluss übermittelt:<br />

Die COR <strong>AG</strong> erzielte in 2008 Konzernumsätze in Höhe von EUR 58,8 Mio. (Vorjahr:<br />

EUR 41,3 Mio.). Der Geschäftsbereich Packaged Software hatte mit 78,0% den weitaus<br />

größten Anteil am Umsatz und konnte in 2008 auf EUR 45,9 Mio. (Vorjahr: EUR 28,9<br />

Mio.) gesteigert werden.<br />

Im Geschäftsbereich Professional Services Consulting wurden in 2008 von der COR <strong>AG</strong><br />

und ihren Tochtergesellschaften Umsätze in Höhe von EUR 9,6 Mio. (Vorjahr: EUR 8,8<br />

Mio.) erzielt.<br />

Der Geschäftsbereich Application Service Providing der COR <strong>AG</strong> und ihren Tochtergesellschaften<br />

erzielte in 2008 einen Umsatz in Höhe von EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 3,6<br />

Mio.).<br />

5.6 Strategische Beteiligungen der Bieterin<br />

Eine der Zielsetzungen der Bieterin ist es, über strategische Beteiligungen die Wettbewerbsfähigkeit<br />

zu erhöhen, Marktanteile zu gewinnen und die Produktpalette sinnvoll zu<br />

ergänzen.<br />

So wurde beispielsweise in 2006 eine Beteiligung in Höhe von 20% an dem schweizerischen<br />

Bankensoftwarehaus Finnova <strong>AG</strong> Bankware, Lenzburg/Zürich erworben. Diese<br />

Beteiligung wurde mittlerweile auf 46% aufgestockt. Auf diese Weise konnte die Bieterin<br />

ihre Kompetenz im Geschäftsbereich Finanzdienstleistungen um Software im Bereich<br />

Kernbankensysteme erweitern und darüber hinaus den Zugang zum schweizerischen<br />

Markt verbessern.<br />

5.7 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen<br />

Die Tochterunternehmen der Bieterin in Anlage 1 gelten gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG als<br />

mit der Bieterin und untereinander gemeinsam handelnde Personen.<br />

Nach den der Bieterin vorliegenden Informationen beherrschen die in Anlage 2 aufgeführte<br />

Gesellschaft und die darin aufgeführten Personen die Bieterin.<br />

- 21 -


In Anlage 3 sind die Tochterunternehmen der in Anlage 2 aufgeführten Gesellschaft bzw.<br />

Personen aufgeführt.<br />

Sämtliche in Anlagen 1 bis Anlage 3 aufgeführten Personen und Gesellschaften gelten<br />

ebenfalls gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG als mit der Bieterin und untereinander gemeinsam<br />

handelnde Personen.<br />

5.8 Kontrollerwerb und gegenwärtig von der Bieterin und der mit ihr gemeinsam<br />

handelnden Personen und ihrer Tochterunternehmen gehaltene Aktien der<br />

Zielgesellschaft, Zurechnung von Stimmrechten<br />

Die Bieterin hat am 11. März 2009 4.670.000 Inhaber-Stückaktien der FJA <strong>AG</strong> erworben.<br />

Eine Tochtergesellschaft der Bieterin, die COR <strong>AG</strong>, hielt per 11. März 2009 weitere<br />

1.816.535 Inhaber-Stückaktien der FJA <strong>AG</strong>. Die FJA <strong>AG</strong> hat nach eigenen Angaben ein<br />

Grundkapital in Höhe von EUR 21.289.353,00, eingeteilt in 21.289.353 auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien. Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> hält 4.670.000 Inhaber-Stückaktien der FJA<br />

<strong>AG</strong> (21,94%) mit ebenso vielen Stimmrechten. Zudem werden der Bieterin 1.816.535<br />

FJA-Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten zugerechnet, die die COR <strong>AG</strong> hält (§ 30<br />

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG). Der Bieterin sind insgesamt 6.486.535 Stimmen mit einen<br />

Stimmrechtsanteil von 30,47% an der Zielgesellschaft zuzurechnen und sie kontrolliert<br />

damit gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG die Zielgesellschaft.<br />

Mit der Bieterin haben zugleich die GEDO, die sämtliche Aktien der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong><br />

hält, sowie die Gesellschafter der GEDO, namentlich Herr Johann Zehetmaier, Wartenberg/Deutschland,<br />

Frau Helga Zehetmaier, Wartenberg/Deutschland, Herr Pius Pflügler,<br />

Wolnzach/Deutschland und Herr Herbert Enzbrenner, Reichertshausen/Deutschland (zusammenfassend<br />

„Weitere Kontrollierende Personen“) infolge Stimmrechtszurechnung<br />

nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG am 11. März 2009 mittelbar die Kontrolle über die<br />

FJA <strong>AG</strong> erlangt. Die Kontrollerlangung der Bieterin und der Weiteren Kontrollierenden<br />

Personen wurde am 11. März 2009 veröffentlicht. Die Veröffentlichung über die Kontrollerlangung<br />

kann im Internet unter http://www.<strong>msg</strong>-<strong>systems</strong>.com eingesehen werden.<br />

Die der Bieterin insgesamt zugerechneten 6.486.535 Stimmrechte werden der GEDO und<br />

den Weiteren Kontrollierenden Personen gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.<br />

Darüber hinaus halten die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen<br />

und deren Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG keine Aktien an der<br />

FJA <strong>AG</strong>. Ihnen werden darüber hinaus auch keine Stimmrechte aus FJA-Aktien nach §<br />

30 WpÜG zugerechnet.<br />

5.9 Mögliche Parallelerwerbe<br />

Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitere FJA-Aktien außerhalb<br />

des Pflichtangebots über die Börse oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben.<br />

Soweit solche Erwerbe erfolgen, wird dies unter der Angabe der Anzahl und des<br />

Preises der so erworbenen FJA-Aktien im Internet unter http://www.<strong>msg</strong>-<strong>systems</strong>.com<br />

sowie nach den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere § 23 Abs. 2 WpÜG, veröffentlicht<br />

werden.<br />

6. Die FJA <strong>AG</strong><br />

6.1 Rechtliche Grundlagen, Kapitalverhältnisse<br />

Die Zielgesellschaft, die FJA <strong>AG</strong>, mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft nach<br />

deutschem Recht. Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen<br />

- 22 -


die Leitung einer Gruppe von Unternehmen (FJA-Gruppe), die insbesondere in der Konzeption,<br />

Erstellung und im Vertrieb von Software für die Finanzierungsdienstleistungsbranche<br />

tätig ist, sowie die Konzeption, Erstellung und der Vertrieb von Software für die<br />

Finanzierungsdienstleistungsbranche.<br />

Herr Prof. Dr. Manfred Feilmeier und Herr Michael Junker gründeten im Jahr 1980 die<br />

Firma Prof. Dr. Feilmeier, Junker & Co., Institut für Wirtschafts- und Versicherungsmathematik<br />

GmbH (später umfimiert in FJA Feilmeier & Junker GmbH). Im Jahr 1994<br />

wurde die FJA <strong>AG</strong> unter der Firma FJA Feilmeier & Junker Holding GmbH in der<br />

Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Die im Jahr 1980 gegründete<br />

FJA Feilmeier & Junker GmbH wurde Tochtergesellschaft dieser Gesellschaft.<br />

Der Formwechsel der FJA Feilmeier & Junker Holding GmbH in eine Aktiengesellschaft<br />

und die Umfirmierung in FJA <strong>AG</strong> erfolgte im Jahr 1999. Im Jahr 2003 wurde im Zuge<br />

des Erwerbs der HEUBECK <strong>AG</strong> die FJA <strong>AG</strong> in die FJH <strong>AG</strong> umfirmiert. Als Folge des<br />

Ausscheidens der HEUBECK <strong>AG</strong> aus der FJH <strong>AG</strong> wurde diese Umfirmierung im Jahr<br />

2008 wieder rückgängig gemacht. Die FJA <strong>AG</strong> ist im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

München unter HRB 126580 eingetragen.<br />

Das Grundkapital der FJA <strong>AG</strong> beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

nach Angaben der Gesellschaft EUR 21.289.353,00, eingeteilt in<br />

21.289.353 auf den Inhaber lautende Stückaktien.<br />

Die FJA <strong>AG</strong> verfügt ausweislich § 5 Abs. 4 ihrer Satzung derzeit über folgendes genehmigtes<br />

Kapital über insgesamt EUR 10.398.708,00:<br />

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juni 2011<br />

das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal<br />

€ 10.398.708,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-<br />

und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006).<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche<br />

Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um die neuen Aktien zum Zwecke des Erwerbs<br />

von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder<br />

von Forderungen gegen die Gesellschaft auszugeben. Der Vorstand ist weiter ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um das<br />

Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal<br />

€ 2.079.741,00 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag<br />

zu erhöhen, der den Börsenpreis der Aktien der gesamten Gesellschaft zum Zeitpunkt<br />

der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.<br />

Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss<br />

keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge<br />

ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.“<br />

Die Satzung der FJA <strong>AG</strong> enthält darüber hinaus folgende Bestimmungen zu bedingtem<br />

Kapital:<br />

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 180.000,00 nominal bedingt erhöht (Bedingtes Kapital<br />

I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 180.000 auf den<br />

Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem Beginn des Geschäftsjahres<br />

der Ausgabe insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten des Aktienoptionsplans<br />

2000 der FJA <strong>AG</strong>, die nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen<br />

vom 17. Januar 2000 und 5. Juli 2001 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht<br />

Gebrauch machen. Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2000 wurden insgesamt 130.500<br />

Aktienoptionen ausgegeben. Von diesen 130.500 ausgegebenen Aktienoptionen sind<br />

- 23 -


129.750 Aktienoptionen verfallen. Die derzeit noch ausgegebenen 750 Aktienoptionen<br />

verfallen am 20. Juni 2009. Der Aktienoptionsplan sieht im Hinblick auf den bei Ausübung<br />

des Bezugsrechts zu zahlenden Preis für die FJA-Aktien vor, dass dieser dem Platzierungskurs<br />

im Rahmen des Börsenganges für Privatanleger ohne weitere Abschläge<br />

oder dem durchschnittlichen Schlusskurs der FJA-Aktie im Xetra-Handel oder einem<br />

vergleichbaren Nachfolgesystem an den letzten fünf Börsentagen vor Ausgabe der Bezugsrechte,<br />

sofern letzterer zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte unterhalb des<br />

Platzierungspreises für Privatanleger liegt, entspricht.<br />

Gemäß den Geschäftsberichten der Zielgesellschaft für die Jahre 2000 bis 2003 wurden<br />

die erwähnten Optionen wie folgt ausgegeben:<br />

Jahr der Ausgabe Ausgegebene Ausübungs-<br />

Stückzahl preis in Euro<br />

2000 100.750 48,00<br />

2001/2002 11.000 48,00<br />

2001/2002 6.750 37,42<br />

2003 12.000 27,11<br />

In Anbetracht des gegenwärtigen Börsenkurses der FJA-Aktien ist eine Ausübung der<br />

noch verbleibenden Aktienoptionen nicht wahrscheinlich.<br />

Das Grundkapital ist ferner um bis zu nominal EUR 99.647,00 durch Ausgabe von bis zu<br />

99.647 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital<br />

II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber bzw.<br />

Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der<br />

Vorstand von der Hauptversammlung durch Beschluss vom 24. Juni 2004 ermächtigt<br />

wurde, von ihren Wandlungs- und Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch<br />

machen bzw. ihre Wandlungspflichten aus solchen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen<br />

erfüllen.<br />

Das Grundkapital ist ferner um bis zu nominal EUR 10.119.061,00 durch Ausgabe von<br />

bis zu 10.119.061 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes<br />

Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber<br />

bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, zu deren<br />

Ausgabe der Vorstand von der Hauptversammlung durch Beschluss vom 23. Juni 2006<br />

ermächtigt wurde, von ihren Wandlungs- und Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft<br />

Gebrauch machen bzw. ihre Wandlungspflichten aus solchen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen<br />

erfüllen.<br />

Nach den der Bieterin vorliegenden Informationen wurde von den beiden letzt genannten<br />

Ermächtigungen kein Gebrauch gemacht, so dass während der Annahmefrist dieses Angebots,<br />

die vorbehaltlich einer Verlängerung am 7. Mai 2009, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt<br />

a.M.) enden wird, voraussichtlich keine Aktien aus bedingtem Kapital geschaffen<br />

werden.<br />

Die FJA <strong>AG</strong> beschloss am 21. August 2008 auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung<br />

vom 20. Juni 2008 bis zu 638.680 eigene Aktien der Gesellschaft, das sind<br />

knapp 3% des Grundkapitals, ab dem 25. August 2008 an der Börse zu erwerben. Der<br />

Erwerb eigener Aktien wurde von der FJA <strong>AG</strong> in Höhe von 638.680 FJA-Aktien durchgeführt.<br />

Die Aktien der FJA <strong>AG</strong> sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime<br />

Standard) notiert. Darüber hinaus werden die Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr<br />

an den Börsen Hamburg-Hannover, Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart sowie im<br />

elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.<br />

- 24 -


6.2 Keine Satzungsregelung zur Europäischen Durchbrechungsregel<br />

Die Satzung der FJA <strong>AG</strong> sieht keine Anwendung von § 33 b Abs. 2 WpÜG vor. Die Bieterin<br />

ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33 b Abs. 5 WpÜG zu leisten.<br />

6.3 Geschäftstätigkeit<br />

Die FJA <strong>AG</strong> ist ein Software- und Beratungshaus für den Versicherungs- und Altersvorsorgemarkt.<br />

Die FJA-Gruppe bietet eine breite Palette an Standardsoftwarelösungen, die<br />

Versicherungsunternehmen und Altersvorsorgeanbieter in allen zentralen Geschäftsbereichen<br />

und Fragestellungen unterstützen.<br />

Das Leistungsspektrum der FJA <strong>AG</strong> gliedert sich in die Geschäftsbereiche Softwarelösungen<br />

zur Bestandsführung, Zusatzsysteme, Migration, Consulting und Individualentwicklung.<br />

Der Geschäftsbereich Softwarelösungen zur Bestandsführung umfasst im Wesentlichen<br />

die Entwicklung und Implementierung von Softwarelösungen wie FJA Life Factory,<br />

Group Life Factory, FJA SymAss und die FJA Produktmaschine im Versicherungsbereich<br />

und im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Das Kernprodukt FJA Life Factory<br />

ist eine international einsatzfähige Standardsoftware, die Geschäftsprozesse von der<br />

Antrags- bis zur Leistungsbearbeitung und Rechnungslegung automatisiert. Jährliche<br />

Software-Releases zur FJA Life Factory stellen die kontinuierliche Weiterentwicklung<br />

dieser Bestandsverwaltungssoftware sicher. Die Group Life Factory ist eine Standardsoftware<br />

für den Vertrieb der kollektiven Personenversicherung, die betriebliche Altersversorgung<br />

und die Verwaltung. Die Funktionen der Group Life Factory umfassen z.B.<br />

die Definition und Verwaltung von Versorgungsmodellen sowie die automatische Ausführung<br />

aller notwendigen bAV-Berechnungen sowie die durchgängige Abwicklung der<br />

relevanten Verwaltungsfunktionalitäten. Damit werden die speziellen Anforderungen der<br />

betrieblichen Altersversorgung durch die Group Life Factory abgedeckt. Mit dem Bestandsverwaltungssystem<br />

FJA SymAss können Versicherungsprodukte und -verträge<br />

spartenübergreifend verwaltet werden. Die FJA Produktmaschine ist eine Standardsoftware,<br />

mit der sich Versicherungsprodukte für alle Sparten entwickeln und verwalten lassen.<br />

Die FJA <strong>AG</strong> bietet zudem mehrere Zusatzsysteme an. Hierzu gehören z.B. der Provisionsmanager,<br />

ein In-/Exkassosystem für Versicherungsunternehmen, die FJA Zulagenverwaltung,<br />

Rentenabrechnung und -nachweise, steuerliche Bestandsführung, Testsysteme<br />

(FJA Test Factory), PfiF (Verwaltung fondsgebundener Versicherungen), Profil (Unterstützung<br />

des Zulageverfahrens für Riester-Produkte) und PReMium (Verwaltung und<br />

Nachweis steuerpflichtiger Rentenleistungen). Die Produkte FJA Zulagenverwaltung,<br />

FJA RAN (Renten Abrechnungs- und Nachweissystem), FJA MigSys, FJA-US Product<br />

Machine, FJA ALAMOS sowie die PYLON-Produkte und weitere decken die wesentlichen<br />

Spezial- und Querschnittsaufgaben im Kerngeschäft ab.<br />

Die FJA Migration Factory besteht aus den Komponenten MigExpert (Methodenwissen),<br />

FJA MigSys (Planung, Steuerung, Dokumentation von Migrationen) und FJA MigArchiv<br />

(Migrationsarchiv).<br />

Die Softwareprodukte der FJA <strong>AG</strong> werden durch Beratungs- und andere Dienstleistungen<br />

ergänzt. Diese Dienstleistungen reichen von der Software-Implementierung über die Bestandsmigration<br />

bis hin zur versicherungsmathematischen Beratung.<br />

- 25 -


Die FJA <strong>AG</strong> entwickelt auch individuelle Softwarelösungen bei sehr speziellen und individuellen<br />

Anforderungen eines Versicherungsunternehmens oder -konzerns.<br />

Die FJA <strong>AG</strong> erzielte im Konzern in 2008 Umsätze in Höhe von EUR 63,6 Mio. (Vorjahr:<br />

EUR 61,3 Mio.). Die Erlöse aus Lizenzen und Wartung stiegen im Konzern um 4,6% auf<br />

EUR 11,4 Mio. (Vorjahr EUR 10,9 Mio.), während sich die Erlöse aus Dienstleistungen<br />

im Konzern um 3,5% auf EUR 52,2 Mio. (Vorjahr EUR 50,4 Mio.) erhöhten. Der Auslandsanteil<br />

am Konzernumsatz erhöhte sich um ca. 6%-Punkte auf 30% (Vorjahr: 24%).<br />

6.4 Organe<br />

Der Vorstand der FJA <strong>AG</strong> besteht gegenwärtig aus folgenden Personen:<br />

Michael Junker (Sprecher),<br />

Thomas Junold.<br />

Der Aufsichtsrat der FJA <strong>AG</strong> besteht gegenwärtig aus folgenden Personen:<br />

Thomas Nievergelt (Aufsichtsratsvorsitzender),<br />

Prof. Dr. Elmar Helten (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender),<br />

Thies Eggers,<br />

Manfred Herrmann,<br />

Prof. Dr. Christian Hipp,<br />

Dr. Jochen Schwarz.<br />

6.5 Aktionärsstruktur<br />

Das Grundkapital der FJA <strong>AG</strong> beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

nach Angaben der Gesellschaft EUR 21.289.353,00 und ist eingeteilt in<br />

21.289.353 auf den Inhaber lautende Stückaktien.<br />

Die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

direkt bzw. indirekt über die COR <strong>AG</strong> 6.486.535 Inhaber-Stückaktien der FJA <strong>AG</strong> (30,47<br />

%).<br />

Ferner hält die Zielgesellschaft 638.680 eigene Aktien.<br />

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der FJA <strong>AG</strong> hielten gemäß dem Geschäftsbericht<br />

2008 am 31. Dezember 2008 insgesamt 1.125.497 FJA-Aktien. Dieser Gesamtbesitz<br />

unterteilt sich wie folgt:<br />

Aktionär der FJA <strong>AG</strong> Anzahl gehaltener<br />

FJA-Aktien<br />

Stimmrechtsanteil<br />

in Prozent (gerundet)<br />

Michael Junker: 929.947 4,37<br />

Thomas Junold: 70.000 0,33<br />

Thomas Nievergelt: 152 0,00<br />

Prof. Dr. Elmar Helten: 90.000 0,42<br />

Thies Eggers: 35.398 0,17<br />

Summe 1.125.497 5,29<br />

Ausweislich des Geschäftsberichts 2007 hielt Herr Prof. Dr. Manfred Feilmeier, der mittlerweile<br />

aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, per 31. Dezember 2007 765.947 FJA-<br />

Aktien.<br />

- 26 -


Die FJA <strong>AG</strong> hat am 19. November 2008 veröffentlicht, dass ihr am 19. November 2008<br />

die The Ratio European Fund, George Town, Grand Cayman/Cayman Islands gemäß §<br />

21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt hat, dass sie am 14. November 2008 die Schwellen von 5 %<br />

und 3 % unterschritten hat und nunmehr 1,83 % (entspricht 389.651) der Stimmrechte an<br />

der FJA <strong>AG</strong> hält.<br />

Die übrigen 11.883.043 FJA-Aktien (55,82%) sind nach den der Bieterin vorliegenden<br />

Informationen breit gestreut.<br />

6.6 Tochterunternehmen der Zielgesellschaft<br />

Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden<br />

Informationen sind die in Anlage 4 aufgeführten Gesellschaften Tochterunternehmen<br />

der FJA <strong>AG</strong> und gelten damit als mit der FJA <strong>AG</strong> und untereinander als gemeinsam<br />

handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG.<br />

7. Hintergrund des Pflichtangebots<br />

Hintergrund des Pflichtangebotes ist die beabsichtigte Verschmelzung der COR <strong>AG</strong> mit<br />

der FJA <strong>AG</strong>.<br />

Die COR <strong>AG</strong> und die FJA <strong>AG</strong> veröffentlichten am 11. März 2009, dass die Vorstände der<br />

beiden Gesellschaften mit Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsräte eine Absichtserklärung<br />

(Letter of Intent) über ein Zusammengehen der beiden Unternehmen unterzeichnet<br />

haben. Gemäß dieser Absichtserklärung sind die COR <strong>AG</strong> und die FJA <strong>AG</strong> übereingekommen,<br />

eine Fusion der beiden Gesellschaften im Wege einer Verschmelzung (Merger<br />

of Equals) anzustreben, wobei die COR <strong>AG</strong> vermutlich der übertragende Rechtsträger<br />

und die FJA <strong>AG</strong> der aufnehmende Rechtsträger sein wird.<br />

Die Bieterin unterstützt dieses Zusammenschlussvorhaben. Der Erwerb von Aktien der<br />

Zielgesellschaft soll das Verschmelzungsvorhaben unterstützen.<br />

8. Absichten der Bieterin<br />

Die Erarbeitung von konkreten Plänen zur Nutzung möglicher Geschäftschancen und<br />

Synergiepotenziale bei der FJA <strong>AG</strong> befinden sich derzeit in einem Anfangsstadium. In<br />

Anbetracht des frühen Stadiums dieser Überlegungen sind die Absichten der Bieterin im<br />

Hinblick auf die FJA <strong>AG</strong> zwangsläufig noch nicht endgültig festgelegt. Es kann daher<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin aufgrund dieser Prüfungen oder zukünftiger<br />

Entwicklungen ihre in dieser Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und<br />

Einschätzungen hinsichtlich der Zielgesellschaft ändert.<br />

Die Bieterin unterstützt, wie bereits beschrieben, die Fusionsabsicht der COR <strong>AG</strong> und der<br />

FJA <strong>AG</strong>.<br />

8.1 Künftige Geschäftstätigkeit der Bieterin<br />

Das Pflichtangebot hat auf die Geschäftstätigkeit der Bieterin keine unmittelbaren Auswirkungen.<br />

Die Bieterin hat nicht die Absicht, die Zielgesellschaft mit ihrem Unternehmen<br />

zusammenzuführen. Die Zielgesellschaft soll jedoch mit der COR <strong>AG</strong>, einer Tochtergesellschaft<br />

der Bieterin, verschmolzen werden. Die verschmolzene Einheit soll als<br />

selbständige Gesellschaft fortbestehen und selbständig geführt werden. Das Pflichtangebot<br />

hat keine Auswirkungen auf den Sitz und den Standort wesentlicher Unternehmens-<br />

- 27 -


teile, die Verwendung des Vermögens, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die<br />

Beschäftigungsbedingungen und die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane der Bieterin.<br />

Im Hinblick auf die finanziellen Verpflichtungen der Bieterin hat das Pflichtangebot<br />

möglicherweise eine Erhöhung der Verbindlichkeiten der Bieterin zur Folge, weil das<br />

Pflichtangebot unter anderem über Bankkredite finanziert wird (siehe Ziffer 9.2 und Ziffer<br />

10.3 dieser Angebotsunterlage).<br />

8.2 Künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft<br />

8.2.1 Vermögen und Verpflichtungen<br />

Aufgrund des erfolgten Erwerbs einer direkten und indirekten Beteiligung in Höhe von<br />

zusammen 30,47% an der Zielgesellschaft, die sich im Rahmen dieses Angebots noch erhöhen<br />

kann, ist die Zielgesellschaft eine nach den Vorschriften des WpÜG von der Bieterin<br />

kontrolliertes Unternehmen geworden.<br />

Die Bieterin hat im Hinblick auf das Vermögen und die Verpflichtungen der Zielgesellschaft<br />

keinerlei Beeinflussungsabsicht. Im Falle einer Verschmelzung der COR <strong>AG</strong> als<br />

übertragendem Rechtsträger auf die Zielgesellschaft als übernehmenden Rechtsträger ergeben<br />

sich Auswirkungen auf das Vermögen und die Verpflichtungen der Zielgesellschaft,<br />

da mit einer Verschmelzung der COR <strong>AG</strong> auf die FJA <strong>AG</strong> auf Grund zwingender<br />

gesetzlicher Regelungen das Vermögen der COR <strong>AG</strong> einschließlich der Verbindlichkeiten<br />

auf die Zielgesellschaft übergeht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG).<br />

8.2.2 Strategischer Hintergrund der Verschmelzung<br />

Gemäß der am 11. März 2009 vereinbarten Absichtserklärung streben die COR <strong>AG</strong> und<br />

die FJA <strong>AG</strong> eine Fusion der beiden Gesellschaften im Wege einer Verschmelzung (Merger<br />

of Equals) an.<br />

Das fusionierte Unternehmen, welches voraussichtlich unter dem Namen COR&FJA <strong>AG</strong><br />

firmieren wird, soll eine hervorragende Marktposition bei Standardsoftware für Versicherungen<br />

und Banken in Deutschland haben. Die Unternehmen beabsichtigen, durch die Fusion<br />

ihre Rentabilität durch Nutzung von Synergien, insbesondere in der IT-Entwicklung,<br />

zu steigern.<br />

Im Bereich Lebensversicherung soll auf Grund der Fusion ein hervorragendes Marktangebot<br />

im Sinne eines gemeinsamen Branchenstandards für Lebensversicherungen erreicht<br />

werden, welches für die beiden Unternehmen als unabhängige Gesellschaften so nicht<br />

möglich wäre.<br />

Die gestärkte Position des fusionierten Unternehmens soll dazu genutzt werden, um mit<br />

den gemeinsam zu entwickelnden internationalisierten State-of-the-Art-Lösungen in den<br />

ausländischen Märkten weiter zu expandieren. Geplant ist ein signifikantes, ertragsorientiertes<br />

und nachhaltiges Wachstum der fusionierten Gesellschaft.<br />

Die Bieterin unterstützt den Zusammenschluss der COR <strong>AG</strong> und der FJA <strong>AG</strong>. Zur Absicherung<br />

der Fusionspläne haben sich die COR <strong>AG</strong> und ihre Mehrheitsgesellschafterin,<br />

die <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong>, daher 30,47% an der FJA <strong>AG</strong> gesichert.<br />

8.2.3 Weitere Schritte für die Verschmelzung<br />

Weitere Schritte für die Umsetzung der angestrebten Verschmelzung ist der Abschluss<br />

eines Verschmelzungsvertrages zwischen der COR <strong>AG</strong> und der FJA <strong>AG</strong>. Weitere Einzel-<br />

- 28 -


heiten des Verfahrens sind gesetzlich vorgeschrieben. Dies schließt die Prüfung des Verschmelzungsvertrags,<br />

insbesondere der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses,<br />

durch einen unabhängigen Prüfer ein. Die Verschmelzung setzt voraus, dass die Hauptversammlungen<br />

der FJA <strong>AG</strong> und der COR <strong>AG</strong> dieser mit 75% Mehrheit zustimmen. Die<br />

Aktionäre der übertragenden Gesellschaft werden Aktien der aufnehmenden Gesellschaft<br />

erhalten. Die aufnehmende Gesellschaft wird hierzu ihr Grundkapital entsprechend erhöhen.<br />

Sobald die erforderlichen Zustimmungen der Hauptversammlungen vorliegen, kann<br />

die Verschmelzung der COR <strong>AG</strong> und der FJA <strong>AG</strong> im Handelsregister eingetragen werden,<br />

sofern keine Anfechtungsklagen gegen die Zustimmungsbeschlüsse erhoben wurden<br />

oder durch das zuständige Gericht festgestellt wurde, dass die Erhebung der Anfechtungsklagen<br />

der Eintragung nicht entgegensteht.<br />

8.2.4 Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der FJA <strong>AG</strong><br />

Personelle Maßnahmen im Hinblick auf den Vorstand der Zielgesellschaft sind von der<br />

Bieterin nicht geplant. Sofern es zu einer Verschmelzung der COR <strong>AG</strong> auf die FJA <strong>AG</strong><br />

kommt, kann es zu Änderungen im Vorstand der Zielgesellschaft kommen. Die FJA <strong>AG</strong><br />

hat im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2008 insofern<br />

folgenden Sachverhalt bekanntgegeben: Für den Fall, dass die Hauptversammlung der<br />

FJA <strong>AG</strong> die Verschmelzung der Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft beschließt,<br />

hat die FJA <strong>AG</strong> den Herren Junker und Junold am 10. März 2009 durch den Vorsitzenden<br />

des Aufsichtsrats unwiderruflich angeboten, die Vorstandsverträge in der gültigen Fassung<br />

einvernehmlich mit Wirkung der Eintragung des entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses<br />

im Handelsregister, spätestens jedoch drei Monate nach dem Hauptversammlungstermin<br />

aufzuheben. Den beiden Vorständen steht damit frei, nach Eintritt der<br />

oben genannten Bedingungen jederzeit bis zum 31. Dezember 2009 dieses Angebot anzunehmen.<br />

Für diesen Fall wird der Aufsichtsrat der Niederlegung der Vorstandsmandate<br />

sowie von allen weiteren Ämtern der Herren Junker beziehungsweise Junold in der FJA-<br />

Gruppe zustimmen. Für den Fall der Annahme enthalten diese Angebote keine materiellen<br />

Zusagen, welche über die bestehenden Regelungen im Fall einer einvernehmlichen<br />

Aufhebung, welche in voller Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance<br />

Kodex stehen, hinaus gehen.<br />

Die Beteiligung der Bieterin an der FJA <strong>AG</strong> hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf<br />

die Größe des Aufsichtsrats. Nach der Satzung der FJA <strong>AG</strong> setzt sich der Aufsichtsrat der<br />

Zielgesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.<br />

Sofern die COR <strong>AG</strong> auf die FJA <strong>AG</strong> verschmolzen wird, erlischt die Mitgliedschaft<br />

der Aufsichtsräte der COR <strong>AG</strong>. Die Bieterin beabsichtigt, nach bzw. im Zuge der Verschmelzung<br />

der COR <strong>AG</strong> auf die Zielgesellschaft an einer Umstrukturierung des Aufsichtsrats<br />

der Zielgesellschaft mitzuwirken. Dabei kann es sein, dass derzeitige Aufsichtsräte<br />

der COR <strong>AG</strong> zu Aufsichtsräten bei der FJA <strong>AG</strong> gewählt werden. Hierüber wird die<br />

Hauptversammlung der FJA <strong>AG</strong> beschließen.<br />

8.2.5 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen<br />

Im Konzernverbund der FJA <strong>AG</strong> sind ausweislich des Jahresabschlusses in 2008 im Verlauf<br />

des Jahres 2008 durchschnittlich 479 Mitarbeiter beschäftigt gewesen. Der Vollzug<br />

des Pflichtangebots berührt die Arbeitsverträge und Beschäftigungsbedingungen der FJA<br />

<strong>AG</strong> und ihrer Tochtergesellschaften sowie die bestehenden Arbeitnehmervertretungen<br />

nicht. Die Arbeitsverhältnisse bestehen mit demselben Arbeitgeber fort, und der Inhalt<br />

der Arbeitsverträge bleibt vom Vollzug des Pflichtangebots unberührt. Absichten der Bieterin<br />

im Hinblick auf die Arbeitnehmer, die Arbeitnehmervertretungen oder die Beschäftigungsverhältnisse<br />

der Arbeitnehmer bei der Zielgesellschaft bestehen nicht. Personalmaßnahmen<br />

zur Hebung von Synergien zwischen der FJA <strong>AG</strong> und der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong><br />

und der mit ihr verbundenen Unternehmen sind von der Bieterin nicht geplant.<br />

- 29 -


Sofern es zu einer Verschmelzung der COR <strong>AG</strong> auf die FJA <strong>AG</strong> kommt, gehen die Arbeitsverhältnisse<br />

der Arbeitnehmer der COR <strong>AG</strong> auf die FJA <strong>AG</strong> automatisch mit über (§<br />

613a BGB). Personalmaßnahmen zur Hebung von Synergien sind von der Bieterin im<br />

Zuge der Verschmelzung der COR <strong>AG</strong> auf die FJA <strong>AG</strong> nicht geplant.<br />

8.2.6 Sitz; Standort wesentlicher Unternehmensteile<br />

Die Bieterin beabsichtigt nicht, den Sitz der Zielgesellschaft zu verlegen. Es gibt auch<br />

keine Pläne zur Verlegung anderer wesentlicher Unternehmensteile der FJA <strong>AG</strong> an andere<br />

Standorte.<br />

8.2.7 Mögliche weitere Maßnahmen<br />

Die Durchführung gesellschafts- oder kapitalmarktrechtlicher Reorganisations- oder<br />

Strukturmaßnahmen, insbesondere der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags,<br />

ein Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327 a ff. AktG,<br />

ein übernahmerechtlicher Squeeze-Out nach § 39a WpÜG, ein Delisting der Aktien der<br />

Zielgesellschaft, ein Formwechsel oder eine Liquidation der Zielgesellschaft, ist von der<br />

Bieterin nicht beabsichtigt.<br />

9. Finanzierung des Pflichtangebots<br />

Die Bieterin hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass zum<br />

Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf Gegenleistung die zur vollständigen Erfüllung<br />

des Angebots notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Sie wird die Finanzierung des<br />

Pflichtangebots aus vorhandenen liquiden Mitteln sowie aus von verschiedenen Banken<br />

zugesagten Kreditlinien bestreiten.<br />

9.1 Höchstbetrag der zu finanzierenden Gegenleistung<br />

Die FJA <strong>AG</strong> hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage nach eigenen<br />

Angaben 21.289.353 FJA-Aktien ausgegeben. 4.670.000 FJA-Aktien (entsprechend<br />

ca. 21,94% des Grundkapitals und der Stimmrechte) der ausgegebenen FJA-Aktien<br />

hält die Bieterin bereits. Weitere 638.680 FJA-Aktien hält die Zielgesellschaft. Diese Aktien<br />

sind gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 WpÜG nicht vom Pflichtangebot erfasst. Die Gesamtanzahl<br />

der FJA-Aktien, die in diesem Pflichtangebot zum Verkauf maximal angemeldet<br />

werden können, wird daher vor dem Ende der Annahmefrist 15.980.673 FJA-Aktien<br />

nicht übersteigen. Die maximale Zahlungsverpflichtung für die Bieterin beträgt somit<br />

EUR 40.910.522,88 (zuzüglich Transaktionsnebenkosten von etwa EUR 250.000,00).<br />

1.816.535 FJA-Aktien (entsprechend ca. 8,53% des Grundkapitals und der Stimmrechte)<br />

hält die COR <strong>AG</strong>, eine Tochtergesellschaft der Bieterin. Die COR <strong>AG</strong> hat sich gegenüber<br />

der Bieterin mit Erklärung vom 6. April 2009 verpflichtet, die von ihr gehaltenen FJA-<br />

Aktien nicht im Rahmen des Pflichtangebots zum Verkauf anzumelden. Die Gesamtanzahl<br />

der FJA-Aktien, die in diesem Pflichtangebot zum Verkauf voraussichtlich angemeldet<br />

werden können, wird daher vor dem Ende der Annahmefrist 14.164.138 FJA-Aktien<br />

nicht übersteigen.<br />

Unter der Annahme, dass die Bieterin alle gegenwärtig nicht von ihr gehaltenen FJA-<br />

Aktien mit Ausnahme der von der FJA <strong>AG</strong> selbst gehaltenen Aktien und der von der<br />

COR <strong>AG</strong> gehaltenen FJA-Aktien, also insgesamt 14.164.138 FJA-Aktien erwirbt, ergibt<br />

sich für die Bieterin eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von ca. EUR 36.260.193,28.<br />

- 30 -


Die Nebenkosten für die Unterbreitung des Angebots belaufen sich voraussichtlich auf<br />

etwa EUR 250.000,00. Insgesamt beträgt die voraussichtliche maximale Zahlungsverpflichtung<br />

der Bieterin somit EUR 36.510.193,28.<br />

9.2 Finanzierung des Angebots<br />

Die zur Aufbringung der maximalen Zahlungsverpflichtung der Bieterin erforderlichen<br />

Mittel werden bis zu einer Höhe von TEUR 5.000 aus einem Kredit der COR Alldata<br />

Systems GmbH aufgrund einer Vereinbarung vom 27. März 2009 und bis zu einer Höhe<br />

von TEUR 4.310 aus eigenen Mitteln bereitgestellt. TEUR 15.200 stehen über nicht genutzte<br />

Kreditlinien der Deutsche Bank <strong>AG</strong> vom 23. Juli 2007, der Commerzbank <strong>AG</strong><br />

vom 9. Juni 2007 und der Volks- und Raiffeisenbank Erding eG vom 9. Juli 2002 zur<br />

Verfügung. Für den noch verbleibenden Betrag in Höhe von TEUR 12.000 hat die Commerzbank<br />

<strong>AG</strong> am 27. März 2009 eine Darlehenszusage gegeben. Diese Kreditlinien sind<br />

Kontokorrent-Betriebsmittelkreditlinien, die nicht zweckgebunden sind. Die Bieterin geht<br />

nicht davon aus, dass diese Mittel in voller Höhe in Anspruch genommen werden müssen.<br />

Dies wäre nur dann der Fall, wenn sämtliche Aktionäre mit Ausnahme der FJA <strong>AG</strong><br />

im Hinblick auf die eigenen Aktien und die COR <strong>AG</strong> im Hinblick auf die von ihr gehaltenen<br />

FJA-Aktien das Pflichtangebot annehmen. Die COR <strong>AG</strong> hat sich gegenüber der<br />

Bieterin verpflichtet, das Angebot nicht anzunehmen und wurde durch die Bieterin auch<br />

entsprechend angewiesen.<br />

9.3 Finanzierungsbestätigung<br />

Die Commerzbank <strong>AG</strong>, mit Sitz in Frankfurt am Main, Filiale München, ein von der Bieterin<br />

unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat mit Schreiben vom 27.<br />

März 2009 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen<br />

Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung<br />

des Pflichtangebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf<br />

die Gegenleistung zur Verfügung stehen. Dieses Schreiben ist dieser Angebotsunterlage<br />

als Anlage 5 beigefügt.<br />

10. Erwartete Auswirkungen eines erfolgreichen Pflichtangebots auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Bieterin<br />

10.1 Annahmen<br />

Die in dieser Ziffer 10 dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben beruhen insbesondere<br />

auf folgenden Annahmen:<br />

• Die Bieterin erwirbt mit Ausnahme der FJA-Aktien die sie zum Zeitpunkt der<br />

Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage bereits direkt oder indirekt hält<br />

(6.486.535 FJA-Aktien) sowie mit Ausnahme der von der FJA <strong>AG</strong> gehaltenen eigenen<br />

Aktien (638.680 FJA-Aktien) sämtliche sonstigen 14.164.138 FJA-Aktien<br />

zum Angebotspreis von EUR 2,56 je Aktie gegen Zahlung in Höhe von ca. EUR<br />

36.510.193,28 (einschließlich der Nebenkosten in Höhe von EUR 250.000,00).<br />

• Es wird unterstellt, dass die voraussichtlichen Erwerbsnebenkosten in Höhe von<br />

ca. EUR 250.000,00 als Erwerbsnebenkosten aktiviert werden können.<br />

• Abgesehen vom beabsichtigten Erwerb der FJA-Aktien werden in der folgenden<br />

Darstellung keine sonstigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der Bieterin berücksichtigt, die sich in Zukunft bei dieser ergeben können.<br />

- 31 -


10.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte<br />

Zur Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des Pflichtangebots auf die Vermögens-<br />

Finanz- und Ertragslage der Bieterin hat sie eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung<br />

der bilanziellen Situation vorgenommen, die sich bei der Bieterin auf der Ebene<br />

des Einzelabschlusses im Fall der vollständigen Übernahme der FJA <strong>AG</strong> zum 31. Dezember<br />

2008 ergeben hätte. Im Folgenden wird die auf Basis der in Ziffer 10.1 dieser<br />

Angebotsunterlage spezifizierten Annahmen angepasste Pro-forma-Bilanz der Bieterin<br />

dem ungeprüften Jahresabschluss der Bieterin zum 31. Dezember 2008 gegenübergestellt.<br />

Die nachstehenden Finanzeckdaten sind dem ungeprüften Einzelabschluss der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong><br />

<strong>AG</strong> zum 31. Dezember 2008 entnommen. Hieraus werden die Pro-Forma-<br />

Finanzdaten gesondert für die bereits am 11. März 2009 getätigten Vorerwerbe sowie für<br />

die sich aus dem Vollzug dieses Pflichtangebots ergebenden Erwerbe entwickelt und gegenüber<br />

gestellt.<br />

Den im Geschäftsjahr 2009 bereits getätigten Aktienerwerben von 4.670.000 Stück wurde<br />

der tatsächliche Kaufpreis je Aktie von EUR 2,47 für 3.670.000 FJA-Aktien und EUR<br />

1,41 für 1.000.000 FJA-Aktien zugrunde gelegt.<br />

Der Pro-Forma-Darstellung liegt für den Fall, dass alle FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre (mit Ausnahme<br />

der FJA <strong>AG</strong> im Hinblick auf eigene Aktien und der COR <strong>AG</strong> im Hinblick auf die von<br />

ihr gehaltenen FJA-Aktien) dieses Pflichtangebot des Bieters annehmen, ein Gesamtkaufpreis<br />

von TEUR 36.510, einschließlich der anfallenden Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten<br />

von ca. TEUR 250 zugrunde. Die Finanzierung dieses Pflichtangebotes erfolgt bis<br />

zu einer Höhe von TEUR 5.000 aus einem Kredit der COR Alldata Systems GmbH und<br />

bis zur einer Höhe von TEUR 4.310 aus eigenen Mitteln sowie aus verschiedenen der<br />

Bieterin von Banken zur Verfügung gestellten Kreditlinien in Höhe von TEUR 27.200.<br />

Die Auswirkungen des Pflichtangebots auf die zukünftigen Bilanzen und Gewinn- und<br />

Verlustrechnungen der Bieterin können nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Hierfür<br />

gibt es u.a. die folgenden Gründe:<br />

• Die Anzahl der ,,Zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien“ wird erst nach<br />

Ablauf der Annahmefrist feststehen. Die endgültige Höhe der Erwerbs-<br />

und Erwerbsnebenkosten und der durch die Bieterin in Anspruch genommenen<br />

Fremdfinanzierung lassen sich daher derzeit nicht abschließend beziffern.<br />

• Die aus der Beteiligungshöhe entstehenden Synergieeffekte und Geschäftschancen<br />

können erst nach der Durchführung des Pflichtangebots<br />

näher analysiert und quantifiziert werden.<br />

10.3 Auswirkungen dieses Pflichtangebots auf die Vermögens- und Finanzlage<br />

der Bieterin (Einzelabschluss)<br />

Die erwarteten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin<br />

ergeben sich aus der nachstehenden auf den Bilanzierungsvorschriften des deutschen<br />

Handelsgesetzbuches basierenden bilanziellen Gegenüberstellung per 31. Dezember<br />

2008:<br />

- 32 -


<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong><br />

IST-Status 1<br />

31.12.2008<br />

Pro-Forma-<br />

Status<br />

(Anteil FJA <strong>AG</strong><br />

nach Vollzug der<br />

Vorerwerbe) 2<br />

31.12.2008<br />

Pro-Forma-<br />

Statusnach<br />

Nach Abschluss<br />

des Angebots<br />

31.12.2008<br />

Veränderungen<br />

auf Grund des<br />

Pflichtangebots<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

A k t i v a<br />

Anlagevermögen<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände 992.922 992.922 992.922 0<br />

Sachanlagen 3.453.029 3.453.029 3.453.029 0<br />

Finanzanlagen 43.051.186 53.511.986 90.022.179 36.510.193<br />

Umlaufvermögen<br />

47.497.137 57.957.937 94.468.130 36.510.193<br />

Vorräte<br />

Forderungen und Sonstige<br />

117.020 117.020 117.020 0<br />

Vermögensgegenstände<br />

46.539.076<br />

46.539.076<br />

46.539.076<br />

Wertpapiere 0 0 0 0<br />

Liquide Mittel 21.298.889 10.838.089 6.527.896 -4.310.193<br />

67.954.985 57.494.185 53.183.992 -4.310.193<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 2.420.762 2.420.762 2.420.762 0<br />

Gesamtvermögen 117.872.885 117.872.885 150.072.885 32.200.000<br />

P a s s i v a<br />

Eigenkapital<br />

Gezeichnetes Kapital 2.000.000 2.000.000 2.000.000 0<br />

Kapitalrücklage 96.297 96.297 96.297 0<br />

Gewinnrücklage 103.703 103.703 103.703 0<br />

Bilanzgewinn 54.890.574 54.890.574 54.890.574 0<br />

Fremdkapital<br />

Lang- und mittelfristig<br />

Verbindlichkeiten gegenüber<br />

57.090.574 57.090.574 57.090.574 0<br />

Kreditinstituten<br />

Verbindlichkeiten gegenüber<br />

0<br />

0 12.000.000 12.000.000<br />

verbundenen Unternehmen<br />

13.629.275<br />

13.629.275<br />

13.629.275<br />

Rückstellungen 2.443.311 2.443.311 2.443.311 0<br />

Kurzfristig<br />

16.072.586 16.072.586 28.072.586 12.000.000<br />

Rückstellungen<br />

Verbindlichkeiten gegenüber<br />

24.970.352 24.970.352 24.970.352 0<br />

Kreditinstituten<br />

24.994<br />

24.994<br />

15.224.994<br />

1<br />

Sämtliche Zahlenangaben wurde auf volle Euro auf- bzw. abgerundet. Auf Grund der Einzelrundungen<br />

kann es vorkommen, dass die Summe der gerundeten Einzelangaben nicht mit der gerundeten Zahl der<br />

jeweiligen Gesamtsumme übereinstimmt.<br />

2<br />

Bei der Darstellung hat die Bieterin bereits die Vorerwerbe berücksichtigt.<br />

- 33 -<br />

0<br />

0<br />

15.200.000<br />

erhaltene Anzahlungen 5.010.390 5.010.390 5.010.390 0<br />

Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten gegenüber<br />

7.907.316 7.907.316 7.907.316 0<br />

verbundenen Unternehmen<br />

1.849.895<br />

1.849.895<br />

6.849.895<br />

5.000.000<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 4.942.126 4.942.126 4.942.126 0<br />

44.705.073 44.705.073 64.905.073 20.200.000<br />

Fremdkapital insgesamt 60.777.659 60.777.659 92.977.659 32.200.000<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 4.652 4.652 4.652 0<br />

Gesamtkapital 117.872.885 117.872.885 150.072.885 32.200.000


Ausgehend von der Situation nach dem Vollzug der Vorerwerbe, sind aufgrund der Annahme<br />

der Durchführung dieses Angebots voraussichtlich folgende bilanzielle Entwicklungen<br />

im Vergleich zum Pro-Forma-Status per 31. Dezember 2008 zu erwarten:<br />

- Die Veränderung spiegelt sich auf der Aktivseite der Bilanz in der Erhöhung der Position<br />

„Finanzanlagen“ in Höhe von TEUR 36.510 und einer Minderung der Position<br />

„Liquide Mittel“ in Höhe von TEUR 4.310 wider.<br />

- Die finanziellen Verbindlichkeiten würden sich aufgrund der überwiegenden Fremdfinanzierung<br />

dieses Pflichtangebots um TEUR 32.200 erhöhen.<br />

- Insgesamt würde sich die Bilanzsumme von TEUR 117.873 um TEUR 32.200 auf<br />

TEUR 150.073 erhöhen.<br />

10.4 Auswirkungen dieses Pflichtangebots auf die Ertragslage der Bieterin (Einzelabschluss)<br />

Die Bieterin erwartet bei erfolgreicher Durchführung des Angebots folgende, für das Jahresergebnis<br />

2009 der <strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong> insgesamt relativ unbedeutende Auswirkungen auf<br />

die Ertragslage:<br />

- Erträge aus der Beteiligung an der Zielgesellschaft werden für 2009 nicht erwartet.<br />

- Auf die Umsatzerlöse der Bieterin hat die Durchführung des Angebots keine Auswirkungen.<br />

- Durch die Verringerung der liquiden Mittel werden künftig geringere Zinserträge<br />

entstehen. Die Gesellschaft erwartet für 2009 aufgrund des Pflichtangebots einen<br />

Zinsertrag von ca. TEUR 100 anstatt ca. TEUR 250.<br />

- Aufgrund der von den Banken und von verbundenen Unternehmen gewährten Kredite<br />

zur Finanzierung des Erwerb der außenstehenden Aktien entstehen der Bieterin<br />

unter der Annahme, dass alle Aktien der außenstehender Aktionäre im Zuge des<br />

Pflichtangebots erworben würden, Aufwendungen in 2009 in Höhe von ca. TEUR<br />

1.090.<br />

11. Stand behördlicher Genehmigungen und Verfahren<br />

11.1 Kartellrechtliche Verfahren<br />

Eine Zuständigkeit des Bundeskartellamts für das Zusammenschlussvorhaben besteht<br />

nicht, da die maßgeblichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden. Auch eine Zuständigkeit<br />

der Europäischen Kommission, US-amerikanischer Kartellbehörden oder anderer<br />

ausländischer Kartellbehörden ist nicht gegeben.<br />

11.2 Sonstige behördliche Verfahren<br />

Die <strong>BaFin</strong> hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 8. April 2009 gestattet.<br />

Weitere behördliche Genehmigungen, Zustimmungen, Ermächtigungen oder Freigaben<br />

sind zum Vollzug des Pflichtangebots nicht erforderlich.<br />

- 34 -


12. Angaben zu geldwerten Vorteilen für Vorstand oder Aufsichtsrat der Zielgesellschaft<br />

Es wurden keinem Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats der FJA <strong>AG</strong> von der<br />

Bieterin oder einer mit der Bieterin gemeinsamen handelnden Person Geldleistungen oder<br />

andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Angebot gewährt oder in Aussicht<br />

gestellt.<br />

Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrats der FJA <strong>AG</strong>, die Inhaber von FJA-<br />

Aktien sind, steht es frei, dieses Angebot anzunehmen. Sie erhalten in diesem Fall wie alle<br />

anderen FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre den Angebotspreis für die Einreichung ihrer FJA-Aktien.<br />

13. Informationen für Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Pflichtangebot nicht<br />

annehmen<br />

FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre, die beabsichtigen, das Pflichtangebot nicht anzunehmen, werden gebeten,<br />

Folgendes zu berücksichtigen:<br />

• FJA-Aktien, für die das Pflichtangebot nicht angenommen wurde, werden<br />

weiter unter der ISIN DE: 0005130108 (WKN 513010) gehandelt werden.<br />

Der gegenwärtige Kurs der FJA-Aktie spiegelt jedoch nach Auffassung der<br />

Bieterin den Umstand wider, dass die Bieterin am 11. März 2009 den Erwerb<br />

der Kontrolle im Sinne WpÜG veröffentlicht hat und nach dessen<br />

Vollzug dieses Pflichtangebot öffentlich angekündigt hat. Es ist daher nach<br />

Auffassung der Bieterin ungewiss, ob sich der Kurs der FJA-Aktie nach<br />

Ablauf der Annahmefrist für das Pflichtangebot auch weiterhin auf dem<br />

derzeitigen Niveau halten wird.<br />

• Abhängig von der Annahmequote wird sich der Streubesitz (so genannter<br />

Free Float) der FJA-Aktien in Höhe von derzeit 55,82% weiter verringern.<br />

Die Anzahl der FJA-Aktien im Streubesitz könnte sich derart verringern,<br />

dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel in FJA-Aktien nicht mehr gewährleistet<br />

ist oder sogar überhaupt kein Börsenhandel mehr stattfindet.<br />

Dies könnte dazu führen, dass Verkaufsaufträge nicht oder nicht rechtzeitig<br />

ausgeführt werden können. Ferner könnte ein geringeres Handelsvolumen<br />

der nicht zum Verkauf eingereichten FJA-Aktien zu größeren Kursschwankungen<br />

der FJA-Aktie als in der Vergangenheit führen.<br />

• Auf Grund der Höhe ihrer Beteiligung an der FJA <strong>AG</strong> könnte die Bieterin<br />

Reorganisations- und Strukturmaßnahmen, insbesondere die beabsichtigte<br />

Verschmelzung der COR <strong>AG</strong> auf die FJA <strong>AG</strong>, auch ohne Zustimmung der<br />

Minderheitsaktionäre durchsetzen. Die Umsetzung solcher Strukturmaßnahmen<br />

könnte sich auf den Kurs der FJA-Aktie auswirken. Bestimmte<br />

Strukturmaßnahmen (z.B. Rechtsformwechsel, Verschmelzung, Liquidation)<br />

könnten darüber hinaus zu einer Beendigung der Börsennotierung der<br />

FJA <strong>AG</strong> führen.<br />

• Sofern die Bieterin nach der Durchführung des Angebots oder zu einem<br />

späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der FJA <strong>AG</strong> hält,<br />

besteht die Möglichkeit, dass die Hauptversammlung der FJA <strong>AG</strong> auf Verlangen<br />

der Bieterin nach §§ 327a ff. AktG über eine Übertragung der FJA-<br />

Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Bieterin gegen Gewährung einer<br />

- 35 -


angemessenen Barabfindung (sogenannter Squeeze-Out) beschließt. Sofern<br />

die Hauptversammlung einen entsprechenden Squeeze-Out-Beschluss<br />

fasst, würde dies zur Übertragung der im Streubesitz befindlichen FJA-<br />

Aktien an die Bieterin und zu einer Beendigung der Börsennotierung der<br />

FJA-Aktien führen. Die Höhe der von der Bieterin an die Minderheitsaktionäre<br />

der FJA <strong>AG</strong> zu zahlenden Barabfindung hängt von den Verhältnissen<br />

der FJA <strong>AG</strong> zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung<br />

ab. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung kann in einem<br />

gerichtlichen Spruchstellenverfahren überprüft werden. Die angemessene<br />

Barabfindung könnte dem im Rahmen des Pflichtangebots festgelegten<br />

Angebotspreis entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein.<br />

• Falls der Bieterin nach Vollzug dieses Pflichtangebots mindestens 95% des<br />

stimmberechtigten Grundkapitals gehören, können ihr auf ihren Antrag die<br />

übrigen stimmberechtigten Aktien der FJA <strong>AG</strong> auch durch Beschluss des<br />

Landgerichts Frankfurt a.M. gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung<br />

übertragen werden (§ 39 a Abs. 1 WpÜG, so genannter übernahmerechtliches<br />

Squeeze-Out).<br />

Anders als im Falle des aktienrechtlichen Squeeze-Out ist im übernahmerechtlichen<br />

Ausschlussverfahren kein Hauptversammlungsbeschluss vorgesehen.<br />

Der Ausschluss erfolgt nach § 39a Abs. 4 und Abs. 5 WpÜG vielmehr<br />

auf Antrag des Bieters durch Beschluss des hierfür ausschließlich zuständigen<br />

Landgerichts Frankfurt a.M., wobei der Antrag innerhalb von<br />

drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist zu stellen ist.<br />

Im Falle eines übernahmerechtlichen Ausschlussverfahrens ist die Abfindung<br />

hinsichtlich ihrer Höhe unwiderleglich als angemessen anzusehen,<br />

wenn sie der Höhe der Gegenleistung im Rahmen dieses Pflichtangebots<br />

entspricht und die Bieterin auf Grund des Angebots mindestens 90 % des<br />

von diesem Pflichtangebot betroffenen Grundkapitals erworben hat.<br />

• Für den Fall, dass der Bieterin nach Vollzug des Pflichtangebots mindestens<br />

95 % des stimmberechtigten Grundkapitals gehören, haben die Aktionäre,<br />

die das Übernahme- oder Pflichtangebot nicht angenommen haben,<br />

das Recht, dem Bieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist<br />

ihre Aktien zu dem Preis des Übernahme- oder Pflichtangebots<br />

anzudienen (§ 39 c Abs. 1 WpÜG).<br />

• Sollte die Bieterin zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss des<br />

Pflichtangebots beschließen, Strukturmaßnahmen betreffend die FJA <strong>AG</strong><br />

durchzuführen, so müsste je nach Art der Maßnahme den Minderheitsaktionären<br />

der FJA <strong>AG</strong> kraft Gesetzes bzw. auf der Basis höchstrichterlicher<br />

Rechtsprechung ein Abfindungs- oder Umtauschangebot unterbreitet werden.<br />

Die Konditionen eines solchen Abfindungs- oder Umtauschangebotes<br />

würden auf Basis eines Bewertungsgutachtens festgelegt werden, das den<br />

Unternehmenswert der FJA <strong>AG</strong> im Zeitpunkt der entsprechenden Maßnahme<br />

ermittelt. Diese Konditionen können für die FJA <strong>AG</strong>-Aktionäre<br />

günstiger, aber auch ungünstiger sein als diejenigen des Pflichtangebots.<br />

Insbesondere kann das Abfindungs- oder Umtauschangebot dem im Rahmen<br />

des Pflichtangebots festgelegten Angebotspreis entsprechen, aber<br />

auch höher oder niedriger sein.<br />

- 36 -


14. Steuern<br />

Die Bieterin empfiehlt den FJA <strong>AG</strong>-Aktionären, vor Annahme dieses Pflichtangebots eine<br />

ihre individuellen steuerlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerrechtliche Beratung<br />

einzuholen.<br />

15. Übermittlung der Angebotsunterlage an den Vorstand der Zielgesellschaft<br />

Die Bieterin wird dem Vorstand der FJA <strong>AG</strong> diese Angebotsunterlage unverzüglich nach<br />

deren Veröffentlichung übermitteln. Nach Erhalt dieser Angebotsunterlage sind der Vorstand<br />

und der Aufsichtsrat der FJA <strong>AG</strong> gemäß §§ 39, 27 WpÜG verpflichtet, unverzüglich<br />

eine gemeinsame oder jeweils separate begründete Stellungnahme zum Pflichtangebot<br />

abzugeben und diese Stellungnahme(n) gemäß §§ 39, 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 WpÜG zu<br />

veröffentlichen. Sofern der zuständige Betriebsrat der Zielgesellschaft eine Stellungnahme<br />

zu dem Pflichtangebot gegenüber dem Vorstand abgibt, muss der Vorstand diese Stellungnahme<br />

seiner eigenen Stellungnahme beifügen.<br />

16. Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen<br />

Gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG wird diese Angebotsunterlage im<br />

Internet unter http://www.<strong>msg</strong>-<strong>systems</strong>.com ab dem 9. April 2009 und im Rahmen der<br />

Schalterpublizität veröffentlicht (siehe Ziffer 1.2 dieser Angebotsunterlage). Eine Hinweisbekanntmachung<br />

über die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen<br />

Ausgabe gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG wird im elektronischen Bundesanzeiger<br />

veröffentlicht.<br />

In Einklang mit §§ 39, 23 Abs. 1 WpÜG wird die Bieterin die Anzahl der zum Verkauf<br />

eingereichten und ihr insgesamt zustehenden FJA-Aktien auf Basis der erhaltenen Annahmeerklärungen,<br />

einschließlich des Anteils am Grundkapital und der Stimmrechte, wie<br />

folgt veröffentlichen:<br />

• wöchentlich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage (§ 23 Abs. 1<br />

Nr. 1 WpÜG),<br />

• täglich während der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist (§ 23<br />

Abs. 1 Nr. 1 WpÜG),<br />

• unverzüglich nach Ende der Annahmefrist (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG) und<br />

• unverzüglich nach eventuellem Erreichen der für einen übernahmerechtlichen<br />

Squeeze-Out erforderlichen Beteiligungshöhe (§ 23 Abs. 1 Nr. 4<br />

WpÜG i.V.m. § 39a Abs. 1 und 2 WpÜG).<br />

Die Veröffentlichungen der Bieterin nach § 23 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG und alle sonstigen<br />

Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen im Zusammenhang mit diesem<br />

Angebot, die nach dem WpÜG erforderlich sind, werden im Internet unter<br />

http://www.<strong>msg</strong>-<strong>systems</strong>.com veröffentlicht. Zusätzlich werden Veröffentlichungen oder<br />

Mitteilungen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und der <strong>BaFin</strong> mitgeteilt.<br />

- 37 -


19. Anlagen<br />

Anlage 1 Tochterunternehmen der Bieterin<br />

Anlage 2 Die Bieterin kontrollierende Gesellschaft und Personen<br />

Anlage 3 Tochterunternehmen der die Bieterin kontrollierenden Gesellschaft und Personen<br />

Anlage 4 Tochterunternehmen der Zielgesellschaft<br />

Anlage 5 Finanzierungsbestätigung<br />

- 39 -


<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong>, Regensdorf/Zürich (Schweiz)<br />

Anlage 1<br />

Tochterunternehmen der Bieterin<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> GmbH, Brunn am Gebirge/Wien (Österreich)<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> Inc., Princeton/New York (USA)<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> Romania S.R.L., Cluj-Napoca (Rumänien)<br />

<strong>msg</strong> Netzwerkservice GmbH, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong>ervice GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

<strong>msg</strong> at.NET Gesellschaft für elektronische Handelssysteme mbH, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

<strong>msg</strong>Gillardon <strong>AG</strong>, Bretten (Deutschland)<br />

PZP Software und DV-Consulting GmbH, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

CONPLAN GmbH, Büro-Organisation EDV-Organisation Unternehmensberatung, <strong>Ismaning</strong><br />

(Deutschland)<br />

innovas GmbH, Hamburg (Deutschland)<br />

innovas Technologie GmbH, Hamburg (Deutschland)<br />

insuremis GmbH, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

Consulo GmbH, Hamburg (Deutschland)<br />

Prevo-System <strong>AG</strong>, Basel (Schweiz)<br />

COR <strong>AG</strong> Financial Technologies, Leinfelden-Echterdingen<br />

COR Deutschland GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

COR Insurance and Risk Management GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

COR Infexpert <strong>AG</strong>, Frenkendorf/Zürich (Schweiz)<br />

COR Slovakia s.r.o., Bratislava (Slowakei)<br />

COR International Insurance Technologies BV, Amsterdam-Schipol (Niederlande)<br />

COR Pension Management GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

COR bAV Services GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

COR application service providing GmbH, Köln (Deutschland)<br />

COR Alldata Systems GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

- 40 -


Anlage 2<br />

Die Bieterin kontrollierende Gesellschaft und Personen<br />

GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, Max-Planck-Str. 40, 50354 Hürth (Deutsch-<br />

land) (demnächst <strong>msg</strong> group GmbH, <strong>Ismaning</strong>/Deutschland),<br />

Johann Zehetmaier, Untere Bergstr. 10, 85456 Wartenberg (Deutschland)<br />

Helga Zehetmaier, Untere Bergstr. 10, 85456 Wartenberg (Deutschland)<br />

Pius Pflügler, Eschenweg 14, 85283 Wolnzach (Deutschland)<br />

Herbert Enzbrenner, Mozartring 2, 85293 Reichertshausen (Deutschland)<br />

- 41 -


Anlage 3<br />

Tochterunternehmen der die Bieterin kontrollierenden Gesellschaft und Personen<br />

GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, Hürth (Deutschland), demnächst <strong>msg</strong> group<br />

GmbH, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong>, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> <strong>AG</strong>, Regensdorf/Zürich (Schweiz)<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> GmbH, Brunn am Gebirge/Wien (Österreich)<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> Inc., Princeton/New York (USA)<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong> Romania S.R.L., Cluj-Napoca (Rumänien)<br />

<strong>msg</strong> Netzwerkservice GmbH, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

<strong>msg</strong> <strong>systems</strong>ervice GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

<strong>msg</strong> at.NET Gesellschaft für elektronische Handelssysteme mbH, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

<strong>msg</strong>Gillardon <strong>AG</strong>, Bretten (Deutschland)<br />

PZP Software und DV-Consulting GmbH, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

CONPLAN GmbH, Büro-Organisation EDV-Organisation Unternehmensberatung, <strong>Ismaning</strong><br />

(Deutschland)<br />

innovas GmbH, Hamburg (Deutschland)<br />

innovas Technologie GmbH, Hamburg (Deutschland)<br />

insuremis GmbH, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

Consulo GmbH, Hamburg (Deutschland)<br />

Prevo-System <strong>AG</strong>, Basel (Schweiz)<br />

<strong>msg</strong> global solutions <strong>AG</strong>, Regensdorf (Schweiz)<br />

<strong>msg</strong> global solutions GmbH, <strong>Ismaning</strong> (Deutschland)<br />

<strong>msg</strong> global solutions Iberia S.L.U., Madrid (Spanien)<br />

<strong>msg</strong> global solutions Asia pte. Ltd., Singapore (Singapore)<br />

<strong>msg</strong> global solutions Benelux B.V., Hertogenbosch (Niederlande)<br />

<strong>msg</strong> IBEXI solutions pte. Ltd. Bangalore (Indien)<br />

COR <strong>AG</strong> Financial Technologies, Leinfelden-Echterdingen<br />

COR Deutschland GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

COR Insurance and Risk Management GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

COR Infexpert <strong>AG</strong>, Frenkendorf/Zürich (Schweiz)<br />

COR Slovakia s.r.o., Bratislava (Slowakei)<br />

COR International Insurance Technologies B.V., Amsterdam-Schipol (Niederlande)<br />

COR Pension Management GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

COR bAV Services GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

COR application service providing GmbH, Köln (Deutschland)<br />

- 42 -


COR Alldata Systems GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Deutschland)<br />

- 43 -


Anlage 4<br />

Tochterunternehmen der Zielgesellschaft<br />

FJA Feilmeier & Junker GmbH, München (Deutschland)<br />

PYLON GmbH, Hamburg (Deutschland)<br />

FJAbAV Service GmbH, München (Deutschland)<br />

FJA Feilmeier & Junker <strong>AG</strong>, Zürich (Schweiz)<br />

FJA Oda Team d.o.o., Maribor (Slowenien)<br />

FJA Feilmeier & Junker Ges.m.b.H., Wien (Österreich)<br />

FJA-US, Inc., New York (USA)<br />

- 44 -

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