Pharmaceutical Tribune 13/2017
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2 AKTUELL | POLITIK | WIRTSCHAFT<br />
<strong>Pharmaceutical</strong> <strong>Tribune</strong> | Nr. <strong>13</strong> | 10. Juli <strong>2017</strong><br />
KURZ GEMELDET<br />
Elektronischer<br />
Impfpass ab 2018<br />
Der e-Impfpass soll bereits im<br />
kommenden Jahr in Pilotbetrieb<br />
gehen. „Mit dem e-Impfpass ist<br />
eine lückenlose Dokumentation<br />
und ein individuelles Erinnerungsservice<br />
möglich – vergessene<br />
Impfungen oder unnötige<br />
Mehrfachimpfungen gehören damit<br />
der Vergangenheit an“, so Gesundheits-<br />
und Frauenministerin<br />
Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc.<br />
Denn derzeit ist der Impfstatus in<br />
Österreich meist unvollständig<br />
oder nicht durchgängig dokumentiert.<br />
(APA/RED)<br />
Industrie zahlt 73<br />
Mio. Euro an Ärzte<br />
Die 27 Mitgliedsfirmen des Forums<br />
der forschenden pharmazeutischen<br />
Industrie Österreichs (FOPI) haben<br />
im vergangenen Jahr insgesamt 73<br />
Millionen Euro in die Zusammenarbeit<br />
mit Ärzten und Institutionen<br />
der Fachkreise investiert. Neben<br />
Vortragshonoraren oder Kostenbeteiligungen<br />
für Konferenzen, die<br />
der Aus-und Weiterbildung von<br />
Medizinern sowie der Erforschung<br />
von medizinischen Themen dienen,<br />
entfielen ca. 28 Millionen Euro<br />
auf Leistungen mit dem Fokus auf<br />
Forschung und Entwicklung.<br />
Bitte mehr Information!<br />
NOVELLE SUCHTMITTELGESETZ ■ Arzt und Apotheker sollen sich künftig enger<br />
über mögliche Missbrauchsfälle von suchtmittelhaltigen Arzneien austauschen.<br />
MAG. TANJA BECK<br />
Ende Juni verabschiedete das Parlament<br />
eine Novelle des Suchtmittelgesetzes.<br />
So sollen Apotheker in öffentlichen<br />
Apotheken künftig augenfällig<br />
werdende Hinweise auf einen<br />
problematischen Umgang von<br />
Patienten mit suchtmittelhaltigen<br />
Arzneimitteln an die betreffenden<br />
Ärzte melden. Konkret dann,<br />
▶ wenn sie im Rahmen des Apothekenbetriebes<br />
wahrnehmen,<br />
Apotheker und Ärzte sollen in der Betreuung Suchtkranker<br />
nun noch enger kooperieren.<br />
dass ein Patient Suchtmittelverschreibungen<br />
verschiedener<br />
Ärzte vorlegt;<br />
▶ wenn die ärztlich angeordnete<br />
kontrollierte Einnahme von Substituionsmedikamenten<br />
nicht<br />
gewährleistet werden kann;<br />
▶ wenn sonstige außergewöhnliche<br />
Umstände wahrgenommen<br />
werden und<br />
▶ wenn diese Wahnehmungen<br />
eine erhebliche Gefährdung des<br />
Patienten selbst oder bei einer<br />
Weitergabe eine Gefährdung<br />
Dritter nahelegen.<br />
▶ Ist der Apotheke bekannt, dass<br />
sich der betreffende Patient<br />
einer Opioid-Substitutionsbehandlung<br />
unterzieht, ist auch<br />
der substituierende Arzt sowie<br />
die Bezirksverwaltungsbehörde<br />
(als Gesundheitsbehörde) unverzüglich<br />
in Kenntnis zu setzen.<br />
Gleichzeitig wurde auch die datenschutzrechtliche<br />
Voraussetzung<br />
dafür geschaffen sowie ein analoges<br />
Vorgehen für den amtsärztlichen<br />
Dienst der Gesundheitsbehörde<br />
geregelt. Auch dieser soll<br />
polizeiliche Meldungen über<br />
suchtmittelrechtliche Verstöße<br />
oder Hinweise aus der Apotheke,<br />
wenn sich die Patienten in Substitutionsbehandlung<br />
befinden,<br />
rasch Meldung an den substituierenden<br />
Arzt erstatten können.<br />
Datenanalyse<br />
Letztendlich wurde im Interesse einer<br />
evidenzbasierten Aufarbeitung<br />
festgelegt, dass dem Gesundheitsministerium<br />
die Obduktionsunterlagen<br />
bzw. die Totenbeschauscheine<br />
auch in jenen Fällen zur<br />
Verfügung zu stellen sind, in denen<br />
sich die vorliegenden Hinweise<br />
auf eine suchtmittelkausale<br />
Todesursache bei der Leichenöffnung,<br />
Obduktion oder Totenbeschau<br />
nicht bestätigen.<br />
Analog dazu wurde die gesetzliche<br />
Grundlage für die Anforderung<br />
der Daten bei der Bundesanstalt<br />
Statistik Österreich geschaffen,<br />
die die Berechnung von<br />
Mortalitätsdaten im Zusammenhang<br />
mit Drogenkonsum ermöglichen.<br />
■<br />
E-Card ab 2019 mit<br />
Foto ausgestattet<br />
Ab 1. Jänner 2019 sollen alle<br />
E-Cards von Personen über 14 Jahren<br />
mit einem Lichtbild ausgestattet<br />
werden. Der Austausch soll bis<br />
31. Dezember 2023 vollzogen sein.<br />
Die Fotos können aus Beständen<br />
der Landes- und Bundesbehörden,<br />
in der Regel von Passämtern, übernommen<br />
werden. Damit sollen den<br />
Bürgern zusätzliche Kosten erspart<br />
werden. Besitzt jemand keinen Personalausweis<br />
oder Reisepass, deckt<br />
das Finanzministerium die Kosten<br />
durch eine Zahlung an die Sozialversicherung<br />
ab. (APA/RED)<br />
Schutz vor Fälschungen<br />
Kein gefälschtes Arzneimittel soll<br />
seinen Weg in die legale Lieferkette<br />
finden. Daher arbeiten Arzneimittelhersteller,<br />
Großhandel und Apotheken<br />
derzeit intensiv an der Umsetzung<br />
der EU-weiten Vorgaben<br />
für neue Sicherheitsvorkehrungen<br />
für Verpackungen rezeptpflichtiger<br />
Medikamente in Österreich. Die<br />
Austrian Medicines Verification<br />
Organisation (AMVO) hat daher<br />
ihre Tochterfirma Arvato Systems<br />
mit der Einrichtung des nationalen<br />
Datenspeicher- und abrufsystems<br />
in Österreich beauftragt.<br />
Das IT-Unternehmen Arvato Systems<br />
erstellt sowohl die Schnittstelle<br />
an die europäische Zentrale<br />
als auch jene an die Großhändler<br />
und die abgebenden Stellen (Apotheken,<br />
Krankenhausapotheken<br />
und Hausapotheken).<br />
Die EU-Richtlinie zum Schutz<br />
vor gefälschten Arzneimitteln gibt<br />
vor, dass ab Februar 2019 jede Verpackung<br />
eines rezeptpflichtigen<br />
Arzneimittels mit neuen Sicherheitsmerkmalen<br />
wie z.B. einer einzigartigen<br />
Serialisierungsnummer<br />
versehen sein muss. ■<br />
MITGEZÄHLT<br />
1.900<br />
Euro an Kosten<br />
verursacht eine<br />
Arzneimittelnebenwirkung<br />
im Durchschnitt.<br />
Konkret gehen Studien von Kosten<br />
zwischen 1.300 und 2.500 Euro<br />
pro Nebenwirkung aus.<br />
22<br />
Prozent weniger Zucker<br />
als zu Beginn dieses Jahrtausends<br />
soll Coca-Cola bis<br />
2020 enthalten. So habe man den<br />
Zuckeranteil seit dem Jahr 2000<br />
bereits um zwölf Prozent reduziert,<br />
weitere zehn Prozent sollen folgen.<br />
FOTOS: GETTYIMAGES/ALVAREZ; ÖAK/HELI MAYR