17.07.2017 Aufrufe

Pharmaceutical Tribune 13/2017

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 AKTUELL | POLITIK | WIRTSCHAFT<br />

<strong>Pharmaceutical</strong> <strong>Tribune</strong> | Nr. <strong>13</strong> | 10. Juli <strong>2017</strong><br />

KURZ GEMELDET<br />

Elektronischer<br />

Impfpass ab 2018<br />

Der e-Impfpass soll bereits im<br />

kommenden Jahr in Pilotbetrieb<br />

gehen. „Mit dem e-Impfpass ist<br />

eine lückenlose Dokumentation<br />

und ein individuelles Erinnerungsservice<br />

möglich – vergessene<br />

Impfungen oder unnötige<br />

Mehrfachimpfungen gehören damit<br />

der Vergangenheit an“, so Gesundheits-<br />

und Frauenministerin<br />

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc.<br />

Denn derzeit ist der Impfstatus in<br />

Österreich meist unvollständig<br />

oder nicht durchgängig dokumentiert.<br />

(APA/RED)<br />

Industrie zahlt 73<br />

Mio. Euro an Ärzte<br />

Die 27 Mitgliedsfirmen des Forums<br />

der forschenden pharmazeutischen<br />

Industrie Österreichs (FOPI) haben<br />

im vergangenen Jahr insgesamt 73<br />

Millionen Euro in die Zusammenarbeit<br />

mit Ärzten und Institutionen<br />

der Fachkreise investiert. Neben<br />

Vortragshonoraren oder Kostenbeteiligungen<br />

für Konferenzen, die<br />

der Aus-und Weiterbildung von<br />

Medizinern sowie der Erforschung<br />

von medizinischen Themen dienen,<br />

entfielen ca. 28 Millionen Euro<br />

auf Leistungen mit dem Fokus auf<br />

Forschung und Entwicklung.<br />

Bitte mehr Information!<br />

NOVELLE SUCHTMITTELGESETZ ■ Arzt und Apotheker sollen sich künftig enger<br />

über mögliche Missbrauchsfälle von suchtmittelhaltigen Arzneien austauschen.<br />

MAG. TANJA BECK<br />

Ende Juni verabschiedete das Parlament<br />

eine Novelle des Suchtmittelgesetzes.<br />

So sollen Apotheker in öffentlichen<br />

Apotheken künftig augenfällig<br />

werdende Hinweise auf einen<br />

problematischen Umgang von<br />

Patienten mit suchtmittelhaltigen<br />

Arzneimitteln an die betreffenden<br />

Ärzte melden. Konkret dann,<br />

▶ wenn sie im Rahmen des Apothekenbetriebes<br />

wahrnehmen,<br />

Apotheker und Ärzte sollen in der Betreuung Suchtkranker<br />

nun noch enger kooperieren.<br />

dass ein Patient Suchtmittelverschreibungen<br />

verschiedener<br />

Ärzte vorlegt;<br />

▶ wenn die ärztlich angeordnete<br />

kontrollierte Einnahme von Substituionsmedikamenten<br />

nicht<br />

gewährleistet werden kann;<br />

▶ wenn sonstige außergewöhnliche<br />

Umstände wahrgenommen<br />

werden und<br />

▶ wenn diese Wahnehmungen<br />

eine erhebliche Gefährdung des<br />

Patienten selbst oder bei einer<br />

Weitergabe eine Gefährdung<br />

Dritter nahelegen.<br />

▶ Ist der Apotheke bekannt, dass<br />

sich der betreffende Patient<br />

einer Opioid-Substitutionsbehandlung<br />

unterzieht, ist auch<br />

der substituierende Arzt sowie<br />

die Bezirksverwaltungsbehörde<br />

(als Gesundheitsbehörde) unverzüglich<br />

in Kenntnis zu setzen.<br />

Gleichzeitig wurde auch die datenschutzrechtliche<br />

Voraussetzung<br />

dafür geschaffen sowie ein analoges<br />

Vorgehen für den amtsärztlichen<br />

Dienst der Gesundheitsbehörde<br />

geregelt. Auch dieser soll<br />

polizeiliche Meldungen über<br />

suchtmittelrechtliche Verstöße<br />

oder Hinweise aus der Apotheke,<br />

wenn sich die Patienten in Substitutionsbehandlung<br />

befinden,<br />

rasch Meldung an den substituierenden<br />

Arzt erstatten können.<br />

Datenanalyse<br />

Letztendlich wurde im Interesse einer<br />

evidenzbasierten Aufarbeitung<br />

festgelegt, dass dem Gesundheitsministerium<br />

die Obduktionsunterlagen<br />

bzw. die Totenbeschauscheine<br />

auch in jenen Fällen zur<br />

Verfügung zu stellen sind, in denen<br />

sich die vorliegenden Hinweise<br />

auf eine suchtmittelkausale<br />

Todesursache bei der Leichenöffnung,<br />

Obduktion oder Totenbeschau<br />

nicht bestätigen.<br />

Analog dazu wurde die gesetzliche<br />

Grundlage für die Anforderung<br />

der Daten bei der Bundesanstalt<br />

Statistik Österreich geschaffen,<br />

die die Berechnung von<br />

Mortalitätsdaten im Zusammenhang<br />

mit Drogenkonsum ermöglichen.<br />

■<br />

E-Card ab 2019 mit<br />

Foto ausgestattet<br />

Ab 1. Jänner 2019 sollen alle<br />

E-Cards von Personen über 14 Jahren<br />

mit einem Lichtbild ausgestattet<br />

werden. Der Austausch soll bis<br />

31. Dezember 2023 vollzogen sein.<br />

Die Fotos können aus Beständen<br />

der Landes- und Bundesbehörden,<br />

in der Regel von Passämtern, übernommen<br />

werden. Damit sollen den<br />

Bürgern zusätzliche Kosten erspart<br />

werden. Besitzt jemand keinen Personalausweis<br />

oder Reisepass, deckt<br />

das Finanzministerium die Kosten<br />

durch eine Zahlung an die Sozialversicherung<br />

ab. (APA/RED)<br />

Schutz vor Fälschungen<br />

Kein gefälschtes Arzneimittel soll<br />

seinen Weg in die legale Lieferkette<br />

finden. Daher arbeiten Arzneimittelhersteller,<br />

Großhandel und Apotheken<br />

derzeit intensiv an der Umsetzung<br />

der EU-weiten Vorgaben<br />

für neue Sicherheitsvorkehrungen<br />

für Verpackungen rezeptpflichtiger<br />

Medikamente in Österreich. Die<br />

Austrian Medicines Verification<br />

Organisation (AMVO) hat daher<br />

ihre Tochterfirma Arvato Systems<br />

mit der Einrichtung des nationalen<br />

Datenspeicher- und abrufsystems<br />

in Österreich beauftragt.<br />

Das IT-Unternehmen Arvato Systems<br />

erstellt sowohl die Schnittstelle<br />

an die europäische Zentrale<br />

als auch jene an die Großhändler<br />

und die abgebenden Stellen (Apotheken,<br />

Krankenhausapotheken<br />

und Hausapotheken).<br />

Die EU-Richtlinie zum Schutz<br />

vor gefälschten Arzneimitteln gibt<br />

vor, dass ab Februar 2019 jede Verpackung<br />

eines rezeptpflichtigen<br />

Arzneimittels mit neuen Sicherheitsmerkmalen<br />

wie z.B. einer einzigartigen<br />

Serialisierungsnummer<br />

versehen sein muss. ■<br />

MITGEZÄHLT<br />

1.900<br />

Euro an Kosten<br />

verursacht eine<br />

Arzneimittelnebenwirkung<br />

im Durchschnitt.<br />

Konkret gehen Studien von Kosten<br />

zwischen 1.300 und 2.500 Euro<br />

pro Nebenwirkung aus.<br />

22<br />

Prozent weniger Zucker<br />

als zu Beginn dieses Jahrtausends<br />

soll Coca-Cola bis<br />

2020 enthalten. So habe man den<br />

Zuckeranteil seit dem Jahr 2000<br />

bereits um zwölf Prozent reduziert,<br />

weitere zehn Prozent sollen folgen.<br />

FOTOS: GETTYIMAGES/ALVAREZ; ÖAK/HELI MAYR

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!