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InsVZ - Wolters Kluwer Deutschland GmbH

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cc) Plan Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(Ergebnisplan) 89<br />

In dem Ergebnisplan werden die Umsätze, Aufwendungen<br />

und Erträge entsprechend den verschiedenen Teilplänen fortgeschrieben.<br />

Ausgangspunkt kann z.B. die um außerordentliche<br />

Geschäfte (Einmalaufwendungen und -erträge) bereinigte<br />

Gewinn- und Verlustrechnung der Vergangenheit (normalisierter<br />

Ergebnisplan) sein. Eine Fortschreibung erfolgt dann<br />

unter Berücksichtigung der Restriktionen, Planprämissen<br />

und der (erwarteten) Saisonalisierung. Durch den Ergebnisplan<br />

lässt sich die Veränderung des Eigenkapitalbestands ohne<br />

Außenfinanzierungsmaßnahmen ablesen. Gleichzeitig dient<br />

das so ermittelte Periodenergebnis als Ausgangspunkt für die<br />

Berechnung des Periodencashflows (Liquiditätsplan).<br />

dd) Plan Bilanz (Vermögensplan)<br />

Die Ist-Bilanz (Aufsatzpunkt) stellt die Basis für den Vermögensplan<br />

dar. Durch den Finanz- und den Ergebnisplan wird<br />

diese Ist-Bilanz fortgeschrieben. Die Veränderung des Liquiditätsbestandes<br />

ergibt sich aus dem Cashflow, die Veränderung<br />

des Eigenkapitalbestandes (ohne Außenfinanzierungsmaßnahmen)<br />

ergibt sich aus dem Jahresergebnis im Ergebnisplan.<br />

ee) Plan Cashflow (Liquiditäts- bzw. Finanzplan)<br />

Der Liquiditätsplan zeigt die Veränderung des Liquiditätsbestandes<br />

in den einzelnen Planungsperioden. Dabei muss der<br />

Finanzmittelbestand am Anfang der Periode (Bilanz der Vorperiode)<br />

addiert mit dem Cashflow der Periode den Finanzmittelbestand<br />

am Ende der Periode in der Bilanz ergeben.<br />

Durch diese Darstellung lassen sich die jeweiligen Tiefst- und<br />

Höchststände der verfügbaren Finanzmittel in den jeweiligen<br />

Planungsperioden ablesen.<br />

Haftungssprung Insolvenzreife<br />

ff) Sanierungsmaßnahmen im Planansatz<br />

Auch die Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf die<br />

integrierte Sanierungsplanung eines Sanierungskonzeptes<br />

sind zu integrieren. 90 In der Praxis bedeutet dies zunächst eine<br />

Ermittlung aller Maßnahmen, die Auswirkungen auf die<br />

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Cashflow der<br />

Gesellschaft haben. Anschließend sind die Maßnahmen einzeln<br />

daraufhin zu untersuchen, welche Positionen sie in der<br />

integrierten Planung jeweils betreffen. Dabei bedarf es sowohl<br />

einer zeitlichen als auch einer betragsmäßigen Zuordnung.<br />

Die Vielfalt für Restrukturierungsmaßnahmen ist groß und<br />

lässt sich grob einteilen in: Kapitalmaßnahmen (Aufnahme<br />

von Fremd- oder Eigenkapital), Restrukturierungsmaßnahmen<br />

zur Liquiditätssicherung (z.B. Veräußerung von Vermögensgegenständen,<br />

Factoring) sowie Restrukturierungsmaßnahmen<br />

zur Ertragsverbesserung (z.B. Schließung von Teilbetrieben).<br />

Verspätete Insolvenzanträge gehen oft darauf zurück, dass<br />

Sanierungsmaßnahmen entweder erst bei »objektiver« Aussichtslosigkeit<br />

geplant und durchgeführt werden oder zwar<br />

rechtzeitig geplant, aber die Pläne nicht durchgeführt werden.<br />

Das liegt daran, dass das Ermessen der Unternehmensleitung<br />

(s.o. Business Judgement Rule 91)<br />

nur eingeschränkt überprüfbarist.InderPraxisistdaherderSpielraumfürdiePlanung<br />

von Sanierungsmaßnahmen bisher groß. Hier liegt es an den<br />

Kapitalgebern und Anteilseignern, die bestehenden Kontrollmöglichkeiten<br />

besser zu nutzen und tatsächlich durchzuset-<br />

Sanierungs- und Insolvenzberatung<br />

zen. Kapitalgeber sollten daher auf eine möglichst präzise<br />

Dokumentation der geplanten Maßnahmen achten. Außerdem<br />

sollte begleitend zu den jeweiligen Maßnahmen ein<br />

Umsetzungsplan erstellt werden, in dem die verschiedenen<br />

Aufgaben auch entsprechend verantwortlichen Personen<br />

zugeteilt sind (»controllingfähiger Maßnahmenkatalog«) 92.<br />

Im Ergebnis entstehen mit zunehmender Insolvenznähe weitere<br />

Anforderungen an die Ausübung des Ermessens der<br />

Unternehmensführung. Dies betrifft die Anforderungen an<br />

die Dokumentation, die Publizität und die Überprüfung der<br />

Entscheidungen. Eine Ermessensentscheidung kann nur<br />

dann getroffen werden, wenn die notwendige Entscheidungsgrundlage<br />

in Form einer integrierten Unternehmensplanung<br />

vorliegt. Gerade Kredit- und Kapitalgeber sollten bei der Vergabe<br />

von neuem Kapital auf diesen Punkt Wert legen und auf<br />

vertragliche Default-Regelungen und Control-Rechte drängen.<br />

gg) Planung Insolvenzszenario<br />

(Insolvenzplanverfahren)<br />

Bestehen Zweifel an der going-concern Annahme (ist z. B.<br />

eine drohende bilanzielle Überschuldung im laufenden oder<br />

folgenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht durch Restrukturierungsmaßnahmen<br />

zu beheben) bzw. liegt bereits eine<br />

drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß §18 InsO vor, so sollten<br />

die Leitungsorgane ein Insolvenzszenario für die Unternehmensplanung<br />

vorbereiten. 93 Nur so kann eine Insolvenz<br />

ohne unnötige Reibungsverluste z.B. durch einen Eigeninsolvenzantrag<br />

mit pre-packaged Insolvenzplan und Antrag auf<br />

Eigenverwaltung rechtzeitig eingereicht werden. In Insolvenznähe<br />

bzw. bei drohender Zahlungsunfähigkeit, sollten Leitungsorgane<br />

ein Insolvenzplanszenario in die Planung aufnehmen(dazus.III.2.).<br />

In der Unternehmensplanung sind die Besonderheiten des<br />

vorläufigen Insolvenzverfahrens, des Insolvenzplanverfahrens<br />

und nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu berücksichtigen.<br />

Insbesondere die Effekte aus einer beabsichtigten Vorfinanzierung<br />

von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer, des<br />

geänderten Zahlungsverhaltens der Kunden und gegenüber<br />

Lieferanten, der Insolvenzkosten, der Begleichung der Masseverbindlichkeiten<br />

vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens<br />

(§258 Abs.2 InsO), der quotalen Befriedigung der Gläubiger<br />

sind jeweils in die einzelnen Auswirkungen auf die Ertrags-,<br />

Finanz- und Vermögensplanung aufzugliedern und zu integrieren.<br />

Im Ergebnis kann nur durch Berücksichtigung aller<br />

Effekte in einem integrierten Planungssystem eine verlässliche<br />

Entscheidungsgrundlage für Leitungsorgane, (vorläufigen)<br />

Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter und Investoren<br />

geschaffen werden.<br />

hh) Vorteile<br />

Die integrierte Unternehmensplanung knüpft an die Rechnungslegung<br />

und das darin geltende in sich geschlossene System<br />

zwischen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />

89 Vgl. im Folgenden Groß/Amen WPg 2003, 1161 (1175f.).<br />

90 Vgl. IDW ES 6, Rn.116ff.<br />

91 Vgl.§93Abs.1Satz2AktG.<br />

92 Vgl. IDW ES 6, Rn.119.<br />

93 Vgl. auch Groß/Amen WPg 2003, 1161 (1170).<br />

<strong>InsVZ</strong> 1·2009 37

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