InsVZ - Wolters Kluwer Deutschland GmbH
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cc) Plan Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(Ergebnisplan) 89<br />
In dem Ergebnisplan werden die Umsätze, Aufwendungen<br />
und Erträge entsprechend den verschiedenen Teilplänen fortgeschrieben.<br />
Ausgangspunkt kann z.B. die um außerordentliche<br />
Geschäfte (Einmalaufwendungen und -erträge) bereinigte<br />
Gewinn- und Verlustrechnung der Vergangenheit (normalisierter<br />
Ergebnisplan) sein. Eine Fortschreibung erfolgt dann<br />
unter Berücksichtigung der Restriktionen, Planprämissen<br />
und der (erwarteten) Saisonalisierung. Durch den Ergebnisplan<br />
lässt sich die Veränderung des Eigenkapitalbestands ohne<br />
Außenfinanzierungsmaßnahmen ablesen. Gleichzeitig dient<br />
das so ermittelte Periodenergebnis als Ausgangspunkt für die<br />
Berechnung des Periodencashflows (Liquiditätsplan).<br />
dd) Plan Bilanz (Vermögensplan)<br />
Die Ist-Bilanz (Aufsatzpunkt) stellt die Basis für den Vermögensplan<br />
dar. Durch den Finanz- und den Ergebnisplan wird<br />
diese Ist-Bilanz fortgeschrieben. Die Veränderung des Liquiditätsbestandes<br />
ergibt sich aus dem Cashflow, die Veränderung<br />
des Eigenkapitalbestandes (ohne Außenfinanzierungsmaßnahmen)<br />
ergibt sich aus dem Jahresergebnis im Ergebnisplan.<br />
ee) Plan Cashflow (Liquiditäts- bzw. Finanzplan)<br />
Der Liquiditätsplan zeigt die Veränderung des Liquiditätsbestandes<br />
in den einzelnen Planungsperioden. Dabei muss der<br />
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode (Bilanz der Vorperiode)<br />
addiert mit dem Cashflow der Periode den Finanzmittelbestand<br />
am Ende der Periode in der Bilanz ergeben.<br />
Durch diese Darstellung lassen sich die jeweiligen Tiefst- und<br />
Höchststände der verfügbaren Finanzmittel in den jeweiligen<br />
Planungsperioden ablesen.<br />
Haftungssprung Insolvenzreife<br />
ff) Sanierungsmaßnahmen im Planansatz<br />
Auch die Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf die<br />
integrierte Sanierungsplanung eines Sanierungskonzeptes<br />
sind zu integrieren. 90 In der Praxis bedeutet dies zunächst eine<br />
Ermittlung aller Maßnahmen, die Auswirkungen auf die<br />
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Cashflow der<br />
Gesellschaft haben. Anschließend sind die Maßnahmen einzeln<br />
daraufhin zu untersuchen, welche Positionen sie in der<br />
integrierten Planung jeweils betreffen. Dabei bedarf es sowohl<br />
einer zeitlichen als auch einer betragsmäßigen Zuordnung.<br />
Die Vielfalt für Restrukturierungsmaßnahmen ist groß und<br />
lässt sich grob einteilen in: Kapitalmaßnahmen (Aufnahme<br />
von Fremd- oder Eigenkapital), Restrukturierungsmaßnahmen<br />
zur Liquiditätssicherung (z.B. Veräußerung von Vermögensgegenständen,<br />
Factoring) sowie Restrukturierungsmaßnahmen<br />
zur Ertragsverbesserung (z.B. Schließung von Teilbetrieben).<br />
Verspätete Insolvenzanträge gehen oft darauf zurück, dass<br />
Sanierungsmaßnahmen entweder erst bei »objektiver« Aussichtslosigkeit<br />
geplant und durchgeführt werden oder zwar<br />
rechtzeitig geplant, aber die Pläne nicht durchgeführt werden.<br />
Das liegt daran, dass das Ermessen der Unternehmensleitung<br />
(s.o. Business Judgement Rule 91)<br />
nur eingeschränkt überprüfbarist.InderPraxisistdaherderSpielraumfürdiePlanung<br />
von Sanierungsmaßnahmen bisher groß. Hier liegt es an den<br />
Kapitalgebern und Anteilseignern, die bestehenden Kontrollmöglichkeiten<br />
besser zu nutzen und tatsächlich durchzuset-<br />
Sanierungs- und Insolvenzberatung<br />
zen. Kapitalgeber sollten daher auf eine möglichst präzise<br />
Dokumentation der geplanten Maßnahmen achten. Außerdem<br />
sollte begleitend zu den jeweiligen Maßnahmen ein<br />
Umsetzungsplan erstellt werden, in dem die verschiedenen<br />
Aufgaben auch entsprechend verantwortlichen Personen<br />
zugeteilt sind (»controllingfähiger Maßnahmenkatalog«) 92.<br />
Im Ergebnis entstehen mit zunehmender Insolvenznähe weitere<br />
Anforderungen an die Ausübung des Ermessens der<br />
Unternehmensführung. Dies betrifft die Anforderungen an<br />
die Dokumentation, die Publizität und die Überprüfung der<br />
Entscheidungen. Eine Ermessensentscheidung kann nur<br />
dann getroffen werden, wenn die notwendige Entscheidungsgrundlage<br />
in Form einer integrierten Unternehmensplanung<br />
vorliegt. Gerade Kredit- und Kapitalgeber sollten bei der Vergabe<br />
von neuem Kapital auf diesen Punkt Wert legen und auf<br />
vertragliche Default-Regelungen und Control-Rechte drängen.<br />
gg) Planung Insolvenzszenario<br />
(Insolvenzplanverfahren)<br />
Bestehen Zweifel an der going-concern Annahme (ist z. B.<br />
eine drohende bilanzielle Überschuldung im laufenden oder<br />
folgenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht durch Restrukturierungsmaßnahmen<br />
zu beheben) bzw. liegt bereits eine<br />
drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß §18 InsO vor, so sollten<br />
die Leitungsorgane ein Insolvenzszenario für die Unternehmensplanung<br />
vorbereiten. 93 Nur so kann eine Insolvenz<br />
ohne unnötige Reibungsverluste z.B. durch einen Eigeninsolvenzantrag<br />
mit pre-packaged Insolvenzplan und Antrag auf<br />
Eigenverwaltung rechtzeitig eingereicht werden. In Insolvenznähe<br />
bzw. bei drohender Zahlungsunfähigkeit, sollten Leitungsorgane<br />
ein Insolvenzplanszenario in die Planung aufnehmen(dazus.III.2.).<br />
In der Unternehmensplanung sind die Besonderheiten des<br />
vorläufigen Insolvenzverfahrens, des Insolvenzplanverfahrens<br />
und nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu berücksichtigen.<br />
Insbesondere die Effekte aus einer beabsichtigten Vorfinanzierung<br />
von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer, des<br />
geänderten Zahlungsverhaltens der Kunden und gegenüber<br />
Lieferanten, der Insolvenzkosten, der Begleichung der Masseverbindlichkeiten<br />
vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens<br />
(§258 Abs.2 InsO), der quotalen Befriedigung der Gläubiger<br />
sind jeweils in die einzelnen Auswirkungen auf die Ertrags-,<br />
Finanz- und Vermögensplanung aufzugliedern und zu integrieren.<br />
Im Ergebnis kann nur durch Berücksichtigung aller<br />
Effekte in einem integrierten Planungssystem eine verlässliche<br />
Entscheidungsgrundlage für Leitungsorgane, (vorläufigen)<br />
Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter und Investoren<br />
geschaffen werden.<br />
hh) Vorteile<br />
Die integrierte Unternehmensplanung knüpft an die Rechnungslegung<br />
und das darin geltende in sich geschlossene System<br />
zwischen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />
89 Vgl. im Folgenden Groß/Amen WPg 2003, 1161 (1175f.).<br />
90 Vgl. IDW ES 6, Rn.116ff.<br />
91 Vgl.§93Abs.1Satz2AktG.<br />
92 Vgl. IDW ES 6, Rn.119.<br />
93 Vgl. auch Groß/Amen WPg 2003, 1161 (1170).<br />
<strong>InsVZ</strong> 1·2009 37