METRO AG - METRO Group
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Bericht gemäß § 312 AktG<br />
Mit Schreiben vom 4.1.1996 unterrichtete die<br />
Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co KG<br />
gemäß § 20 Abs. 4 AktG die <strong>METRO</strong> <strong>AG</strong>, daß<br />
sie an dieser die Mehrheitsbeteiligung hält.<br />
Ebenso teilte die Metro Holding <strong>AG</strong>, Baar/<br />
Schweiz, gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 16 Abs. 4<br />
AktG mit Schreiben vom 3.5.1996 der <strong>METRO</strong><br />
<strong>AG</strong> mit, daß – vermittelt über die Mehrheitsbeteiligung<br />
der Metro Vermögensverwaltung<br />
GmbH & Co KG – ihr mittelbar die Mehrheit der<br />
Aktien der <strong>METRO</strong> <strong>AG</strong> gehört. Daraufhin hat<br />
der Vorstand der <strong>METRO</strong> <strong>AG</strong> gemäß § 312 AktG<br />
einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen<br />
Unternehmen erstellt.<br />
Dieser von der Fasselt-Mette & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Duisburg, uneingeschränkt<br />
testierte Bericht für das Geschäftsjahr<br />
1996 ist dem Aufsichtsrat vorgelegt worden.<br />
Der Vorstand hat am Schluß des Berichts<br />
folgende Erklärung abgegeben:<br />
„Der Vorstand der <strong>METRO</strong> <strong>AG</strong> erklärt, daß die<br />
Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in<br />
dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die<br />
Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei<br />
jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung<br />
erhalten hat. Andere berichtspflichtige<br />
Maßnahmen wurden weder getroffen<br />
noch unterlassen.”<br />
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