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METRO AG - METRO Group

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Bericht gemäß § 312 AktG<br />

Mit Schreiben vom 4.1.1996 unterrichtete die<br />

Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co KG<br />

gemäß § 20 Abs. 4 AktG die <strong>METRO</strong> <strong>AG</strong>, daß<br />

sie an dieser die Mehrheitsbeteiligung hält.<br />

Ebenso teilte die Metro Holding <strong>AG</strong>, Baar/<br />

Schweiz, gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 16 Abs. 4<br />

AktG mit Schreiben vom 3.5.1996 der <strong>METRO</strong><br />

<strong>AG</strong> mit, daß – vermittelt über die Mehrheitsbeteiligung<br />

der Metro Vermögensverwaltung<br />

GmbH & Co KG – ihr mittelbar die Mehrheit der<br />

Aktien der <strong>METRO</strong> <strong>AG</strong> gehört. Daraufhin hat<br />

der Vorstand der <strong>METRO</strong> <strong>AG</strong> gemäß § 312 AktG<br />

einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen<br />

Unternehmen erstellt.<br />

Dieser von der Fasselt-Mette & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Duisburg, uneingeschränkt<br />

testierte Bericht für das Geschäftsjahr<br />

1996 ist dem Aufsichtsrat vorgelegt worden.<br />

Der Vorstand hat am Schluß des Berichts<br />

folgende Erklärung abgegeben:<br />

„Der Vorstand der <strong>METRO</strong> <strong>AG</strong> erklärt, daß die<br />

Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in<br />

dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die<br />

Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei<br />

jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung<br />

erhalten hat. Andere berichtspflichtige<br />

Maßnahmen wurden weder getroffen<br />

noch unterlassen.”<br />

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