unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig
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BeFreIunG VOM SeMeSterBeItraG<br />
Beurlaubung durch die universität oder durch eine Hochschule<br />
Fragen zur Beurlaubung können ausschließlich im studentensekretariat der universität bzw.<br />
bei den mit studienangelegenheiten befassten mitarbeitern der Hochschulen beantwortet<br />
werden.<br />
die Beurlaubung durch universität bzw. Hochschule zieht nicht automatisch die<br />
Befreiung vom Semesterbeitrag nach sich. die Beitragsbefreiung muss beim <strong>Studentenwerk</strong><br />
beantragt werden.<br />
antrag zur Befreiung vom Semesterbeitrag<br />
Über die Befreiung vom semesterbeitrag entscheidet das studentenwerk <strong>Leipzig</strong>. Für die<br />
Befreiung ist der nachweis der Abwesenheit vom studienort <strong>Leipzig</strong> während des ganzen<br />
semesters ausschlaggebend. Die Beurlaubung durch universität bzw. Hochschule und die<br />
semesterbeitragsbefreiung können parallel beantragt werden.<br />
– Der Antrag auf Befreiung vom semesterbeitrag muss schriftlich auf einem Formblatt (www.<br />
studentenwerk-leipzig.de/befreiung) gestellt werden.<br />
– Die Abwesenheit von <strong>Leipzig</strong> muss bei Antragstellung durch einen Abwesenheitsnachweis<br />
belegt werden, d.h. die Tätigkeit, durch die man an einen anderen ort als <strong>Leipzig</strong> gebunden<br />
ist, muss mit taggenauen Angaben über 6 monate belegt werden.<br />
– Dieser Abwesenheitsnachweis muss immer durch die auswärtige einrichtung (z.B. Gastuniversität)<br />
zeitnah für das jeweilige semester ausgestellt werden.<br />
– Der komplette Antrag auf Beitragsbefreiung mit dem Abwesenheitsnachweis muss im<br />
studentenwerk vier Wochen vor Beginn des semesters, für das man befreit werden möchte,<br />
vorliegen.<br />
Zusendung bzw. Abgabe von unterlagen zur Befreiung vom semesterbeitrag:<br />
uta niedenführ, abt. rechnungswesen, Goethestraße 6, 04109 <strong>Leipzig</strong>, Zimmer 215<br />
Telefon: 0341/9659665<br />
Fax: 0341/22529823<br />
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