unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig
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organen der Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen und der Länder sowie<br />
satzungsmäßigen organen der selbstverwaltung der studierenden an diesen Ausbildungsstätten<br />
sowie der studentenwerke,<br />
– infolge des erstmaligen nichtbestehens der Abschlussprüfung,<br />
– infolge der pflege und erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren<br />
überschritten worden ist.<br />
Studienabschlussförderung<br />
Auszubildende an Hochschulen, die sich in einem in sich selbstständigen studiengang befinden,<br />
wird als Hilfe zum studienabschluss für höchstens 12 monate Ausbildungsförderung auch nach<br />
dem ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach Abs. 3 nr. 1, 3 oder 5<br />
geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von vier semestern nach diesem Zeitpunkt<br />
zur Abschlussprüfungen zugelassen worden ist und die prüfungsstelle bescheinigt, dass er<br />
die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Ist eine Abschlussprüfung<br />
nicht vorgesehen, gilt satz 1 unter der Voraussetzung, dass der Auszubildende eine Bestätigung<br />
darüber vorlegt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.<br />
Förderungsart, Darlehenstilgung<br />
Ausbildungsförderung wird jeweils zur Hälfte als Darlehen und als nicht rückzahlbarer Zuschuss<br />
gewährt.<br />
Die wichtigsten Darlehensbestimmungen:<br />
– Das Darlehen ist zinsfrei.<br />
– Darlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem 28.2.2001<br />
begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 E zurückgezahlt<br />
werden.<br />
– Die Tilgungsdauer beträgt maximal 20 Jahre.<br />
– Die Tilgungsrate beträgt z. Z. mindestens 105,00 E monatlich.<br />
– Die erste rate ist fünf Jahre nach ende der Förderungshöchstdauer zu entrichten.<br />
– nur soweit das einkommen bestimmte Grenzen übersteigt, muss man zurückzahlen.<br />
Der Antrag auf Zahlungsaufschub ist beim Bundesverwaltungsamt in Köln zu stellen.<br />
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