13.12.2012 Aufrufe

unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig

unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig

unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

organen der Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen und der Länder sowie<br />

satzungsmäßigen organen der selbstverwaltung der studierenden an diesen Ausbildungsstätten<br />

sowie der studentenwerke,<br />

– infolge des erstmaligen nichtbestehens der Abschlussprüfung,<br />

– infolge der pflege und erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren<br />

überschritten worden ist.<br />

Studienabschlussförderung<br />

Auszubildende an Hochschulen, die sich in einem in sich selbstständigen studiengang befinden,<br />

wird als Hilfe zum studienabschluss für höchstens 12 monate Ausbildungsförderung auch nach<br />

dem ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach Abs. 3 nr. 1, 3 oder 5<br />

geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von vier semestern nach diesem Zeitpunkt<br />

zur Abschlussprüfungen zugelassen worden ist und die prüfungsstelle bescheinigt, dass er<br />

die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Ist eine Abschlussprüfung<br />

nicht vorgesehen, gilt satz 1 unter der Voraussetzung, dass der Auszubildende eine Bestätigung<br />

darüber vorlegt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.<br />

Förderungsart, Darlehenstilgung<br />

Ausbildungsförderung wird jeweils zur Hälfte als Darlehen und als nicht rückzahlbarer Zuschuss<br />

gewährt.<br />

Die wichtigsten Darlehensbestimmungen:<br />

– Das Darlehen ist zinsfrei.<br />

– Darlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem 28.2.2001<br />

begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 E zurückgezahlt<br />

werden.<br />

– Die Tilgungsdauer beträgt maximal 20 Jahre.<br />

– Die Tilgungsrate beträgt z. Z. mindestens 105,00 E monatlich.<br />

– Die erste rate ist fünf Jahre nach ende der Förderungshöchstdauer zu entrichten.<br />

– nur soweit das einkommen bestimmte Grenzen übersteigt, muss man zurückzahlen.<br />

Der Antrag auf Zahlungsaufschub ist beim Bundesverwaltungsamt in Köln zu stellen.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!