unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig
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– soweit beim studentenwerk keine Förderungsvorgänge neueren Datums nach dem<br />
BAföG vorliegen, ist vom Antragsteller selbst ein einkommens- und Vermögensnachweis<br />
beizubringen. sofern ihm unterhaltspflichten obliegen, ist von ihm auch darüber<br />
Auskunft zu erteilen.<br />
– Bürgschaftserklärung (siehe pkt. 4.1.)<br />
– gültiger studentenausweis.<br />
unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.<br />
7. entscheidung über die anträge und auszahlung<br />
7.1. Über kurzfristige Darlehen entscheidet der Vergabeausschuss innerhalb 3 Werktagen.<br />
Der Antragsteller erhält über die entscheidung mündlich oder schriftlich Bescheid. ein<br />
rechtsmittel gegen die entscheidung ist nicht möglich. Bei Bewilligung des Antrages wird<br />
ein formgebundener Darlehensvertrag abgeschlossen.<br />
7.2. Die Auszahlung erfolgt durch das studentenwerk in der regel bargeldlos auf das im Antrag<br />
angegebene Konto. Bei kurzfristigen Darlehen kann je nach situation eine Barauszahlung<br />
vereinbart werden.<br />
8. Inkrafttreten<br />
Diese Vergaberichtlinie gilt für alle Darlehensverträge, die nach dem 1.5.2005 abgeschlossen<br />
werden.<br />
antragsformulare sind erhältlich in der<br />
Abteilung rechnungswesen des studentenwerkes, Goethestraße 6,<br />
04109 <strong>Leipzig</strong>, Zimmer 215, uta niedenführ, Telefon: (0341) 9 65 96 65<br />
sprechzeiten: Di 9.00-11.30 und 13.00-17.00 uhr<br />
Do 9.00-11.00 und 13.00-15.00 uhr<br />
Fr 9.00-12.00 uhr