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unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig

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– soweit beim studentenwerk keine Förderungsvorgänge neueren Datums nach dem<br />

BAföG vorliegen, ist vom Antragsteller selbst ein einkommens- und Vermögensnachweis<br />

beizubringen. sofern ihm unterhaltspflichten obliegen, ist von ihm auch darüber<br />

Auskunft zu erteilen.<br />

– Bürgschaftserklärung (siehe pkt. 4.1.)<br />

– gültiger studentenausweis.<br />

unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.<br />

7. entscheidung über die anträge und auszahlung<br />

7.1. Über kurzfristige Darlehen entscheidet der Vergabeausschuss innerhalb 3 Werktagen.<br />

Der Antragsteller erhält über die entscheidung mündlich oder schriftlich Bescheid. ein<br />

rechtsmittel gegen die entscheidung ist nicht möglich. Bei Bewilligung des Antrages wird<br />

ein formgebundener Darlehensvertrag abgeschlossen.<br />

7.2. Die Auszahlung erfolgt durch das studentenwerk in der regel bargeldlos auf das im Antrag<br />

angegebene Konto. Bei kurzfristigen Darlehen kann je nach situation eine Barauszahlung<br />

vereinbart werden.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Diese Vergaberichtlinie gilt für alle Darlehensverträge, die nach dem 1.5.2005 abgeschlossen<br />

werden.<br />

antragsformulare sind erhältlich in der<br />

Abteilung rechnungswesen des studentenwerkes, Goethestraße 6,<br />

04109 <strong>Leipzig</strong>, Zimmer 215, uta niedenführ, Telefon: (0341) 9 65 96 65<br />

sprechzeiten: Di 9.00-11.30 und 13.00-17.00 uhr<br />

Do 9.00-11.00 und 13.00-15.00 uhr<br />

Fr 9.00-12.00 uhr

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