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unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig

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– studenten eines Zusatz-, ergänzungs- oder Aufbaustudiums,<br />

– Teilnehmer eines in- oder ausländischen praktikums, das im Zusammenhang mit<br />

dem studium durchgeführt wird.<br />

weitere Voraussetzungen<br />

ausbildungsstätten<br />

mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert,<br />

die im rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind. Findet die Ausbildung<br />

im Ausland statt, muss der Besuch der ausländischen Bildungsstätte dem Besuch einer<br />

anerkannten inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig sein.<br />

altersgrenze<br />

eine Förderung ist nur möglich, solange der Auszubildende das 36. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet hat. studenten können den Kredit in der regel nur bis zum ende des 12. studiensemesters<br />

erhalten.<br />

antragsverfahren<br />

Die Bewilligung von Leistungen nach diesem programm erfolgt in zwei schritten.<br />

1. Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin müssen<br />

Anträge online oder schriftlich gerichtet werden. Die erforderlichen Formulare gibt es im<br />

Internet unter www.bva.de oder beim BVA. Die Leistungsbewilligung erfolgt - wie beim<br />

BAföG - im rahmen eines öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides. Dieser gibt dem<br />

Antragsteller einen Anspruch zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt<br />

für Wiederaufbau (KfW).<br />

2. mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot der KfW versandt. Der Antragsteller<br />

nimmt das Vertragsangebot durch unterschrift an. Diese unterschrift ist zu „bestätigen“ – eine<br />

notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. unterschriftsbestätigungen können z.B. von den<br />

BAföG-Ämtern, von Banken, von Gemeinden etc. vorgenommen werden. sobald das unterzeichnete<br />

Vertragsangebot der KfW eingegangen ist, werden die Zahlungen aufgenommen.<br />

achtung: Der Vertragsabschluss mit der KfW ist an eine Frist gebunden, die im Bewilligungsbescheid<br />

festgelegt ist. Als stichtag gilt der posteingang im Amt.

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