unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig
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– studenten eines Zusatz-, ergänzungs- oder Aufbaustudiums,<br />
– Teilnehmer eines in- oder ausländischen praktikums, das im Zusammenhang mit<br />
dem studium durchgeführt wird.<br />
weitere Voraussetzungen<br />
ausbildungsstätten<br />
mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert,<br />
die im rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind. Findet die Ausbildung<br />
im Ausland statt, muss der Besuch der ausländischen Bildungsstätte dem Besuch einer<br />
anerkannten inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig sein.<br />
altersgrenze<br />
eine Förderung ist nur möglich, solange der Auszubildende das 36. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet hat. studenten können den Kredit in der regel nur bis zum ende des 12. studiensemesters<br />
erhalten.<br />
antragsverfahren<br />
Die Bewilligung von Leistungen nach diesem programm erfolgt in zwei schritten.<br />
1. Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin müssen<br />
Anträge online oder schriftlich gerichtet werden. Die erforderlichen Formulare gibt es im<br />
Internet unter www.bva.de oder beim BVA. Die Leistungsbewilligung erfolgt - wie beim<br />
BAföG - im rahmen eines öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides. Dieser gibt dem<br />
Antragsteller einen Anspruch zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt<br />
für Wiederaufbau (KfW).<br />
2. mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot der KfW versandt. Der Antragsteller<br />
nimmt das Vertragsangebot durch unterschrift an. Diese unterschrift ist zu „bestätigen“ – eine<br />
notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. unterschriftsbestätigungen können z.B. von den<br />
BAföG-Ämtern, von Banken, von Gemeinden etc. vorgenommen werden. sobald das unterzeichnete<br />
Vertragsangebot der KfW eingegangen ist, werden die Zahlungen aufgenommen.<br />
achtung: Der Vertragsabschluss mit der KfW ist an eine Frist gebunden, die im Bewilligungsbescheid<br />
festgelegt ist. Als stichtag gilt der posteingang im Amt.