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unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig

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Der HÄrteFOnDS DeS StuDentenwerkeS LeIpZIG<br />

Aus dem Härtefonds wird bedürftigen studierenden der dem studentenwerk <strong>Leipzig</strong> zugeordneten<br />

Hochschulen, die unverschuldet in eine notlage geraten sind, durch die Vergabe kurzfristiger<br />

Darlehen schnell und unbürokratisch geholfen.<br />

Hierfür gelten nachstehende Festlegungen:<br />

1. Grundsätzliches<br />

1.1. Darlehen werden nur studierenden der <strong>Leipzig</strong>er Hochschulen gewährt, die an das studentenwerk<br />

Beiträge gem. § 1 der Beitragsordnung des studentenwerkes <strong>Leipzig</strong> entrichten.<br />

1.2. Die Darlehen werden zinslos vergeben<br />

(mit Ausnahme pkt. 5.3.).<br />

1.3. Darlehen können nicht für die promotion vergeben werden.<br />

1.4. eine Darlehensvergabe als Aufstockung auf gewährte Leistungen aus öffentlichen mitteln<br />

erfolgt nicht.<br />

2. Zweckgebundenheit<br />

2.1. Darlehen werden nur für den eigenen Lebensunterhalt des Antragstellers sowie für die<br />

studienkosten (einschl. Lehrmittel, exkursions- und praktika-Kosten) gewährt. sie können<br />

auch bewilligt werden als Vorauszahlung auf in Aussicht gestellte Leistungen anderer<br />

Förderungsträger.<br />

2.2. Darlehen werden nur für die studienaufwendungen gewährt. sie dürfen nicht zur Tilgung<br />

bestehender Verbindlichkeiten, zur unterstützung Dritter, zur Bestreitung von Heilbehandlungskosten<br />

und zu anderen nicht unmittelbar mit dem studium zusammenhängenden<br />

Ausgaben verwendet werden.<br />

3. Höhe des Darlehens<br />

Die Höhe eines kurzfristigen Darlehens soll in der regel den Betrag von 250,00 e nicht<br />

übersteigen. In Ausnahmefällen kann dieser Betrag überschritten werden, wenn der Antragsteller<br />

den nachweis erbringt, dass ihm kurzfristig ein entsprechend hoher Betrag zur<br />

Tilgung des Darlehens zur Verfügung steht.<br />

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