unwiderstehlich! - Studentenwerk Leipzig
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Der HÄrteFOnDS DeS StuDentenwerkeS LeIpZIG<br />
Aus dem Härtefonds wird bedürftigen studierenden der dem studentenwerk <strong>Leipzig</strong> zugeordneten<br />
Hochschulen, die unverschuldet in eine notlage geraten sind, durch die Vergabe kurzfristiger<br />
Darlehen schnell und unbürokratisch geholfen.<br />
Hierfür gelten nachstehende Festlegungen:<br />
1. Grundsätzliches<br />
1.1. Darlehen werden nur studierenden der <strong>Leipzig</strong>er Hochschulen gewährt, die an das studentenwerk<br />
Beiträge gem. § 1 der Beitragsordnung des studentenwerkes <strong>Leipzig</strong> entrichten.<br />
1.2. Die Darlehen werden zinslos vergeben<br />
(mit Ausnahme pkt. 5.3.).<br />
1.3. Darlehen können nicht für die promotion vergeben werden.<br />
1.4. eine Darlehensvergabe als Aufstockung auf gewährte Leistungen aus öffentlichen mitteln<br />
erfolgt nicht.<br />
2. Zweckgebundenheit<br />
2.1. Darlehen werden nur für den eigenen Lebensunterhalt des Antragstellers sowie für die<br />
studienkosten (einschl. Lehrmittel, exkursions- und praktika-Kosten) gewährt. sie können<br />
auch bewilligt werden als Vorauszahlung auf in Aussicht gestellte Leistungen anderer<br />
Förderungsträger.<br />
2.2. Darlehen werden nur für die studienaufwendungen gewährt. sie dürfen nicht zur Tilgung<br />
bestehender Verbindlichkeiten, zur unterstützung Dritter, zur Bestreitung von Heilbehandlungskosten<br />
und zu anderen nicht unmittelbar mit dem studium zusammenhängenden<br />
Ausgaben verwendet werden.<br />
3. Höhe des Darlehens<br />
Die Höhe eines kurzfristigen Darlehens soll in der regel den Betrag von 250,00 e nicht<br />
übersteigen. In Ausnahmefällen kann dieser Betrag überschritten werden, wenn der Antragsteller<br />
den nachweis erbringt, dass ihm kurzfristig ein entsprechend hoher Betrag zur<br />
Tilgung des Darlehens zur Verfügung steht.<br />
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