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aus der gemeindestube - Marktgemeinde Sillian

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AUS DER GEMEINDESTUBE<br />

Innen auf den Autofreien Tag mittels Postwurf aufmerksam<br />

gemacht und je<strong>der</strong> einzelne wurde aufgerufen, seinen Beitrag<br />

zum Klimaschutz beizutragen - und das nicht nur am 22. September,<br />

dem „Autofreien Tag“, son<strong>der</strong>n je<strong>der</strong> sollte das ganze<br />

Jahr über, wenn möglich bewusst, auf das Auto verzichten<br />

und vor allem auch kurze Strecken zu Fuß o<strong>der</strong> per Rad zurücklegen.<br />

Neben dem Postwurf konnte sich je<strong>der</strong> Einzelne<br />

auch auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sillian</strong> vom Aufruf<br />

zum „Autofreien Tag“ inspirieren lassen.<br />

Schneeräumung auf Gehsteigen Pflicht!<br />

Wer vor <strong>der</strong> eigenen H<strong>aus</strong>türe nicht Schnee<br />

schaufelt, ist bei Unfällen haftbar!<br />

In <strong>der</strong> kalten Jahreszeit sind Grundstücksbesitzer und H<strong>aus</strong>warte<br />

von 6 bis 22 Uhr verpflichtet, Gehsteige samt den dazugehörigen<br />

Stiegenanlagen von Schnee zu räumen und bei<br />

Glatteis zu streuen. Wer sich nicht darum kümmert, dem<br />

drohen Folgen wie Geldstrafen und Schadenersatzklagen:<br />

„Grundbesitzer können zur Verantwortung gezogen werden,<br />

wenn Fußgänger vor ihrem H<strong>aus</strong> am Gehsteig auf Schnee<br />

o<strong>der</strong> Glatteis <strong>aus</strong>rutschen“, weiß ÖAMTC-Juristin Verena<br />

Hirtler.<br />

Zum einen sind Geldstrafen bis zu 72 Euro vorgesehen, wenn<br />

nicht gestreut wird, zum an<strong>der</strong>en droht ein gerichtliches<br />

Nachspiel, wenn sich dadurch jemand verletzt. Wird durch<br />

den Schnee am Gehsteig o<strong>der</strong> den auf die Fahrbahn geschaufelten<br />

Schnee ein an<strong>der</strong>er Straßenbenützer gefährdet, drohen<br />

bis zu 726 Euro Strafe. Fälle, wo H<strong>aus</strong>verwalter o<strong>der</strong> -besitzer<br />

(beziehungsweise <strong>der</strong>en Haftpflichtversicherung) Schadenersatz<br />

zahlen müssen, sind häufig.<br />

Die wichtigsten Regeln und Pflichten im Überblick<br />

• Die Pflicht zur Schneeräumung gilt nicht nur, wenn <strong>der</strong><br />

Gehsteig direkt vor <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>tür liegt: Ist die nächstgelegene<br />

Gehsteigkante weniger als drei Meter vom Grundstück<br />

entfernt, muss ebenfalls geräumt und gestreut werden. Sobald<br />

<strong>der</strong> Gehsteig weiter weg liegt, ist die Räumung Sache<br />

des Straßenerhalters, meist <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

• Ist kein Gehsteig vorhanden, muss 1 Meter Fahrbahnbreite<br />

für die Fußgänger schnee- und eisfrei gehalten werden.<br />

• Die Verpflichtung, den Gehsteig zu räumen, besteht unabhängig<br />

davon, ob auf dem Grundstück ein Gebäude steht<br />

o<strong>der</strong> nicht.<br />

• Nur Eigentümer unbebauter land- und forstwirtschaftlicher<br />

Liegenschaften sind von <strong>der</strong> Pflicht zur Gehsteigräumung<br />

befreit. Dann ist die Räumung und Streuung Sache des<br />

Straßenhalters.<br />

• Der weggeschaufelte Schnee muss am Rand des Gehsteiges<br />

abgeladen und darf nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden.<br />

Seite 8 • Dezember 2010<br />

Am 22. September<br />

gab es am Vorplatz<br />

des Gemeindeamtes<br />

einen Infostand,<br />

bei dem die<br />

BürgerInnen über<br />

klimafreundliches<br />

Verkehrsverhalten,<br />

die vorhandenen<br />

öffentlichen Verkehrsmittel<br />

uvm.<br />

informiert wurden.<br />

Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> zu Fuß<br />

o<strong>der</strong> per Rad vorbeikam,<br />

durfte sich<br />

über ein kleines<br />

„Dankeschön“ für<br />

seinen Beitrag zum<br />

Klimaschutz freuen.<br />

Betreut wurde<br />

<strong>der</strong> Infostand von<br />

Bgm. Erwin Schiffmann bzw. Bgm.-Stv. Anton Calovi in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Mobilitätsberaterin <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Sillian</strong>, Johanna Kraler.<br />

• Wenn es beson<strong>der</strong>s stark<br />

schneit o<strong>der</strong> dauern<strong>der</strong><br />

Eisregen nie<strong>der</strong>geht, darf<br />

man nicht erwarten, dass<br />

<strong>der</strong> H<strong>aus</strong>eigentümer ständig<br />

den Gehsteig eisfrei<br />

hält. Der Oberste Gerichtshof<br />

spricht im Zusammenhang mit <strong>der</strong> „Zumutbarkeit“<br />

davon, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Anrainer bezüglich<br />

ihrer Streupflicht nicht überspannt werden dürfen:<br />

So ist bei andauerndem starkem Schneefall o<strong>der</strong> sich ständig<br />

erneuerndem Glatteis eine ununterbrochene Schneeräumung<br />

und Streuung nicht zumutbar. Der Gehsteig muss<br />

auch nicht dauernd dahingehend beobachtet werden, ob<br />

sich Glatteis bildet, es muss auch nicht vorbeugend gestreut<br />

werden. Eine Streuung in kurzen Intervallen ist aber zumutbar,<br />

außer sie ist wegen des starken Schneefalls ohnehin<br />

zwecklos.<br />

• Als Alternative kann auch eine Firma mit <strong>der</strong> Gehsteigräumung<br />

beauftragt werden. Erfüllt diese ihre Aufgabe wi<strong>der</strong><br />

Erwarten nicht ordnungsgemäß und sollte ein Fußgänger<br />

<strong>aus</strong>rutschen und sich verletzen, ist nicht <strong>der</strong> Grundbesitzer,<br />

son<strong>der</strong>n die Räumfirma für die Schäden verantwortlich.<br />

Übrigens: Die Pflicht, den Gehsteig sauber zu halten, gilt<br />

nicht nur im Winter: In <strong>der</strong> schnee- und eisfreien Zeit müssen<br />

auch rutschige Obstschalen, Laub und Hundekot weggeräumt<br />

werden.<br />

Wer <strong>aus</strong>rutscht und sich dabei verletzt, kann Schadenersatz<br />

for<strong>der</strong>n<br />

Für „Rutschopfer“ empfiehlt es sich, mit den Juristen des<br />

ÖAMTC Kontakt aufzunehmen, bevor man Ersatzansprüche<br />

geltend macht. Die Club-Experten sind auch bei <strong>der</strong> Schadensabwicklung<br />

behilflich, weil sich viele Versicherungen<br />

bei Schadenersatzfor<strong>der</strong>ungen „zugeknöpft“ zeigen.<br />

Rechtsquellen: § 93 Straßenverkehrsordnung;<br />

© ÖAMTC

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