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Wirtschaftszeitung_21082017

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SGRÜNDUNG 20<br />

Anzeigensonderveröffentlichung<br />

ess-Plan<br />

e<br />

Gedanken über die Finanzierung machen<br />

anzierung, der Standort und die Branche sind nur einige Beispiele, die Existenzgründer vorher<br />

Foto: Colourbox.com<br />

icht, wann der Erfolg eintrete, so<br />

r. Dieser Zeitraum müsse aber<br />

estanden werden können.<br />

enn das Thema Geld von Anfang<br />

Rolle spiele, sollteesjedoch nicht<br />

uptbeweggrund zum Schritt in die<br />

tändigkeit sein. Denn in dem Fall<br />

sschnell zur Frustration, falls der<br />

nicht schnell kommt, so Ruven<br />

r. Vielmehrgehe es um die Idee, an<br />

nglaube und die man umsetzen<br />

„Man muss bereit sein, durch<br />

langen Tunnel zu gehen ohne zu<br />

,wodieser endet“, beschreibt er<br />

uation zuBeginn der Gründung.<br />

muss jedoch niemand diesen<br />

ins Unbekannte wagen. Neben<br />

milie, die das Projekt imIdealfall<br />

tützt, kann die professionelle Hilfe<br />

xperten die Arbeit erleichtern.<br />

nur zu Beginn, sondern auch im<br />

en Verlauf der Selbstständigkeit<br />

teuerberater, Rechtsanwälte und<br />

haftsprüfer hilfreiche Stütze. Sie<br />

Gründungscoaching an, kümmern<br />

sich um die erforderlichen Papiere, verschicken<br />

Zahlungsvereinbarungen und<br />

helfen zu einem strukturierten Start.<br />

Einen Tipp geben Ruven Klöcker und VolkerBockindiesem<br />

Zusammenhang allen<br />

zukünftigen Existenzgrünernmit auf den<br />

Weg: „Wir sind dankbar, wenn sie frühzeitig<br />

zu uns kommen.“ Denn dann kann<br />

von Anfang an ein professioneller Business-Plan<br />

erstellt werden –ein Garant für<br />

den Erfolg. Jenny Hagedorn<br />

Fördermöglichkeiten<br />

„Es gibt viel mehr Förderprogramme als man<br />

meint“, so Volker Bock. Doch die richtige Finanzierungsstruktur<br />

zu finden, sei eine Herausforderung.<br />

Um Fördermöglichkeiten solle man sich jedoch<br />

möglich rechtzeitig kümmern, daviele Programme<br />

bereits vor dem Start des Unternehmens beantragt<br />

werden müssen. Die Experten von „Klöcker, Knippenberg<br />

&Partner“ helfen Existenzgründern durch<br />

diesen Dschungel an Fördermöglichkeiten. jeh<br />

Rechtzeitig um die<br />

Nachfolge kümmern<br />

Mit einem Familienpool kann Vermögen in die nächste Generation übertragen werden<br />

Wer ein Unternehmen gegründet<br />

undjahrelang geführthat, dermöchte,<br />

dass auch nach dem eigenen Ausscheiden<br />

die Geschäfte reibungslos<br />

weiterlaufen. Das aufgebaute Vermögen<br />

soll darüber hinaus in die<br />

nächste Generation vererbt werden.<br />

Rechtzeitig sollte dieser Schritt angegangen<br />

werden, empfiehltDr. Ansgar<br />

Beckervordersandfort von der<br />

gleichnamigen Kanzlei. Beispielsweise<br />

mit einem Familienpool kann<br />

das Vermögen und das Unternehmen<br />

langfristig und nachhaltig gesichert<br />

werden.<br />

Durch den geschickten Einsatz<br />

eines Familienpools<br />

kann die Vermögensnachfolge<br />

optimal gesteuert<br />

und gesichert werden“, ergänzt<br />

er. Ziel dabei ist es, das vielleicht<br />

über Generationen erarbeiteteVermögen<br />

zu erhalten. Der Familienpool verhindert<br />

Streitigkeiten und steuert die Vermögensnachfolge<br />

optimal. Ohne Streuverluste,<br />

ohne Zersplitterung von Werten –<br />

eine Gesellschaftsgründung mit zwischenmenschlicher<br />

Note.<br />

Er erklärt ein Fallbeispiel für den Familienpool:<br />

Die Eheleute Müller haben zwei<br />

Kinder und sechs Enkelkinder. Sie sind<br />

Miteigentümer von zwei vermieteten<br />

Mehrfamilienhäusern mit einem Verkehrswert<br />

von jeweils 2Millionen Euro<br />

sowie eines selbst bewohnten Einfamilienhauses<br />

im Wert von 1Million Euro.<br />

Zudem verfügen sie über ein Aktiendepot<br />

mit einem Kurswert von 2 Millionen<br />

Euro. Für jedes Enkelkind zahlen sie monatlich<br />

einen Betrag in Höhe von 600<br />

Euro ineinen Aktienfonds ein.<br />

Das Vermögen soll steueroptimiert auf<br />

die Kinder und Enkelkinder übertragen<br />

werden, wobei die Eheleute Müller die<br />

größtmögliche Flexibilität behalten wollen.<br />

Insbesonderewollensie sich im Alter<br />

nicht finanziell einschränken müssen.<br />

„Es bietet sich die Einbringung der beiden<br />

Mehrfamilienhäuser und des Wertpapierdepots<br />

in einen Familienpool in<br />

der Form einer Kommanditgesellschaft<br />

an“, schlägt Dr. Ansgar Beckervordersandfort<br />

vor. Die EheleuteMüller werden<br />

die Komplementäreund übernehmen daher<br />

in der Gesellschaft die Geschäftsführung.<br />

Die beiden Kinder werden als Kommanditisten<br />

in Höhe der noch nicht ausgenutzten<br />

Schenkungsteuerfreibeträge<br />

von zurzeit jeweils 400 000 Euro pro<br />

Kind und Elternteil beteiligt. Auf diese<br />

Weise kann bereits Vermögenssubstanz<br />

in Höhe von 1,6 Millionen Euro auf die<br />

nächste Generation übertragen werden.<br />

Zudem übertragen die Eheleute Müller<br />

Kommanditanteile auf die sechs Enkelkinder.<br />

Dajedes Enkelkind einen Freibetrag<br />

in Höhe von200 000 Europro Großelternteil<br />

hat, können so weitere2,4 Millionen<br />

Euro steuerfrei übertragen werden.<br />

Durch eine entsprechende Ausgestaltung<br />

vonRücktrittsrechten kann eine<br />

zielgenaue „Störfallvorsorge“imVerhältnis<br />

zu den jeweiligen Enkelkindern erreicht<br />

werden. So kann verhindert werden,<br />

dass minderjährigeKommanditisten<br />

mit Erreichen der Volljährigkeit über die<br />

Ausübung des Sonderkündigungsrechts<br />

gemäß §1629a Abs. 4BGB Vermögenswerte<br />

„ungeschützt“ erhalten. Die Rücktrittsrechte<br />

können auch an die jeweiligen<br />

Eltern der Enkelkinder abgetreten<br />

werden.<br />

Erbrecht |Nachfolge |Vermögen<br />

Foto: Colourbox.com<br />

Dr.Ansgar Beckervordersandfort LL.M., EMBA<br />

Rechtsanwalt und Notar, Mediator,<br />

Fachanwalt für Erbrecht,<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Cathrin Beckervordersandfort<br />

Rechtsanwältin<br />

Fachanwältin für Erbrecht<br />

Klaus Weiduschat<br />

Rechtsanwalt und Notar a. D.<br />

Mediator<br />

Andreas Sielker LL.M.<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Erbrecht<br />

www.bvds-partner.de<br />

Telefon 0251/49 09 32-10<br />

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