Handbuch Medien- und IT-Berufe 2017
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Ausbildung, Studium <strong>und</strong> Fortbildung in der Metropolregion Hamburg<br />
Staatliche Berufsfachschule –<br />
Ausbildung zu landes rechtlich anerkannten <strong>Berufe</strong>n<br />
Staatliche Berufsfachschulen sind Einrichtungen der jeweiligen Schulbehörden<br />
oder Kultusministerien der B<strong>und</strong>esländer. An ihnen werden<br />
in der Regel zwei-, manchmal auch dreijährige Ausbildungen vor allem<br />
zu staatlich geprüften Assistenten/-innen durchgeführt. Für die meisten<br />
Assistenten-<strong>Berufe</strong> gelten gesonderte Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz<br />
(KMK). Die Prüfungen zu diesen <strong>Berufe</strong>n werden<br />
von den jeweiligen Landesschulbehörden oder Kultusministerien abgenommen.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> länderrechtlicher Zuständigkeiten für<br />
das berufliche Schulwesen sind Assistenten-<strong>Berufe</strong> ohne KMK-Rahmenvereinbarung<br />
aber nur in den B<strong>und</strong>esländern anerkannt, deren Schulbehörde<br />
für ihre Prüfung zuständig ist. Teilweise schließen sich jedoch<br />
auch andere B<strong>und</strong>esländer der Anerkennung dieser <strong>Berufe</strong> freiwillig an.<br />
In welchen B<strong>und</strong>esländern welche Assistenten-<strong>Berufe</strong> anerkannt sind,<br />
wird in einem Katalog festgehalten, der von der Kultusministerkonferenz<br />
geführt wird. Im <strong>Medien</strong>bereich gibt es in Hamburg zwei vollqualifizierende<br />
berufsfachschulische Ausbildungen:<br />
• Staatlich geprüfte/-r Assistent/-in Screendesign (s. S. 99)<br />
• Staatlich geprüfte/-r kaufmännische/-r <strong>Medien</strong>assistent/-in (s. S. 136)<br />
Die Ausbildungen dauern je zwei Jahre <strong>und</strong> schließen mit einer Prüfung<br />
unter Leitung der Hamburger Behörde für Schule <strong>und</strong> Berufsbildung ab.<br />
Oft reicht diese Ausbildung allein jedoch nicht aus, um nach Abschluss<br />
eine Anstellung zu finden.<br />
Vor allem in schwierigen Zeiten auf dem Ausbildungs- <strong>und</strong> Arbeitsmarkt<br />
dient der Besuch einer staatlichen Berufsfachschule dazu, die späteren<br />
Chancen auf einen dualen Ausbildungsplatz, zum Beispiel zum/<br />
zur <strong>Medien</strong>gestalter/-in Digital <strong>und</strong> Print oder <strong>Medien</strong>kaufmann/-frau<br />
Digital <strong>und</strong> Print deutlich zu verbessern. Inwieweit sich dabei die zweijährige<br />
berufsfachschulische Ausbildungszeit zur Verkürzung der darauf<br />
folgenden dreijährigen dualen Ausbildungszeit anrechnen lässt, muss<br />
mit dem ausbildenden Betrieb vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages<br />
geklärt werden. Zusätzlich zu den oben genannten vollqualifizierenden<br />
Berufsfachschulabschlüssen ist auch der Erwerb der Fachhochschulreife<br />
möglich.<br />
Kosten <strong>und</strong> Finanzierung:<br />
Der Besuch einer staatlichen Berufsfachschule ist in der Regel kostenfrei.<br />
Zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten kann unter gegebenen<br />
Umständen Schüler-BAföG (www.bafög.de) beantragt werden.<br />
Foto: iStock © pixdeluxe<br />
Ersatzschule (private Berufsfachschule) –<br />
Ausbildung zu landesrechtlich anerkannten <strong>Berufe</strong>n<br />
Ersatzschulen sind private Berufsfachschulen. Wie der Name sagt, ersetzen<br />
sie ein schon vorhandenes staatliches Bildungsangebot. Sie bieten<br />
also Ausbildungen zu Berufsbildern an, die parallel auch an staatlichen<br />
Berufsfachschulen vor Ort durchgeführt werden, wie zum Beispiel<br />
in Hamburg die Ausbildung zum/zur technischen Assistenten/-in für<br />
Screendesign. Wichtig ist, dass eine Ersatzschule in Bezug auf Einrichtung,<br />
Lehrziele <strong>und</strong> Ausbildung der Lehrkräfte hinter den bestehenden<br />
öffentlichen Schulen nicht zurückstehen darf. Die Anerkennung<br />
als Ersatzschule erfolgt nach Prüfung seitens der jeweils zuständigen<br />
Landesschulbehörde beziehungsweise der Kultusministerien. Diese<br />
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