25.09.2017 Aufrufe

FBM / Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?

Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?

Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN I FinanzBusinessMagazin<br />

äußert werden. Da<strong>für</strong> ist ein technisches<br />

Grundverständnis (u.a.) über die Arbeitsund<br />

Wirkungsweisen von Blockchain-Transaktionen<br />

und Wallets notwendig.<br />

(Deutsche) Kapitalgesellschaften profitieren<br />

von der Steuerfreiheit nicht. Im Gegenteil:<br />

Für sie sind die Erträge beim direkten<br />

Halten und Veräußern von Tokens<br />

steuerpflichtig, und zwar im Gegensatz zu<br />

Veräußerungserträgen bei Kapitalgesellschaftsanteilen<br />

zu 100 %.<br />

II. Besonderheiten<br />

<strong>für</strong> Fonds-Investments in Crypto Tokens<br />

Die Gewinnphantasien, die die Kursentwicklungen<br />

von Bitcoin und anderen Crypto<br />

Tokens ausgelöst haben, stellen auch<br />

Manager von Tech-affinen Venture Capital-<br />

Fonds vor die Frage, ob sie nicht einen Teil<br />

des von ihnen verwalteten Geldes <strong>für</strong> den<br />

Erwerb solcher Tokens einsetzen sollen.<br />

Dabei ergeben sich einige steuerliche Besonderheiten,<br />

die Manager vor einer Kaufentscheidung<br />

beachten sollten.<br />

a) Besteuerung von Fonds-<strong>Investoren</strong><br />

Venture Capital Fonds sind typischerweise<br />

vermögensverwaltend tätig. Ein vermögensverwaltender<br />

Fonds ist ein materiellsteuerliches<br />

Nullum, denn aufgrund der<br />

sog. Bruchteilsbetrachtung werden den<br />

<strong>Investoren</strong> steuerlich keine Fondsanteile,<br />

sondern anteilig die vom Fonds gehaltenen<br />

Wirtschaftsgüter zugerechnet. Es ändert<br />

sich gegenüber dem oben Gesagten also<br />

nichts:<br />

Natürliche Personen, die (ggf. über eine weitere<br />

vermögensverwaltende Personengesellschaft)<br />

in einen Fonds investieren, können<br />

von der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist<br />

profitieren. Das kann ein ganz<br />

erheblicher selling point im Fundraising sein!<br />

Kapitalgesellschaften sind mit Token-Gewinnen,<br />

die auf sie aus einer Fondsbeteiligung<br />

entfallen, voll steuerpflichtig. Daran<br />

ändert natürlich auch die Zwischenschaltung<br />

einer (deutschen) Kapitalgesellschaft<br />

nichts – zwar kann dann je nach<br />

konkreter Ausgestaltung die Investor-<br />

Kapitalgesellschaft von der 95 %igen<br />

Steuerfreiheit profitieren, auf Ebene der<br />

Zwischengesellschaft tritt aber eine Körperschaft-<br />

und Gewerbesteuerbelastung<br />

ein.<br />

Hier zeigt sich, dass sich je nach <strong>Investoren</strong>struktur<br />

unterschiedliche Haltestrukturen<br />

anbieten können. Reine Token-Fonds<br />

werden über Parallelfonds-Strukturen<br />

nachdenken können, um jedem Investor<br />

eine steueroptimierte Behandlung der<br />

Rückflüsse zu gewährleisten.<br />

b) Vermögensverwaltender Status eines<br />

Crypto Fonds<br />

Der originäre (durch ICOs, nicht durch<br />

Mining) oder derivative (Handelsplattformen)<br />

Erwerb von Crypto Tokens führt<br />

nicht zwingend zur Gewerblichkeit eines<br />

Fonds. Es sind bei der Beurteilung u.E. –<br />

und hier scheinen uns erste Finanzämter<br />

zuzustimmen – vielmehr die allgemeinen<br />

Grundsätze anwendbar, die sich – bei<br />

Venture Capital-ähnlichen Fonds – insbesondere<br />

aus den Kriterien des sog. PE-<br />

Erlasses des BMF ergeben. Das bedeutet,<br />

dass es auf die Umstände des konkreten<br />

Einzelfalls, vor allem aber auf die beabsichtigte<br />

Haltedauer ankommt. Ein häufiges,<br />

„händlertypisches“ Umschlagen<br />

von Token und Ansprüchen sowie wiederkehrende<br />

Reinvestitionen könnten zu einer<br />

Gewerblichkeit des Fonds führen. Bei<br />

ICOs, in denen zunächst nur Ansprüche<br />

Ausgabe September/2017<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!