Magazin_GVF_Oktober-2017
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(v.l.n.r.) Dipl.-Kffr. Maren<br />
Brühl-Standfest, Referentin<br />
Informations- und<br />
Kommunikationstechnologie,<br />
Handel, Tourismus der IHK<br />
Foto: djd/Eschenbach Optik<br />
Klaus Brönner, 1. Vorsitzender<br />
des Gewerbevereins Freigericht<br />
und<br />
die Referentin Monika Weitz<br />
vom Unternehmensbaum.<br />
Bei z.B. Friseuren, Kosmetikern besteht künftig eine Einzelaufzeichnungspflicht:<br />
Das bedeutet, dass Name und Anschrift<br />
des Kunden sowie die erbrachte Leistung nachvollziehbar zu<br />
dokumentieren sind.<br />
Die Referentin wies mit Nachdruck darauf hin, dass z.B. der<br />
Einsatz von EXCEL nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Kassenführung entspricht, da die Werte im Nachhinein verändert<br />
werden können.<br />
Bei diesem Punkt gab es erneut Diskussionen mit den Teilnehmern<br />
der Veranstaltung über Möglichkeiten der Dokumentation<br />
von EXCEL-Dokumenten – Ausdruck einer Tabelle mit<br />
zwei Unterschriften versehen (4-Augen-Prinzip), Überführung<br />
einer Tabelle in ein PDF-A-Dokument etc. Wichtig ist auf jeden<br />
Fall der eindeutige Nachweis, dass keine Änderungen<br />
nachträglich vorgenommen wurden.<br />
Am Ende ihres Vortrages wies Monika Weitz darauf hin, dass<br />
bei der vorschriftsmäßigen Anwendung der GoDB für das<br />
Unternehmen nebenbei auch Dokumente erstellt werden, die<br />
als Arbeitsanweisung für Mitarbeiter verwendet werden können,<br />
ein internes Kontrollsystem beschrieben wird, durch eine<br />
vernünftige Verfahrensdokumentation eine gewisse Rechtssicherheit<br />
gegeben ist, Geschäftsprozesse leichter zu optimieren<br />
sind. Bei einer in einem Unternehmen "<br />
gelebten GoDB"<br />
können auch Wettbewerbsvorteile entstehen, vor allem, wenn<br />
es um öffentliche Aufträge geht, bei denen die Einhaltung der<br />
GoDB künftig Voraussetzung für die Vergabe ist.<br />
Die abschließende Diskussion zeigte Bedenken auf Seiten der<br />
Unternehmer, gerade bei kleineren Firmen, die sich vor einem<br />
Riesenaufwand sehen, um die Vorgaben (Dokumentation,<br />
Verfahrensbeschreibungen) der GoDB zu erfüllen.<br />
Jeder Unternehmer, aber auch jeder verantwortliche Vereinsvertreter<br />
sollte sich mit dem Thema GoBD beschäftigen, um erfolgreich<br />
im digitalen GoBD-Zeitalter bestehen zu können. Und,<br />
um auf die Vielzahl von neuen Prüfern vorbereitet zu sein, die<br />
gerade von den Finanzbehören ausgebildet werden.<br />
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite<br />
der Referentin: www.unternehmensbaum.de oder fragen<br />
Sie Ihren Steuerberater.<br />
RED.DK<br />
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Hessischen<br />
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<strong>Oktober</strong> <strong>2017</strong> | 11