04.10.2017 Aufrufe

Schulung Compliance Dorsch Gruppe

  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.2. Allgemeines<br />

1. Begriff der Zuwendung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Zuwendungen im Sinne dieser Regelung ist alles, was für den<br />

Empfänger von Wert sein könnte, insbesondere:<br />

Sachgeschenke,<br />

Geld,<br />

Gutscheine,<br />

Eintrittskarten,<br />

Einladungen, insbesondere zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen sowie<br />

sonstige Vergünstigungen oder Vorteile (z.B. auch der unentgeltliche oder verbilligte Bezug von<br />

Leistungen oder Einrichtungen).<br />

2. Geltungsbereich und Wirksamkeit<br />

Diese Richtlinie ist für alle Mitarbeiter der <strong>Dorsch</strong> Holding GmbH, der <strong>Dorsch</strong> International<br />

Consultants GmbH und der BDC <strong>Dorsch</strong> Consult Ingenieurgesellschaft mbH verbindlich.<br />

Verstöße gegen diese Richtlinie können arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter bis<br />

hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Gleichzeitig kann ein gesetzlicher<br />

Straftatbestand erfüllt sein.<br />

3. Dokumentation<br />

Der Bereich <strong>Compliance</strong> führt ein zentrales Zuwendungsregister, in dem sämtliche Zuwendungen<br />

erfasst werden. Zu Prüfungszwecken bewahrt <strong>Compliance</strong> darüber hinaus die eingegangenen<br />

Genehmigungsanträge sowie die zugehörigen Entscheidungen auf.<br />

<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />

1 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!