Schulung Compliance Dorsch Gruppe
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3.2. Allgemeines<br />
1. Begriff der Zuwendung<br />
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Zuwendungen im Sinne dieser Regelung ist alles, was für den<br />
Empfänger von Wert sein könnte, insbesondere:<br />
Sachgeschenke,<br />
Geld,<br />
Gutscheine,<br />
Eintrittskarten,<br />
Einladungen, insbesondere zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen sowie<br />
sonstige Vergünstigungen oder Vorteile (z.B. auch der unentgeltliche oder verbilligte Bezug von<br />
Leistungen oder Einrichtungen).<br />
2. Geltungsbereich und Wirksamkeit<br />
Diese Richtlinie ist für alle Mitarbeiter der <strong>Dorsch</strong> Holding GmbH, der <strong>Dorsch</strong> International<br />
Consultants GmbH und der BDC <strong>Dorsch</strong> Consult Ingenieurgesellschaft mbH verbindlich.<br />
Verstöße gegen diese Richtlinie können arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter bis<br />
hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Gleichzeitig kann ein gesetzlicher<br />
Straftatbestand erfüllt sein.<br />
3. Dokumentation<br />
Der Bereich <strong>Compliance</strong> führt ein zentrales Zuwendungsregister, in dem sämtliche Zuwendungen<br />
erfasst werden. Zu Prüfungszwecken bewahrt <strong>Compliance</strong> darüber hinaus die eingegangenen<br />
Genehmigungsanträge sowie die zugehörigen Entscheidungen auf.<br />
<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />
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