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Schulung Compliance Dorsch Gruppe

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3.3. Generelle Regelungen<br />

5. Die Kommunikation über Zuwendungen muss zwischen<br />

Zuwendendem und Empfänger ausschließlich auf offiziellem Wege<br />

verlaufen (z.B. bei E-Mails über das Firmen-Account). Geschenke<br />

sind immer an die jeweilige Firmenadresse zu senden.<br />

6. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll eine Leitlinie dafür<br />

bilden, ob die Annahme oder die geplante Gewährung einer<br />

Zuwendung generell zulässig ist:<br />

„Fühlt“ es sich „richtig“ an, die Zuwendung zu gewähren oder anzunehmen?<br />

Entspricht die Zuwendung noch dem Lebensstil des Empfängers?<br />

Gibt es einen „Beigeschmack“, den ein Unbeteiligter Dritter haben könnte, wenn er von der<br />

Gewährung bzw. Annahme der Zuwendung Kenntnis hätte?<br />

Ist die Annahme bzw. Gewährung der Zuwendung gesellschaftlich anerkannt / legitim?<br />

Würde ich mich als Beschenkter wohlfühlen, wenn mir die Zuwendung gewährt würde?<br />

Könnte der Empfänger sich offen oder latent verpflichtet fühlen, dem Gewährenden eine Gegenleistung<br />

(etwa in Form einer positiven Geschäftsentscheidung oder einer sonstigen Bevorzugung<br />

ggü. Mitbewerbern) zukommen zu lassen oder bleibt er in seiner Entscheidung weiterhin frei?<br />

Würde ich die Zuwendung als „Foulspiel“ ansehen, wenn nicht die <strong>Dorsch</strong> <strong>Gruppe</strong>, sondern ein<br />

Wettbewerber die Zuwendung gewähren oder annehmen würde?<br />

Grundregel: Das „Bauchgefühl“ weist fast immer den richtigen Weg!<br />

<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />

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