Schulung Compliance Dorsch Gruppe
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3.4. Annahme von Zuwendungen<br />
Bitte beachten Sie dabei Folgendes:<br />
a) Einladungen sollen sich stets in dem finanziellen Rahmen dessen<br />
bewegen, was der Mitarbeiter angesichts seiner Einkommensverhältnisse<br />
auch privat für eine entsprechende Veranstaltung<br />
auszugeben bereit wäre und im Geschäftsverkehr auf der Ebene<br />
des betreffenden Mitarbeiters als sozial adäquat angesehen wird.<br />
b) Die Teilnahme an Veranstaltungen mit reinem Freizeitcharakter bedarf unabhängig vom Wert der<br />
Einladung immer der vorherigen Genehmigung durch <strong>Compliance</strong>. Handelt es sich um eine<br />
Einladung zu einem sportlichen oder kulturellen Event, sollen sich die Karten maximal im mittleren<br />
Preissegment bewegen. Stellt der Gewährende V.I.P.-Tickets oder ähnliches in Aussicht, soll der<br />
Mitarbeiter darauf hinwirken, dass lediglich „normale“ Tickets gewährt werden.<br />
c) Reise- und Unterkunftskosten werden regelmäßig durch die <strong>Dorsch</strong> <strong>Gruppe</strong> getragen und dürfen<br />
nur in begründeten Ausnahmefällen zum Umfang der Zuwendung des Dritten gehören.<br />
d) Eine Begleitung durch Lebens- oder Ehepartner ist grundsätzlich nicht gestattet. In begründeten<br />
Einzelfällen kann die <strong>Compliance</strong>-Abteilung Ausnahmen gestatten.<br />
Zuwendungen dürfen keinen Interessenkonflikt auslösen und müssen sich im Rahmen des<br />
sozial Adäquaten halten!<br />
<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />
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