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Schulung Compliance Dorsch Gruppe

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3.4. Annahme von Zuwendungen<br />

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:<br />

a) Einladungen sollen sich stets in dem finanziellen Rahmen dessen<br />

bewegen, was der Mitarbeiter angesichts seiner Einkommensverhältnisse<br />

auch privat für eine entsprechende Veranstaltung<br />

auszugeben bereit wäre und im Geschäftsverkehr auf der Ebene<br />

des betreffenden Mitarbeiters als sozial adäquat angesehen wird.<br />

b) Die Teilnahme an Veranstaltungen mit reinem Freizeitcharakter bedarf unabhängig vom Wert der<br />

Einladung immer der vorherigen Genehmigung durch <strong>Compliance</strong>. Handelt es sich um eine<br />

Einladung zu einem sportlichen oder kulturellen Event, sollen sich die Karten maximal im mittleren<br />

Preissegment bewegen. Stellt der Gewährende V.I.P.-Tickets oder ähnliches in Aussicht, soll der<br />

Mitarbeiter darauf hinwirken, dass lediglich „normale“ Tickets gewährt werden.<br />

c) Reise- und Unterkunftskosten werden regelmäßig durch die <strong>Dorsch</strong> <strong>Gruppe</strong> getragen und dürfen<br />

nur in begründeten Ausnahmefällen zum Umfang der Zuwendung des Dritten gehören.<br />

d) Eine Begleitung durch Lebens- oder Ehepartner ist grundsätzlich nicht gestattet. In begründeten<br />

Einzelfällen kann die <strong>Compliance</strong>-Abteilung Ausnahmen gestatten.<br />

Zuwendungen dürfen keinen Interessenkonflikt auslösen und müssen sich im Rahmen des<br />

sozial Adäquaten halten!<br />

<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />

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