Schulung Compliance Dorsch Gruppe
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3.5. Gewähren von Zuwendungen an Kunden / Geschäftspartner<br />
1. Zuwendungen im Bereich der Privatwirtschaft<br />
Die Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter von Unternehmen der<br />
Privatwirtschaft ist im sozial adäquaten Rahmen grundsätzlich möglich.<br />
Wichtig: Der Empfänger muss der <strong>Dorsch</strong> <strong>Gruppe</strong> gegenüber erklären,<br />
dass die Annahme der Zuwendung im Einklang mit den <strong>Compliance</strong>-<br />
Richtlinien seines Arbeitgebers steht und die für ihn geltenden Prozesse eingehalten wurden (Meldung<br />
an den Vorgesetzten / <strong>Compliance</strong>, ggf. Einholung von Genehmigungen). Dies stellt sicher, dass sich<br />
der <strong>Dorsch</strong>-Mitarbeiter nicht dem Verdacht der Bestechung im geschäftlichen Verkehr aussetzt. Diese<br />
Erklärung kann auch indirekt erfolgen, indem der Empfänger eine Zuwendung annimmt, welche<br />
zusammen mit folgendem schriftlichen Hinweis (Textbaustein) übergeben wird:<br />
„Bitte prüfen Sie vorab, ob die Zuwendung den <strong>Compliance</strong>-Richtlinien Ihres Hauses entspricht<br />
und holen sie gegebenenfalls alle erforderlichen Genehmigungen ein…“; „... Bitte teilen Sie uns<br />
mit, ob Sie die Zuwendung zu den beschriebenen Voraussetzungen annehmen werden.“<br />
Im Übrigen gelten für die Vergabe von Zuwendungen im Grundsatz die Regeln für die Annahme<br />
spiegelbildlich (siehe Punkt 3.4. Annahme von Zuwendungen)<br />
Bitte unbedingt klären, ob der Empfänger die Zuwendung annehmen darf!<br />
<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />
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