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Schulung Compliance Dorsch Gruppe

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3.5. Gewähren von Zuwendungen an Kunden / Geschäftspartner<br />

1. Zuwendungen im Bereich der Privatwirtschaft<br />

Die Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter von Unternehmen der<br />

Privatwirtschaft ist im sozial adäquaten Rahmen grundsätzlich möglich.<br />

Wichtig: Der Empfänger muss der <strong>Dorsch</strong> <strong>Gruppe</strong> gegenüber erklären,<br />

dass die Annahme der Zuwendung im Einklang mit den <strong>Compliance</strong>-<br />

Richtlinien seines Arbeitgebers steht und die für ihn geltenden Prozesse eingehalten wurden (Meldung<br />

an den Vorgesetzten / <strong>Compliance</strong>, ggf. Einholung von Genehmigungen). Dies stellt sicher, dass sich<br />

der <strong>Dorsch</strong>-Mitarbeiter nicht dem Verdacht der Bestechung im geschäftlichen Verkehr aussetzt. Diese<br />

Erklärung kann auch indirekt erfolgen, indem der Empfänger eine Zuwendung annimmt, welche<br />

zusammen mit folgendem schriftlichen Hinweis (Textbaustein) übergeben wird:<br />

„Bitte prüfen Sie vorab, ob die Zuwendung den <strong>Compliance</strong>-Richtlinien Ihres Hauses entspricht<br />

und holen sie gegebenenfalls alle erforderlichen Genehmigungen ein…“; „... Bitte teilen Sie uns<br />

mit, ob Sie die Zuwendung zu den beschriebenen Voraussetzungen annehmen werden.“<br />

Im Übrigen gelten für die Vergabe von Zuwendungen im Grundsatz die Regeln für die Annahme<br />

spiegelbildlich (siehe Punkt 3.4. Annahme von Zuwendungen)<br />

Bitte unbedingt klären, ob der Empfänger die Zuwendung annehmen darf!<br />

<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />

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