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Altenpfleger/in<br />
Erzieher/in<br />
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Tätigkeit:<br />
Altenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte<br />
Ausbildung, deren schulischer Teil an Berufsfachschulen<br />
für Altenpflege und deren praktischer Teil in Altenpflegeeinrichtungen<br />
durchgeführt wird. Altenpfleger/innen<br />
betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen.<br />
Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung, beraten<br />
sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung<br />
und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische<br />
Aufgaben wahr. Altenpfleger/innen arbeiten<br />
hauptsächlich in geriatrischen und gerontopsychiatrischen<br />
Abteilungen von Krankenhäusern, in Pflege- und<br />
Rehabilitationskliniken, bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />
mit pflegerischer Betreuung oder bei Tages- und Hauskrankenpflegediensten.<br />
Anforderungen:<br />
Zulassungsvoraussetzung ist ein Vertrag über die praktische<br />
Ausbildung mit einer Einrichtung der Altenpflege.<br />
Vor Beginn der Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung<br />
zur Ausübung des Berufs in Form eines ärztlichen Attests<br />
nachzuweisen, das nicht älter als drei Monate sein darf.<br />
Abhängig von landesrechtlichen Bestimmungen oder<br />
den Aufnahmeregelungen der Bildungseinrichtungen, ist<br />
auch ein amtliches Führungszeugnis vorzulegen (nicht<br />
älter als drei Monate).<br />
Ausbildungsdauer:<br />
3 Jahre<br />
Aufstiegsmöglichkeiten:<br />
Altenpfleger/innen können sich sowohl auf bestimmte<br />
Einsatzgebiete spezialisieren, z. B. Pflege älterer Menschen<br />
mit Behinderung, Pflege von Stomapatienten, Wundversorgung<br />
bei Diabetes-Patienten oder Ambulanter Dienst,<br />
als auch den beruflichen Aufstieg durch Weiterbildungen<br />
zum/zur Stationsleiter/in in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege<br />
oder als Pflegedienstleiter/in sichern.<br />
Absolventen/innen mit Hochschulzugangsberechtigung<br />
haben die Möglichkeit, einen Abschluss im Fach Gerontologie<br />
zu erwerben.<br />
Tätigkeit:<br />
Erzieher/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische<br />
Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen, Berufsfachschulen,<br />
Berufskollegs und anderen Bildungseinrichtungen.<br />
Erzieher/innen betreuen und fördern Kinder<br />
und Jugendliche. Sie sind vor allem in der vorschulischen<br />
Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in<br />
der Heimerziehung tätig. Sie arbeiten hauptsächlich in<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen, zum Beispiel in kommunalen<br />
und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen,<br />
Schul- und Betriebskindergärten sowie Horten oder<br />
Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in<br />
Erziehungs- oder Jugendwohnheimen, Jugendzentren,<br />
Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten,<br />
Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in<br />
ambulanten sozialen Diensten tätig.<br />
Anforderungen:<br />
Die beruflichen Voraussetzungen sind von Bundesland<br />
zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In der Regel<br />
wird ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt<br />
auch Hauptschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung<br />
können aufgenommen werden. Gegebenenfalls,<br />
abhängig von landesrechtlichen Bestimmungen oder<br />
den Aufnahmeregelungen der Bildungseinrichtungen,<br />
wird auch ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein<br />
Erste-Hilfe-Kurs verlangt. Zulassungsvoraussetzung<br />
kann auch der Nachweis einer Praktikumsstelle für die<br />
praktische Ausbildung sein. Die gesundheitliche Eignung<br />
für den Beruf muss i. d. R. vorliegen.<br />
Ausbildungsdauer:<br />
Die Aus- bzw. Weiterbildung dauert 2 bis 5 Jahre und<br />
ist bundesweit bisher noch nicht einheitlich geregelt.<br />
Aufstiegsmöglichkeiten:<br />
Erzieher/innen können sich sowohl auf bestimmte Einsatzgebiete<br />
spezialisieren, z. B. Frühpädagogik für Kinder<br />
bis zu einem Alter von drei Jahren, Kindergartenerziehung<br />
oder Jugendarbeit als auch den beruflichen Aufstieg<br />
durch Weiterbildungen als Fachwirt/in für Erziehungswesen<br />
oder Betriebswirt/in für Sozialwesen anstreben.<br />
Absolventen/innen mit Hochschulzugangsberechtigung<br />
haben die Möglichkeit, einen Abschluss im Fach Erziehungs-<br />
und Bildungswissenschaft zu erwerben.