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Rundbrief der Emmausgemeinschaft - Ausgabe 04|17

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Thema | 9<br />

Therapien. Daher sollen die Insassen nach<br />

<strong>der</strong> bedingten Entlassung in forensische<br />

Nachbetreuung – also in Einrichtungen<br />

für psychisch kranke Straftäter – überwiesen<br />

werden. Sie ist ein Grundpfeiler<br />

<strong>der</strong> Rückfallvorsorge. Wenn <strong>der</strong> Maßnahmenvollzug<br />

funktionieren soll, braucht es<br />

diese Nachbetreuungseinrichtungen.<br />

In den letzten Jahren wurde <strong>der</strong> Maßnahmenvollzug<br />

stark kritisiert. Es war die<br />

Reaktion auf einen öffentlich diskutierten<br />

Fall <strong>der</strong> Vernachlässigung eines Untergebrachten.<br />

Nicht zuletzt deswegen setzte<br />

<strong>der</strong> Justizminister eine Gruppe Expertinnen<br />

und Experten ein, die inzwischen<br />

zahlreiche Empfehlungen<br />

erarbeitet hat.<br />

Kernstück dieser Empfehlungen<br />

ist ein eigenes<br />

Gesetz für den<br />

Maßnahmenvollzug.<br />

Dieses soll den Vollzug<br />

inklusive Rechtsstellung<br />

<strong>der</strong> Insassen verbessern.<br />

Darauf aufbauend<br />

sind eigenständige forensisch-therapeutische<br />

Zentren geplant, die<br />

einerseits Betreuung<br />

bieten und an<strong>der</strong>erseits<br />

nach außen hin optimal<br />

gesichert sind. Der sozialtherapeutische<br />

Ansatz<br />

soll verstärkt und <strong>der</strong><br />

Abstand zum allgemeinen<br />

Strafvollzug garantiert<br />

werden. Geplant ist<br />

mit dem neuen Gesetz<br />

auch, den ambulanten<br />

Vollzug auszubauen.<br />

Außerdem soll es dann<br />

möglich sein, Personen mit einer elektronischen<br />

Fußfessel zu entlassen.<br />

Der Entwurf für ein Maßnahmenvollzugsgesetz<br />

wurde im Sommer 2017 veröffentlicht<br />

und zur Diskussion gestellt. „Der<br />

Handlungsbedarf für diese Reform ist<br />

entsprechend groß“, beschreibt <strong>der</strong> Justizminister<br />

die aktuellen Herausfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Florian Engel ist Mitarbeiter im Bundesministerium<br />

für Justiz in <strong>der</strong> Abteilung für<br />

Vollzug und Betreuung im Strafvollzug<br />

und ehemaliger Emmaus-Zivildiener.<br />

Foto: bibiphoto/shutterstock.com

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