Mitteilungen des Kreisbauernverbandes Steinburg - Bauernverband ...
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QS-Antibiotika-Monitoring für<br />
Mastschweine zum 1. September<br />
Bereits seit April läuft bei QS die Antibiotika-Datenbank<br />
für Mastgeflügel. Ab 1. September 2012 beginnt QS nun<br />
wie angekündigt mit der Datenerfassung für ein AntibiotikaMonitoring<br />
„Mastschweinehaltung“. QS erfasst damit<br />
rund 90 Prozent <strong>des</strong> deutschen Geflügel- und Schweinefleisches.<br />
Kernstück <strong>des</strong> Monitorings ist eine zentrale<br />
Datenbank. Ziel ist die Registrierung aller Antibiotika-Verschreibungen,<br />
um über deren Auswertung den Antibiotika-Einsatz<br />
in der Mastschweinehaltung zu optimieren<br />
und zu reduzieren.<br />
Der <strong>Bauernverband</strong> weist darauf hin, dass ein QS-Betrieb,<br />
der Mastschweine hält, zur Teilnahme verpflichtet<br />
ist. Er darf Antibiotika nur von einem Tierarzt beziehen,<br />
der QS-registriert ist. Der Tierarzt muss sich selbstständig<br />
bei QS anmelden und verpflichtet sich damit zur Meldung<br />
der Verschreibungen. Jeder Landwirt beauftragt seinen<br />
Bündler, den betreuenden Tierarzt in der Antibiotika-Datenbank<br />
freizuschalten.<br />
Der Tierarzt gibt alle relevanten Daten zum Antibiotika-<br />
Einsatz in die zentrale Datenbank ein. Diese Eingabe soll<br />
zeitnah erfolgen, spätestens aber 30 Tage nach der Abgabe<br />
der Arzneimittel. Die Eingabe und Aktualisierung der<br />
Stammdaten sowie der Angaben zu den Mastplätzen je<br />
Standort liegt beim Bündler. Der Bündler kann hierbei von<br />
Vermarktern oder Erzeugergemeinschaften unterstützt werden,<br />
allerdings nur nach erfolgter schriftlicher Vereinbarung.<br />
Der Landwirt muss seinen Bündler zeitnah über Produktionsdaten<br />
und Änderungen der Stammdaten informieren.<br />
Die Auswertung der kumulierten Daten soll eine sachgerechte<br />
Darstellung der tatsächlichen Situation zum<br />
Antibiotika-Einsatz in der Schweinehaltung ermöglichen.<br />
Daneben erlaubt die Auswertung der einzelbetrieblichen<br />
Daten eine Einschätzung der betrieblichen Situation und<br />
einen Vergleich mit anderen Betrieben.<br />
Der Landwirt erhält über den Bündler Benutzername und<br />
Passwort für die Datenbank. Damit hat er Zugang zu den<br />
Daten seines Betriebes. Seine Daten können daneben<br />
vom verschreibenden Tierarzt sowie vom Bündler eingesehen<br />
werden. Der Bündler erhält jedoch nur Einsicht<br />
auf Einzelverordnungen, wenn der Landwirt ihn dafür freischaltet.<br />
Ergibt sich ein überdurchschnittlich hoher oder häufiger<br />
Antibiotika-Einsatz, muss der Betrieb unverzüglich<br />
Maßnahmen zur Reduzierung <strong>des</strong> Antibiotika-Einsatzes<br />
ergreifen. Dazu kann gehören: Überprüfung <strong>des</strong> Hygienestandards,<br />
der Haltungsbedingungen, <strong>des</strong> Bestands-/<br />
Gesundheitsmanagements, der Futter- und Trinkwasserversorgung.<br />
Die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen<br />
soll dokumentiert und überprüft werden.<br />
Die QS GmbH hat einen „Leitfaden zum Antibiotika-Monitoring<br />
in Schweinemastbetrieben“ veröffentlicht, der zum<br />
1. September in Kraft tritt. Den Leitfaden finden Sie unter<br />
www.q-s.de/newscenter.html.<br />
Rückstandsprobleme in<br />
Reinigungs- und Desinfektionsmitteln<br />
Im Rahmen von Eigenkontrolluntersuchungen wurde bei<br />
frischen Kräutern eine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitung<br />
von quartären Ammoniumverbindungen (QAV)<br />
festgestellt. Die erhöhten Rückstände betrafen die Stoffe<br />
DDAC (Didecyldimethylammoniumchlorid) und BAC<br />
(Benzalkoniumchlorid).<br />
Im Zuge weiterer Untersuchungen hat sich herausgestellt,<br />
dass Rückstände von DDAC und BAC in Lebensmitteln<br />
aus unterschiedlichen Quellen stammen können,<br />
insbesondere aus Desinfektions- und Reinigungsmitteln.<br />
Solche QAV-haltigen Reinigungsmittel werden u.a. auch<br />
für die Desinfektion von Melkanlagen und Melkgeräten<br />
verwendet. Selbst bei gründlichem Heiß-Wasser-Nachspülen<br />
ist nicht sichergestellt, dass die Melkanlagen frei<br />
von DDAC-Rückständen sind.<br />
Um unerwünschte Rückstände zu vermeiden und die<br />
Vermarktungsfähigkeit Ihrer Rohmilch und der Produkte<br />
Ihrer Meierei nicht zu gefährden, wird allen Erzeugern<br />
dringend empfohlen, auf die Verwendung von<br />
QAV-haltigen Desinfektions- und Reinigungsmitteln<br />
zu verzichten.<br />
Im internen Mitgliederbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>bauernverban<strong>des</strong><br />
(www.bvsh.net), ggf. auch in der Kreisgeschäftsstelle<br />
finden Sie eine Liste mit von der DLG anerkannten Desinfektionsmitteln,<br />
die die QAV-haltigen Mittel kenntlich<br />
macht bzw. aus der die QAV-freien Reinigungsmittel ersichtlich<br />
sind. Bitte überprüfen Sie anhand dieser Liste,<br />
ob das von Ihnen eingesetzte Reinigungsmittel QAV-haltig<br />
ist. Sollte dies der Fall sein, setzen Sie bitte das Mittel ab<br />
und verwenden ein anderes QAV-freies Reinigungsmittel.<br />
Wir machen den Weg frei<br />
Pinneberg Uetersen Bönningstedt<br />
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