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Mitteilungen des Kreisbauernverbandes Steinburg - Bauernverband ...

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QS-Antibiotika-Monitoring für<br />

Mastschweine zum 1. September<br />

Bereits seit April läuft bei QS die Antibiotika-Datenbank<br />

für Mastgeflügel. Ab 1. September 2012 beginnt QS nun<br />

wie angekündigt mit der Datenerfassung für ein AntibiotikaMonitoring<br />

„Mastschweinehaltung“. QS erfasst damit<br />

rund 90 Prozent <strong>des</strong> deutschen Geflügel- und Schweinefleisches.<br />

Kernstück <strong>des</strong> Monitorings ist eine zentrale<br />

Datenbank. Ziel ist die Registrierung aller Antibiotika-Verschreibungen,<br />

um über deren Auswertung den Antibiotika-Einsatz<br />

in der Mastschweinehaltung zu optimieren<br />

und zu reduzieren.<br />

Der <strong>Bauernverband</strong> weist darauf hin, dass ein QS-Betrieb,<br />

der Mastschweine hält, zur Teilnahme verpflichtet<br />

ist. Er darf Antibiotika nur von einem Tierarzt beziehen,<br />

der QS-registriert ist. Der Tierarzt muss sich selbstständig<br />

bei QS anmelden und verpflichtet sich damit zur Meldung<br />

der Verschreibungen. Jeder Landwirt beauftragt seinen<br />

Bündler, den betreuenden Tierarzt in der Antibiotika-Datenbank<br />

freizuschalten.<br />

Der Tierarzt gibt alle relevanten Daten zum Antibiotika-<br />

Einsatz in die zentrale Datenbank ein. Diese Eingabe soll<br />

zeitnah erfolgen, spätestens aber 30 Tage nach der Abgabe<br />

der Arzneimittel. Die Eingabe und Aktualisierung der<br />

Stammdaten sowie der Angaben zu den Mastplätzen je<br />

Standort liegt beim Bündler. Der Bündler kann hierbei von<br />

Vermarktern oder Erzeugergemeinschaften unterstützt werden,<br />

allerdings nur nach erfolgter schriftlicher Vereinbarung.<br />

Der Landwirt muss seinen Bündler zeitnah über Produktionsdaten<br />

und Änderungen der Stammdaten informieren.<br />

Die Auswertung der kumulierten Daten soll eine sachgerechte<br />

Darstellung der tatsächlichen Situation zum<br />

Antibiotika-Einsatz in der Schweinehaltung ermöglichen.<br />

Daneben erlaubt die Auswertung der einzelbetrieblichen<br />

Daten eine Einschätzung der betrieblichen Situation und<br />

einen Vergleich mit anderen Betrieben.<br />

Der Landwirt erhält über den Bündler Benutzername und<br />

Passwort für die Datenbank. Damit hat er Zugang zu den<br />

Daten seines Betriebes. Seine Daten können daneben<br />

vom verschreibenden Tierarzt sowie vom Bündler eingesehen<br />

werden. Der Bündler erhält jedoch nur Einsicht<br />

auf Einzelverordnungen, wenn der Landwirt ihn dafür freischaltet.<br />

Ergibt sich ein überdurchschnittlich hoher oder häufiger<br />

Antibiotika-Einsatz, muss der Betrieb unverzüglich<br />

Maßnahmen zur Reduzierung <strong>des</strong> Antibiotika-Einsatzes<br />

ergreifen. Dazu kann gehören: Überprüfung <strong>des</strong> Hygienestandards,<br />

der Haltungsbedingungen, <strong>des</strong> Bestands-/<br />

Gesundheitsmanagements, der Futter- und Trinkwasserversorgung.<br />

Die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen<br />

soll dokumentiert und überprüft werden.<br />

Die QS GmbH hat einen „Leitfaden zum Antibiotika-Monitoring<br />

in Schweinemastbetrieben“ veröffentlicht, der zum<br />

1. September in Kraft tritt. Den Leitfaden finden Sie unter<br />

www.q-s.de/newscenter.html.<br />

Rückstandsprobleme in<br />

Reinigungs- und Desinfektionsmitteln<br />

Im Rahmen von Eigenkontrolluntersuchungen wurde bei<br />

frischen Kräutern eine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitung<br />

von quartären Ammoniumverbindungen (QAV)<br />

festgestellt. Die erhöhten Rückstände betrafen die Stoffe<br />

DDAC (Didecyldimethylammoniumchlorid) und BAC<br />

(Benzalkoniumchlorid).<br />

Im Zuge weiterer Untersuchungen hat sich herausgestellt,<br />

dass Rückstände von DDAC und BAC in Lebensmitteln<br />

aus unterschiedlichen Quellen stammen können,<br />

insbesondere aus Desinfektions- und Reinigungsmitteln.<br />

Solche QAV-haltigen Reinigungsmittel werden u.a. auch<br />

für die Desinfektion von Melkanlagen und Melkgeräten<br />

verwendet. Selbst bei gründlichem Heiß-Wasser-Nachspülen<br />

ist nicht sichergestellt, dass die Melkanlagen frei<br />

von DDAC-Rückständen sind.<br />

Um unerwünschte Rückstände zu vermeiden und die<br />

Vermarktungsfähigkeit Ihrer Rohmilch und der Produkte<br />

Ihrer Meierei nicht zu gefährden, wird allen Erzeugern<br />

dringend empfohlen, auf die Verwendung von<br />

QAV-haltigen Desinfektions- und Reinigungsmitteln<br />

zu verzichten.<br />

Im internen Mitgliederbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>bauernverban<strong>des</strong><br />

(www.bvsh.net), ggf. auch in der Kreisgeschäftsstelle<br />

finden Sie eine Liste mit von der DLG anerkannten Desinfektionsmitteln,<br />

die die QAV-haltigen Mittel kenntlich<br />

macht bzw. aus der die QAV-freien Reinigungsmittel ersichtlich<br />

sind. Bitte überprüfen Sie anhand dieser Liste,<br />

ob das von Ihnen eingesetzte Reinigungsmittel QAV-haltig<br />

ist. Sollte dies der Fall sein, setzen Sie bitte das Mittel ab<br />

und verwenden ein anderes QAV-freies Reinigungsmittel.<br />

Wir machen den Weg frei<br />

Pinneberg Uetersen Bönningstedt<br />

Rellingen Tornesch Hasloh<br />

Ellerbek Moorrege Ellerau<br />

Thesdorf Schenefeld<br />

Pinneberg-Nord Halstenbek<br />

Quellental Quickborn<br />

Tel. 0 41 01/501- 0, Fax 0 41 01/501- 444, www.vrpi.de<br />

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Ihrer Nähe !<br />

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