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Germany Yearbook - 1971_ocr

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A. Tatsächliche Arbeitsverdienste<br />

XXII. Löhne und Gehälter<br />

Vorbemerkung<br />

Laufende Verdiensterhebung ln Industrie und Handel<br />

Die nachgewiesenen W ochenarbeitszeiten, Bruttostunden- und Bruttowochenverdienste für A rbeiter und die<br />

Bruttom onatsverdienste für A ngestellte sind Durchschnittsangaben je A rbeiter bzw. Je A ngestellten. Durchschnittsangaben<br />

für m indestens 10, aber weniger als 30 »erfaßte Beschäftigte« sind in Klammern gesetzt, weil<br />

sie wegen ihres hohen Zufallsfehlers (einfacher relativer Standardfehler über 5°/o) unsicher sind. Durchschnittsangaben<br />

für weniger als 10 »erfaßte Beschäftigte« werden nicht nachgewiesen. Die Erhebung wird in<br />

vierteljährlichen Abständen für die M onate Januar, April, Juli und Oktober durchgeführt. Erfaßt werden A r­<br />

beiter und Angestellte in den W irtschaftsabteilungen 1 bis 3 sowie die Angestellten in den W irtschaftsabteilungen<br />

4 und 6 (nach der System atik der W irtschaftszweige, Ausgabe 1961). Die Erhebung wird auf<br />

repräsentativer Grundlage durchgeführt, wobei im allgemeinen etw a 11 °/o der Betriebe mit 10 und m ehr Beschäftigten<br />

erfaßt werden. Bei der Erhebung werden keine individuellen Angaben für einzelne Arbeitnehm er<br />

erfragt, sondern die aus der betrieblichen Abrechnung anfallenden Lohn- bzw. Gchaltssummen für jew eils<br />

ganze A rbeitnehm ergruppen (Summenmethode).<br />

Betrieb im Sinne der Erhebung ist die »örtliche Niederlassung«, das sind die jew eils räumlich zusammenhängenden<br />

Teile eines Unternehmens.<br />

Erfaßter Personenkreis: In die V erdiensterhebung werden alle Arbeitnehm er der erfaßten Betriebe einbezogen<br />

mit Ausnahme der Arbeitnehmer, die wegen Krankheit, Einstellung oder Entlassung nicht für den<br />

ganzen Erhebungsmonat entlohnt wurden. Nicht erfaßt werden ferner: Leitende A ngestellte mit voller Aufsichts-<br />

und Dispositionsbefugnis (Leistungsgruppe Ia und 1b), teilzeitbeschäftigte Arbeitnehm er, M eister,<br />

Lehrlinge, m ithelfende Fam ilienangehörige sowie Arbeitnehmer, die als Empfänger von Renten aus der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung ein verm indertes A rbeitsentgelt bezogen. Als Arbeiter gelten alle Personen<br />

in abhängiger Stellung, die der Versicherungspflicht in der A rbeiterrentenversicherung unterliegen. Als A n ­<br />

gestellte zählen Arbeitnehm er, die der Versicherungspflicht in der Angestelltenrentenversicherung unterliegen<br />

oder die von der Versicherungspflicht auf Grund besonderer Vorschriften befreit sind.<br />

Leistungsgruppen: Die Einordnung in Leistungsgruppen richtet sich nach der Berufsausbildung und -erfahrung<br />

der Arbeitnehmer. Bei den Arbeitern entspricht weitgehend die Leistungsgruppei den Facharbeitern, die<br />

Leistungsgruppe 2 den angelernten Arbeitern, die Leistungsgruppe 3 den Hilfsarbeitern. Bei den Angestellten<br />

werden folgende Leistungsgruppen erfaßt und nachgewiesen:<br />

Leistungsgruppe II: Kaufmännische und technische Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbständigen<br />

Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis, die A ngestellte anderer<br />

Tätigkeitsgruppen einzusetzen und verantwortlich zu unterw eisen haben. Ferner A ngestellte mit um fassenden<br />

kaufmännischen oder technischen Kenntnissen.<br />

Leistungsgruppe III: Kaufmännische und technische A ngestellte mit m ehrjähriger Berufserfahrung oder besonderen<br />

Fachkenntnissen und Fähigkeiten bzw. mit Spezialtätigkeiten, die nach allgemeiner Anweisung selbständig<br />

arbeiten, jedoch keine Verantw ortung für die Tätigkeit anderer tragen.<br />

Leistungsgruppe IV: Kaufmännische und technische A ngestellte ohne eigene Entscheidungsbefugnis in einfacher<br />

Tätigkeit, deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch m ehrjährige Berufstätigkeit, den<br />

erfolgreichen Besuch einer Fachschule oder privates Studium erw orbene Fachkenntnisse voraussetzt.<br />

Leistungsgruppe V: Kaufmännische und technische A ngestellte in einfacher, schematischer oder mechanischer<br />

Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert.<br />

A rbeitszeiten: Für A rbeiter w erden die »Geleisteten W ochenarbeitsstunden« und die »Bezahlten Wochenstunden«<br />

nachgewiesen. Als geleistete W ochenarbeitsstunden gelten die vom A rbeiter tatsächlich<br />

am Arbeitsplatz geleisteten Stunden. Dies sind in der Regel die »hinter der Stechuhr« (d. h. innerhalb<br />

der A rbeitsstätte bzw. auf der A rbeitsstelle) verbrachten Zeiten abzüglich allgemein betrieblich festgesetzter<br />

Ruhepausen (wie M ittagszeit, Frühstückspause). Als bezahlte Wochenstunden gelten die Stunden,<br />

die der Lohnabrechnung zugrunde liegen. Sie untersdieiden sich von den geleisteten W ochenarbeitsstunden<br />

dadurch, daß sie auch die bezahlten A usfallstunden umfassen, z. B. gesetzliche Feitertage, bezahlten Urlaub,<br />

bezahlte Arbeitspausen, bezahlte Freizeit aus betrieblichen und persönlichen G ründen (Betriebsversammlungen,<br />

Betriebsfeiern, Arztbesuche, Fam ilienfeiern usw.).<br />

Bruttoverdienst: Der »Bruttoverdienst« umfaßt alle Beträge, die dem Arbeitnehm er laufend (regelmäßig)<br />

vom A rbeitgeber gezahlt werden; das sind norm alerw eise der tarifliche oder frei vereinbarte Lohn bzw. das<br />

tarifliche oder frei vereinbarte G ehalt einschließlich tariflicher und außertariflidier Leistungs-, Sozial- und<br />

sonstiger Zulagen und Zuschläge. Bei Angestellten, die neben einem festen Gehalt eine Umsatzprovision beziehen,<br />

wird der auf den Berichtsmonat entfallende Provisionsanteil zugerechnet. Nicht zum Bruttoverdienst<br />

rechnen alle Beträge, die nicht der A rbeitstätigkeit in der Erhebungszeit zuzuschreiben sind (z. B. Nachzahlungen)<br />

sowie Spesenersatz, Trennungsentschädigung, Auslösungen usw. Auch alle einm aligen Zahlungen wie<br />

Gratifikationen, Jahresabschlußpräm ien, 13. M onatsgehalt, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, zusätzliches<br />

Urlaubsgeld und nicht regelmäßige verm ögenswirksam e Leistungen werden nicht einbezogen, es sei denn, sie<br />

w erden in monatlichen Teilbeträgen laufend bezahlt.<br />

Indlces: Die Entwicklung der durchschnittlich bezahlten W ochenstunden und der durchschnittlichen B ruttoverdienste<br />

der A rbeiter sowie der durchschnittlichen B ruttom onatsverdienste der A ngestellten w erden auch in<br />

Form von Indices dargestellt. Bei der Indezberechnung w erden die V eränderungen ausgeschaltet, die sich<br />

aus Änderungen in der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft für die durchschnittlichen W ochenstunden<br />

und für die Durchschnittsverdienste ergeben. Die Indices zeigen also, wie sich die W ochenstunden und die<br />

V erdienste entwickelt hätten, w enn die Struktur der Arbeitnehmerschaft gegenüber dem Basiszeitraum unverändert<br />

geblieben wäre. Die Indezgewichte für die V erdienstreihen wurden durch M ultiplikation der Personenzahlen<br />

in den einzelnen Arbeitnehm ergruppen mit ihrem durchschnittlichen V erdienst (beide Angaben<br />

für das Basisjahr) erm ittelt. Bei dem Arbeitszeitindex w urden die Gewichte durch M ultiplikation der Personenzahlen<br />

mit der Zahl der durchschnittlichen bezahlten W ochenstunden im Basisjahr gewonnen.<br />

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