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GVF_Freigericht_Januar-2018

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GEWERBEVEREIN<br />

e.V. seit 1980<br />

FREIGERICHT<br />

Laufen Sie mit uns den Heizkosten davon!<br />

SPAHN<br />

Heizung-Sanitär<br />

Inh. Thomas Aul<br />

Auf der Wehrweide 10<br />

63579 <strong>Freigericht</strong><br />

Tel 06055 896940<br />

www.spahn-heizung.de<br />

Heizungen: Neue Vorgaben für<br />

Effizienz und Abgase<br />

Vom 26. September <strong>2018</strong> an gilt für neue öl- und gasbetriebene<br />

Heizungen ein Höchstwert beim Ausstoß von Stickoxid.<br />

Die Grenzwerte unterscheiden sich je nach Bauart und Leistung<br />

der Geräte.<br />

Sogenannte Einzelraumheizgeräte, also etwa elektrische Heizlüfter<br />

und -strahler oder kleine Öl- und Gasöfen, dürfen ab 1.<br />

<strong>Januar</strong> <strong>2018</strong> nur noch in den Handel gebracht werden, wenn<br />

sie Mindestanforderungen sowohl an die Effizienz als auch an<br />

den Stickoxid-Ausstoß erfüllen. Für Geräte, die feste Brennstoffe<br />

wie Holz verwenden, gelten noch keine solchen Vorgaben.<br />

Unabhängig vom Brennstoff gibt es aber ein Effizienzlabel: Die<br />

schlechteste Klasse darauf ist >GA++

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