Taxi Times DACH - Januar 2018
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DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> 4,80 €<br />
www.taxi-times.taxi<br />
D – A – CH<br />
Gebrauchtfahrzeug<br />
werkseitiges <strong>Taxi</strong>paket<br />
Mercedes-Sonderlösung<br />
BMW mit Adapter<br />
ohne <strong>Taxi</strong>paket<br />
Adapter ohne<br />
Zertifizierung<br />
Intax-<strong>Taxi</strong>paket<br />
Volvo-Sonderlösung<br />
KEINE VERBESSERUNG NACH DER<br />
ÄNDERUNGSVERORDNUNG<br />
DIE EICH<br />
VERHINDERER<br />
Schranke am Bahnhof<br />
SALZBURGER<br />
FRIEDENSBEMÜHUNGEN<br />
China-Modell BYD am <strong>Taxi</strong>stand<br />
ASIATISCHE ELEKTRO-<br />
ERFAHRUNGEN<br />
Uber-Skandale am laufenden Band<br />
INTERNATIONALE<br />
KRIMINALISIERUNG
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Viel Platz für viele.<br />
Und vieles.<br />
Besonders für Sie. Der Touran als <strong>Taxi</strong>.<br />
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sondern auch reichlich Komfort und Flexibilität. So bringen Sie neben Ihren Fahrgästen<br />
dank im Handumdrehen umklappbarer Rücksitze auch größere Gegenstände<br />
problemlos ans Ziel. Und falls die Fahrgäste mal ein wenig kleiner sein sollten, hat der<br />
Touran auch hier eine Lösung parat: mit zwei optional integrierten Kindersitzen.<br />
Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
INHALT<br />
UNSERE ZUKUNFT IST<br />
DIE MENSCHLICHKEIT<br />
Was für ein Jahr! Wenn mir einer<br />
im <strong>Januar</strong> 2017 gesagt hätte, womit<br />
wir als <strong>Taxi</strong>gewerbe in den nächsten<br />
zwölf Monaten konfrontiert<br />
werden würden, den hätte ich als<br />
Fantasten mit Hang zur Schwarzmalerei<br />
bezeichnet.<br />
Wer hätte sich ernsthaft vorstellen können, dass eine Ortskundeprüfung<br />
für Mietwagenfahrer so einfach abgeschafft werden kann?<br />
Wer hätte es für möglich gehalten, dass ein Unternehmen Monat<br />
für Monat krimineller agiert und es trotzdem immer noch genügend<br />
demokratisch gewählte Volksvertreter gibt, die sich von dessen<br />
Lobbyarbeit beeinflussen lassen? Wer hätte auch nur einen<br />
Gedanken daran verschwendet, dass eine kleine Gruppe von „Nicht-<br />
Experten“ unbemerkt vom <strong>Taxi</strong>gewerbe (und ohne Nachfrage beim<br />
<strong>Taxi</strong> gewerbe) eine „Modernisierung der personenbeförderungsrechtlichen<br />
Vorschriften“ erarbeiten könnte, deren Umsetzung die<br />
Branche mit einem Schlag vernichtet hätte?<br />
Letzteres geschah im September und hätte fast – ähnlich hintenrum<br />
wie die Abschaffung der Ortskunde – den Weg ins Parlament<br />
gefunden. Warum man diese absurden Pläne gerade noch abwenden<br />
konnte, zeigen wir ab Seite 12. Warum sich die Jahresbilanz des<br />
US-Vermittlers Uber wie ein Handbuch der Kriminalistik liest, ab<br />
Seite 26. Und gleich auf Seite 4 gewinnt man den Eindruck, dass<br />
mytaxi, die sich so gerne als Partner des <strong>Taxi</strong>gewerbes darstellen,<br />
mit ihren marktbeherrschenden Zielen und rechtsmoralischen<br />
Ansprüchen kaum besser als Uber sind.<br />
Personenbeförderung auf digitaler Basis können mittlerweile viele.<br />
Das <strong>Taxi</strong>gewerbe kann auch digital. Es kann aber auch persönlich,<br />
es kann menschlich, es hat genau die soziale Kompetenz, die für den<br />
Bereich der individualisierten Mobilität unverzichtbar ist. Das ist<br />
und bleibt das Alleinstellungsmerkmal der Branche mit dem gelben<br />
Dachzeichen. Ich wünsche mir für dieses Jahr, dass wir davon alle<br />
kurzsichtigen Digitalfetischisten überzeugen können.<br />
Vielleicht geht dann <strong>2018</strong> im Rückblick als das Jahr in die Geschichte<br />
ein, in dem weitsichtige Politiker die gesetzgeberischen Weichenstellungen<br />
für eine sozial- und gesellschaftspolitisch ausgewogene<br />
Personenbeförderung gelegt haben.<br />
INHALT<br />
WETTBEWERB<br />
4 David gegen Goliath: <strong>Taxi</strong>ruf Köln und mytaxi<br />
TITELSTORY: EICHGESETZ<br />
6 Die Fahrzeughersteller sind die Eichverhinderer<br />
GEWERBEPOLITIK<br />
8 Das politische Gehör des GVN<br />
10 Der kritische Rückblick des LTV<br />
12 Das beherzte Eingreifen gegen absurde <strong>Taxi</strong>pläne<br />
SCHWEIZ + ÖSTERREICH<br />
15 Teures Urteil für <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
16 Kompromiss am Salzburger Bahnhof<br />
TAXI-SHARING<br />
19 Das geteilte <strong>Taxi</strong> ist die neue Herausforderung<br />
ANTRIEB<br />
21 Messe Hypermotion zeigt neue <strong>Taxi</strong>-Konkurrenz<br />
22 Elektro-<strong>Taxi</strong> BYD ist schlicht und praxistauglich<br />
TAXI INTERNATIONAL<br />
26 Ubers kriminelle Energie im Jahresrückblick<br />
30 Internationaler ÖPNV-Verbund integriert das <strong>Taxi</strong><br />
GASTKOMMENTAR<br />
32 Vorbereitung auf die EU-Datenschutzverordnung<br />
33 Das Verwirrspiel der Ludwigshafener Behörde<br />
34 Impressum<br />
Jürgen Hartmann (Chefredakteur)<br />
Berlin<br />
KFZ-Teile Discount<br />
für <strong>Taxi</strong>betriebe<br />
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TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />
3
WETTBEWERB<br />
GOLIATH MYTAXI:<br />
DIE WAHREN ZIELE UNTER DAIMLERS STERN<br />
Für wen fahren und<br />
werben wir da eigentlich?<br />
David gegen Goliath, Teil 1:<br />
Warum drängt Daimler auf den Markt der <strong>Taxi</strong>-Vermittlung, wenn<br />
der Verkauf von <strong>Taxi</strong>s mit dem Stern auf der Haube jahrzehntelang<br />
ein sicheres Geschäft war? Die Antwort sollte wachrütteln.<br />
Wenn jemand ein Interview gibt,<br />
so ist es üblich, das fertige<br />
Interview vor der Veröffentlichung<br />
von Zitaten dem Urheber zur Kon trolle<br />
vorzulegen. Manchmal streicht auch die Presseabteilung<br />
eines Konzerns Passagen, denn<br />
es geht hier um viel Geld. Doch das Magazin<br />
„t3n“ machte das nicht, nachdem es mytaxi-<br />
Geschäftsführer Andrew Pinnington interviewt<br />
hatte. Die Aussagen des Briten sind also<br />
„ungeschönt“ und deshalb umso bemerkenswerter.<br />
Das Ergebnis lässt aufhorchen.<br />
In erster Linie gehe es der Konzernmutter<br />
Daimler vor allem um das strategisch<br />
wichtige Ziel, sich Marktanteile beim Autonomen<br />
Fahren und die Bindung von Kunden<br />
an die Fahrroboter der Zukunft zu sichern.<br />
Insgesamt sei man mit mytaxi im „Investitions-Modus“,<br />
in dem Profitabilität hinter<br />
dem Wachstum zurückstehen müsste.<br />
Dabei müsse man besonders im außereuropäischen<br />
Ausland aggressiv wachsen.<br />
Deutschland hingegen sei wie Großbritannien<br />
ein „reifer“ Markt, der auch aufgrund<br />
seiner Regulierungen nur langsames<br />
Wachstum zulasse. Hier werde man weniger<br />
aggressiv vorgehen als zum Beispiel in<br />
Polen, wo mytaxi auch bereits das geteilte<br />
<strong>Taxi</strong> (Pooling) anbietet. Bis man in Deutschland<br />
das Pooling anbieten könne, würde es<br />
noch ein bisschen dauern, stellte Pinnington<br />
Mitte November fest. Keine zwei<br />
Wochen später gab das Unternehmen den<br />
Pooling-Start in Hamburg bekannt (siehe<br />
Seite 18), gekoppelt mit dem Versprechen,<br />
dass man den Kunden auch dann 50 Prozent<br />
Nachlass gewähre, wenn keine geteilte<br />
Fahrt zustande käme. Rabattaktionen im<br />
Kampf um den Kunden seien in Deutschland<br />
„relativ teuer“, gibt Pinnington gegenüber<br />
„t3n“ zu Protokoll.<br />
»Noch setzen<br />
wir auf die gute<br />
Zusammenarbeit<br />
mit dem <strong>Taxi</strong>.«<br />
Andrew Pinnington<br />
Bislang sei mytaxi hauptsächlich in Ballungsräumen<br />
vertreten und Pinnington<br />
erwartet, dass sich das nur langsam ändern<br />
wird, wenn Robotertaxis sich ausbreiten und<br />
kostengünstiger sind. Das sei eher in 20 als<br />
in 10 Jahren der Fall, schätzt der Brite ein.<br />
Er weicht damit von der Ankündigung aus<br />
der Konzernzentrale, <strong>Taxi</strong>fahrer schon in<br />
wenigen Jahren ersetzen zu können, ab. Bis<br />
dahin setze man noch auf die Zusammenarbeit<br />
mit dem „traditionellen <strong>Taxi</strong>“, das<br />
einen guten Job mache.<br />
KAMPF UM MARKTANTEILE IM<br />
AUSLAND<br />
Der Daimler-Konzern strebt seit Längerem<br />
ganz offiziell an, der weltweit führende<br />
Anbieter sogenannter „Mobilitätsdienstleistungen“<br />
zu werden. Solche Bestrebungen<br />
sind erst der Anfang der Reise zum Autonomen<br />
Fahren. Wachstumsmärkte seien<br />
Singapur, aber auch Nord- und Südamerika,<br />
wo mytaxi – laut Aussage Pinningtons –<br />
bereits durch Beteiligungen präsent sei.<br />
Dort, auf weniger regulierten Märkten,<br />
würden sich Car-Pooling und Robotertaxis<br />
eher durchsetzen als in Deutschland.<br />
Aber damit nicht genug. Mit Dutzenden<br />
Beteiligungen an Start-ups und Technologie-Schmieden<br />
geht es ganz klar in Richtung<br />
Automatisierung des Transportwesens.<br />
Ob sich die Beschäftigten im <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
wegen den Robotertaxis Sorgen machen<br />
müssen? Andrew Pinnington antwortet<br />
geschickt: „Ich glaube, es wird immer noch<br />
eine Menge Beschäftigung geben, wenn es<br />
so weit ist. Die Art des Jobs wird sich nur<br />
verändern.“ Seiner Meinung nach wird es<br />
einen Bedarf geben an Servicekräften, die<br />
die Fahrten begleiten und optional buchbar<br />
sind. <br />
prh<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Fotolia / leremy<br />
4 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI
WETTBEWERB<br />
DAVID TAXIRUF KÖLN:<br />
DER NIMMERMÜDE WETTBEWERBSHÜTER<br />
Die Kölner <strong>Taxi</strong>genossenschaft zeigt<br />
mytaxi regelmäßig die rechtlichen Grenzen auf.<br />
David gegen Goliath, Teil 2:<br />
Warum werden beim Kampf um Marktanteile regelmäßig die Grenzen<br />
des Erlaubten überschritten? Köln beweist mit jedem gewonnenen<br />
Verfahren: mytaxi hat eine ähnliche Rechtsmoral wie Uber.<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Als mytaxi letztes Jahr seine 50-%-<br />
Rabattaktionen startete, gab es<br />
seitens des BZP und zahlreicher<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen Proteste und juristische Verfahren,<br />
bei denen die Richter mehrheitlich<br />
die Preisnachlässe als Verstoß gegen das<br />
Wettbewerbsrecht beurteilten. mytaxi hielt<br />
sich einige Monate daran und gab dem Kind<br />
dann einen neuen Namen. Fortan nannte<br />
man die Vergünstigungen „Gutschein-Aktionen“<br />
und wandte den Trick an, dass der<br />
Kunde diese auch bei <strong>Taxi</strong>s, die nicht mit<br />
der mytaxi-App bezahlen, anwenden könne.<br />
Natürlich musste trotz allem vorher die<br />
mytaxi-App heruntergeladen worden und<br />
eine Kreditkartenzahlung hinterlegt sein.<br />
GRUSEL-GUTSCHEINE<br />
Die erste Gutschein-Aktion galt noch in<br />
allen 23 Städten, in denen mytaxi aktiv<br />
ist – doch eine Stadt wehrte sich: Der Kölner<br />
<strong>Taxi</strong>ruf hat auch dagegen per einstweiliger<br />
Verfügung auf Unterlassung geklagt<br />
und vor Gericht recht bekommen. Weil das<br />
aber nur für Köln galt und die anderen <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
das so klaglos hingenommen<br />
haben, gibt es seitdem in den verbliebenen<br />
22 Städten in Deutschland Gutschein-Aktionen<br />
in der Dauerschleife. Sommer, Ferien,<br />
Stephen-King-Gruselfilm, Wahlsonntag,<br />
Halloween, Advent etc. Wer unter diesem<br />
Motto <strong>Taxi</strong> fährt und per Kreditkarte<br />
bezahlt, bekommt 15 Euro wieder gutgeschrieben.<br />
Bei einer Fahrt über 20 Euro sind<br />
das 75 Prozent Rabatt. Fahrten zu 15 Euro<br />
und weniger werden sogar geschenkt.<br />
Doch damit nicht genug. Um im Bereich<br />
der Businesskunden den Zentralen Marktanteile<br />
abzuknöpfen, wurde ein Deal mit der<br />
Lufthansa-Tochter Miles & More verabredet.<br />
mytaxi versprach den Kunden Meilen für das<br />
Vielfliegerprogramm der Lufthansa. Je umgesetztem<br />
Euro sollte eine Meile gutgeschrieben<br />
werden und zusätzlich eine halbe Meile bei<br />
Bezahlung mit der Kreditkarte von Miles &<br />
More. Zusätzlich galt eine Sonderaktion vom<br />
20. Oktober bis 31. Dezember 2017, bei der für<br />
jede Fahrt vom Flughafen Köln/Bonn nach<br />
Köln eine Gutschrift von 250 Meilen winkte,<br />
wenn mit der mytaxi-App bezahlt würde.<br />
Dagegen wehrte sich – abermals – der<br />
Kölner <strong>Taxi</strong>ruf. Und er bekam wieder recht.<br />
Das Landgericht Köln untersagte Ende<br />
November sowohl mytaxi als auch der Lufthansa<br />
unter Strafandrohung die Rabatte.<br />
Die Dauerfehde zwischen mytaxi und<br />
der Kölner <strong>Taxi</strong>zentrale war damit aber<br />
noch nicht beendet. Es folgte eine weitere<br />
Unterlassungserklärung wegen Wettbewerbsverzerrung.<br />
Diesmal eine, bei der<br />
Kunden nicht in Form von Rabatten profitieren,<br />
sondern eine, bei der Fahrgäste in<br />
ungünstigen Fällen sogar einen höheren<br />
Fahrpreis zahlen müssen, als es der örtliche<br />
<strong>Taxi</strong>tarif eigentlich vorschreibt.<br />
Konkret geht es bei dieser Auseinandersetzung<br />
um die Vermittlungspraxis der<br />
Daimler-Tochter, Beförderungsanfragen von<br />
Kunden an auswärtige <strong>Taxi</strong>fahrer weiterzugeben.<br />
Wenn sich beispielsweise ein <strong>Taxi</strong> aus<br />
Bonn oder Leverkusen auf Kölner Gebiet<br />
befindet, kann dessen mytaxi-Fahrer den<br />
Auftrag vermittelt bekommen. Er führt dann<br />
eventuell eine Fahrt im Kölner Stadtgebiet<br />
aus, bei der allerdings der <strong>Taxi</strong>tarif aus<br />
Leverkusen oder Bonn berechnet wird.<br />
HÖHERER FAHRPREIS, MEHR<br />
PROVISION<br />
„Dieses Handeln von mytaxi birgt die Gefahr<br />
in sich, dass Fahrten von <strong>Taxi</strong>fahrern durchgeführt<br />
werden, die einer viel höheren als<br />
der Kölner <strong>Taxi</strong>tarifordnung unterliegen.<br />
Das würde für den Kunden, der das im Zweifel<br />
nicht weiß, einen monetären Schaden<br />
bedeuten, ohne dass er das überhaupt<br />
merkt“, argumentiert <strong>Taxi</strong>ruf-Vorstandssprecher<br />
Aleksandar Dragicevic. Von dem<br />
zu hohen Entgelt kassiere mytaxi dann eine<br />
ebenfalls zu hohe prozentuale Provision und<br />
partizipiere auf diese Weise auch noch selbst<br />
an den Beiträgen, die der Kunde zu Unrecht<br />
zu viel bezahlt habe. <br />
jh<br />
TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />
5
Gebrauchtfahrzeug<br />
werkseitiges <strong>Taxi</strong>paket<br />
Mercedes-Sonderlösung<br />
BMW mit Adapter<br />
ohne <strong>Taxi</strong>paket<br />
Adapter ohne<br />
Zertifizierung<br />
Intax-<strong>Taxi</strong>paket<br />
Volvo-Sonderlösung<br />
DIE EICHVERHINDERER<br />
Der Paragrafendschungel schlägt zurück. Obwohl von der Politik<br />
vor allem für den Bereich der E-Fahrzeuge versprochen, ist<br />
die freie <strong>Taxi</strong>-Wahl immer noch nicht möglich. Was läuft da schief?<br />
Es begann alles mit einem großen<br />
Presserummel nach der zweiten Veränderung<br />
der Eichverordnung, als<br />
Brigitte Zypries medienwirksam verkündete:<br />
„Damit können E-Autos, die vom Hersteller<br />
nicht in der <strong>Taxi</strong>-Variante angeboten werden,<br />
leichter zu E-<strong>Taxi</strong>s nachgerüstet werden. Das<br />
bringt die Elektromobilität auf unseren Straßen<br />
voran und hilft, die Schadstoffbelastung<br />
in den Städten zu verringern.“<br />
Diese Aussage wurde Anfang September<br />
drei Wochen vor der Bundestagswahl<br />
gemacht und war – aus heutiger Sicht<br />
betrachtet – wohl nichts als plumpe Wahlkampfrhetorik.<br />
Tatsache ist, dass die Änderungsverordnung<br />
das E-<strong>Taxi</strong> nicht gefördert<br />
hat, denn es gibt bei der eichrechtlichen<br />
Zulassung keinen Unterschied zwischen<br />
Verbrenner-<strong>Taxi</strong> und E-<strong>Taxi</strong>. Somit hat bis<br />
heute noch kein neu zugelassenes <strong>Taxi</strong> von<br />
der Neuregelung profitiert. Die Suche nach<br />
dem Fehler im System ist wie die Suche<br />
nach einer Nadel im Heuhaufen.<br />
Bis ein Fahrzeug als <strong>Taxi</strong> auf der Straße<br />
ist, sind derzeit viele Beteiligte involviert:<br />
das Eichamt, die Physikalisch-Technischen<br />
Bundesanstalt (PTB) sowie der klassische<br />
<strong>Taxi</strong>umrüster, der sich um die Taxametervorbereitung<br />
und den Einbau der <strong>Taxi</strong>-<br />
Alarmanlage kümmert. Dann der<br />
Autohersteller, der mit einer Konformitätsbescheinigung<br />
das Wegstreckensignal absichern<br />
muss und somit auch eine Umrüstung<br />
erst ermöglicht.<br />
Vor allen Dingen Letzteres ist immer<br />
noch entscheidend. Daran hat auch die am<br />
10. August verabschiedete zweite Veränderung<br />
der Eichverordnung nicht direkt etwas<br />
geändert. Neu ist nur, dass jetzt ein Wegstreckensignalgeber<br />
in der Mess- und Eichverordnung<br />
als Teilgerät definiert ist.<br />
MEHR SPIELRAUM<br />
Theoretisch ist das ein Zeichen für die Einsicht,<br />
dass den Umrüstern mit der zusätzlichen<br />
Verwendung eines Impulsgebers mehr<br />
Spielraum zugestanden werden muss. Die<br />
Politik hat das direkt als Liberalisierung des<br />
Eichrechts gefeiert und zugleich das E-<strong>Taxi</strong><br />
als markenunabhängig verfügbar dargestellt.<br />
Doch die Realität sieht anders aus.<br />
Bisher hat sich nur eine Firma die Änderung<br />
der Eichverordnung zunutze gemacht. Im<br />
November versprach das Unternehmen<br />
Haberl Electronic, einen von der PTB zugelassenen<br />
Wegimpulsadapter auf den Markt<br />
zu bringen. Das Versprechen dieses Adapters:<br />
Nahezu alle Fahrzeuge könnten jetzt<br />
wieder als <strong>Taxi</strong> umgerüstet werden, egal ob<br />
Elektro-Fahrzeuge oder Gebrauchtwagen.<br />
Der Wegimpulsadapter WA12 nutzt das Signal<br />
eines Raddrehzahlsensors und bereitet<br />
es so auf, dass es von bestimmten, von der<br />
PTB zugelassenen Taxametern verarbeitet<br />
werden kann. Eine Konformitätsbescheinigung<br />
vom Fahrzeughersteller wie vor der<br />
Änderung der Verordnung ist in Verbindung<br />
mit dem Adapter nicht mehr notwendig.<br />
Mit der Veröffentlichung dieser Meldung<br />
ging ein Aufatmen durch das Gewerbe. Endlich<br />
sollte wieder eine freie <strong>Taxi</strong>wahl möglich<br />
sein. Bei näherem Hinsehen verhält es<br />
sich aber doch etwas komplizierter. Richtig<br />
ist zwar, dass bei der Verwendung des Wegimpulsadapters<br />
WA12 die Konformitätserklärung<br />
des Herstellers im klassischen<br />
Sinne nicht mehr notwendig ist, dafür ist<br />
aber eine Art Einverständniserklärung des<br />
Fahrzeugherstellers zur Nutzung des WA12<br />
an jedem bestimmten Fahrzeugmodell vorgeschrieben.<br />
Was de facto bedeutet, dass<br />
der jeweilige Autohersteller weiterhin ein<br />
Vetorecht hat und zumindest indirekt<br />
bestimmte Fahrzeuge für die Nutzung als<br />
<strong>Taxi</strong> ausschließen kann. Auch wenn bereits<br />
die ersten Fahrzeugumrüstungen, zum Beispiel<br />
die eines BMW 2er Active Tourer, mit<br />
dem WA12-Adapter laufen, hat bislang noch<br />
kein einziges <strong>Taxi</strong> direkt von der Änderung<br />
der Verordnung profitiert.<br />
Auch die Funkwerkstätten haben sich zu<br />
früh gefreut, denn der Wegimpuls adapter<br />
kann bislang nicht bezogen werden. Wer<br />
ein <strong>Taxi</strong> unter Zuhilfenahme des WA12-<br />
Adapters umrüsten will, bekommt von<br />
Haberl Hilfestellung bei der Herstellerbe<br />
FOTO: Fotolia / Dusanka Visnjican<br />
6 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI
EICHRECHT<br />
FOTO: Haberl Electronic<br />
scheinigung, muss dann aber zum Einbau<br />
bei deren Firmensitz im niederbayrischen<br />
Arnstorf bei Passau vorfahren. Das ist<br />
eigentlich schon für einen Unternehmer<br />
aus Oberbayern nicht zumutbar und erst<br />
recht für niemanden aus dem Saarland,<br />
Schleswig Holstein, Berlin etc.<br />
Es ist, als würde man sich im Kreis bewegen<br />
und am Schluss dann doch wieder rausgekegelt<br />
werden. Ein „<strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
ärgere dich“ mit unpassenden Regeln. Ins<br />
Ziel kommt nur, wer mit Fahrzeugen mit<br />
werkseitigem <strong>Taxi</strong>paket an den Start geht.<br />
Das trifft seit der Novelle der Mess- und<br />
Eichverordnung im <strong>Januar</strong> 2015 für ausgewählte<br />
Modelle von Mercedes, Volkswagen<br />
und Opel zu und für alle Hersteller, die ihr<br />
<strong>Taxi</strong>paket bei Intax entwickeln lassen –<br />
neben Ford sind das auch etliche Importeure<br />
wie beispielsweise Toyota, Skoda oder<br />
auch Nissan. Bei Letzteren sogar die Elektromodelle<br />
Leaf und e-NV200. Und Tesla?<br />
Nach wie vor Fehlanzeige. Auch Audi verzichtet<br />
und ein Opel Ampera scheitert ebenfalls<br />
am Willen des Herstellers für eine<br />
Konformitätsfreigabe. Somit bestimmen<br />
nach wie vor die Hersteller, welches Modell<br />
ein <strong>Taxi</strong> werden darf – und sie bestimmen<br />
auch, wer es umrüsten darf, wenn es nicht<br />
in den eigenen Werkshallen geschieht. Vor<br />
Kurzem überraschte Volvo mit der Ankündigung,<br />
mit drei Modellen in den <strong>Taxi</strong>markt<br />
einzusteigen. Exklusiv-Umrüster ist hier<br />
eine Funkwerkstatt in München. Dort hat<br />
man nicht nur das Vertrauen der Schweden<br />
gewonnen, sondern auch das von Daimler.<br />
Nahezu alle Mercedes-Modelle, von denen<br />
es kein werkseitiges <strong>Taxi</strong>paket gibt, können<br />
hier zu <strong>Taxi</strong>s umgerüstet werden.<br />
KEINE FREIE TAXIWAHL<br />
War diese Monopolisierung vom Gesetzgeber<br />
wirklich so gewollt? Der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
hat nach wie vor keine Möglichkeit der<br />
freien <strong>Taxi</strong>wahl und damit verbunden auch<br />
keine Möglichkeit, bei der Funkwerkstatt<br />
seines Vertrauens umzurüsten. Die haben<br />
wiederum weiterhin das Nachsehen, weil<br />
ihnen ein wichtiges Geschäftsfeld weggebrochen<br />
ist. Es sei denn, sie sind ähnlich gut<br />
vernetzt wie die Münchner Funkwerkstatt<br />
und können sich Umrüstaufträge verschiedener<br />
Hersteller sichern. Oder aber sie<br />
gehen den mühsamen Weg und lassen sich<br />
als Konformitätsservicestelle zertifizieren,<br />
was derzeit eine Kölner und eine zweite<br />
Münchner Funkwerkstatt durchlaufen und<br />
nach Monaten harten Ringens mit der<br />
Der Wegimpulsadapter WA12 von<br />
Haberl Electronic<br />
zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt<br />
(PTB) in Braunschweig nun<br />
zumindest teilweise zum Abschluss gebracht<br />
haben. Dort können jetzt <strong>Taxi</strong>s die für die<br />
Erstzulassung notwendige Konformitätsbescheinigung<br />
ohne den Umweg Eichamt<br />
erhalten. Allerdings nur für <strong>Taxi</strong>s mit werkseitigem<br />
<strong>Taxi</strong>paket und Nutzung einer<br />
bestimmten Taxametermarke. Werkstätten,<br />
die also als Konformitätsservicestelle fungieren,<br />
sind also maximal Eichbeschleuniger.<br />
Ein Mittel gegen Eichverhinderer sind<br />
auch sie nicht. <br />
sg, jh<br />
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GEWERBEPOLITIK<br />
Michael Müller,<br />
GVN-Vorstand und<br />
BZP-Präsident, Enak<br />
Ferlemann, Parlamentarische<br />
Staatssekretär<br />
(CDU), am<br />
Rednerpult<br />
GVN SORGT FÜR<br />
POLITISCHES GEHÖR<br />
Bei der Jahresversammlung des Gesamtgewerbeverbands<br />
waren hochrangige Politiker zu Gast. Einer von ihnen plädierte<br />
für einen korrekten Wettbewerb.<br />
Im Gesamtverband Verkehrsgewerbe<br />
Niedersachsen (GVN) werden alle Verkehrsgewerbe,<br />
die mit Rädern auf der<br />
Straße unterwegs sind, gemeinsam vertreten.<br />
Das <strong>Taxi</strong>gewerbe gehört dazu und findet<br />
deshalb von der niedersächsischen<br />
Landespolitik bis in die Bundespolitik in<br />
Berlin politisches Gehör.<br />
Somit bietet ein Gesamtverband wie der<br />
GVN seinen angeschlossenen <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />
hohe politische Aufmerksamkeit<br />
und erweitert ihren Horizont weit über die<br />
Windschutzscheibenperspektive hinaus. Er<br />
ist ein Garant für erfolgreiche Gewerbepolitik.<br />
Wie hoch die politische Aufmerksamkeit<br />
für den GVN ist, wurde auch anhand der<br />
Gästeliste während der GVN-Jahreshauptversammlung<br />
Ende November deutlich, auf<br />
der neben Andreas Wagner (CDU), Bürgermeister<br />
der Gastgeber-Stadt Wilhelmshaven,<br />
auch der Parlamentarische<br />
Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU),<br />
MdB und der Generalsekretär der CDU Niedersachsen,<br />
Kai Seefried, MdL. gehörten.<br />
Alle drei sprachen über aktuelle Entwicklungen<br />
im Verkehrsgewerbe vor rund 250<br />
erschienenen Unternehmern.<br />
Ferlemann wies auf die verkehrspolitischen<br />
Probleme hin und nannte als Beispiel<br />
die Dieseldiskussion und die Debatten um<br />
Fahrverbote. Er forderte, dass die Politik<br />
auf die marktwirtschaftlichen Signale<br />
hören müsse. Ideologien und parteipolitische<br />
Interessen seien nicht gefragt.<br />
ABBAU DES SOZIALDUMPINGS<br />
Zugleich müsse es einen korrekten Wettbewerb<br />
geben. Deutsche Unternehmer würden<br />
sich allen Bedingungen stellen, aber diese<br />
müssten auch fair sein. Er befürwortete<br />
deutlich verstärkte Kontrollen und einen<br />
massiven Abbau des Sozialdumpings. Auch<br />
für den Personenverkehr verlangte er einen<br />
geordneten Wettbewerb. Eine wichtige Aufgabe<br />
sei es, die Versorgungssicherheit im<br />
ländlichen Raum aufrechtzuerhalten.<br />
Ganz allgemein zollte Ferlemann dem<br />
Präsidium des GVN hohe Anerkennung.<br />
Immerhin würden gleich fünf Bundesverbandspräsidenten<br />
aus Niedersachsen stammen,<br />
darunter auch Michael Müller, der<br />
Vorsitzende der Fachgruppe <strong>Taxi</strong> und Mitglied<br />
im Vorstand des GVN, der gleichzeitig<br />
auch Präsident des Deutschen <strong>Taxi</strong>- und<br />
Mietwagenverbands (BZP) ist.<br />
Die Fachvereinigung <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />
beschäftigten im vergangenen Jahr die<br />
Themenbereiche webbasierte Dienstleistungen,<br />
Vorstöße zur Liberalisierung des<br />
PBefG, der Fiskaltaxameter und das praxisferne<br />
neue Eichrecht. Durch den Ersatz der<br />
bisherigen behördlichen Ersteichung von<br />
Taxametern durch das neue privatrechtliche<br />
Konformitätsbewertungsverfahren<br />
kommt es zu inakzeptablen zeitlichen Verzögerungen.<br />
Die GVN-Fachvereinigung<br />
<strong>Taxi</strong> und Mietwagen hat in vielen Gesprächen<br />
mit niedersächsischen Landtags- und<br />
Bundestagsabgeordneten für Verbesserungen<br />
geworben.<br />
Viel Arbeit wird auch nächstes Jahr auf<br />
die Verbandsfunktionäre warten. Eine der<br />
größeren Baustellen dürfte dabei die EU-<br />
Datenschutzgrundverordnung werden. Es<br />
ist zu erwarten, dass angesichts der im<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe verarbeiteten,<br />
sensiblen personenbezogenen Daten dieser<br />
Wirtschaftszweig in besonderer Weise<br />
betroffen sein wird. Dem gilt es, vernünftig<br />
entgegenzusteuern. Als Fachsparte innerhalb<br />
eines mächtigen Gesamtverbands<br />
dürfte man auch hier wieder auf politisches<br />
Gehör stoßen. <br />
wh<br />
FOTO: Wilfried Hochfeld<br />
8<br />
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GEWERBEPOLITIK<br />
Wolfgang Schwuchow, Vorsitzender der<br />
Fachvereinigung <strong>Taxi</strong> im LTV<br />
Rund 50 Unternehmer waren zur Mitgliederversammlung <strong>Taxi</strong> und Mietwagen des LTV<br />
gekommen.<br />
EINIGKEIT MACHT STARK,<br />
VIELE MITGLIEDER AUCH<br />
Die Themen Ausschreibung von Krankenfahrten, wettbewerbsrechtliche<br />
Abmahnverfahren und externe Wettbewerber bestimmten die Mitgliederversammlung<br />
der Fachvereinigung Personenverkehr im LTV.<br />
Der Landesverband Thüringen des<br />
Verkehrsgewerbes (LTV) blickte<br />
im November 2017 auf ein arbeitsreiches<br />
und erfolgreiches Jahr zurück. In<br />
seinem Bericht informierte Wolfgang<br />
Schwuchow, Vorsitzender der Fachvereinigung<br />
Personenverkehr der Geschäftsstelle<br />
des LTV, von insgesamt vier Vorstandstreffen<br />
der Fachvereinigung, in denen sich die<br />
allesamt ehrenamtlich agierenden Vorstandsmitglieder<br />
mit den Auswirkungen<br />
einer zukünftigen Koalition auf das PBefG,<br />
der Ausschreibung von Krankenfahrten<br />
durch Krankenkassen trotz bestehender<br />
Rahmenverträge sowie dem Zustand der<br />
Abrechnungen von Krankenfahrten nicht<br />
umsetzbarer Rollstuhlfahrer beschäftigten.<br />
Schwuchow begrüßte in der Fachvereinigung<br />
26 neue Mitglieder, davon zwei Mitglieder<br />
aus <strong>Taxi</strong>zentralen, denen<br />
neun – größtenteils altersbedingte – Austritte<br />
gegenüberstehen. Man vertrete nun insgesamt<br />
338 Mitgliedsunternehmen und damit<br />
42 Prozent aller <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetriebe<br />
des Landes Thüringen. „Dies ist ein beachtlicher<br />
Wert, auf den wir stolz sein können,<br />
gleichzeitig aber auch Ansporn, den Organisationsgrad<br />
weiter zu erhöhen“, appellierte<br />
Schwuchow an die Mitglieder, weitere Kollegen<br />
zu werben. „Der Spruch ,Einigkeit<br />
macht stark‘ gilt nach wie vor.“<br />
KAMPAGNE BESSER NUTZEN<br />
Ein wenig enttäuscht zeigte sich der Vorstand<br />
der Fachvereinigung über die schwache<br />
Beteiligung an der BZP-Kampagne<br />
„Verlässlich ist modern“: „Kaum ein Unternehmen<br />
in Thüringen hat die Möglichkeit<br />
genutzt, mit den zur Kampagne des BZP<br />
entwickelten Werbematerialien im oder auf<br />
dem Fahrzeug Werbung für uns alle zu<br />
machen und die Aufmerksamkeit von Politik<br />
und Gesellschaft zu erreichen“, sagte<br />
Schwuchow. „Hier hätten wir uns etwas<br />
mehr Engagement erwünscht.“<br />
Über die juristischen Aktivitäten des LTV<br />
konnte der Vorstand Positives wie Negatives<br />
berichten. Man habe im laufenden Berichtsjahr<br />
im Zuge des Wettbewerbsrechts sieben<br />
Ermahnungen ausgesprochen und fünf<br />
Abmahnverfahren eingeleitet. Davon konnten<br />
zwei Verfahren mit Abgabe einer Unterlassungserklärung<br />
beendet werden. Leider<br />
musste man auch bei älteren Verfahren zwei<br />
Niederlagen vor dem Oberlandesgericht<br />
(OLG) Jena einstecken, die zuvor beim Landgericht<br />
noch positiv geurteilt worden waren,<br />
und es gibt viele OLG-Urteile, die andere<br />
Aussagen treffen. In einem Fall ging es um<br />
die Nennung einer Mobilfunknummer auf<br />
der Homepage eines Mietwagenunternehmens.<br />
Dem OLG fehlte dazu der Nachweis<br />
einer Auftragsannahme über das Mobiltelefon.<br />
In einem zweiten Fall sah das OLG<br />
bei einem gelb-schwarzen Dachschild mit<br />
der Aufschrift Mietwagen keine Verwechslungsgefahr<br />
mit dem <strong>Taxi</strong>.<br />
KLAGE GEGEN DEN BÜRGERBUS<br />
Eine Klage gegen den Werther Bürgerbus<br />
vor dem Landgericht (LG) Mühlhausen<br />
blieb erfolglos. Das Gericht war hier der<br />
Meinung, dass der elektrisch betriebene<br />
und von ehrenamtlichen Fahrern gesteuerte<br />
Bus, dessen Anschaffung das Thüringer<br />
Umweltministerium mit 96 000 Euro gefördert<br />
hatte, nicht dem Personenbeförderungsgesetz<br />
zuzuordnen sei, da der Service<br />
unentgeltlich angeboten werden würde.<br />
„Wir werden leider das Gefühl nicht los,<br />
dass Vorhaben, die unter den Aspekten<br />
sozial und Elektromobilität laufen, besondere<br />
Sympathien bei den verantwortlichen<br />
Personengruppen genießen und derartige<br />
Projekte daraus Vorteile ziehen können“,<br />
kritisierte Schwuchow. Anders als viele<br />
<strong>Taxi</strong>verbände anderer Bundesländer<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
10<br />
DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI
GEWERBEPOLITIK<br />
Partner des Thüringer <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
präsentierten ihre Produkte.<br />
beschäftigt der LTV drei hauptamtliche Mitarbeiter<br />
mit Martin Kammer als Hauptgeschäftsführer<br />
an der Spitze. Dieser vertritt<br />
die Unternehmerinteressen innerhalb des<br />
Bundesverbands BZP durch die Mitwirkung<br />
in mehreren Ausschüssen, gegenüber der<br />
Landespolitik und gegenüber den Krankenkassen.<br />
Kammer konnte mehrere ungerechtfertigte<br />
Rechnungskürzungen der<br />
Krankenkassen für die Mitglieder positiv<br />
klären.<br />
Der Verband wehrt sich auch gegenüber<br />
Krankenkassen, die trotz bestehender<br />
Rahmenverträge Fahrten per Internet<br />
ausschreiben. In persönlichen Gesprächen<br />
konnten Kassen wie die BKK advita überzeugt<br />
werden, den Rahmenvertrag wieder<br />
einzuhalten. Kammer berichtete von<br />
schriftlichen Bestätigungen der IKK classic<br />
und der Barmer GEK, dass der Versicherte<br />
nach wie vor ein Personenbeförderungsunternehmen<br />
seiner Wahl mit den Fahrten<br />
beauftragen dürfe und solche Fahrten<br />
nicht ausgeschrieben werden. Kritik äußerte<br />
der Vorstand am Abrechnungsdienstleister<br />
DMRZ. Aufgrund der dort geschaffenen<br />
Plattform zur Ausschreibung von Krankenfahrten<br />
distanziere man sich als LTV vom<br />
DMRZ und fordere die Mitglieder auf, sich<br />
nicht an solchen Ausschreibungen mit<br />
Angeboten zu beteiligen. „Partnerschaftliches<br />
Verhalten sieht anders aus“, erklärte<br />
Schwuchow.<br />
DAIMLERS START-UP-FAIBLE<br />
Als weiteres Beispiel für „vermeintliche<br />
Unterstützer, aus denen Konkurrenten werden“,<br />
nannte Schwuchow Mercedes-Benz.<br />
Die Daimler AG beteilige sich immer mehr<br />
an den Start-ups und Dienstleistern aus den<br />
Bereichen Mobilität und Personenbeförderung<br />
und mache somit der eigenen Kundschaft,<br />
den <strong>Taxi</strong>unternehmern, Konkurrenz.<br />
In Anbetracht der kollektiven Probleme<br />
warnte der Vorstand vor den Vermittlungsanbietern<br />
Uber und mytaxi und<br />
deren Lobby-Bestrebungen, Änderungen<br />
beim PBefG zu erreichen. Dem müsse man<br />
einheitlich entgegentreten. „Das Klein-<br />
Klein der Unternehmer in einer Region<br />
und die Unvereinbarkeit können wir uns<br />
nicht mehr leisten“, sagte Schwuchow und<br />
richtete einen flammenden Appell an die<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetriebe: „Wir müssen<br />
jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass<br />
der bestehende Ordnungsrahmen nicht<br />
zerstört und der Markt mit neuen Unternehmen<br />
überrannt wird. Die Entwicklung<br />
am Markt geht alle etwas an, ob man nun<br />
noch zwei oder 20 Jahre zu arbeiten hat.<br />
Die Veränderungen werden schneller<br />
kommen, als es einem lieb ist, ein ,Weiter<br />
so‘ wird es deshalb nicht geben. Wer seinen<br />
Nachfolgern und jüngeren Kollegen<br />
ein anständiges und funktionierendes<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe hinterlassen<br />
möchte, muss sich für neue Dinge öffnen<br />
und über den Tellerrand hinwegschauen.<br />
Dabei müssen wir zusammenstehen und<br />
persönliche Animositäten aus dem Weg<br />
räumen. Nur gemeinsam können wir<br />
etwas erreichen!“ <br />
jh<br />
SIEBEN PROZENT UMSATZ-<br />
STEUER BEI MIETWAGEN<br />
Ein Schreiben des Bundesministeriums<br />
der Finanzen (BMF) vom<br />
2. Juni 2016 erweckt den Eindruck,<br />
dass Mietwagenunternehmer jede<br />
Krankenfahrt automatisch mit sieben<br />
Prozent Umsatzsteuer abrechnen<br />
dürfen.<br />
Auf Nachfrage des LTV bei der Landesfinanzdirektion<br />
Thüringen wurde<br />
von dort bestätigt, dass der ermäßigte<br />
Umsatzsteuersatz für Mietwagen<br />
bei Krankenfahrten nur unter<br />
bestimmten Voraussetzungen gelte.<br />
Erstens darf die Fahrt nur maximal<br />
50 Kilometer betragen, zweitens<br />
müssen die Rahmen- oder Einzelverträge<br />
die gleichen Vergütungen<br />
für den Verkehr mit <strong>Taxi</strong>s und den<br />
Verkehr mit Mietwagen vorsehen.<br />
Wenn innerhalb eines Rahmenvertrags<br />
die Entgelte für <strong>Taxi</strong>s und für<br />
Mietwagen unterschiedlich ausfallen,<br />
müssen Mietwagenunternehmer<br />
einen 19-prozentigen Umsatzsteuersatz<br />
ausweisen.<br />
AOK BLEIBT BEI 19 %<br />
Für Thüringen bedeutet das, dass<br />
Krankenfahrten im Rahmen der AOK-<br />
Plus-Vereinbarungen und für die DAK<br />
mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet<br />
werden müssen, während<br />
jede Mietwagenfahrt bis 50 Kilometer,<br />
die zu Konditionen des vdeK & Co<br />
Rahmenvertrags durchgeführt wird,<br />
mit sieben Prozent Umsatzsteuer<br />
ausgewiesen werden muss, da der<br />
dortige Rahmenvertrag zwischen<br />
vdeK & Co und dem LTV e. V.<br />
gleiche Vergütungen für <strong>Taxi</strong>s und<br />
Mietwagen vorsieht. Gleiches gelte<br />
auch für Rollifahrten.<br />
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GEWERBEPOLITIK<br />
Der Vorstand der Fachvereinigung Personenverkehr im LTV<br />
DEN FRONTALANGRIFF<br />
GERADE NOCH<br />
ABGEWEHRT<br />
Durch das schnelle Eingreifen des BZP konnte ein katastrophaler<br />
Vorschlag für eine Gesetzesänderung gerade noch verhindert werden.<br />
Der Thüringische <strong>Taxi</strong>vorstand hat seinen Teil dazu beigetragen.<br />
Das war eine unheimlich dramatische<br />
Situation“, schilderten Martin<br />
Kammer und Wolfgang<br />
Schwuchow vom Landesverband des Thüringischen<br />
Verkehrsgewerbes die Wochen<br />
im September dieses Jahres. Der BZP hatte<br />
von einem 62-seitigen Bericht eines<br />
„Arbeitskreises Öffentlicher Personenverkehr“<br />
erfahren, der als Beschlussvorschlag<br />
über die Abteilungsleiterkonferenz, die als<br />
Vorbereitung der Verkehrsministerkonferenz<br />
dient, die Basis für eine radikale Deliberalisierung<br />
des <strong>Taxi</strong>gewerbes hätte sein<br />
können.<br />
Die Mitglieder des Arbeitskreises waren<br />
bei ihren Vorschlägen für eine Modernisierung<br />
der personenbeförderungsrechtlichen<br />
Vorschriften in einigen Punkten weit über<br />
das Ziel hinausgeschossen.<br />
So sollte beispielsweise ein Höchstpreis<br />
für <strong>Taxi</strong>s eingeführt werden, während man<br />
unterhalb dieser Grenze die Preise hätte<br />
frei bestimmen können. Damit hätte die<br />
<strong>Taxi</strong>branche in Schwachlastzeiten der Mietwagenkonkurrenz<br />
Paroli bieten sollen. Eine<br />
<strong>Taxi</strong>fahrt hätte also nach oben einen Maximalpreis<br />
auf Basis der heutigen Tarife<br />
haben dürfen, während der Preis nach<br />
unten völlig flexibel hätte gestaltet werden<br />
können. Als „völlig wild“ bezeichnete Kammer<br />
dieses Szenario. „Dann würden die<br />
Fahrer die Preise festlegen. Sie als Unternehmer<br />
müssen aber doch bestimmen, wie<br />
viel Ihr Fahrzeug verdienen muss“, wandte<br />
sich Kammer an die Mitglieder des LTV.<br />
KEINE KOMPENSATION MÖGLICH<br />
„Was bringt es dem <strong>Taxi</strong>gewerbe, wenn<br />
man bei geringer Nachfrage zwar niedrige<br />
Preise anbieten kann, bei guter Auslastung<br />
das dann aber nicht kompensieren kann?<br />
„Ist die Nachfrage hoch, kann sich ein Mietwagenunternehmer<br />
über hohe Preise gut<br />
sanieren“, rechnet Kammer vor. „Beim<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer ist der Höchstpreis gedeckelt.<br />
Das heißt, er hat dann einen Durchschnittswert<br />
unterhalb des <strong>Taxi</strong>tarifs.<br />
Damit kann ein Unternehmen nicht wirtschaftlich<br />
arbeiten.“<br />
Ein weiterer, nicht hinnehmbarer Punkt<br />
wäre ein Wegfall der Konzessionsbeschränkung<br />
gewesen. „Dann hätte jeder in Thüringen<br />
ein <strong>Taxi</strong> anmelden können, wie es<br />
beispielsweise in Hamburg oder Berlin<br />
möglich ist“, skizzierte Kammer die Auswirkungen.<br />
Doch während in der Hansestadt<br />
der <strong>Taxi</strong>markt dank kompetenter<br />
Kontrollen der dortigen Aufsichtsbehörde<br />
funktioniere, würden in Berlin laut einem<br />
Gutachten fast 80 Prozent aller <strong>Taxi</strong>s keine<br />
plausiblen Umsätze erzielen. „Wenn man<br />
die Begrenzung der <strong>Taxi</strong>konzessionen aufhebt,<br />
dann muss ordentlich kontrolliert<br />
werden“, mahnt Kammer und sieht in diesem<br />
Bereich für sein Bundesland schwarz.<br />
„Wir kennen alle unsere Verkehrsbehörden,<br />
bei uns würde das Gleiche passieren wie<br />
in Berlin.“<br />
Unmittelbar nach Bekanntwerden des<br />
Berichts hatte sich daher der LTV-Vorstand<br />
der Fachvereinigung Personenverkehr im<br />
LTV zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung<br />
getroffen, bei der man alle 62 Seiten<br />
Punkt für Punkt durchgearbeitet habe.<br />
Wenige Tage später fand beim BZP in Frankfurt<br />
ein ähnliches Treffen des Ausschusses<br />
Gewerbepolitik statt. Auch hier wurden wieder<br />
alle 62 Seiten durchgearbeitet, berich<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
12<br />
DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI
GEWERBEPOLITIK<br />
tete Ausschuss-Mitglied Kammer seinen<br />
Thüringer Unternehmern.<br />
Gemeinsam wurde dann ein Statement zu<br />
Papier gebracht, das vom BZP an das Bundesverkehrsministerium<br />
und von den Ausschussmitgliedern<br />
über deren<br />
Landesverbände an die jeweiligen Verkehrsminister<br />
der einzelnen Länder geschickt<br />
wurde. Das Ziel war, eine Annahme dieses<br />
Vorschlags zu verhindern.<br />
Kammer berichtete in diesem Zusammenhang<br />
von einem persönlichen Gespräch, das<br />
er und Schwuchow einen Tag nach der BZP-<br />
Ausschusssitzung mit Herrn Irmer, dem<br />
Abteilungsleiter Straßenverkehr des Thüringischen<br />
Verkehrsministeriums, geführt<br />
hatte. Dieser nahm für sein Bundesland an<br />
der Abteilungsleiterkonferenz Mitte Oktober<br />
teil, bei der die Beschlussvorlage zur<br />
Abstimmung anstand.<br />
Irmer konnte von der Brisanz einzelner<br />
Punkte überzeugt werden. „Er versprach,<br />
diese Vorlage nicht mitzutragen und dagegen<br />
zu stimmen“, berichtete Kammer. „Er<br />
wollte auch unsere Bedenken und Argumente<br />
vortragen, sodass sie damit automatisch<br />
protokolliert werden.<br />
Eine ähnlich erfolgreiche Überzeugungsarbeit<br />
konnten auch die <strong>Taxi</strong>-Landesverbände<br />
Bayern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg<br />
und andere leisten, sodass das Ziel erreicht<br />
werden konnte. Die Vorschläge aus der<br />
Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr<br />
(ÖPV) zur „Modernisierung des Personenrechts“<br />
wurden mehrheitlich zurückgewiesen.<br />
Wären sie angenommen worden, wären<br />
sie der Verkehrsministerkonferenz am<br />
10. November als Beschlussvorlage vorgelegt<br />
und wahrscheinlich auch durchgewinkt<br />
worden. So aber lautet die Empfehlung lediglich,<br />
sie „zur Kenntnis zu nehmen“.<br />
„Das war ein Erfolg des ganzen Bundesverbands<br />
und ein 100-prozentiger Erfolg für<br />
uns in Thüringen“, verkündete ein sichtlich<br />
stolzer Martin Kammer gegenüber seinen<br />
Mitgliedern. <br />
jh<br />
Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer im LTV<br />
OHNE RÜCKKEHRPFLICHT KEINE KASSENVEREINBARUNGEN<br />
Wenig überraschend stand auch die<br />
Abschaffung der Rückkehrpflicht für<br />
Mietwagen in der Beschlussvorlage der<br />
Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr<br />
(ÖPV) zur „Modernisierung des<br />
Personenrechts“. LTV-Geschäftsführer<br />
Martin Kammer hatte hier schlagkräftige<br />
Argumente, warum das für beide<br />
Verkehrsarten schlecht wäre. „Viele<br />
Mietwagenunternehmer mögen da jetzt<br />
sagen, dass das doch gut sei“, mahnte<br />
Kammer. „Sie vergessen bloß eins: Das<br />
<strong>Taxi</strong> gibt den Preis vor, sowohl bei den<br />
Krankenkassen als auch beim Gelegenheitsverkehr.<br />
Gibt’s das <strong>Taxi</strong> nicht mehr –<br />
und das wäre die Folge davon –, würden<br />
Mietwagenunternehmen praktisch<br />
ihre Benchmark verlieren. Und wir als<br />
Landesverband würden viele Rahmenverträge<br />
verlieren. Lasst die Rückkehrpflicht<br />
also weiter bestehen.“<br />
Kammer erinnerte auch an die Jahre vor<br />
1968, als es im PBefG noch keine Regelung<br />
zur Rückkehrpflicht gab. Damals<br />
hätten sich viele Mietwagen-Zentralen<br />
gebildet, die per Funk Fahrzeuge vermittelt<br />
haben und nicht zur Rückkehr an<br />
den Betriebssitz gezwungen waren. „Die<br />
haben dem <strong>Taxi</strong>gewerbe so geschadet,<br />
dass die Bundesregierung 1968<br />
beschlossen hat, die Rückkehrpflicht<br />
ins PBefG aufzunehmen. Damit war das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe wieder gesichert. Jetzt<br />
versuchen sie gerade wieder genau das<br />
Gleiche und das wird auch wieder die<br />
gleichen Auswirkungen haben.“<br />
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Seitdem vor drei Jahren das neue<br />
<strong>Taxi</strong>reglement in Luzern in Kraft<br />
getreten ist, wird um die Vergabe der<br />
<strong>Taxi</strong>standplätze mit harten Bandagen<br />
gekämpft. Im <strong>Januar</strong> treten erstmals<br />
die neuen Bewilligungen in Kraft.<br />
Dabei haben 120 Bewerber versucht,<br />
die Bewilligung für die Nutzung der<br />
Standplätze zu erlangen. 40 gingen<br />
an Einzelpersonen, zehn an <strong>Taxi</strong>betriebe.<br />
Neun Betriebe gingen leer<br />
aus, sie haben deswegen beim Kantonsgericht<br />
Beschwerde eingereicht.<br />
Zum einen stellten sie den Vorwurf<br />
der „betrügerischen Vergabe“ in den<br />
Raum und zum anderen bezichtigten<br />
sie die Konkurrenz der Falschaussage.<br />
Mit ihren Vorwürfen stießen die<br />
leer ausgegangenen Betriebe bei<br />
Gericht auf taube Ohren. Es lehnte<br />
sämtliche Beschwerden der <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
ab.<br />
nu<br />
Die Mitarbeiter des App-Entwicklers Apps with love feiern den Award-Gewinn<br />
für die <strong>Taxi</strong>-App go!<br />
TAXI-APP GO!<br />
GEWINNT AWARD<br />
Die Schweizer <strong>Taxi</strong>-App go! hat den Award „Master of Swiss-Apps“ abgeräumt.<br />
Gewählt hatten die Leser der „Netzwoche“. Unter 138 Bewerbern hat es go!<br />
in die Endausscheidung geschafft. Während einer Veranstaltung in Zürich<br />
fand ein Abschlussvoting statt. Das war letztendlich ausschlaggebend für den<br />
Sieg.<br />
Die Entwickler der App – Apps with love – hatten im Auftrag des Züricher Unternehmens<br />
yourmile eine eigene <strong>Taxi</strong>-App für die Schweiz entwickelt. Die App<br />
wurde zu Beginn dieses Jahres gelauncht und als Alternative zu Uber auf den<br />
Markt gebracht. Gestartet wurde in Zürich, später folgten Basel und Bern.<br />
Die unkomplizierte Handhabung der App hat die Jury überzeugt: „Mit maximal<br />
vier Taps ist die Fahrt gebucht. Das OnBoarding lässt sich mit wenig<br />
Aufwand erfolgreich abschließen, das UI ist gut durchdacht und hat eine sehr<br />
gute Form- und Bildsprache. Das klare Anzeigen von Fixpreis, Anfahrtszeit<br />
des <strong>Taxi</strong>s sowie Fahrtdauer lässt keine Missverständnisse aufkommen.“ nu<br />
NUR NOCH MIT<br />
TAXIFÜHRERSCHEIN<br />
Nach einer Verschärfung der <strong>Taxi</strong>gesetze<br />
durch den Kanton Waadt muss<br />
Uber auch in Lausanne ab März <strong>2018</strong><br />
umplanen. Die Gesetzesnovelle sieht<br />
vor, dass Transportanbieter ihren Firmensitz<br />
in der Schweiz haben und<br />
die Fahrer zudem einen <strong>Taxi</strong>führerschein<br />
vorweisen müssen. UberPOP<br />
könne deswegen nicht mehr angeboten<br />
werden. UberPOP gibt es dann<br />
nur noch in Basel (bis Sommer <strong>2018</strong>),<br />
doch auch hier gelten ähnliche Vorschriften.<br />
Deshalb werden dort derzeit<br />
Chauffeure mit Strafen belegt.<br />
UberEATS und UberX hingegen sind<br />
noch in allen Landesteilen aktiv. Die<br />
Gewerkschaften und die SP fordern,<br />
dass Uber auf nationaler Ebene mehr<br />
in die Haftung genommen wird. Die<br />
FDP hingegen strebt die Aufgabe der<br />
staatlichen Kontrolle des gewerblichen<br />
Personentransports an. nu<br />
BASLER RÜCKZUG:<br />
UBERPOP IST<br />
UNWIRTSCHAFTLICH<br />
Ab nächsten Sommer will Uber seine unlizensierten Laien-<strong>Taxi</strong>s in Basel nicht<br />
mehr anbieten. Damit wäre dann auch die letzte Stadt in der Schweiz vom Privatfahrdienst<br />
befreit. Nach Ubers Darstellung reagiere man auf den Wunsch der<br />
UberPOP-Fahrer, die mit dem Billig-Angebot keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielen<br />
können. Bis zum Juni <strong>2018</strong> hätten die Fahrer nun Zeit, um sich „Bewilligungen<br />
für den berufsmäßigen Personentransport zu beschaffen“.<br />
In der Vergangenheit hatte Uber in der Schweiz zunehmend Probleme, denn mehr<br />
und mehr Gerichte erklärten die gewerbliche Personenbeförderung durch Laien<br />
ohne <strong>Taxi</strong>führerschein und ohne <strong>Taxi</strong>-Lizenz für illegal. Fahrern wurden Strafen<br />
auferlegt. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG und <strong>Taxi</strong>Suisse, die<br />
Fachgruppe <strong>Taxi</strong> der ASTAG, nahmen den Rückzug des umstrittenen Fahrdienstmodells<br />
laut ihren eigenen Worten „mit Genugtuung“ zur Kenntnis.<br />
„Die Aufgabe von UberPOP in der Schweiz zeigt, dass der gesellschaftliche und<br />
marktwirtschaftliche Druck gewisse Probleme auch ohne gesetzgeberischen Eingriff<br />
lösen kann“, bilanziert Fachgruppen-Präsident Christoph Wieland. „Unsere<br />
beharrliche Aufklärungsarbeit bei Behörden und Bevölkerung hat sich ausgezahlt.“<br />
<br />
jh/prh<br />
FOTOS: Uber; Apps with love<br />
14 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI
SCHWEIZ<br />
DIE<br />
ZENTRALE<br />
MUSS<br />
ZAHLEN<br />
Die Züricher <strong>Taxi</strong>zentrale 444<br />
scheiterte mit ihrer Klage.<br />
Paukenschlag in der Schweiz: Das Bundesgericht hat <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
als unselbstständige Erwerbstätige eingestuft.<br />
FOTOS: Arbeitsrechttagung.ch, Keystone<br />
Eine <strong>Taxi</strong>zentrale aus Zürich hatte<br />
gegen den Bescheid der Schweizerischen<br />
Versicherungsanstalt SUVA<br />
geklagt, dass für drei Fahrer Sozialversicherungsabgaben<br />
zu zahlen wären. Das Bundesgericht<br />
jedoch<br />
bestätigte die Auffassung<br />
der SUVA.<br />
Es würden die<br />
Merkmale einer<br />
unselbstständigen<br />
Erwerbstätigkeit<br />
überwiegen, hieß<br />
es dem SRF zufolge<br />
in der Begründung.<br />
Bisher wurden<br />
Thomas Gächter,<br />
Professor für Sozialversicherungsrecht:<br />
„<strong>Taxi</strong>fahrer müssen<br />
nun wie Angestellte<br />
behandelt werden.“<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer in der<br />
Schweiz meist von<br />
den Fahrzeughaltern<br />
angestellt, die<br />
für die Abrechnung<br />
und Sozialversicherung<br />
zuständig waren, oder sie mussten<br />
sich als Selbstständige selbst darum<br />
kümmern.<br />
Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht<br />
an der Universität Zürich,<br />
hält das Urteil für stichhaltig und sieht<br />
erhebliche Auswirkungen. <strong>Taxi</strong>fahrer müssten<br />
nun wie Angestellte behandelt werden.<br />
Von dem Urteil gehe eine Signalwirkung für<br />
die ganze Schweiz aus. Man schätzt, dass<br />
das Urteil von Zürich aus auch auf andere<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen angewendet wird und somit<br />
schweizweit etwa 1 500 bis 2 000 <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
betroffen sind. Die SUVA hat an mehrere<br />
große <strong>Taxi</strong>zentralen ähnlich lautende<br />
Bescheide verschickt. Weitere Verfahren<br />
»Das Urteil wird<br />
die ganze Branche<br />
durchwühlen und<br />
erschüttern.«<br />
Flavio Gastaldi, Geschäftsführer der<br />
Züricher Genossenschaft <strong>Taxi</strong> 444<br />
sind an kantonalen Gerichten anhängig.<br />
Flavio Gastaldi, Geschäftsführer der<br />
Genossenschaft <strong>Taxi</strong> 444, wird in der „Aargauer<br />
Zeitung“ zitiert: „Das Urteil wird die<br />
ganze Branche durchwühlen und erschüttern.“<br />
Er sieht gar die Existenz der Genossenschaft<br />
gefährdet. Jetzt könnten auf die<br />
Zentralen erhebliche Mehrkosten zukommen,<br />
die diese wahrscheinlich mit steigenden<br />
Preisen an den Kunden weitergeben<br />
werden. Auch andere Zentralen kritisieren<br />
das Urteil.<br />
Gächter hingegen stuft die <strong>Taxi</strong>fahrer als<br />
künftige Gewinner ein. Sie würden von einer<br />
besseren Absicherung profitieren. Wenig<br />
Sorgen müssten sich laut „Badener Zeitung“<br />
außerdem Zentralen machen, die vorher<br />
schon mit ihren <strong>Taxi</strong>fahrern Arbeitsverträge<br />
abgeschlossen hatten. Zu ihnen gehört die<br />
Badener <strong>Taxi</strong> AG, die ihren Fahrern einen<br />
monatlichen Lohn zahlt und für sie die Sozialversicherungsbeiträge<br />
abführt. Sie muss<br />
jetzt ihre Preise nicht erhöhen und wird deswegen<br />
wohl von dem Urteil profitieren.<br />
Die Frage, ob Fahrtenvermittler ihre<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer wie Angestellte behandeln<br />
müssen, kam vor allem durch Uber auf.<br />
Die Gewerkschaften forderten, dass der<br />
amerikanische Fahrdienstleister für die<br />
beschäftigten Laien ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge<br />
zahlen müsste. Die SUVA<br />
hatte bereits 2016 Ubers Laien-<strong>Taxi</strong>fahrer<br />
als Angestellte eingestuft. Uber legte insbesondere<br />
mit dem Verweis auf die ähnlich<br />
behandelten <strong>Taxi</strong>fahrer Widerspruch<br />
ein, blitzte aber erstinstanzlich ab. Seitdem<br />
klagt Uber weiter und versucht darzulegen,<br />
dass es sich bei seinen Fahrern um Selbstständige<br />
handeln würde. <br />
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ÖSTERREICH<br />
So geordnet wie an diesem Tag lief es in den letzten Monaten nicht<br />
immer am <strong>Taxi</strong>platz des Salzburger Hauptbahnhofs ab.<br />
EINE SCHRANKE UND<br />
MEHR STANDPLÄTZE<br />
Am Salzburger Hauptbahnhof könnte ein monatelanger <strong>Taxi</strong>streit<br />
endlich zu Ende sein. Eine Aufstockung der Halteplätze soll die<br />
Gemüter wieder beruhigen.<br />
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Querelen am<br />
Salzburger Hauptbahnhof – verbunden mit zahlreichen Kundenbeschwerden<br />
und Negativschlagzeilen. Kunden sollen mit<br />
zu hohen Fahrtentgelten zur Kasse gebeten und Kurzstreckenfahrten<br />
sollen regelmäßig abgelehnt worden sein. Dazu kamen<br />
kreuz und quer abgestellte <strong>Taxi</strong>s am Stand vor dem Hauptbahnhof,<br />
auf Behindertenparkplätzen und Kiss&Ride-Plätzen.<br />
Peter Tutschku, Spartenobmann für Transport und Verkehr<br />
und damaliger Chef der Funktaxi-Vereinigung 81-11, erklärte<br />
bereits im März gegenüber dem „Salzburger Fenster“: „Es ist eine<br />
absolute Minderheit, die sich danebenbenimmt.<br />
Aber sie vermasselt unser<br />
Image. Es gibt dort tätliche Auseinandersetzungen,<br />
man wird bedroht,<br />
wegen Fuhren, wegen allem Möglichen.“<br />
VERDRUSS ÜBER DIE SCHRANKENREGELUNG<br />
Vorfälle dieser Art hatten dann letztlich zur Konsequenz geführt,<br />
dass man – ähnlich wie am Salzburger Flughafen – die Zufahrt<br />
über eine Schranke regelte. Sie sollte eine Überfüllung des <strong>Taxi</strong>standplatzes<br />
am Forum 1 verhindern und den Verkehrsfluss<br />
regeln. Doch das System sorgte für noch mehr Verdruss. Auch bei<br />
den <strong>Taxi</strong>fahrern hagelte diese Regelung Kritik. „Der Platz ist zu<br />
eng und zu klein“, kritisierte der selbstständige <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
Peter Randorf beispielsweise in einem Interview mit den „Salzburger<br />
Nachrichten“.<br />
Auf zwei Spuren in einem abgesperrten Bereich war insgesamt<br />
Platz für 16 <strong>Taxi</strong>s. Vor der Schranke durften offiziell zwei Fahrzeuge<br />
warten. Die Fahrzeuge stauten sich aber vor der Schranke<br />
und blockierten dadurch Zebrastreifen und Busspur. Eine von der<br />
Stadt versprochene Nachfahrspur sollte weiteren Platz für drei bis<br />
vier Fahrzeuge schaffen. Dies scheiterte aber an einem Konflikt<br />
zwischen der Innung und dem Verkehrsrechtsamt. Das Amt wollte<br />
eine Ampelanlage einrichten und die Baukosten von etwa<br />
40 000 Euro auf die Innung abwälzen. Erwin Leitner, <strong>Taxi</strong>-Fachgruppenobmann<br />
der Wirtschaftskammer, stufte diese Investition<br />
für die geringe Anzahl gewonnener Stellplätze wirtschaftlich als<br />
nicht rentabel ein. Die Situation schien festgefahren.<br />
STANDPLÄTZE AN BEIDEN<br />
AUSGÄNGEN<br />
Anfang Dezember kam es daher zu<br />
einem weiteren Treffen zwischen Vertretern<br />
aus dem <strong>Taxi</strong>gewerbe, dem<br />
Magistrat, dem Verkehrsstadtrat und der ÖBB. Dabei wurde eine<br />
Lösung geschaffen, von der <strong>Taxi</strong>fahrer und -fahrgäste gleichermaßen<br />
profitieren und die alle Seiten zufrieden macht. Künftig wird<br />
es an beiden Haupteingängen des Bahnhofs <strong>Taxi</strong>standplätze geben.<br />
Sieben neue Standplätze werden geschaffen, sodass in Zukunft<br />
insgesamt 29 <strong>Taxi</strong>stellplätze zur Verfügung stehen. Die neuen<br />
Standplätze am zweiten Haupteingang will der ÖBB massiv bewerben,<br />
damit sich der neue <strong>Taxi</strong>service schnell etabliert und den<br />
ursprünglichen <strong>Taxi</strong>standplatz möglichst schnell entlastet.<br />
Leitner freut sich über die Einigung: „Ich bin sehr zufrieden<br />
und glücklich mit der neuen Lösung. Mithilfe des Magistrats, des<br />
Verkehrsstadtrats und der ÖBB haben wir eine sehr gute Lösung<br />
geschaffen, welche die Lage mehr als beruhigen wird.“ nu<br />
FOTOS: TAXI TIMES, Raufeld Medien<br />
16 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI
ÖSTERREICH<br />
SCHNELL DAS<br />
PASSENDE FAHRZEUG<br />
Die Tiroler haben Mitte September eine eigene<br />
regionale <strong>Taxi</strong>-App herausgebracht.<br />
FOTO: Wirtschaftskammer Tirol<br />
Wie die Tiroler Wirtschaftskammer im Herbst bekannt<br />
gab , bieten knapp 200 <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />
auf der Plattform ihre Dienstleistung an.<br />
Initiator der App war die Branchenvertretung der Fachgruppe<br />
Tirol und die entschied sich ganz bewusst, nicht nur <strong>Taxi</strong>-, sondern<br />
auch Mietwagenunternehmen in die App aufzunehmen.<br />
„Dem Fahrgast ist es egal, ob ein <strong>Taxi</strong> oder ein Mietwagen<br />
kommt – Hauptsache, das Fahrzeug kommt zur gewünschten Zeit<br />
an den gewünschten Ort und bringt einen sicher zum Ziel“, erläutert<br />
Gabriel Klammer, der Spartengeschäftsführer Transport &<br />
Verkehr der Wirtschaftskammer Tirol. Die Entwicklungskosten<br />
für die Mobilitätsplattform waren laut Klammer nicht der Rede<br />
wert, sie seien mit den anfallenden Kosten einer vernünftig angelegten<br />
Werbekampagne vergleichbar gewesen.<br />
LISTE DER VERFÜGBAREN UNTERNEHMEN<br />
<strong>Taxi</strong>App Tirol steht dem Android- und Apple-Nutzer kostenlos<br />
zum Herunterladen in allen App-Stores zur Verfügung.<br />
Nach der Installation reicht ein Klick auf die<br />
GPS-Ortung und die App findet freie <strong>Taxi</strong>s und Fahrzeuge<br />
der teilnehmenden Unternehmen im direkten<br />
Umkreis. Dabei tauchen die Unternehmen nicht<br />
alphabetisch, sondern bunt durchmischt auf, damit<br />
jedes Unternehmen auch mal auf Position eins<br />
in der Liste landen kann und keinem Unternehmen<br />
aufgrund der Firmierung ein Nachteil<br />
entsteht.<br />
Der Kunde kann die Ergebnisliste nach eigenen<br />
gewichteten Qualitätskriterien filtern und<br />
Sonderwünsche bei der Bestellung bereits<br />
in die App eingeben, die dann bei der<br />
Suche automatisch berücksichtigt werden.<br />
So tauchen in der Liste dann beispielsweise<br />
nur Mercedes-<strong>Taxi</strong>s im<br />
Fahrzeug auf oder etwa Oldtimer.<br />
Eine Erleichterung stelle die App auch bei Krankenfahrten dar,<br />
da nicht jedes Unternehmen mit jeder Krankenkasse abrechnet.<br />
Der Patient muss sich vorher nicht mehr bei der Krankenkasse<br />
eine Liste mit kooperierenden Unternehmen besorgen, die er dann<br />
abtelefonieren müsse. Alle relevanten Merkmale seien in der App<br />
fest hinterlegt. Einen Klick später weiß der Kunde, welches Unternehmen<br />
derartige Fahrzeuge im Angebot hat. Anschließend kann<br />
der Nutzer das Wunschunternehmen direkt anwählen und das<br />
auserkorene Fahrzeug ordern.<br />
Gezahlt werden kann ebenfalls über die App, per Kreditkarte.<br />
Der Zahlvorgang erfolgt für die angeschlossenen Unternehmen<br />
über einen automatischen Vertragsabschluss mit Green Mobility.<br />
Da die Aufnahme in die App für die Unternehmen absolut kostenlos<br />
ist, ist es eine gute Möglichkeit, über diese Informationsplattform<br />
den ein oder anderen Auftrag zu generieren.<br />
Die Branchenvertretung der Fachgruppe Tirol möchte in<br />
naher Zukunft auch eine Premiummitgliedschaft<br />
anbieten, die dann in etwa mit 120 Euro<br />
pro Jahr zu Buche schlagen soll. Diese<br />
Premium-Unternehmen sollen dann<br />
vom zufälligen Misch-Logarithmus ausgenommen<br />
werden und bei den Suchergebnissen<br />
immer vorne auftauchen.<br />
Der Obmann der Tiroler <strong>Taxi</strong>-<br />
Innung Fritz Jäger ist von dem weiteren<br />
Erfolg der Vermittlungsplattform<br />
überzeugt: „Für unsere Kunden, aber<br />
auch für unsere Mitgliedsbetriebe<br />
stellt die App einen absoluten Mehrwert<br />
dar, und auch der Kunde verschwendet<br />
nicht mehr unnötige Zeit<br />
auf der Suche nach dem gewünschten <strong>Taxi</strong>,<br />
und für uns ist es eine weitere Plattform, auf der<br />
wir unser breites Spektrum an Leistungen anbieten<br />
können.“ <br />
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WIEN SIEGT<br />
IN ZWEITER INSTANZ<br />
Mietwagen, die Uber-Aufträge per App annehmen,<br />
verstoßen gegen die Rückkehrpflicht. Diese Auffassung<br />
wurde nun auch vom OLG Wien bestätigt.<br />
Im Mai wurden in zwei getrennten Verfahren<br />
gegen jeweils ein Mietwagenunternehmen<br />
Verfügungen erlassen, die ihnen eine<br />
weitere Nutzung der Uber-App untersagte,<br />
weil die Lenker damit gegen die in der Wiener<br />
<strong>Taxi</strong>ordnung verankerte Rückkehrpflicht<br />
(§ 36, Abs. 3) verstoßen würden. Mehrere<br />
Testfahrten hatten den wiederholten Nachweis<br />
erbracht, dass die verklagten Mietwagenfahrer<br />
zwischen zwei Fahrten nicht zum<br />
Betriebssitz zurückgekehrt waren, sondern<br />
stattdessen in einer Seitenstraße bis zum<br />
nächsten Fahrtauftrag gewartet hatten. Die<br />
Richter der ersten Instanz sahen darin einen<br />
Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Dem<br />
schlossen sich auch die Richter der nächsten<br />
Instanz an (Oberlandesgericht Wien) und<br />
lehnten einen von den Mietwagenunternehmen<br />
eingelegten Rekurs (Widerspruch) ab.<br />
In der Begründung wird explizit die kurzzeitige<br />
Übermittlung des Fahrtauftrags von<br />
der Uber-App an den Betriebssitz des Unternehmers<br />
als nicht ausreichend angesehen.<br />
Eine entsprechende Regelung des Dienstleistungsvertrags<br />
zwischen Uber und dem<br />
Mietwagenbetrieb sehe zwar den Eingang<br />
eines Beförderungsauftrags in den Betriebsräumen<br />
des Unternehmens vor (per E-Mail),<br />
jedoch wird der Auftrag sogleich an den Fahrer<br />
weitergeleitet, wenn der Unternehmer<br />
nicht postwendend widerspricht. Das Gericht<br />
sieht genau darin eine Umgehung des § 36<br />
Abs. 3 der Wiener <strong>Taxi</strong>-, Mietwagen – und<br />
Gästewagen-Betriebsordnung. Die Entscheidung<br />
zur Übernahme des Beförderungsauftrags<br />
werde letztendlich allein dem Fahrer<br />
überlassen, moniert das Gericht. Nur dem<br />
<strong>Taxi</strong>lenker könne jedoch der Beförderungsauftrag<br />
direkt erteilt werden, „und zwar am<br />
<strong>Taxi</strong>standplatz oder wenn er von Fahrgästen<br />
bei der Fahrt angehalten wird“.<br />
Das Urteil des OLG Wien (5R 119/17g)<br />
betrachtet einen ordentlichen Revisionsrekurs<br />
als nicht zulässig und ist damit rechtskräftig.<br />
<br />
jh<br />
Wissen schafft Vertrauen.<br />
PBefG<br />
konkreT<br />
Bokraft<br />
konkreT<br />
Thomas Grätz<br />
Das Personenbeförderungsgesetz<br />
erläutert für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)<br />
extra für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer!<br />
Diese Erläuterung gibt einen praxisnahen<br />
Gesamtüberblick über dieses wichtige Gesetz.<br />
Neben PBefG mit Erläuterungen beinhaltet<br />
das Werk die Texte der Freistellungsverordnung,<br />
Berufszugangs-Verordnung, BOKraft,<br />
Krankentransport-Richtlinie, zudem Antragsund<br />
Genehmigungsmuster und eine Muster-<br />
<strong>Taxi</strong>ordnung.<br />
Gerhard Hole<br />
Bokraft kommentar<br />
Betrieb von omnibus-, obus-, <strong>Taxi</strong>und<br />
Mietwagenunternehmen<br />
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216 Seiten,<br />
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<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer müssen<br />
die Vorschriften der BOKraft befolgen.<br />
Der Kommentar dazu liefert Antworten<br />
auf alle Fragen, die im Zusammenhang<br />
mit dem Betrieb von Kraftfahrunternehmen<br />
im Personenverkehr entstehen.<br />
Für die aktuelle Auflage wurde die<br />
neuere Rechtsprechungt eingearbeitet<br />
und kommentiert.<br />
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SHARING<br />
Eine Hamburger <strong>Taxi</strong>zentrale<br />
geht in die <strong>Taxi</strong>-Sharing-<br />
Offensive.<br />
IN HAMBURG WIRD<br />
DAS TAXI GETEILT<br />
Im ungleichen und oft unfairen Konkurrenzkampf zwischen<br />
milliardenschweren Konzernen und örtlichen <strong>Taxi</strong>genossenschaften<br />
ist <strong>Taxi</strong> Sharing die nächste wichtige Herausforderung.<br />
FOTO: Hansa-Funk<br />
Die Hamburger Genossenschaft<br />
Hansa Funktaxi eG stellte Anfang<br />
Dezember ihr <strong>Taxi</strong>-Sharing über<br />
ihre App als neues Produkt vor und kam<br />
dem Konkurrenten mytaxi um nur einen<br />
Tag zuvor. Wer nun denkt, Car Pooling oder<br />
<strong>Taxi</strong> Sharing seien nur neue Schlagwörter<br />
für die alte Idee des Sammeltaxis, blendet<br />
die Gefahr aus.<br />
Wie Uber in den USA kämpft Daimlers<br />
mytaxi in Deutschland – und bald auch<br />
Volkswagens MOIA oder CleverShuttle – um<br />
Marktanteile. Dieser Kampf wird vor allem<br />
über den Preis geführt. Doch diese Preisersparnis<br />
durch das <strong>Taxi</strong>-Teilen hat selbst auch<br />
ihren Preis, denn die Umsetzung des Konzeptes,<br />
das neue Kunden mit einer Ersparnis<br />
werben soll, ist alles andere als trivial. Die<br />
technische Komplexität mag gelöst sein. Um<br />
das geteilte <strong>Taxi</strong> nun zu einem Erfolg werden<br />
zu lassen, ist jetzt die Mitarbeit von Unternehmern<br />
und Genossenschaften gefragt.<br />
Die Programmierer von mytaxi haben<br />
bereits Erfahrungen mit der Sharing-Option<br />
in Warschau sammeln können, FMS, die<br />
Software, die bei Hansa-Funk und damit<br />
auch bei der App taxi.eu eingesetzt wird,<br />
war vor Hamburg bereits in Wien getestet<br />
worden. Der jetzige Start in Hamburg dürfte<br />
sehr schnell auch für alle anderen FMS-Zentralen<br />
in Europa eine Option werden.<br />
Robert Abel, Mitglied der Geschäftsleitung<br />
von FMS, erklärte auf der Eurocab im<br />
Juni die Erfordernisse eines solchen Systems.<br />
Zunächst müsse der Kunde bereit<br />
sein, statt der sofortigen Fahrt ein Zeitfenster<br />
sowie eine abweichende Fahrtstrecke zu<br />
akzeptieren. Als Nächstes müsse die Strecke<br />
optimiert werden. So weit, so gut, aber was,<br />
wenn der zweite Kunde bestellt, aber nicht<br />
kommt? Natürlich können die Mehrkosten<br />
nicht dem ersten Kunden auferlegt werden.<br />
STORNOGEBÜHREN SIND NÖTIG<br />
Dafür werden Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
benötigt, in denen Stornogebühren<br />
vereinbart werden. So kann das System nur<br />
mit einer In-App-Bezahlung funktionieren,<br />
bei der die Beträge abgebucht werden können,<br />
wenn der Fahrgast nicht oder zu spät<br />
erscheint. Die Payment-Lösung funktioniert<br />
bei taxi.eu mittlerweile.<br />
Jetzt ist Initiative bei den Unternehmen<br />
und Genossenschaften gefragt, wenn es um<br />
die Schulung der Fahrer und Ausrüstung<br />
der Fahrzeuge geht. Das Konzept sieht vor,<br />
dass der Fahrer Ein- und Ausstiege der einzelnen<br />
Fahrgäste einer Sammelfahrt dem<br />
System meldet, von dem dann automatisiert<br />
der anteilige Fahrpreis errechnet wird. Dieser<br />
wird dann vom Fahrer entweder in bar<br />
oder über Payment abgerechnet.<br />
Besonders wichtig sei aber, so Abel, dass<br />
die örtlichen Tarifbestimmungen eine Teilbarkeit<br />
der Grundgebühr zulassen. Auch<br />
hier sind wieder die Verbände und Unternehmen<br />
gefragt, ihren Tarif zu überprüfen.<br />
Lässt die örtliche Tarifordnung ein Teilen<br />
des Fahrpreises oder <strong>Taxi</strong>s nicht zu, müssen<br />
die Akteure vor Ort mit der Politik verhandeln.<br />
Ob mytaxi das für seine einzeln angeschlossenen<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen übernimmt?<br />
Darüber schweigt sich das Unternehmen in<br />
seiner Ankündigung aus.<br />
VERSTECKTE RABATT-AKTION<br />
Stattdessen hat man schon konkrete Pläne,<br />
wie man „mytaxi match“, so nennt die<br />
Daimler-Tochter das geteilte <strong>Taxi</strong>, für weitere<br />
versteckte Rabatt-Aktionen missbrauchen<br />
kann. Man bietet den Kunden eine<br />
„Garantie“, dass sie in jedem Fall 50 Prozent<br />
des Fahrpreises sparen können, wenn<br />
sie die Option des <strong>Taxi</strong>-Teilens bei der<br />
Bestellung wählen – auch für den Fall, dass<br />
keine Sammelfahrt zustande kommt. Der<br />
versteckte Rabatt wird in Form eines elektronischen<br />
Gutscheins für künftige Bestellungen<br />
gewährt.<br />
mytaxi verstößt mit dieser aggressiven<br />
Taktik bewusst gegen eine Vielzahl gerichtlicher<br />
Entscheidungen, in denen ähnliche<br />
Rabattaktionen verboten wurden. Doch<br />
das müssen Zentralen wahrscheinlich<br />
wieder durch neue, abermalige Gerichtsverfahren<br />
klären lassen, aber wie sagte<br />
Bertolt Brecht: „Wer kämpft, kann verlieren.<br />
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“<br />
<br />
jh, prh<br />
TAXI NOVEMBER / 2017<br />
19
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Die verzwickte Schuldfrage<br />
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und seine Fallstricke.<br />
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Aktuelle Änderungspläne<br />
beim PBefG.<br />
Das Inklusionstaxi wird zur<br />
Herausforderung für die Städte.<br />
Die kuriosesten Urteile.<br />
Überwachte Sicherheit<br />
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Digitale Flottensteuerung und<br />
geteiltes <strong>Taxi</strong>.<br />
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ANTRIEB<br />
Autonom durch Bad Birnbach: der ioki-Bus.<br />
Autonome<br />
Elektromobilität auf<br />
dem ioki-Messestand<br />
bei der Hypermotion.<br />
SMART CITYS UND DIE<br />
MOBILITÄT VON MORGEN<br />
Im Geschäftsfeld der Personenbeförderung mischen immer mehr<br />
Großkonzerne mit und das Verkehrsministerium sieht im aktuellen<br />
PBefG Hindernisse für den digitalen Wandel.<br />
FOTOS: Deutsche Bahn AG, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Auf diesen einfachen Nenner lässt<br />
sich der Besuch der Hypermotion<br />
bringen, einer neu geschaffenen<br />
Messe zur Mobilität der Zukunft, die rund<br />
2 100 Menschen anlockte. Wirft man einen<br />
Blick auf die Entwicklung der Mobilität,<br />
dann sind Innovationen immer Alltag gewesen.<br />
Heute finden Innovationen vor allem<br />
digital und in hohem Tempo statt. Dabei soll<br />
der Dreiklang aus Intermodalität, Dekarbonisierung<br />
und Digitalisierung die Lösung<br />
für zukünftige Verkehrsprobleme sein.<br />
Durch den stetigen Trend zur Urbanisierung<br />
wohnen seit 2008 weltweit mehr Menschen<br />
in der Stadt als auf dem Land.<br />
Luftqualität und die Verkehrsinfrastruktur<br />
stoßen schon heute an ihre Grenzen. Mobilitätsdienstleister<br />
wollen den individuellen<br />
motorisierten Personenverkehr verschlanken.<br />
Doch obwohl immer mehr Menschen<br />
auf neue Angebote wie zum Beispiel Carsharing<br />
zurückgreifen, werden immer<br />
mehr Fahrzeuge verkauft.<br />
Die Städte und Kommunen sehen den<br />
Infarkt kommen und erhoffen sich eine<br />
Lösung, die auf der bestehenden Infrastruktur<br />
aufbaut. So verbindet zum Beispiel die<br />
Daimler-App moovel den ÖPNV mit allen<br />
anderen vorhandenen Mobilitätsdienstleitern.<br />
Egal ob Bike, Bus oder zu Fuß, es<br />
werden alle Verkehrsmittel und Fortbewegungsarten<br />
berücksichtigt; natürlich auch<br />
<strong>Taxi</strong>s, die aber bei mytaxi registriert sein<br />
müssen. moovel ist in Amerika in 16 Städten<br />
und in Deutschland derzeit nur in Karlsruhe<br />
im Einsatz.<br />
Neben der intelligenten Nutzung und<br />
optimalen Auslastung der vorhandenen<br />
Verkehrsmittel soll das Autonome Fahren<br />
ausgeweitet werden. In diesem Bereich ist<br />
»Eine<br />
Rückkehrpflicht ist<br />
mit den Konzepten,<br />
die dem BMVI<br />
vorschweben, nicht<br />
zu vereinen.«<br />
Dr. Tobias Miethaner, BMVI<br />
das Unternehmen ioki aktiv, dessen autonomer<br />
Bus bereits in Bayern in dem Kurort<br />
Bad Birnbach auf öffentlichen Straßen vollautonom<br />
unterwegs ist. Die Bahn-Tochter<br />
testet zusätzlich eine App, mit deren Hilfe<br />
man in Frankfurt Fahrten zu über 35 Standorten<br />
der Deutschen Bahn buchen kann.<br />
Das Besondere: Es handelt sich ausschließlich<br />
um einen On-Demand-Service, der<br />
seine Kunden an virtuellen Haltestellen<br />
einsammelt und die Fahrzeuggröße an die<br />
Anzahl der Fahrgäste anpasst. Das <strong>Taxi</strong><br />
scheint hier bei solchen Lösungen keine<br />
Rolle mehr zu spielen. Laut Dr. Tobias Miethaner,<br />
Leiter der neuen Abteilung Digitale<br />
Gesellschaft im Bundesministerium für<br />
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI),<br />
liege der Fokus auf Mobilitätssystemen wie<br />
Ridepooling, worauf das Personenbeförderungsrecht<br />
(PBefG) nicht ausgelegt sei. Im<br />
Moment müssen Mietwagen nach jeder<br />
Fahrt an ihren Betriebssitz zurückkehren.<br />
Dieses System sei mit den Konzepten, die<br />
dem BMVI vorschweben, nicht zu vereinen.<br />
Deshalb wird sich die kommende Regierung<br />
dem Thema mit einer hohen Intensität<br />
widmen. Ganz sicher ist, dass die Digitalisierung<br />
in der neuen Legislaturperiode<br />
eine noch höhere Priorität bekommt. sg<br />
INTERMODALITÄT UND<br />
DEKARBONISIERUNG<br />
Dekarbonisierung ist die Umstellung von Prozessen,<br />
bei denen Kohlenstoffdioxid (CO2)<br />
freigesetzt wird, wie z. B. beim Verbrennungsmotor.<br />
Dekarbonisierung ist ein Hauptpfeiler<br />
der Energiewende und kann durch einen<br />
Verzicht auf fossile Energieträger und einen<br />
Umstieg auf erneuerbare Energien erreicht<br />
werden. Intermodalität ist die digitale Verzahnung<br />
von verschiedenen Verkehrsmitteln.<br />
TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />
21
ANTRIEB<br />
Auffällig unauffällig.<br />
Wenn man es nicht weiß,<br />
dann geht man am BYD<br />
e6 einfach vorbei.<br />
BAUE<br />
DEINEN<br />
TRAUM<br />
Der BYD e6 ist Chinas Antwort auf die verschlafenen E-Auto-<br />
Alternativen deutscher Hersteller. Jetzt ist er auch in Deutschland<br />
als <strong>Taxi</strong> erhältlich. Wir sind ihn gefahren.<br />
Nicht nur Raubkopien und Plastikspielzeug kommen aus<br />
China, sondern auch Elektronik und Elektroautos. Der BYD<br />
e6 zeigt, wie sehr der chinesische Markt auf batterieelektrische<br />
Fahrzeuge setzt. Auch die staatliche Elektroauto-Quote, die<br />
in China 2019 eingeführt werden soll, unterstreicht das. Dann muss<br />
jeder Autohersteller vorweisen können, dass mindestens zehn Prozent<br />
der verkauften Autos über einen elektrischen Antrieb verfügen.<br />
Angesichts dieser Quote kommen europäische Autohersteller ins<br />
Schwitzen, die Chinesen scheinen jedoch schon vorbereitet.<br />
Und was sie so draufhaben, wollen sie jetzt auch in Europa<br />
zeigen. Der BYD e6 ist seit einiger Zeit auch in Deutschland erhältlich.<br />
Rein optisch schafft er einen bemerkenswerten Spagat zwischen<br />
dicker Hose und Understatement. Den e6 registrieren nur<br />
echte Autoliebhaber, denn seine unaufgeregte Karosserie passt<br />
nicht so recht zu den wulstigen Reifen, mit denen er im ersten<br />
Moment wie ein geländegängiger SUV aussieht. Schnell wird aber<br />
klar, dass er das ganz gewiss nicht ist. Dazu fehlt dem e6 der Allradantrieb<br />
und die optisch hohe Bodenfreiheit wird durch die tief<br />
liegende Einbaulage der Batterie eingeschränkt. Sie liegt unterhalb<br />
der Fahrgastzelle und ermöglicht einen tiefen Schwerpunkt und<br />
eine optimale Raumausnutzung. Der e6 kommt aber trotzdem auf<br />
jeden Bordstein. Für den normalen Betrieb als <strong>Taxi</strong> sollte das in<br />
jedem Fall ausreichen.<br />
In seinem Herkunftsland<br />
China wird der e6 in erster Linie<br />
TECHNISCHE DATEN<br />
im gewerblichen Bereich eingesetzt,<br />
als Behördenfahrzeug bei<br />
Abmessungen und Gewicht:<br />
der Polizei oder eben auch als<br />
L/B/H 4 560/1 822/1 645 (mm) <strong>Taxi</strong>. Darum liegt es für den Vertrieb,<br />
der über das Deggendorfer<br />
Radstand: 2 830 mm<br />
Wendekreis: 6 m<br />
Unternehmen Fenecon abgewickelt<br />
wird, auch nahe, in Deutsch<br />
Bodenfreiheit: 150 mm<br />
Gewicht: 2 380 kg<br />
land und Österreich zunächst auf<br />
Bereifung: 235/65 R17<br />
eine gewerbliche Zielgruppe<br />
Maximale Leistung: 90 kW<br />
zuzugehen.<br />
Maximales Drehmoment: 450 Nm In puncto Service verzichtet<br />
Höchstgeschwindigkeit: 140 km/h der Hersteller auf jegliche Infrastruktur.<br />
Offenbar hat BYD so viel<br />
Reichweite: max. 400 Kilometer<br />
(Werksangabe)<br />
Vertrauen in die eigene Technologie,<br />
dass sie keinen Service<br />
benötigt. Die Idee: Größere <strong>Taxi</strong>unternehmen haben ohnehin eine<br />
(eigene) Werkstatt ihres Vertrauens. Laut Fenecon werden die<br />
Mechaniker im Umgang mit dem BYD e6 geschult. Etwaige Verschleißteile,<br />
viele gibt es beim BYD e6 nicht, da er nur wenige<br />
bewegliche Teile hat, können binnen 48 Stunden geliefert werden.<br />
Dieser „Selfmade-selten-Service“ hilft auch beim Kompensieren<br />
der erschreckend hohen Anschaffungskosten (49 900 Euro netto).<br />
Darin enthalten ist aber eine ganz besondere Batterie. Akkupacks<br />
mit 80 kWh zählen zu den größten, die aktuell in Autos verbaut<br />
werden. Die Monsterbatterie soll den e6 zu einer theoretischen<br />
Reichweite von 400 Kilometern befähigen. In der Praxis sollte man<br />
aber eher mit 300 Kilometern kalkulieren. Das zeigten unsere<br />
Testfahrten Ende November.<br />
ZEHN LADESÄULEN – ALLE BESETZT<br />
Wie schnell die Batterien aufgeladen sind, hängt weniger von der<br />
Batterie ab, sondern von den öffentlichen Ladestationen und davon,<br />
ob diese frei sind: Das ist aktuell für jedes Elektroauto eine große<br />
Herausforderung. In unserem Praxistest mussten wir fünf öffentliche<br />
Ladestationen anfahren, weil alle vorherigen von Falschparkern<br />
oder Baustellen blockiert waren. Da hilft auch keine noch so<br />
gute App weiter.<br />
Sollte der BYD e6 als <strong>Taxi</strong> seine große Karriere starten, dann<br />
ist bei der Ladeinfrastruktur noch ein großer Schritt zu tun. Wie<br />
bereits vom BZP in einer Resolution gefordert, sind speziell für<br />
das <strong>Taxi</strong>gewerbe reservierte Ladesäulen eine Option. Eine Meldung<br />
aus Schweden gibt Hoffnung. Dort hat der Vermittler <strong>Taxi</strong> Stockholm<br />
in Kooperation mit E.ON bereits eine exklusive Ladeinfrastruktur<br />
geplant (siehe Seite 25).<br />
Technisch gesehen ist der BYD e6 also gut für den Einsatz im<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe gerüstet. Ein Einschicht- und auch ein Zweischichtbetrieb<br />
sollte mit dem Wagen machbar sein. Wie viel Vertrauen<br />
BYD in seine Akkus legt, wird klar, wenn man die Garantiebedingungen<br />
anschaut. So werden für den Akku rund 4 000 Ladezyklen<br />
garantiert. Erst danach soll er nur noch über 75 % seiner ursprünglichen<br />
Kapazität verfügen. Das ist fast doppelt so lange wie bei<br />
anderen Herstellern von Elektrofahrzeugen. Rein rechnerisch entspricht<br />
das einer astronomisch hohen Laufleistung von rund<br />
1,4 Millionen Kilometern. Auf den Wagen selbst gibt es eine Garantie<br />
von zwei Jahren oder 150 000 Kilometer.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
22 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI
ANTRIEB<br />
Neben einem unaufdringlichen Exterieur zieht sich die Schlichtheit<br />
auch im Interieur durch. Der Innenraum ist geräumig und<br />
bietet fünf Personen bequem Platz. Robuste Sitzbezüge kommen<br />
dem Einsatz als <strong>Taxi</strong> entgegen. Allerdings gibt es nur wenig Komfortfeatures.<br />
Der BYD e6 bietet elektrische Fensterheber und Spiegel,<br />
eine Klimaanlage, ein Autoradio mit CD-Player und einen<br />
Tempomaten. Ein klassisches Handschuhfach vermisst man ebenso<br />
wie eine Lordosenstütze oder ein Autoradio mit RDS und Lautsprechern<br />
hinten; alles Dinge, die man nicht zum Leben bzw.<br />
Fahren braucht. Der Verzicht auf die vielen kleinen Helferlein, an<br />
die wir uns mittlerweile gewöhnt haben, fällt zwar im ersten<br />
Moment schwer, aber der e6 ist ja auch ein Arbeitstier.<br />
DIE INNEREN WERTE: SCHLICHT IST TRUMPF<br />
Viel wichtiger ist es da, wie der Wagen fährt. Der BYD ist mit seinem<br />
90-kW-Motor ausreichend motorisiert, aber auch keine Rakete.<br />
Der Sprint aus dem Stand auf 100 Kilometer erfolgt laut<br />
Werksangabe in knapp unter 20 Sekunden. Das reicht im Normalfall<br />
aus. Der BYD muss viel Gewicht mit sich rumschleppen. Den<br />
Ingenieuren ist es gelungen, 2,5 Tonnen Leergewicht in ein Auto<br />
zu stecken, welches ungefähr so lang wie ein 3er BMW ist. Während<br />
der Fahrt fällt das Gewicht in der Regel nicht auf. Erst wenn<br />
der Wagen nicht rekuperiert, zum Beispiel bei einem voll geladenen<br />
Akku, kommen einem die Schweißperlen. Denn dann sind die<br />
Kurven schneller da, als einem lieb ist. Ansonsten wird man mit<br />
relativ ruhigen Fahrgeräuschen verwöhnt.<br />
Der BYD geht einem zwar nicht unter die Haut, aber ja, ein<br />
Elektroauto aus China funktioniert sehr wohl. Leider gibt es kein<br />
werkseitiges <strong>Taxi</strong>paket, allerdings ist die Firma Fenecon aus<br />
Deggendorf mit einer Konformitätsbescheinigung und Umrüstempfehlungen<br />
behilflich.<br />
Die staatliche E-Auto-Förderung kann auch für den BYD in<br />
Anspruch genommen werden, auf einen zusätzlichen finanziellen<br />
Kaufanreiz verzichten die Chinesen. Ein solches wettbewerbsbasiertes<br />
Marketing-Instrument, das den Wechsel zu einem<br />
50 000 Euro teuren, aber nachhaltigen Elektroauto erleichtern<br />
würde, kann man aber von einem Hersteller aus China auch nicht<br />
ernsthaft erwarten. <br />
sg<br />
Norbert Gabriel, Ansprechpartner bei der Firma Fenecon.<br />
JUNG UND ERFAHREN<br />
Der Hersteller BYD – die Abkürzung steht für Build your<br />
Dreams – ist jung: Erst 2003 wurde das chinesische<br />
Unternehmen mit Sitz in Shenzhen gegründet. Mit dem<br />
Batterie-Know-how des Mutterkonzerns wurde BYD der<br />
erste Hersteller einer elektrischen Sattelzugmaschine,<br />
eines elektrischen Gelenk- sowie Doppelstockbusses.<br />
Bereits zwölf Jahre nach der Gründung verkaufte BYD<br />
mit über 60 000 Einheiten weltweit die meisten batterieelektrischen<br />
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TAXI INTERNATIONAL<br />
DEN BEDARF<br />
BEIM KUNDEN<br />
ABFRAGEN<br />
Limitierte Platzverhältnisse<br />
müssen kein Killerargument<br />
sein gegen ein E-<strong>Taxi</strong>.<br />
In Schweden können sich Fahrgäste<br />
künftig in 30 solcher Elektro-<strong>Taxi</strong>s<br />
befördern lassen.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> Stockholm<br />
<strong>Taxi</strong> Stockholm ist eine genossenschaftlich organisierte <strong>Taxi</strong>zentrale,<br />
die sich auf ökologische, soziale, ethische und wirtschaftliche<br />
Nachhaltigkeit konzentriert und bis 2025<br />
komplett auf Verbrennungsmotoren verzichten will. Über 900 Unternehmer<br />
mit rund 1600 Fahrzeugen und über<br />
4900 Fahrern gehören zu dem Verbund.<br />
Bereits in der Vergangenheit hat <strong>Taxi</strong><br />
Stockholm in Fahrzeuge mit Biogas und Ethanol<br />
investiert. Nun wird die E-<strong>Taxi</strong>-Flotte von<br />
aktuell zwölf Tesla Model S um weitere<br />
30 E-Fahrzeuge erweitert. Die Autos – allesamt<br />
vom Typ Renault ZOE – entsprechen<br />
keineswegs einem klassischen <strong>Taxi</strong>. Das<br />
Modell erreicht zwar nach Werksangabe die<br />
respektable Reichweite von 400 Kilometern,<br />
ein großes Manko des ZOE sind in jedem Fall<br />
seine limitierten Platzverhältnisse. Genau<br />
darauf seien aber sowohl die App als auch<br />
die Telefonvermittlung vorbereitet.<br />
STARKES DOPPEL: TAXI STOCK-<br />
HOLM UND EIN STROMRIESE<br />
Der Bedarf des Kunden wird genau abgefragt.<br />
Wie sich die kleinen Fahrzeuge in der<br />
Praxis dann schlagen werden, muss sich<br />
noch herausstellen. „Wir müssen abwarten<br />
und die Ergebnisse auswerten“, sagt Natalia<br />
Santos, Sprecherin von <strong>Taxi</strong> Stockholm,<br />
„wissen aber, dass die Strecken meist kurz<br />
und die Autos häufig mit weniger als vier Personen und leichtem<br />
Gepäck besetzt sind.“ Für <strong>Taxi</strong> Stockholm ist das daher eher<br />
Herausforderung als Killerargument: „Unsere Kunden fordern<br />
Elektroautos“, so Johan Lagerhäll, CEO von <strong>Taxi</strong> Stockholm,<br />
„und es passt zu unserem Umweltprofil und zu unserer Ambition,<br />
langfristig auf eine CO2-neutrale Fahrzeugflotte umzusteigen.<br />
Wir glauben fest an dieses Konzept.“ Natürlich ist auch in<br />
Schweden der Umstieg auf elektrische Fahrzeuge, gerade im<br />
»Unsere<br />
fordern<br />
Elektroautos.«<br />
Johan Lagerhäll,<br />
CEO <strong>Taxi</strong> Stockholm<br />
gewerblichen Bereich, kein Selbstläufer. Der Staat unterstützt die<br />
Anschaffung jedes E-Autos mit einer Förderung von 45 000 schwedischen<br />
Kronen, also rund 4 500 Euro. Dieser Zuschuss allein wird<br />
aber nicht jeden <strong>Taxi</strong>unternehmer zu einem Umstieg bewegen.<br />
Gleichzeitig muss auch sichergestellt sein,<br />
dass der Wagen jeden Tag möglichst lange<br />
auf der Straße sein kann. Deshalb hat sich<br />
<strong>Taxi</strong> Stockholm mit dem deutschen Energieversorger<br />
E.ON einen Partner gesucht, der<br />
neben Expertise auch viel Erfahrung im Flottenmanagement<br />
hat und bei der Umstellung<br />
auf eine elektrifizierte Flotte behilflich sein<br />
kann.<br />
Kunden<br />
GÜNSTIG STROM TANKEN DANK<br />
INTELLIGENTER IT<br />
„Die Kooperation mit <strong>Taxi</strong> Stockholm ist ein<br />
weiterer Baustein für unser Ziel, Elektromobilität<br />
in Europa voranzubringen“, freut sich<br />
Frank Meyer, Leiter B2C Solutions und Innovation<br />
bei E.ON. Gemeinsam werden Ladesäulen<br />
im Stadtgebiet und am Flughafen Arlanda<br />
installiert. Drei Ladesäulen am Flughafen sind<br />
exklusiv dem <strong>Taxi</strong>gewerbe vorbehalten. Das<br />
Konzept sieht vor, tagsüber auf Schnellladestationen<br />
zuzugreifen, damit in der Nacht die<br />
Fahrzeuge mit schwächeren Wallboxen beim<br />
Unternehmer geladen werden können. Dies<br />
erhöht die Lebensdauer der Akkus.<br />
E.ON verfolgt noch einen weiteren Ansatz: Durch eine intelligente<br />
IT soll der Zeitpunkt für einen Ladestopp nicht nur vom<br />
Stand der Batterie abhängen, sondern auch vom aktuellen Strompreis.<br />
Denn dieser wird in Zukunft durchaus eine Rolle spielen.<br />
Durch die intelligente Taktung der Ladezyklen soll vermieden<br />
werden, dass die Fahrzeuge alle zum gleichen Zeitpunkt aufladen,<br />
da in diesen Peakzeiten die Stromkosten entsprechend ansteigen<br />
werden. <br />
sg<br />
TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />
25
TAXI INTERNATIONAL<br />
GEHACKT – GEFEUERT –<br />
AUSSPIONIERT<br />
Die Jahresbilanz des Fahrtenvermittlers Uber liest sich wie ein<br />
Handbuch der Kriminalistik. Soll so tatsächlich die politisch gewollte<br />
Liberalisierung der Personenbeförderung ablaufen?<br />
Enthüllungen, Anklagen, Prozesse, Spionage – das Jahr 2017<br />
brachte viele Wahrheiten über das System Uber ans Tageslicht.<br />
Chronologisch und thematisch gegliedert zeigen wir<br />
ein „worst of Uber“. Dass dieses – obwohl nur zusammengefasst –<br />
die folgenden vier Seiten füllt, sagt schon alles.<br />
<strong>Januar</strong> 2017: Das Jahr beginnt für den Transportvermittler mit<br />
der „#DeleteUber“-Welle. Hunderte von Demonstranten blockieren<br />
das Uber-Hauptquartier, nachdem Kalanick in Trumps Berater-<br />
Team einzieht. Uber verliert Zehntausende Kunden.<br />
Wegen Bestechung von ausländischen Behörden in mindestens<br />
fünf asiatischen Staaten ermittelt das US-Justizministerium. Kosten<br />
des Verfahrens und Strafen können in die Milliarden gehen.<br />
Kurz nach dieser Veröffentlichung bricht Uber einen neuen<br />
Rekord: Allein im Bundesstaat New York gibt Uber im ersten Halbjahr<br />
1,8 Millionen Dollar für die Lobbyarbeit aus. Im Ergebnis wird<br />
Uber im ganzen Staat legal.<br />
MILLIARDEN-VERLUST<br />
Die Fassade von Travis Kalanick, Gründer und Chef von Uber,<br />
bröckelt. Die Medien blicken kritisch auf die Performance-Daten<br />
der Anlage „Uber“. Ubers Bilanz für 2016 weist 2,6 Milliarden<br />
Dollar Verlust aus. Der Unternehmenswert verringert sich in<br />
einem Jahr von 70 Milliarden Dollar auf 50 Milliarden. Eine ehemalige<br />
Angestellte, Susan Fowler, macht in einem Blog Sexismus,<br />
Mobbing und Gewalt in Ubers Arbeitsalltag öffentlich. Der Holder-<br />
Report soll die Sache aufklären. Nach seiner Veröffentlichung<br />
folgen Entlassungen. Schließlich tritt Kalanick auf Druck der Investoren<br />
zurück, ohne dass es einen Nachfolger gibt. Die Kandidatensuche<br />
wird zum Debakel. Etliche hochrangige Kandidaten<br />
springen ab. Erst Ende August einigt man sich auf Dara Khosrowshahi,<br />
den Job als CEO zu übernehmen. Er kündigt den<br />
Börsengang Ubers für 2019 an und verspricht, die Unternehmenskultur<br />
neu aufzubauen.<br />
Im August reicht Benchmark Capital, die 17 Prozent von Ubers<br />
Anteilen halten, Klage gegen Travis Kalanick wegen Betrugs ein.<br />
Kalanick habe sich unter Vertuschung der wahren Lage des Unternehmens<br />
das Recht gesichert, zwei weitere Posten ohne Rücksprache<br />
im Vorstand zu benennen. Er benennt tatsächlich zwei neue<br />
Vorstandsmitglieder und behält wesentliche Macht.<br />
Monatelang verhandelt man mit dem japanischen Riesenkonzern<br />
SoftBank, der mit anderen Investoren zusammen 14 bis<br />
17 Prozent des Skandalunternehmens übernehmen will. Allerdings<br />
bietet die Investorengruppe erst mal nur 33 Dollar pro Anteil,<br />
was einer Bewertung des Unternehmens von nur noch 48 Milliarden<br />
entspricht. Die jüngsten Investoren kauften ihre Anteile für<br />
etwa 50 Dollar.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Fotolia/ pico, GRAFIKEN: Raufeld Medien, Fotolia / Africa Studio<br />
26 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI
TAXI INTERNATIONAL<br />
ÜBERWACHUNG<br />
Mit der Software „Greyballing“ vereitelt Uber Kontrollen der Exekutive<br />
in Städten, in denen Uber verboten ist. Noch bevor die<br />
Ermittlungen deswegen abgeschlossen sind, wird bekannt, dass<br />
Uber mit einer Software Namens „Hell“ (Hölle) Fahrer und Konkurrenten<br />
ausspäht, um sie der Konkurrenz auszuspannen. Dabei<br />
verhängten amerikanische Wettbewerbshüter eine Strafe von<br />
20 Millionen Dollar, weil Uber zur Anwerbung von Fahrern unrealistische<br />
Verdienstmöglichkeiten in Aussicht stellte.<br />
Uber führt ausgedehnte psychologische Feldstudien an den<br />
Fahrern durch. Mit psychologischen Tricks animiert Uber Fahrer<br />
zu Überstunden und unattraktiven Arbeitszeiten und zum Fahren<br />
in unlukrativen Gegenden. Ab Oktober bietet Uber „Wetteinsätze“<br />
auf zukünftige Verdienste an. Damit sich der Wetteinsatz lohnt,<br />
ist der Fahrer gezwungen, in dieser Zeit möglichst viel zu<br />
arbeiten.<br />
Doch die als Laborratten missbrauchten Fahrer rächen sich.<br />
Sie finden einen Weg, um den Preisanstieg durch künstliche Verknappung<br />
herbeizuführen, auf Kosten der Kunden. Ebenso breitet<br />
sich Betrugs-Software aus, mit der Fahrer das GPS-Signal von<br />
Kunden-Handys fälschen und so einen höheren Fahrpreis generieren.<br />
Eine neue Sammelklage wird in den USA im November eingereicht:<br />
Denn Uber berechnet dem Fahrgast mehr, als dem provisionsentlohnten<br />
Fahrer angezeigt wird. Die Bezahlung des Fahrers<br />
richte sich eben nur nach dem, was auf dessen App angezeigt<br />
würde und es gäbe keinen vertraglichen Anspruch des Fahrers,<br />
dass die beiden Beträge übereinstimmen müssen – sagt Uber. Mit<br />
„180 days of change“ will das Unternehmen den zunehmend frustrierten<br />
Fahrern entgegenkommen und weg von der Provisionsentlohnung.<br />
DATENLECK UND INDUSTRIESPIONAGE<br />
Bereits im Oktober 2016 lud ein Hacker Daten von etwa 57 Millionen<br />
Kunden und 600 000 Fahrern weltweit herunter. Die Datenbanken<br />
waren unzureichend geschützt. Uber verschweigt den<br />
Hack und zahlt dem Erpresser<br />
100 000 Dollar. Weltweit laufen<br />
Ermittlungen an – außer in<br />
Deutschland. Deutsche<br />
Datenschutzbehörden<br />
fühlen<br />
0010001001010101000<br />
10101000010101<br />
010100<br />
sich nicht zuständig, da Uber in Amsterdam angemeldet ist, und<br />
verweisen schlicht auf die niederländische Behörde.<br />
Uber habe über die Firma Ottomotto patentrechtlich geschützte<br />
Baupläne und Software für die Technologie selbstfahrender Fahrzeuge<br />
gestohlen, behauptet Googles Schwesterfirma Waymo.<br />
Waymo kann vor Gericht die Industriespionage weder beweisen<br />
noch einen eindeutigen Verdächtigen präsentieren, zu gut hat Uber<br />
die Beweise verschwinden lassen. Waymo bietet daraufhin an,<br />
gegen eine Zahlung von rund zwei Milliarden Dollar auf den Prozess<br />
zu verzichten.<br />
Schließlich tauchen Beweise auf, dass Uber mit geheimdienstlichen<br />
Methoden Konkurrenten ausspähte, in ihre Datenbanken<br />
eindrang, Telefonate von Angestellten abhörte und Bewegungsprofile<br />
anlegte. To be continued …<br />
SCHWEIZ UND ÖSTERREICH<br />
In der Schweiz beginnt für Uber das Jahr mit einem Bescheid der<br />
Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA); diese fordert<br />
Sozialabgaben für die für Uber tätigen Fahrer. Uber zieht vor<br />
Gericht. Drei britische Gerichte urteilen übrigens genauso, dass<br />
Uber Fahrer wie Angestellte behandeln muss, und stellen somit<br />
das Geschäftsmodell grundlegend infrage.<br />
In Bern, im Kanton Waadt, in Basel-Land dreht sich der Wind.<br />
Wer jetzt ohne <strong>Taxi</strong>führerschein und ohne Lizenz für Uber fährt,<br />
macht sich strafbar – die App läuft trotzdem weiter. Zwar veröffentlicht<br />
der Fahrdienstanbieter noch Erfolgsmeldungen und<br />
Wachstumsabsichten, aber nach dem Verbot in Genf stellt Uber<br />
seinen Dienst auch in Zürich zunächst für drei Monate ein. In<br />
dieser Zeit sollen sich die Fahrer eine <strong>Taxi</strong>-Lizenz besorgen. Den<br />
Berner Liberalen gehen diese Gesetze viel zu weit. Sie fordern im<br />
September eine Überprüfung. Das Postulat wird genehmigt.<br />
Der österreichische Sozialminister Alois Stöger gibt im April<br />
Ermittlungen wegen des Verdachtes von Lohndumping und Sozialbetrugs<br />
bekannt. Dennoch frappiert die Ehefrau des SPÖ-Bundeskanzlers<br />
mit Werbung für Uber. Peinlich. Und während<br />
das Finanzministerium gegen Uber ermittelt, fahren seine u<br />
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TAXI INTERNATIONAL<br />
Mitarbeiter gleichzeitig auf Staatskosten mit dem Fahrdienstleister,<br />
schreibt „Unzensuriert“ im August.<br />
Im Juli entscheidet das Handelsgericht Wien, dass Uber-Wagen<br />
sich an die Rückkehrpflicht zu halten haben. Uber kündigt an, in<br />
Revision zu gehen, aber scheitert auch da. Das OLG entscheidet<br />
im Oktober vorläufig: Das Uber-Verbot bleibt bestehen.<br />
DÄNEMARK UND ITALIEN<br />
Im Staate Dänemark werden Taxameter und Sitzsensoren Pflicht.<br />
Uber stellt daraufhin den Betrieb ein, aber nicht, ohne jedoch einen<br />
Neustart anzukündigen. In Norwegen lässt Uber nach bewährter<br />
Taktik den ohnehin illegalen Dienst UberPop „pausieren“ – bis<br />
die Gesetze geändert würden. Gleichzeitig hat sich Uber bei der<br />
europäischen Aufsichtsbehörde beschwert, die behauptet, die norwegische<br />
Regulierung des <strong>Taxi</strong>marktes würde den „innereuropäischen<br />
Wettbewerb“ behindern.<br />
Sieben Tage lang dauert der Februar-Streik von <strong>Taxi</strong>fahrern in<br />
Rom und Mailand, bei dem es zu gewaltsamen Zusammenstößen<br />
mit der Polizei kommt. <strong>Taxi</strong>fahrer fordern von der Regierung,<br />
endlich Gesetze für einen fairen Wettbewerb zwischen Uber und<br />
<strong>Taxi</strong>s herzustellen. Ein Gericht in Rom verbietet die Uber-Dienste.<br />
Nur UberBlack darf weiterfahren.<br />
der die entstehenden Prozesskosten gegen Uber & Co. auffangen<br />
soll. Eine Münchnerin klagt gegen Goliath: Der seit Monaten verschleppte<br />
Prozess findet endlich im Oktober statt – und wird abermals<br />
vertagt. Beide Seiten werden aufgefordert, die Einhaltung<br />
bzw. die Nicht-Einhaltung der Rückkehrpflicht bis <strong>Januar</strong> <strong>2018</strong><br />
schriftlich zu belegen. Ein Unternehmer aus Berlin klagt sich bis<br />
vor den BGH. Auch hier kein Urteil, stattdessen der Verweis auf<br />
den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort wartet man jedoch<br />
erst einmal, wie ein ähnliches Verfahren aus Spanien ausgeht.<br />
Der Umsatzrückgang, den Uber den Münchnern mit illegal bereitgestellten<br />
Mietwagen beim Oktoberfest beschert, beträgt bis zu<br />
20 Prozent. Im Oktober gehen 1 400 Kollegen mit ihren <strong>Taxi</strong>s auf<br />
die Straße. Die Demonstration wird als Erfolg gewertet und<br />
bekommt ein deutschlandweites Medien-Echo. Der ehemalige<br />
Münchner Oberbürgermeister Christian Ude prägt den Spruch:<br />
„Haut den Uber in den Zuber!“<br />
In Berlin sieht die Situation ähnlich aus: Rund um den Flughafen<br />
Tegel warten die Uber-Wagen auf den nächsten Uber-Auftrag.<br />
Sie werden in der App sogar gereiht. Wer auf Position 1 ist,<br />
bekommt den nächsten Auftrag. Ein klarer Verstoß gegen die Rückkehrpflicht,<br />
die meisten der Uber-Mietwagen haben gar kein Berliner<br />
Kennzeichen. Die Mietwagen für Uber unterbieten das <strong>Taxi</strong><br />
um mindestens 15 Prozent. 350 <strong>Taxi</strong>s demonstrieren zunächst im<br />
Mai, im September sind es 2 000 <strong>Taxi</strong>s, die mit einer Sternfahrt<br />
von drei Startpunkten aus hupend zum Brandenburger Tor fahren.<br />
Die Presse nimmt kaum Notiz davon.<br />
DEUTSCHLAND<br />
Mit den Produkten UberX und UberBLACK, bei denen Aufträge<br />
an konzessionierte Mietwagen vergeben werden, ist man noch in<br />
München aktiv, mit UberX und Uber <strong>Taxi</strong> in Berlin. In München<br />
gründet der <strong>Taxi</strong>verband München TVM im <strong>Januar</strong> einen Fonds,<br />
WERTVERFALL DER US-TAXIS<br />
Das Jahr 2017 ist wegen der Uber- und Lyft-Konkurrenz<br />
ein Tiefpunkt für das amerikanische <strong>Taxi</strong>gewerbe. <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />
verlieren bis zu 80 Prozent an Wert. Hunderttausende<br />
von <strong>Taxi</strong>fahrern stehen vor dem Ruin. Im August<br />
erreicht die <strong>Taxi</strong>-Krise Genossenschaftsbanken, die auf<br />
faulen Krediten sitzen und unter Zwangsverwaltung der<br />
Bankenaufsicht gestellt werden müssen.<br />
FOTOS: Fotolia/ pico, Fotolia / sborisov, Fotolia / fotobeam.de<br />
DIE TAXI TIMES APP<br />
DIE TAXIWELT IN IHRER HAND<br />
Mit der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> App haben Sie Zugriff auf alle Neuigkeiten aus der<br />
<strong>Taxi</strong>welt. Wir versorgen Sie mit allem Wissenswerten und das topaktuell.<br />
Die Nachrichten sind in Deutsch, Englisch und Türkisch abrufbar. Die<br />
App gibt es zum kostenlosen Download für iOS und Android.
TAXI INTERNATIONAL<br />
LONDON<br />
Die Londoner Aufsichtsbehörde TfL verlängert die Genehmigung<br />
für Uber im Mai nur unter Auflagen für vier Monate. Scotland Yard<br />
beschwert sich, dass Uber Ermittlungen der Polizei gegen straffällige<br />
Fahrer behindert. Etwa 13 000 Uber-Fahrer bekamen nur mit<br />
gefälschten polizeilichen Führungszeugnissen ihren <strong>Taxi</strong>schein.<br />
Schließlich läuft Ubers temporäre Genehmigung für seinen größten<br />
europäischen Markt Ende September ab und wird nicht verlängert.<br />
Uber legt Widerspruch ein und darf damit bis zur Entscheidung<br />
in London weiter operieren. Khosrowshahi fliegt persönlich nach<br />
London, um sich für die Genehmigung einzusetzen. Eine Kampagne<br />
über die sozialen Medien und Beratungen bleiben bislang ohne<br />
Erfolg. Und so zieht Uber ein weiteres Mal vor Gericht. Als wäre<br />
nichts gewesen, kündigt das Unternehmen im gleichen Monat an,<br />
man wolle 175 Millionen Euro bereitstellen, um die britische Uber-<br />
Flotte auf elektrische Antriebe umzustellen. <br />
prh<br />
»Eines der<br />
dümmsten Geschäftsmodelle<br />
der Geschichte«<br />
Investmentbänker<br />
Hamish Douglas über Uber<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München und<br />
der ADAC Südbayern e.V.<br />
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02 Feb<br />
<strong>2018</strong><br />
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Mit Unterstützung des <strong>Taxi</strong>verband München TVM<br />
sowie der beiden Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
<strong>Taxi</strong> München eG und IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co KG
TAXI INTERNATIONAL<br />
UITPs neuer Generalsekretär Mezghani:<br />
„<strong>Taxi</strong> ist ein wesentliches Element<br />
im heutigen multimodalen Markt.“<br />
Etwa 100 Teilnehmer aus 23 Ländern hatten den Weg<br />
zur UITP-Konferenz nach London gefunden.<br />
WELTVERBAND HAT<br />
TAXIGEWERBE IM VISIER<br />
Warum hat der weltgrößte Verbund für öffentliche<br />
Verkehrsmittel plötzlich das <strong>Taxi</strong>gewerbe auf dem Zettel?<br />
Eine Konferenz in London gab die Antwort.<br />
<strong>Taxi</strong>s berühren viele öffentliche Politikfelder: Luftqualität,<br />
Staus, städtische und öffentliche Mobilität und die wirtschaftliche<br />
Eingliederung von Geringverdienern. Wir müssen<br />
auf einen einheitlichen strategischen Ansatz hinarbeiten.<br />
Dafür müssen wir wissen, was anderswo auf der Welt vor sich<br />
geht.“ Mohamed Mezghani, der neue Generalsekretär des weltgrößten<br />
ÖPNV-Verbundes UITP, lieferte mit diesen Worten die<br />
passende Erklärung, warum Anfang Dezember in London 100 Teilnehmer<br />
aus 23 Ländern den Weg zur Londoner<br />
»<strong>Taxi</strong> ist der<br />
Bereich, in dem<br />
die ganze Action<br />
stattfindet.«<br />
Jonathan Bray,<br />
Urban Transport UK<br />
Konferenz „Die Rolle des <strong>Taxi</strong>s in der Zukunft<br />
der digitalen urbanen Mobilität“ fanden. Aus<br />
Deutschland war auch BZP-Vorstandsmitglied<br />
Herwig Kollar vertreten.<br />
„<strong>Taxi</strong> ist ein wesentliches Element im heutigen<br />
multimodalen Markt. Manchmal ist es<br />
die einzige Verkehrsart, oft das ergänzende<br />
Glied. Jetzt, in der digitalen Revolution, denken<br />
neue Mitspieler und Städte über neue Mobilitätsoptionen<br />
nach“, führte Mezghani weiter<br />
aus.<br />
Die UITP-Plattform ist eine globale Arbeitsgruppe mit 40 Mitgliedern,<br />
bestehend aus Betreibern, Vermittlern und Behörden,<br />
die aktuell ihre Rolle im öffentlichen Verkehr stark erweitert: Vor<br />
der Konferenz kündigte sie neue Mitglieder für ihren speziellen<br />
Unterabschnitt „Digitale Plattformen“ an, der alles von Online-<br />
Reiseplanungsdiensten bis zu E-<strong>Taxi</strong>-Apps umfassen wird. Startmitglieder<br />
waren Uber, Grab, Ola und Russlands Yandex. Nun sind<br />
Door2Door, Citymapper, Moovel, Via, 99 und Upstream dazugekommen.<br />
Durch die Öffnung für diese neuen Plattformen möchte<br />
UITP sicherstellen, dass neue Anbieter und das traditionelle ÖPNV<br />
zusammenarbeiten.<br />
London war als Gastgeber genau die Stadt, in der ab 1. <strong>Januar</strong><br />
keine Dieseltaxis mehr zugelassen werden. In ein paar Jahren<br />
müssen Mietwagen auch auf sauberere Kraftstoffe umstellen. Das<br />
dürfte eine bereits begonnene Verschiebung von <strong>Taxi</strong> in Richtung<br />
Mietwagen sein und Uber noch weiter stärken. <strong>Taxi</strong>fahrten sind<br />
von 250 000 Fahrten pro Tag auf 110 000<br />
gesunken; Mietwagen-Beförderungen stiegen<br />
von 150 000 pro Tag auf 300000. Die Fahrpreise<br />
für <strong>Taxi</strong>fahrten sind gestiegen, aber das Einkommen<br />
ist gesunken. <strong>Taxi</strong>fahrten sind auch<br />
kürzer (2,9 bis 3,6 Meilen) und Mietwagen-<br />
Fahrten länger geworden (5,8 bis 8,8 Meilen).<br />
Nicht zuletzt durch solche Verschiebungen<br />
war die Hauptfrage in der nachfolgenden Diskussion:<br />
Ist eine Trennung zwischen <strong>Taxi</strong> und<br />
Mietwagen noch sinnvoll?<br />
Der norwegische Ökonom Jørgen Aarhaug erklärte, dass gleichzeitig<br />
verschiedene Entwicklungen stattfinden. Sammeltaxis und<br />
bedarfsgerecht eingesetzte Busse existieren parallel zu neuen<br />
Modellen wie Car-Sharing und einer Bündelung von Mobilitätsoptionen<br />
in „Mobility as a Service (MaaS)“. Alles wird taxiähnlicher.<br />
Neue Regulierungsrahmen sollten die Antwort darauf sein.<br />
Hinweis: Weitere Statements der UITP-Konferenz können Sie<br />
auf unserer Homepage nachlesen. Einfach im Suchfeld das Stichwort<br />
„UITP“ eingeben. <br />
wf<br />
FOTOS: Wim Faber<br />
30 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI
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TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />
31
GASTKOMMENTAR<br />
DAS TAXI UND DER<br />
DATENSCHUTZ<br />
Kürzlich sorgte der »Diebstahl« von<br />
Kundendaten bei Uber für Schlagzeilen.<br />
Bitte nicht wundern, aber das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
sollte dies als Weckruf verstehen.<br />
Vorfälle wie das Uber-Datenleck können jederzeit und überall<br />
passieren. Wer sich bisher weder mit der Sicherheit<br />
gespeicherter Kundendaten noch mit den bevorstehenden<br />
Änderungen im Datenschutzrecht befasst hat und stattdessen lieber<br />
abwartet, bis am 25. Mai <strong>2018</strong> die EU-Datenschutzgrundverordnung<br />
(DSGVO) wirksam wird, setzt sowohl die eigene als auch<br />
die Existenz des Unternehmens und der Mitarbeiter aufs Spiel.<br />
DATENSCHUTZRECHTLICHE VERSTÖSSE<br />
WERDEN TEUER<br />
Die DSGVO sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu 20 Millionen<br />
Euro oder vier Prozent des weltweit erzielten Umsatzes des<br />
Vorjahres vor. Entscheidend ist der höhere Betrag und<br />
das Abmahnrisiko ist nicht zu unterschätzen. Da sich<br />
mit Abmahnungen trefflich Geld verdienen lässt, kann<br />
davon ausgegangen werden, dass mancherorts bereits<br />
intensive Vorbereitungen getroffen werden.<br />
Dabei ist grundsätzlich zu beachten: Das Verbot<br />
mit Erlaubnisvorbehalt bleibt ebenso bestehen wie<br />
die Grundsätze der Datenvermeidung und -sparsamkeit,<br />
der Zweckbindung oder der Transparenz. Sofern<br />
nicht ein berechtigtes Interesse besteht oder eine<br />
Erforderlichkeit nachgewiesen werden kann, sollte die<br />
Datenverarbeitung eher zurückhaltend erfolgen und –<br />
sofern gesetzlich nicht anders bestimmt – möglichst<br />
nur mit Einwilligung des Betroffenen. Wer Apps oder<br />
Webdienste einsetzt, sollte darauf achten, dass diese<br />
„datenschutzfreundlich“ eingestellt sind. Ein Aspekt<br />
ist, dass die Voreinstellungen die Datenverarbeitung auf ein<br />
Minimum beschränken und darüber hinausgehende Umfänge die<br />
gesonderte Einwilligung des Betroffenen erfordern. Derjenige,<br />
dessen Daten gespeichert und verarbeitet werden, kann die<br />
He rausgabe einer Datenkopie in maschinenlesbarem Format, die<br />
Berichtigung, aber auch die Löschung der Daten verlangen. Die<br />
Daten sind ohnehin zu löschen, wenn sich der Zweck der Speicherung<br />
erledigt hat.<br />
Um auf den 25. Mai <strong>2018</strong> gut vorbereitet zu sein, sind einige<br />
Schritte zu erledigen, die „so nebenbei“ und ohne Fachkunde<br />
kaum zu bewerkstelligen sind. So ist zum Beispiel festzustellen,<br />
wo und auf welche Weise Daten erhoben und verarbeitet werden<br />
und wo gegebenenfalls Lücken und Mängel bestehen. Das gilt<br />
nicht nur für die elektronische Datenverarbeitung im Betrieb und<br />
bei Auftragsdatenverarbeitern, sondern auch für Formulare und<br />
Einwilligungserklärungen.<br />
Die Prüfung sollte nicht nur das eigene Unternehmen, sondern<br />
auch externe Dienstleister berücksichtigen. Wer Dienste nutzt,<br />
bei denen die Daten in die USA übertragen werden, sollte<br />
darauf achten, dass das Unternehmen unter dem sogenannten<br />
„Privacy Shield“ agiert. Bestehende Verträge<br />
sollten an die neue Rechtslage angepasst und<br />
entsprechende Erklärungen und Nachweise angefordert<br />
werden. Wenn diese nicht geliefert werden<br />
können, sollte die Kooperation mit dem Dienstleister<br />
überdacht werden.<br />
Das im Rahmen der Bestandsaufnahme erstellte<br />
Verzeichnis kann nicht nur als Grundlage für das<br />
Datenmanagementsystem, sondern auch für die<br />
Datenschutz-Folgeabschätzung dienen.<br />
Wenn es zu einer Datenpanne gekommen ist, ist die<br />
zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden<br />
zu informieren. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />
besteht die Informationspflicht auch gegenüber<br />
den Betroffenen.<br />
Diese Kurzdarstellung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
soll in erster Linie sensibilisieren und auf die<br />
Risiken der bevorstehenden Änderung des Datenschutzrechts<br />
hinweisen. Wer diese umfassend ausschließen will, dürfte bei<br />
der Analyse der existierenden Prozesse und der Erstellung eines<br />
Datenschutzkonzeptes um die Hinzuziehung eines Datenschutzexperten,<br />
der im Idealfall auch die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten<br />
übernehmen kann, kaum umhinkommen. <br />
Dr. Wolf-Henning Hammer, Kanzlei Voigt, www. kanzlei-voigt.de<br />
GRAFIKEN: Raufeld Medien<br />
32<br />
DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI
GASTKOMMENTAR<br />
JAAA NEIN<br />
ALLES EINE UNENDLICHE<br />
GESCHICHTE, ODER WAS?<br />
Eine Stadt in Rheinland-Pfalz verwirrt mit höchst unterschiedlichen<br />
Ankündigungen das dortige <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />
FOTOS: Fotolia/ pathdoc, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Ludwigshafen am Rhein ist eine Industriestadt<br />
mit Rheinblick, großem Chemiewerk<br />
und rühriger Verwaltung<br />
im Bereich des Personenbeförderungsrechts.<br />
Jahrelang wurden dort Prozesse und<br />
Gerichtsverfahren über zusätzliche <strong>Taxi</strong>genehmigungen<br />
geführt, Gutachten beauftragt<br />
und zuletzt sogar strenge Plausibilitätsprüfungen<br />
und die Durchsetzung insika-abhängiger<br />
Taxameterlösungen angekündigt. Streit<br />
und Diskussionen mit dem Gewerbe sind<br />
sozusagen dort Programm.<br />
Dabei erschien Ludwigshafen, von außen<br />
aus der Sichtweise eines <strong>Taxi</strong>unternehmers<br />
betrachtet, als zumindest paradiesähnlicher<br />
<strong>Taxi</strong>standort: Umsatzvolumina weit über<br />
Bundesdurchschnitt, völlig plausible Datenangaben<br />
durch die Unternehmen im Verfahren<br />
der Datenerhebung, aber auch eine gute<br />
Auslastung der Betriebe, die ein Auskommen<br />
erlaubt, das in weiten Teilen der Republik<br />
seinesgleichen suchte.<br />
Nun aber soll alles anders werden: Riet das<br />
Gutachterunternehmen noch im Dezember<br />
2016 von der Freigabe der höchstzulässigen<br />
Genehmigungsanzahl von 81 Konzessionen<br />
ab, so ist nun der Paradigmenwechsel seitens<br />
der Behörde vollzogen worden.<br />
Just jene Verwaltung, die noch im Dezember<br />
2016 für den Erhalt der Höchstanzahl<br />
an <strong>Taxi</strong>s i. S. v. § 13 Abs. 4 PBefG vor dem<br />
Oberverwaltungsgericht heftig stritt, geht<br />
nun „zurück auf Los“ und verkündet stolz,<br />
es nunmehr nach dem „Hamburger Modell“<br />
versuchen zu wollen. Die Begründung hierzu<br />
klingt geradezu bestechend simpel, schließlich<br />
diskutiere man ja Gesetzesänderungen,<br />
die den strengen Ordnungsrahmen des<br />
PBefG aufheben sollen. Der Protest der örtlichen<br />
<strong>Taxi</strong>betriebe gegen diese Vorgehensweise<br />
war noch nicht verhallt, da gab es die<br />
nächste Kehrtwende: Zwar werde das Gutachter-Unternehmen<br />
künftig, sozusagen als<br />
Verwaltungshelfer, im Rahmen der Verlängerung<br />
oder Erneuerung der Genehmigung<br />
die Plausibilität prüfen, eine Freigabe der<br />
Konzessionen insgesamt wolle man jedoch<br />
nicht in Aussicht stellen.<br />
UMKEHR VON DER KEHRTWENDE<br />
Also wieder eine Kehrtwende, oder wie?<br />
Genau zwei Wochen später – anlässlich eines<br />
weiteren Rechtsstreits der Verwaltungsbehörde<br />
– die erneute Umkehr: Auf die Frage<br />
des Gerichts, ob künftig an einer Begrenzung<br />
der Höchstanzahl festgehalten werde oder<br />
nicht, wurde seitens der städtischen Rechtsvertreterin<br />
die Freigabe der Höchstanzahl<br />
der Konzessionen mitgeteilt. In öffentlicher<br />
Verhandlung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht<br />
Neustadt (Az.: 3 K 307/16).<br />
Warum veröffentlicht dann aber zwei<br />
Tage später die Stadtverwaltung eine Pressemitteilung,<br />
die gerade diesen Umstand<br />
negierte? Dass man da leicht den Überblick<br />
verlieren kann, ist mehr als verständlich.<br />
Dass <strong>Taxi</strong>unternehmen sich zu Recht über<br />
solcherlei Vorgehen empören, ist ebenfalls<br />
mehr als verständlich, und ob dies Rechtsfrieden<br />
schafft, mehr als fraglich. Unternehmen<br />
brauchen vor allem verlässliche<br />
Bedingungen. Um Planungssicherheit zu<br />
erlangen, ihre Disposition in finanzieller Hinsicht<br />
vorherzusehen und ihren Mitarbeitern<br />
verlässlicher Arbeitgeber zu sein. Auch um<br />
plausible Betriebsergebnisse zu produzieren<br />
und vor allem, um den gesetzlichen Auftrag<br />
als Ergänzung zum ÖPNV zu erfüllen.<br />
Da ist der Versuch als Methode grundsätzlich<br />
unangebracht, ständiges Hin und<br />
Her fehl am Platz und ein Spekulieren über<br />
eine geänderte Gesetzeslage in der Zukunft<br />
falsch. Verlässliches Verwaltungshandeln<br />
setzt die Umsetzung geltender Vorschriften<br />
voraus, nicht aber einen vorauseilenden<br />
Gehorsam.<br />
Ansonsten wird die „Prozessgeschichte“<br />
in Ludwigshafen tatsächlich zur unendlichen<br />
Geschichte. <br />
au<br />
Axel Ulmer ist ausgebildeter Volljurist mit Schwerpunkt<br />
Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert als<br />
Unternehmensberater für die Ulmer Consulting<br />
UG in Kaiserslautern.<br />
TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />
33
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Klare Worte gegen Uber<br />
TAXI IN ALLEN<br />
ZEITUNGEN<br />
Hohe Medienpräsenz<br />
NMONTAGE: Stanislav Statsenko<br />
Ein kurzer Überblick über die Themen<br />
der aktuellen Regionalausgaben<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München und <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin.<br />
Die Dezember-Ausgabe der <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> München ist dieses Mal ein<br />
monothematisches Sonderheft zur<br />
<strong>Taxi</strong>-Demo „Gegen Uber & Clones“ in München.<br />
Rund 1.400 <strong>Taxi</strong>s und damit mehr als<br />
ein Drittel aller <strong>Taxi</strong>s standen Ende Oktober<br />
vierspurig auf 1,5 Kilometern Länge<br />
auf Münchens Prachtstraßen, der Ludwigund<br />
Leopoldstraße. Die Redaktion wirft in<br />
der München-Ausgabe einen ausgiebigen<br />
Blick hinter die Kulissen und zeigt, was<br />
für eine erfolgreiche Demo alles wichtig<br />
ist. Die politischen Forderungen des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
waren eindeutig: Bewahrt das<br />
Personenbeförderungsgesetz als Verbraucherschutzgesetz.<br />
Dies bekräftigten auch zwei prominente<br />
Redner während der Schlusskundgebung.<br />
Münchens Alt-Oberbürgermeister<br />
Christian Ude sowie der Landtagsabgeordnete<br />
und verkehrspolitische Sprecher der<br />
Grünen, Markus Ganserer, sprachen zu<br />
den versammelten Kollegen. Als dritter<br />
Redner sprach Franz Schütz, Gewerkschaftssekretär<br />
im Fachbereich Verkehr<br />
bei ver.di München. Diese starken Stellungnahmen<br />
können Sie ebenfalls in der<br />
Ausgabe nachlesen. Wir blicken in dem<br />
Magazin aber auch in die Zukunft. Welche<br />
Maßnahmen sind nun nötig, welche<br />
Gespräche, welche Aktionen? Wie nimmt<br />
man den Rückenwind des längsten und lautesten<br />
<strong>Taxi</strong>konvois aller Zeiten mit? Die<br />
Stadt München fördert seit September die<br />
Anschaffung von Elektrotaxis. Berlin hat<br />
ähnliches im Dezember beschlossen. Förderfähig<br />
sind auch Wasserstoff-Antriebe.<br />
Wir haben einen Toyota Mirai getestet und<br />
stellen das Fahrzeug sowohl in der <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> Regionalausgabe von München als<br />
auch in der von Berlin vor.<br />
LEIDIGES BER-THEMA<br />
Die aktuelle Berliner Ausgabe widmet sich<br />
außerdem der leidigen BER-Thematik. Die<br />
Tagespresse berichtet mittlerweile regelmäßig<br />
über die Sondierungsgespräche<br />
zwischen dem Berliner Staatssekretär<br />
Kirchner mit seinem brandenburgischen<br />
Kollegen. Es muss eine Lösung gefunden<br />
werden, die für den Kunden eine jederzeitige<br />
<strong>Taxi</strong>verfügbarkeit bei gleichzeitiger<br />
bestmöglicher Qualität verspricht.<br />
Unser Berliner Redakteur hat sich auf<br />
den Weg nach München und Wien gemacht<br />
und ist dort auf zwei höchst unterschiedliche<br />
Ansätze gestoßen, wie man Laderechte<br />
für <strong>Taxi</strong>s an Flughäfen definieren kann,<br />
die außerhalb des Stadtgebiets liegen. Wir<br />
haben diese Erfahrungswerte in unseren<br />
Bericht über die aktuellen Lösungsansätze<br />
zum BER einfließen lassen. <br />
nu<br />
IMPRESSUM<br />
Verlag<br />
taxi-times Verlags GmbH<br />
Frankfurter Ring 193 a<br />
80807 München, Deutschland<br />
Telefon: +49 (0)89/14838791,<br />
Fax: +49 (0)89/14838789<br />
E-Mail: info@taxi-times.taxi,<br />
Internet: www.taxi-times.taxi<br />
Geschäftsführung: Jürgen Hartmann<br />
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UST-ID: DE293535109<br />
Handelsregister: Amtsgericht München<br />
HRB 209524<br />
Redaktion (redaktion@taxi-times.taxi)<br />
Simon Günnewig (sg),<br />
Jürgen Hartmann (jh, V.i.S.d.P.),<br />
Philipp Rohde (prh), Nicola Urban (nu)<br />
Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />
Wim Faber (wf), RA Dr. Hammer;<br />
Wilfried Hochfeld (wh); Axel Ulmer (au)<br />
Grafik & Produktion<br />
Katja Stellert (Artdirektion),<br />
Martina Jacob, Iris Lutterjohann<br />
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Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin<br />
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Druck<br />
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Przemysłowa 5, 68-200 Żary, Polen<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> erscheint<br />
seit 2016<br />
Erscheinungsweise 6 x pro Jahr<br />
Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35 €<br />
ISSN-Nr.: 2367-3834<br />
Weitere <strong>Taxi</strong>-Magazine aus dem <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong> Verlag:<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München<br />
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immer auch mit einem Blick auf die internationale <strong>Taxi</strong>-Szene. Was machen die anders,<br />
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unsere Redakteure stammen größtenteils selbst aus der <strong>Taxi</strong>branche – informieren wir<br />
stets mit dem Blickwinkel aus dem Gewerbe für das Gewerbe. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> zeigt, wie auf<br />
die großen Veränderungen und auf politisch motivierte Gesetzesregelungen reagiert<br />
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Es wird Zeit, sich bei der Suche nach Lösungen untereinander zu vernetzen, es wird<br />
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oder per Telefon:<br />
info@taxi-times.taxi<br />
+49 89 148 387 89<br />
+49 89 148 387 92<br />
35,- EURO<br />
6 Ausgaben inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und inklusive Versandkosten.
www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/taxigewerbe<br />
Die richtige Größe<br />
für größte Ansprüche.<br />
Einer wie keiner: der Caravelle als <strong>Taxi</strong><br />
mit viel Platz für bis zu 8 Fahrgäste plus Gepäck.<br />
Hier passt einfach alles. Mit besonders viel Platz im Fahrgast- und Kofferraum ist der Caravelle<br />
selbst unter den Großraum-<strong>Taxi</strong>s eine echte Größe. Zwei Radstände und bis zu 20 verschiedene<br />
Sitzpakete bieten die Möglichkeit, ihn genau Ihren Bedürfnissen anzupassen. Dank optionaler<br />
Easy-Entry-Sitze und großer Schiebetür wird das Einsteigen auch in den hinteren Reihen zum<br />
Kinderspiel. Zusätzlich zu den neuesten Sicherheits- und Fahrerassistenz systemen können Sie<br />
auf Wunsch viele weitere Ausstattungskomponenten wählen. Mehr Informationen zum Thema<br />
<strong>Taxi</strong> auf www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/taxigewerbe<br />
Abbildung zeigt Sonder- und Spezialausstattung gegen Mehrpreis.