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Taxi Times DACH - Januar 2018

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DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> 4,80 €<br />

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D – A – CH<br />

Gebrauchtfahrzeug<br />

werkseitiges <strong>Taxi</strong>paket<br />

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ohne <strong>Taxi</strong>paket<br />

Adapter ohne<br />

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Intax-<strong>Taxi</strong>paket<br />

Volvo-Sonderlösung<br />

KEINE VERBESSERUNG NACH DER<br />

ÄNDERUNGSVERORDNUNG<br />

DIE EICH­<br />

VERHINDERER<br />

Schranke am Bahnhof<br />

SALZBURGER<br />

FRIEDENSBEMÜHUNGEN<br />

China-Modell BYD am <strong>Taxi</strong>stand<br />

ASIATISCHE ELEKTRO-<br />

ERFAHRUNGEN<br />

Uber-Skandale am laufenden Band<br />

INTERNATIONALE<br />

KRIMINALISIERUNG


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Viel Platz für viele.<br />

Und vieles.<br />

Besonders für Sie. Der Touran als <strong>Taxi</strong>.<br />

Mit variablem Raumkonzept.<br />

Der Touran bietet mit seinen optionalen sieben Sitzplätzen nicht nur viel Platz –<br />

sondern auch reichlich Komfort und Flexibilität. So bringen Sie neben Ihren Fahrgästen<br />

dank im Handumdrehen umklappbarer Rücksitze auch größere Gegenstände<br />

problemlos ans Ziel. Und falls die Fahrgäste mal ein wenig kleiner sein sollten, hat der<br />

Touran auch hier eine Lösung parat: mit zwei optional integrierten Kindersitzen.<br />

Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.


INHALT<br />

UNSERE ZUKUNFT IST<br />

DIE MENSCHLICHKEIT<br />

Was für ein Jahr! Wenn mir einer<br />

im <strong>Januar</strong> 2017 gesagt hätte, womit<br />

wir als <strong>Taxi</strong>gewerbe in den nächsten<br />

zwölf Monaten konfrontiert<br />

werden würden, den hätte ich als<br />

Fantasten mit Hang zur Schwarzmalerei<br />

bezeichnet.<br />

Wer hätte sich ernsthaft vorstellen können, dass eine Ortskundeprüfung<br />

für Mietwagenfahrer so einfach abgeschafft werden kann?<br />

Wer hätte es für möglich gehalten, dass ein Unternehmen Monat<br />

für Monat krimineller agiert und es trotzdem immer noch genügend<br />

demokratisch gewählte Volksvertreter gibt, die sich von dessen<br />

Lobbyarbeit beeinflussen lassen? Wer hätte auch nur einen<br />

Gedanken daran verschwendet, dass eine kleine Gruppe von „Nicht-<br />

Experten“ unbemerkt vom <strong>Taxi</strong>gewerbe (und ohne Nachfrage beim<br />

<strong>Taxi</strong> gewerbe) eine „Modernisierung der personenbeförderungsrechtlichen<br />

Vorschriften“ erarbeiten könnte, deren Umsetzung die<br />

Branche mit einem Schlag vernichtet hätte?<br />

Letzteres geschah im September und hätte fast – ähnlich hintenrum<br />

wie die Abschaffung der Ortskunde – den Weg ins Parlament<br />

gefunden. Warum man diese absurden Pläne gerade noch abwenden<br />

konnte, zeigen wir ab Seite 12. Warum sich die Jahresbilanz des<br />

US-Vermittlers Uber wie ein Handbuch der Kriminalistik liest, ab<br />

Seite 26. Und gleich auf Seite 4 gewinnt man den Eindruck, dass<br />

mytaxi, die sich so gerne als Partner des <strong>Taxi</strong>gewerbes darstellen,<br />

mit ihren marktbeherrschenden Zielen und rechtsmoralischen<br />

Ansprüchen kaum besser als Uber sind.<br />

Personenbeförderung auf digitaler Basis können mittlerweile viele.<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe kann auch digital. Es kann aber auch persönlich,<br />

es kann menschlich, es hat genau die soziale Kompetenz, die für den<br />

Bereich der individualisierten Mobilität unverzichtbar ist. Das ist<br />

und bleibt das Alleinstellungsmerkmal der Branche mit dem gelben<br />

Dachzeichen. Ich wünsche mir für dieses Jahr, dass wir davon alle<br />

kurzsichtigen Digitalfetischisten überzeugen können.<br />

Vielleicht geht dann <strong>2018</strong> im Rückblick als das Jahr in die Geschichte<br />

ein, in dem weitsichtige Politiker die gesetzgeberischen Weichenstellungen<br />

für eine sozial- und gesellschaftspolitisch ausgewogene<br />

Personenbeförderung gelegt haben.<br />

INHALT<br />

WETTBEWERB<br />

4 David gegen Goliath: <strong>Taxi</strong>ruf Köln und mytaxi<br />

TITELSTORY: EICHGESETZ<br />

6 Die Fahrzeughersteller sind die Eichverhinderer<br />

GEWERBEPOLITIK<br />

8 Das politische Gehör des GVN<br />

10 Der kritische Rückblick des LTV<br />

12 Das beherzte Eingreifen gegen absurde <strong>Taxi</strong>pläne<br />

SCHWEIZ + ÖSTERREICH<br />

15 Teures Urteil für <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

16 Kompromiss am Salzburger Bahnhof<br />

TAXI-SHARING<br />

19 Das geteilte <strong>Taxi</strong> ist die neue Herausforderung<br />

ANTRIEB<br />

21 Messe Hypermotion zeigt neue <strong>Taxi</strong>-Konkurrenz<br />

22 Elektro-<strong>Taxi</strong> BYD ist schlicht und praxistauglich<br />

TAXI INTERNATIONAL<br />

26 Ubers kriminelle Energie im Jahresrückblick<br />

30 Internationaler ÖPNV-Verbund integriert das <strong>Taxi</strong><br />

GASTKOMMENTAR<br />

32 Vorbereitung auf die EU-Datenschutzverordnung<br />

33 Das Verwirrspiel der Ludwigshafener Behörde<br />

34 Impressum<br />

Jürgen Hartmann (Chefredakteur)<br />

Berlin<br />

KFZ-Teile Discount<br />

für <strong>Taxi</strong>betriebe<br />

FOTO: Fotolia / Dusanka Visnjican<br />

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TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />

3


WETTBEWERB<br />

GOLIATH MYTAXI:<br />

DIE WAHREN ZIELE UNTER DAIMLERS STERN<br />

Für wen fahren und<br />

werben wir da eigentlich?<br />

David gegen Goliath, Teil 1:<br />

Warum drängt Daimler auf den Markt der <strong>Taxi</strong>-Vermittlung, wenn<br />

der Verkauf von <strong>Taxi</strong>s mit dem Stern auf der Haube jahrzehntelang<br />

ein sicheres Geschäft war? Die Antwort sollte wachrütteln.<br />

Wenn jemand ein Interview gibt,<br />

so ist es üblich, das fertige<br />

Interview vor der Veröffentlichung<br />

von Zitaten dem Urheber zur Kon trolle<br />

vorzulegen. Manchmal streicht auch die Presseabteilung<br />

eines Konzerns Passagen, denn<br />

es geht hier um viel Geld. Doch das Magazin<br />

„t3n“ machte das nicht, nachdem es mytaxi-<br />

Geschäftsführer Andrew Pinnington interviewt<br />

hatte. Die Aussagen des Briten sind also<br />

„ungeschönt“ und deshalb umso bemerkenswerter.<br />

Das Ergebnis lässt aufhorchen.<br />

In erster Linie gehe es der Konzernmutter<br />

Daimler vor allem um das strategisch<br />

wichtige Ziel, sich Marktanteile beim Autonomen<br />

Fahren und die Bindung von Kunden<br />

an die Fahrroboter der Zukunft zu sichern.<br />

Insgesamt sei man mit mytaxi im „Investitions-Modus“,<br />

in dem Profitabilität hinter<br />

dem Wachstum zurückstehen müsste.<br />

Dabei müsse man besonders im außereuropäischen<br />

Ausland aggressiv wachsen.<br />

Deutschland hingegen sei wie Großbritannien<br />

ein „reifer“ Markt, der auch aufgrund<br />

seiner Regulierungen nur langsames<br />

Wachstum zulasse. Hier werde man weniger<br />

aggressiv vorgehen als zum Beispiel in<br />

Polen, wo mytaxi auch bereits das geteilte<br />

<strong>Taxi</strong> (Pooling) anbietet. Bis man in Deutschland<br />

das Pooling anbieten könne, würde es<br />

noch ein bisschen dauern, stellte Pinnington<br />

Mitte November fest. Keine zwei<br />

Wochen später gab das Unternehmen den<br />

Pooling-Start in Hamburg bekannt (siehe<br />

Seite 18), gekoppelt mit dem Versprechen,<br />

dass man den Kunden auch dann 50 Prozent<br />

Nachlass gewähre, wenn keine geteilte<br />

Fahrt zustande käme. Rabattaktionen im<br />

Kampf um den Kunden seien in Deutschland<br />

„relativ teuer“, gibt Pinnington gegenüber<br />

„t3n“ zu Protokoll.<br />

»Noch setzen<br />

wir auf die gute<br />

Zusammenarbeit<br />

mit dem <strong>Taxi</strong>.«<br />

Andrew Pinnington<br />

Bislang sei mytaxi hauptsächlich in Ballungsräumen<br />

vertreten und Pinnington<br />

erwartet, dass sich das nur langsam ändern<br />

wird, wenn Robotertaxis sich ausbreiten und<br />

kostengünstiger sind. Das sei eher in 20 als<br />

in 10 Jahren der Fall, schätzt der Brite ein.<br />

Er weicht damit von der Ankündigung aus<br />

der Konzernzentrale, <strong>Taxi</strong>fahrer schon in<br />

wenigen Jahren ersetzen zu können, ab. Bis<br />

dahin setze man noch auf die Zusammenarbeit<br />

mit dem „traditionellen <strong>Taxi</strong>“, das<br />

einen guten Job mache.<br />

KAMPF UM MARKTANTEILE IM<br />

AUSLAND<br />

Der Daimler-Konzern strebt seit Längerem<br />

ganz offiziell an, der weltweit führende<br />

Anbieter sogenannter „Mobilitätsdienstleistungen“<br />

zu werden. Solche Bestrebungen<br />

sind erst der Anfang der Reise zum Autonomen<br />

Fahren. Wachstumsmärkte seien<br />

Singapur, aber auch Nord- und Südamerika,<br />

wo mytaxi – laut Aussage Pinningtons –<br />

bereits durch Beteiligungen präsent sei.<br />

Dort, auf weniger regulierten Märkten,<br />

würden sich Car-Pooling und Robotertaxis<br />

eher durchsetzen als in Deutschland.<br />

Aber damit nicht genug. Mit Dutzenden<br />

Beteiligungen an Start-ups und Technologie-Schmieden<br />

geht es ganz klar in Richtung<br />

Automatisierung des Transportwesens.<br />

Ob sich die Beschäftigten im <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

wegen den Robotertaxis Sorgen machen<br />

müssen? Andrew Pinnington antwortet<br />

geschickt: „Ich glaube, es wird immer noch<br />

eine Menge Beschäftigung geben, wenn es<br />

so weit ist. Die Art des Jobs wird sich nur<br />

verändern.“ Seiner Meinung nach wird es<br />

einen Bedarf geben an Servicekräften, die<br />

die Fahrten begleiten und optional buchbar<br />

sind. <br />

prh<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Fotolia / leremy<br />

4 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


WETTBEWERB<br />

DAVID TAXIRUF KÖLN:<br />

DER NIMMERMÜDE WETTBEWERBSHÜTER<br />

Die Kölner <strong>Taxi</strong>genossenschaft zeigt<br />

mytaxi regelmäßig die rechtlichen Grenzen auf.<br />

David gegen Goliath, Teil 2:<br />

Warum werden beim Kampf um Marktanteile regelmäßig die Grenzen<br />

des Erlaubten überschritten? Köln beweist mit jedem gewonnenen<br />

Verfahren: mytaxi hat eine ähnliche Rechtsmoral wie Uber.<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Als mytaxi letztes Jahr seine 50-%-<br />

Rabattaktionen startete, gab es<br />

seitens des BZP und zahlreicher<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen Proteste und juristische Verfahren,<br />

bei denen die Richter mehrheitlich<br />

die Preisnachlässe als Verstoß gegen das<br />

Wettbewerbsrecht beurteilten. mytaxi hielt<br />

sich einige Monate daran und gab dem Kind<br />

dann einen neuen Namen. Fortan nannte<br />

man die Vergünstigungen „Gutschein-Aktionen“<br />

und wandte den Trick an, dass der<br />

Kunde diese auch bei <strong>Taxi</strong>s, die nicht mit<br />

der mytaxi-App bezahlen, anwenden könne.<br />

Natürlich musste trotz allem vorher die<br />

mytaxi-App heruntergeladen worden und<br />

eine Kreditkartenzahlung hinterlegt sein.<br />

GRUSEL-GUTSCHEINE<br />

Die erste Gutschein-Aktion galt noch in<br />

allen 23 Städten, in denen mytaxi aktiv<br />

ist – doch eine Stadt wehrte sich: Der Kölner<br />

<strong>Taxi</strong>ruf hat auch dagegen per einstweiliger<br />

Verfügung auf Unterlassung geklagt<br />

und vor Gericht recht bekommen. Weil das<br />

aber nur für Köln galt und die anderen <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

das so klaglos hingenommen<br />

haben, gibt es seitdem in den verbliebenen<br />

22 Städten in Deutschland Gutschein-Aktionen<br />

in der Dauerschleife. Sommer, Ferien,<br />

Stephen-King-Gruselfilm, Wahlsonntag,<br />

Halloween, Advent etc. Wer unter diesem<br />

Motto <strong>Taxi</strong> fährt und per Kreditkarte<br />

bezahlt, bekommt 15 Euro wieder gutgeschrieben.<br />

Bei einer Fahrt über 20 Euro sind<br />

das 75 Prozent Rabatt. Fahrten zu 15 Euro<br />

und weniger werden sogar geschenkt.<br />

Doch damit nicht genug. Um im Bereich<br />

der Businesskunden den Zentralen Marktanteile<br />

abzuknöpfen, wurde ein Deal mit der<br />

Lufthansa-Tochter Miles & More verabredet.<br />

mytaxi versprach den Kunden Meilen für das<br />

Vielfliegerprogramm der Lufthansa. Je umgesetztem<br />

Euro sollte eine Meile gutgeschrieben<br />

werden und zusätzlich eine halbe Meile bei<br />

Bezahlung mit der Kreditkarte von Miles &<br />

More. Zusätzlich galt eine Sonderaktion vom<br />

20. Oktober bis 31. Dezember 2017, bei der für<br />

jede Fahrt vom Flughafen Köln/Bonn nach<br />

Köln eine Gutschrift von 250 Meilen winkte,<br />

wenn mit der mytaxi-App bezahlt würde.<br />

Dagegen wehrte sich – abermals – der<br />

Kölner <strong>Taxi</strong>ruf. Und er bekam wieder recht.<br />

Das Landgericht Köln untersagte Ende<br />

November sowohl mytaxi als auch der Lufthansa<br />

unter Strafandrohung die Rabatte.<br />

Die Dauerfehde zwischen mytaxi und<br />

der Kölner <strong>Taxi</strong>zentrale war damit aber<br />

noch nicht beendet. Es folgte eine weitere<br />

Unterlassungserklärung wegen Wettbewerbsverzerrung.<br />

Diesmal eine, bei der<br />

Kunden nicht in Form von Rabatten profitieren,<br />

sondern eine, bei der Fahrgäste in<br />

ungünstigen Fällen sogar einen höheren<br />

Fahrpreis zahlen müssen, als es der örtliche<br />

<strong>Taxi</strong>tarif eigentlich vorschreibt.<br />

Konkret geht es bei dieser Auseinandersetzung<br />

um die Vermittlungspraxis der<br />

Daimler-Tochter, Beförderungsanfragen von<br />

Kunden an auswärtige <strong>Taxi</strong>fahrer weiterzugeben.<br />

Wenn sich beispielsweise ein <strong>Taxi</strong> aus<br />

Bonn oder Leverkusen auf Kölner Gebiet<br />

befindet, kann dessen mytaxi-Fahrer den<br />

Auftrag vermittelt bekommen. Er führt dann<br />

eventuell eine Fahrt im Kölner Stadtgebiet<br />

aus, bei der allerdings der <strong>Taxi</strong>tarif aus<br />

Leverkusen oder Bonn berechnet wird.<br />

HÖHERER FAHRPREIS, MEHR<br />

PROVISION<br />

„Dieses Handeln von mytaxi birgt die Gefahr<br />

in sich, dass Fahrten von <strong>Taxi</strong>fahrern durchgeführt<br />

werden, die einer viel höheren als<br />

der Kölner <strong>Taxi</strong>tarifordnung unterliegen.<br />

Das würde für den Kunden, der das im Zweifel<br />

nicht weiß, einen monetären Schaden<br />

bedeuten, ohne dass er das überhaupt<br />

merkt“, argumentiert <strong>Taxi</strong>ruf-Vorstandssprecher<br />

Aleksandar Dragicevic. Von dem<br />

zu hohen Entgelt kassiere mytaxi dann eine<br />

ebenfalls zu hohe prozentuale Provision und<br />

partizipiere auf diese Weise auch noch selbst<br />

an den Beiträgen, die der Kunde zu Unrecht<br />

zu viel bezahlt habe. <br />

jh<br />

TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />

5


Gebrauchtfahrzeug<br />

werkseitiges <strong>Taxi</strong>paket<br />

Mercedes-Sonderlösung<br />

BMW mit Adapter<br />

ohne <strong>Taxi</strong>paket<br />

Adapter ohne<br />

Zertifizierung<br />

Intax-<strong>Taxi</strong>paket<br />

Volvo-Sonderlösung<br />

DIE EICHVERHINDERER<br />

Der Paragrafendschungel schlägt zurück. Obwohl von der Politik<br />

vor allem für den Bereich der E-Fahrzeuge versprochen, ist<br />

die freie <strong>Taxi</strong>-Wahl immer noch nicht möglich. Was läuft da schief?<br />

Es begann alles mit einem großen<br />

Presserummel nach der zweiten Veränderung<br />

der Eichverordnung, als<br />

Brigitte Zypries medienwirksam verkündete:<br />

„Damit können E-Autos, die vom Hersteller<br />

nicht in der <strong>Taxi</strong>-Variante angeboten werden,<br />

leichter zu E-<strong>Taxi</strong>s nachgerüstet werden. Das<br />

bringt die Elektromobilität auf unseren Straßen<br />

voran und hilft, die Schadstoffbelastung<br />

in den Städten zu verringern.“<br />

Diese Aussage wurde Anfang September<br />

drei Wochen vor der Bundestagswahl<br />

gemacht und war – aus heutiger Sicht<br />

betrachtet – wohl nichts als plumpe Wahlkampfrhetorik.<br />

Tatsache ist, dass die Änderungsverordnung<br />

das E-<strong>Taxi</strong> nicht gefördert<br />

hat, denn es gibt bei der eichrechtlichen<br />

Zulassung keinen Unterschied zwischen<br />

Verbrenner-<strong>Taxi</strong> und E-<strong>Taxi</strong>. Somit hat bis<br />

heute noch kein neu zugelassenes <strong>Taxi</strong> von<br />

der Neuregelung profitiert. Die Suche nach<br />

dem Fehler im System ist wie die Suche<br />

nach einer Nadel im Heuhaufen.<br />

Bis ein Fahrzeug als <strong>Taxi</strong> auf der Straße<br />

ist, sind derzeit viele Beteiligte involviert:<br />

das Eichamt, die Physikalisch-Technischen<br />

Bundesanstalt (PTB) sowie der klassische<br />

<strong>Taxi</strong>umrüster, der sich um die Taxametervorbereitung<br />

und den Einbau der <strong>Taxi</strong>-<br />

Alarmanlage kümmert. Dann der<br />

Autohersteller, der mit einer Konformitätsbescheinigung<br />

das Wegstreckensignal absichern<br />

muss und somit auch eine Umrüstung<br />

erst ermöglicht.<br />

Vor allen Dingen Letzteres ist immer<br />

noch entscheidend. Daran hat auch die am<br />

10. August verabschiedete zweite Veränderung<br />

der Eichverordnung nicht direkt etwas<br />

geändert. Neu ist nur, dass jetzt ein Wegstreckensignalgeber<br />

in der Mess- und Eichverordnung<br />

als Teilgerät definiert ist.<br />

MEHR SPIELRAUM<br />

Theoretisch ist das ein Zeichen für die Einsicht,<br />

dass den Umrüstern mit der zusätzlichen<br />

Verwendung eines Impulsgebers mehr<br />

Spielraum zugestanden werden muss. Die<br />

Politik hat das direkt als Liberalisierung des<br />

Eichrechts gefeiert und zugleich das E-<strong>Taxi</strong><br />

als markenunabhängig verfügbar dargestellt.<br />

Doch die Realität sieht anders aus.<br />

Bisher hat sich nur eine Firma die Änderung<br />

der Eichverordnung zunutze gemacht. Im<br />

November versprach das Unternehmen<br />

Haberl Electronic, einen von der PTB zugelassenen<br />

Wegimpulsadapter auf den Markt<br />

zu bringen. Das Versprechen dieses Adapters:<br />

Nahezu alle Fahrzeuge könnten jetzt<br />

wieder als <strong>Taxi</strong> umgerüstet werden, egal ob<br />

Elektro-Fahrzeuge oder Gebrauchtwagen.<br />

Der Wegimpulsadapter WA12 nutzt das Signal<br />

eines Raddrehzahlsensors und bereitet<br />

es so auf, dass es von bestimmten, von der<br />

PTB zugelassenen Taxametern verarbeitet<br />

werden kann. Eine Konformitätsbescheinigung<br />

vom Fahrzeughersteller wie vor der<br />

Änderung der Verordnung ist in Verbindung<br />

mit dem Adapter nicht mehr notwendig.<br />

Mit der Veröffentlichung dieser Meldung<br />

ging ein Aufatmen durch das Gewerbe. Endlich<br />

sollte wieder eine freie <strong>Taxi</strong>wahl möglich<br />

sein. Bei näherem Hinsehen verhält es<br />

sich aber doch etwas komplizierter. Richtig<br />

ist zwar, dass bei der Verwendung des Wegimpulsadapters<br />

WA12 die Konformitätserklärung<br />

des Herstellers im klassischen<br />

Sinne nicht mehr notwendig ist, dafür ist<br />

aber eine Art Einverständniserklärung des<br />

Fahrzeugherstellers zur Nutzung des WA12<br />

an jedem bestimmten Fahrzeugmodell vorgeschrieben.<br />

Was de facto bedeutet, dass<br />

der jeweilige Autohersteller weiterhin ein<br />

Vetorecht hat und zumindest indirekt<br />

bestimmte Fahrzeuge für die Nutzung als<br />

<strong>Taxi</strong> ausschließen kann. Auch wenn bereits<br />

die ersten Fahrzeugumrüstungen, zum Beispiel<br />

die eines BMW 2er Active Tourer, mit<br />

dem WA12-Adapter laufen, hat bislang noch<br />

kein einziges <strong>Taxi</strong> direkt von der Änderung<br />

der Verordnung profitiert.<br />

Auch die Funkwerkstätten haben sich zu<br />

früh gefreut, denn der Wegimpuls adapter<br />

kann bislang nicht bezogen werden. Wer<br />

ein <strong>Taxi</strong> unter Zuhilfenahme des WA12-<br />

Adapters umrüsten will, bekommt von<br />

Haberl Hilfestellung bei der Herstellerbe­<br />

FOTO: Fotolia / Dusanka Visnjican<br />

6 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


EICHRECHT<br />

FOTO: Haberl Electronic<br />

scheinigung, muss dann aber zum Einbau<br />

bei deren Firmensitz im niederbayrischen<br />

Arnstorf bei Passau vorfahren. Das ist<br />

eigentlich schon für einen Unternehmer<br />

aus Oberbayern nicht zumutbar und erst<br />

recht für niemanden aus dem Saarland,<br />

Schleswig Holstein, Berlin etc.<br />

Es ist, als würde man sich im Kreis bewegen<br />

und am Schluss dann doch wieder rausgekegelt<br />

werden. Ein „<strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

ärgere dich“ mit unpassenden Regeln. Ins<br />

Ziel kommt nur, wer mit Fahrzeugen mit<br />

werkseitigem <strong>Taxi</strong>paket an den Start geht.<br />

Das trifft seit der Novelle der Mess- und<br />

Eichverordnung im <strong>Januar</strong> 2015 für ausgewählte<br />

Modelle von Mercedes, Volkswagen<br />

und Opel zu und für alle Hersteller, die ihr<br />

<strong>Taxi</strong>paket bei Intax entwickeln lassen –<br />

neben Ford sind das auch etliche Importeure<br />

wie beispielsweise Toyota, Skoda oder<br />

auch Nissan. Bei Letzteren sogar die Elektromodelle<br />

Leaf und e-NV200. Und Tesla?<br />

Nach wie vor Fehlanzeige. Auch Audi verzichtet<br />

und ein Opel Ampera scheitert ebenfalls<br />

am Willen des Herstellers für eine<br />

Konformitätsfreigabe. Somit bestimmen<br />

nach wie vor die Hersteller, welches Modell<br />

ein <strong>Taxi</strong> werden darf – und sie bestimmen<br />

auch, wer es umrüsten darf, wenn es nicht<br />

in den eigenen Werkshallen geschieht. Vor<br />

Kurzem überraschte Volvo mit der Ankündigung,<br />

mit drei Modellen in den <strong>Taxi</strong>markt<br />

einzusteigen. Exklusiv-Umrüster ist hier<br />

eine Funkwerkstatt in München. Dort hat<br />

man nicht nur das Vertrauen der Schweden<br />

gewonnen, sondern auch das von Daimler.<br />

Nahezu alle Mercedes-Modelle, von denen<br />

es kein werkseitiges <strong>Taxi</strong>paket gibt, können<br />

hier zu <strong>Taxi</strong>s umgerüstet werden.<br />

KEINE FREIE TAXIWAHL<br />

War diese Monopolisierung vom Gesetzgeber<br />

wirklich so gewollt? Der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

hat nach wie vor keine Möglichkeit der<br />

freien <strong>Taxi</strong>wahl und damit verbunden auch<br />

keine Möglichkeit, bei der Funkwerkstatt<br />

seines Vertrauens umzurüsten. Die haben<br />

wiederum weiterhin das Nachsehen, weil<br />

ihnen ein wichtiges Geschäftsfeld weggebrochen<br />

ist. Es sei denn, sie sind ähnlich gut<br />

vernetzt wie die Münchner Funkwerkstatt<br />

und können sich Umrüstaufträge verschiedener<br />

Hersteller sichern. Oder aber sie<br />

gehen den mühsamen Weg und lassen sich<br />

als Konformitätsservicestelle zertifizieren,<br />

was derzeit eine Kölner und eine zweite<br />

Münchner Funkwerkstatt durchlaufen und<br />

nach Monaten harten Ringens mit der<br />

Der Wegimpulsadapter WA12 von<br />

Haberl Electronic<br />

zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt<br />

(PTB) in Braunschweig nun<br />

zumindest teilweise zum Abschluss gebracht<br />

haben. Dort können jetzt <strong>Taxi</strong>s die für die<br />

Erstzulassung notwendige Konformitätsbescheinigung<br />

ohne den Umweg Eichamt<br />

erhalten. Allerdings nur für <strong>Taxi</strong>s mit werkseitigem<br />

<strong>Taxi</strong>paket und Nutzung einer<br />

bestimmten Taxametermarke. Werkstätten,<br />

die also als Konformitätsservicestelle fungieren,<br />

sind also maximal Eichbeschleuniger.<br />

Ein Mittel gegen Eichverhinderer sind<br />

auch sie nicht. <br />

sg, jh<br />

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GEWERBEPOLITIK<br />

Michael Müller,<br />

GVN-Vorstand und<br />

BZP-Präsident, Enak<br />

Ferlemann, Parlamentarische<br />

Staatssekretär<br />

(CDU), am<br />

Rednerpult<br />

GVN SORGT FÜR<br />

POLITISCHES GEHÖR<br />

Bei der Jahresversammlung des Gesamtgewerbeverbands<br />

waren hochrangige Politiker zu Gast. Einer von ihnen plädierte<br />

für einen korrekten Wettbewerb.<br />

Im Gesamtverband Verkehrsgewerbe<br />

Niedersachsen (GVN) werden alle Verkehrsgewerbe,<br />

die mit Rädern auf der<br />

Straße unterwegs sind, gemeinsam vertreten.<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe gehört dazu und findet<br />

deshalb von der niedersächsischen<br />

Landespolitik bis in die Bundespolitik in<br />

Berlin politisches Gehör.<br />

Somit bietet ein Gesamtverband wie der<br />

GVN seinen angeschlossenen <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />

hohe politische Aufmerksamkeit<br />

und erweitert ihren Horizont weit über die<br />

Windschutzscheibenperspektive hinaus. Er<br />

ist ein Garant für erfolgreiche Gewerbepolitik.<br />

Wie hoch die politische Aufmerksamkeit<br />

für den GVN ist, wurde auch anhand der<br />

Gästeliste während der GVN-Jahreshauptversammlung<br />

Ende November deutlich, auf<br />

der neben Andreas Wagner (CDU), Bürgermeister<br />

der Gastgeber-Stadt Wilhelmshaven,<br />

auch der Parlamentarische<br />

Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU),<br />

MdB und der Generalsekretär der CDU Niedersachsen,<br />

Kai Seefried, MdL. gehörten.<br />

Alle drei sprachen über aktuelle Entwicklungen<br />

im Verkehrsgewerbe vor rund 250<br />

erschienenen Unternehmern.<br />

Ferlemann wies auf die verkehrspolitischen<br />

Probleme hin und nannte als Beispiel<br />

die Dieseldiskussion und die Debatten um<br />

Fahrverbote. Er forderte, dass die Politik<br />

auf die marktwirtschaftlichen Signale<br />

hören müsse. Ideologien und parteipolitische<br />

Interessen seien nicht gefragt.<br />

ABBAU DES SOZIALDUMPINGS<br />

Zugleich müsse es einen korrekten Wettbewerb<br />

geben. Deutsche Unternehmer würden<br />

sich allen Bedingungen stellen, aber diese<br />

müssten auch fair sein. Er befürwortete<br />

deutlich verstärkte Kontrollen und einen<br />

massiven Abbau des Sozialdumpings. Auch<br />

für den Personenverkehr verlangte er einen<br />

geordneten Wettbewerb. Eine wichtige Aufgabe<br />

sei es, die Versorgungssicherheit im<br />

ländlichen Raum aufrechtzuerhalten.<br />

Ganz allgemein zollte Ferlemann dem<br />

Präsidium des GVN hohe Anerkennung.<br />

Immerhin würden gleich fünf Bundesverbandspräsidenten<br />

aus Niedersachsen stammen,<br />

darunter auch Michael Müller, der<br />

Vorsitzende der Fachgruppe <strong>Taxi</strong> und Mitglied<br />

im Vorstand des GVN, der gleichzeitig<br />

auch Präsident des Deutschen <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagenverbands (BZP) ist.<br />

Die Fachvereinigung <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />

beschäftigten im vergangenen Jahr die<br />

Themenbereiche webbasierte Dienstleistungen,<br />

Vorstöße zur Liberalisierung des<br />

PBefG, der Fiskaltaxameter und das praxisferne<br />

neue Eichrecht. Durch den Ersatz der<br />

bisherigen behördlichen Ersteichung von<br />

Taxametern durch das neue privatrechtliche<br />

Konformitätsbewertungsverfahren<br />

kommt es zu inakzeptablen zeitlichen Verzögerungen.<br />

Die GVN-Fachvereinigung<br />

<strong>Taxi</strong> und Mietwagen hat in vielen Gesprächen<br />

mit niedersächsischen Landtags- und<br />

Bundestagsabgeordneten für Verbesserungen<br />

geworben.<br />

Viel Arbeit wird auch nächstes Jahr auf<br />

die Verbandsfunktionäre warten. Eine der<br />

größeren Baustellen dürfte dabei die EU-<br />

Datenschutzgrundverordnung werden. Es<br />

ist zu erwarten, dass angesichts der im<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe verarbeiteten,<br />

sensiblen personenbezogenen Daten dieser<br />

Wirtschaftszweig in besonderer Weise<br />

betroffen sein wird. Dem gilt es, vernünftig<br />

entgegenzusteuern. Als Fachsparte innerhalb<br />

eines mächtigen Gesamtverbands<br />

dürfte man auch hier wieder auf politisches<br />

Gehör stoßen. <br />

wh<br />

FOTO: Wilfried Hochfeld<br />

8<br />

DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


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GEWERBEPOLITIK<br />

Wolfgang Schwuchow, Vorsitzender der<br />

Fachvereinigung <strong>Taxi</strong> im LTV<br />

Rund 50 Unternehmer waren zur Mitgliederversammlung <strong>Taxi</strong> und Mietwagen des LTV<br />

gekommen.<br />

EINIGKEIT MACHT STARK,<br />

VIELE MITGLIEDER AUCH<br />

Die Themen Ausschreibung von Krankenfahrten, wettbewerbsrechtliche<br />

Abmahnverfahren und externe Wettbewerber bestimmten die Mitgliederversammlung<br />

der Fachvereinigung Personenverkehr im LTV.<br />

Der Landesverband Thüringen des<br />

Verkehrsgewerbes (LTV) blickte<br />

im November 2017 auf ein arbeitsreiches<br />

und erfolgreiches Jahr zurück. In<br />

seinem Bericht informierte Wolfgang<br />

Schwuchow, Vorsitzender der Fachvereinigung<br />

Personenverkehr der Geschäftsstelle<br />

des LTV, von insgesamt vier Vorstandstreffen<br />

der Fachvereinigung, in denen sich die<br />

allesamt ehrenamtlich agierenden Vorstandsmitglieder<br />

mit den Auswirkungen<br />

einer zukünftigen Koalition auf das PBefG,<br />

der Ausschreibung von Krankenfahrten<br />

durch Krankenkassen trotz bestehender<br />

Rahmenverträge sowie dem Zustand der<br />

Abrechnungen von Krankenfahrten nicht<br />

umsetzbarer Rollstuhlfahrer beschäftigten.<br />

Schwuchow begrüßte in der Fachvereinigung<br />

26 neue Mitglieder, davon zwei Mitglieder<br />

aus <strong>Taxi</strong>zentralen, denen<br />

neun – größtenteils altersbedingte – Austritte<br />

gegenüberstehen. Man vertrete nun insgesamt<br />

338 Mitgliedsunternehmen und damit<br />

42 Prozent aller <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetriebe<br />

des Landes Thüringen. „Dies ist ein beachtlicher<br />

Wert, auf den wir stolz sein können,<br />

gleichzeitig aber auch Ansporn, den Organisationsgrad<br />

weiter zu erhöhen“, appellierte<br />

Schwuchow an die Mitglieder, weitere Kollegen<br />

zu werben. „Der Spruch ,Einigkeit<br />

macht stark‘ gilt nach wie vor.“<br />

KAMPAGNE BESSER NUTZEN<br />

Ein wenig enttäuscht zeigte sich der Vorstand<br />

der Fachvereinigung über die schwache<br />

Beteiligung an der BZP-Kampagne<br />

„Verlässlich ist modern“: „Kaum ein Unternehmen<br />

in Thüringen hat die Möglichkeit<br />

genutzt, mit den zur Kampagne des BZP<br />

entwickelten Werbematerialien im oder auf<br />

dem Fahrzeug Werbung für uns alle zu<br />

machen und die Aufmerksamkeit von Politik<br />

und Gesellschaft zu erreichen“, sagte<br />

Schwuchow. „Hier hätten wir uns etwas<br />

mehr Engagement erwünscht.“<br />

Über die juristischen Aktivitäten des LTV<br />

konnte der Vorstand Positives wie Negatives<br />

berichten. Man habe im laufenden Berichtsjahr<br />

im Zuge des Wettbewerbsrechts sieben<br />

Ermahnungen ausgesprochen und fünf<br />

Abmahnverfahren eingeleitet. Davon konnten<br />

zwei Verfahren mit Abgabe einer Unterlassungserklärung<br />

beendet werden. Leider<br />

musste man auch bei älteren Verfahren zwei<br />

Niederlagen vor dem Oberlandesgericht<br />

(OLG) Jena einstecken, die zuvor beim Landgericht<br />

noch positiv geurteilt worden waren,<br />

und es gibt viele OLG-Urteile, die andere<br />

Aussagen treffen. In einem Fall ging es um<br />

die Nennung einer Mobilfunknummer auf<br />

der Homepage eines Mietwagenunternehmens.<br />

Dem OLG fehlte dazu der Nachweis<br />

einer Auftragsannahme über das Mobiltelefon.<br />

In einem zweiten Fall sah das OLG<br />

bei einem gelb-schwarzen Dachschild mit<br />

der Aufschrift Mietwagen keine Verwechslungsgefahr<br />

mit dem <strong>Taxi</strong>.<br />

KLAGE GEGEN DEN BÜRGERBUS<br />

Eine Klage gegen den Werther Bürgerbus<br />

vor dem Landgericht (LG) Mühlhausen<br />

blieb erfolglos. Das Gericht war hier der<br />

Meinung, dass der elektrisch betriebene<br />

und von ehrenamtlichen Fahrern gesteuerte<br />

Bus, dessen Anschaffung das Thüringer<br />

Umweltministerium mit 96 000 Euro gefördert<br />

hatte, nicht dem Personenbeförderungsgesetz<br />

zuzuordnen sei, da der Service<br />

unentgeltlich angeboten werden würde.<br />

„Wir werden leider das Gefühl nicht los,<br />

dass Vorhaben, die unter den Aspekten<br />

sozial und Elektromobilität laufen, besondere<br />

Sympathien bei den verantwortlichen<br />

Personengruppen genießen und derartige<br />

Projekte daraus Vorteile ziehen können“,<br />

kritisierte Schwuchow. Anders als viele<br />

<strong>Taxi</strong>verbände anderer Bundesländer<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

10<br />

DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


GEWERBEPOLITIK<br />

Partner des Thüringer <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

präsentierten ihre Produkte.<br />

beschäftigt der LTV drei hauptamtliche Mitarbeiter<br />

mit Martin Kammer als Hauptgeschäftsführer<br />

an der Spitze. Dieser vertritt<br />

die Unternehmerinteressen innerhalb des<br />

Bundesverbands BZP durch die Mitwirkung<br />

in mehreren Ausschüssen, gegenüber der<br />

Landespolitik und gegenüber den Krankenkassen.<br />

Kammer konnte mehrere ungerechtfertigte<br />

Rechnungskürzungen der<br />

Krankenkassen für die Mitglieder positiv<br />

klären.<br />

Der Verband wehrt sich auch gegenüber<br />

Krankenkassen, die trotz bestehender<br />

Rahmenverträge Fahrten per Internet<br />

ausschreiben. In persönlichen Gesprächen<br />

konnten Kassen wie die BKK advita überzeugt<br />

werden, den Rahmenvertrag wieder<br />

einzuhalten. Kammer berichtete von<br />

schriftlichen Bestätigungen der IKK classic<br />

und der Barmer GEK, dass der Versicherte<br />

nach wie vor ein Personenbeförderungsunternehmen<br />

seiner Wahl mit den Fahrten<br />

beauftragen dürfe und solche Fahrten<br />

nicht ausgeschrieben werden. Kritik äußerte<br />

der Vorstand am Abrechnungsdienstleister<br />

DMRZ. Aufgrund der dort geschaffenen<br />

Plattform zur Ausschreibung von Krankenfahrten<br />

distanziere man sich als LTV vom<br />

DMRZ und fordere die Mitglieder auf, sich<br />

nicht an solchen Ausschreibungen mit<br />

Angeboten zu beteiligen. „Partnerschaftliches<br />

Verhalten sieht anders aus“, erklärte<br />

Schwuchow.<br />

DAIMLERS START-UP-FAIBLE<br />

Als weiteres Beispiel für „vermeintliche<br />

Unterstützer, aus denen Konkurrenten werden“,<br />

nannte Schwuchow Mercedes-Benz.<br />

Die Daimler AG beteilige sich immer mehr<br />

an den Start-ups und Dienstleistern aus den<br />

Bereichen Mobilität und Personenbeförderung<br />

und mache somit der eigenen Kundschaft,<br />

den <strong>Taxi</strong>unternehmern, Konkurrenz.<br />

In Anbetracht der kollektiven Probleme<br />

warnte der Vorstand vor den Vermittlungsanbietern<br />

Uber und mytaxi und<br />

deren Lobby-Bestrebungen, Änderungen<br />

beim PBefG zu erreichen. Dem müsse man<br />

einheitlich entgegentreten. „Das Klein-<br />

Klein der Unternehmer in einer Region<br />

und die Unvereinbarkeit können wir uns<br />

nicht mehr leisten“, sagte Schwuchow und<br />

richtete einen flammenden Appell an die<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetriebe: „Wir müssen<br />

jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass<br />

der bestehende Ordnungsrahmen nicht<br />

zerstört und der Markt mit neuen Unternehmen<br />

überrannt wird. Die Entwicklung<br />

am Markt geht alle etwas an, ob man nun<br />

noch zwei oder 20 Jahre zu arbeiten hat.<br />

Die Veränderungen werden schneller<br />

kommen, als es einem lieb ist, ein ,Weiter<br />

so‘ wird es deshalb nicht geben. Wer seinen<br />

Nachfolgern und jüngeren Kollegen<br />

ein anständiges und funktionierendes<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe hinterlassen<br />

möchte, muss sich für neue Dinge öffnen<br />

und über den Tellerrand hinwegschauen.<br />

Dabei müssen wir zusammenstehen und<br />

persönliche Animositäten aus dem Weg<br />

räumen. Nur gemeinsam können wir<br />

etwas erreichen!“ <br />

jh<br />

SIEBEN PROZENT UMSATZ-<br />

STEUER BEI MIETWAGEN<br />

Ein Schreiben des Bundesministeriums<br />

der Finanzen (BMF) vom<br />

2. Juni 2016 erweckt den Eindruck,<br />

dass Mietwagenunternehmer jede<br />

Krankenfahrt automatisch mit sieben<br />

Prozent Umsatzsteuer abrechnen<br />

dürfen.<br />

Auf Nachfrage des LTV bei der Landesfinanzdirektion<br />

Thüringen wurde<br />

von dort bestätigt, dass der ermäßigte<br />

Umsatzsteuersatz für Mietwagen<br />

bei Krankenfahrten nur unter<br />

bestimmten Voraussetzungen gelte.<br />

Erstens darf die Fahrt nur maximal<br />

50 Kilometer betragen, zweitens<br />

müssen die Rahmen- oder Einzelverträge<br />

die gleichen Vergütungen<br />

für den Verkehr mit <strong>Taxi</strong>s und den<br />

Verkehr mit Mietwagen vorsehen.<br />

Wenn innerhalb eines Rahmenvertrags<br />

die Entgelte für <strong>Taxi</strong>s und für<br />

Mietwagen unterschiedlich ausfallen,<br />

müssen Mietwagenunternehmer<br />

einen 19-prozentigen Umsatzsteuersatz<br />

ausweisen.<br />

AOK BLEIBT BEI 19 %<br />

Für Thüringen bedeutet das, dass<br />

Krankenfahrten im Rahmen der AOK-<br />

Plus-Vereinbarungen und für die DAK<br />

mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet<br />

werden müssen, während<br />

jede Mietwagenfahrt bis 50 Kilometer,<br />

die zu Konditionen des vdeK & Co<br />

Rahmenvertrags durchgeführt wird,<br />

mit sieben Prozent Umsatzsteuer<br />

ausgewiesen werden muss, da der<br />

dortige Rahmenvertrag zwischen<br />

vdeK & Co und dem LTV e. V.<br />

gleiche Vergütungen für <strong>Taxi</strong>s und<br />

Mietwagen vorsieht. Gleiches gelte<br />

auch für Rollifahrten.<br />

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GEWERBEPOLITIK<br />

Der Vorstand der Fachvereinigung Personenverkehr im LTV<br />

DEN FRONTALANGRIFF<br />

GERADE NOCH<br />

ABGEWEHRT<br />

Durch das schnelle Eingreifen des BZP konnte ein katastrophaler<br />

Vorschlag für eine Gesetzesänderung gerade noch verhindert werden.<br />

Der Thüringische <strong>Taxi</strong>vorstand hat seinen Teil dazu beigetragen.<br />

Das war eine unheimlich dramatische<br />

Situation“, schilderten Martin<br />

Kammer und Wolfgang<br />

Schwuchow vom Landesverband des Thüringischen<br />

Verkehrsgewerbes die Wochen<br />

im September dieses Jahres. Der BZP hatte<br />

von einem 62-seitigen Bericht eines<br />

„Arbeitskreises Öffentlicher Personenverkehr“<br />

erfahren, der als Beschlussvorschlag<br />

über die Abteilungsleiterkonferenz, die als<br />

Vorbereitung der Verkehrsministerkonferenz<br />

dient, die Basis für eine radikale Deliberalisierung<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes hätte sein<br />

können.<br />

Die Mitglieder des Arbeitskreises waren<br />

bei ihren Vorschlägen für eine Modernisierung<br />

der personenbeförderungsrechtlichen<br />

Vorschriften in einigen Punkten weit über<br />

das Ziel hinausgeschossen.<br />

So sollte beispielsweise ein Höchstpreis<br />

für <strong>Taxi</strong>s eingeführt werden, während man<br />

unterhalb dieser Grenze die Preise hätte<br />

frei bestimmen können. Damit hätte die<br />

<strong>Taxi</strong>branche in Schwachlastzeiten der Mietwagenkonkurrenz<br />

Paroli bieten sollen. Eine<br />

<strong>Taxi</strong>fahrt hätte also nach oben einen Maximalpreis<br />

auf Basis der heutigen Tarife<br />

haben dürfen, während der Preis nach<br />

unten völlig flexibel hätte gestaltet werden<br />

können. Als „völlig wild“ bezeichnete Kammer<br />

dieses Szenario. „Dann würden die<br />

Fahrer die Preise festlegen. Sie als Unternehmer<br />

müssen aber doch bestimmen, wie<br />

viel Ihr Fahrzeug verdienen muss“, wandte<br />

sich Kammer an die Mitglieder des LTV.<br />

KEINE KOMPENSATION MÖGLICH<br />

„Was bringt es dem <strong>Taxi</strong>gewerbe, wenn<br />

man bei geringer Nachfrage zwar niedrige<br />

Preise anbieten kann, bei guter Auslastung<br />

das dann aber nicht kompensieren kann?<br />

„Ist die Nachfrage hoch, kann sich ein Mietwagenunternehmer<br />

über hohe Preise gut<br />

sanieren“, rechnet Kammer vor. „Beim<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer ist der Höchstpreis gedeckelt.<br />

Das heißt, er hat dann einen Durchschnittswert<br />

unterhalb des <strong>Taxi</strong>tarifs.<br />

Damit kann ein Unternehmen nicht wirtschaftlich<br />

arbeiten.“<br />

Ein weiterer, nicht hinnehmbarer Punkt<br />

wäre ein Wegfall der Konzessionsbeschränkung<br />

gewesen. „Dann hätte jeder in Thüringen<br />

ein <strong>Taxi</strong> anmelden können, wie es<br />

beispielsweise in Hamburg oder Berlin<br />

möglich ist“, skizzierte Kammer die Auswirkungen.<br />

Doch während in der Hansestadt<br />

der <strong>Taxi</strong>markt dank kompetenter<br />

Kontrollen der dortigen Aufsichtsbehörde<br />

funktioniere, würden in Berlin laut einem<br />

Gutachten fast 80 Prozent aller <strong>Taxi</strong>s keine<br />

plausiblen Umsätze erzielen. „Wenn man<br />

die Begrenzung der <strong>Taxi</strong>konzessionen aufhebt,<br />

dann muss ordentlich kontrolliert<br />

werden“, mahnt Kammer und sieht in diesem<br />

Bereich für sein Bundesland schwarz.<br />

„Wir kennen alle unsere Verkehrsbehörden,<br />

bei uns würde das Gleiche passieren wie<br />

in Berlin.“<br />

Unmittelbar nach Bekanntwerden des<br />

Berichts hatte sich daher der LTV-Vorstand<br />

der Fachvereinigung Personenverkehr im<br />

LTV zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung<br />

getroffen, bei der man alle 62 Seiten<br />

Punkt für Punkt durchgearbeitet habe.<br />

Wenige Tage später fand beim BZP in Frankfurt<br />

ein ähnliches Treffen des Ausschusses<br />

Gewerbepolitik statt. Auch hier wurden wieder<br />

alle 62 Seiten durchgearbeitet, berich­<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

12<br />

DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


GEWERBEPOLITIK<br />

tete Ausschuss-Mitglied Kammer seinen<br />

Thüringer Unternehmern.<br />

Gemeinsam wurde dann ein Statement zu<br />

Papier gebracht, das vom BZP an das Bundesverkehrsministerium<br />

und von den Ausschussmitgliedern<br />

über deren<br />

Landesverbände an die jeweiligen Verkehrsminister<br />

der einzelnen Länder geschickt<br />

wurde. Das Ziel war, eine Annahme dieses<br />

Vorschlags zu verhindern.<br />

Kammer berichtete in diesem Zusammenhang<br />

von einem persönlichen Gespräch, das<br />

er und Schwuchow einen Tag nach der BZP-<br />

Ausschusssitzung mit Herrn Irmer, dem<br />

Abteilungsleiter Straßenverkehr des Thüringischen<br />

Verkehrsministeriums, geführt<br />

hatte. Dieser nahm für sein Bundesland an<br />

der Abteilungsleiterkonferenz Mitte Oktober<br />

teil, bei der die Beschlussvorlage zur<br />

Abstimmung anstand.<br />

Irmer konnte von der Brisanz einzelner<br />

Punkte überzeugt werden. „Er versprach,<br />

diese Vorlage nicht mitzutragen und dagegen<br />

zu stimmen“, berichtete Kammer. „Er<br />

wollte auch unsere Bedenken und Argumente<br />

vortragen, sodass sie damit automatisch<br />

protokolliert werden.<br />

Eine ähnlich erfolgreiche Überzeugungsarbeit<br />

konnten auch die <strong>Taxi</strong>-Landesverbände<br />

Bayern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg<br />

und andere leisten, sodass das Ziel erreicht<br />

werden konnte. Die Vorschläge aus der<br />

Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr<br />

(ÖPV) zur „Modernisierung des Personenrechts“<br />

wurden mehrheitlich zurückgewiesen.<br />

Wären sie angenommen worden, wären<br />

sie der Verkehrsministerkonferenz am<br />

10. November als Beschlussvorlage vorgelegt<br />

und wahrscheinlich auch durchgewinkt<br />

worden. So aber lautet die Empfehlung lediglich,<br />

sie „zur Kenntnis zu nehmen“.<br />

„Das war ein Erfolg des ganzen Bundesverbands<br />

und ein 100-prozentiger Erfolg für<br />

uns in Thüringen“, verkündete ein sichtlich<br />

stolzer Martin Kammer gegenüber seinen<br />

Mitgliedern. <br />

jh<br />

Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer im LTV<br />

OHNE RÜCKKEHRPFLICHT KEINE KASSENVEREINBARUNGEN<br />

Wenig überraschend stand auch die<br />

Abschaffung der Rückkehrpflicht für<br />

Mietwagen in der Beschlussvorlage der<br />

Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr<br />

(ÖPV) zur „Modernisierung des<br />

Personenrechts“. LTV-Geschäftsführer<br />

Martin Kammer hatte hier schlagkräftige<br />

Argumente, warum das für beide<br />

Verkehrsarten schlecht wäre. „Viele<br />

Mietwagenunternehmer mögen da jetzt<br />

sagen, dass das doch gut sei“, mahnte<br />

Kammer. „Sie vergessen bloß eins: Das<br />

<strong>Taxi</strong> gibt den Preis vor, sowohl bei den<br />

Krankenkassen als auch beim Gelegenheitsverkehr.<br />

Gibt’s das <strong>Taxi</strong> nicht mehr –<br />

und das wäre die Folge davon –, würden<br />

Mietwagenunternehmen praktisch<br />

ihre Benchmark verlieren. Und wir als<br />

Landesverband würden viele Rahmenverträge<br />

verlieren. Lasst die Rückkehrpflicht<br />

also weiter bestehen.“<br />

Kammer erinnerte auch an die Jahre vor<br />

1968, als es im PBefG noch keine Regelung<br />

zur Rückkehrpflicht gab. Damals<br />

hätten sich viele Mietwagen-Zentralen<br />

gebildet, die per Funk Fahrzeuge vermittelt<br />

haben und nicht zur Rückkehr an<br />

den Betriebssitz gezwungen waren. „Die<br />

haben dem <strong>Taxi</strong>gewerbe so geschadet,<br />

dass die Bundesregierung 1968<br />

beschlossen hat, die Rückkehrpflicht<br />

ins PBefG aufzunehmen. Damit war das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe wieder gesichert. Jetzt<br />

versuchen sie gerade wieder genau das<br />

Gleiche und das wird auch wieder die<br />

gleichen Auswirkungen haben.“<br />

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LUZERNER TAXISTANDPLÄTZE<br />

HART UMKÄMPFT<br />

Seitdem vor drei Jahren das neue<br />

<strong>Taxi</strong>reglement in Luzern in Kraft<br />

getreten ist, wird um die Vergabe der<br />

<strong>Taxi</strong>standplätze mit harten Bandagen<br />

gekämpft. Im <strong>Januar</strong> treten erstmals<br />

die neuen Bewilligungen in Kraft.<br />

Dabei haben 120 Bewerber versucht,<br />

die Bewilligung für die Nutzung der<br />

Standplätze zu erlangen. 40 gingen<br />

an Einzelpersonen, zehn an <strong>Taxi</strong>betriebe.<br />

Neun Betriebe gingen leer<br />

aus, sie haben deswegen beim Kantonsgericht<br />

Beschwerde eingereicht.<br />

Zum einen stellten sie den Vorwurf<br />

der „betrügerischen Vergabe“ in den<br />

Raum und zum anderen bezichtigten<br />

sie die Konkurrenz der Falschaussage.<br />

Mit ihren Vorwürfen stießen die<br />

leer ausgegangenen Betriebe bei<br />

Gericht auf taube Ohren. Es lehnte<br />

sämtliche Beschwerden der <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

ab.<br />

nu<br />

Die Mitarbeiter des App-Entwicklers Apps with love feiern den Award-Gewinn<br />

für die <strong>Taxi</strong>-App go!<br />

TAXI-APP GO!<br />

GEWINNT AWARD<br />

Die Schweizer <strong>Taxi</strong>-App go! hat den Award „Master of Swiss-Apps“ abgeräumt.<br />

Gewählt hatten die Leser der „Netzwoche“. Unter 138 Bewerbern hat es go!<br />

in die Endausscheidung geschafft. Während einer Veranstaltung in Zürich<br />

fand ein Abschlussvoting statt. Das war letztendlich ausschlaggebend für den<br />

Sieg.<br />

Die Entwickler der App – Apps with love – hatten im Auftrag des Züricher Unternehmens<br />

yourmile eine eigene <strong>Taxi</strong>-App für die Schweiz entwickelt. Die App<br />

wurde zu Beginn dieses Jahres gelauncht und als Alternative zu Uber auf den<br />

Markt gebracht. Gestartet wurde in Zürich, später folgten Basel und Bern.<br />

Die unkomplizierte Handhabung der App hat die Jury überzeugt: „Mit maximal<br />

vier Taps ist die Fahrt gebucht. Das OnBoarding lässt sich mit wenig<br />

Aufwand erfolgreich abschließen, das UI ist gut durchdacht und hat eine sehr<br />

gute Form- und Bildsprache. Das klare Anzeigen von Fixpreis, Anfahrtszeit<br />

des <strong>Taxi</strong>s sowie Fahrtdauer lässt keine Missverständnisse aufkommen.“ nu<br />

NUR NOCH MIT<br />

TAXIFÜHRERSCHEIN<br />

Nach einer Verschärfung der <strong>Taxi</strong>gesetze<br />

durch den Kanton Waadt muss<br />

Uber auch in Lausanne ab März <strong>2018</strong><br />

umplanen. Die Gesetzesnovelle sieht<br />

vor, dass Transportanbieter ihren Firmensitz<br />

in der Schweiz haben und<br />

die Fahrer zudem einen <strong>Taxi</strong>führerschein<br />

vorweisen müssen. UberPOP<br />

könne deswegen nicht mehr angeboten<br />

werden. UberPOP gibt es dann<br />

nur noch in Basel (bis Sommer <strong>2018</strong>),<br />

doch auch hier gelten ähnliche Vorschriften.<br />

Deshalb werden dort derzeit<br />

Chauffeure mit Strafen belegt.<br />

UberEATS und UberX hingegen sind<br />

noch in allen Landesteilen aktiv. Die<br />

Gewerkschaften und die SP fordern,<br />

dass Uber auf nationaler Ebene mehr<br />

in die Haftung genommen wird. Die<br />

FDP hingegen strebt die Aufgabe der<br />

staatlichen Kontrolle des gewerblichen<br />

Personentransports an. nu<br />

BASLER RÜCKZUG:<br />

UBERPOP IST<br />

UNWIRTSCHAFTLICH<br />

Ab nächsten Sommer will Uber seine unlizensierten Laien-<strong>Taxi</strong>s in Basel nicht<br />

mehr anbieten. Damit wäre dann auch die letzte Stadt in der Schweiz vom Privatfahrdienst<br />

befreit. Nach Ubers Darstellung reagiere man auf den Wunsch der<br />

UberPOP-Fahrer, die mit dem Billig-Angebot keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielen<br />

können. Bis zum Juni <strong>2018</strong> hätten die Fahrer nun Zeit, um sich „Bewilligungen<br />

für den berufsmäßigen Personentransport zu beschaffen“.<br />

In der Vergangenheit hatte Uber in der Schweiz zunehmend Probleme, denn mehr<br />

und mehr Gerichte erklärten die gewerbliche Personenbeförderung durch Laien<br />

ohne <strong>Taxi</strong>führerschein und ohne <strong>Taxi</strong>-Lizenz für illegal. Fahrern wurden Strafen<br />

auferlegt. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG und <strong>Taxi</strong>Suisse, die<br />

Fachgruppe <strong>Taxi</strong> der ASTAG, nahmen den Rückzug des umstrittenen Fahrdienstmodells<br />

laut ihren eigenen Worten „mit Genugtuung“ zur Kenntnis.<br />

„Die Aufgabe von UberPOP in der Schweiz zeigt, dass der gesellschaftliche und<br />

marktwirtschaftliche Druck gewisse Probleme auch ohne gesetzgeberischen Eingriff<br />

lösen kann“, bilanziert Fachgruppen-Präsident Christoph Wieland. „Unsere<br />

beharrliche Aufklärungsarbeit bei Behörden und Bevölkerung hat sich ausgezahlt.“<br />

<br />

jh/prh<br />

FOTOS: Uber; Apps with love<br />

14 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


SCHWEIZ<br />

DIE<br />

ZENTRALE<br />

MUSS<br />

ZAHLEN<br />

Die Züricher <strong>Taxi</strong>zentrale 444<br />

scheiterte mit ihrer Klage.<br />

Paukenschlag in der Schweiz: Das Bundesgericht hat <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

als unselbstständige Erwerbstätige eingestuft.<br />

FOTOS: Arbeitsrechttagung.ch, Keystone<br />

Eine <strong>Taxi</strong>zentrale aus Zürich hatte<br />

gegen den Bescheid der Schweizerischen<br />

Versicherungsanstalt SUVA<br />

geklagt, dass für drei Fahrer Sozialversicherungsabgaben<br />

zu zahlen wären. Das Bundesgericht<br />

jedoch<br />

bestätigte die Auffassung<br />

der SUVA.<br />

Es würden die<br />

Merkmale einer<br />

unselbstständigen<br />

Erwerbstätigkeit<br />

überwiegen, hieß<br />

es dem SRF zufolge<br />

in der Begründung.<br />

Bisher wurden<br />

Thomas Gächter,<br />

Professor für Sozialversicherungsrecht:<br />

„<strong>Taxi</strong>fahrer müssen<br />

nun wie Angestellte<br />

behandelt werden.“<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer in der<br />

Schweiz meist von<br />

den Fahrzeughaltern<br />

angestellt, die<br />

für die Abrechnung<br />

und Sozialversicherung<br />

zuständig waren, oder sie mussten<br />

sich als Selbstständige selbst darum<br />

kümmern.<br />

Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht<br />

an der Universität Zürich,<br />

hält das Urteil für stichhaltig und sieht<br />

erhebliche Auswirkungen. <strong>Taxi</strong>fahrer müssten<br />

nun wie Angestellte behandelt werden.<br />

Von dem Urteil gehe eine Signalwirkung für<br />

die ganze Schweiz aus. Man schätzt, dass<br />

das Urteil von Zürich aus auch auf andere<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen angewendet wird und somit<br />

schweizweit etwa 1 500 bis 2 000 <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

betroffen sind. Die SUVA hat an mehrere<br />

große <strong>Taxi</strong>zentralen ähnlich lautende<br />

Bescheide verschickt. Weitere Verfahren<br />

»Das Urteil wird<br />

die ganze Branche<br />

durchwühlen und<br />

erschüttern.«<br />

Flavio Gastaldi, Geschäftsführer der<br />

Züricher Genossenschaft <strong>Taxi</strong> 444<br />

sind an kantonalen Gerichten anhängig.<br />

Flavio Gastaldi, Geschäftsführer der<br />

Genossenschaft <strong>Taxi</strong> 444, wird in der „Aargauer<br />

Zeitung“ zitiert: „Das Urteil wird die<br />

ganze Branche durchwühlen und erschüttern.“<br />

Er sieht gar die Existenz der Genossenschaft<br />

gefährdet. Jetzt könnten auf die<br />

Zentralen erhebliche Mehrkosten zukommen,<br />

die diese wahrscheinlich mit steigenden<br />

Preisen an den Kunden weitergeben<br />

werden. Auch andere Zentralen kritisieren<br />

das Urteil.<br />

Gächter hingegen stuft die <strong>Taxi</strong>fahrer als<br />

künftige Gewinner ein. Sie würden von einer<br />

besseren Absicherung profitieren. Wenig<br />

Sorgen müssten sich laut „Badener Zeitung“<br />

außerdem Zentralen machen, die vorher<br />

schon mit ihren <strong>Taxi</strong>fahrern Arbeitsverträge<br />

abgeschlossen hatten. Zu ihnen gehört die<br />

Badener <strong>Taxi</strong> AG, die ihren Fahrern einen<br />

monatlichen Lohn zahlt und für sie die Sozialversicherungsbeiträge<br />

abführt. Sie muss<br />

jetzt ihre Preise nicht erhöhen und wird deswegen<br />

wohl von dem Urteil profitieren.<br />

Die Frage, ob Fahrtenvermittler ihre<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer wie Angestellte behandeln<br />

müssen, kam vor allem durch Uber auf.<br />

Die Gewerkschaften forderten, dass der<br />

amerikanische Fahrdienstleister für die<br />

beschäftigten Laien ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge<br />

zahlen müsste. Die SUVA<br />

hatte bereits 2016 Ubers Laien-<strong>Taxi</strong>fahrer<br />

als Angestellte eingestuft. Uber legte insbesondere<br />

mit dem Verweis auf die ähnlich<br />

behandelten <strong>Taxi</strong>fahrer Widerspruch<br />

ein, blitzte aber erstinstanzlich ab. Seitdem<br />

klagt Uber weiter und versucht darzulegen,<br />

dass es sich bei seinen Fahrern um Selbstständige<br />

handeln würde. <br />

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ÖSTERREICH<br />

So geordnet wie an diesem Tag lief es in den letzten Monaten nicht<br />

immer am <strong>Taxi</strong>platz des Salzburger Hauptbahnhofs ab.<br />

EINE SCHRANKE UND<br />

MEHR STANDPLÄTZE<br />

Am Salzburger Hauptbahnhof könnte ein monatelanger <strong>Taxi</strong>streit<br />

endlich zu Ende sein. Eine Aufstockung der Halteplätze soll die<br />

Gemüter wieder beruhigen.<br />

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Querelen am<br />

Salzburger Hauptbahnhof – verbunden mit zahlreichen Kundenbeschwerden<br />

und Negativschlagzeilen. Kunden sollen mit<br />

zu hohen Fahrtentgelten zur Kasse gebeten und Kurzstreckenfahrten<br />

sollen regelmäßig abgelehnt worden sein. Dazu kamen<br />

kreuz und quer abgestellte <strong>Taxi</strong>s am Stand vor dem Hauptbahnhof,<br />

auf Behindertenparkplätzen und Kiss&Ride-Plätzen.<br />

Peter Tutschku, Spartenobmann für Transport und Verkehr<br />

und damaliger Chef der Funktaxi-Vereinigung 81-11, erklärte<br />

bereits im März gegenüber dem „Salzburger Fenster“: „Es ist eine<br />

absolute Minderheit, die sich danebenbenimmt.<br />

Aber sie vermasselt unser<br />

Image. Es gibt dort tätliche Auseinandersetzungen,<br />

man wird bedroht,<br />

wegen Fuhren, wegen allem Möglichen.“<br />

VERDRUSS ÜBER DIE SCHRANKENREGELUNG<br />

Vorfälle dieser Art hatten dann letztlich zur Konsequenz geführt,<br />

dass man – ähnlich wie am Salzburger Flughafen – die Zufahrt<br />

über eine Schranke regelte. Sie sollte eine Überfüllung des <strong>Taxi</strong>standplatzes<br />

am Forum 1 verhindern und den Verkehrsfluss<br />

regeln. Doch das System sorgte für noch mehr Verdruss. Auch bei<br />

den <strong>Taxi</strong>fahrern hagelte diese Regelung Kritik. „Der Platz ist zu<br />

eng und zu klein“, kritisierte der selbstständige <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

Peter Randorf beispielsweise in einem Interview mit den „Salzburger<br />

Nachrichten“.<br />

Auf zwei Spuren in einem abgesperrten Bereich war insgesamt<br />

Platz für 16 <strong>Taxi</strong>s. Vor der Schranke durften offiziell zwei Fahrzeuge<br />

warten. Die Fahrzeuge stauten sich aber vor der Schranke<br />

und blockierten dadurch Zebrastreifen und Busspur. Eine von der<br />

Stadt versprochene Nachfahrspur sollte weiteren Platz für drei bis<br />

vier Fahrzeuge schaffen. Dies scheiterte aber an einem Konflikt<br />

zwischen der Innung und dem Verkehrsrechtsamt. Das Amt wollte<br />

eine Ampelanlage einrichten und die Baukosten von etwa<br />

40 000 Euro auf die Innung abwälzen. Erwin Leitner, <strong>Taxi</strong>-Fachgruppenobmann<br />

der Wirtschaftskammer, stufte diese Investition<br />

für die geringe Anzahl gewonnener Stellplätze wirtschaftlich als<br />

nicht rentabel ein. Die Situation schien festgefahren.<br />

STANDPLÄTZE AN BEIDEN<br />

AUSGÄNGEN<br />

Anfang Dezember kam es daher zu<br />

einem weiteren Treffen zwischen Vertretern<br />

aus dem <strong>Taxi</strong>gewerbe, dem<br />

Magistrat, dem Verkehrsstadtrat und der ÖBB. Dabei wurde eine<br />

Lösung geschaffen, von der <strong>Taxi</strong>fahrer und -fahrgäste gleichermaßen<br />

profitieren und die alle Seiten zufrieden macht. Künftig wird<br />

es an beiden Haupteingängen des Bahnhofs <strong>Taxi</strong>standplätze geben.<br />

Sieben neue Standplätze werden geschaffen, sodass in Zukunft<br />

insgesamt 29 <strong>Taxi</strong>stellplätze zur Verfügung stehen. Die neuen<br />

Standplätze am zweiten Haupteingang will der ÖBB massiv bewerben,<br />

damit sich der neue <strong>Taxi</strong>service schnell etabliert und den<br />

ursprünglichen <strong>Taxi</strong>standplatz möglichst schnell entlastet.<br />

Leitner freut sich über die Einigung: „Ich bin sehr zufrieden<br />

und glücklich mit der neuen Lösung. Mithilfe des Magistrats, des<br />

Verkehrsstadtrats und der ÖBB haben wir eine sehr gute Lösung<br />

geschaffen, welche die Lage mehr als beruhigen wird.“ nu<br />

FOTOS: TAXI TIMES, Raufeld Medien<br />

16 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


ÖSTERREICH<br />

SCHNELL DAS<br />

PASSENDE FAHRZEUG<br />

Die Tiroler haben Mitte September eine eigene<br />

regionale <strong>Taxi</strong>-App herausgebracht.<br />

FOTO: Wirtschaftskammer Tirol<br />

Wie die Tiroler Wirtschaftskammer im Herbst bekannt<br />

gab , bieten knapp 200 <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

auf der Plattform ihre Dienstleistung an.<br />

Initiator der App war die Branchenvertretung der Fachgruppe<br />

Tirol und die entschied sich ganz bewusst, nicht nur <strong>Taxi</strong>-, sondern<br />

auch Mietwagenunternehmen in die App aufzunehmen.<br />

„Dem Fahrgast ist es egal, ob ein <strong>Taxi</strong> oder ein Mietwagen<br />

kommt – Hauptsache, das Fahrzeug kommt zur gewünschten Zeit<br />

an den gewünschten Ort und bringt einen sicher zum Ziel“, erläutert<br />

Gabriel Klammer, der Spartengeschäftsführer Transport &<br />

Verkehr der Wirtschaftskammer Tirol. Die Entwicklungskosten<br />

für die Mobilitätsplattform waren laut Klammer nicht der Rede<br />

wert, sie seien mit den anfallenden Kosten einer vernünftig angelegten<br />

Werbekampagne vergleichbar gewesen.<br />

LISTE DER VERFÜGBAREN UNTERNEHMEN<br />

<strong>Taxi</strong>App Tirol steht dem Android- und Apple-Nutzer kostenlos<br />

zum Herunterladen in allen App-Stores zur Verfügung.<br />

Nach der Installation reicht ein Klick auf die<br />

GPS-Ortung und die App findet freie <strong>Taxi</strong>s und Fahrzeuge<br />

der teilnehmenden Unternehmen im direkten<br />

Umkreis. Dabei tauchen die Unternehmen nicht<br />

alphabetisch, sondern bunt durchmischt auf, damit<br />

jedes Unternehmen auch mal auf Position eins<br />

in der Liste landen kann und keinem Unternehmen<br />

aufgrund der Firmierung ein Nachteil<br />

entsteht.<br />

Der Kunde kann die Ergebnisliste nach eigenen<br />

gewichteten Qualitätskriterien filtern und<br />

Sonderwünsche bei der Bestellung bereits<br />

in die App eingeben, die dann bei der<br />

Suche automatisch berücksichtigt werden.<br />

So tauchen in der Liste dann beispielsweise<br />

nur Mercedes-<strong>Taxi</strong>s im<br />

Fahrzeug auf oder etwa Oldtimer.<br />

Eine Erleichterung stelle die App auch bei Krankenfahrten dar,<br />

da nicht jedes Unternehmen mit jeder Krankenkasse abrechnet.<br />

Der Patient muss sich vorher nicht mehr bei der Krankenkasse<br />

eine Liste mit kooperierenden Unternehmen besorgen, die er dann<br />

abtelefonieren müsse. Alle relevanten Merkmale seien in der App<br />

fest hinterlegt. Einen Klick später weiß der Kunde, welches Unternehmen<br />

derartige Fahrzeuge im Angebot hat. Anschließend kann<br />

der Nutzer das Wunschunternehmen direkt anwählen und das<br />

auserkorene Fahrzeug ordern.<br />

Gezahlt werden kann ebenfalls über die App, per Kreditkarte.<br />

Der Zahlvorgang erfolgt für die angeschlossenen Unternehmen<br />

über einen automatischen Vertragsabschluss mit Green Mobility.<br />

Da die Aufnahme in die App für die Unternehmen absolut kostenlos<br />

ist, ist es eine gute Möglichkeit, über diese Informationsplattform<br />

den ein oder anderen Auftrag zu generieren.<br />

Die Branchenvertretung der Fachgruppe Tirol möchte in<br />

naher Zukunft auch eine Premiummitgliedschaft<br />

anbieten, die dann in etwa mit 120 Euro<br />

pro Jahr zu Buche schlagen soll. Diese<br />

Premium-Unternehmen sollen dann<br />

vom zufälligen Misch-Logarithmus ausgenommen<br />

werden und bei den Suchergebnissen<br />

immer vorne auftauchen.<br />

Der Obmann der Tiroler <strong>Taxi</strong>-<br />

Innung Fritz Jäger ist von dem weiteren<br />

Erfolg der Vermittlungsplattform<br />

überzeugt: „Für unsere Kunden, aber<br />

auch für unsere Mitgliedsbetriebe<br />

stellt die App einen absoluten Mehrwert<br />

dar, und auch der Kunde verschwendet<br />

nicht mehr unnötige Zeit<br />

auf der Suche nach dem gewünschten <strong>Taxi</strong>,<br />

und für uns ist es eine weitere Plattform, auf der<br />

wir unser breites Spektrum an Leistungen anbieten<br />

können.“ <br />

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Sofort verfügbar.<br />

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ÖSTERREICH<br />

WIEN SIEGT<br />

IN ZWEITER INSTANZ<br />

Mietwagen, die Uber-Aufträge per App annehmen,<br />

verstoßen gegen die Rückkehrpflicht. Diese Auffassung<br />

wurde nun auch vom OLG Wien bestätigt.<br />

Im Mai wurden in zwei getrennten Verfahren<br />

gegen jeweils ein Mietwagenunternehmen<br />

Verfügungen erlassen, die ihnen eine<br />

weitere Nutzung der Uber-App untersagte,<br />

weil die Lenker damit gegen die in der Wiener<br />

<strong>Taxi</strong>ordnung verankerte Rückkehrpflicht<br />

(§ 36, Abs. 3) verstoßen würden. Mehrere<br />

Testfahrten hatten den wiederholten Nachweis<br />

erbracht, dass die verklagten Mietwagenfahrer<br />

zwischen zwei Fahrten nicht zum<br />

Betriebssitz zurückgekehrt waren, sondern<br />

stattdessen in einer Seitenstraße bis zum<br />

nächsten Fahrtauftrag gewartet hatten. Die<br />

Richter der ersten Instanz sahen darin einen<br />

Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Dem<br />

schlossen sich auch die Richter der nächsten<br />

Instanz an (Oberlandesgericht Wien) und<br />

lehnten einen von den Mietwagenunternehmen<br />

eingelegten Rekurs (Widerspruch) ab.<br />

In der Begründung wird explizit die kurzzeitige<br />

Übermittlung des Fahrtauftrags von<br />

der Uber-App an den Betriebssitz des Unternehmers<br />

als nicht ausreichend angesehen.<br />

Eine entsprechende Regelung des Dienstleistungsvertrags<br />

zwischen Uber und dem<br />

Mietwagenbetrieb sehe zwar den Eingang<br />

eines Beförderungsauftrags in den Betriebsräumen<br />

des Unternehmens vor (per E-Mail),<br />

jedoch wird der Auftrag sogleich an den Fahrer<br />

weitergeleitet, wenn der Unternehmer<br />

nicht postwendend widerspricht. Das Gericht<br />

sieht genau darin eine Umgehung des § 36<br />

Abs. 3 der Wiener <strong>Taxi</strong>-, Mietwagen – und<br />

Gästewagen-Betriebsordnung. Die Entscheidung<br />

zur Übernahme des Beförderungsauftrags<br />

werde letztendlich allein dem Fahrer<br />

überlassen, moniert das Gericht. Nur dem<br />

<strong>Taxi</strong>lenker könne jedoch der Beförderungsauftrag<br />

direkt erteilt werden, „und zwar am<br />

<strong>Taxi</strong>standplatz oder wenn er von Fahrgästen<br />

bei der Fahrt angehalten wird“.<br />

Das Urteil des OLG Wien (5R 119/17g)<br />

betrachtet einen ordentlichen Revisionsrekurs<br />

als nicht zulässig und ist damit rechtskräftig.<br />

<br />

jh<br />

Wissen schafft Vertrauen.<br />

PBefG<br />

konkreT<br />

Bokraft<br />

konkreT<br />

Thomas Grätz<br />

Das Personenbeförderungsgesetz<br />

erläutert für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)<br />

extra für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer!<br />

Diese Erläuterung gibt einen praxisnahen<br />

Gesamtüberblick über dieses wichtige Gesetz.<br />

Neben PBefG mit Erläuterungen beinhaltet<br />

das Werk die Texte der Freistellungsverordnung,<br />

Berufszugangs-Verordnung, BOKraft,<br />

Krankentransport-Richtlinie, zudem Antragsund<br />

Genehmigungsmuster und eine Muster-<br />

<strong>Taxi</strong>ordnung.<br />

Gerhard Hole<br />

Bokraft kommentar<br />

Betrieb von omnibus-, obus-, <strong>Taxi</strong>und<br />

Mietwagenunternehmen<br />

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216 Seiten,<br />

1. Auflage 2016,<br />

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<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer müssen<br />

die Vorschriften der BOKraft befolgen.<br />

Der Kommentar dazu liefert Antworten<br />

auf alle Fragen, die im Zusammenhang<br />

mit dem Betrieb von Kraftfahrunternehmen<br />

im Personenverkehr entstehen.<br />

Für die aktuelle Auflage wurde die<br />

neuere Rechtsprechungt eingearbeitet<br />

und kommentiert.<br />

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SHARING<br />

Eine Hamburger <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

geht in die <strong>Taxi</strong>-Sharing-<br />

Offensive.<br />

IN HAMBURG WIRD<br />

DAS TAXI GETEILT<br />

Im ungleichen und oft unfairen Konkurrenzkampf zwischen<br />

milliardenschweren Konzernen und örtlichen <strong>Taxi</strong>genossenschaften<br />

ist <strong>Taxi</strong> Sharing die nächste wichtige Herausforderung.<br />

FOTO: Hansa-Funk<br />

Die Hamburger Genossenschaft<br />

Hansa Funktaxi eG stellte Anfang<br />

Dezember ihr <strong>Taxi</strong>-Sharing über<br />

ihre App als neues Produkt vor und kam<br />

dem Konkurrenten mytaxi um nur einen<br />

Tag zuvor. Wer nun denkt, Car Pooling oder<br />

<strong>Taxi</strong> Sharing seien nur neue Schlagwörter<br />

für die alte Idee des Sammeltaxis, blendet<br />

die Gefahr aus.<br />

Wie Uber in den USA kämpft Daimlers<br />

mytaxi in Deutschland – und bald auch<br />

Volkswagens MOIA oder CleverShuttle – um<br />

Marktanteile. Dieser Kampf wird vor allem<br />

über den Preis geführt. Doch diese Preisersparnis<br />

durch das <strong>Taxi</strong>-Teilen hat selbst auch<br />

ihren Preis, denn die Umsetzung des Konzeptes,<br />

das neue Kunden mit einer Ersparnis<br />

werben soll, ist alles andere als trivial. Die<br />

technische Komplexität mag gelöst sein. Um<br />

das geteilte <strong>Taxi</strong> nun zu einem Erfolg werden<br />

zu lassen, ist jetzt die Mitarbeit von Unternehmern<br />

und Genossenschaften gefragt.<br />

Die Programmierer von mytaxi haben<br />

bereits Erfahrungen mit der Sharing-Option<br />

in Warschau sammeln können, FMS, die<br />

Software, die bei Hansa-Funk und damit<br />

auch bei der App taxi.eu eingesetzt wird,<br />

war vor Hamburg bereits in Wien getestet<br />

worden. Der jetzige Start in Hamburg dürfte<br />

sehr schnell auch für alle anderen FMS-Zentralen<br />

in Europa eine Option werden.<br />

Robert Abel, Mitglied der Geschäftsleitung<br />

von FMS, erklärte auf der Eurocab im<br />

Juni die Erfordernisse eines solchen Systems.<br />

Zunächst müsse der Kunde bereit<br />

sein, statt der sofortigen Fahrt ein Zeitfenster<br />

sowie eine abweichende Fahrtstrecke zu<br />

akzeptieren. Als Nächstes müsse die Strecke<br />

optimiert werden. So weit, so gut, aber was,<br />

wenn der zweite Kunde bestellt, aber nicht<br />

kommt? Natürlich können die Mehrkosten<br />

nicht dem ersten Kunden auferlegt werden.<br />

STORNOGEBÜHREN SIND NÖTIG<br />

Dafür werden Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

benötigt, in denen Stornogebühren<br />

vereinbart werden. So kann das System nur<br />

mit einer In-App-Bezahlung funktionieren,<br />

bei der die Beträge abgebucht werden können,<br />

wenn der Fahrgast nicht oder zu spät<br />

erscheint. Die Payment-Lösung funktioniert<br />

bei taxi.eu mittlerweile.<br />

Jetzt ist Initiative bei den Unternehmen<br />

und Genossenschaften gefragt, wenn es um<br />

die Schulung der Fahrer und Ausrüstung<br />

der Fahrzeuge geht. Das Konzept sieht vor,<br />

dass der Fahrer Ein- und Ausstiege der einzelnen<br />

Fahrgäste einer Sammelfahrt dem<br />

System meldet, von dem dann automatisiert<br />

der anteilige Fahrpreis errechnet wird. Dieser<br />

wird dann vom Fahrer entweder in bar<br />

oder über Payment abgerechnet.<br />

Besonders wichtig sei aber, so Abel, dass<br />

die örtlichen Tarifbestimmungen eine Teilbarkeit<br />

der Grundgebühr zulassen. Auch<br />

hier sind wieder die Verbände und Unternehmen<br />

gefragt, ihren Tarif zu überprüfen.<br />

Lässt die örtliche Tarifordnung ein Teilen<br />

des Fahrpreises oder <strong>Taxi</strong>s nicht zu, müssen<br />

die Akteure vor Ort mit der Politik verhandeln.<br />

Ob mytaxi das für seine einzeln angeschlossenen<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen übernimmt?<br />

Darüber schweigt sich das Unternehmen in<br />

seiner Ankündigung aus.<br />

VERSTECKTE RABATT-AKTION<br />

Stattdessen hat man schon konkrete Pläne,<br />

wie man „mytaxi match“, so nennt die<br />

Daimler-Tochter das geteilte <strong>Taxi</strong>, für weitere<br />

versteckte Rabatt-Aktionen missbrauchen<br />

kann. Man bietet den Kunden eine<br />

„Garantie“, dass sie in jedem Fall 50 Prozent<br />

des Fahrpreises sparen können, wenn<br />

sie die Option des <strong>Taxi</strong>-Teilens bei der<br />

Bestellung wählen – auch für den Fall, dass<br />

keine Sammelfahrt zustande kommt. Der<br />

versteckte Rabatt wird in Form eines elektronischen<br />

Gutscheins für künftige Bestellungen<br />

gewährt.<br />

mytaxi verstößt mit dieser aggressiven<br />

Taktik bewusst gegen eine Vielzahl gerichtlicher<br />

Entscheidungen, in denen ähnliche<br />

Rabattaktionen verboten wurden. Doch<br />

das müssen Zentralen wahrscheinlich<br />

wieder durch neue, abermalige Gerichtsverfahren<br />

klären lassen, aber wie sagte<br />

Bertolt Brecht: „Wer kämpft, kann verlieren.<br />

Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“<br />

<br />

jh, prh<br />

TAXI NOVEMBER / 2017<br />

19


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DONNERSTAG 26. APRIL <strong>2018</strong> MÜNSTER / AUTOHAUS BLEKER<br />

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Die verzwickte Schuldfrage<br />

nach einem Unfall.<br />

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Das neue EU-Datenschutzgesetz<br />

und seine Fallstricke.<br />

DIGITALER WANDEL<br />

Aktuelle Änderungspläne<br />

beim PBefG.<br />

Das Inklusionstaxi wird zur<br />

Herausforderung für die Städte.<br />

Die kuriosesten Urteile.<br />

Überwachte Sicherheit<br />

im <strong>Taxi</strong>.<br />

Digitale Flottensteuerung und<br />

geteiltes <strong>Taxi</strong>.<br />

<strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong>-Herbst-Seminar 2017 bei Reha-Automobile<br />

<strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong>-Herbst-Seminar 2017 bei MobiTec<br />

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inklusive Verpflegung.<br />

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an einem get-together am Abend vor dem Seminar<br />

möglich (Selbstzahler).


ANTRIEB<br />

Autonom durch Bad Birnbach: der ioki-Bus.<br />

Autonome<br />

Elektromobilität auf<br />

dem ioki-Messestand<br />

bei der Hypermotion.<br />

SMART CITYS UND DIE<br />

MOBILITÄT VON MORGEN<br />

Im Geschäftsfeld der Personenbeförderung mischen immer mehr<br />

Großkonzerne mit und das Verkehrsministerium sieht im aktuellen<br />

PBefG Hindernisse für den digitalen Wandel.<br />

FOTOS: Deutsche Bahn AG, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Auf diesen einfachen Nenner lässt<br />

sich der Besuch der Hypermotion<br />

bringen, einer neu geschaffenen<br />

Messe zur Mobilität der Zukunft, die rund<br />

2 100 Menschen anlockte. Wirft man einen<br />

Blick auf die Entwicklung der Mobilität,<br />

dann sind Innovationen immer Alltag gewesen.<br />

Heute finden Innovationen vor allem<br />

digital und in hohem Tempo statt. Dabei soll<br />

der Dreiklang aus Intermodalität, Dekarbonisierung<br />

und Digitalisierung die Lösung<br />

für zukünftige Verkehrsprobleme sein.<br />

Durch den stetigen Trend zur Urbanisierung<br />

wohnen seit 2008 weltweit mehr Menschen<br />

in der Stadt als auf dem Land.<br />

Luftqualität und die Verkehrsinfrastruktur<br />

stoßen schon heute an ihre Grenzen. Mobilitätsdienstleister<br />

wollen den individuellen<br />

motorisierten Personenverkehr verschlanken.<br />

Doch obwohl immer mehr Menschen<br />

auf neue Angebote wie zum Beispiel Carsharing<br />

zurückgreifen, werden immer<br />

mehr Fahrzeuge verkauft.<br />

Die Städte und Kommunen sehen den<br />

Infarkt kommen und erhoffen sich eine<br />

Lösung, die auf der bestehenden Infrastruktur<br />

aufbaut. So verbindet zum Beispiel die<br />

Daimler-App moovel den ÖPNV mit allen<br />

anderen vorhandenen Mobilitätsdienstleitern.<br />

Egal ob Bike, Bus oder zu Fuß, es<br />

werden alle Verkehrsmittel und Fortbewegungsarten<br />

berücksichtigt; natürlich auch<br />

<strong>Taxi</strong>s, die aber bei mytaxi registriert sein<br />

müssen. moovel ist in Amerika in 16 Städten<br />

und in Deutschland derzeit nur in Karlsruhe<br />

im Einsatz.<br />

Neben der intelligenten Nutzung und<br />

optimalen Auslastung der vorhandenen<br />

Verkehrsmittel soll das Autonome Fahren<br />

ausgeweitet werden. In diesem Bereich ist<br />

»Eine<br />

Rückkehrpflicht ist<br />

mit den Konzepten,<br />

die dem BMVI<br />

vorschweben, nicht<br />

zu vereinen.«<br />

Dr. Tobias Miethaner, BMVI<br />

das Unternehmen ioki aktiv, dessen autonomer<br />

Bus bereits in Bayern in dem Kurort<br />

Bad Birnbach auf öffentlichen Straßen vollautonom<br />

unterwegs ist. Die Bahn-Tochter<br />

testet zusätzlich eine App, mit deren Hilfe<br />

man in Frankfurt Fahrten zu über 35 Standorten<br />

der Deutschen Bahn buchen kann.<br />

Das Besondere: Es handelt sich ausschließlich<br />

um einen On-Demand-Service, der<br />

seine Kunden an virtuellen Haltestellen<br />

einsammelt und die Fahrzeuggröße an die<br />

Anzahl der Fahrgäste anpasst. Das <strong>Taxi</strong><br />

scheint hier bei solchen Lösungen keine<br />

Rolle mehr zu spielen. Laut Dr. Tobias Miethaner,<br />

Leiter der neuen Abteilung Digitale<br />

Gesellschaft im Bundesministerium für<br />

Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI),<br />

liege der Fokus auf Mobilitätssystemen wie<br />

Ridepooling, worauf das Personenbeförderungsrecht<br />

(PBefG) nicht ausgelegt sei. Im<br />

Moment müssen Mietwagen nach jeder<br />

Fahrt an ihren Betriebssitz zurückkehren.<br />

Dieses System sei mit den Konzepten, die<br />

dem BMVI vorschweben, nicht zu vereinen.<br />

Deshalb wird sich die kommende Regierung<br />

dem Thema mit einer hohen Intensität<br />

widmen. Ganz sicher ist, dass die Digitalisierung<br />

in der neuen Legislaturperiode<br />

eine noch höhere Priorität bekommt. sg<br />

INTERMODALITÄT UND<br />

DEKARBONISIERUNG<br />

Dekarbonisierung ist die Umstellung von Prozessen,<br />

bei denen Kohlenstoffdioxid (CO2)<br />

freigesetzt wird, wie z. B. beim Verbrennungsmotor.<br />

Dekarbonisierung ist ein Hauptpfeiler<br />

der Energiewende und kann durch einen<br />

Verzicht auf fossile Energieträger und einen<br />

Umstieg auf erneuerbare Energien erreicht<br />

werden. Intermodalität ist die digitale Verzahnung<br />

von verschiedenen Verkehrsmitteln.<br />

TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />

21


ANTRIEB<br />

Auffällig unauffällig.<br />

Wenn man es nicht weiß,<br />

dann geht man am BYD<br />

e6 einfach vorbei.<br />

BAUE<br />

DEINEN<br />

TRAUM<br />

Der BYD e6 ist Chinas Antwort auf die verschlafenen E-Auto-<br />

Alternativen deutscher Hersteller. Jetzt ist er auch in Deutschland<br />

als <strong>Taxi</strong> erhältlich. Wir sind ihn gefahren.<br />

Nicht nur Raubkopien und Plastikspielzeug kommen aus<br />

China, sondern auch Elektronik und Elektroautos. Der BYD<br />

e6 zeigt, wie sehr der chinesische Markt auf batterieelektrische<br />

Fahrzeuge setzt. Auch die staatliche Elektroauto-Quote, die<br />

in China 2019 eingeführt werden soll, unterstreicht das. Dann muss<br />

jeder Autohersteller vorweisen können, dass mindestens zehn Prozent<br />

der verkauften Autos über einen elektrischen Antrieb verfügen.<br />

Angesichts dieser Quote kommen europäische Autohersteller ins<br />

Schwitzen, die Chinesen scheinen jedoch schon vorbereitet.<br />

Und was sie so draufhaben, wollen sie jetzt auch in Europa<br />

zeigen. Der BYD e6 ist seit einiger Zeit auch in Deutschland erhältlich.<br />

Rein optisch schafft er einen bemerkenswerten Spagat zwischen<br />

dicker Hose und Understatement. Den e6 registrieren nur<br />

echte Autoliebhaber, denn seine unaufgeregte Karosserie passt<br />

nicht so recht zu den wulstigen Reifen, mit denen er im ersten<br />

Moment wie ein geländegängiger SUV aussieht. Schnell wird aber<br />

klar, dass er das ganz gewiss nicht ist. Dazu fehlt dem e6 der Allradantrieb<br />

und die optisch hohe Bodenfreiheit wird durch die tief<br />

liegende Einbaulage der Batterie eingeschränkt. Sie liegt unterhalb<br />

der Fahrgastzelle und ermöglicht einen tiefen Schwerpunkt und<br />

eine optimale Raumausnutzung. Der e6 kommt aber trotzdem auf<br />

jeden Bordstein. Für den normalen Betrieb als <strong>Taxi</strong> sollte das in<br />

jedem Fall ausreichen.<br />

In seinem Herkunftsland<br />

China wird der e6 in erster Linie<br />

TECHNISCHE DATEN<br />

im gewerblichen Bereich eingesetzt,<br />

als Behördenfahrzeug bei<br />

Abmessungen und Gewicht:<br />

der Polizei oder eben auch als<br />

L/B/H 4 560/1 822/1 645 (mm) <strong>Taxi</strong>. Darum liegt es für den Vertrieb,<br />

der über das Deggendorfer<br />

Radstand: 2 830 mm<br />

Wendekreis: 6 m<br />

Unternehmen Fenecon abgewickelt<br />

wird, auch nahe, in Deutsch­<br />

Bodenfreiheit: 150 mm<br />

Gewicht: 2 380 kg<br />

land und Österreich zunächst auf<br />

Bereifung: 235/65 R17<br />

eine gewerbliche Zielgruppe<br />

Maximale Leistung: 90 kW<br />

zuzugehen.<br />

Maximales Drehmoment: 450 Nm In puncto Service verzichtet<br />

Höchstgeschwindigkeit: 140 km/h der Hersteller auf jegliche Infrastruktur.<br />

Offenbar hat BYD so viel<br />

Reichweite: max. 400 Kilometer<br />

(Werksangabe)<br />

Vertrauen in die eigene Technologie,<br />

dass sie keinen Service<br />

benötigt. Die Idee: Größere <strong>Taxi</strong>unternehmen haben ohnehin eine<br />

(eigene) Werkstatt ihres Vertrauens. Laut Fenecon werden die<br />

Mechaniker im Umgang mit dem BYD e6 geschult. Etwaige Verschleißteile,<br />

viele gibt es beim BYD e6 nicht, da er nur wenige<br />

bewegliche Teile hat, können binnen 48 Stunden geliefert werden.<br />

Dieser „Selfmade-selten-Service“ hilft auch beim Kompensieren<br />

der erschreckend hohen Anschaffungskosten (49 900 Euro netto).<br />

Darin enthalten ist aber eine ganz besondere Batterie. Akkupacks<br />

mit 80 kWh zählen zu den größten, die aktuell in Autos verbaut<br />

werden. Die Monsterbatterie soll den e6 zu einer theoretischen<br />

Reichweite von 400 Kilometern befähigen. In der Praxis sollte man<br />

aber eher mit 300 Kilometern kalkulieren. Das zeigten unsere<br />

Testfahrten Ende November.<br />

ZEHN LADESÄULEN – ALLE BESETZT<br />

Wie schnell die Batterien aufgeladen sind, hängt weniger von der<br />

Batterie ab, sondern von den öffentlichen Ladestationen und davon,<br />

ob diese frei sind: Das ist aktuell für jedes Elektroauto eine große<br />

Herausforderung. In unserem Praxistest mussten wir fünf öffentliche<br />

Ladestationen anfahren, weil alle vorherigen von Falschparkern<br />

oder Baustellen blockiert waren. Da hilft auch keine noch so<br />

gute App weiter.<br />

Sollte der BYD e6 als <strong>Taxi</strong> seine große Karriere starten, dann<br />

ist bei der Ladeinfrastruktur noch ein großer Schritt zu tun. Wie<br />

bereits vom BZP in einer Resolution gefordert, sind speziell für<br />

das <strong>Taxi</strong>gewerbe reservierte Ladesäulen eine Option. Eine Meldung<br />

aus Schweden gibt Hoffnung. Dort hat der Vermittler <strong>Taxi</strong> Stockholm<br />

in Kooperation mit E.ON bereits eine exklusive Ladeinfrastruktur<br />

geplant (siehe Seite 25).<br />

Technisch gesehen ist der BYD e6 also gut für den Einsatz im<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe gerüstet. Ein Einschicht- und auch ein Zweischichtbetrieb<br />

sollte mit dem Wagen machbar sein. Wie viel Vertrauen<br />

BYD in seine Akkus legt, wird klar, wenn man die Garantiebedingungen<br />

anschaut. So werden für den Akku rund 4 000 Ladezyklen<br />

garantiert. Erst danach soll er nur noch über 75 % seiner ursprünglichen<br />

Kapazität verfügen. Das ist fast doppelt so lange wie bei<br />

anderen Herstellern von Elektrofahrzeugen. Rein rechnerisch entspricht<br />

das einer astronomisch hohen Laufleistung von rund<br />

1,4 Millionen Kilometern. Auf den Wagen selbst gibt es eine Garantie<br />

von zwei Jahren oder 150 000 Kilometer.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

22 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


ANTRIEB<br />

Neben einem unaufdringlichen Exterieur zieht sich die Schlichtheit<br />

auch im Interieur durch. Der Innenraum ist geräumig und<br />

bietet fünf Personen bequem Platz. Robuste Sitzbezüge kommen<br />

dem Einsatz als <strong>Taxi</strong> entgegen. Allerdings gibt es nur wenig Komfortfeatures.<br />

Der BYD e6 bietet elektrische Fensterheber und Spiegel,<br />

eine Klimaanlage, ein Autoradio mit CD-Player und einen<br />

Tempomaten. Ein klassisches Handschuhfach vermisst man ebenso<br />

wie eine Lordosenstütze oder ein Autoradio mit RDS und Lautsprechern<br />

hinten; alles Dinge, die man nicht zum Leben bzw.<br />

Fahren braucht. Der Verzicht auf die vielen kleinen Helferlein, an<br />

die wir uns mittlerweile gewöhnt haben, fällt zwar im ersten<br />

Moment schwer, aber der e6 ist ja auch ein Arbeitstier.<br />

DIE INNEREN WERTE: SCHLICHT IST TRUMPF<br />

Viel wichtiger ist es da, wie der Wagen fährt. Der BYD ist mit seinem<br />

90-kW-Motor ausreichend motorisiert, aber auch keine Rakete.<br />

Der Sprint aus dem Stand auf 100 Kilometer erfolgt laut<br />

Werksangabe in knapp unter 20 Sekunden. Das reicht im Normalfall<br />

aus. Der BYD muss viel Gewicht mit sich rumschleppen. Den<br />

Ingenieuren ist es gelungen, 2,5 Tonnen Leergewicht in ein Auto<br />

zu stecken, welches ungefähr so lang wie ein 3er BMW ist. Während<br />

der Fahrt fällt das Gewicht in der Regel nicht auf. Erst wenn<br />

der Wagen nicht rekuperiert, zum Beispiel bei einem voll geladenen<br />

Akku, kommen einem die Schweißperlen. Denn dann sind die<br />

Kurven schneller da, als einem lieb ist. Ansonsten wird man mit<br />

relativ ruhigen Fahrgeräuschen verwöhnt.<br />

Der BYD geht einem zwar nicht unter die Haut, aber ja, ein<br />

Elektroauto aus China funktioniert sehr wohl. Leider gibt es kein<br />

werkseitiges <strong>Taxi</strong>paket, allerdings ist die Firma Fenecon aus<br />

Deggendorf mit einer Konformitätsbescheinigung und Umrüstempfehlungen<br />

behilflich.<br />

Die staatliche E-Auto-Förderung kann auch für den BYD in<br />

Anspruch genommen werden, auf einen zusätzlichen finanziellen<br />

Kaufanreiz verzichten die Chinesen. Ein solches wettbewerbsbasiertes<br />

Marketing-Instrument, das den Wechsel zu einem<br />

50 000 Euro teuren, aber nachhaltigen Elektroauto erleichtern<br />

würde, kann man aber von einem Hersteller aus China auch nicht<br />

ernsthaft erwarten. <br />

sg<br />

Norbert Gabriel, Ansprechpartner bei der Firma Fenecon.<br />

JUNG UND ERFAHREN<br />

Der Hersteller BYD – die Abkürzung steht für Build your<br />

Dreams – ist jung: Erst 2003 wurde das chinesische<br />

Unternehmen mit Sitz in Shenzhen gegründet. Mit dem<br />

Batterie-Know-how des Mutterkonzerns wurde BYD der<br />

erste Hersteller einer elektrischen Sattelzugmaschine,<br />

eines elektrischen Gelenk- sowie Doppelstockbusses.<br />

Bereits zwölf Jahre nach der Gründung verkaufte BYD<br />

mit über 60 000 Einheiten weltweit die meisten batterieelektrischen<br />

Fahrzeuge.<br />

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aber diese Plattform wird immer wichtiger. Auch mit der Adresse<br />

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TAXI INTERNATIONAL<br />

DEN BEDARF<br />

BEIM KUNDEN<br />

ABFRAGEN<br />

Limitierte Platzverhältnisse<br />

müssen kein Killerargument<br />

sein gegen ein E-<strong>Taxi</strong>.<br />

In Schweden können sich Fahrgäste<br />

künftig in 30 solcher Elektro-<strong>Taxi</strong>s<br />

befördern lassen.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> Stockholm<br />

<strong>Taxi</strong> Stockholm ist eine genossenschaftlich organisierte <strong>Taxi</strong>zentrale,<br />

die sich auf ökologische, soziale, ethische und wirtschaftliche<br />

Nachhaltigkeit konzentriert und bis 2025<br />

komplett auf Verbrennungsmotoren verzichten will. Über 900 Unternehmer<br />

mit rund 1600 Fahrzeugen und über<br />

4900 Fahrern gehören zu dem Verbund.<br />

Bereits in der Vergangenheit hat <strong>Taxi</strong><br />

Stockholm in Fahrzeuge mit Biogas und Ethanol<br />

investiert. Nun wird die E-<strong>Taxi</strong>-Flotte von<br />

aktuell zwölf Tesla Model S um weitere<br />

30 E-Fahrzeuge erweitert. Die Autos – allesamt<br />

vom Typ Renault ZOE – entsprechen<br />

keineswegs einem klassischen <strong>Taxi</strong>. Das<br />

Modell erreicht zwar nach Werksangabe die<br />

respektable Reichweite von 400 Kilometern,<br />

ein großes Manko des ZOE sind in jedem Fall<br />

seine limitierten Platzverhältnisse. Genau<br />

darauf seien aber sowohl die App als auch<br />

die Telefonvermittlung vorbereitet.<br />

STARKES DOPPEL: TAXI STOCK-<br />

HOLM UND EIN STROMRIESE<br />

Der Bedarf des Kunden wird genau abgefragt.<br />

Wie sich die kleinen Fahrzeuge in der<br />

Praxis dann schlagen werden, muss sich<br />

noch herausstellen. „Wir müssen abwarten<br />

und die Ergebnisse auswerten“, sagt Natalia<br />

Santos, Sprecherin von <strong>Taxi</strong> Stockholm,<br />

„wissen aber, dass die Strecken meist kurz<br />

und die Autos häufig mit weniger als vier Personen und leichtem<br />

Gepäck besetzt sind.“ Für <strong>Taxi</strong> Stockholm ist das daher eher<br />

Herausforderung als Killerargument: „Unsere Kunden fordern<br />

Elektroautos“, so Johan Lagerhäll, CEO von <strong>Taxi</strong> Stockholm,<br />

„und es passt zu unserem Umweltprofil und zu unserer Ambition,<br />

langfristig auf eine CO2-neutrale Fahrzeugflotte umzusteigen.<br />

Wir glauben fest an dieses Konzept.“ Natürlich ist auch in<br />

Schweden der Umstieg auf elektrische Fahrzeuge, gerade im<br />

»Unsere<br />

fordern<br />

Elektroautos.«<br />

Johan Lagerhäll,<br />

CEO <strong>Taxi</strong> Stockholm<br />

gewerblichen Bereich, kein Selbstläufer. Der Staat unterstützt die<br />

Anschaffung jedes E-Autos mit einer Förderung von 45 000 schwedischen<br />

Kronen, also rund 4 500 Euro. Dieser Zuschuss allein wird<br />

aber nicht jeden <strong>Taxi</strong>unternehmer zu einem Umstieg bewegen.<br />

Gleichzeitig muss auch sichergestellt sein,<br />

dass der Wagen jeden Tag möglichst lange<br />

auf der Straße sein kann. Deshalb hat sich<br />

<strong>Taxi</strong> Stockholm mit dem deutschen Energieversorger<br />

E.ON einen Partner gesucht, der<br />

neben Expertise auch viel Erfahrung im Flottenmanagement<br />

hat und bei der Umstellung<br />

auf eine elektrifizierte Flotte behilflich sein<br />

kann.<br />

Kunden<br />

GÜNSTIG STROM TANKEN DANK<br />

INTELLIGENTER IT<br />

„Die Kooperation mit <strong>Taxi</strong> Stockholm ist ein<br />

weiterer Baustein für unser Ziel, Elektromobilität<br />

in Europa voranzubringen“, freut sich<br />

Frank Meyer, Leiter B2C Solutions und Innovation<br />

bei E.ON. Gemeinsam werden Ladesäulen<br />

im Stadtgebiet und am Flughafen Arlanda<br />

installiert. Drei Ladesäulen am Flughafen sind<br />

exklusiv dem <strong>Taxi</strong>gewerbe vorbehalten. Das<br />

Konzept sieht vor, tagsüber auf Schnellladestationen<br />

zuzugreifen, damit in der Nacht die<br />

Fahrzeuge mit schwächeren Wallboxen beim<br />

Unternehmer geladen werden können. Dies<br />

erhöht die Lebensdauer der Akkus.<br />

E.ON verfolgt noch einen weiteren Ansatz: Durch eine intelligente<br />

IT soll der Zeitpunkt für einen Ladestopp nicht nur vom<br />

Stand der Batterie abhängen, sondern auch vom aktuellen Strompreis.<br />

Denn dieser wird in Zukunft durchaus eine Rolle spielen.<br />

Durch die intelligente Taktung der Ladezyklen soll vermieden<br />

werden, dass die Fahrzeuge alle zum gleichen Zeitpunkt aufladen,<br />

da in diesen Peakzeiten die Stromkosten entsprechend ansteigen<br />

werden. <br />

sg<br />

TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />

25


TAXI INTERNATIONAL<br />

GEHACKT – GEFEUERT –<br />

AUSSPIONIERT<br />

Die Jahresbilanz des Fahrtenvermittlers Uber liest sich wie ein<br />

Handbuch der Kriminalistik. Soll so tatsächlich die politisch gewollte<br />

Liberalisierung der Personenbeförderung ablaufen?<br />

Enthüllungen, Anklagen, Prozesse, Spionage – das Jahr 2017<br />

brachte viele Wahrheiten über das System Uber ans Tageslicht.<br />

Chronologisch und thematisch gegliedert zeigen wir<br />

ein „worst of Uber“. Dass dieses – obwohl nur zusammengefasst –<br />

die folgenden vier Seiten füllt, sagt schon alles.<br />

<strong>Januar</strong> 2017: Das Jahr beginnt für den Transportvermittler mit<br />

der „#DeleteUber“-Welle. Hunderte von Demonstranten blockieren<br />

das Uber-Hauptquartier, nachdem Kalanick in Trumps Berater-<br />

Team einzieht. Uber verliert Zehntausende Kunden.<br />

Wegen Bestechung von ausländischen Behörden in mindestens<br />

fünf asiatischen Staaten ermittelt das US-Justizministerium. Kosten<br />

des Verfahrens und Strafen können in die Milliarden gehen.<br />

Kurz nach dieser Veröffentlichung bricht Uber einen neuen<br />

Rekord: Allein im Bundesstaat New York gibt Uber im ersten Halbjahr<br />

1,8 Millionen Dollar für die Lobbyarbeit aus. Im Ergebnis wird<br />

Uber im ganzen Staat legal.<br />

MILLIARDEN-VERLUST<br />

Die Fassade von Travis Kalanick, Gründer und Chef von Uber,<br />

bröckelt. Die Medien blicken kritisch auf die Performance-Daten<br />

der Anlage „Uber“. Ubers Bilanz für 2016 weist 2,6 Milliarden<br />

Dollar Verlust aus. Der Unternehmenswert verringert sich in<br />

einem Jahr von 70 Milliarden Dollar auf 50 Milliarden. Eine ehemalige<br />

Angestellte, Susan Fowler, macht in einem Blog Sexismus,<br />

Mobbing und Gewalt in Ubers Arbeitsalltag öffentlich. Der Holder-<br />

Report soll die Sache aufklären. Nach seiner Veröffentlichung<br />

folgen Entlassungen. Schließlich tritt Kalanick auf Druck der Investoren<br />

zurück, ohne dass es einen Nachfolger gibt. Die Kandidatensuche<br />

wird zum Debakel. Etliche hochrangige Kandidaten<br />

springen ab. Erst Ende August einigt man sich auf Dara Khosrowshahi,<br />

den Job als CEO zu übernehmen. Er kündigt den<br />

Börsengang Ubers für 2019 an und verspricht, die Unternehmenskultur<br />

neu aufzubauen.<br />

Im August reicht Benchmark Capital, die 17 Prozent von Ubers<br />

Anteilen halten, Klage gegen Travis Kalanick wegen Betrugs ein.<br />

Kalanick habe sich unter Vertuschung der wahren Lage des Unternehmens<br />

das Recht gesichert, zwei weitere Posten ohne Rücksprache<br />

im Vorstand zu benennen. Er benennt tatsächlich zwei neue<br />

Vorstandsmitglieder und behält wesentliche Macht.<br />

Monatelang verhandelt man mit dem japanischen Riesenkonzern<br />

SoftBank, der mit anderen Investoren zusammen 14 bis<br />

17 Prozent des Skandalunternehmens übernehmen will. Allerdings<br />

bietet die Investorengruppe erst mal nur 33 Dollar pro Anteil,<br />

was einer Bewertung des Unternehmens von nur noch 48 Milliarden<br />

entspricht. Die jüngsten Investoren kauften ihre Anteile für<br />

etwa 50 Dollar.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Fotolia/ pico, GRAFIKEN: Raufeld Medien, Fotolia / Africa Studio<br />

26 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


TAXI INTERNATIONAL<br />

ÜBERWACHUNG<br />

Mit der Software „Greyballing“ vereitelt Uber Kontrollen der Exekutive<br />

in Städten, in denen Uber verboten ist. Noch bevor die<br />

Ermittlungen deswegen abgeschlossen sind, wird bekannt, dass<br />

Uber mit einer Software Namens „Hell“ (Hölle) Fahrer und Konkurrenten<br />

ausspäht, um sie der Konkurrenz auszuspannen. Dabei<br />

verhängten amerikanische Wettbewerbshüter eine Strafe von<br />

20 Millionen Dollar, weil Uber zur Anwerbung von Fahrern unrealistische<br />

Verdienstmöglichkeiten in Aussicht stellte.<br />

Uber führt ausgedehnte psychologische Feldstudien an den<br />

Fahrern durch. Mit psychologischen Tricks animiert Uber Fahrer<br />

zu Überstunden und unattraktiven Arbeitszeiten und zum Fahren<br />

in unlukrativen Gegenden. Ab Oktober bietet Uber „Wetteinsätze“<br />

auf zukünftige Verdienste an. Damit sich der Wetteinsatz lohnt,<br />

ist der Fahrer gezwungen, in dieser Zeit möglichst viel zu<br />

arbeiten.<br />

Doch die als Laborratten missbrauchten Fahrer rächen sich.<br />

Sie finden einen Weg, um den Preisanstieg durch künstliche Verknappung<br />

herbeizuführen, auf Kosten der Kunden. Ebenso breitet<br />

sich Betrugs-Software aus, mit der Fahrer das GPS-Signal von<br />

Kunden-Handys fälschen und so einen höheren Fahrpreis generieren.<br />

Eine neue Sammelklage wird in den USA im November eingereicht:<br />

Denn Uber berechnet dem Fahrgast mehr, als dem provisionsentlohnten<br />

Fahrer angezeigt wird. Die Bezahlung des Fahrers<br />

richte sich eben nur nach dem, was auf dessen App angezeigt<br />

würde und es gäbe keinen vertraglichen Anspruch des Fahrers,<br />

dass die beiden Beträge übereinstimmen müssen – sagt Uber. Mit<br />

„180 days of change“ will das Unternehmen den zunehmend frustrierten<br />

Fahrern entgegenkommen und weg von der Provisionsentlohnung.<br />

DATENLECK UND INDUSTRIESPIONAGE<br />

Bereits im Oktober 2016 lud ein Hacker Daten von etwa 57 Millionen<br />

Kunden und 600 000 Fahrern weltweit herunter. Die Datenbanken<br />

waren unzureichend geschützt. Uber verschweigt den<br />

Hack und zahlt dem Erpresser<br />

100 000 Dollar. Weltweit laufen<br />

Ermittlungen an – außer in<br />

Deutschland. Deutsche<br />

Datenschutzbehörden<br />

fühlen<br />

0010001001010101000<br />

10101000010101<br />

010100<br />

sich nicht zuständig, da Uber in Amsterdam angemeldet ist, und<br />

verweisen schlicht auf die niederländische Behörde.<br />

Uber habe über die Firma Ottomotto patentrechtlich geschützte<br />

Baupläne und Software für die Technologie selbstfahrender Fahrzeuge<br />

gestohlen, behauptet Googles Schwesterfirma Waymo.<br />

Waymo kann vor Gericht die Industriespionage weder beweisen<br />

noch einen eindeutigen Verdächtigen präsentieren, zu gut hat Uber<br />

die Beweise verschwinden lassen. Waymo bietet daraufhin an,<br />

gegen eine Zahlung von rund zwei Milliarden Dollar auf den Prozess<br />

zu verzichten.<br />

Schließlich tauchen Beweise auf, dass Uber mit geheimdienstlichen<br />

Methoden Konkurrenten ausspähte, in ihre Datenbanken<br />

eindrang, Telefonate von Angestellten abhörte und Bewegungsprofile<br />

anlegte. To be continued …<br />

SCHWEIZ UND ÖSTERREICH<br />

In der Schweiz beginnt für Uber das Jahr mit einem Bescheid der<br />

Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA); diese fordert<br />

Sozialabgaben für die für Uber tätigen Fahrer. Uber zieht vor<br />

Gericht. Drei britische Gerichte urteilen übrigens genauso, dass<br />

Uber Fahrer wie Angestellte behandeln muss, und stellen somit<br />

das Geschäftsmodell grundlegend infrage.<br />

In Bern, im Kanton Waadt, in Basel-Land dreht sich der Wind.<br />

Wer jetzt ohne <strong>Taxi</strong>führerschein und ohne Lizenz für Uber fährt,<br />

macht sich strafbar – die App läuft trotzdem weiter. Zwar veröffentlicht<br />

der Fahrdienstanbieter noch Erfolgsmeldungen und<br />

Wachstumsabsichten, aber nach dem Verbot in Genf stellt Uber<br />

seinen Dienst auch in Zürich zunächst für drei Monate ein. In<br />

dieser Zeit sollen sich die Fahrer eine <strong>Taxi</strong>-Lizenz besorgen. Den<br />

Berner Liberalen gehen diese Gesetze viel zu weit. Sie fordern im<br />

September eine Überprüfung. Das Postulat wird genehmigt.<br />

Der österreichische Sozialminister Alois Stöger gibt im April<br />

Ermittlungen wegen des Verdachtes von Lohndumping und Sozialbetrugs<br />

bekannt. Dennoch frappiert die Ehefrau des SPÖ-Bundeskanzlers<br />

mit Werbung für Uber. Peinlich. Und während<br />

das Finanzministerium gegen Uber ermittelt, fahren seine u<br />

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EINSTEIGEN UND LOSFAHREN.


TAXI INTERNATIONAL<br />

Mitarbeiter gleichzeitig auf Staatskosten mit dem Fahrdienstleister,<br />

schreibt „Unzensuriert“ im August.<br />

Im Juli entscheidet das Handelsgericht Wien, dass Uber-Wagen<br />

sich an die Rückkehrpflicht zu halten haben. Uber kündigt an, in<br />

Revision zu gehen, aber scheitert auch da. Das OLG entscheidet<br />

im Oktober vorläufig: Das Uber-Verbot bleibt bestehen.<br />

DÄNEMARK UND ITALIEN<br />

Im Staate Dänemark werden Taxameter und Sitzsensoren Pflicht.<br />

Uber stellt daraufhin den Betrieb ein, aber nicht, ohne jedoch einen<br />

Neustart anzukündigen. In Norwegen lässt Uber nach bewährter<br />

Taktik den ohnehin illegalen Dienst UberPop „pausieren“ – bis<br />

die Gesetze geändert würden. Gleichzeitig hat sich Uber bei der<br />

europäischen Aufsichtsbehörde beschwert, die behauptet, die norwegische<br />

Regulierung des <strong>Taxi</strong>marktes würde den „innereuropäischen<br />

Wettbewerb“ behindern.<br />

Sieben Tage lang dauert der Februar-Streik von <strong>Taxi</strong>fahrern in<br />

Rom und Mailand, bei dem es zu gewaltsamen Zusammenstößen<br />

mit der Polizei kommt. <strong>Taxi</strong>fahrer fordern von der Regierung,<br />

endlich Gesetze für einen fairen Wettbewerb zwischen Uber und<br />

<strong>Taxi</strong>s herzustellen. Ein Gericht in Rom verbietet die Uber-Dienste.<br />

Nur UberBlack darf weiterfahren.<br />

der die entstehenden Prozesskosten gegen Uber & Co. auffangen<br />

soll. Eine Münchnerin klagt gegen Goliath: Der seit Monaten verschleppte<br />

Prozess findet endlich im Oktober statt – und wird abermals<br />

vertagt. Beide Seiten werden aufgefordert, die Einhaltung<br />

bzw. die Nicht-Einhaltung der Rückkehrpflicht bis <strong>Januar</strong> <strong>2018</strong><br />

schriftlich zu belegen. Ein Unternehmer aus Berlin klagt sich bis<br />

vor den BGH. Auch hier kein Urteil, stattdessen der Verweis auf<br />

den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort wartet man jedoch<br />

erst einmal, wie ein ähnliches Verfahren aus Spanien ausgeht.<br />

Der Umsatzrückgang, den Uber den Münchnern mit illegal bereitgestellten<br />

Mietwagen beim Oktoberfest beschert, beträgt bis zu<br />

20 Prozent. Im Oktober gehen 1 400 Kollegen mit ihren <strong>Taxi</strong>s auf<br />

die Straße. Die Demonstration wird als Erfolg gewertet und<br />

bekommt ein deutschlandweites Medien-Echo. Der ehemalige<br />

Münchner Oberbürgermeister Christian Ude prägt den Spruch:<br />

„Haut den Uber in den Zuber!“<br />

In Berlin sieht die Situation ähnlich aus: Rund um den Flughafen<br />

Tegel warten die Uber-Wagen auf den nächsten Uber-Auftrag.<br />

Sie werden in der App sogar gereiht. Wer auf Position 1 ist,<br />

bekommt den nächsten Auftrag. Ein klarer Verstoß gegen die Rückkehrpflicht,<br />

die meisten der Uber-Mietwagen haben gar kein Berliner<br />

Kennzeichen. Die Mietwagen für Uber unterbieten das <strong>Taxi</strong><br />

um mindestens 15 Prozent. 350 <strong>Taxi</strong>s demonstrieren zunächst im<br />

Mai, im September sind es 2 000 <strong>Taxi</strong>s, die mit einer Sternfahrt<br />

von drei Startpunkten aus hupend zum Brandenburger Tor fahren.<br />

Die Presse nimmt kaum Notiz davon.<br />

DEUTSCHLAND<br />

Mit den Produkten UberX und UberBLACK, bei denen Aufträge<br />

an konzessionierte Mietwagen vergeben werden, ist man noch in<br />

München aktiv, mit UberX und Uber <strong>Taxi</strong> in Berlin. In München<br />

gründet der <strong>Taxi</strong>verband München TVM im <strong>Januar</strong> einen Fonds,<br />

WERTVERFALL DER US-TAXIS<br />

Das Jahr 2017 ist wegen der Uber- und Lyft-Konkurrenz<br />

ein Tiefpunkt für das amerikanische <strong>Taxi</strong>gewerbe. <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />

verlieren bis zu 80 Prozent an Wert. Hunderttausende<br />

von <strong>Taxi</strong>fahrern stehen vor dem Ruin. Im August<br />

erreicht die <strong>Taxi</strong>-Krise Genossenschaftsbanken, die auf<br />

faulen Krediten sitzen und unter Zwangsverwaltung der<br />

Bankenaufsicht gestellt werden müssen.<br />

FOTOS: Fotolia/ pico, Fotolia / sborisov, Fotolia / fotobeam.de<br />

DIE TAXI TIMES APP<br />

DIE TAXIWELT IN IHRER HAND<br />

Mit der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> App haben Sie Zugriff auf alle Neuigkeiten aus der<br />

<strong>Taxi</strong>welt. Wir versorgen Sie mit allem Wissenswerten und das topaktuell.<br />

Die Nachrichten sind in Deutsch, Englisch und Türkisch abrufbar. Die<br />

App gibt es zum kostenlosen Download für iOS und Android.


TAXI INTERNATIONAL<br />

LONDON<br />

Die Londoner Aufsichtsbehörde TfL verlängert die Genehmigung<br />

für Uber im Mai nur unter Auflagen für vier Monate. Scotland Yard<br />

beschwert sich, dass Uber Ermittlungen der Polizei gegen straffällige<br />

Fahrer behindert. Etwa 13 000 Uber-Fahrer bekamen nur mit<br />

gefälschten polizeilichen Führungszeugnissen ihren <strong>Taxi</strong>schein.<br />

Schließlich läuft Ubers temporäre Genehmigung für seinen größten<br />

europäischen Markt Ende September ab und wird nicht verlängert.<br />

Uber legt Widerspruch ein und darf damit bis zur Entscheidung<br />

in London weiter operieren. Khosrowshahi fliegt persönlich nach<br />

London, um sich für die Genehmigung einzusetzen. Eine Kampagne<br />

über die sozialen Medien und Beratungen bleiben bislang ohne<br />

Erfolg. Und so zieht Uber ein weiteres Mal vor Gericht. Als wäre<br />

nichts gewesen, kündigt das Unternehmen im gleichen Monat an,<br />

man wolle 175 Millionen Euro bereitstellen, um die britische Uber-<br />

Flotte auf elektrische Antriebe umzustellen. <br />

prh<br />

»Eines der<br />

dümmsten Geschäftsmodelle<br />

der Geschichte«<br />

Investmentbänker<br />

Hamish Douglas über Uber<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München und<br />

der ADAC Südbayern e.V.<br />

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TAXI INTERNATIONAL<br />

UITPs neuer Generalsekretär Mezghani:<br />

„<strong>Taxi</strong> ist ein wesentliches Element<br />

im heutigen multimodalen Markt.“<br />

Etwa 100 Teilnehmer aus 23 Ländern hatten den Weg<br />

zur UITP-Konferenz nach London gefunden.<br />

WELTVERBAND HAT<br />

TAXIGEWERBE IM VISIER<br />

Warum hat der weltgrößte Verbund für öffentliche<br />

Verkehrsmittel plötzlich das <strong>Taxi</strong>gewerbe auf dem Zettel?<br />

Eine Konferenz in London gab die Antwort.<br />

<strong>Taxi</strong>s berühren viele öffentliche Politikfelder: Luftqualität,<br />

Staus, städtische und öffentliche Mobilität und die wirtschaftliche<br />

Eingliederung von Geringverdienern. Wir müssen<br />

auf einen einheitlichen strategischen Ansatz hinarbeiten.<br />

Dafür müssen wir wissen, was anderswo auf der Welt vor sich<br />

geht.“ Mohamed Mezghani, der neue Generalsekretär des weltgrößten<br />

ÖPNV-Verbundes UITP, lieferte mit diesen Worten die<br />

passende Erklärung, warum Anfang Dezember in London 100 Teilnehmer<br />

aus 23 Ländern den Weg zur Londoner<br />

»<strong>Taxi</strong> ist der<br />

Bereich, in dem<br />

die ganze Action<br />

stattfindet.«<br />

Jonathan Bray,<br />

Urban Transport UK<br />

Konferenz „Die Rolle des <strong>Taxi</strong>s in der Zukunft<br />

der digitalen urbanen Mobilität“ fanden. Aus<br />

Deutschland war auch BZP-Vorstandsmitglied<br />

Herwig Kollar vertreten.<br />

„<strong>Taxi</strong> ist ein wesentliches Element im heutigen<br />

multimodalen Markt. Manchmal ist es<br />

die einzige Verkehrsart, oft das ergänzende<br />

Glied. Jetzt, in der digitalen Revolution, denken<br />

neue Mitspieler und Städte über neue Mobilitätsoptionen<br />

nach“, führte Mezghani weiter<br />

aus.<br />

Die UITP-Plattform ist eine globale Arbeitsgruppe mit 40 Mitgliedern,<br />

bestehend aus Betreibern, Vermittlern und Behörden,<br />

die aktuell ihre Rolle im öffentlichen Verkehr stark erweitert: Vor<br />

der Konferenz kündigte sie neue Mitglieder für ihren speziellen<br />

Unterabschnitt „Digitale Plattformen“ an, der alles von Online-<br />

Reiseplanungsdiensten bis zu E-<strong>Taxi</strong>-Apps umfassen wird. Startmitglieder<br />

waren Uber, Grab, Ola und Russlands Yandex. Nun sind<br />

Door2Door, Citymapper, Moovel, Via, 99 und Upstream dazugekommen.<br />

Durch die Öffnung für diese neuen Plattformen möchte<br />

UITP sicherstellen, dass neue Anbieter und das traditionelle ÖPNV<br />

zusammenarbeiten.<br />

London war als Gastgeber genau die Stadt, in der ab 1. <strong>Januar</strong><br />

keine Dieseltaxis mehr zugelassen werden. In ein paar Jahren<br />

müssen Mietwagen auch auf sauberere Kraftstoffe umstellen. Das<br />

dürfte eine bereits begonnene Verschiebung von <strong>Taxi</strong> in Richtung<br />

Mietwagen sein und Uber noch weiter stärken. <strong>Taxi</strong>fahrten sind<br />

von 250 000 Fahrten pro Tag auf 110 000<br />

gesunken; Mietwagen-Beförderungen stiegen<br />

von 150 000 pro Tag auf 300000. Die Fahrpreise<br />

für <strong>Taxi</strong>fahrten sind gestiegen, aber das Einkommen<br />

ist gesunken. <strong>Taxi</strong>fahrten sind auch<br />

kürzer (2,9 bis 3,6 Meilen) und Mietwagen-<br />

Fahrten länger geworden (5,8 bis 8,8 Meilen).<br />

Nicht zuletzt durch solche Verschiebungen<br />

war die Hauptfrage in der nachfolgenden Diskussion:<br />

Ist eine Trennung zwischen <strong>Taxi</strong> und<br />

Mietwagen noch sinnvoll?<br />

Der norwegische Ökonom Jørgen Aarhaug erklärte, dass gleichzeitig<br />

verschiedene Entwicklungen stattfinden. Sammeltaxis und<br />

bedarfsgerecht eingesetzte Busse existieren parallel zu neuen<br />

Modellen wie Car-Sharing und einer Bündelung von Mobilitätsoptionen<br />

in „Mobility as a Service (MaaS)“. Alles wird taxiähnlicher.<br />

Neue Regulierungsrahmen sollten die Antwort darauf sein.<br />

Hinweis: Weitere Statements der UITP-Konferenz können Sie<br />

auf unserer Homepage nachlesen. Einfach im Suchfeld das Stichwort<br />

„UITP“ eingeben. <br />

wf<br />

FOTOS: Wim Faber<br />

30 DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


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TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />

31


GASTKOMMENTAR<br />

DAS TAXI UND DER<br />

DATENSCHUTZ<br />

Kürzlich sorgte der »Diebstahl« von<br />

Kundendaten bei Uber für Schlagzeilen.<br />

Bitte nicht wundern, aber das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

sollte dies als Weckruf verstehen.<br />

Vorfälle wie das Uber-Datenleck können jederzeit und überall<br />

passieren. Wer sich bisher weder mit der Sicherheit<br />

gespeicherter Kundendaten noch mit den bevorstehenden<br />

Änderungen im Datenschutzrecht befasst hat und stattdessen lieber<br />

abwartet, bis am 25. Mai <strong>2018</strong> die EU-Datenschutzgrundverordnung<br />

(DSGVO) wirksam wird, setzt sowohl die eigene als auch<br />

die Existenz des Unternehmens und der Mitarbeiter aufs Spiel.<br />

DATENSCHUTZRECHTLICHE VERSTÖSSE<br />

WERDEN TEUER<br />

Die DSGVO sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu 20 Millionen<br />

Euro oder vier Prozent des weltweit erzielten Umsatzes des<br />

Vorjahres vor. Entscheidend ist der höhere Betrag und<br />

das Abmahnrisiko ist nicht zu unterschätzen. Da sich<br />

mit Abmahnungen trefflich Geld verdienen lässt, kann<br />

davon ausgegangen werden, dass mancherorts bereits<br />

intensive Vorbereitungen getroffen werden.<br />

Dabei ist grundsätzlich zu beachten: Das Verbot<br />

mit Erlaubnisvorbehalt bleibt ebenso bestehen wie<br />

die Grundsätze der Datenvermeidung und -sparsamkeit,<br />

der Zweckbindung oder der Transparenz. Sofern<br />

nicht ein berechtigtes Interesse besteht oder eine<br />

Erforderlichkeit nachgewiesen werden kann, sollte die<br />

Datenverarbeitung eher zurückhaltend erfolgen und –<br />

sofern gesetzlich nicht anders bestimmt – möglichst<br />

nur mit Einwilligung des Betroffenen. Wer Apps oder<br />

Webdienste einsetzt, sollte darauf achten, dass diese<br />

„datenschutzfreundlich“ eingestellt sind. Ein Aspekt<br />

ist, dass die Voreinstellungen die Datenverarbeitung auf ein<br />

Minimum beschränken und darüber hinausgehende Umfänge die<br />

gesonderte Einwilligung des Betroffenen erfordern. Derjenige,<br />

dessen Daten gespeichert und verarbeitet werden, kann die<br />

He rausgabe einer Datenkopie in maschinenlesbarem Format, die<br />

Berichtigung, aber auch die Löschung der Daten verlangen. Die<br />

Daten sind ohnehin zu löschen, wenn sich der Zweck der Speicherung<br />

erledigt hat.<br />

Um auf den 25. Mai <strong>2018</strong> gut vorbereitet zu sein, sind einige<br />

Schritte zu erledigen, die „so nebenbei“ und ohne Fachkunde<br />

kaum zu bewerkstelligen sind. So ist zum Beispiel festzustellen,<br />

wo und auf welche Weise Daten erhoben und verarbeitet werden<br />

und wo gegebenenfalls Lücken und Mängel bestehen. Das gilt<br />

nicht nur für die elektronische Datenverarbeitung im Betrieb und<br />

bei Auftragsdatenverarbeitern, sondern auch für Formulare und<br />

Einwilligungserklärungen.<br />

Die Prüfung sollte nicht nur das eigene Unternehmen, sondern<br />

auch externe Dienstleister berücksichtigen. Wer Dienste nutzt,<br />

bei denen die Daten in die USA übertragen werden, sollte<br />

darauf achten, dass das Unternehmen unter dem sogenannten<br />

„Privacy Shield“ agiert. Bestehende Verträge<br />

sollten an die neue Rechtslage angepasst und<br />

entsprechende Erklärungen und Nachweise angefordert<br />

werden. Wenn diese nicht geliefert werden<br />

können, sollte die Kooperation mit dem Dienstleister<br />

überdacht werden.<br />

Das im Rahmen der Bestandsaufnahme erstellte<br />

Verzeichnis kann nicht nur als Grundlage für das<br />

Datenmanagementsystem, sondern auch für die<br />

Datenschutz-Folgeabschätzung dienen.<br />

Wenn es zu einer Datenpanne gekommen ist, ist die<br />

zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden<br />

zu informieren. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />

besteht die Informationspflicht auch gegenüber<br />

den Betroffenen.<br />

Diese Kurzdarstellung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />

soll in erster Linie sensibilisieren und auf die<br />

Risiken der bevorstehenden Änderung des Datenschutzrechts<br />

hinweisen. Wer diese umfassend ausschließen will, dürfte bei<br />

der Analyse der existierenden Prozesse und der Erstellung eines<br />

Datenschutzkonzeptes um die Hinzuziehung eines Datenschutzexperten,<br />

der im Idealfall auch die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten<br />

übernehmen kann, kaum umhinkommen. <br />

Dr. Wolf-Henning Hammer, Kanzlei Voigt, www. kanzlei-voigt.de<br />

GRAFIKEN: Raufeld Medien<br />

32<br />

DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


GASTKOMMENTAR<br />

JAAA NEIN<br />

ALLES EINE UNENDLICHE<br />

GESCHICHTE, ODER WAS?<br />

Eine Stadt in Rheinland-Pfalz verwirrt mit höchst unterschiedlichen<br />

Ankündigungen das dortige <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />

FOTOS: Fotolia/ pathdoc, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Ludwigshafen am Rhein ist eine Industriestadt<br />

mit Rheinblick, großem Chemiewerk<br />

und rühriger Verwaltung<br />

im Bereich des Personenbeförderungsrechts.<br />

Jahrelang wurden dort Prozesse und<br />

Gerichtsverfahren über zusätzliche <strong>Taxi</strong>genehmigungen<br />

geführt, Gutachten beauftragt<br />

und zuletzt sogar strenge Plausibilitätsprüfungen<br />

und die Durchsetzung insika-abhängiger<br />

Taxameterlösungen angekündigt. Streit<br />

und Diskussionen mit dem Gewerbe sind<br />

sozusagen dort Programm.<br />

Dabei erschien Ludwigshafen, von außen<br />

aus der Sichtweise eines <strong>Taxi</strong>unternehmers<br />

betrachtet, als zumindest paradiesähnlicher<br />

<strong>Taxi</strong>standort: Umsatzvolumina weit über<br />

Bundesdurchschnitt, völlig plausible Datenangaben<br />

durch die Unternehmen im Verfahren<br />

der Datenerhebung, aber auch eine gute<br />

Auslastung der Betriebe, die ein Auskommen<br />

erlaubt, das in weiten Teilen der Republik<br />

seinesgleichen suchte.<br />

Nun aber soll alles anders werden: Riet das<br />

Gutachterunternehmen noch im Dezember<br />

2016 von der Freigabe der höchstzulässigen<br />

Genehmigungsanzahl von 81 Konzessionen<br />

ab, so ist nun der Paradigmenwechsel seitens<br />

der Behörde vollzogen worden.<br />

Just jene Verwaltung, die noch im Dezember<br />

2016 für den Erhalt der Höchstanzahl<br />

an <strong>Taxi</strong>s i. S. v. § 13 Abs. 4 PBefG vor dem<br />

Oberverwaltungsgericht heftig stritt, geht<br />

nun „zurück auf Los“ und verkündet stolz,<br />

es nunmehr nach dem „Hamburger Modell“<br />

versuchen zu wollen. Die Begründung hierzu<br />

klingt geradezu bestechend simpel, schließlich<br />

diskutiere man ja Gesetzesänderungen,<br />

die den strengen Ordnungsrahmen des<br />

PBefG aufheben sollen. Der Protest der örtlichen<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe gegen diese Vorgehensweise<br />

war noch nicht verhallt, da gab es die<br />

nächste Kehrtwende: Zwar werde das Gutachter-Unternehmen<br />

künftig, sozusagen als<br />

Verwaltungshelfer, im Rahmen der Verlängerung<br />

oder Erneuerung der Genehmigung<br />

die Plausibilität prüfen, eine Freigabe der<br />

Konzessionen insgesamt wolle man jedoch<br />

nicht in Aussicht stellen.<br />

UMKEHR VON DER KEHRTWENDE<br />

Also wieder eine Kehrtwende, oder wie?<br />

Genau zwei Wochen später – anlässlich eines<br />

weiteren Rechtsstreits der Verwaltungsbehörde<br />

– die erneute Umkehr: Auf die Frage<br />

des Gerichts, ob künftig an einer Begrenzung<br />

der Höchstanzahl festgehalten werde oder<br />

nicht, wurde seitens der städtischen Rechtsvertreterin<br />

die Freigabe der Höchstanzahl<br />

der Konzessionen mitgeteilt. In öffentlicher<br />

Verhandlung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht<br />

Neustadt (Az.: 3 K 307/16).<br />

Warum veröffentlicht dann aber zwei<br />

Tage später die Stadtverwaltung eine Pressemitteilung,<br />

die gerade diesen Umstand<br />

negierte? Dass man da leicht den Überblick<br />

verlieren kann, ist mehr als verständlich.<br />

Dass <strong>Taxi</strong>unternehmen sich zu Recht über<br />

solcherlei Vorgehen empören, ist ebenfalls<br />

mehr als verständlich, und ob dies Rechtsfrieden<br />

schafft, mehr als fraglich. Unternehmen<br />

brauchen vor allem verlässliche<br />

Bedingungen. Um Planungssicherheit zu<br />

erlangen, ihre Disposition in finanzieller Hinsicht<br />

vorherzusehen und ihren Mitarbeitern<br />

verlässlicher Arbeitgeber zu sein. Auch um<br />

plausible Betriebsergebnisse zu produzieren<br />

und vor allem, um den gesetzlichen Auftrag<br />

als Ergänzung zum ÖPNV zu erfüllen.<br />

Da ist der Versuch als Methode grundsätzlich<br />

unangebracht, ständiges Hin und<br />

Her fehl am Platz und ein Spekulieren über<br />

eine geänderte Gesetzeslage in der Zukunft<br />

falsch. Verlässliches Verwaltungshandeln<br />

setzt die Umsetzung geltender Vorschriften<br />

voraus, nicht aber einen vorauseilenden<br />

Gehorsam.<br />

Ansonsten wird die „Prozessgeschichte“<br />

in Ludwigshafen tatsächlich zur unendlichen<br />

Geschichte. <br />

au<br />

Axel Ulmer ist ausgebildeter Volljurist mit Schwerpunkt<br />

Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert als<br />

Unternehmensberater für die Ulmer Consulting<br />

UG in Kaiserslautern.<br />

TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong><br />

33


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Ein kurzer Überblick über die Themen<br />

der aktuellen Regionalausgaben<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München und <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin.<br />

Die Dezember-Ausgabe der <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> München ist dieses Mal ein<br />

monothematisches Sonderheft zur<br />

<strong>Taxi</strong>-Demo „Gegen Uber & Clones“ in München.<br />

Rund 1.400 <strong>Taxi</strong>s und damit mehr als<br />

ein Drittel aller <strong>Taxi</strong>s standen Ende Oktober<br />

vierspurig auf 1,5 Kilometern Länge<br />

auf Münchens Prachtstraßen, der Ludwigund<br />

Leopoldstraße. Die Redaktion wirft in<br />

der München-Ausgabe einen ausgiebigen<br />

Blick hinter die Kulissen und zeigt, was<br />

für eine erfolgreiche Demo alles wichtig<br />

ist. Die politischen Forderungen des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

waren eindeutig: Bewahrt das<br />

Personenbeförderungsgesetz als Verbraucherschutzgesetz.<br />

Dies bekräftigten auch zwei prominente<br />

Redner während der Schlusskundgebung.<br />

Münchens Alt-Oberbürgermeister<br />

Christian Ude sowie der Landtagsabgeordnete<br />

und verkehrspolitische Sprecher der<br />

Grünen, Markus Ganserer, sprachen zu<br />

den versammelten Kollegen. Als dritter<br />

Redner sprach Franz Schütz, Gewerkschaftssekretär<br />

im Fachbereich Verkehr<br />

bei ver.di München. Diese starken Stellungnahmen<br />

können Sie ebenfalls in der<br />

Ausgabe nachlesen. Wir blicken in dem<br />

Magazin aber auch in die Zukunft. Welche<br />

Maßnahmen sind nun nötig, welche<br />

Gespräche, welche Aktionen? Wie nimmt<br />

man den Rückenwind des längsten und lautesten<br />

<strong>Taxi</strong>konvois aller Zeiten mit? Die<br />

Stadt München fördert seit September die<br />

Anschaffung von Elektrotaxis. Berlin hat<br />

ähnliches im Dezember beschlossen. Förderfähig<br />

sind auch Wasserstoff-Antriebe.<br />

Wir haben einen Toyota Mirai getestet und<br />

stellen das Fahrzeug sowohl in der <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> Regionalausgabe von München als<br />

auch in der von Berlin vor.<br />

LEIDIGES BER-THEMA<br />

Die aktuelle Berliner Ausgabe widmet sich<br />

außerdem der leidigen BER-Thematik. Die<br />

Tagespresse berichtet mittlerweile regelmäßig<br />

über die Sondierungsgespräche<br />

zwischen dem Berliner Staatssekretär<br />

Kirchner mit seinem brandenburgischen<br />

Kollegen. Es muss eine Lösung gefunden<br />

werden, die für den Kunden eine jederzeitige<br />

<strong>Taxi</strong>verfügbarkeit bei gleichzeitiger<br />

bestmöglicher Qualität verspricht.<br />

Unser Berliner Redakteur hat sich auf<br />

den Weg nach München und Wien gemacht<br />

und ist dort auf zwei höchst unterschiedliche<br />

Ansätze gestoßen, wie man Laderechte<br />

für <strong>Taxi</strong>s an Flughäfen definieren kann,<br />

die außerhalb des Stadtgebiets liegen. Wir<br />

haben diese Erfahrungswerte in unseren<br />

Bericht über die aktuellen Lösungsansätze<br />

zum BER einfließen lassen. <br />

nu<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag<br />

taxi-times Verlags GmbH<br />

Frankfurter Ring 193 a<br />

80807 München, Deutschland<br />

Telefon: +49 (0)89/14838791,<br />

Fax: +49 (0)89/14838789<br />

E-Mail: info@taxi-times.taxi,<br />

Internet: www.taxi-times.taxi<br />

Geschäftsführung: Jürgen Hartmann<br />

Bankverbindung<br />

Stadtsparkasse München<br />

BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828<br />

IBAN: DE89701500001003173828<br />

BIC: SSKMDEMM<br />

UST-ID: DE293535109<br />

Handelsregister: Amtsgericht München<br />

HRB 209524<br />

Redaktion (redaktion@taxi-times.taxi)<br />

Simon Günnewig (sg),<br />

Jürgen Hartmann (jh, V.i.S.d.P.),<br />

Philipp Rohde (prh), Nicola Urban (nu)<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />

Wim Faber (wf), RA Dr. Hammer;<br />

Wilfried Hochfeld (wh); Axel Ulmer (au)<br />

Grafik & Produktion<br />

Katja Stellert (Artdirektion),<br />

Martina Jacob, Iris Lutterjohann<br />

Raufeld Medien GmbH<br />

Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin<br />

Telefon: +49 (0)30/ 695665936<br />

Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb<br />

Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi<br />

Telefon: +49 (0)89/14838792,<br />

Fax: +49 (0)89/14838789<br />

Druck<br />

Chroma Druckerei<br />

Przemysłowa 5, 68-200 Żary, Polen<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> erscheint<br />

seit 2016<br />

Erscheinungsweise 6 x pro Jahr<br />

Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35 €<br />

ISSN-Nr.: 2367-3834<br />

Weitere <strong>Taxi</strong>-Magazine aus dem <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong> Verlag:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München<br />

34<br />

DEZEMBER 2017 / JANUAR <strong>2018</strong> TAXI


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unsere Redakteure stammen größtenteils selbst aus der <strong>Taxi</strong>branche – informieren wir<br />

stets mit dem Blickwinkel aus dem Gewerbe für das Gewerbe. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> zeigt, wie auf<br />

die großen Veränderungen und auf politisch motivierte Gesetzesregelungen reagiert<br />

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Es wird Zeit, sich bei der Suche nach Lösungen untereinander zu vernetzen, es wird<br />

Zeit, über den Tellerrand der eigenen Region hinauszublicken.<br />

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oder per Fax:<br />

oder per Telefon:<br />

info@taxi-times.taxi<br />

+49 89 148 387 89<br />

+49 89 148 387 92<br />

35,- EURO<br />

6 Ausgaben inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und inklusive Versandkosten.


www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/taxigewerbe<br />

Die richtige Größe<br />

für größte Ansprüche.<br />

Einer wie keiner: der Caravelle als <strong>Taxi</strong><br />

mit viel Platz für bis zu 8 Fahrgäste plus Gepäck.<br />

Hier passt einfach alles. Mit besonders viel Platz im Fahrgast- und Kofferraum ist der Caravelle<br />

selbst unter den Großraum-<strong>Taxi</strong>s eine echte Größe. Zwei Radstände und bis zu 20 verschiedene<br />

Sitzpakete bieten die Möglichkeit, ihn genau Ihren Bedürfnissen anzupassen. Dank optionaler<br />

Easy-Entry-Sitze und großer Schiebetür wird das Einsteigen auch in den hinteren Reihen zum<br />

Kinderspiel. Zusätzlich zu den neuesten Sicherheits- und Fahrerassistenz systemen können Sie<br />

auf Wunsch viele weitere Ausstattungskomponenten wählen. Mehr Informationen zum Thema<br />

<strong>Taxi</strong> auf www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/taxigewerbe<br />

Abbildung zeigt Sonder- und Spezialausstattung gegen Mehrpreis.

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