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E_1929_Zeitung_Nr.013

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u ÄirrOMOBlL-FFVUr! 1029 —<br />

massigen Arbeitszeit. Wird der achtstündige<br />

Arbeitstag auch nicht überall und nicht immer<br />

eingehalten werden können, so ist dabei<br />

zu bedenken, dass für den Motorlastwagenführer<br />

in dieser Arbeitszeit etliche Präsenzzeit<br />

inbegriffen ist. Im übrigen schadet es<br />

nichts, wenn der Achtstundentag in diesem<br />

Gewerbe nicht zur Schablone wird.<br />

Auch über die Haftpflicht ist noch ein Wort<br />

zu sagen. Gewöhnlich entsprechen die Verhältnisse<br />

nicht den regelmässig einseitigen<br />

Schilderungen. Die konzessionierten Unternehmungen<br />

und die Inhaber der Konzession<br />

B, welche die Mehrzahl der Gesellschaftswagenbesitzer<br />

umfassen, unterstehen der<br />

Eisenbahnhaitpflicht. Sie zahlen Versicherungsprämien<br />

mit bedeutend höhern Ansätzen<br />

als sie den Bahnen berechnet werden, einzig<br />

schon aus dem Grunde, weil diese durch die<br />

Eisenbahn-Gesetzgebung einen weitgehenden<br />

Schutz ihres Betriebes geniessen, der dem<br />

Strassenverkehrsmittel bis heute vorenthalten<br />

geblieben ist.<br />

Die übrigen Fahrzeugbesitzer unterstehen<br />

allerdings einer leichtern Haftpflicht. Dagegen<br />

ist auch hier zu betonen, dass in der<br />

Gerichtspraxis sich eine Haftpflicht herausgeschält<br />

hat, die der Eisenbahn-Haftpflicht<br />

in nichts nachsteht. Der wirtschaftlich Stärkere,<br />

und das ist gewöhnlich der Automobilist,<br />

wird in allen denjenigen Fällen verurteilt,<br />

wo er nicht in einwandfreiester Weise<br />

nachweisen kann, dass die Gegenpartei allein<br />

im Fehler ist, und selbst bei diesem Nachweis<br />

werden noch oft aus Billigkeitsgründen der<br />

Gegenpartei Entschädigungen zugesprochen.<br />

Es ist dabei ganz selbstverständlich, dass sich<br />

diese Gerichtspraxis auf die Höhe der Versicherungsprämien<br />

auswirkt. Man hat übrigens<br />

in den Kreisen der Versicherungsgesellschaften<br />

nie ein Hehl daraus gemacht, dass<br />

bei einer allgemeinen Einführung der Eisenbahnhaftpflicht<br />

für die Automobilisten eine<br />

Prämienerhöhung, weniger wegen des grösseren<br />

Risikos für die Versicherungsgesellschaften,<br />

stattfinden würde, als vielmehr um<br />

das jetzt verlustbringende Haftpflichtgeschäft<br />

zu sanieren.<br />

Omnibusdienst der Stadt Biel.<br />

Im Mai 1926 hat die Stadt Biel den Omnibusdienst<br />

eingeführt und dies hauptsächlich, um dem<br />

Vorort Madretsch Fahrgelegenheit mit dem Stadtzentrum<br />

zu geben. Dieser Vorort bat 1917 mit der<br />

Stadt Biel fusioniert Im Fusionsvertrag hatten die<br />

Madretscher zur Bedingung gemacht, dass die Gemeinde<br />

Biel zu gegebener Zeit den Bau der Strassenbahn<br />

ins Quartier zu übernehmen habe. Wäh-<br />

Traktandum erschienen, konnten die gnädigen Herren<br />

von Bern wohl oder übel dem Ansuchen deE<br />

Stadt Biel nichts mehr entgegenstellen und so wurdo<br />

auch auf dieser Linie der Betrieb eröffnet. Mit<br />

schön dekoriertem Bernawagen gings durch dia<br />

säubern Seeländerdörfer. Der Wagenpark erwies<br />

sich bald als zu klein und so haben die Behörden<br />

weitere Wagen angeschafft. Heute verkehren auf<br />

den erwähnten Linien 5 Wagen. lieber die Entwicklung<br />

und über die Betriebsergebnisse geben<br />

nachstehende Zahlen Aufschluss:<br />

u^ff^j^*ilä£iHii ls^^Sf;fI%# $ w^ä^^^^m, .^wl *»« i 31920129,189 73,286 57,329.4047,706.10 9,623.30<br />

Vw^ß^^r^^jfiM^&^f'^^Tß^ *^P iSr^ PSP^IsE '** ^SBI n 4 1927 249,664 127,469 102,051.84 8-1,806.85 17,154.99<br />

r^^^^©'C^^f-^%^^^^S$-f^^H| TJBIRÖ» ^ illlP^ill ' fi<br />

der Stadt Biel wohl<br />

überdacht'gehandelt haben und<br />

'^^^£^/^ik^^^^mer*eM- 'I^S!^*^?^^"^' 'W^f^?- "'^ h ' 13&ii decken zu müäsen. Der Omnibusdienst der Sudi<br />

^nJj?jS£.3 | *i s i? Kp^iipsv fiVp^n^cjifct . * feS' s '4»ä'Wi l £ ! sj? y& •! • •• *

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