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E_1929_Zeitung_Nr.051

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Eine Interessante Aussprache.<br />

Besprechung der bernischen PolizeJdirektion<br />

mit dem Vorstand des Kantonalverbandes<br />

des A.C.S. Bern.<br />

Die versteckten Kontrollen und einige andere<br />

Angelegenheiten.<br />

Letzten Donnerstag fand eine Besprechung des<br />

Vorstandes de3 A. C. S. mit den bernischen Polizeibehörden<br />

statt. Hauptpunkt der Besprechung waren<br />

die versteckten Kontrollen. Unter dem Präsidium<br />

von Regierungsrat Stauffer und in Anwesenheit der<br />

Herren Raaflaub, Sekretär des Polizeidepartements,<br />

Wiesmann, kantonaler Automobilexperte, Polizeikommandant<br />

Krebs und Hauptmann Borer, Chef der<br />

Kantonspolizei, begannen die Verhandlungen mit<br />

den Vertretern der Automobilisten: Herrn Dr.<br />

Mende, Präsident des A. G. S. Bern und des Kantonalverbandea,<br />

Oberst Marbach, Christen und Herren;<br />

von der Sektion Seeland Herr Spychiger, von<br />

Les Rangiers die Herren Peter, Bussy, u. Dr. Carnat,<br />

von der Sektion Emmental Fürsprecher Schnell.<br />

Die Unterhandlungen dauerten mehr als 3ü Stunden.<br />

Der Standpunkt der Automobilisten ist unsern<br />

Lesern genügend bekannt und der Standpunkt der<br />

Behörden aus den Interviews mit den Herren Stauffer<br />

und Borer, welche wir vor acht Monaten in der<br />

A.-R. veröffentlichten.<br />

Der Standpunkt der Strassenbenützer<br />

wurde von Herrn Dr. Mende und Oberst Marbach<br />

vertreten, deren Ausführungen durch die übrigen<br />

Delegierten ergänzt wurden. Die versteckten Kontrollen,<br />

welche nach dem Boykott von 1924 aufgegeben<br />

worden waren, sind seit 2 Jahren zuerst durch<br />

die Gemeinden, dann durch den Kanton wieder eingeführt<br />

worden. Sie sind ein unwürdiges Mittel. Die<br />

Behörden erklären sie für unerlässlich. Aber warum<br />

geht es denn in Luzern, in Genf und in andern<br />

Kantonen ohne diese Kontrollen? Der Zweck einer<br />

nützlichen Kontrolle ist die Erziehung der Strassenbenützer.<br />

Dies ist besser als Bussen. Es scheint,<br />

dass das Bussensystem hauptsächlich aua finanziellen<br />

Gründen vom Staate beibehalten wird.<br />

Dazu kommt, dass die Kontrollen nicht etwa an<br />

gefährlichen Orten, sondern meistens an geradlinigen<br />

Strecken ausgeübt werden, mit Vorliebe beim<br />

Ausgang aus Ortschaften, wo der Automobilist in<br />

Versuchung kommt, etwas schneller zu fahren. Zudem<br />

ist die Vorschrift von 30 km Maximalgeschwindigkeit<br />

rückständig, verglichen mit den technischen<br />

Portschritten im Automobilbau, insbesondere der<br />

Vierradbremse, welche ein sicheres und rasches<br />

Anhalten erlaubt.<br />

Die Polizisten, welche man zu diesen Kontrollen<br />

verwendet, sind oft unerfahren und wenig zuverlässig.<br />

Das Kontrollsystem weist auch beträchtliche<br />

Mängel auf und Fehlergrenzen bis zu 30 Prozent<br />

sind nichts Aussergewöhnliches, wie der Fall von<br />

Frauenkappelen bewiesen hat. Der Angeschuldigte<br />

erhält erst viel später Kenntnis von seiner Uebertretung<br />

und kann daher keinen Gegenbeweis antreten.<br />

Zudem sind Irrtümer in der Kontrollnummer<br />

nicht ausgeschlossen.<br />

Angesichts der geringen Erfolge, welche die Geschwindigkeitskontrollen<br />

und bei dem kleinen Einfluss,<br />

den die Geschwindigkeit auf die Verursachung<br />

von Unfällen hat (die Statistik weist nach, dass<br />

nur in 10 bis 15 Prozent aller Fälle die Geschwindigkeit<br />

der ausschlaggebende Faktor ist), kann man<br />

AUTOMOBIL-REVUE<br />

sich fragen, ob diese Vorschriften nicht überhaupt<br />

unzeitgemäss sind. Die Kontrolle wäre viel nützlicher,<br />

wenn sie sich auf andere Verstösse gegen<br />

die Fahrvorschriften beziehen würde, wie unrichtiges<br />

Ueberholen, Schneiden einer Kurve, auf der<br />

falschen Seite fahren etc. Der Referent kommt zum<br />

Schluss, dass die versteckte Kontrolle keine andere<br />

Wirkung hat, als den Kanton Bern dem Boykott<br />

auszusetzen zum Schaden unserer Hotellerie und<br />

unseres Gewerbes. Eine Kontrolle im Sinne der<br />

Unterweisung und Erziehung zum vernünftigen<br />

Fahren könnte gute Dienste leisten. Sie müsste sich<br />

aber auf alle Strassenbenützer ausdehnen, auch auf<br />

Pferdefuhrwerke, Radfahrer und Fussgänger..<br />

Antwort der Behörden.<br />

Der Vertreter der Polizei protestierte gegen die<br />

Ansicht, welche den geheimen Kontrollen einen fiskalischen<br />

Zweck zuschreibt. Die Polizisten erhalten<br />

keine Prämie für ihre Anzeigen, und die Rolle der<br />

Polizei beschränkt sich darauf, die Uebertretungen<br />

den Gerichten anzuzeigen. Die Gerichte sprechen<br />

die Busse aus, und zwar nach, den Gesetzen und<br />

nicht nach den Finanzbedürfnissen des Staates. Es<br />

ist eine Folge der Gewaltentrennung, dass der Vollzug<br />

der Bussen verspätet stattfindet. Man darf<br />

nicht vergessen, dass die Wiederaufnahme der versteckten<br />

Kontrolle bedingt wurde durch die wachsende<br />

Zahl der Unfälle, welche von 1200 im Jahre<br />

1927 auf 200O im Jahre 1928 gestiegen sind. Seit<br />

einem Jahr konnte diese steigende Unfallkurve angehalten<br />

werden. Der Hinweis auf andere Länder<br />

ist nicht massgebend für uns, denn unsere engen<br />

und stark gewundenen Strassen verlangen eine<br />

schärfere Kontrolle. 90% • unserer Automobilisten<br />

"wissen nicht, dass man die Fährt der Strasse anpassen<br />

muss. (? Red.) Die Geschwindigkeitsüberschreitungen<br />

sind in unserem, Kanton die Ursache<br />

von 30% aller Unfälle, gegen 8% im Kanton Genf<br />

z. B. Polizeikommandant Krebs wie Hauptmann<br />

Borer hatten geglaubt, die versteckten Kontrollen<br />

aufgeben zu können. Aber angesichts der Erfolglosigkeit<br />

der öffentlichen Kontrolle musste man das<br />

alte System wieder aufnehmen., Zudem verlangen<br />

es die Gemeinden. Wenn wir die Kontrollen nicht<br />

von Kantons wegen durchführen, werden es die<br />

Gemeinden tun, und zwar mit weniger Genauigkeit<br />

und Gleichheit als die kantonale Kontrolle. Im<br />

Falle von Fiauenkappelen handelt es sich um eine<br />

Verhältnismässig geringe Marge zugunsten des Automobilisten,<br />

wobei die 13 Meter Toleranzstrecke über<br />

die kontrollierten 200 Meter hinaus vom Richter<br />

nicht berücksichtigt wurde. Dieser geringe Irrtum<br />

würde übrigens den 400 Fahrern nichts nützen, die<br />

wir im letzten Jahr wegen Geschwindigkeiten von<br />

50 bis 90 km innerhalb den Ortschaften angezeigt<br />

haben.<br />

Die offenen Kontrolle^ wurden beibehalten^ Wir<br />

können aber nicht in sämtliche Ortschaften Polizisten<br />

stellen; dazu müsste man das Polizeikorps<br />

verdoppeln. Die offenen Kontrollen dienten zudem<br />

in vielen Fällen nur dem Spott der Automobilisten.<br />

Man hat Luzern zitiert, wo keine versteckten Kontrollen<br />

gemacht werden. Vielleicht geht es aber<br />

im Kanton Luzern so wie im Kanton Waadt, wo<br />

sich angesichts der sich häufenden, Unfälle eine<br />

Beunruhigung der Bevölkerung zeigt und wo im<br />

Grossen Rat dringende Massnahmen gegen die Autoraserei<br />

verlangt wurden.<br />

Was die Geschwindigkeitsvorschriften anbelangt,<br />

60 sind sie nicht .übertrieben. Auch mit den modernen<br />

Bremsen ist es unmöglich, bei Geschwindigkeiten,<br />

die höher als die zugelassenem sind, innert<br />

nützlicher Frist anzuhalten,: Und wenn man, uns<br />

Rückständigkeit vorwirft, so ist auf das Reglement<br />

von New York aus dem Jahre 1927 zu verweisen,<br />

welches Geschwindigkeiten von 15, 12 und 8 Stundenkilometer,<br />

je nach der Oertlichkeit, vorschreibt.<br />

Unsere fliegende Kontrolle legt im Jahre über<br />

80000 km zurück — ein Beweis dafür, dass wir<br />

überall kontrollieren. Diese Kontrolle umfasst auch<br />

die andern Strassenbenützer: Pferdefuhrwerke,<br />

Radfahrer und Fussgänger.<br />

Was die Fahrerprüfungen anbelangt, eo sind sie<br />

verschärft worden. Wir können! aber nicht über<br />

gewisse Grenzen hinausgehen, insbesondere können<br />

wir kein ärztliches Zeugnis verlangen. Ein Alkoholiker<br />

wird eben, wenn er nüchtern ist, sein Fahrexamen<br />

bestehen, können. Auch der Entzug der<br />

Fahrbewilligung hat seine Grenzen. Jedesmal, wenn<br />

eine solche Bewilligung entzogen 1 wird, erfolgen<br />

Eingaben von Behörden, welche darauf aufmerksam<br />

machen, dass der Bestrafte das Auto zu Erwerbszwecken<br />

1 brauche.,<br />

Schlußfolgerungen von Regierungsrat<br />

Stauffer.<br />

Nach diesen Ausführungen der Vertreter der<br />

Polizei versichert Regierungsrat Stauffer, dasa die<br />

bernische Regierung in keiner Weise gegen die<br />

Automobilisten eingenommen sei- Wir wissen, dass<br />

das Automobil zu einem unentbehrlichen Verkehrsmittel<br />

geworden ist, ober es ist schwierig, allen<br />

Strassenbenützern die Erfordernisse des Verkehrs<br />

verständlich zu machen. Wir haben hier gegen<br />

viel Unverstand zu kämpfen. Gerade von den organisierten<br />

Automobilisten erwarten wir vieL Sie<br />

sollen uns in unserer Aufgabe unterstützen. Andererseits<br />

sind wir gewillt, unsere Kontrollen auf<br />

das Notwendigste zu beschränken, und wir wünschen<br />

nichts mehr, als dasa wir sie ganz aufheben<br />

können* Das Verkehrsamt, welches geschaffen werden<br />

soll, wird uns in unsern Aufgaben helfen. Es<br />

soll in beständiger Fühlung bleiben mit den Strassenbenützexn»<br />

Die Atmosphäre der Entspannung,<br />

welohe durch diesen Meinungsaustausch ausgelöst<br />

wird, wird von allen Vertretern der Strassenbenützer<br />

voll anerkannt. Trotzdem müssen die Vertreter<br />

der Automobilisten darauf aufmerksam machen,<br />

dass sobald wie möglich eine Lösung der Frage<br />

der versteckten Kontrollen gefunden werden sollte,<br />

denn der Boykott des Kantons Bern ist bereits in<br />

vielen Fällen zur Tatsache geworden. Dr. Mende<br />

wendet eich gegen die Aeusserungen der Behörden,<br />

dass ein uniformierter Polizist lächerlich gemacht<br />

werde. Kein vernünftiger Automobilist wird dies<br />

tun. Und wenn es einem Flegel einfallen sollte,<br />

sich über den kontrollierenden Polizisten lustig zu<br />

machen, so gibt es Mittel, ihn dafür zu bestrafen.<br />

Auf jeden Fall ist dies kein Grund gegen eine offene<br />

Kontrolle.<br />

Zum Schlüsse kommt man noch auf das zukünftige<br />

Verkehrsreglement für die Stadt Bern zu<br />

sprechen.<br />

Herr Stauffer verspricht, den' Wünschen der<br />

Automobilisten betreffend Bezug der Taxen auf dem<br />

Automohilbureaui soweit als möglich entgegenzukommen.<br />

Der ÜG'ä wird 1 arar Mitarbeit immer bereif<br />

teein- und verdankt den Polizeibehörden, dass sie<br />

<strong>1929</strong> — N° öl<br />

ihm Gelegenheit gegeben haben, zu wichtigen, all#<br />

Strassenbenützer angehenden Fragen Stellung zu<br />

Die Gerichtsstandsfrage bei<br />

Automobildelikten.<br />

Aus dem Bandesgericht.<br />

Automobilunfälle enden nicht selten mit einem<br />

Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung<br />

oder fahrlässiger Tötung und<br />

diese Vergehen sind im interkantonalen Aus-i<br />

lieferungsgesetz nnter den Auslieferungs-i<br />

delikten genannt. Ereignet sich der Unfall!<br />

ausserhalb des Wohnsitzkantons des Auto-i<br />

f ahrers, so muss daher der Kanton des Unf ailortes<br />

vor Einleitung des Strafverfahrens an<br />

den Wohnsitzkanton ein Auslieferungsbegehren!<br />

stellen und dieser kann die Auslieferung<br />

verweigern, wenn er sich verpflichtet, den,<br />

Angeklagten nach seinen Gesetzen beurteilen<br />

und bestrafen zu lassen- (Art. 1 Ausl.-Q.). Allerdings<br />

kann der Angeklagte auf das Auslieferungsverfahren<br />

Verzicht leisten, indem er,<br />

ausdrücklich -oder stillschweigend die Gerichtsbarkeit<br />

des Kantons-des Unfallortes anerkennt.<br />

Gemäss einem vor einigen Monaten<br />

ergangenen staatsrechtlichen Entscheide des<br />

Bundesgerichts ist jedoch eine solche Erklärung<br />

nur gültig, wenn der Betreffende Kenntnis<br />

hatte, dass ein Strafverfahren gegen ihn<br />

eingeleitet sei und welches Vergehens er<br />

angeklagt sei. (Nach einem Autounfall hatte<br />

der Friedensrichter eines waadtländischen<br />

Dorfes einer in der deutschen Schweiz wohnhaften<br />

und des Französischen nicht völlig<br />

mächtigen Autofahrerin einen solchen Verzicht<br />

unterbreitet. Das Bundesgericht erklärte<br />

ihn als unwirksam, da die Dame die •<br />

Tragweite der Erklärung nicht habe überblicken<br />

können und der Kanton Waadt durfte<br />

das Strafverfahren nicht ohne Stellung eines<br />

Auslieferungsbegehrens an den Wohnsitzkanton<br />

einleiten.)<br />

Als Gegenbeispiel mag der soeben vom<br />

Bundesgericht beurteilte Fall dienen, wo sich<br />

der Autofahrer allzuweit mit den Behörden<br />

des Unfallortes eingelassen hatte, um noch<br />

deren Gerichtsbarkeit bestreiten zu können.<br />

Nach einem Autounfall im Kanton Zürich, bei<br />

dem ein Fussgänger getötet wurde, gab der<br />

in St. Gallen wohnhafte Autofahrer bei der<br />

Einvernahme die Erklärung zu Protokoll*<br />

dass er jeder an seine Wohnadresse ge-»<br />

sandten Vorladung! der Zürcher Bezirksanwaltschaft<br />

Folge leisten werde. Er leistete<br />

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