E_1929_Zeitung_Nr.062
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Rangordnung umgekehrt, indem die amerikanischen<br />
Marken an erster und die italienischen<br />
an zweiter Stelle kommen. Von der<br />
ungarischen Einfuhr von Personenautomobilen<br />
des verflossenen Jahres entfallen bereits<br />
49 Prozent auf Rechnung der amerikanischen<br />
Eportindustrie, annähernd das Doppelte des<br />
vorhergehenden Jahres. Der amerikanische<br />
Anteil am ungarischen Import von Lastkraftwagen<br />
-macht 43,5 Prozent der Gesamteinfuhr<br />
aus, was gegenüber dem Vorjahre nur<br />
einer leichten Zunahme entspricht.<br />
Zurzeit begegnen in Ungarn die geschlossenen<br />
Automobile der weitaus stärksten<br />
Nachfrage. Die lokalen Preise der Personenautomobile<br />
stellen sich gegenwärtig auf 7000<br />
bis 12,000 Pengö. Der rasch zunehmende<br />
Gebrauch von Automobilen durch Geschäftsleute<br />
und industrielle Unternehmungen bedingt<br />
einen leichten Wagen mit geringem Betriebsstoffverbrauch<br />
in der niedrigen Preislage.<br />
Der ungarische Bedarf an Lastkraftwagen<br />
erstreckt sich in der Hauptsache auf<br />
Wagen mit ein bis zwei Tonnen Tragfähigkeit.<br />
Zahlreiche Automobilclubs, sportliche Veranstaltungen<br />
und Automobilsalons haben in<br />
letzter Zeit den Automobilverkehr in jenem<br />
Lande sehr gefördert. Gegenwärtig zählt<br />
man in Ungarn bereits 13 Automobilcubs sowie<br />
einen Touring-Club. Seit einiger Zeit gibt<br />
es daselbst auch einen Verband der Automobilhändler,<br />
welcher seinen Sitz in Budapest<br />
hat; das Bestreben dieses Verbandes<br />
ist in jüngster Zeit, da faktisch sämtliche im<br />
Lande laufenden Automobile ausländischer<br />
Provenienz sind, insbesondere darauf gerichtet,<br />
eine Herabsetzung der Automobilzölle<br />
wie -steuern durchzusetzen.<br />
Zusammenfassend kommt der erwähnte<br />
Regierungsbericht zu dem Schluss, dass die<br />
Aussichten für den Automobilabsatz nach Ungarn<br />
in nächster Zukunft in einem durchaus<br />
günstigen Licht erscheinen, was namentlich<br />
für leichte, billige Automobile zur Beförderung<br />
von Personen wie Gütern gilt, während<br />
die Aufnahmefähigkeit des ungarischen<br />
Marktes für ausgesprochene Luxuswagen sich<br />
voraussichtlich nach wie vor in engen Grenzen<br />
halten wird.<br />
Pi.<br />
Die Erdrückung<br />
des freien Gewerbes.<br />
Die Drahtseilbahn Thunersee-Beatenberg<br />
hat sich beim schweizerischen Postdepartement<br />
am 1. Juni <strong>1929</strong> eine Kraftwagenkonzession<br />
für die Kursstrecke von Interlaken<br />
bis Beatenberg-Waldegg erworben. Nun lesen<br />
wir im «Amtsblatt des Kantons Bern»<br />
vom 16. Juli <strong>1929</strong>, dass der bernische Regierungsrat<br />
während der Dauer dieses Automobilkurbetriebes<br />
in der Zeit von 8—19 Uhr den<br />
Verkehr mit Lastwagen, Car Alpins und Lieferungswagen<br />
gesperrt, resp. verboten hat.<br />
Der bernische Regierungsrat stützt seinen<br />
Beschluss hauptsächlich auf Artikel 13 des<br />
Strassenpolizeigesetzes vom 10. Juli 1906 (!),<br />
worin es heisst, dass der Regierungsrat befugt<br />
sei, Verordnungen aufzustellen, welche<br />
zur Sicherung eines geordneten Verkehrs<br />
und zur Vermeidung von Unglücksfällen auf<br />
öffentlichen Strassen und Wegen notwendig<br />
erscheinen. Es ist nun zuzugeben, dass die<br />
betreffende Strasse sehr schmal ist und teilweise<br />
gefährliche Kurven besitzt. Trotzdem<br />
aber geht , der Beschluss viel zu weit.<br />
Er richtet sich mit aller Schwere gegen das<br />
bernische freie Gewerbe und kann nur als<br />
eine ausgesprochene Schutzvorrichtung der<br />
betreffenden Bahngesellschaft bezeichnet<br />
werden. Solche unbegründete Verbote, auch<br />
wenn sie von regierungsrätlicher Seite kommen,<br />
sind mit aller Entschiedenheit zu verurteilen.<br />
Wir können es, offen gestanden,<br />
nicht recht begreifen, wie der heroische Regierungsrat,<br />
in welchem verschiedene Vertreter<br />
des Gewerbes sitzen, zu solchen<br />
Schlüssen gelangen kann, die zweifellos die<br />
Existenz des freien Gewerbes aufs schwerste<br />
schädigen müssen. Nach den jetzigen Be<br />
Stimmungen ist es den Gesellschaftswagenbesitzem<br />
überhaupt nicht mehr möglich, auf<br />
den Beatenberg zu gelangen und es können<br />
die gewerblichen Lieferanten' nur zu den<br />
dümmsten und ihnen unangenehmsten Zeiten<br />
vor 8 Uhr morgens oder nach 7 Uhr abends<br />
mit ihrer Ware die auf dem Beatenberg liegenden<br />
Hotels bedienen.<br />
Ein bundesgerichtliches Urteil zum Auto-<br />
Unglück auf der Furkastrasse<br />
Ein bundesgerichtlicher Entscheid hat soben<br />
die zivilrechtlichen Folgen eines Autonobilunglücks<br />
geregelt, welches, wie kaum<br />
in zweiter derartiger Unfall, die öffentliche<br />
Meinung beschäftigt hat. — Im September<br />
925 hatte Dr. Grob, Augenarzt in Chur, den<br />
Jhefarzt des Kreuzspitals in Chur, Dr. Plattier,<br />
sowie Dr. Lichtenhahn und dessen Frau<br />
us Arosa zu einer Autofahrt über den Ober-<br />
1p- und den Furkapass eingeladen, und der<br />
mit fünf Personen besetzte Wagen verliess<br />
hur am 16. September 1925, morgens gegen<br />
Uhr. Vormittags wurde in Andermatt kurze<br />
?ast gemacht und hierauf die Fahrt bis zur<br />
Höhe des Furkapasses fortgesetzt. Beim Bel-<br />
/edere-Hotel hielten die Reisenden an, um<br />
:elephonisch das Mittagessen in Gletsch zu<br />
^stellen. Sie waren sehr begeistert von der<br />
gelungenen Passfahrt, doch schien Dr, Grob,<br />
der schon sechs Stunden am Steuer gesessen<br />
hatte, ernst gestimmt; auf das Drängen der<br />
ährgäste unternahm er um 2 Uhr nachmitags<br />
die Talfahrt gegen Gletsch. Bei der<br />
bersten scharfen Rechtskurve stieg Dr.<br />
Lichtenhahn aus dem Wagen, in der Meinung,<br />
dem Führer durch Weisungen bebilfich<br />
sein u können; im gleichen Augenblick<br />
uhr der Wagen über den linken äusseren<br />
Strassenrand hinaus ins Leere, überschlug<br />
ich mehrmals im Sturze und blieb 300 Meter<br />
weiter unten völlig zerschmettert liegen.<br />
Seine vier Insassen hatten bei dem Sturze<br />
den Tod gefunden.<br />
Die Hinterbliebenen des Dr. Plattner, eine<br />
Witwe mit zehn Kindern, klagten gegen die<br />
Kinder des Dr. Grob, die durch das Unglück<br />
beide Eltern verloren hatten, auf 130,000<br />
'ranken Schadenersatz. Sie nahmen den<br />
Standpunkt ein, der Unfall, der ihnen den<br />
Versorger geraubt habe, sei durch ein Verschulden<br />
des Wagenlenkers herbeigeführt<br />
worden, das eine Schadenersatzpflicht beründe.<br />
Nach dem Unglück konnte festgestellt<br />
werden, dass der zerschmetterte Wagen den<br />
ersten Vorwärtsgang eingeschaltet hatte, im<br />
übrigen war man hinsichtlich der Ursachen<br />
der Katastrophe auf Vermutungen angewiesen,<br />
da der einzige, Augenzeuge. Dr. Lich-<br />
:enhahn, beim Aussteigen nicht an eine Geahr<br />
gedacht hatte und vom Unfall völlig<br />
überrascht worden war. Die erste kantonal©'<br />
Instanz, das Bezirksgericht Plessur, holte ein<br />
Gutachten von Ing. Landis, Zürich, ein. Sein<br />
Befund legte dar, dass der sonst als vorsichtig<br />
bekannte Dr. Grob offenbar die Kurve<br />
beim Einfahren falsch eingeschätzt habe,<br />
dass er sich durch das verbreiterte Strassenstück<br />
im Scheitel der Kurve haben täuschen<br />
lassen und angenommen habe, die Strasse<br />
verlaufe nachher in der gleichen Breite. Er<br />
sei zu früh in die Kurve eingefahren, habe<br />
wohl auch den ganzen Einschlag der Lenkung<br />
nicht ausgenützt und sich so plötzlich<br />
zu nahe dem linken, äusseren Strassenbord<br />
befunden. Dann seien aber die ungenügenden<br />
Strassenverhältnisse die Hauptursache der<br />
Katastrophe. Gestützt auf diese Expertise<br />
nahm das Bezirksgericht an, im Verhalten<br />
des Autofahrers liege keine eine Schadenersatzpflicht<br />
begründende Fahrlässigkeit,<br />
weshalb es zur Abweisung der Klage gelangte.<br />
(Der Standpunkt, dass die Katastrophe<br />
in erster Linie den Strassenverhältnissen<br />
zuzuschreiben sei, hätte wohl zu einer Schadenersatzklage<br />
gegen den Kanton Wallis geführt,<br />
auf dessen Gebiet die Unglücksstelle<br />
liegt.)<br />
Die obere kantonale Instanz, das Graubändner<br />
Kantonsgericht, zog als Oberexperten<br />
Ing. Endtner vom Postkursinspektorat<br />
der Schweiz. Oberpostdirektion zu Rate; dieser<br />
Experte verneinte die Mitschuld der<br />
Strassenverhältnisse aufs entschiedenste.<br />
Nach dem Unfall war die Strasse vom eidg.<br />
Oberbauinspektor und dem Walliser Kantonsingenieur<br />
in Gegenwart des bernischen Kantonsingenieurs<br />
und des Oberingenieurs für<br />
AUTOMOBIL-REVUE <strong>1929</strong> —<br />
den I. Kreis des Kantons Bern besichtigt worden<br />
und dabei wurde festgestellt, dass die<br />
Stützmauer der Strasse nicht nachgegeben<br />
hatte und auch keine Anzeichen für ein Nachleben<br />
des Strassenbordes festzustellen waren;<br />
es fehlte bloss ein Randstein an der Unfallstelle.<br />
Hinsichtlich der Gestaltung der<br />
Kurve war zu bemerken, dass diese von den<br />
17plätzigert Motorwagen der Postkurse mit<br />
vier Meter Radstand in einem Zuge durchfahren<br />
werde, während der Wagen des Dr.<br />
Grob nur 3 m 40 Radstand aufwies, die Kurve<br />
somit noch leichter in einem Zuge befahren<br />
konnte. (Seit dem Unfall hat der Kanton<br />
indessen die Kurve verbreitern, am äussern<br />
Rande erhöhen und mit einer Sicherungsmauer<br />
versehen lassen.) Der Oberexperte<br />
führte den Unfall einzig auf ungeeignete<br />
Massnahmen des Wagenlenkers zurück.<br />
Durch das allzufrühe Einbiegen in die Kurve<br />
sei er zu nahe an den linken Strassenrand<br />
gekommen, den er, weil der Wagen Rechtssteuerung<br />
hatte, nicht übersah ; der Fehler<br />
wäre durch Rückwärtsmanövrieren zu korrigieren<br />
gewesen, was der Fahrer jedoch unterliess,<br />
da ihm die Situation über den Kopf<br />
wuchs. Im nervösen Bestreben, möglichst<br />
rasch um die Kurve zu kommen, habe er<br />
wohl andere Gefahrenmomente übersehen;<br />
vielleicht sei auch das linke Vorderrad an<br />
den Randstein gestossen, v/as dann beim<br />
Nachgeben desselben den Wagen vollends<br />
nach links herumriss und in den Abgrund<br />
führte. Das Kantonsgericht sprach den Klägern<br />
50000 Franken Schadenersatz zu, worauf<br />
beide Parteien die Berufung ans Bundesgericht<br />
erklärten.<br />
Die /. zivilrechttiche Abteilung des Bundesgerichts<br />
hat das kantonsgerichtliche Urteil<br />
einstimmig bestätigt, also gleichfalls ein Verschulden<br />
des Autofahrers angenommen. Freilich<br />
bedeutet nicht jeder Fehler des Fahrers<br />
ein solches Verschulden, im vorliegenden<br />
Falle hätte beispielsweise das zu frühe Einfahren<br />
in die Kurve wieder gutgemacht werden<br />
können. Der Unfall wurde erst dadurch<br />
heraufbeschworen, dass sich Dr. Grob nicht<br />
mehr aus der bedrohlichen Lage zu helfen<br />
wusste. Mag er nun die Nähe des Strassenrandes<br />
ganz übersehen haben oder nach kurzem<br />
Anhalten statt des Rückwärtsganges den<br />
ersten Vorwäftsgarig eingeschaltet haben,<br />
mag dies einzig einem gewissen Mangel an<br />
technischer Routine oder auch der durch die<br />
vorausgegangene lange Fahrt hervorgerufenen<br />
Ermüdung zuzuschreiben sein.soverstiess<br />
er damit auf alle Fälle gegen Art. 33 und 34<br />
der Konkordatsbestimmungen, welche den<br />
Fahrer verpflichten, stets Herr seiner Maschine<br />
zu bleiben und anzuhalten, wenn ein<br />
Unfall droht. Ist aber ein Verschulden, also<br />
eine rechtswidrige Handlung im Sinne von<br />
Art. 41 des Obligationsrechtes anzunehmen,<br />
so folgt daraus die grundsätzliche Begründetheit<br />
des Schadenersatzanspruches. Nach den<br />
Feststellungen der Vorinstanz ist der Schaden,<br />
welcher den Klägern durch den Verlust<br />
des Versorgers entstanden ist, auf rund<br />
100000 Franken zu beziffern. Dem Kantonsgericht<br />
ist aber auch darin zuzustimmen,<br />
dass Billigkeitserwägungen dazu führen, den<br />
zu leistenden Schadenersatz auf die Hälfte<br />
dieser Summe herabzusetzen. Hierfür spricht<br />
schon die Tatsache, dass nicht nur die Kläger,<br />
sondern auch die Beklagten durch das<br />
Unglück aufs schwerste betroffen wurden;<br />
sind sie doch dadurch zu Vollwaisen geworden.<br />
Ferner ist die dem Dr. Grob unterlaufene<br />
Fahrlässigkeit keine sehr schwere gewesen,<br />
und es fällt auch ins Gewicht, dass<br />
ihn seine Passagiere zum Abbruch der Rast<br />
auf dem Belvedere-Hotel drängten. Endlich<br />
nahmen seine Fahrgäste durch die Annahme<br />
der Einladung zur Fahrt mindestens das Risiko<br />
der mit dem gewöhnlichen Verkehr auf<br />
der Strasse verbundenen Gefahren auf sich,<br />
was gleichfalls einen Abstrich von der Schadenersatzsumme<br />
rechtfertigt.<br />
der Honig durch den Mund gestrichen, in Quadratmeter im Jahre 1925 stieg die Zahl der<br />
Tat und Wahrheit aber sucht man ihm seine Aufträge im Jahre 1928 auf 136 für total 530,000<br />
Existenz überall zu unterbinden, mit der Begründung,<br />
«höhere Staatsinteressen» erfor-<br />
deutschen Strassen stammt aber aus soviel Aufträ-<br />
Quadratmeter. Die gesamte Betonoberfläche auf<br />
gen, dass pro Fall durchschnittlich nur 4000 Quadratmeter<br />
erstellt wurden, was bei einer 5 Meter<br />
derten die diesbezüglichen Massnahmen. Nur<br />
Wenn die betreffende Bahn nun den Automobilkurs<br />
selbst betreiben will, so wird sie schief kommen.<br />
Länge entspricht. Es handelt sich demnach bei<br />
so weitergefahren, die Sache wird schon breiten Strasse einer Strecke von nur 800 Meter<br />
diesen jedenfalls nach einem bestimmten<br />
D den bisher ausgeführten Arbeiten immer noch um<br />
Versuche. Diese Tatsache tritt noch um so mehr<br />
Fahrplan führen. Ein Befahren der Strasse Stiaiien<br />
hervor, wenn berücksichtigt wird, dass allein im<br />
durch die Last- und Lieferungswagen des<br />
vergangenen Jahr rund 58 Millionen Quadradmeter<br />
w freien > Gewerbestandes wäre zweifellos Der deutsche Befonstrassenfag, welcher am Strassenflache eine andere Oberflächenbehandlung<br />
zwischen den Fahrzeiten des Automobilkurs' 15. Juli in München unter den Auspizien der Studiengesellschaft<br />
für Automobilstragsen durchgeführt auch deshalb ein zögernder, als die gegnerische<br />
erfuhren. Der Fortschritt im Betonstrassenbau ist<br />
betriebes möglich gewesen. Aber es schein<br />
wurde, erfreute sich einer regen Beteiligung aus Fachwelt irgendwelche Fehlschläge im Betonbau<br />
aus dem Beschluss mit aller Deutlichkei dem In- und Auslande. Verschiedene in Strassen-<br />
und Verkehrsfragen besonders kompetente verschwiegen wird, dass in den Anfängen auch an-<br />
immer mit besonderer Schärfe kritisierte, während<br />
hervorzugehen, dass bei diesem Verbot weniger<br />
die Strasse als der Schutz der betreffenden<br />
Bahn die ausschlaggebende Rolle<br />
Persönlichkeiten referierten über Themen, welche dere Strassenbeläge mindestens soviel, wenn nicht<br />
mit der von der Tagung behandelten Materie in noch mehr fehlerhafte Ausführungen aufwiegen.<br />
unmittelbarem Zusammenhang stehen. Den Ausführungen<br />
des bekannten Strassenfachmannes, der Betonstrasse mit besonderer Deutlichkeit bewie-<br />
Im Jahre 1928 hat sich aber die Leistungsfähigkeit<br />
spielte.<br />
Wir haben es mit unserer schweizerischen Prof. Rob. Otzen, war zu entnehmen, das bis Ende sen, -indem alle Versuchsstrecken während der<br />
1928 rund 1,3 Millionen Quadratmeter Betonstrasse Frostperiode einer harten Probe unterworfen waren,<br />
welche sie durchwegs gut bestanden. Die Er-<br />
Gewerbefreiheit in den letzten Jahren wirklich<br />
herrlich weit gebracht! In grossen Ver Entwicklung der Beton-Strassenbauaufträse ist ungebnisse<br />
halten jedoch jeden Vergleich mit anderen<br />
in Deutschland gebaut worden sind. Die ständige<br />
Sammlungen wird dem Gewerbe jederzei verkennbar. Von 16 Aufträgen über rund 40,000 Strasseribauweisen aus.'<br />
Die Einwände, welche gegen die Einführung der<br />
Betonstrasse ursprünglich erhoben worden sind,<br />
haben sich durch die praktische Beobachtung zum<br />
Teil bereits als haltlos herausgestellt. Im wesenH<br />
liehen sind nur zwei Fragen übriggeblieben, näm-<<br />
lieh die Rissbildung und die technische Konstruk-I<br />
tion der Fugenränder. Die Schwierigkeit der Lösung<br />
dieser Fragen wird auch von den Anhängern<br />
der Betonbauweise anerkannt, sie bildet zurzeit den.<br />
Gegenstand eifrigsten wissenschaftlichen Studiums<br />
und umfangreicher Prüfung durch praktische Versuche.<br />
Hinsichtlich der Rissbildung wurde der Auffassung<br />
Ausdruck gegeben, dass der Einfluss dieser,<br />
Erscheinung auf den Betrieb gänzlich bedeutungslos<br />
sei. Eine unvermeidliche Folge sei nur eine geringe<br />
Vermehrung der Unterhaltungskosten. Nach<br />
sämtlichen objektiven Feststellungen sind diese<br />
Ausgaben bei den Betonstrassen im absoluten Sinne<br />
so klein, dass der geringe Aufschlag für eine sorgfältige<br />
Unterhaltung der Rissstellen wirtschaftlich<br />
leicht tragbar ist.<br />
Hinsichtlich der Fugenkonstruktion wurde gesagt,<br />
dass die Ergebnisse der neuesten Versuche mit<br />
Sicherheit eine befriedigende Lösung in kurzer Zeit<br />
erwarten lassen.<br />
Dann gab der Redner eine kurze Uebersicht über<br />
das, was beim heutigen Stande der Technik im<br />
Betonstrassenbau gegenüber der Zeit des Beginnes<br />
als « neu » anzusprechen ist: Bei den verwendeten<br />
Rohstoffen handelt es sich in erster Linie um die<br />
Verbesserung der Zemente, dio durch gewisse Zuschläge<br />
erreicht werden soll. Bei den Steinkorngemengen<br />
hat sich gezeigt, dass nur stofflich hochwertige<br />
Gesteinsorten, die ein gut würfeliges und<br />
reines Brechgut liefern und eine hohlraumarme<br />
Körnungsstaffelung die notwendigen Forderungen<br />
sind. Ueber das Einbringen des Betons und seine<br />
Verdichtung wurden ausführliche Mitteilungen gemacht,<br />
da die Methode der Verarbeitung der wichtigste<br />
Faktor für den Erfolg ist.<br />
Endlich wurde auch auf dio für die Schweiz<br />
wichtige volkswirtschaftliche Tatsache hingewiesen,<br />
wonach für die Erstellung von Betonstrassen auch<br />
nicht der geringste Teil der Baukosten für ausländische<br />
Produkte aufgewendet werden muss. (Dia<br />
Schweiz muss zwar die für das Metallgerippe notwendigen<br />
Eisen aus dem Auslande beziehen, die<br />
Baustoffe liefert aber durchwegs ebenfalls die einheimische<br />
Industrie.) Es bietet dies wenigstens<br />
einen gewissen Ausgleich für zahlreiche, die Passivseite<br />
der Handelsbilanz belastende Millionen,<br />
welche für den Ankauf ausländischer Motorfahrzeuge<br />
abwandern. z.<br />
Kesselberg-Rennen (20: bis 21. Juli). Die<br />
noch nicht ganz abgeschlossene Meldeliste<br />
verzeichnet jetzt schon 127 Nennungen, das<br />
sind 50 mehr als im Vorjahr. Unter den gemeldeten<br />
Automobilisten befinden sich Hans<br />
v. Stuck, Fürst Albrecht Hohenlohe, Hermann<br />
Prinz Leiningen, Graf Arco-Zinneberg,<br />
Dr. Fuchs, Dr. Imhof, Hans Kilian, M. W.<br />
Kaiser, Karl Schwabe, Ing. Poensgen, Alfred<br />
Bernstein, Hellmuth Butenuth, Frhr. v. Michel-Raulino,<br />
Graf Arco-Valley, Graf Kainein<br />
u. a. m.<br />
•St. Morltzer Automobilwoche, (lr.) Bei der<br />
Üebermittlung unseres telephonischen Berichtes,<br />
der in der letzten Nummer erschien,<br />
haben sich zwei kleine Missverständnässe<br />
eingeschlichen. Nicht der Abschnitt der<br />
Shellstrasse, bis Punt Muraigl, sondern bei<br />
Punt Muraigl wurde verlegt. Als Sportkommissär<br />
fungiert ausser den Herren Decrauzat<br />
und Pierrehumbert auch Herr<br />
A. Töndury.<br />
Dem deutschen Reglement der St. Moritzer<br />
Automobilwoche, das soeben erschienen<br />
ist, werden in den nächsten Tagen nun auch<br />
das französische und das italienische folgen.<br />
Zu Beginn der nächsten Woche gelangt der<br />
prächtig illustrierte Pliant zum Versand, der<br />
sämtlichen Inhabern der internationalen Lizenz<br />
zugestellt wird und in konzentrierter<br />
Form alles Wichtige und Wissenswerte über<br />
diese Veranstaltung enthält Binnen kurzem<br />
wird auch Baumbergers rassiges Plakat von<br />
Wänden und Säulen leuchten.<br />
Um es den Zuschauern so bequem und angenehm<br />
als möglich zu machen, werden sowohl<br />
beim Kilometerrennen (21. August) als<br />
auch an der Schönheitskonkurrenz (24. August)<br />
Tribünen aufgestellt.<br />
Aehnlich wie das Klausenrennen wird auch<br />
die St. Moritzer Automobilwoche das Ziel<br />
von Clubfahrten ausländischer Automobil-<br />
Clubs bilden. So plant der Automobil-Club<br />
von Tirol seine Fahrt nach dem Klausen<br />
auch mit einem Besuch der St. Moritze/<br />
Automobilwoche zu verbinden.<br />
Jenseits der Pyrenäen erschließt sich dem Automobilisten<br />
ein Paradies des Südens, das seit<br />
Jahrhunderten Reisende aus allen Ländern Europas<br />
in seinen Bann gezogen hat. Eine Fahrt durch<br />
Spaniens Gefilde sollte sich dafoer kein Besucher<br />
der Weltausstellung von Barcelona enteehen lassen.<br />
Vortreffliche Dienste leistet ihm bei dieser<br />
Fahrt die soeben erschienene Karte mit Führer<br />
Spaniens von O. R. Wagner. Preis Fr. 6.—. Verlag<br />
der «Automobil-Revue». Bern.<br />
Internationale Alpenfahrt.<br />
Die Organisation an dir Arbeit<br />
Anlässlich des Grossen Preises der Nationen<br />
fand in Adenau eine Sitzung der organisierenden<br />
Länder statt, an der die Sportkommissäre endgültig<br />
wie folgt bestimmt wurden: Für die Schweiz: Herr<br />
Jules Decrauzat; für Italien: Herr Mercanti; für<br />
Deutschland: Herr Hirsch; für Oesterreich: Herr<br />
Schindler. Als oberster Rennleiter wurde Herr Pagenstecher<br />
gewählt. — Obwohl die Summe der Etappen<br />
diejenige des letzten Jahres um zwei Stunden<br />
übertreffen wird, soll die Bekanntgebung der Resultate<br />
nicht wesentlich verzögert werden, da der<br />
bekannte deutsche Sport-Journalist Jonas die seitraubenden<br />
Vorbereitungsarbeiten erledigen will. —'<br />
Das Ziel wurde von Mailand aus Rücksicht auf die<br />
dann herrechende höllische Temperatur nach Villa<br />
d'Este bei Como verlegt. So ist auch den Schweizern<br />
besser Gelegenheit geboten, der Ankunft bti«