28.02.2018 Aufrufe

E_1929_Zeitung_Nr.062

E_1929_Zeitung_Nr.062

E_1929_Zeitung_Nr.062

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rangordnung umgekehrt, indem die amerikanischen<br />

Marken an erster und die italienischen<br />

an zweiter Stelle kommen. Von der<br />

ungarischen Einfuhr von Personenautomobilen<br />

des verflossenen Jahres entfallen bereits<br />

49 Prozent auf Rechnung der amerikanischen<br />

Eportindustrie, annähernd das Doppelte des<br />

vorhergehenden Jahres. Der amerikanische<br />

Anteil am ungarischen Import von Lastkraftwagen<br />

-macht 43,5 Prozent der Gesamteinfuhr<br />

aus, was gegenüber dem Vorjahre nur<br />

einer leichten Zunahme entspricht.<br />

Zurzeit begegnen in Ungarn die geschlossenen<br />

Automobile der weitaus stärksten<br />

Nachfrage. Die lokalen Preise der Personenautomobile<br />

stellen sich gegenwärtig auf 7000<br />

bis 12,000 Pengö. Der rasch zunehmende<br />

Gebrauch von Automobilen durch Geschäftsleute<br />

und industrielle Unternehmungen bedingt<br />

einen leichten Wagen mit geringem Betriebsstoffverbrauch<br />

in der niedrigen Preislage.<br />

Der ungarische Bedarf an Lastkraftwagen<br />

erstreckt sich in der Hauptsache auf<br />

Wagen mit ein bis zwei Tonnen Tragfähigkeit.<br />

Zahlreiche Automobilclubs, sportliche Veranstaltungen<br />

und Automobilsalons haben in<br />

letzter Zeit den Automobilverkehr in jenem<br />

Lande sehr gefördert. Gegenwärtig zählt<br />

man in Ungarn bereits 13 Automobilcubs sowie<br />

einen Touring-Club. Seit einiger Zeit gibt<br />

es daselbst auch einen Verband der Automobilhändler,<br />

welcher seinen Sitz in Budapest<br />

hat; das Bestreben dieses Verbandes<br />

ist in jüngster Zeit, da faktisch sämtliche im<br />

Lande laufenden Automobile ausländischer<br />

Provenienz sind, insbesondere darauf gerichtet,<br />

eine Herabsetzung der Automobilzölle<br />

wie -steuern durchzusetzen.<br />

Zusammenfassend kommt der erwähnte<br />

Regierungsbericht zu dem Schluss, dass die<br />

Aussichten für den Automobilabsatz nach Ungarn<br />

in nächster Zukunft in einem durchaus<br />

günstigen Licht erscheinen, was namentlich<br />

für leichte, billige Automobile zur Beförderung<br />

von Personen wie Gütern gilt, während<br />

die Aufnahmefähigkeit des ungarischen<br />

Marktes für ausgesprochene Luxuswagen sich<br />

voraussichtlich nach wie vor in engen Grenzen<br />

halten wird.<br />

Pi.<br />

Die Erdrückung<br />

des freien Gewerbes.<br />

Die Drahtseilbahn Thunersee-Beatenberg<br />

hat sich beim schweizerischen Postdepartement<br />

am 1. Juni <strong>1929</strong> eine Kraftwagenkonzession<br />

für die Kursstrecke von Interlaken<br />

bis Beatenberg-Waldegg erworben. Nun lesen<br />

wir im «Amtsblatt des Kantons Bern»<br />

vom 16. Juli <strong>1929</strong>, dass der bernische Regierungsrat<br />

während der Dauer dieses Automobilkurbetriebes<br />

in der Zeit von 8—19 Uhr den<br />

Verkehr mit Lastwagen, Car Alpins und Lieferungswagen<br />

gesperrt, resp. verboten hat.<br />

Der bernische Regierungsrat stützt seinen<br />

Beschluss hauptsächlich auf Artikel 13 des<br />

Strassenpolizeigesetzes vom 10. Juli 1906 (!),<br />

worin es heisst, dass der Regierungsrat befugt<br />

sei, Verordnungen aufzustellen, welche<br />

zur Sicherung eines geordneten Verkehrs<br />

und zur Vermeidung von Unglücksfällen auf<br />

öffentlichen Strassen und Wegen notwendig<br />

erscheinen. Es ist nun zuzugeben, dass die<br />

betreffende Strasse sehr schmal ist und teilweise<br />

gefährliche Kurven besitzt. Trotzdem<br />

aber geht , der Beschluss viel zu weit.<br />

Er richtet sich mit aller Schwere gegen das<br />

bernische freie Gewerbe und kann nur als<br />

eine ausgesprochene Schutzvorrichtung der<br />

betreffenden Bahngesellschaft bezeichnet<br />

werden. Solche unbegründete Verbote, auch<br />

wenn sie von regierungsrätlicher Seite kommen,<br />

sind mit aller Entschiedenheit zu verurteilen.<br />

Wir können es, offen gestanden,<br />

nicht recht begreifen, wie der heroische Regierungsrat,<br />

in welchem verschiedene Vertreter<br />

des Gewerbes sitzen, zu solchen<br />

Schlüssen gelangen kann, die zweifellos die<br />

Existenz des freien Gewerbes aufs schwerste<br />

schädigen müssen. Nach den jetzigen Be<br />

Stimmungen ist es den Gesellschaftswagenbesitzem<br />

überhaupt nicht mehr möglich, auf<br />

den Beatenberg zu gelangen und es können<br />

die gewerblichen Lieferanten' nur zu den<br />

dümmsten und ihnen unangenehmsten Zeiten<br />

vor 8 Uhr morgens oder nach 7 Uhr abends<br />

mit ihrer Ware die auf dem Beatenberg liegenden<br />

Hotels bedienen.<br />

Ein bundesgerichtliches Urteil zum Auto-<br />

Unglück auf der Furkastrasse<br />

Ein bundesgerichtlicher Entscheid hat soben<br />

die zivilrechtlichen Folgen eines Autonobilunglücks<br />

geregelt, welches, wie kaum<br />

in zweiter derartiger Unfall, die öffentliche<br />

Meinung beschäftigt hat. — Im September<br />

925 hatte Dr. Grob, Augenarzt in Chur, den<br />

Jhefarzt des Kreuzspitals in Chur, Dr. Plattier,<br />

sowie Dr. Lichtenhahn und dessen Frau<br />

us Arosa zu einer Autofahrt über den Ober-<br />

1p- und den Furkapass eingeladen, und der<br />

mit fünf Personen besetzte Wagen verliess<br />

hur am 16. September 1925, morgens gegen<br />

Uhr. Vormittags wurde in Andermatt kurze<br />

?ast gemacht und hierauf die Fahrt bis zur<br />

Höhe des Furkapasses fortgesetzt. Beim Bel-<br />

/edere-Hotel hielten die Reisenden an, um<br />

:elephonisch das Mittagessen in Gletsch zu<br />

^stellen. Sie waren sehr begeistert von der<br />

gelungenen Passfahrt, doch schien Dr, Grob,<br />

der schon sechs Stunden am Steuer gesessen<br />

hatte, ernst gestimmt; auf das Drängen der<br />

ährgäste unternahm er um 2 Uhr nachmitags<br />

die Talfahrt gegen Gletsch. Bei der<br />

bersten scharfen Rechtskurve stieg Dr.<br />

Lichtenhahn aus dem Wagen, in der Meinung,<br />

dem Führer durch Weisungen bebilfich<br />

sein u können; im gleichen Augenblick<br />

uhr der Wagen über den linken äusseren<br />

Strassenrand hinaus ins Leere, überschlug<br />

ich mehrmals im Sturze und blieb 300 Meter<br />

weiter unten völlig zerschmettert liegen.<br />

Seine vier Insassen hatten bei dem Sturze<br />

den Tod gefunden.<br />

Die Hinterbliebenen des Dr. Plattner, eine<br />

Witwe mit zehn Kindern, klagten gegen die<br />

Kinder des Dr. Grob, die durch das Unglück<br />

beide Eltern verloren hatten, auf 130,000<br />

'ranken Schadenersatz. Sie nahmen den<br />

Standpunkt ein, der Unfall, der ihnen den<br />

Versorger geraubt habe, sei durch ein Verschulden<br />

des Wagenlenkers herbeigeführt<br />

worden, das eine Schadenersatzpflicht beründe.<br />

Nach dem Unglück konnte festgestellt<br />

werden, dass der zerschmetterte Wagen den<br />

ersten Vorwärtsgang eingeschaltet hatte, im<br />

übrigen war man hinsichtlich der Ursachen<br />

der Katastrophe auf Vermutungen angewiesen,<br />

da der einzige, Augenzeuge. Dr. Lich-<br />

:enhahn, beim Aussteigen nicht an eine Geahr<br />

gedacht hatte und vom Unfall völlig<br />

überrascht worden war. Die erste kantonal©'<br />

Instanz, das Bezirksgericht Plessur, holte ein<br />

Gutachten von Ing. Landis, Zürich, ein. Sein<br />

Befund legte dar, dass der sonst als vorsichtig<br />

bekannte Dr. Grob offenbar die Kurve<br />

beim Einfahren falsch eingeschätzt habe,<br />

dass er sich durch das verbreiterte Strassenstück<br />

im Scheitel der Kurve haben täuschen<br />

lassen und angenommen habe, die Strasse<br />

verlaufe nachher in der gleichen Breite. Er<br />

sei zu früh in die Kurve eingefahren, habe<br />

wohl auch den ganzen Einschlag der Lenkung<br />

nicht ausgenützt und sich so plötzlich<br />

zu nahe dem linken, äusseren Strassenbord<br />

befunden. Dann seien aber die ungenügenden<br />

Strassenverhältnisse die Hauptursache der<br />

Katastrophe. Gestützt auf diese Expertise<br />

nahm das Bezirksgericht an, im Verhalten<br />

des Autofahrers liege keine eine Schadenersatzpflicht<br />

begründende Fahrlässigkeit,<br />

weshalb es zur Abweisung der Klage gelangte.<br />

(Der Standpunkt, dass die Katastrophe<br />

in erster Linie den Strassenverhältnissen<br />

zuzuschreiben sei, hätte wohl zu einer Schadenersatzklage<br />

gegen den Kanton Wallis geführt,<br />

auf dessen Gebiet die Unglücksstelle<br />

liegt.)<br />

Die obere kantonale Instanz, das Graubändner<br />

Kantonsgericht, zog als Oberexperten<br />

Ing. Endtner vom Postkursinspektorat<br />

der Schweiz. Oberpostdirektion zu Rate; dieser<br />

Experte verneinte die Mitschuld der<br />

Strassenverhältnisse aufs entschiedenste.<br />

Nach dem Unfall war die Strasse vom eidg.<br />

Oberbauinspektor und dem Walliser Kantonsingenieur<br />

in Gegenwart des bernischen Kantonsingenieurs<br />

und des Oberingenieurs für<br />

AUTOMOBIL-REVUE <strong>1929</strong> —<br />

den I. Kreis des Kantons Bern besichtigt worden<br />

und dabei wurde festgestellt, dass die<br />

Stützmauer der Strasse nicht nachgegeben<br />

hatte und auch keine Anzeichen für ein Nachleben<br />

des Strassenbordes festzustellen waren;<br />

es fehlte bloss ein Randstein an der Unfallstelle.<br />

Hinsichtlich der Gestaltung der<br />

Kurve war zu bemerken, dass diese von den<br />

17plätzigert Motorwagen der Postkurse mit<br />

vier Meter Radstand in einem Zuge durchfahren<br />

werde, während der Wagen des Dr.<br />

Grob nur 3 m 40 Radstand aufwies, die Kurve<br />

somit noch leichter in einem Zuge befahren<br />

konnte. (Seit dem Unfall hat der Kanton<br />

indessen die Kurve verbreitern, am äussern<br />

Rande erhöhen und mit einer Sicherungsmauer<br />

versehen lassen.) Der Oberexperte<br />

führte den Unfall einzig auf ungeeignete<br />

Massnahmen des Wagenlenkers zurück.<br />

Durch das allzufrühe Einbiegen in die Kurve<br />

sei er zu nahe an den linken Strassenrand<br />

gekommen, den er, weil der Wagen Rechtssteuerung<br />

hatte, nicht übersah ; der Fehler<br />

wäre durch Rückwärtsmanövrieren zu korrigieren<br />

gewesen, was der Fahrer jedoch unterliess,<br />

da ihm die Situation über den Kopf<br />

wuchs. Im nervösen Bestreben, möglichst<br />

rasch um die Kurve zu kommen, habe er<br />

wohl andere Gefahrenmomente übersehen;<br />

vielleicht sei auch das linke Vorderrad an<br />

den Randstein gestossen, v/as dann beim<br />

Nachgeben desselben den Wagen vollends<br />

nach links herumriss und in den Abgrund<br />

führte. Das Kantonsgericht sprach den Klägern<br />

50000 Franken Schadenersatz zu, worauf<br />

beide Parteien die Berufung ans Bundesgericht<br />

erklärten.<br />

Die /. zivilrechttiche Abteilung des Bundesgerichts<br />

hat das kantonsgerichtliche Urteil<br />

einstimmig bestätigt, also gleichfalls ein Verschulden<br />

des Autofahrers angenommen. Freilich<br />

bedeutet nicht jeder Fehler des Fahrers<br />

ein solches Verschulden, im vorliegenden<br />

Falle hätte beispielsweise das zu frühe Einfahren<br />

in die Kurve wieder gutgemacht werden<br />

können. Der Unfall wurde erst dadurch<br />

heraufbeschworen, dass sich Dr. Grob nicht<br />

mehr aus der bedrohlichen Lage zu helfen<br />

wusste. Mag er nun die Nähe des Strassenrandes<br />

ganz übersehen haben oder nach kurzem<br />

Anhalten statt des Rückwärtsganges den<br />

ersten Vorwäftsgarig eingeschaltet haben,<br />

mag dies einzig einem gewissen Mangel an<br />

technischer Routine oder auch der durch die<br />

vorausgegangene lange Fahrt hervorgerufenen<br />

Ermüdung zuzuschreiben sein.soverstiess<br />

er damit auf alle Fälle gegen Art. 33 und 34<br />

der Konkordatsbestimmungen, welche den<br />

Fahrer verpflichten, stets Herr seiner Maschine<br />

zu bleiben und anzuhalten, wenn ein<br />

Unfall droht. Ist aber ein Verschulden, also<br />

eine rechtswidrige Handlung im Sinne von<br />

Art. 41 des Obligationsrechtes anzunehmen,<br />

so folgt daraus die grundsätzliche Begründetheit<br />

des Schadenersatzanspruches. Nach den<br />

Feststellungen der Vorinstanz ist der Schaden,<br />

welcher den Klägern durch den Verlust<br />

des Versorgers entstanden ist, auf rund<br />

100000 Franken zu beziffern. Dem Kantonsgericht<br />

ist aber auch darin zuzustimmen,<br />

dass Billigkeitserwägungen dazu führen, den<br />

zu leistenden Schadenersatz auf die Hälfte<br />

dieser Summe herabzusetzen. Hierfür spricht<br />

schon die Tatsache, dass nicht nur die Kläger,<br />

sondern auch die Beklagten durch das<br />

Unglück aufs schwerste betroffen wurden;<br />

sind sie doch dadurch zu Vollwaisen geworden.<br />

Ferner ist die dem Dr. Grob unterlaufene<br />

Fahrlässigkeit keine sehr schwere gewesen,<br />

und es fällt auch ins Gewicht, dass<br />

ihn seine Passagiere zum Abbruch der Rast<br />

auf dem Belvedere-Hotel drängten. Endlich<br />

nahmen seine Fahrgäste durch die Annahme<br />

der Einladung zur Fahrt mindestens das Risiko<br />

der mit dem gewöhnlichen Verkehr auf<br />

der Strasse verbundenen Gefahren auf sich,<br />

was gleichfalls einen Abstrich von der Schadenersatzsumme<br />

rechtfertigt.<br />

der Honig durch den Mund gestrichen, in Quadratmeter im Jahre 1925 stieg die Zahl der<br />

Tat und Wahrheit aber sucht man ihm seine Aufträge im Jahre 1928 auf 136 für total 530,000<br />

Existenz überall zu unterbinden, mit der Begründung,<br />

«höhere Staatsinteressen» erfor-<br />

deutschen Strassen stammt aber aus soviel Aufträ-<br />

Quadratmeter. Die gesamte Betonoberfläche auf<br />

gen, dass pro Fall durchschnittlich nur 4000 Quadratmeter<br />

erstellt wurden, was bei einer 5 Meter<br />

derten die diesbezüglichen Massnahmen. Nur<br />

Wenn die betreffende Bahn nun den Automobilkurs<br />

selbst betreiben will, so wird sie schief kommen.<br />

Länge entspricht. Es handelt sich demnach bei<br />

so weitergefahren, die Sache wird schon breiten Strasse einer Strecke von nur 800 Meter<br />

diesen jedenfalls nach einem bestimmten<br />

D den bisher ausgeführten Arbeiten immer noch um<br />

Versuche. Diese Tatsache tritt noch um so mehr<br />

Fahrplan führen. Ein Befahren der Strasse Stiaiien<br />

hervor, wenn berücksichtigt wird, dass allein im<br />

durch die Last- und Lieferungswagen des<br />

vergangenen Jahr rund 58 Millionen Quadradmeter<br />

w freien > Gewerbestandes wäre zweifellos Der deutsche Befonstrassenfag, welcher am Strassenflache eine andere Oberflächenbehandlung<br />

zwischen den Fahrzeiten des Automobilkurs' 15. Juli in München unter den Auspizien der Studiengesellschaft<br />

für Automobilstragsen durchgeführt auch deshalb ein zögernder, als die gegnerische<br />

erfuhren. Der Fortschritt im Betonstrassenbau ist<br />

betriebes möglich gewesen. Aber es schein<br />

wurde, erfreute sich einer regen Beteiligung aus Fachwelt irgendwelche Fehlschläge im Betonbau<br />

aus dem Beschluss mit aller Deutlichkei dem In- und Auslande. Verschiedene in Strassen-<br />

und Verkehrsfragen besonders kompetente verschwiegen wird, dass in den Anfängen auch an-<br />

immer mit besonderer Schärfe kritisierte, während<br />

hervorzugehen, dass bei diesem Verbot weniger<br />

die Strasse als der Schutz der betreffenden<br />

Bahn die ausschlaggebende Rolle<br />

Persönlichkeiten referierten über Themen, welche dere Strassenbeläge mindestens soviel, wenn nicht<br />

mit der von der Tagung behandelten Materie in noch mehr fehlerhafte Ausführungen aufwiegen.<br />

unmittelbarem Zusammenhang stehen. Den Ausführungen<br />

des bekannten Strassenfachmannes, der Betonstrasse mit besonderer Deutlichkeit bewie-<br />

Im Jahre 1928 hat sich aber die Leistungsfähigkeit<br />

spielte.<br />

Wir haben es mit unserer schweizerischen Prof. Rob. Otzen, war zu entnehmen, das bis Ende sen, -indem alle Versuchsstrecken während der<br />

1928 rund 1,3 Millionen Quadratmeter Betonstrasse Frostperiode einer harten Probe unterworfen waren,<br />

welche sie durchwegs gut bestanden. Die Er-<br />

Gewerbefreiheit in den letzten Jahren wirklich<br />

herrlich weit gebracht! In grossen Ver Entwicklung der Beton-Strassenbauaufträse ist ungebnisse<br />

halten jedoch jeden Vergleich mit anderen<br />

in Deutschland gebaut worden sind. Die ständige<br />

Sammlungen wird dem Gewerbe jederzei verkennbar. Von 16 Aufträgen über rund 40,000 Strasseribauweisen aus.'<br />

Die Einwände, welche gegen die Einführung der<br />

Betonstrasse ursprünglich erhoben worden sind,<br />

haben sich durch die praktische Beobachtung zum<br />

Teil bereits als haltlos herausgestellt. Im wesenH<br />

liehen sind nur zwei Fragen übriggeblieben, näm-<<br />

lieh die Rissbildung und die technische Konstruk-I<br />

tion der Fugenränder. Die Schwierigkeit der Lösung<br />

dieser Fragen wird auch von den Anhängern<br />

der Betonbauweise anerkannt, sie bildet zurzeit den.<br />

Gegenstand eifrigsten wissenschaftlichen Studiums<br />

und umfangreicher Prüfung durch praktische Versuche.<br />

Hinsichtlich der Rissbildung wurde der Auffassung<br />

Ausdruck gegeben, dass der Einfluss dieser,<br />

Erscheinung auf den Betrieb gänzlich bedeutungslos<br />

sei. Eine unvermeidliche Folge sei nur eine geringe<br />

Vermehrung der Unterhaltungskosten. Nach<br />

sämtlichen objektiven Feststellungen sind diese<br />

Ausgaben bei den Betonstrassen im absoluten Sinne<br />

so klein, dass der geringe Aufschlag für eine sorgfältige<br />

Unterhaltung der Rissstellen wirtschaftlich<br />

leicht tragbar ist.<br />

Hinsichtlich der Fugenkonstruktion wurde gesagt,<br />

dass die Ergebnisse der neuesten Versuche mit<br />

Sicherheit eine befriedigende Lösung in kurzer Zeit<br />

erwarten lassen.<br />

Dann gab der Redner eine kurze Uebersicht über<br />

das, was beim heutigen Stande der Technik im<br />

Betonstrassenbau gegenüber der Zeit des Beginnes<br />

als « neu » anzusprechen ist: Bei den verwendeten<br />

Rohstoffen handelt es sich in erster Linie um die<br />

Verbesserung der Zemente, dio durch gewisse Zuschläge<br />

erreicht werden soll. Bei den Steinkorngemengen<br />

hat sich gezeigt, dass nur stofflich hochwertige<br />

Gesteinsorten, die ein gut würfeliges und<br />

reines Brechgut liefern und eine hohlraumarme<br />

Körnungsstaffelung die notwendigen Forderungen<br />

sind. Ueber das Einbringen des Betons und seine<br />

Verdichtung wurden ausführliche Mitteilungen gemacht,<br />

da die Methode der Verarbeitung der wichtigste<br />

Faktor für den Erfolg ist.<br />

Endlich wurde auch auf dio für die Schweiz<br />

wichtige volkswirtschaftliche Tatsache hingewiesen,<br />

wonach für die Erstellung von Betonstrassen auch<br />

nicht der geringste Teil der Baukosten für ausländische<br />

Produkte aufgewendet werden muss. (Dia<br />

Schweiz muss zwar die für das Metallgerippe notwendigen<br />

Eisen aus dem Auslande beziehen, die<br />

Baustoffe liefert aber durchwegs ebenfalls die einheimische<br />

Industrie.) Es bietet dies wenigstens<br />

einen gewissen Ausgleich für zahlreiche, die Passivseite<br />

der Handelsbilanz belastende Millionen,<br />

welche für den Ankauf ausländischer Motorfahrzeuge<br />

abwandern. z.<br />

Kesselberg-Rennen (20: bis 21. Juli). Die<br />

noch nicht ganz abgeschlossene Meldeliste<br />

verzeichnet jetzt schon 127 Nennungen, das<br />

sind 50 mehr als im Vorjahr. Unter den gemeldeten<br />

Automobilisten befinden sich Hans<br />

v. Stuck, Fürst Albrecht Hohenlohe, Hermann<br />

Prinz Leiningen, Graf Arco-Zinneberg,<br />

Dr. Fuchs, Dr. Imhof, Hans Kilian, M. W.<br />

Kaiser, Karl Schwabe, Ing. Poensgen, Alfred<br />

Bernstein, Hellmuth Butenuth, Frhr. v. Michel-Raulino,<br />

Graf Arco-Valley, Graf Kainein<br />

u. a. m.<br />

•St. Morltzer Automobilwoche, (lr.) Bei der<br />

Üebermittlung unseres telephonischen Berichtes,<br />

der in der letzten Nummer erschien,<br />

haben sich zwei kleine Missverständnässe<br />

eingeschlichen. Nicht der Abschnitt der<br />

Shellstrasse, bis Punt Muraigl, sondern bei<br />

Punt Muraigl wurde verlegt. Als Sportkommissär<br />

fungiert ausser den Herren Decrauzat<br />

und Pierrehumbert auch Herr<br />

A. Töndury.<br />

Dem deutschen Reglement der St. Moritzer<br />

Automobilwoche, das soeben erschienen<br />

ist, werden in den nächsten Tagen nun auch<br />

das französische und das italienische folgen.<br />

Zu Beginn der nächsten Woche gelangt der<br />

prächtig illustrierte Pliant zum Versand, der<br />

sämtlichen Inhabern der internationalen Lizenz<br />

zugestellt wird und in konzentrierter<br />

Form alles Wichtige und Wissenswerte über<br />

diese Veranstaltung enthält Binnen kurzem<br />

wird auch Baumbergers rassiges Plakat von<br />

Wänden und Säulen leuchten.<br />

Um es den Zuschauern so bequem und angenehm<br />

als möglich zu machen, werden sowohl<br />

beim Kilometerrennen (21. August) als<br />

auch an der Schönheitskonkurrenz (24. August)<br />

Tribünen aufgestellt.<br />

Aehnlich wie das Klausenrennen wird auch<br />

die St. Moritzer Automobilwoche das Ziel<br />

von Clubfahrten ausländischer Automobil-<br />

Clubs bilden. So plant der Automobil-Club<br />

von Tirol seine Fahrt nach dem Klausen<br />

auch mit einem Besuch der St. Moritze/<br />

Automobilwoche zu verbinden.<br />

Jenseits der Pyrenäen erschließt sich dem Automobilisten<br />

ein Paradies des Südens, das seit<br />

Jahrhunderten Reisende aus allen Ländern Europas<br />

in seinen Bann gezogen hat. Eine Fahrt durch<br />

Spaniens Gefilde sollte sich dafoer kein Besucher<br />

der Weltausstellung von Barcelona enteehen lassen.<br />

Vortreffliche Dienste leistet ihm bei dieser<br />

Fahrt die soeben erschienene Karte mit Führer<br />

Spaniens von O. R. Wagner. Preis Fr. 6.—. Verlag<br />

der «Automobil-Revue». Bern.<br />

Internationale Alpenfahrt.<br />

Die Organisation an dir Arbeit<br />

Anlässlich des Grossen Preises der Nationen<br />

fand in Adenau eine Sitzung der organisierenden<br />

Länder statt, an der die Sportkommissäre endgültig<br />

wie folgt bestimmt wurden: Für die Schweiz: Herr<br />

Jules Decrauzat; für Italien: Herr Mercanti; für<br />

Deutschland: Herr Hirsch; für Oesterreich: Herr<br />

Schindler. Als oberster Rennleiter wurde Herr Pagenstecher<br />

gewählt. — Obwohl die Summe der Etappen<br />

diejenige des letzten Jahres um zwei Stunden<br />

übertreffen wird, soll die Bekanntgebung der Resultate<br />

nicht wesentlich verzögert werden, da der<br />

bekannte deutsche Sport-Journalist Jonas die seitraubenden<br />

Vorbereitungsarbeiten erledigen will. —'<br />

Das Ziel wurde von Mailand aus Rücksicht auf die<br />

dann herrechende höllische Temperatur nach Villa<br />

d'Este bei Como verlegt. So ist auch den Schweizern<br />

besser Gelegenheit geboten, der Ankunft bti«

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!