E_1929_Zeitung_Nr.088
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Verkehr<br />
Das Warnen vor Autofallen.<br />
Sie bestehen in Helveticas Qauen nur noch<br />
allzu zahlreich. Die Obrigkeit verlangt vom<br />
Bürger, dass «r seinen lieben Mitmenschen<br />
vor diesen Fallen nicht warne! Nicht wahr,<br />
Fallen sind doch dazu da, um den anderen<br />
hereinzulegen und Geld zu machen? Dies<br />
wenigstens die obrigkeitlich« Auffassung helvetischer<br />
Behörden.<br />
In letzter Zeit wurden nun auch in Deutschland<br />
oft Fälle bekannt, in denen Automobilisten<br />
ihre autofahrenden Nebenmenschen auf<br />
drohende Autofallen hingewiesen und dadurch<br />
verhindert haben, dass die rechtzeitig<br />
Gewarnten der mit gezücktem Bleistift lauernden<br />
Polizei ins Garn gingen. Mit der<br />
strafrechtlichen Beurteilung dieses durchaus<br />
sympathischen Verhaltens hatte sich jüngst<br />
das Oberlandesgericht Dresden in einer soeben<br />
veröffentlichten Entscheidung vom 14.<br />
Mai <strong>1929</strong> zu befassen.<br />
Am Eingang eines Dorfes hatte sich nämfich<br />
jemand mit einem Schild aufgestellt, auf<br />
dem mit Buntstift in grossen Buchstaben<br />