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E_1930_Zeitung_Nr.081

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Eme unbedienie Barriere. Ein Leser meldet uns-<br />

A.m 12 September war die Bahnbarriere an der<br />

Moosmattstrasse in Luzern beim Passieren des<br />

Zuges (Luzern ab 7.38) ohne Bedienung. Offenbar<br />

musste dieser Zustand von der Maschine aus bemerkt<br />

worden sein, indem der Führer durch Pfeifensignale<br />

Verkehrsunfälle verhüten konnte. Weg<br />

mit den Niveauübergängen 1 H. in L.<br />

Ein Beispiel echter Hilfsbereitschaft. Ein Leser<br />

unseres Blattes, der über eine unerwartete Hilfeleistung<br />

bei einer Panne sehr froh war. legt Wert<br />

darauf, dass man nachstehenden Fall als Beispiel<br />

uchler Hilfsbereitschaft erwähne •<br />

« An einem kühlen Abend kehrte ich mit meinem<br />

Wagen von Zürich nach Uster zurück und erlitt<br />

bei Dübendorf eine Panne, die kaum vor Mitternacht<br />

zu beheben war. Ich versuchte durch Signale<br />

Autos, die von Zürich her kamen, anzuhalten. Mehr<br />

als 10 Autos passierten, ohne dass sich jemand zu<br />

meinem Auto, das allerdings etwas abseits lag,<br />

wagte, um mir Hilfe zu reichen und nach Uster<br />

Bericht zu bringen, man möchte uns alle — wir<br />

waren vier Personen — abholen lassen. Endlich<br />

um 00 Uhr 30 kam ein Motorfahrer. namens Sp.,<br />

der sich anbot, nach Uster Bericht zu geben.<br />

Gesagt, getan. Um 1 Uhr 30 war meine Limousine<br />

und die vier Insassen zu Hause. Ich frage mich:<br />

Waren die Insassen der übrigen Automobile, die<br />

während meiner Wartezeit passierten, tatsächlich<br />

so ängstlich? > E. in U.<br />

V/er hat das Verkehrszeichen zu geben? Ein<br />

weitgereister Fahrer, der sich mit der Zeichengebung<br />

der Zürcher Verkehrspolizei nicht einverstanden<br />

erklären kann, schreibt uns:<br />

Ich fuhr gestern bei etwas lebhaftem Verkehr,<br />

von der Quaibrücke kommend, gegen den Bellevueplatz,<br />

Richtung Bämistrasse; vor mir war bereits<br />

ein Wagen, der auf das Verkehrszeichen des diensttuenden<br />

Polizisten warten musste. iDa dessen Richtung<br />

die gleiche war wie die meine und der Polizist<br />

die Richtung frei gab, fuhr ich ebenfalls mit dem<br />

nötigen Abstand los. Damit war aber der betr.<br />

Beamte nicht einverstanden und erklärte mir, dass<br />

es hier bei < uns » keine Kollektivzeichen gä-be, sondern<br />

jeder Wagen erhalte sein spezielles Verkehrszeichen.<br />

Ich war schon in ^rösseren Städten<br />

Deutschlands, ich war in Paris und Mailand, nur<br />

um die grössten Städte aufzuführen, aber nirgends<br />

fand ich diese wunderbare Einrichtung des Individualzeiehens.<br />

Nun, dafür haben wir auch den besonderen<br />

Vorzug, Zürcher sein zu dürfen.<br />

Das andere Beispiel. Ich fuhr heute morgen<br />

gegen neun Uhr die Bahnhofstrasse abwärts gegen<br />

den Paradeplatz. Sie wissen ja, wie jeder Automobilist<br />

weiss, dass hier nur Embahnßtrassen existieren:<br />

ich kann also nur in einer Richtung und<br />

zwar nach der unteren Bahnhofstrasse zu fahren.<br />

Deshalb gab ich nur ein kurzes Hornzeichen, um<br />

die Aufmerksamkeit des Polizisten auf mich zu lenken.<br />

Aber was tat der Herr? Er hielt die Arme<br />

in jener bekannten fragenden Stellung von sich, die<br />

da heissen soll: na, was willste?, um gleich darauf<br />

sich weit über seinen Kommandoturm zu lehnen<br />

und mir zuzurufen: « Sie nahen das Zeichen zu<br />

;eben und nicht ich. > So, nun wissen wir Automobilisten,<br />

was wir zu tun hahen: erstens haben<br />

wir den Vorzug, unsere speziellen Zeichen einerseits<br />

zu empfangen und zweitens haben wir unserseits<br />

auch Zeichen zu geben. Welch Tohuwabohu!<br />

Möge es dazu beitragen, dass unser so « geregelte »<br />

Verkehr in noch mehr geregeltere Bahnen gelenkt<br />

werde, und hoffen wir ferner das beste, dass aus<br />

dem gegenseitigen Armschwenken an den betr. Verkehrsstellen<br />

nicht allzuviel Karambolagen und ein<br />

innigeres gegenseitiges Verständnis zwischen Automann<br />

und Hermandad stattfinde. Fr. A. S.<br />

Der verhängnisvolle Jass. Man schreibt uns:<br />

Match werden durch langes Fahren oder auch im<br />

Kartenspiel, kann jedem Autobesitzer mal blühen,<br />

dass aber in beiden Fällen das Auto demoliert werden<br />

kann, gehört glücklicherweise zu den Ausnahmen.<br />

Indessen wurde ein solcher Vorfall in den<br />

letzten Tagen in Aarau zum Ereignis, als von den<br />

parkierten Wagen ein Startender des Nachbars<br />

Kotflügel zum guten Teil von einer Seite mitnahm.<br />

Ausser der richtigen Abdrehung des Lenkrades vergass<br />

der Missetäter ausserdem, sich zum Schaden<br />

zu stellen, indem er englisch verschwand.<br />

Wer hatte es nun getan? Guter Rat war teuer.<br />

Alles, was der Geschädigte noch wusste, war, dass<br />

neben ihm ein dunkelblauer Ford gestanden hatte.<br />

Auf telephonische Fahndung bei den verschiedenen<br />

Ausfallorten rings um Aarau kam prompt die Meldung<br />

aus Wildegg, es hätte eben ein Ford passiert)<br />

gesehen hatte der Posten ihn nicht, aber das Hörn<br />

gehört, es musste ein Ford gewesen sein. Auf<br />

Weitermeldung nach Brugg und Baden kam in<br />

nützlicher Frist aus Brugg die Meldung, der Ford<br />

sei angehalten und hätte sich als Uebeltäter bekannt.<br />

Man darf also in diesem Falle der aaigauischen<br />

Polizei ein Sträusslein winden, die die<br />

Autos nicht nur an den Nummern und Plaketten<br />

kennt, sondern schon äs» Hörn. S.<br />

Fliegende Polizei und Durchführung der Kontrollen.<br />

Man schreibt uns: Eine fliegende Automobilkontrolle<br />

fand am 18. August auf der Strecke<br />

Bern-Thun bei Steffisburg statt. Es sei auf folgende<br />

Tatsachen hingewiesen: An besagter Stelle befand<br />

sich letzten Montag nachmittags eine vier- oder<br />

fünfköpfige Polizeimannschaft, welche die von Bern<br />

kommenden Wagen anhalten liess. Die Begrüssung,<br />

wenigstens dem Einsender gegenüber, war wörtlich<br />

folgende: «Cheut d'Ihr nit langsam fahre? Was<br />

isch de das für ne cheibe Fahrerei? Mir müesse<br />

de dank immer die Tote ga zämeschufle» etc. Darauf<br />

folgte eine eingehende Prüfung der Fahrausweise,<br />

de* Lichtes, Auspuffverschlusses, der Bremsen,<br />

der Signalapparatur und der Lenkstange. Die<br />

Art und Weise, wie dies geschah, wird man wohl<br />

kaum einem Anstandsbuche abgelauscht haben! Es<br />

gehört hier nur die Bemerkung her: C'est le ton<br />

qui fait la musünie, aher vielleicht auch: si ta<br />

cuisse. k.<br />

Nach Art. 46 des Konkordates über eine einheitliche<br />

Verordnung betreffend den Verkehr mit<br />

Motorfahrzeugen hat die Behörde das Recht, jeden<br />

Fahrer anzuhalten. Das cWie?> dürfte wohl eine<br />

andere Frage sein. Einer der betreffenden Behördevertreter<br />

versicherte den Einsender, er könnte wegen<br />

zu raschem Fahren nicht belangt werden. Gerade<br />

deshalb schien ihm auch die Beweisführung<br />

mit den «zusammenzuschaufelnden Toten» durchaus<br />

unangebracht und leidlich mangelhaft. Die<br />

ganze Kontrolle dauerte etwa eine Viertelstunde!<br />

AUTOMOBIL-REVUE <strong>1930</strong> -<br />

Es sei allerings noch darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass der dort anwesende «Haüptpolizeimann»<br />

ein korrektes Verhalten zeigte.<br />

Immerhin gestatte man die Frage: Muss man<br />

sich heute als Automobilist stets noch eine so unfeine<br />

Behandlung gefallen lassen? Was meinen andere<br />

Fahrzeuglenker dazu? H. in B.<br />

Nachsatz der Redaktion: Gegen eine Prüfung<br />

der Wagen ist im Interesse der Verkehrssicherheit<br />

nichts einzuwenden, hingegen darf der Automobilist<br />

auf eine gerechte und höfliche Behandlung Anspruch<br />

erheben.<br />

Eine Anregung für kommende Schweizer Rennen.<br />

Ein Sportfreund' schreibt uns: «Als grosser<br />

Freund und Anhänger von autosportlichen Anlässen<br />

gestatte ich mir, an die Adresse des Organisationskomitees<br />

von Klausen und Bernina eine kleine<br />

Anfrage bzw. Anregung zu machen zum gef. Studium.<br />

Wenn man Gelegenheit hatte, die Rennen<br />

allgemein, das Können und die Energie der Fahrer<br />

zu beobachten und zu bewundern, so erhält die<br />

ganze Veranstaltung anlässlich ;ler Preisverteilung<br />

eine kleine Trübung. Erst kürzlich am Bernina-<br />

Rennen konnte man wieder die Beobachtung machen,<br />

dass eben nur die reglementäre Anzahl<br />

Fahrer mit Preisen bedacht werden konnten. Die<br />

?rössere Zahl geht ganz leer aus.<br />

Wenn man das Rennen allgemein betrachtet,<br />

was setzt jeder Fahrer ein? In erster Linie das<br />

eigene Ich, Wagen und Einsatz. Ich glaube bestimmt,<br />

das-s auch diejenigen Fahrer, denen FOTtuna<br />

weniger hold war, etwas berücksichtigt werden<br />

dürften. Es wäre doch möglich, in Form von<br />

Trost- oder Aufmunterungspreisen diesen ein kleines<br />

Andenken zu schaffen, die gleich den andern<br />

ihr Bestes hergaben im Interesse des schönen<br />

Sportes. Wenn man z. B. beobachten konnte, dass<br />

in einer Klasse nur ein Wagen fährt und der<br />

betr. Fahrer bei weitem nicht die gute Zeit eines<br />

andern Fahrers in anderer Klasse gefahren ist,<br />

nun wohl oder übel der Erste sein muss. Es wäre<br />

sicher möglich, derartige Härten für später auszumerzen<br />

und in der angeregten Form etwas zu<br />

schaffen zur grössten Freude der Letztplacierten.<br />

Auch die Klasse 3000—5000 cem wäre eventuell<br />

einer Reorganisation wert. Es sind sicher viele<br />

Sportfreunde mit mir einig, wenn in dieser Beziehung<br />

für spätere Rennen etwas geschaffen werden<br />

könnte, da der Unterschied doch etwas gross<br />

scheint.» E. Seh. in G.<br />

BüdieHisch<br />

NO 81<br />

Dr. J. Buser: Das schweizerische Posfverkehrsgesetz.<br />

Kürzlich ist vom Polygraphischen Institut in<br />

Zürich, achon. sechs Monate nach dem erstmaligen<br />

Erscheinen auf dem Büchermarkte, die zweite Auflage<br />

des Kommentars über das schweizerische<br />

Postverkehrsgesetz von Dr. J. Buser, Sektionschef<br />

der Oberpostdrrektion, herausgegeben worden. Man<br />

begreift, dass die erste Auflage so lebhaften Anklang<br />

gefunden hat. Sicher wird auch die zweite,<br />

beinahe unveränderte Auflage dieser, besonders auf<br />

die praktischen Bedürfnisse zugeschnittene Ausgabe<br />

des Postverkehrsgesetzes, jedem Geschäftmann<br />

sehr willkommen sein.<br />

Der 260 Seiten starke Band enthält ungekürzt<br />

und in fortlaufender Reihenfolge den Text des<br />

schweizerischen Postverkehrsgesetzes und ausserdem<br />

die wichtigsten Bestimmungen der VolLnehungsverordnung<br />

I (Postordnung), die jedoch nicht<br />

in einem besonderen Teile abgedruckt, sondern<br />

nach den Artikeln des Gesetzes, auf die sie sich<br />

beziehen, in die Erläuterungen eingearbeitet sind.<br />

Der Kommentar ist hauptsächlich das Handbuch<br />

für den Gebrauch der Postbeamten einerseits und<br />

der Postbenützer andererseits gedacht und verzichtet<br />

auf lange theoretisch-rechtliche Erörterungen<br />

ohne unmittelbare praktische Bedeutung. Trotzdem<br />

bat es Dr. Buser verstanden, in prägnantester<br />

und leichtverständlicher Form die Grundlagen des<br />

Gesetzes darzustellen, so dass die Benützung des<br />

Buches nicht nur in tausend praktischen Fällen<br />

von Nutzen sein, sondern auch eine Vertiefung der<br />

rechtlichen Kenntnisse mit sich bringen wird.<br />

Die Einleitung bietet uns eine recht anschauliche<br />

Darstellung der geschichtlichen Entwicklung<br />

des Postrechtes, der staatsrechtlichen Stellung der<br />

Post sowie ihrer Organisation und schliesslich eine<br />

Uebersicht über die Rechtspflege in Postsachen.<br />

Im allgemeinen Teil finden wir eine sehr eingehende<br />

Behandlung des Postregals, der Postpflicht,<br />

des Postzwanges und des Postgeheimnisses.<br />

Ihr folgt eine Zusammenstellung der verschiedenen<br />

Arten von Personenbeförderung und Postsendungen.<br />

Ein namentlich auch für Presseleute sehr<br />

interessanter Abschnitt handelt von der Spedition<br />

von Zeitschriften und <strong>Zeitung</strong>en und vom Inseratendienst.<br />

Besonders eingehend hat Dr. Buser das Kapitel<br />

über die Haftpflicht behandelt. Er befürwortet in<br />

ziemlich temperamentvoller Weise eine Ausdehnung<br />

der Kausalhaftung (Haftung schlechthin für den<br />

aus der Gefährdung entstandenen Schaden) auf den<br />

Automobilhalter im allgemeinen: «Dass die gesetzgebenden<br />

Räte die Absicht, die Automobilhalter der<br />

Eisenbahnhaftpflicht zu unterwerfen, schliesslich<br />

fallen gelassen haben, ist angesichts der Verwerfung<br />

der Automobilgesetzvorlage vom 10. Februar<br />

heute noch zu bedauern» (S. 173), und weiter unten:<br />

«Obwohl nach den Bestimmungen des Obligationenrechts<br />

für die Automobilhalter nur Verschuldeoshaftung<br />

gilt, nähert sich die Praxis des Bundesgerichts<br />

in Automobilhaftpflichtfällen erfreulicherweise<br />

der Gefährdungshaftung des E.H.G.» (Uebrigens:<br />

Da haben wir das Geständnis einmal schwarx<br />

auf weiss.) Sein Standpunkt ist übrigens sehr begreiflich,<br />

wenn man bedenkt, dass er von der schärferen<br />

Post- und Eisenbahn-Haftpflicht ausgeht Er<br />

findet, auf dies« Sonderhaftungen eingestellt, die<br />

mildere Haftung unbegreiflich, während rom aotomobilistischen<br />

Standpunkt aus die Abweichung rom<br />

allgemeinen Grundsatze: Haftung bloss bei Verschulden,<br />

als ungerechtfertigt erscheint Es ist klar,<br />

dass bei diesem Doppelprinzip-System die Grenze<br />

immer etwas willkürlich gezogen werden muss.<br />

Das Buch kann allen, die mit der besprochenen<br />

Materie irgendwie in Berührung kommen, mir bestens<br />

empfohlen werden. -i<br />

Eine direkte AutoschnellverMndnng soll<br />

zwischen Teheran und Konstantinopel über<br />

Khanekin, Msbin und Aleppo geschaffen<br />

werden. Da in Konstantinopel der Anschlusa<br />

an das europäische Verkehrsnetz besteht,<br />

würde die Gesaratdauer, einer Reise von<br />

London nach Teheran dann etwa zehn Tag<br />

e<br />

betragen.<br />

!<br />

Die Benzin-Trusts wollen den schweizerischen Benzinmarkt so beherrschen, dass sie die Preise ungehindert diktieren können. Eine ihrei<br />

Massnahmen dazu sind die Gutscheine zum Bezug von Benzin ab Pumpe mit billigeren Preisen.<br />

Die Trust-Vertreter suchen diese Gutscheine an die Automobilisten zu verkaufen.<br />

Die unterzeichneten Verbände, im Kampf gegen die Monopoltendenzen der Trusts, raten ab* Solche Gutscheine ZU kaufen«<br />

Zudem werden die Mitglieder der kämpfenden Verbände gegen diese Gutscheine kein Benzin abgeben.<br />

Da der Pumpenpreis im Kampf weiter sinken wird, ist jeder geschädigt, der Gutscheinhefte kauft.<br />

In den Kampfpumpen der trustfreien Händler und der Garagen wird Ihnen Benzin immer zum gleichen Preise wie diese Gutscheine»<br />

aber ohne jede Abnahmeverpflichtung geliefert.<br />

Automobilisten, helft diesen Kampf um die Freiheit des schweizerischen Benzinmarkte» gegen die grossen Monopolgebilde von Shell, B.P^<br />

Standard und Socaline durchzufechten, es geht um Euer eigenes Portemonnaie.<br />

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