28.02.2018 Aufrufe

E_1930_Zeitung_Nr.081

E_1930_Zeitung_Nr.081

E_1930_Zeitung_Nr.081

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

81 - <strong>1930</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

Neue Reiseautobusse<br />

Die 7 Ersten Im<br />

Grand Prix de riitinlilt [U iß Frame<br />

Während bei uns der Reiseverkehr über Hunderte von Kilometern auf der Landstrasse sich erst zu<br />

entwickeln beginnt, werden in Amerika bereits Reisen per Autobus über Taueende von Kilometern<br />

mit der grössten Bequemlichkeit durchgeführt. Die Amerikaner versuchen die Annehmlichkeiten des<br />

Reisens mit allen Mitteln zu steigern und bringen fortwährend neue Modelle von Reiseautobussen in<br />

den Verkehr, Obenstehendes Modell uendelt zwischen New York und Los Angeles und bietet 52 Personen<br />

genügenden Platz.<br />

(Circuit de Pau)<br />

1. PHILIPPE ETÄNCELIN<br />

2. Capt. BIRKIN<br />

3. ZANELLI<br />

4. Comtc CZftYKOWSKI<br />

5. J. de l'ESPEE<br />

6. SENECHÄL<br />

7. de MÄLEPLANE<br />

fuhren mit<br />

(Bugatti)<br />

(Bcntley)<br />

(Bugatti)<br />

(Bugatti)<br />

(Bugatti)<br />

(Delagc)<br />

(Bugatti)<br />

Rolle der Expertise<br />

im Gerichtsverfahren.<br />

Ein bemerkenswerter Entscheid des<br />

Zürcher Bezirksgerichtes.<br />

Nicht nur die Automobilisten, sondern<br />

auch zahlreiche Juristen haben sich schon<br />

lebhaft mit der Kolle der technischen<br />

Expertise bei schwebenden Gerichtsverfahren<br />

in Verkehrsunfällen befasst. Es<br />

hat sich nämlich im Laufe der Zeit die<br />

Praxis herauskristallisiert, dass die Sachverständigengutachten<br />

sich nicht nur auf<br />

die tatsächlichen Feststellungen beschränkten,<br />

sondern auch zur rechtlichen<br />

Seite der Frage Stellung nahmen und sich<br />

über Schuld oder Nichtschuld aussprachen.<br />

Damit wird zweifellos der Rahmen<br />

einer Expertise überschritten, doch wurde<br />

dieser Umstand von manchen Gerichtsinstanzen<br />

stillschweigend in Kauf genommen,<br />

vielfach wohl deshalb, weil die mangelhafte<br />

Fachkenntnis der Richter sie<br />

veranlasste, sich vollständig auf das Gutachten<br />

zu verlassen. Die dritte Abteilung<br />

des Bezirksgerichtes hat nun jüngst in<br />

einem Entscheid die Rolle der Expertise<br />

genau umschrieben und scharf gegenüber<br />

den richterlichen Kompetenzen abgegrenzt.<br />

Der den Verhandlungen zugrundeliegende<br />

Fall ist in diesem Zusammenhang<br />

zwar irrelevant, doch sei der Tatbestand<br />

kurz zusammengefasst, um die nachfolgenden<br />

Auszüge aus dem Gerichtsentscheide<br />

verständlicher zu machen. Ein<br />

Radfahrer fuhr in einem von allen Zeugen<br />

bestätigten scharfen Tempo aus einer<br />

Passage, die für den Veloverkehr gesperrt<br />

und als verbotene Durchfahrt deutlich<br />

gekennzeichnet ist, in eine Strasse hinein.<br />

Er beabsichtigte, die Strasse zu überqueren<br />

und verminderte sein Tempo weder<br />

bei der Ausfahrt aus der Passage noch<br />

bei der Ueberquerung der Strasse, da er<br />

zugegebenermassen sehr pressant war.<br />

Zur nämlichen Zeit fuhr ein Automobil<br />

in sehr massigem Tempo und vorschriftsgemäss<br />

rechts, konnte aber zufolge<br />

schlechter Uebersicht den Radfahrer erst<br />

in höchstens 10 Meter Abstand sehen. Er<br />

setzte die Bremsen, die allerdings nicht<br />

einwandfrei funktionierten, sofort in Tätigkeit,<br />

benötigte aber doch einen Bremsweg,<br />

der eine Kollision unvermeidlich<br />

werden liess, obwohl der Automobilist<br />

durch Linksausweichen noch versuchte,<br />

am Velofahrer vorbeizukommen. Dieser<br />

wiederum war zufolge seines scharfen<br />

Tempos nicht mehr in der Lage, den Zusammenstoss<br />

seinerseits zu vermeiden. Es<br />

resultierten daraus für den Radfahrer<br />

Verletzungen, welche ihn für fast zwei<br />

Monate arbeitsunfähig machten. Die Bezirksanwaltschaft<br />

erhob nun gegen den<br />

Automobilisten Klage wegen fahrlässiger<br />

Körperverletzung, wobei ihm der schlechte<br />

Zustand der Bremsen und das Linksausweichen<br />

als strafbare Handlungen vorgeworfen<br />

wurden. Es erfolgte jedoch Freispruch.<br />

Im Entscheid wird nun der Expertenbericht<br />

ganz gehörig unter die Lupe genommen,<br />

was aus folgenden Zitaten hervorgehen<br />

mag:<br />

«Tatsächlich wirft die Anklageschrift<br />

dem Angeklagten auch nicht vor, dass<br />

seine Geschwindigkeit übersetzt gewesen<br />

sei<br />

Ės blieb dem Experten vorbehalten,<br />

festzustellen, dass der Angeklagte die gesetzlich<br />

zulässige Geschwindigkeit überschritten<br />

habe. Es ist aus dem Gutachten<br />

allerdings nicht ersichtlich, wie der Experte<br />

zu diesen 30 km kommt, was für den<br />

Richter die Hauptsache ist. Das Gutachten<br />

selbst sagt aus, dass die polizeilich<br />

festgestellte Bremsspur keinen Schluss<br />

auf die Geschwindigkeit des Automobils<br />

zulasse. Es ist daher unerklärlich, wieso<br />

der Experte zu der bestimmten Behauptung<br />

kommt, der Angeklagte sei mit<br />

mehr als 30 km gefahren. Dies ist offenbar<br />

eine blosse Vermutung, die nicht zu<br />

beachten ist.»<br />

«Die Anklage wirft dem Angeklagten<br />

vor, er sei links statt rechts ausgewichen.<br />

Der Experte gibt, ohne vom Untersuchungsrichter<br />

über diesen Punkt befragt<br />

worden zu sein, seiner Ansicht Ausdruck,<br />

dass der Angeklagte auf der rechten<br />

Strassenseite hätte bleiben sollen und dadurch<br />

der Unfall vermieden worden wäre.<br />

Diese Ansicht des Experten ist nicht zutreffend.<br />

Es ist durch die Untersuchung<br />

nicht festgestellt worden — und es war<br />

dies auch gar nicht möglich — wo sich<br />

das Automobil genau befand, als der Geschädigte<br />

in das Gesichtsfeld des Angeklagten<br />

kam. Nach der Darstellung des<br />

Angeklagten war das Automobil noch ca.<br />

10 m vom Velo entfernt, als er dessen<br />

ansichtig wurde. Der Experte wirft nun<br />

die Frage auf, wie es gegangen wäre,<br />

wenn der Angeklagte auf der rechten<br />

Strassenseite geblieben wäre, wobei der<br />

Experte gutes Funktionieren der Bremsen<br />

voraussetzt. Diese Fragestellung ist<br />

strafrechtlich nicht richtig. Die Frage<br />

muss lauten: Welches Verhalten konnte<br />

man vom Angeklagten vernünftigerweise<br />

verlangen, als er plötzlich und unerwartet<br />

in einer Entfernung von 10 m den Geschädigten<br />

erblickte?»<br />

«Der Experte kommt in seinen .Schlussfolgerungen'<br />

zum Resultat, dass der Angeklagte<br />

vom verkehrstechnischen Standpunkt<br />

aus in grösserem Masse zum Gelingen<br />

des Ereignisses beigetragen habe<br />

als der Geschädigte. Wenn damit, dass<br />

ein grösseres Verschulden des Angeklagten<br />

als des Geschädigten vorliege, behauptet<br />

werden will, so ist das Gutachten ohne<br />

Zweifel unrichtig. Die Frage kann nur<br />

die sein, ob neben dem schweren Selbstverschulden<br />

des Damnifikaten ein Verschulden<br />

des Angeklagten vorhanden ist,<br />

das strafrechtlich erheblich ist. Mit der<br />

Feststellung, dass er in grösserem Masse<br />

zum Gelingen des Ereignisses beigetragen<br />

habe, ist nichts gewonnen und auch nichts<br />

gesagt.»<br />

Als prinzipielle Stellungnahme ist aber<br />

besonders der nachstehende Passus von<br />

Bedeutung, der sich mit den Kompetenzen<br />

des Sachverständigen befasst:<br />

«Diese .Schlussfolgerungen' gehören<br />

überhaupt nicht in das Gutachten des<br />

Experten. Sachverständige werden beigezogen<br />

zur tatsächlichen Feststellung und<br />

Würdigung eines Sachverhaltes. Die<br />

rechtliche Würdigung des Tatbestandes<br />

bleibt dem Richter vorbehalten. Die Ausführungen<br />

des Experten über die Verschuldensfrage,<br />

die der Experte auf die<br />

Expertenfrage: Hat der Experte dem<br />

Gutachten vom sachverständigen Standpunkt<br />

aus noch etwas beizufügen? macht,<br />

sind, weil sie die Kompetenz des Fachexperten<br />

überschreiten, nicht zu beachten.*<br />

< Eine wertvolle und bleibende Erinnerung<br />

für alle Besucher und Teilnehmer der<br />

beiden grossen Sportereignisse» bezeichnet<br />

die führende Bündner Presse das neueste<br />

Heft der Illustrierten Monats-Ausgabe, das<br />

in Wort und zahlreichen Bildern dem Klausen<br />

und der St Moritzer Automobilwoche<br />

gewidmet ist. Lassen Sie sich diese Ausgabe<br />

ebenfalls kommen, sie wird Ihnen sicher<br />

Freude bereiten ! Preis ausser Abonnement :<br />

1 Fr., für Abonnenten der Wochenausgabe :<br />

50 Cts.<br />

den bewährten europäischen PNEUS mit unübertroffenem<br />

Gleitschutzprofil<br />

Eine Ansicht...<br />

die ihnen Wert besitzt,<br />

oder ein Urteil über<br />

den VERGASER<br />

Ueberall und<br />

für alle Motoren<br />

montagefertig.<br />

[FORTl<br />

DUNLOP Pneumatik 7L-G., Genf und Basel<br />

••••••••••••••BHHHEBBHHaHHHra»<br />

Ein Automobilist, den man über seine<br />

Meinung über die Vorzüge oder Nachteile<br />

des Solex-Vergasers befragte, schreibt u.a.:<br />

Mein Fiat 501/1925, mit Solex-Vergaser,<br />

verbraucht ungefähr 9 Liter pro 100 km<br />

und das unverändert sowohl in der Ebene<br />

als im Gebirge. Ich habe die höchsten<br />

Pässe befahren, ohne jegliche Vergaser-<br />

Störung u. ohne jemals eine Erhöhung des<br />

Benzin-Verbrauchs konstatiert zu haben.<br />

Ich kann ihn nur allen Automobilisten<br />

empfehlen...<br />

Dieses schmeichelhafte Kompliment veranlasst<br />

„Solex", Sie zu fragen, worauf<br />

Sie warten, um Ihrem Garagisten einen<br />

„Solex" zur Probe zu verlangen.<br />

Generalagentur für die Schweiz:<br />

leer<br />

Bie<br />

Bächmann<br />

Gern<br />

Rue de l'Höpital 12b Place des Eaox-Vives 9<br />

Tel. 48.42, 48.43, 48.44 Telephon 25.641<br />

UHBHE^aSBffinBHEBaHU

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!