E_1931_Zeitung_Nr.085
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N"85 - <strong>1931</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />
Aus «l<<br />
Verkehrsdisziplin und Polizei. Man schreibt uns.<br />
Wer die Sicherheit dos Babnverkohrs gefährdet,<br />
auch wenn diese GefäJmlmicr nur den leisesten<br />
Schimmer der Unfallmöglichkcit in sich birgt, verfällt<br />
der Strafe. Die Praxis beweist dies.<br />
Wer die Sicherheit des Strassonverkehrs gefährdet<br />
... den Rest kennen wir auch.<br />
Unsere Verkehrspolizei würde sich unserer Sympathie<br />
noch im vermehrtem Masse zugänglich machen,<br />
wenn sie an einem SausM-Sonntasabend ihre<br />
Tätigkeit auf die offene Landstrasso verlegen würde.<br />
Unrichtiges Tempo oder Trunkenheit des Wagenlenkors<br />
sind strafbar. Ullrichtico Fahrtechnik<br />
aber vorfällt erst bei Eintreffen eines Uniul'oreignis«es<br />
der Strafe.<br />
Muss man aber dieses Unfallereisnis erst abwarten?<br />
Wäre es nicht möglieh, durch Aufstellen<br />
eines Postens alle diejenigen Fahrer endlich empfindlich<br />
zu strafen, welche unübersichtliche Kurven<br />
schwach rechts, in der Mitte oder sogar schneidend<br />
nehmen? Was nützt es mir. wenn diese Fahrer<br />
erst nach eingetretenem Unfall bestraft werden,<br />
wenn ich mit meiner Familie mit uebrochenen<br />
Gliedern 40 Meter tief in einer Schlucht liege. Gestern<br />
ist es uns trut gegangen. Der Randstein hat<br />
uns vor solchem Unglück bewahrt. Der andere Wajren'enker<br />
hat eingedenk seines verbrecherischen<br />
Verhaltens noch vermehrtes Tempo zugelegt. Das<br />
nächste Mal werde ich einen solchen Kerl bestirtunt<br />
einholen und dasjenise besorgen, was die Verkehrspolizei<br />
besorgen müsste.<br />
Wie wäre PS mit dnr Gn*i"rfnTi