E_1931_Zeitung_Nr.092
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N° 92 — <strong>1931</strong> AUTOMOBIL-REVUE 11<br />
Kompression zu entweichen pflegt, wobei dann auch<br />
die Zündfähigkeit des in den Zylindern vorhandenen<br />
Gasgemisches schwindet. Alle dagegen versuchten<br />
HilfsVorrichtungen haben auf die Dauer nicht befriedigt<br />
Ausserdem ist es bei vielen Motoren, zumal ein Motorrad 1.99 Steuer-HP. A)a ich meine Prü-<br />
Anfrag« 101. Steuernachforderung. loh habe<br />
bei unseren neuzeitlichen mit hoher Kompression, fung bestand, rechnete man mir nur 0.99 Steueroft<br />
sehr schwer, wenn nicht unmöglich, sie mitHP an. Nach 2 Jahren, also vor einigen Tagen,<br />
richtiger Zylinderfüllung zum Stehen zu bringen, erhielt ich von der Motorradkontrolle ein Schreiben,<br />
ich solle ihnen umgehend die Nachzahlung<br />
damit nachher das Anlassen durch die Anlasszündung<br />
möglich ist. Auf alle Fälle ist der Anlasselektromotor<br />
der Anlasszündung weit überlegen, zu wenig verrechnet haben. Bin ich hiezu<br />
dieser zwei Jahre zusenden, da Sie mir seinerzeit<br />
ver-<br />
und sein Einbau kommt, auch wenn er nachträglich<br />
vorgenommen wird, nicht viel teurer als der<br />
Einbau einer Anlasszündung, die ja bekanntlich<br />
auch eigens eingerichtet werden muss. Bei Flugmotoren<br />
arbeitet die Anlasszündung unter ganz anderen<br />
Betriebsbedingungen und bekommt dort das<br />
Gasgemisch in den Zylindern erst unmittelbar vor<br />
dem Anlassen durch Drehen des Propellers von<br />
Hand geliefert; hier kann also von einer Verflüchtigung<br />
der Kompression und einem Kondensieren<br />
des Gemisches keine Rede sein. at.<br />
Frag« 8123. Kontrollämpchen auf dem Schaltbrett.<br />
Welchen Zweck hat das ins Schaltbrett eingebaute<br />
Kontrollämpchen, das beim Langsamlaufen<br />
des Motors aufleuchtet und beim Gasgeben wieder<br />
erlischt? H. A. in Z.<br />
Antwort: Die Kontrollampe soll die Beobachtung<br />
des Zustandes der elektrischen Ladeanlage<br />
vereinfachen; durch sie wird das Amperemeter überflüssig,<br />
das als recht empfindliches Instrument<br />
leichter zu Störungen neigt als die einfachere Kontrollampe.<br />
Ihr Aufleuchten zeigt an, dass eine Abgabe<br />
von Strom aus der Lichtmaschine an die Batterie<br />
nicht stattfindet, diese also nicht geladen wird,<br />
und zwar deshalb, weil der automatische Schalter<br />
in der Lichtmaschine diese noch nicht parallel zum<br />
Sammler geschaltet, die Lichtmaschine die vorgeschriebene<br />
Minimal-Umdrehunsszahl, die zur Stromabgabe<br />
an den Sammler notwendig ist, also noch<br />
nicht erreicht hat. Die Anlage ist in Ordnung, wenn<br />
bei langsamen Umdrehungszahlen die Lampe aufleuchtet,<br />
bei Erhöhung der Tourenzahl verlöscht und<br />
während der Fahrt nicht aufleuchtet — Bemerkt<br />
man während der Fahrt ein zeitweises Aufleuchten<br />
der Kontrollampe oder ein Flackern, so kann man<br />
mit ziemlicher Bestimmtheit annehmen, dass der<br />
Antrieb der Lichtmaschine, sofern diese durch Riemen<br />
angetrieben wird, gleitet und der Lichtmaschine<br />
nicht die notwendige Umdrehungszahl verleiht<br />
Nachspannen des Antriebsriemens oder Erneuerung<br />
des Riemen« macht sich dann notwendig. Leuchtet<br />
die Kontrollampe während der Fahrt dauernd, so<br />
ist ein Fehler in der Lichtmaschine, z. B. abgenutzte,<br />
verschmutzte oder in den Führungen klemmende<br />
Kohlenbürsten, Defekte in der Wicklung,<br />
oder ein Fehler in der Leitungsanlage vorhanden<br />
(durchgebrannte Sicherung, gelöste Verbindungen<br />
oder ähnliches). Um die Batterie, die nun keinen<br />
Ladestrom erhält, vor zu grosser Erschöpfung zu<br />
schützen, ist die Behebung des Mangels in einer<br />
Spezialwerkstatt notwendig. — Leuchtet hingegen<br />
die Kontrollampe bei stehendem oder langsam laufendem<br />
Motor nicht, so ist diese entweder durchgebrannt<br />
oder es besteht ein Fehler in der Batterie<br />
oder in den Zuleitungen zu dieser. +<br />
pflichtet, oder können sie den Angestellten haftbar<br />
machen dafür? L. H.<br />
Antwort: Die Nachforderung können Sie<br />
nicht alblehnen, da bei Verwaltungsmassnahmen die<br />
Motorradkontrolle auf ihre Einschätzung zurückkommen<br />
kann, sobald sie wahrnimmt, dass sie sich<br />
geirrt hat und die Nachforderung nicht verjährt<br />
ist, waa aber bei der Frist von 2 Jahren kaum angenommen<br />
werden darf. Wir müssen Ihnen deshalb<br />
empfehlen, den geforderten Betrag zu erlegen.<br />
Anfrage 102. Verkehrsbewilligung. Nächsthin<br />
ziehe ich in den Kanton Zürich. Bis dahin kann<br />
man hier voraussichtlich nicht mehr fahren, oder<br />
wenn doch, würde ich meine Maschine solange<br />
stehen lassen. Kann ich von hier aus die Fahrund<br />
Verkehrshewillisung per 31. März lösen, um<br />
dann per Motor nach Zürich zu wandern, oder<br />
muss ich mein Motorrad der Bahn überge-ben.<br />
wenn ich nicht zwei volle Steuern bezahlen will?<br />
Tch weiss auch nicht, ob ich recht orientiert bin.<br />
dass man den Schild des jeweiligen 'Wohnsitzkantons<br />
fahren muss.<br />
Z. A<br />
Antwort- Auf alle Fälle müssen Sie vor dem<br />
Januar <strong>1931</strong> Ihre Nummernschilder dem kantonalen<br />
Automobilbureau zurücksehen, mit der Erklärung,<br />
dass Sie pro <strong>1931</strong> die Verkehrsbewillitrnni?<br />
im Kanton Bern nicht mehr zu erneuern wünschen<br />
wer berechtigt ist damit zn fahren and wer im<br />
Falle von Unfällen haftbar ist Dritten gegenüber!<br />
Alle diese Dinge sind in der Haftpflichtpolico genau<br />
zu präzisieren.<br />
Im weitern ist zu bestimmen, wer die Versicherungsprämien<br />
zn bezahlen hat und ob bei Unfällen<br />
der Selbstbehalt sowie Beschädigungen de.-<br />
Automobils des Reisenden zu Lasten des letztern,<br />
d. h. vom Reisenden zu bezahlen sind oder vom<br />
Prinzipal. Schliesslich sind, je nachdem, noch Bestimmungen<br />
zu treffen, wie weit der Reisende das<br />
Automobil auch nicht geschäftlich benutzen darf.<br />
Anfrage 104. Kehrichtabladen vor meiner qemieteten<br />
Garage. Es wurde mir von einem guten Nachbar<br />
wiederholt die Kehrichtkiste am Rande der<br />
Einfahrt in die Garage, die ausserhalb des Dorfes,<br />
aber an der Hauptstrasse liegt, geleert.<br />
Nachdem ich ihn bei der Gemeinde angezeigt<br />
hatte wegen Gemeindegesetzübertretung, schrieb<br />
ich ihm einen Charge, er möchte die Güte haben<br />
und den Kehricht wegräumen. Da er bis heute<br />
auf meinen Brief nicht reagiert hat, möchte ich<br />
Sie um Rat fragen, was zu tun ist. F. Seh.<br />
Antwort- Die Sache ist einfach. Sie müssen<br />
Ihren Nachbar vor Gericht laden lassen und<br />
das Begehren stellen, er sei zu verhalten, den Kehrichthaufen<br />
vor Ihrer Garage wegzuräumen, unter<br />
Kostenfolge. Wenn Sie den Nachweis erbringen<br />
können, dass tatsächlich der Nachhar es gewesen<br />
ist, der den Kehricht dort abgeladen hat und dieser<br />
Kehricht sich auf Ihrem Grund und Boden befindet<br />
oder sonstwie durch üble Gerüche, unästhetischen<br />
Anblick etc. Sie in Ihrem Eigentum beeinträchtigt,<br />
muss der Richter Ihrem gestellten Begehren<br />
entsprechen und den Nachbar zur Wegräumung<br />
verurteilen. *<br />
Anfrage 105. Unvorsichtiges Einfahren In eine<br />
Hauptstrasse. Ich hatte kürzlich beim Einfahren<br />
Damit sind Sie jeder Steuprpflicht pro <strong>1931</strong> imin eine Hauptstrasse eine Kollision mit einem<br />
Kanton Bern enthoben, dürfen aber von Ihrem Handkarren.<br />
Fahrzeug nicht Gebrauch machen Für den Fall Die Sache lag hier Tor Polizeigericht. Der Beklagte<br />
wurde freigesprochen auf Grund einer Zeu-<br />
dass Sie sich entschlipssen. bei Threm Domizilwechsel<br />
per Motorrad nach Zürich zu fahren, so müs-genaussagesen Sie hiefür beim Automobilbureau Ihres jetzigen Tempo von 30—40 km die Unfallstelle passiert zu<br />
die mich beschuldigte, mit einem<br />
Wohnsitzkantons eint* Tage-shewillisrune verlangen, haben. Da ich mich mit diesem Spruch nicht befriedigt<br />
erkläre (Zivilansprüche wurden für mich<br />
die Ihnen ohne Zweifel ausgestellt wird. *<br />
offengelassen), so habe ich Klage vor Zivilgericht<br />
geführt, was am 31. Januar zur Behandlung und<br />
Aburteilung gelangt. Wie beurteilen Sie die Sache?<br />
E. F G.<br />
Anfrage 103. Relsenden-Auto-Vertrag. Wir beschäftigen<br />
in unserer Firma drei Reisevertreter,<br />
denen wiT je ein Auto zur Verfügung stellen Soviel<br />
wir uns erinnern, haben Sie vor einigen Jahren<br />
einen Artikel erscheinen lassen über einen<br />
Vertragsentwurf, in welchem die Vertreter u. a<br />
verantwortlich gemacht werden können für fahrlässige<br />
Autounfälle. Wäre es Ihnen vielleicht möglich,<br />
uns einen solchen Vertragsentwurf zuzusenden?<br />
A..W B.<br />
Antwort: Es ist uns nicht wohl möglich.<br />
einen Vertragsentwurf atiszuarbeiten. ohne die<br />
genauen Unterlagen zu besitzen und die besondern<br />
Verhältnisse, die in jedem einzelnen Falle verschieden<br />
sind, zu kennen. Die Hauptsache ist, dass<br />
bei derartigen Verhältnissen genau festgelegt<br />
wird, wem das Eitrentum des Wagens zusteht.<br />
Antwort: Das Einfahren in die Hauptstrasse<br />
hat mit aller Vorsicht zn geschehen. Je<br />
unübersichtlicher die Einfahrt ist, desto mehr muss<br />
sich der in die Hauptstrasse Einfahrende in diese<br />
hineintasten. Dieser Grundsatz gilt für alle Fahrzeuge,<br />
nicht nur für Motorfahrzeuge.<br />
Im vorliegenden Falle war der Führer des in<br />
Frage stehenden Karrens infolge der weitüberragenden<br />
Ladung «rar nicht in der Lage, rechtzeitig<br />
den Strassenverkehr beobachten zu können,<br />
da seine Ladung schon längst in die Hauptstrasse<br />
hinausragte, bevor er sich überhaupt vergewissern<br />
konnte, ob er in diese einfahren durfte oder<br />
nicht. Die Art der Ladung, wie sie hier voreele-<br />
ren hat, hitte unbedingt verlangt, dass ein besonderes<br />
Organ vorausgeschickt •worden war, um<br />
die Fahrbahn zu beobachten und entsprechend«<br />
Zeichen zu geben, sowohl für Fahrzeuge auf dei<br />
Hauptstrasse als auch für ausfahrende Fahrzeuge.<br />
Unserer Auffassung nach trifft zweifellos den Führer<br />
des Karrens zivilrechtlich eine Verantwortlichkeit<br />
für den entstandenen Schaden. Eine Fragt<br />
ist, ob der Unfall hätte vermieden werden können,<br />
wenn den Vorschriften entsprechend gefahren<br />
worden wäre. Kommt der Richter dazu, dies«<br />
Frage zu bejahen, so wird der Schadenersatz wegen<br />
Vorliegen s eines Selbstverschuldens zum mindesten<br />
reduziert. *<br />
Dle Uhr Im Rückblickspiegel. Eines der Requisiten,<br />
die man beim geschlossenen Wagen am wenigsten<br />
entbehren kann, ist der RückblickspiegeL<br />
Auch die Bord-Uhr ist für einen Fahrer, der seinen<br />
Wagen nicht nuT als Spielzeug benützt, ein schwer<br />
zu entbehrendes Zubehör. Sowohl der Rückblickspiegel<br />
wie die Uhr werden erfahrungsgemäss von<br />
den Automobilisten alle Augenblicke zu Rate gezogen.<br />
Es ist deshalb nicht zu verwundern, dass<br />
man diese beiden Ausrüstungsbestandteüe zu einem<br />
einzigen Stück zusammengebaut hat. Für den<br />
Automobilisten bedeutet die im Rückblickspiegel eingebaute<br />
Uhr ungefähr das, was dem gewöhnlichen<br />
Sterblichen die Armbanduhr.<br />
Die Schweizer Industrie, die ja gerade auf dem<br />
Gebiete der Uhrenfabrikation Weltruf geniesst, hat<br />
sich erfreulicherweise auch dieser neuen Absatzmöglichkeit<br />
angenommen. So fabriziert die Onsaührenfabrik<br />
einen Rückblickspiegel mit grosser eingelassener<br />
Ankeruhr, für deren einwandfreien Gang<br />
eine einjährige Garantie gegeben wird. Der Spiegel<br />
wird mit einem Drehkugelgelenk am Windschutzscheibenrahmen<br />
oder sonstwie über der Windschutzscheibe<br />
befestigt Die Uhr hat in dieser Anordnung<br />
auch noch den Vorteil, dass sie von allen<br />
Insassen des Wagens abgelesen werden kann.<br />
Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass die<br />
gleiche Fabrik auch alle Abarten von Uhren zur<br />
Montage im Instrumentenbrett herstellt.<br />
Verantwortliche Redaktion<br />
Dr. A. Büchi (im Militärdienst).<br />
Walter Mathys. — Hugo Labhart<br />
Telephon der Redaktion: Bollwerk 39.84 (Hallwa*).<br />
Ausserhalb der Geschäftszeit: Bollwerk 32.95.<br />
Redaktion für die Ostschweli: Dr. A. Büchi<br />
— Sprechstunden nach Vereinbarung mit der Geschäftsstelle<br />
Zürich (Löwenstr. 61, Telephon 39.743).<br />
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