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E_1931_Zeitung_Nr.096

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eteiligt. Das Recht zur Aufsicht des Bun-nocdesrates über die Verkehrsfreiheit war sei-morandums erläutert. Besondere Bedenken geschrieben. Den letzteren wird durch Art. eher Fernwirkungen auszusprechen. Da ge-<br />

in einem speziellen Abschnitt des Me- nicht auch den Radfahrern ausdrücklich vor- sich kürzlich Über die Juristische Seite solnerzeit<br />

Gegenstand einer formellen Zusicherung,<br />

die nun eingelöst werden muss.<br />

Höchstgewicht der Motorlastwagen.<br />

Das Interesse an dieser SpezialVorschrift<br />

begründet der Verwaltungsrat des T. C. S.<br />

mit touristischen Rücksichten, da gerade die<br />

schweren Autobusse, als Gruppe der Kategorie<br />

Lastwagen, im Touristenverkehr der<br />

Schweiz eine massgebende Rolle spielen.<br />

Der nationalrätliche Beschluss auf Festsetzung<br />

des Höchstgewichtes auf 11 Tonnen in<br />

Verbidung mit dem Rechte des Bundesrates,<br />

für SpezialWagen, die Grenze auf 13 Tonnen<br />

zu erhöhen, vermochte allerdings, die Interessenten<br />

nicht ganz zufriedenzustellen, blieb<br />

aber im Rahmen des Annehmbaren. Der<br />

Ständerat setzte nun das Bewilligungsrecht<br />

des Bundesrates für Ausnahmefälle auf 12<br />

nationalrätliche Fassung zu einer unannehm- Konkordates (1914) hat der Strassenverkehr der künftigen Unterhalts- und Dienstleistunbaren<br />

gemacht.<br />

einen solchen Umfang angenommen, dass er gen ihres Sohnes, sondern auch Ersatz für<br />

n*,u«t.,~t*~ n*u*», tn u «w* Mn*nrf a hr»Ait Auch der Radfahrer sie den pi ötz ii c hen Tod ihres Kindes erfuhr,<br />

die unbefugten Benutzern von Motorfahrzeu- muss dje Hnks zu sejner Fahrtrichtung He- Das Oberlandesgericht Köln sieht durch das<br />

anstatt auf 13 Tonnen fest. Der T. C. S. verlangt<br />

nun unter Hinweis auf die von derAuffassung des Memorandums nicht den In- menden Fahrzeuge reserviert betrachten, und seelische Erregung über den Tod ihres Kin-<br />

gen zum Opfer fallen, entspricht nach der gende strassenseite als {ür die entgegenkom- ärztliche Gutachten für erwiesen an, dass die<br />

ASPA, der Vereinigung schweizerischer Motorlastwagenbesitzer,<br />

angerufenen Bewegemen<br />

gewissen Anreiz zum Diebstahl geben schon def gesunde Menschenverstand erken- bruch herbeigeführt hat, der sie in der Erteressen<br />

des T.C.S., da eine solche Vorschrift dag Kantonsgericht weist darauf hin, dass des bei der Klägerin einen Nervenzusammengründe,<br />

die Aufrechterhaltung der nationalrätlichen<br />

Fassung dieses Textes und die vorgenossenschaft<br />

abzuschließende Unfallversi- aussetzt) der diese Regel ausser acht lässt- scheinlich auch in Zukunft noch beeinträchwurde.<br />

Diese spezielle, durch die Eid- nen ]ässt> weIchen Gefahren sich derjenige werbsfähigkeit beeinträchtigt hat und wahrbehaltlose<br />

Regelung der Anhängewagen in cherung wird zu unhal baren Konsequenzen Jm vor]iegenden Fall kann der R ad f ah rer tigen wird. Hierfür hält es den Beklagten<br />

der Vollziehungsverordnung.<br />

fuhren und sei bisher in keinem andern Lande auch njcht m semer Entlastung geltend ma_ für haftpflichtig. Das Reichsgericht ist dieser<br />

eingeführt.<br />

cheil( er habe dem pf erde f u h r werk auf der Auffassung des Oberlandesgerichts beigetre-<br />

Die ScbneIHgkeitsvorschriften.<br />

Am eingehendsten beschäftigt sich das Memorandum<br />

des T. C. S. mit der Festsetzung<br />

der maximalen Geschwindigkeit. Es wird<br />

darin mit Recht argumentiert, dass die<br />

Geschwindigkeitsgrenzen nicht massgebend<br />

seien für die Reduktion der Unfälle. Ebenso<br />

wenig für den Grad der öffentlichen Sicherheit,<br />

den die Gesamtheit der Strassenbemützer<br />

anstrebe. Die Unfälle hängen vielmehr<br />

von den örtlichen Verhältnissen, vom<br />

Zustand der Strasse, von den momentanen<br />

Verumständungen des Verkehrs und vom Verhalten<br />

der beteiligten Strassenbenützer ab.<br />

Es wird in der Eingabe auf die besondere<br />

Verantwortlichkeit der Fussgänger und Radfahrer,<br />

sowie die der Führer mit bespannten<br />

Fuhrwerken hingewiesen. Es sei aus diesen<br />

Erfährungen heraus selbstverständlich, dass<br />

man nicht nur eine einzige Kategorie von<br />

Strassenbenützern mit Vorschriften belasten<br />

könne, sondern alle Strassenbenützer in gleichem<br />

Masse der Regelung unterstellen müsse.<br />

Eine erneute Einführung der ziffernmässigen<br />

Höchstgeschwindigkeiten würde die zu verwerfende<br />

Praxis der Schnellfahrer nicht erfassen.<br />

Zudem sei für ein Automobil ein<br />

Tempo von 80 km auf gerader, offener und<br />

breiter Strasse bedeutend weniger gefährlich,,<br />

als ein Gespann, das in einer Ortschaft mit<br />

einer Stundengeschwindigkeit von 20 km sich<br />

bewege. Die Abschaffung des Prinzips der<br />

Höchstgeschwindigkeit hat den Zweck, beim<br />

Fährer das Verantwortlichkeitsgefühl zu festigen<br />

und ihn zu erhöhter Vorsicht zu veranlassen.<br />

Der T. C. S. bittet den Nationalrat unter<br />

Hinweis auf die guten Erfahrungen, die mit<br />

der neuen Geschwindigkeitsregelung auf dem<br />

Gebiete des Kantons Baselstadt gemacht<br />

worden sind, den Beschluss strikte aufrecht<br />

zu erhalten. Die Vollziehungsverordnung des<br />

Bundesrates würde immer noch ein Korrektiv<br />

enthalten, das im Falle der Nichtbewährung<br />

der vorgeschlagenen Geschwindigkeitsregelung<br />

anzuwenden wäre.<br />

Auch die andern Strassenbenützer haben<br />

Pflichten.<br />

Die Notwendigkeit, jede Kategorie der<br />

Strassenbenützer im Entwurf zum Verkehrsgesetz<br />

zu berücksichtigen und sie gleichmassig<br />

mit Vorschriften zu bedenken, wird<br />

Wund wenn du einmal gehen wirst, Qyuri<br />

foäcsi,» fügt der Gebay hinzu, «dann kannst<br />

du diese Rede genau so halten. Sie ist dieselbe<br />

für einen Vizegespan, ob er kommt<br />

oder geht Es gilt für alles beide.»<br />

Und so habe er sie wörtlich allen vorgesetzt,<br />

allen! Ungarn, Juden, Slowaken,<br />

Schwaben, Pfarrern, Rabbinern, allen!<br />

«Liebe Freunde! Teure, ungarische Brüder!<br />

Ich danke euch aus vollem Herzen für<br />

die mir dargebrachten, echt patriotischen cherung, nicht nur in seiner Brust, sondern<br />

und vaterländischen Empfindungen und Ge-ifühle eurer wahrhaft ungarischen Herzen. nem Jahrtausend eine nie verlöschende Flam-<br />

der Brust jedes einzelnen lodere seit ei-<br />

Im übrigen sehen wir uns bei der Festtafel me, der Glaube an die Ewigkeit des ungarischen<br />

Volkes; mit dieser Behauptung erhob<br />

wieder.»<br />

Der Vizegespan zündete sich eine Zigarette er sein Glas gegen mich unter Aufrufung<br />

an und blies den Rauch vor sich in den<br />

Lichtkegel der Hängelampe.<br />

«Dieses erhebende, patriotische Festmahl,»<br />

fuhr mein Gastgeber fort, «war auch das<br />

Ende meiner politischen Laufbahn. Weisst<br />

du, wir Szöky sassen immer nur mit unsereins<br />

am Tisch. Das war unser Standnunkt<br />

schon zu der Zeit, als wir noch unsere Filets<br />

ä la Mirabeau avec sauce hollandäise höchsteigenhändig<br />

unter dem Sattel zurechtritten.<br />

Aber dort bei diesem Jubelempfangsessen?»<br />

Der blankpolierte Kugelkopf pendelte wie<br />

bei einer chinesischen Pagode hin und her.<br />

«Was das mit der Vaterlandsliebe zu tun<br />

hat,» setzte er fort, «mit ungeputzten Fingernägeln<br />

bei Tisch zu sitzen und mit dem<br />

Messer zu essen, ist mir unverständlich.<br />

Nach altungarischer Sitte musste ich mich<br />

von Leuten duzen lassen, von Leuten, die<br />

ich nie in meinem Leben gesehen hatte, und<br />

die ich hoffentlich in meinem Leben nie wiedersehen<br />

werde. Dann die Sturzflut der Festreden!<br />

Als erster der offizielle Vertreter des<br />

national - ungarischen Vereins, Dr. Jakob<br />

Goldfinger. Mit der Verherrlichung des ungarischen<br />

Nationalgedankens, mit der Versi-<br />

sämtlicher ungarischer Nationalheiliger, unter<br />

Beteuerung seines nationalen, echt ungarischen<br />

Empfindens, mich der Oeffentlichkeit<br />

mit einem Ueberschwang von nationalen,<br />

echt ungarischen Gefühlen übergebend,<br />

dass selbst die Gestalt eines heiligen Stefan<br />

neben mir verblasste und in nichts versank.<br />

Und nachdem er zum Schlüsse nochmalsden<br />

nationalen, echt ungarischen Glauben, nicht<br />

nur seiner selbst, sondern auch alier Anwesenden<br />

beteuerte, erhob er sein nationales,<br />

echt ungarisches Weinglas, strich sich wohlgefällig<br />

lächelnd den nationalen, echt ungarischen<br />

Patriarchenbart, um in nationaler,<br />

echt ungarischer Herzlichkeit mit mir ganz<br />

ergebenst anzustossen.»<br />

AUTOMOBIL-REVUE <strong>1931</strong> — N° 96<br />

erweckt beim Autofahrer die ungenügende 67 des Konkordates nur zur Pflicht gemacht, rade mit Rücksicht auf den oben zitierten<br />

Regelung der FussgängerpfHchten, wodurch entgegenkommende Fahrzeuge rechts zu Fall das Urteil auch für weitere Kreise von<br />

den Automobilisten ständig Nachteile erwach- kreuzen; allerdings ergibt sich eigentlich Interesse Ist, besonders auch deshalb, weil<br />

sen werden. Den leitenden Organen des schon hieraus, dass der Radfahrer, wenig- es sich u. W. um das erste derartige Ereignis<br />

T. C. S. missfiel auch die Abschwächung des stens an unübersichtlichen Stellen, rechts in der Schweiz handelt, lassen wir kurz die<br />

Artikels 32 durch den Ständerat. Es handelt halten soll, weil er sonst nicht mehr Zeit Schilderung des Falles und seine rechtlichen<br />

sich hier um die Fahrzeuge mit Tierbespan- findet, entgegenkommenden Fahrzeugen Konsequenzen folgen, die allerdings äusserst<br />

nung, Handwagen und Zugwagen, bei denen rechtzeitig nach der rechten Seite auszuwei- weitreichend sind :<br />

gefordert werden muss, dass jede das Fahr- chen. Sodann aber zählt das Automobilkon- Im Oktober 1929 fuhr der Beklagte mit seizeug<br />

überragende Ladung bei Nacht un- kordat nicht alle Fahrregeln erschöpfend auf, nem Kraftwagen in Köln auf dem Trottolr<br />

bedingt zu beleuchten sei, ohne Rücksicht auf deren Befolgung heute den Strassenbenützern und überfuhr dabei den siebenjährigen Sohn<br />

die Länge des herausragenden Ladungsteiles, im gemeinsamen Interesse zur Pflicht ge- der Kläger tödlich. Die Kläger verlangen<br />

Der Ständerat hat auch hier die annehmbare macht werden muss. Seit dem Entstehen des nicht nur Schadenersatz wegen Entganges<br />

Zum Schluss erwähnt das Memorandum, , inken Sejte vorfahren müssen: entweder ten. Aus den Entscheidungsgründen hierzu:<br />

der Text des Nationalstes habe die von den hatte er nQch m{ yQr der unübersicht]ichen Zwei Fragen sind in solchem Falle zu prüfen.<br />

Automobilisten geforderten Konzessionen bis Kurve nachher wieder nach rechts abzu. Erstens die Frage> ob der ursächliche Zuauf<br />

das ausserste getrieben Ein weiteres schwenken oder dann musste er auf das Vor. sammenhang noch als adäquater angesehen<br />

Abweichen wurde die Automobilisten zu fahren verzichteni Jm einen wle lm andern werden kann, und zweitens, ob die mittel-<br />

Gegnern des Entwurfes machen und sie dazu FaUe hat er skh dner schweren Fahrlässig- bare Verletzung voraussehbar war. Beide<br />

bestimmen, eher noch für ein paar weitere keU schuldi gemacht) ohne welche der Zu- Fragen sind ohne Rechtsirrtum bejaht wor-<br />

Jahre die Unyollkommenheiten des Konkor- sammenstoss nicht hätte eintreten kön- den. Dass der tödliche Unfall des Kindes<br />

dates über sich ergehen zulassen, als ein nen> Ef begjng eJne wdtere Fahrlässigkeit> die Mutter seelisch heftig erregt, wird als<br />

Verkehrsgesetz mit einem Inhalt, wie er vom jndem er mH e{wa ^ km Geschwindigkeit Regel gelten müssen, und dass eine heftige<br />

Standerat postuliert wurde, anzunehmen. fuhr> währej]d das Konkordat in Art. 66 die seelische Erregung solcher Art zu einem<br />

Das Memorandum des T. C. S., das durch Radfahrer anweist( bei Kurven und Weg. Nervenzusammenbruch führen kann, der in<br />

dessen Präsidenten, Herrn Dr. Henneberg kreuzungen 10 km nicht zu überschreiten. seinen Auswirkungen die Arbeitsfähigkeit beund<br />

dessen Generalsekretär, Herrn Quinclet, Der M otorradfahrer hat sich dadur ch ein einträchtigt, ist keinesfalls eine seltene Ausunterzeichnet<br />

ist unterstützt in einer Anzahl Verschulden zur Last falten lassen, dass -er nähme. Damit ist schon der adäquate urvon<br />

Punkten auch die Eingabe der Strassen- Jn der Kurve mit 40 km Geschwindigkeit fuhr, sächliche Zusammenhang zwischen demUnverkehrshga,<br />

die wir in Nr. 93 verdffent- während er nach Ansicht des kantOnalen Ver- feil und der Schädigung der Klägerin gegellcllten<br />

- "• kehrsexperten nicht rascher als 30—35 km ben. Man wird aber auch annehmen müssen,<br />

ni- w«H.«u.t« J « D^UMnUNnh, hätte fahren sollen. Dieses Verschulden ist dass ein solcher Erfolg voraussehbar war.<br />

Uie VOrSCnriTtaeSKecniSTanrens j e d o c n kein schweres, weil das zulässige Es kommt darauf an, ob der Beklagte mit<br />

(Aus dem Bundesgericht.) Tempo nur wenig überschritten wurde, und es dem Schrecken der Eltern und den mögli-<br />

In einer unübersichtlichen Strassenkurve bei steht zum Unfall nur soweit in ursächlichem chen Schreckwirkungen rechnen musste. Die<br />

Orbe ereignete sich im Sommer 1927 ein Zu- Zusammenhang, als durch die höhere Ge- Bejahung dieser Fragen enthält keine Uebersammenstoss<br />

zwischen einem Motorradfah- schwindigkeit die Wucht des Zusammenstos- Spannung des Begriffs der Fahrlässigkeit,<br />

rer und einem Radfahrer, wobei der erstere ses erhöht, die Folgen des Unfalles also ver-<br />

•**•••••*»••<br />

das Nasenbein und den Unterkiefer, der letz-; mutlich erschwert wurden. Dagegen hätte ^^^"""®'^I^MB<br />

tere den linken Oberschenkel und das linke- )Sich der Zusammenstoss mit dem in der ^^^^^^^••••••••••••••••B<br />

Schienbein brach. Etwa 50 m vor der Un- Kurve linksfahrenden Radfahrer auch bei Das Schienenauto bei den tschechoslowafallstelle<br />

war der in der Richtung Orbe-Va- langsamerer Fahrt des Motorrades nicht mehr kischen Bahnen. Nachdem eben erst kürzlich<br />

leyres fahrende Velofahrer einem Milchfuhr- vermelden lassen.<br />

über die rasche Popularisierung des Schiewerk<br />

in raschem Tempo links vorgefahren, Angesichts des schweren Verschuldens des nenautos in Frankreich berichtet wurde, mag<br />

worauf er bis in der Kurve auf der linken Radfahrers wurde dessen Widerklage völlig es interessieren, zu erfahren, dass gemäss<br />

Strassenseite blieb. Der Motorradfahrer kam abgewiesen, zudem wurde auch die Klage des dem neuen Fahrplan <strong>1931</strong>/32 in der Tschechomit<br />

40 km Geschwindigkeit aus der entgegen- Motorradfahrers für 1800 Fr. geschützt. Der Slowakei bereits 896 Züge auf 124 Strecken<br />

gesetzten Richtung, hielt sich in der unüber- Radfahrer trägt somit nicht nur seinen eige- mit einer Gesamtlänge von 3356 km, d. h. ein<br />

sichtlichen Kurve korrekt auf der rechten nen Schaden, sondern er hat auch denjenigen Viertel der gesamten Betriebslänge der Ei-<br />

Seite und sah sich plötzlich dem Radfahrer des Klägers zu zwei Dritteln zu vergüten, senbahnen im Staatsbetrieb, motorisiert sind,<br />

gegenüber, ohne dass der Zusammenstoss während der Motorradfahrer wegen seines Die tschechoslowakischen Staatsbahnen wernoch<br />

zu vermeiden gewesen wäre. leichteren Verschuldens einen Drittel seines ei- den bis zum Ende dieses Jahres 65 Motor-<br />

Der Motorradfahrer machte den Radfahrer genen Schadens selber zu tragen hat. — Damit wagen und 98 Schienenautos in Betrieb hafür<br />

den Unfall verantwortlich und belangte dürfte in eindringlicher Weise festgestellt ben. Das Budget für 1932 sieht weitere Anihn<br />

auf 2700 Fr. Schadenersatz; der Radfah- sein, dass die Vorschrift des Rechtsfahrens kaufe sowohl von Motorwagen als auch von<br />

rer, der einen schwereren bleibenden Nachteil nicht nur für die Motorfahrzeuge gHt. Wp. Geleiseautobussen vor. Mit der Motorisiedavonträgt,<br />

antwortete mit einer Widerklage<br />

Fnrnuili-Iriinn<br />

staatlichen Eisenbahnbetriebes ist<br />

schon im Jahre 1925 auf einer<br />

auf 20,000 Fr. Schadenersatz.<br />

A..t«vSuii„«?,ii Ä e<br />

Nebenstrecke<br />

In seinem Urteil vom 11. November hat OeS AlilOmODlIunTaiies. begonnen worden. Als sich im Laufe der Zeit<br />

das Bundesgericht (I. zivilr. Abteilung) der Man erinnert sich des tragischen Todes ei- herausstellte, dass die schweren Motorwagen<br />

Auffassung des Waadtländer Kantonsgerich, nes jungen Mannes, der sich vor wenigen verhältnismässig viel Betriebsstoff benötigen,<br />

tes zugestimmt, dass den Radfahrer die Wochen in der Ostschweiz ereignete, wobei wurde ein leichteres Fahrzeug gesucht, und<br />

Hauptschuld am Unfall treffe. Allerdings der Jüngling infolge Schreck bei Betrachtung so kam es zur Einstellung von Geleiseomniwird<br />

das Rechtsfahren vom Automobilkon- eines Automobilunfalles aus gewisser Di- bussen, die in der Tschechoslowakei selbst<br />

kordat (Art. 42) nur den Motorfahrzeugen, stanz starb. Das deutsche Reichsgericht hatte hergestellt werden. Die anfangs auftreten-<br />

Der Vizegespan nippte an seinem Glas.<br />

«In dieser Klangfarbe folgte Rede auf Rede.<br />

Dazwischen kam an der Festtafel auch<br />

der praktische Lebenssinn sehr bald zu Wort.<br />

Schweinezuchtanstalten wurden gegründet,<br />

Jagden verpachtet, Termingeschäfte in Weizen<br />

abgeschlossen, Aktien einer Karpathen-<br />

Hotelgesellschaft gegeben und genommen,<br />

und gerade als ein Redner die Versammlung<br />

zu v einem furchtbaren, nationalen Schwur<br />

aufrief, versicherte mir gegenüber ein ergrauter,<br />

etwas zerknitterter alter Herr seinem<br />

Nachbar, seine Ilona bekomme ihre Mitgift<br />

bar in die Hand. Bar ! Bei der ersten<br />

sich bietenden Gelegenheit stand ich unauffällig<br />

auf, zwinkerte dem alten Gebav. dieser<br />

zwinkerte dem Rittmeister von Likay von<br />

den Zehnerhusaren, der seinem Bruder, dem<br />

Aladär, und so zwinkerten sich die Leute zusammen,<br />

die neben ihren wirklichen, ungarischen<br />

Gefühlen auch ein reines Hemd<br />

trugen, und denen man beides glaubte, auch<br />

ohne dass sie es ununterbrochen beschwuren.<br />

Alles Leute, mit denen ich per Du war,<br />

weil unsere Ahnen vor tausend Jahren auch<br />

per Du waren. In einem kleinen, abgelegenen<br />

Zimmer Hess ich ein zweites Festmahl auftragen,<br />

und vor die Türe stellte ich meinen<br />

Leibhusaren mit dem Befehl, jeden, der es<br />

aus der Westentasche den Zettel, den mir<br />

der alte Gebay vor drei Tagen in die Hand<br />

gedrückt hatte, und schloss den offiziellen<br />

Festteil mit folgender Rede.»<br />

Der Gyuri bäcsi stand gravitätisch auf<br />

und warf sich in Positur.<br />

«Liebe Freunde! Teure ungarische Brüder!<br />

Ich danke euch aus vollem Herzen für<br />

die mir dargebrachten, echt patriotischen<br />

und vaterländischen Empfindungen und Gefühle<br />

eurer wahrhaft ungarischen Herzen.<br />

Und darum sehen wir uns bei dieser Festtafel<br />

wieder... und wenn einer unter euch<br />

einen Atemzug lang glaubt, dass ich noch<br />

Vizegespan bin, so hat er bei mir die letzte<br />

Flasche Wein getrunken, den letzten Hirsch<br />

beschossen und den letzten Kreuzer im Bac<br />

auf den Tisch meines Hauses gelegt. Suum<br />

cuique.»<br />

Lachend Hess sich der ehemalige VizegesDan<br />

in seinen Lehnstuhl fallen.<br />

«Nebenbei bemerkt, haben wir damals zum<br />

Schluss ein kleines chemin de fer aufgelegt,<br />

und da habe ich es erlebt, Schwab, mit mei<br />

nen Augen gesehen, wie der Aladär vierzehnmal<br />

hintereinander geschlagen hat. No, was<br />

sagst du? Schenke dir ein, Bruderherz, sonst<br />

trocknest du mir noch ganz aus. Merke dir!<br />

Fin anständieer Mensch trinkt nicht mehr,<br />

versuchen sollte, das Zimmer zu betreten, wie er mit Gewalt in sich hineinbekommt.<br />

kurzerhand die Stiegen hinunterzuwerfen. Wer mehr trinkt, ist ein Schwein.»<br />

Nach dem ersten Gang erhob ich mich, zog<br />

(Fortsetzune im «Autler-FeierabendO<br />

mns<br />

des

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