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E_1933_Zeitung_Nr.049

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N»49 - <strong>1933</strong> AUTOMOBIL-REVUE 15<br />

Zum Benzfn-Abkommen.<br />

(Schluss von Seite 5.)<br />

2. Was für Kompetenzen bestehen auf diesem<br />

Gebiet:<br />

a) für das Departement?<br />

b) für die Handelsabteilung?<br />

c) für die Preiskontrolle?<br />

3. Es ist im Brief vom 19. April von Verhandlungen,<br />

Examen, Einführung von Preiszonen. Preispolitik<br />

usw. die Rede. Von der allgemeinen Wirtschaftspolitik<br />

aus gesehen, kann doch als grosser<br />

Leitsatz für alle derartigen Betsrebungen nur der<br />

Schutz der Exportindustrien in den Vordergrund<br />

gestellt werden, und nur darum ist die «Carbura»<br />

gegründet worden, damit ein geregelter Kompensationsverkehr<br />

im Import und Export möglich ist<br />

Eine unserer wichtigsten Exportindustrien ist der<br />

Fremdenverkehr. Warum werden seine gegebenen<br />

Vertreter, zu denen in allererster Linie auch der<br />

A. C. S. gehört, nicht zur Beratung herangezogen,<br />

wenn weittragende Regelungen geschaffen werden<br />

sollen?<br />

4. Der A. C. S. vertritt ebenfalls die schweizerischen<br />

Automobilisten, für die das Automobil in der<br />

weitaus grössten Zahl der Fälle ein Arbeitswerkzeug<br />

ist. Auch sie haben ein unbedingtes Bedürfnis<br />

nach billigen Benzinpreisen, und eine allgemeine<br />

Kostensenkung, die zur Behebung der Krise erforderlich<br />

ist, erfordert ebenfalls billige Benzinpreise.<br />

Was für Interessen zuliebe ist nun der billige Benzinpreis<br />

der letzten Monate geopfert worden? Die<br />

Engros-Einstandspreise sind gleich geblieben (Zisternenpreis<br />

Fr. 13.70), die Detailpreise sollen im<br />

Mittel auf 38 Cts. erhöht werden, die von Colijn<br />

als «viel grösser als in andern Ländern» bezeichneten<br />

Entschädigungen an die Pumpenhalter werden<br />

von den Mitgliedern der «Carbura», denen vom Departement<br />

ein Monopol mit völliger Auswertungsfreiheit<br />

in die Hand gegeben wurde, zu verringern<br />

versucht: Es entsteht eine beträchtlich höhere Zwischenhandelsmarge.<br />

Diese kommt in erster Linie<br />

den Trustimporteuren zugut, die nicht nur Importeure<br />

und Zwischenhändler, sondern mit ihren Vertragssäulen<br />

und Servicestationen auch Detaillisten<br />

sind, also vollständige vertikale Verteilungsorganisationen,<br />

die sonst heute nicht nur nicht geschützt,<br />

sondern von vielen Seiten angegriffen werden. Was<br />

für Gründe führen das Departement dazu, auf Kosten<br />

der einheimischen Gewerbe und Konsumenten<br />

und einer der wichtigsten Exportindustrien ausgerechnet<br />

diesen ausländischen Trusts zu ermöglichen,<br />

hohe Preise diktieren und die durch übermässige<br />

Investitionen entstandenen Verluste wieder einbringen<br />

zu wollen?<br />

5. Ist sich das Departement bewusst, dass auf<br />

dem bis jetzt eingeschlagenen Wege eine Reorganisation<br />

des Schweiz. Benzinmarktes ausgeschlossen<br />

ist, d. h. solange nicht entweder ein absolut verfassungsentsprechendes<br />

Bundesmonopol oder dann<br />

Konventionen unter Mitwirkung aller Interessierten<br />

geschaffen werden? Das Privatmonopol der Importeure,<br />

die nun jedem Benzin-Detaillisten nicht nur<br />

vorschreiben wollen, wieviel er verdienen und zu<br />

welchem Preise er verkaufen darf, sondern die di-<br />

Tekt unmoralischen Geschäftsmethoden rufen, kann<br />

und darf nicht zu einer derart stabilisierten Lage<br />

führen. (Unmoralisch ist das Verlangen der Importeure,<br />

dass überall der « offizielle Zonenpreis »<br />

angeschrieben werde, an «Stammkunden» aber eine<br />

Marge bis zu 2 Rappen gewährt werden könne. Der<br />

Erfolg wird sein, dass überall zu diesem reduzierten<br />

Preis verkauft wird, obwohl ein höherer angeschrieben<br />

ist. Dies wäre noch der günstigste Fall,<br />

denn heute ist in Zürich wohl unter dem Druck der<br />

Importeure an fast allen Säulen ein Preis von<br />

Fr. —.38 angeschlagen, verkauft wird aber an vielen<br />

Säulen nicht nur zu Fr. —.35, sondern zu<br />

Fr. —.33. Unmoralisch resp. geschäftlich unsinnig<br />

ist die Bestimmung in der «Rahmenkonvention»,<br />

dass auch den einzelnen Garagen die Abgabe von<br />

Bons-Heften gegen Vorauszahlung mit Kassaskonto<br />

verboten sein soll. Damit wird das Geschäft gegen<br />

Vorauszahlung glatt verunmöglicht und der Garagist<br />

wird direkt gezwungen, Benzin zu kreditieren und<br />

seinerseits bei den Lieferanten wieder Schulden zu<br />

haben. Viele kleine Autogewerbebetriebe sind auf<br />

-diese Art überschuldet oder haben sich auf diese<br />

Art ihr Betriebskapital verschafft (die Verluste,<br />

die daraus notwendigerweise entstehen müssen,<br />

gehen selbstverständlich wieder zu Lasten der Konsumenten<br />

und verteuern wieder das Benzin.)<br />

6. Ist das Departement bereit, entweder wieder<br />

dio freie Konkurrenz als Preisregulator auf dem<br />

Benzinmarkt zu ermöglichen, oder, wenn schon eine<br />

im Widerspruch zur Gewerbefreiheit stehende Regelung<br />

durchgeführt werden soll, alle interessierten<br />

Kreise anzuhören und zur Beratung und Beschlussfassung<br />

heranzuziehen?<br />

Zur Abklärung dieser Punkte wurde vom<br />

Volkswirtschaftsdepartement Ende Mai eine<br />

Besprechung einberufen, an welcher der A.<br />

C.S. durch seinen Generaldirektor Primault<br />

vertreten war. Zusammenfassend wurde er<br />

wie folgt orientiert:<br />

Die Ratanenkonvention bildet eine vorläufige<br />

Grundlage. Die Art. 16 und 21 bieten Gewähr<br />

dafür, dass jede Willkürlichkeit in der<br />

Festlegung der Detailpreise verhindert<br />

wird. Das Volkswirtschaftsdepartement leitet<br />

seine Kompetenzen zur Einwirkung auf<br />

den Benzinmarkt auf den Auftrag zurück,<br />

welcher ihm vom Gesamt-Bundesrat im Zusammenhang<br />

mit den gesamten Kontingentiernngsmassnahmen<br />

und dem Kompensationsverkehr<br />

Uberbunden wurde.<br />

Die durch die Entwicklung des Fremdenverkehrs<br />

bedingten Probleme werden mit<br />

ganz besonderer Sorgfalt von seiten des Departementes<br />

überwacht, das mehr wie jede<br />

andere Instanz, über die Bedeutung orientiert<br />

ist, welche die Fremdenindustrie für<br />

- unsere Handelsbilanz spielt. Wenn auch der<br />

Schweiz. .Benzinmarkt an die Verhältnisse<br />

des • internationalen Marktes angepasst<br />

werden soll, so heisst dies noch keineswegs,<br />

dass es sich nur darum handle, darüber zu<br />

wachen, dass der Schweiz. Detailpreis niedriger<br />

sei als im Ausland, sondern es gilt vielmehr<br />

einen Grundpreis festzulegen, welcher<br />

auf dem Gestehunsrspreis und allen Nebenkosten,<br />

die den Wiederverkaufspreis beeinflussen,<br />

basiert.<br />

Gerade die Art. 16 und 21 sind dazu berufen;<br />

die vom Club geäusserten Befürchtungen<br />

zu zerstreuen. Bei der Festlegung, der.<br />

in diesem Artikel erwähnten Relation zwischen<br />

den einzelnen Preisfaktoren, werden<br />

folgende Elemente besonders geprüft: die<br />

Kosten des Zolles, des Transportes, der Einlagerung,<br />

sowie die angemessene Gewinnmarge.<br />

Diese Faktoren, welche fast unverändert<br />

bleiben, kommen zum Ankaufspreis<br />

ab Grenze (der zur Zeit Fr. 13.70 pro 100 kg<br />

beträgt) dazu und ergeben den Fassverkauf-<br />

und Säulenpreis. Auf diese Weise<br />

wird der Konsument am raschesten von den<br />

Preisschwankungen auf dem Markt profitieren<br />

und braucht keine Preiserhöhung, die allein<br />

auf seine Kosten geht, zu befürchten. (Die<br />

anlässlich der Besprechungen zufolge des<br />

Preisrückganges auf dem Weltmarkte und<br />

dem Sinken des Dollars vorausgesehene<br />

Senkung des Detailpreises ist inzwischen ja<br />

bereits eingetreten.)<br />

Dagegen ging man mit dem Vertreter des<br />

Clubs darin einig, dass in der Preisbildung<br />

ein Unterschied zu machen sei, beim Barverkauf<br />

grösserer Quanten gegenüber der<br />

Lieferung auf Kredit. Es wurde darauf hingewiesen,<br />

dass Art. 21 der Konvention die<br />

Möglichkeit biete, in dieser Beziehung eine<br />

vorteilhaftere Regelung anzustreben, indem<br />

die paritätische Kommission, in welcher auch<br />

die Konsumenten vertreten sein sollen, die<br />

notwendigen Kompetenzen hat, um hier zu<br />

intervenieren.<br />

Es ist erfreulich, dass durch diese Intervention<br />

verschiedene Punkte, welche die Konsumenten<br />

besonders interessieren, zur Abklärung<br />

gelangten.<br />

Was übrigens die Carbura. Schweiz. Zentrale<br />

für den Import flüssiger Brennstoffe,<br />

anbetrifft, so ist durch ein Bundesrats.beschluss<br />

vom 3. April in Albänderung der vorangehenden<br />

Beschlüsse festgelegt worden:<br />

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement<br />

ist ermächtigt, aus Billifkeitsgründen ausnahmsweise<br />

durch die Sektion für Einfuhr ausserordentliche<br />

Einfuhrbewilligungen für Waren erteilen zu<br />

lassen, deren Einfuhr gemäss Bundesratsbeschluss<br />

Nr. 7 vom 29. Juni 1932, Art. 3 und 4, nur kraft<br />

Einfuhrbescheinigungen der «Carbura», Schweizerische<br />

Zentrale für den Import flüssiger Brennstoffe,<br />

und des Verbandes Schweizerischer Schmierölimporteure<br />

zulässig ist.<br />

Alle von der Sektion für Einfuhr auf Veranlassung<br />

des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements<br />

bis jetzt ausgestellten ausserordentlichen Bewilligungen<br />

bestehen zu Recht<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Gewichtsbeschränkungen für Brücken Im<br />

Kanton Bern.<br />

Dutch beendete Verstärkungsarbeiten können für<br />

nachfolgende Brücken, die gestützt auf Regierungsratsbeschluss<br />

vom 31. Dezember 1932 nur mit beschränkten<br />

Gewichten befahren werden dürfen, folgende<br />

Neueinteilungen vorgenommen werdan:<br />

1. Hofbrücke bei Innertkirehen. Bisherige zulässige<br />

Maximalbelastung 8 t, ab 1. Juni <strong>1933</strong> befahrbar<br />

mit einem Maximalgewicht von 10 t.<br />

2. Wilerbrücke bei der Station Brienzwiler. Bisherige<br />

Maximalbelastung 8 t, neu zulässige Maximalbelastung<br />

gemäss Art. 10 und 65, Abs. 2, Ziffer<br />

a, d. h. Maximalgewicht 16 t, gemäss V.-O. zum<br />

Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr.<br />

3. Brücke über die Weisse Lütschine in Zwei-<br />

Iütschinen. Bisherige Maximalbelastung 8 t, ab 1.<br />

Juni gemäss Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz<br />

wie sub 2 hiervor.<br />

Der Baudirektor des Kantons Bern.<br />

Anmerkung der Red.: Damit erfolgt bereits wieder<br />

eine erfreuliche Lockerung des Regierungsratsbeschlusses<br />

vom 31. Dezember 1932, wonach bei 56<br />

Brücken innerhalb des Kantonsgebietes das Befahren<br />

durch Motorfahrzeuge über gewissen stark<br />

beschränkten Gewichtsgrenzen verboten wurde. Wie<br />

erinnerlich, ist seinerzeit sowohl von den Lastwagenbesitzern<br />

wie auch den Vertretern des Oberländer<br />

Fremdenverkehrs gegen diese Verfügung<br />

beim Bundesrat Einsprache erhoben worden. Anlässlich<br />

einer gemeinsamen Sitzung stellte der kantonale<br />

Baudirektor ein Programm für die etappenweise<br />

Verstärkung oder den Umbau der Brücken<br />

in Aussicht, welche nach der Ansicht seines Departementes<br />

die im Gesetz gestatteten Höchstgewichte<br />

im jetzigen Bauzustand nicht zu tragen vermöchten.<br />

Gleichzeitig wurde die sofortige Inangriffnahme<br />

der Verstärkung jener Brücken zugesichert, welche<br />

für den Verkehr nach dem Oberland besonders<br />

wichtig sind. Die obige Mitteilung bringt nun das<br />

Ergebnis der «rsten Bauperiode und ist zu hoffen,<br />

dass weitere für den Durchgangsverkehr bedeutsame<br />

Brücken den gesetzlichen Anforderungen angepasst<br />

werden. Soviel uns bekannt ist, wurde die<br />

Beschwerde beim Bundesrat noch nicht zurückgezogen,<br />

da vorab die Lastwagenbesitzer noch eine<br />

weitergehende Anpassung der übrigen Brücken an<br />

die im Automobilgesetz erlaubten<br />

abwarten wollen.<br />

T. C. S.<br />

Autosektion Aargau<br />

Maximallasten<br />

Aus den Verhandlungen des Vorstandes. Der<br />

Vorstand beschäftigte sich in der letzten Sitzung<br />

mit der neuen Initiative des T. C. S., mit der Anpassung<br />

der Autos an die Erfordernisse der neuen<br />

eidg. Verordnung. Eine Grosszahl von Fahrern<br />

hat sich bis heute noch nicht daran gemacht, die<br />

Automobile den Vorschriften der eidg. Verordnung<br />

zum Bundesgesetz über den Motorfahrverkehr anzupassen.<br />

Es handelt sich vor allem um die Bestimmungen<br />

über die Beleuchtung, die Richtungsanzeiger,<br />

das Rücklicht, das Stoplicht und die Warnsignale.<br />

Diese Anpassung an die Vorschriften hat<br />

bis Ende <strong>1933</strong> zu erfolgen. Um diese Anpassung<br />

den Automobilisten zu erleichtern, wird der T. C. S.<br />

im Laufe dieses Jahres in Verbindung mit der<br />

Kantonalsektion und unterstützt von kant. Polizeiorganen,<br />

Kontrollen durch Spezialisten organisieren,<br />

die freiwillig sind und gratis erfolgen. Sie haben<br />

den Zweck, festzustellen, welche Aenderungen an<br />

einem Wagen: auszuführen; sind, damit er den gesetzlichen<br />

Bestimmungen Genüge leistet. Nach vollzogener<br />

Kontrolle wird jedem Fahrer auf einem besondern<br />

Schein, der noch den Stempel des offiziellen<br />

technischen Experten trägt, angegeben, welche<br />

Aenderungen am Fahrzeug vorzunehmen sind. Jeder<br />

Fahrer kann dann die auf der Karte angegebenen<br />

Aenderungen in der Werkstätte ausführen lassen,<br />

die ihm passt. Im Aargau sind solche Kontrollen<br />

vorgesehen in Möhlin, Brugg, Baden, Aarau,<br />

Lenzburg, Zofingen und Muri. Die Zeit der vorgesehenen<br />

Kontrolle wird unsern Mitgliedern in der<br />

«Automobil-Revue» noch bekanntgegeben werden.<br />

SEKTION SOLOTHURN. Ballonverfolgung. Die<br />

Voraussetzungen für ein gutes Gelingen dieser ersten<br />

Veranstaltung der Sektion Solothurn des A.G.S.<br />

in dieser Session waren die allerbesten. Am Morgen<br />

zur Füllung des Ballons «Basel» auf der Aamiatt<br />

Sonnenschein \mä Windstille, ein Wetter, wie man<br />

es sich zu einem Ballonaufstieg nicht schöner hätte<br />

wünschen könen. Gegen 11 Uhr, zum StaTt des<br />

«Basel» und der ihn verfolgenden Automobile, hob<br />

eine kleine Bise zu wehen an. Der ebenfalls gemeldete<br />

Ballon «Helvetia» konnte infolge eines Unfalles,<br />

den sich dessen Führer, Oberlt. Lüscher, bei<br />

der Landung der letzten Fahrt zugezogen hatte,<br />

nicht starten Dessen ungeachtet sammelte sich<br />

gegen 10 Uhr längs der Dornacherstrasse beim<br />

Gaswerk eine grosse Zuschauermenge, die diesem<br />

hier seltenen Schauspiel eines Ballonaufstieges beiwohnen<br />

wollte. Schon seit halb 7 Uhr waren Mitglieder<br />

des städtischen Unteroffiziersvereins unter<br />

deT kundigen Leitung des Ballonführers, Hptm. W.<br />

Dietschi, mit der Füllung an der Arbeit. Um 10<br />

Uhr besammelten sich die 22 konkurrierenden Ballonverfolger.<br />

Als um 10 Uhr 30 der Ballon prall<br />

gefüllt startbereit war, bestiegen als Passagiere dia<br />

Herren Oberslt. O. Wyss, 0. Rüfenacht aus Grenchen<br />

und Lenz aus Solothurn den Korb. Um<br />

10 Uhr 45 ertönte das Kommando «Los!» und alsbald<br />

stieg der Ballon fast senkrecht in die Lüfte,<br />

nahm Richtung Zuchwil-Bleichonberg, besann sieb<br />

dann eines bessern und nahm, vielen Wünschen<br />

der verfolgenden Automobilfahrer gerecht werdend,<br />

Direktion gegen das Welschland, immer mehr Höhe<br />

gewinnend. Um die Mittagszeit entschwand er über<br />

die erste Jurakette unbekantem Ziele entgegen.<br />

Sogleich nach dem Start wurden auch die «Verfolger»<br />

losgelassen, und es begann die Verfolgung<br />

ins Wasseramt, zurück den Leberberg hinauf auf<br />

die Höhen der Jurakette, hinunter durch die Taubenlochschlucht,<br />

auf die Pierre-Pertuis. Dann<br />

ging's plötzlich in forschem Tempo hinauf nach<br />

Tramelan, wo der Ballon nach einer Kreuzfahrt<br />

über verschiedene Höhen und nachdem er selbst<br />

Höhen von über 3000 m erreicht hatte, Anstalten<br />

zur Landung machte. Diese gelang ihm denn auch<br />

auf einer prächtigen Juraweide. 5 km westlich von<br />

Tramelan auf einer — Tanne! Die Uhr zeigte 15.07<br />

als der Führer die Reissleine zog und der Ballon<br />

von einer Reihe hart ihn bedrängender aber auch<br />

zu Hilfe eilender Autoinobilfahrer sanft zwischen<br />

zwei Tannen zur Erde gezogen werden konnte. Sofort<br />

wurden mit Hilfe der Ballonverfolger und der<br />

in grosser Zahl herbeigeeilten Bevölkerung Hülle<br />

•und Reste vom Netz geborgen, verstaut und vorladen.<br />

Gemütlicher als die Hinfahrt wurde die<br />

jieimfatirt angetreten, und die Teilnehmer, von dieser<br />

Fahrt durch den in prächtigem Maiengrün<br />

strotzenden Jura hochbefriedigt, trafen sich zur<br />

Preisverteilung im Bad Attisholz.<br />

Diese, eröffnet durch eine Begrüßungsansprache<br />

des Präsidenten, Dir. Pfister, gab ihm Gelegenheit,<br />

Seine Befriedigung über den gelungenen Verlauf<br />

dieser Veranstaltung auszusprechen, Hptm. W; Dietschi<br />

aber auch mit einem silbernen Klubbecher auszuzeichnen.<br />

Der Präsident der Sportkommission,<br />

N. Fein, verwies auf die Schwierigkeit der durch<br />

die aussergewöhnliche Landung des Ballons sich er<br />

gebenden Rangierung der Konkurrenten. Die Jury<br />

beschloss, diajenigen Fahrer mit einem A.C.S.-<br />

Becher auszuzeichnen, die als erste den Ballon erreichten<br />

und diejenigen, die laut Reglement in den<br />

Besitz der fartigen Wimpel gelangten. Es sind dies<br />

in alphabetischer Reihenfolge die Herren Dr. W.<br />

von Arx, Jakob Bohli, Max Frei, Dir. 0. Fisehlin,<br />

Dr. P Haefelin, 0. Kofmehl, H. Kropf und Fritz<br />

Weber. W. P.<br />

Au* «•«*•» Vetbändlen<br />

CHAUFFEURVEREIN ZÜRICH.<br />

An unsere verehrten Ehren-,<br />

Frei-, Passiv- und Aktivmitglleder!<br />

Unser diesjähriges Gartenfest<br />

findet am nächsten Sonntag,<br />

den 11. Juni <strong>1933</strong>, nachmittags<br />

15 Uhr, in der schön gelegenen<br />

Alhambra, am Fusse<br />

des Uetliberg, statt. Sollte die<br />

Witterung nicht günstig sein, wird der Anlass 8<br />

Tage später durchgeführt; Sonntag, den 18. Juni,<br />

dann aber bei jeder Witterung in der neu dekorierten<br />

grossen Halle (1000 Personen). Das Fest "wird<br />

auch dieses Jahr, wie gewohnt, bei jung und alt<br />

grosse Freude auslösen. Der Wirt bürgt für eine<br />

sorgfältige Küche und gediegenen Keller. Die nachstehenden<br />

Unterhaltungsspiele werden vorbereitet:<br />

Preiskegeln, Preisschiessen, Zuckerstockwerfen,<br />

Kinderbelustigung, mit anschliessendem Ball-Garten-Konzert<br />

durch das bewährte Konzert- und Ball-<br />

Orchester « Happy four ». Schöner Gabeneinsatz.<br />

Unser Gartenfest soll Rendez-vous aller Berufskollegen,<br />

Freunde und Gönnfer sein. Wir' hoffen,<br />

dass unsere lieben Mitglieder mit ihren Angehörigen<br />

vollzählig erscheinen werden. Unterstützt die<br />

Kommission durch Massenteilnahme. Der Reingewinn<br />

wird in unsere Unterstützungskasse fliessen.<br />

jkui d«<br />

A. C. S.<br />

Die Kommission.<br />

(Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)<br />

Rationalisierung auch bei den Vorschriften! Im<br />

aufrichtigen Bestreben* zur Verhütung von Automobilunfällen<br />

beizutragen, werden aus allen Interessenkreisen<br />

zahllose Vorschläge gemacht. Es finden<br />

nützliche und unnötige Echo -bei den Behörden<br />

oder gar Aufnahme in den verschiedenen kantonalen<br />

Vollziehungsverordnungen.<br />

Niemand bedenkt ; und am wenigsten der Urheber<br />

selbst, welche gewaltigen Kosten durch die<br />

Anwendung einzelner Vorschriften auf die ganze<br />

Schweiz entstehen und welche beträchtliche indirekte<br />

Belastung damit dem Automobilisten 1 zugemutet<br />

wird. Der Automobilist, der nur das Bestreben<br />

hat, sich und seinen Mitmenschen die grösstmögliche<br />

Sicherheit zu bieten, übersieht ebenfalls<br />

diese Entwicklung, die nur ganz allmählich zum<br />

Bewusstsein kommt Viele ziehen es eben vor, sich<br />

auf die schablonenhaft durch Gesetze vorgeschriebenen<br />

und auf bequeme Weise mit Geld erkäuflichen<br />

technischen Sicherheitsmassnahmen zu stützen,<br />

anstatt nach wie vor den Ueberlegungen und<br />

Massnahmen persönlichen und geistigen Ursprungs<br />

den Vortritt zu lassen. Es ist ja viel angenehmer<br />

und dem nervösen Zeitleben angepasster, seinen<br />

Wagen, mit übersetztem Tempo, in jeder Situation<br />

mit technischen Mitteln zu « beherrschen », als sein<br />

Tempo den geistigen Ueberlegungen anzupassen.<br />

Dass aber die technische Sicherheit gegenüber derjenigen<br />

der menschlichen Ueberlegung weit zurücksteht,<br />

wird jedermann zugeben müssen. Die Technik<br />

ist doch ein Produkt des Menschen und sollte<br />

bei demselben nur so weit Anwendung finden, als<br />

er derselben bewusst oder unbewusst überlegen sein<br />

kann. Was bezwecken die vorgeschriebenen Vierradbremsen,<br />

Richtungsanzeiger, Stoplampen, Signale<br />

und Aiblendvorrichtungen etc., wenn sie dem<br />

Automobilisten nur dazu dienen, sich diesen Mechanismen<br />

auszuliefern? Was bezweckt man mit<br />

den unzähligen Kreuzungs- und Kurventafeln,<br />

wenn die Kreuzung unter einer kräftigen Signalabgabe<br />

im Eiltempo überfahren und die Kurve im<br />

gleichen Sinne geschnitten wird? Eine Ueberfülla<br />

von Sicherheitsmassnahmen aller Art, wie sie in<br />

der Schweiz bereits auf vielen Gebieten bestehen,<br />

schläfern die damit beabsichtigte Vorsicht ein und<br />

grenzen zugleich an Verschwendung. Sie nehmen<br />

vielen Menschen die Veranlassung oder Notwendigkeit<br />

zum Denken. Sie machen ihn gewissermassen<br />

zu einer Maschine, die nur mechanisch reagiert<br />

und gehorcht. Damit verliert der Mensch aber<br />

gleichzeitig den mächtigsten Faktor für seine Sicherheit,<br />

denn er muss in erster Linie auf sich<br />

selbst bauen können.<br />

Auch seine materiellen Mittel werden auf diese<br />

Weise eu sehr in Anspruch genommen. Sollen sich<br />

die Automobilisten durch zu weitgehende Mechanisierung,<br />

durch eine Ueberfülle von Signalzeichen<br />

und verkehrstechnischer Neuerungen, durch immer<br />

ausgedehntere Bemutterung durch Polizeivorschriften<br />

den Betrieb eines Fahrzeuges derart verteuern<br />

lassen, dass neben vermindertem Zwang zur Selbstkontrolle<br />

auch dessen Bedeutung als rationelles Verkehrsmittel<br />

in Frage gestellt werden muss?<br />

Fahrschulen, durch geeignete Fachleute geleitet,<br />

Vorträge und systematische Aufklärung, wie solche<br />

von Verbänden und Zeitschriften bereits durchgeführt<br />

werden, wirkungsvollere Ueberwachung des<br />

Verkehrs durch motorisierte Patrouillen, würden<br />

weit mehr nützen als der Klüngel von Vorschriften,<br />

die von vielen ungenügend gelesen und beachtet<br />

werden.<br />

Denken wir nur, um ein Beispiel zu nennen, an<br />

jene Kompliziertheit und Umständlichkeit bei den<br />

Untersuchungen von Unfällen in gewissen Kantonen,<br />

wo umfangreiche Absperrungen vorgenommen<br />

werden, wo oft zahlreiche Gerichts- und Polizeipersonen,<br />

vereint mit technischen und medizinischen<br />

Experten, Photographen usw., stunden- und<br />

tagelang tätig sind, dann müssen wir uns nicht<br />

wundern ob der immer grösser werdenden Steuerlast.<br />

Inwieweit derart umfangreiche Untersuchungen<br />

die Sicherheit des Strassenverkehrs zu heben<br />

vermögen, bleibt der Beurteilung des einzelnen überlassen.<br />

Auf alle Fälle wird damit auf das eingetretene<br />

Ereignis weder schadenmildernd eingewirkt,<br />

noch die Abklärung der Schuldfrage über das üblich»-Mass<br />

hinaus gefördert.<br />

Sicherheitsmassnahmen sollen, ja müsse^ verlangt<br />

und durchgeführt werden, aber nur'Wnn,<br />

wenn die Kosten den Aufwand rechtfertigen und<br />

bezahlt machen.<br />

Man findet heute, die Bundesbahnen seien eine<br />

Verwaltung, die vereinfacht werden sollte. Die<br />

starren Vorschriften aber, welche deren Verkehr<br />

verteuern, sind so tief verwurzelt, dass deren Abschaffung<br />

heute kaum mehr möglich erscheint und<br />

naturgemäss gerade dort ara wenigsten Verständnis<br />

für einen Abbau vorhanden ist, wo er am notwendigsten<br />

wäre.<br />

Bevor im Automobilwesen diese oder ähnliche<br />

Zustand« eintreten, sollen alle weiteren dem Automobilisten<br />

zugemuteten Auslagen, seien sie direkter<br />

oder indirekter Art, bei den zuständigen Stellen<br />

gründlich geprüft werden. Eine Berücksichtigung<br />

dieser Forderungen ist unbedingt notwendig, wenn<br />

eine Rückwärtsbewegung im Automobilwesen und<br />

der persönlichen Verantwortungspflicht verhütet<br />

werden will. H. R. in L.<br />

iSf»veda<br />

Touren-Antwort:<br />

T.A. 911. Süddeutsche «Altstädte-Tour». Ich<br />

empfehle Ihnen für Ihre Fahrt zwischen Heidelberg<br />

und Würzburg die Strecke über Neckargemünd,<br />

Hirschhorn, Eberbach, Erbach, Michelstadt, Amorbach,<br />

Miltenberg, Wertheim, Uettingen, Würzburg<br />

(163 km), die landschaftlich ausserordentlich schön<br />

und durch die malerischen alten Städtchen im<br />

Odenwald und Maingebiet sehr reizvoll ist. Bei<br />

genügend Zeit ist auch ein Abstecher von Miltenberg<br />

aus links über Klein-Heubach nach Klingenberg<br />

(11 km), einem hübschen alten Mainstädtchen<br />

am Spessart sehr lohnend, oder von Würzburg aus<br />

eine hübsche Tour in den Spessart tibeT Remlingen,<br />

Marktheidenfeld (Schloss Mespelbrunn) nach<br />

Aschaffenburg, und zurück eventuell über die alten<br />

Mainstädtchen Oberburg, Wörth, Klingenberg etc.<br />

nach Würzburg.<br />

Von Würzbur? nach Bamberg Täte ich Ihnen zu<br />

folgender schönen und betreffs Strassenzustand<br />

wohl besseren Strecke als die über Marktbreit, Burgwindheim:<br />

Würzburg, Bergtheim, Werneck, Schweinfurt,<br />

Mainberg, Schonungen, Hassfurt, Zeil, Ebelsbach,<br />

Bamberg (95 km).<br />

Die Strecke Bamberg - Erlangen - Nürnberg ist<br />

59 knu Nürnberg, Ansbach, Lehrberg, Rothenburg<br />

(79 km): Rothenburg, Feuchtwangen, Dinkelsbühl<br />

(45 km): Eilwangen, Wasseralfingsn, Aalen. Gmüncl,<br />

Lorch, Waiblingen, Stuttgart (159 km); Stuttgart,<br />

Tübingen, Rottweil, Donaueschingen (105 km); Hüfingen,<br />

rechts abzweigen nach Döggingen, Loeffingen,<br />

Neustadt, Titisee, Bären.thal, Feldborg, Todtnau;~Schönau,<br />

Mambach i. Wiesental, Schopfheim<br />

Lörrach, Basel (211 km). Z. U. in G.<br />

Touren-rraee:<br />

T. F. 912. Fahrt an den Bodensee. Ich bitte um<br />

die Zusammenstellung eines Programms für eine<br />

zweitägige Fahrt von Zug aus an den Bodensee.<br />

Erste Etappe soll Stein a. Rh; $ein, dann sollen die<br />

Inseln Reichenau und Mainau besucht werden, ferner<br />

das Pfahlbaudorf Uhldingen und eventuell die<br />

Zeppelinwerft in Friedrichshafen. Wenn möglich<br />

möchten wir in Frage kommende Autofähren benützen.<br />

Wo sind diesbezügliche Fahrpläne erhältlich?<br />

Sind Reisepässe notwendig? Besten Dank<br />

zum voraus. F E. in Z.<br />

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