E_1933_Zeitung_Nr.049
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N»49 - <strong>1933</strong> AUTOMOBIL-REVUE 15<br />
Zum Benzfn-Abkommen.<br />
(Schluss von Seite 5.)<br />
2. Was für Kompetenzen bestehen auf diesem<br />
Gebiet:<br />
a) für das Departement?<br />
b) für die Handelsabteilung?<br />
c) für die Preiskontrolle?<br />
3. Es ist im Brief vom 19. April von Verhandlungen,<br />
Examen, Einführung von Preiszonen. Preispolitik<br />
usw. die Rede. Von der allgemeinen Wirtschaftspolitik<br />
aus gesehen, kann doch als grosser<br />
Leitsatz für alle derartigen Betsrebungen nur der<br />
Schutz der Exportindustrien in den Vordergrund<br />
gestellt werden, und nur darum ist die «Carbura»<br />
gegründet worden, damit ein geregelter Kompensationsverkehr<br />
im Import und Export möglich ist<br />
Eine unserer wichtigsten Exportindustrien ist der<br />
Fremdenverkehr. Warum werden seine gegebenen<br />
Vertreter, zu denen in allererster Linie auch der<br />
A. C. S. gehört, nicht zur Beratung herangezogen,<br />
wenn weittragende Regelungen geschaffen werden<br />
sollen?<br />
4. Der A. C. S. vertritt ebenfalls die schweizerischen<br />
Automobilisten, für die das Automobil in der<br />
weitaus grössten Zahl der Fälle ein Arbeitswerkzeug<br />
ist. Auch sie haben ein unbedingtes Bedürfnis<br />
nach billigen Benzinpreisen, und eine allgemeine<br />
Kostensenkung, die zur Behebung der Krise erforderlich<br />
ist, erfordert ebenfalls billige Benzinpreise.<br />
Was für Interessen zuliebe ist nun der billige Benzinpreis<br />
der letzten Monate geopfert worden? Die<br />
Engros-Einstandspreise sind gleich geblieben (Zisternenpreis<br />
Fr. 13.70), die Detailpreise sollen im<br />
Mittel auf 38 Cts. erhöht werden, die von Colijn<br />
als «viel grösser als in andern Ländern» bezeichneten<br />
Entschädigungen an die Pumpenhalter werden<br />
von den Mitgliedern der «Carbura», denen vom Departement<br />
ein Monopol mit völliger Auswertungsfreiheit<br />
in die Hand gegeben wurde, zu verringern<br />
versucht: Es entsteht eine beträchtlich höhere Zwischenhandelsmarge.<br />
Diese kommt in erster Linie<br />
den Trustimporteuren zugut, die nicht nur Importeure<br />
und Zwischenhändler, sondern mit ihren Vertragssäulen<br />
und Servicestationen auch Detaillisten<br />
sind, also vollständige vertikale Verteilungsorganisationen,<br />
die sonst heute nicht nur nicht geschützt,<br />
sondern von vielen Seiten angegriffen werden. Was<br />
für Gründe führen das Departement dazu, auf Kosten<br />
der einheimischen Gewerbe und Konsumenten<br />
und einer der wichtigsten Exportindustrien ausgerechnet<br />
diesen ausländischen Trusts zu ermöglichen,<br />
hohe Preise diktieren und die durch übermässige<br />
Investitionen entstandenen Verluste wieder einbringen<br />
zu wollen?<br />
5. Ist sich das Departement bewusst, dass auf<br />
dem bis jetzt eingeschlagenen Wege eine Reorganisation<br />
des Schweiz. Benzinmarktes ausgeschlossen<br />
ist, d. h. solange nicht entweder ein absolut verfassungsentsprechendes<br />
Bundesmonopol oder dann<br />
Konventionen unter Mitwirkung aller Interessierten<br />
geschaffen werden? Das Privatmonopol der Importeure,<br />
die nun jedem Benzin-Detaillisten nicht nur<br />
vorschreiben wollen, wieviel er verdienen und zu<br />
welchem Preise er verkaufen darf, sondern die di-<br />
Tekt unmoralischen Geschäftsmethoden rufen, kann<br />
und darf nicht zu einer derart stabilisierten Lage<br />
führen. (Unmoralisch ist das Verlangen der Importeure,<br />
dass überall der « offizielle Zonenpreis »<br />
angeschrieben werde, an «Stammkunden» aber eine<br />
Marge bis zu 2 Rappen gewährt werden könne. Der<br />
Erfolg wird sein, dass überall zu diesem reduzierten<br />
Preis verkauft wird, obwohl ein höherer angeschrieben<br />
ist. Dies wäre noch der günstigste Fall,<br />
denn heute ist in Zürich wohl unter dem Druck der<br />
Importeure an fast allen Säulen ein Preis von<br />
Fr. —.38 angeschlagen, verkauft wird aber an vielen<br />
Säulen nicht nur zu Fr. —.35, sondern zu<br />
Fr. —.33. Unmoralisch resp. geschäftlich unsinnig<br />
ist die Bestimmung in der «Rahmenkonvention»,<br />
dass auch den einzelnen Garagen die Abgabe von<br />
Bons-Heften gegen Vorauszahlung mit Kassaskonto<br />
verboten sein soll. Damit wird das Geschäft gegen<br />
Vorauszahlung glatt verunmöglicht und der Garagist<br />
wird direkt gezwungen, Benzin zu kreditieren und<br />
seinerseits bei den Lieferanten wieder Schulden zu<br />
haben. Viele kleine Autogewerbebetriebe sind auf<br />
-diese Art überschuldet oder haben sich auf diese<br />
Art ihr Betriebskapital verschafft (die Verluste,<br />
die daraus notwendigerweise entstehen müssen,<br />
gehen selbstverständlich wieder zu Lasten der Konsumenten<br />
und verteuern wieder das Benzin.)<br />
6. Ist das Departement bereit, entweder wieder<br />
dio freie Konkurrenz als Preisregulator auf dem<br />
Benzinmarkt zu ermöglichen, oder, wenn schon eine<br />
im Widerspruch zur Gewerbefreiheit stehende Regelung<br />
durchgeführt werden soll, alle interessierten<br />
Kreise anzuhören und zur Beratung und Beschlussfassung<br />
heranzuziehen?<br />
Zur Abklärung dieser Punkte wurde vom<br />
Volkswirtschaftsdepartement Ende Mai eine<br />
Besprechung einberufen, an welcher der A.<br />
C.S. durch seinen Generaldirektor Primault<br />
vertreten war. Zusammenfassend wurde er<br />
wie folgt orientiert:<br />
Die Ratanenkonvention bildet eine vorläufige<br />
Grundlage. Die Art. 16 und 21 bieten Gewähr<br />
dafür, dass jede Willkürlichkeit in der<br />
Festlegung der Detailpreise verhindert<br />
wird. Das Volkswirtschaftsdepartement leitet<br />
seine Kompetenzen zur Einwirkung auf<br />
den Benzinmarkt auf den Auftrag zurück,<br />
welcher ihm vom Gesamt-Bundesrat im Zusammenhang<br />
mit den gesamten Kontingentiernngsmassnahmen<br />
und dem Kompensationsverkehr<br />
Uberbunden wurde.<br />
Die durch die Entwicklung des Fremdenverkehrs<br />
bedingten Probleme werden mit<br />
ganz besonderer Sorgfalt von seiten des Departementes<br />
überwacht, das mehr wie jede<br />
andere Instanz, über die Bedeutung orientiert<br />
ist, welche die Fremdenindustrie für<br />
- unsere Handelsbilanz spielt. Wenn auch der<br />
Schweiz. .Benzinmarkt an die Verhältnisse<br />
des • internationalen Marktes angepasst<br />
werden soll, so heisst dies noch keineswegs,<br />
dass es sich nur darum handle, darüber zu<br />
wachen, dass der Schweiz. Detailpreis niedriger<br />
sei als im Ausland, sondern es gilt vielmehr<br />
einen Grundpreis festzulegen, welcher<br />
auf dem Gestehunsrspreis und allen Nebenkosten,<br />
die den Wiederverkaufspreis beeinflussen,<br />
basiert.<br />
Gerade die Art. 16 und 21 sind dazu berufen;<br />
die vom Club geäusserten Befürchtungen<br />
zu zerstreuen. Bei der Festlegung, der.<br />
in diesem Artikel erwähnten Relation zwischen<br />
den einzelnen Preisfaktoren, werden<br />
folgende Elemente besonders geprüft: die<br />
Kosten des Zolles, des Transportes, der Einlagerung,<br />
sowie die angemessene Gewinnmarge.<br />
Diese Faktoren, welche fast unverändert<br />
bleiben, kommen zum Ankaufspreis<br />
ab Grenze (der zur Zeit Fr. 13.70 pro 100 kg<br />
beträgt) dazu und ergeben den Fassverkauf-<br />
und Säulenpreis. Auf diese Weise<br />
wird der Konsument am raschesten von den<br />
Preisschwankungen auf dem Markt profitieren<br />
und braucht keine Preiserhöhung, die allein<br />
auf seine Kosten geht, zu befürchten. (Die<br />
anlässlich der Besprechungen zufolge des<br />
Preisrückganges auf dem Weltmarkte und<br />
dem Sinken des Dollars vorausgesehene<br />
Senkung des Detailpreises ist inzwischen ja<br />
bereits eingetreten.)<br />
Dagegen ging man mit dem Vertreter des<br />
Clubs darin einig, dass in der Preisbildung<br />
ein Unterschied zu machen sei, beim Barverkauf<br />
grösserer Quanten gegenüber der<br />
Lieferung auf Kredit. Es wurde darauf hingewiesen,<br />
dass Art. 21 der Konvention die<br />
Möglichkeit biete, in dieser Beziehung eine<br />
vorteilhaftere Regelung anzustreben, indem<br />
die paritätische Kommission, in welcher auch<br />
die Konsumenten vertreten sein sollen, die<br />
notwendigen Kompetenzen hat, um hier zu<br />
intervenieren.<br />
Es ist erfreulich, dass durch diese Intervention<br />
verschiedene Punkte, welche die Konsumenten<br />
besonders interessieren, zur Abklärung<br />
gelangten.<br />
Was übrigens die Carbura. Schweiz. Zentrale<br />
für den Import flüssiger Brennstoffe,<br />
anbetrifft, so ist durch ein Bundesrats.beschluss<br />
vom 3. April in Albänderung der vorangehenden<br />
Beschlüsse festgelegt worden:<br />
Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement<br />
ist ermächtigt, aus Billifkeitsgründen ausnahmsweise<br />
durch die Sektion für Einfuhr ausserordentliche<br />
Einfuhrbewilligungen für Waren erteilen zu<br />
lassen, deren Einfuhr gemäss Bundesratsbeschluss<br />
Nr. 7 vom 29. Juni 1932, Art. 3 und 4, nur kraft<br />
Einfuhrbescheinigungen der «Carbura», Schweizerische<br />
Zentrale für den Import flüssiger Brennstoffe,<br />
und des Verbandes Schweizerischer Schmierölimporteure<br />
zulässig ist.<br />
Alle von der Sektion für Einfuhr auf Veranlassung<br />
des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements<br />
bis jetzt ausgestellten ausserordentlichen Bewilligungen<br />
bestehen zu Recht<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Gewichtsbeschränkungen für Brücken Im<br />
Kanton Bern.<br />
Dutch beendete Verstärkungsarbeiten können für<br />
nachfolgende Brücken, die gestützt auf Regierungsratsbeschluss<br />
vom 31. Dezember 1932 nur mit beschränkten<br />
Gewichten befahren werden dürfen, folgende<br />
Neueinteilungen vorgenommen werdan:<br />
1. Hofbrücke bei Innertkirehen. Bisherige zulässige<br />
Maximalbelastung 8 t, ab 1. Juni <strong>1933</strong> befahrbar<br />
mit einem Maximalgewicht von 10 t.<br />
2. Wilerbrücke bei der Station Brienzwiler. Bisherige<br />
Maximalbelastung 8 t, neu zulässige Maximalbelastung<br />
gemäss Art. 10 und 65, Abs. 2, Ziffer<br />
a, d. h. Maximalgewicht 16 t, gemäss V.-O. zum<br />
Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr.<br />
3. Brücke über die Weisse Lütschine in Zwei-<br />
Iütschinen. Bisherige Maximalbelastung 8 t, ab 1.<br />
Juni gemäss Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz<br />
wie sub 2 hiervor.<br />
Der Baudirektor des Kantons Bern.<br />
Anmerkung der Red.: Damit erfolgt bereits wieder<br />
eine erfreuliche Lockerung des Regierungsratsbeschlusses<br />
vom 31. Dezember 1932, wonach bei 56<br />
Brücken innerhalb des Kantonsgebietes das Befahren<br />
durch Motorfahrzeuge über gewissen stark<br />
beschränkten Gewichtsgrenzen verboten wurde. Wie<br />
erinnerlich, ist seinerzeit sowohl von den Lastwagenbesitzern<br />
wie auch den Vertretern des Oberländer<br />
Fremdenverkehrs gegen diese Verfügung<br />
beim Bundesrat Einsprache erhoben worden. Anlässlich<br />
einer gemeinsamen Sitzung stellte der kantonale<br />
Baudirektor ein Programm für die etappenweise<br />
Verstärkung oder den Umbau der Brücken<br />
in Aussicht, welche nach der Ansicht seines Departementes<br />
die im Gesetz gestatteten Höchstgewichte<br />
im jetzigen Bauzustand nicht zu tragen vermöchten.<br />
Gleichzeitig wurde die sofortige Inangriffnahme<br />
der Verstärkung jener Brücken zugesichert, welche<br />
für den Verkehr nach dem Oberland besonders<br />
wichtig sind. Die obige Mitteilung bringt nun das<br />
Ergebnis der «rsten Bauperiode und ist zu hoffen,<br />
dass weitere für den Durchgangsverkehr bedeutsame<br />
Brücken den gesetzlichen Anforderungen angepasst<br />
werden. Soviel uns bekannt ist, wurde die<br />
Beschwerde beim Bundesrat noch nicht zurückgezogen,<br />
da vorab die Lastwagenbesitzer noch eine<br />
weitergehende Anpassung der übrigen Brücken an<br />
die im Automobilgesetz erlaubten<br />
abwarten wollen.<br />
T. C. S.<br />
Autosektion Aargau<br />
Maximallasten<br />
Aus den Verhandlungen des Vorstandes. Der<br />
Vorstand beschäftigte sich in der letzten Sitzung<br />
mit der neuen Initiative des T. C. S., mit der Anpassung<br />
der Autos an die Erfordernisse der neuen<br />
eidg. Verordnung. Eine Grosszahl von Fahrern<br />
hat sich bis heute noch nicht daran gemacht, die<br />
Automobile den Vorschriften der eidg. Verordnung<br />
zum Bundesgesetz über den Motorfahrverkehr anzupassen.<br />
Es handelt sich vor allem um die Bestimmungen<br />
über die Beleuchtung, die Richtungsanzeiger,<br />
das Rücklicht, das Stoplicht und die Warnsignale.<br />
Diese Anpassung an die Vorschriften hat<br />
bis Ende <strong>1933</strong> zu erfolgen. Um diese Anpassung<br />
den Automobilisten zu erleichtern, wird der T. C. S.<br />
im Laufe dieses Jahres in Verbindung mit der<br />
Kantonalsektion und unterstützt von kant. Polizeiorganen,<br />
Kontrollen durch Spezialisten organisieren,<br />
die freiwillig sind und gratis erfolgen. Sie haben<br />
den Zweck, festzustellen, welche Aenderungen an<br />
einem Wagen: auszuführen; sind, damit er den gesetzlichen<br />
Bestimmungen Genüge leistet. Nach vollzogener<br />
Kontrolle wird jedem Fahrer auf einem besondern<br />
Schein, der noch den Stempel des offiziellen<br />
technischen Experten trägt, angegeben, welche<br />
Aenderungen am Fahrzeug vorzunehmen sind. Jeder<br />
Fahrer kann dann die auf der Karte angegebenen<br />
Aenderungen in der Werkstätte ausführen lassen,<br />
die ihm passt. Im Aargau sind solche Kontrollen<br />
vorgesehen in Möhlin, Brugg, Baden, Aarau,<br />
Lenzburg, Zofingen und Muri. Die Zeit der vorgesehenen<br />
Kontrolle wird unsern Mitgliedern in der<br />
«Automobil-Revue» noch bekanntgegeben werden.<br />
SEKTION SOLOTHURN. Ballonverfolgung. Die<br />
Voraussetzungen für ein gutes Gelingen dieser ersten<br />
Veranstaltung der Sektion Solothurn des A.G.S.<br />
in dieser Session waren die allerbesten. Am Morgen<br />
zur Füllung des Ballons «Basel» auf der Aamiatt<br />
Sonnenschein \mä Windstille, ein Wetter, wie man<br />
es sich zu einem Ballonaufstieg nicht schöner hätte<br />
wünschen könen. Gegen 11 Uhr, zum StaTt des<br />
«Basel» und der ihn verfolgenden Automobile, hob<br />
eine kleine Bise zu wehen an. Der ebenfalls gemeldete<br />
Ballon «Helvetia» konnte infolge eines Unfalles,<br />
den sich dessen Führer, Oberlt. Lüscher, bei<br />
der Landung der letzten Fahrt zugezogen hatte,<br />
nicht starten Dessen ungeachtet sammelte sich<br />
gegen 10 Uhr längs der Dornacherstrasse beim<br />
Gaswerk eine grosse Zuschauermenge, die diesem<br />
hier seltenen Schauspiel eines Ballonaufstieges beiwohnen<br />
wollte. Schon seit halb 7 Uhr waren Mitglieder<br />
des städtischen Unteroffiziersvereins unter<br />
deT kundigen Leitung des Ballonführers, Hptm. W.<br />
Dietschi, mit der Füllung an der Arbeit. Um 10<br />
Uhr besammelten sich die 22 konkurrierenden Ballonverfolger.<br />
Als um 10 Uhr 30 der Ballon prall<br />
gefüllt startbereit war, bestiegen als Passagiere dia<br />
Herren Oberslt. O. Wyss, 0. Rüfenacht aus Grenchen<br />
und Lenz aus Solothurn den Korb. Um<br />
10 Uhr 45 ertönte das Kommando «Los!» und alsbald<br />
stieg der Ballon fast senkrecht in die Lüfte,<br />
nahm Richtung Zuchwil-Bleichonberg, besann sieb<br />
dann eines bessern und nahm, vielen Wünschen<br />
der verfolgenden Automobilfahrer gerecht werdend,<br />
Direktion gegen das Welschland, immer mehr Höhe<br />
gewinnend. Um die Mittagszeit entschwand er über<br />
die erste Jurakette unbekantem Ziele entgegen.<br />
Sogleich nach dem Start wurden auch die «Verfolger»<br />
losgelassen, und es begann die Verfolgung<br />
ins Wasseramt, zurück den Leberberg hinauf auf<br />
die Höhen der Jurakette, hinunter durch die Taubenlochschlucht,<br />
auf die Pierre-Pertuis. Dann<br />
ging's plötzlich in forschem Tempo hinauf nach<br />
Tramelan, wo der Ballon nach einer Kreuzfahrt<br />
über verschiedene Höhen und nachdem er selbst<br />
Höhen von über 3000 m erreicht hatte, Anstalten<br />
zur Landung machte. Diese gelang ihm denn auch<br />
auf einer prächtigen Juraweide. 5 km westlich von<br />
Tramelan auf einer — Tanne! Die Uhr zeigte 15.07<br />
als der Führer die Reissleine zog und der Ballon<br />
von einer Reihe hart ihn bedrängender aber auch<br />
zu Hilfe eilender Autoinobilfahrer sanft zwischen<br />
zwei Tannen zur Erde gezogen werden konnte. Sofort<br />
wurden mit Hilfe der Ballonverfolger und der<br />
in grosser Zahl herbeigeeilten Bevölkerung Hülle<br />
•und Reste vom Netz geborgen, verstaut und vorladen.<br />
Gemütlicher als die Hinfahrt wurde die<br />
jieimfatirt angetreten, und die Teilnehmer, von dieser<br />
Fahrt durch den in prächtigem Maiengrün<br />
strotzenden Jura hochbefriedigt, trafen sich zur<br />
Preisverteilung im Bad Attisholz.<br />
Diese, eröffnet durch eine Begrüßungsansprache<br />
des Präsidenten, Dir. Pfister, gab ihm Gelegenheit,<br />
Seine Befriedigung über den gelungenen Verlauf<br />
dieser Veranstaltung auszusprechen, Hptm. W; Dietschi<br />
aber auch mit einem silbernen Klubbecher auszuzeichnen.<br />
Der Präsident der Sportkommission,<br />
N. Fein, verwies auf die Schwierigkeit der durch<br />
die aussergewöhnliche Landung des Ballons sich er<br />
gebenden Rangierung der Konkurrenten. Die Jury<br />
beschloss, diajenigen Fahrer mit einem A.C.S.-<br />
Becher auszuzeichnen, die als erste den Ballon erreichten<br />
und diejenigen, die laut Reglement in den<br />
Besitz der fartigen Wimpel gelangten. Es sind dies<br />
in alphabetischer Reihenfolge die Herren Dr. W.<br />
von Arx, Jakob Bohli, Max Frei, Dir. 0. Fisehlin,<br />
Dr. P Haefelin, 0. Kofmehl, H. Kropf und Fritz<br />
Weber. W. P.<br />
Au* «•«*•» Vetbändlen<br />
CHAUFFEURVEREIN ZÜRICH.<br />
An unsere verehrten Ehren-,<br />
Frei-, Passiv- und Aktivmitglleder!<br />
Unser diesjähriges Gartenfest<br />
findet am nächsten Sonntag,<br />
den 11. Juni <strong>1933</strong>, nachmittags<br />
15 Uhr, in der schön gelegenen<br />
Alhambra, am Fusse<br />
des Uetliberg, statt. Sollte die<br />
Witterung nicht günstig sein, wird der Anlass 8<br />
Tage später durchgeführt; Sonntag, den 18. Juni,<br />
dann aber bei jeder Witterung in der neu dekorierten<br />
grossen Halle (1000 Personen). Das Fest "wird<br />
auch dieses Jahr, wie gewohnt, bei jung und alt<br />
grosse Freude auslösen. Der Wirt bürgt für eine<br />
sorgfältige Küche und gediegenen Keller. Die nachstehenden<br />
Unterhaltungsspiele werden vorbereitet:<br />
Preiskegeln, Preisschiessen, Zuckerstockwerfen,<br />
Kinderbelustigung, mit anschliessendem Ball-Garten-Konzert<br />
durch das bewährte Konzert- und Ball-<br />
Orchester « Happy four ». Schöner Gabeneinsatz.<br />
Unser Gartenfest soll Rendez-vous aller Berufskollegen,<br />
Freunde und Gönnfer sein. Wir' hoffen,<br />
dass unsere lieben Mitglieder mit ihren Angehörigen<br />
vollzählig erscheinen werden. Unterstützt die<br />
Kommission durch Massenteilnahme. Der Reingewinn<br />
wird in unsere Unterstützungskasse fliessen.<br />
jkui d«<br />
A. C. S.<br />
Die Kommission.<br />
(Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)<br />
Rationalisierung auch bei den Vorschriften! Im<br />
aufrichtigen Bestreben* zur Verhütung von Automobilunfällen<br />
beizutragen, werden aus allen Interessenkreisen<br />
zahllose Vorschläge gemacht. Es finden<br />
nützliche und unnötige Echo -bei den Behörden<br />
oder gar Aufnahme in den verschiedenen kantonalen<br />
Vollziehungsverordnungen.<br />
Niemand bedenkt ; und am wenigsten der Urheber<br />
selbst, welche gewaltigen Kosten durch die<br />
Anwendung einzelner Vorschriften auf die ganze<br />
Schweiz entstehen und welche beträchtliche indirekte<br />
Belastung damit dem Automobilisten 1 zugemutet<br />
wird. Der Automobilist, der nur das Bestreben<br />
hat, sich und seinen Mitmenschen die grösstmögliche<br />
Sicherheit zu bieten, übersieht ebenfalls<br />
diese Entwicklung, die nur ganz allmählich zum<br />
Bewusstsein kommt Viele ziehen es eben vor, sich<br />
auf die schablonenhaft durch Gesetze vorgeschriebenen<br />
und auf bequeme Weise mit Geld erkäuflichen<br />
technischen Sicherheitsmassnahmen zu stützen,<br />
anstatt nach wie vor den Ueberlegungen und<br />
Massnahmen persönlichen und geistigen Ursprungs<br />
den Vortritt zu lassen. Es ist ja viel angenehmer<br />
und dem nervösen Zeitleben angepasster, seinen<br />
Wagen, mit übersetztem Tempo, in jeder Situation<br />
mit technischen Mitteln zu « beherrschen », als sein<br />
Tempo den geistigen Ueberlegungen anzupassen.<br />
Dass aber die technische Sicherheit gegenüber derjenigen<br />
der menschlichen Ueberlegung weit zurücksteht,<br />
wird jedermann zugeben müssen. Die Technik<br />
ist doch ein Produkt des Menschen und sollte<br />
bei demselben nur so weit Anwendung finden, als<br />
er derselben bewusst oder unbewusst überlegen sein<br />
kann. Was bezwecken die vorgeschriebenen Vierradbremsen,<br />
Richtungsanzeiger, Stoplampen, Signale<br />
und Aiblendvorrichtungen etc., wenn sie dem<br />
Automobilisten nur dazu dienen, sich diesen Mechanismen<br />
auszuliefern? Was bezweckt man mit<br />
den unzähligen Kreuzungs- und Kurventafeln,<br />
wenn die Kreuzung unter einer kräftigen Signalabgabe<br />
im Eiltempo überfahren und die Kurve im<br />
gleichen Sinne geschnitten wird? Eine Ueberfülla<br />
von Sicherheitsmassnahmen aller Art, wie sie in<br />
der Schweiz bereits auf vielen Gebieten bestehen,<br />
schläfern die damit beabsichtigte Vorsicht ein und<br />
grenzen zugleich an Verschwendung. Sie nehmen<br />
vielen Menschen die Veranlassung oder Notwendigkeit<br />
zum Denken. Sie machen ihn gewissermassen<br />
zu einer Maschine, die nur mechanisch reagiert<br />
und gehorcht. Damit verliert der Mensch aber<br />
gleichzeitig den mächtigsten Faktor für seine Sicherheit,<br />
denn er muss in erster Linie auf sich<br />
selbst bauen können.<br />
Auch seine materiellen Mittel werden auf diese<br />
Weise eu sehr in Anspruch genommen. Sollen sich<br />
die Automobilisten durch zu weitgehende Mechanisierung,<br />
durch eine Ueberfülle von Signalzeichen<br />
und verkehrstechnischer Neuerungen, durch immer<br />
ausgedehntere Bemutterung durch Polizeivorschriften<br />
den Betrieb eines Fahrzeuges derart verteuern<br />
lassen, dass neben vermindertem Zwang zur Selbstkontrolle<br />
auch dessen Bedeutung als rationelles Verkehrsmittel<br />
in Frage gestellt werden muss?<br />
Fahrschulen, durch geeignete Fachleute geleitet,<br />
Vorträge und systematische Aufklärung, wie solche<br />
von Verbänden und Zeitschriften bereits durchgeführt<br />
werden, wirkungsvollere Ueberwachung des<br />
Verkehrs durch motorisierte Patrouillen, würden<br />
weit mehr nützen als der Klüngel von Vorschriften,<br />
die von vielen ungenügend gelesen und beachtet<br />
werden.<br />
Denken wir nur, um ein Beispiel zu nennen, an<br />
jene Kompliziertheit und Umständlichkeit bei den<br />
Untersuchungen von Unfällen in gewissen Kantonen,<br />
wo umfangreiche Absperrungen vorgenommen<br />
werden, wo oft zahlreiche Gerichts- und Polizeipersonen,<br />
vereint mit technischen und medizinischen<br />
Experten, Photographen usw., stunden- und<br />
tagelang tätig sind, dann müssen wir uns nicht<br />
wundern ob der immer grösser werdenden Steuerlast.<br />
Inwieweit derart umfangreiche Untersuchungen<br />
die Sicherheit des Strassenverkehrs zu heben<br />
vermögen, bleibt der Beurteilung des einzelnen überlassen.<br />
Auf alle Fälle wird damit auf das eingetretene<br />
Ereignis weder schadenmildernd eingewirkt,<br />
noch die Abklärung der Schuldfrage über das üblich»-Mass<br />
hinaus gefördert.<br />
Sicherheitsmassnahmen sollen, ja müsse^ verlangt<br />
und durchgeführt werden, aber nur'Wnn,<br />
wenn die Kosten den Aufwand rechtfertigen und<br />
bezahlt machen.<br />
Man findet heute, die Bundesbahnen seien eine<br />
Verwaltung, die vereinfacht werden sollte. Die<br />
starren Vorschriften aber, welche deren Verkehr<br />
verteuern, sind so tief verwurzelt, dass deren Abschaffung<br />
heute kaum mehr möglich erscheint und<br />
naturgemäss gerade dort ara wenigsten Verständnis<br />
für einen Abbau vorhanden ist, wo er am notwendigsten<br />
wäre.<br />
Bevor im Automobilwesen diese oder ähnliche<br />
Zustand« eintreten, sollen alle weiteren dem Automobilisten<br />
zugemuteten Auslagen, seien sie direkter<br />
oder indirekter Art, bei den zuständigen Stellen<br />
gründlich geprüft werden. Eine Berücksichtigung<br />
dieser Forderungen ist unbedingt notwendig, wenn<br />
eine Rückwärtsbewegung im Automobilwesen und<br />
der persönlichen Verantwortungspflicht verhütet<br />
werden will. H. R. in L.<br />
iSf»veda<br />
Touren-Antwort:<br />
T.A. 911. Süddeutsche «Altstädte-Tour». Ich<br />
empfehle Ihnen für Ihre Fahrt zwischen Heidelberg<br />
und Würzburg die Strecke über Neckargemünd,<br />
Hirschhorn, Eberbach, Erbach, Michelstadt, Amorbach,<br />
Miltenberg, Wertheim, Uettingen, Würzburg<br />
(163 km), die landschaftlich ausserordentlich schön<br />
und durch die malerischen alten Städtchen im<br />
Odenwald und Maingebiet sehr reizvoll ist. Bei<br />
genügend Zeit ist auch ein Abstecher von Miltenberg<br />
aus links über Klein-Heubach nach Klingenberg<br />
(11 km), einem hübschen alten Mainstädtchen<br />
am Spessart sehr lohnend, oder von Würzburg aus<br />
eine hübsche Tour in den Spessart tibeT Remlingen,<br />
Marktheidenfeld (Schloss Mespelbrunn) nach<br />
Aschaffenburg, und zurück eventuell über die alten<br />
Mainstädtchen Oberburg, Wörth, Klingenberg etc.<br />
nach Würzburg.<br />
Von Würzbur? nach Bamberg Täte ich Ihnen zu<br />
folgender schönen und betreffs Strassenzustand<br />
wohl besseren Strecke als die über Marktbreit, Burgwindheim:<br />
Würzburg, Bergtheim, Werneck, Schweinfurt,<br />
Mainberg, Schonungen, Hassfurt, Zeil, Ebelsbach,<br />
Bamberg (95 km).<br />
Die Strecke Bamberg - Erlangen - Nürnberg ist<br />
59 knu Nürnberg, Ansbach, Lehrberg, Rothenburg<br />
(79 km): Rothenburg, Feuchtwangen, Dinkelsbühl<br />
(45 km): Eilwangen, Wasseralfingsn, Aalen. Gmüncl,<br />
Lorch, Waiblingen, Stuttgart (159 km); Stuttgart,<br />
Tübingen, Rottweil, Donaueschingen (105 km); Hüfingen,<br />
rechts abzweigen nach Döggingen, Loeffingen,<br />
Neustadt, Titisee, Bären.thal, Feldborg, Todtnau;~Schönau,<br />
Mambach i. Wiesental, Schopfheim<br />
Lörrach, Basel (211 km). Z. U. in G.<br />
Touren-rraee:<br />
T. F. 912. Fahrt an den Bodensee. Ich bitte um<br />
die Zusammenstellung eines Programms für eine<br />
zweitägige Fahrt von Zug aus an den Bodensee.<br />
Erste Etappe soll Stein a. Rh; $ein, dann sollen die<br />
Inseln Reichenau und Mainau besucht werden, ferner<br />
das Pfahlbaudorf Uhldingen und eventuell die<br />
Zeppelinwerft in Friedrichshafen. Wenn möglich<br />
möchten wir in Frage kommende Autofähren benützen.<br />
Wo sind diesbezügliche Fahrpläne erhältlich?<br />
Sind Reisepässe notwendig? Besten Dank<br />
zum voraus. F E. in Z.<br />
: