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E_1933_Zeitung_Nr.103

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ingen Mehrkosten einer Reorganisation der<br />

Automobilstatistik auf sich zu nehmen und<br />

damit die Möglichkeit zu haben, die Ausgaben<br />

für Verkehrswerbung im Auslande am<br />

erfolgversprechendsten anlegen zu können.<br />

Es ist doch gewiss ein Armutszeugnis, wenn<br />

die Zollverwaltung selbst zugeben muss,<br />

dass die Statistik über die temporäre Einfuhr<br />

nicht genau ist. Ueber die bestehenden<br />

Mängel kann uns auch der recht billige Trost<br />

nicht hinwegtäuschen, dass das Endergebnis<br />

der Erhebungen nicht allzusehr von den<br />

Tatsachen abweiche, da eine Fehlerquelle<br />

die andere ziemlich kompensiere. Entweder<br />

ist eine Statistik genau, was um so notwendiger<br />

ist, als in der Auslegung bekanntlich<br />

immer noch verschiedene Meinungen möglich<br />

sind, oder sie entspricht nicht den tatsächlichen<br />

Verhältnissen und dann kann die<br />

Zusammenstellung nicht mehr den Anspruch<br />

darauf machen, als Statistik zu gelten. Sie<br />

ist dann nur mehr eine Schätzung und mit<br />

solchen sollten sich vor allem behördliche<br />

Organe nicht zufrieden geben. Wir hoffen<br />

doch, dass sich die Oberzolldirektion diesen<br />

Ueberlegungen nicht verschliesst und im Interesse<br />

der Allgemeinheit ihre Zählungen so<br />

reorganisiert, dass sie nicht nur dem internen<br />

Gebrauch, sondern auch anderen Verwendungszwecken<br />

dienlich sind und zudem<br />

mit gutem Oewissen auch ohne «Wenn und<br />

Aber » als Statistik der Oeffentliehkeit übergeben<br />

werden können. Mittlererweile mögen<br />

die Verbände immerhin die Angelegenheit vor<br />

internationalem Forum zur Sprache bringen.<br />

Mit vereinten Kräften und etwas gutem<br />

Willen sollte sie, die doch gewiss kein eigentliches<br />

Problem darstellt, zu einem guten<br />

Ende geführt werden können. B.<br />

zu respektieren und sich im Verkehr entsprechend<br />

zu verhalten. Die Vollzugsverordnung<br />

zum Automobilgesetz bestimmt, dass<br />

die Motorfahrzeugfilhrer vor Fussgängerstreifen<br />

die Geschwindigkeit zu massigen<br />

und nötigenfalls anzuhalten haben, um den<br />

sich darauf befindlichen Passanten die ungehinderte<br />

Ueberquerung der Fahrbahn zu ermöglichen.<br />

Das ist schön und recht, wenn<br />

der Fussgänger seinerseits auch ausschliesslich<br />

diesen Streifen benützt und die übrige<br />

Fahrbahn dem Fahrzeugverkehr freilässt.<br />

Begegnet der Automobilist aber Passanten<br />

an jeder beliebigen Stelle und zwingt ihn die<br />

willkürliche Beanspruchung der Strasse<br />

durch die Fussgänger zu einer dauernden<br />

Beobachtung und verlangsamten Fahrweise,<br />

so kann wohl kaum von ihm erwartet werden,<br />

dass er bei den sogenannten Fussgängerstreifen<br />

noch weitergehende Rücksichten<br />

walten lasse. Konzentriert sich dagegen der<br />

Fussgängerverkehr auf diese besonders markierten<br />

Stellen und hat der Fahrzeugführer<br />

auf den Zwischenstrecken vollkommen freie<br />

Fahrt, dann ist es selbstverständlich, dass<br />

dem Passanten an den Uebergängen das<br />

Vortrittsrecht gehört, das der Automobilist<br />

und Motorradfahrer auf der übrigen Strasse<br />

für sich in Ansoruch nehmen kann.<br />

AUTOMOBTL-REVUr! <strong>1933</strong> - N" 103<br />

und die ihnen für die Benützung der Fahrbahn<br />

gegebenen Zeichen zu befolgen.<br />

Wie sich die Polizei die Auslegung des Absatzes<br />

2 vorstellt, hat sie bereits gezeigt, indem<br />

an den verkehrsreichsten Strassen und<br />

Plätzen uniformierte Verkehrspolizei in der<br />

Nähe der Markierungen postiert wurde, welche<br />

die Passanten veranlassen, ausschliesslich<br />

die Fussgängerstreifen zur Ueberquerung<br />

der Fahrbahn zu benützen. Wie wenig diszipliniert<br />

und unachtsam das Publikum im<br />

grossen und ganzen noch ist, kann jedermann<br />

selbst beurteilen, der sich die Mühe<br />

nimmt, an einem solchen beaufsichtigten<br />

Uebergang Posto zu fassen und den Verkehr<br />

nur eine Viertelstunde zu beobachten. Der<br />

überwachende Beamte hat ständig Veranlassung,<br />

Leute auf den Zweck der Fussgängerstreifen<br />

aufmerksam zu machen und sie von<br />

den meistens bereits beschrittenen «Abwegen<br />

» wieder auf den « Pfad der Tugend > zu<br />

bringen. Gerade beim Bahnhofplatz, wo diese<br />

Fussgängerreservate gewiss breit genug geraten<br />

sind, laufen in unbeaufsichtigten Zeiten<br />

mehr Passanten neben als innerhalb der<br />

Markierungsnägel. Solange aber das Auge<br />

des Gesetzes wachsam ist, ordnet sich der<br />

Verkehr ganz leidlich. Das Gewimmel hört<br />

jeweilen auf und macht einem geordneten<br />

Betrieb Platz, der allen Beteiligten Freude<br />

machen sollte.<br />

Mit diesem ersten Versuch wird es aber<br />

nicht sein Bewenden haben dürfen. Bis es<br />

der gesamten Stadtbevölkerung eingehämmert<br />

ist, dass die Strasse ausserhalb der Nagellinie<br />

verbotenes Terrain darstellt, wird es<br />

noch viel Geduld und Belehrung brauchen.<br />

Wenn diese Beaufsichtigung vorläufig nicht<br />

regelmässig und später dann wenigstens<br />

Um den Fussgängerstreifen auch bei uns<br />

zu der Bedeutung im Strassenverkehr zu<br />

verhelfen, die ihnen als wichtiger Faktor der<br />

Verkehrsregelung und Hilfsmittel zur Erzielung<br />

erhöhter Verkehrssicherheit zukommt,<br />

schlugen wir eine Reglementierung vor, die<br />

Fussgängern und Motorfahrzeugführern ihre<br />

Pflichten und Rechte gleichmässig und entsprechend<br />

ihrer Rolle im Verkehr sinngemäss<br />

zuweist. Das Polizeiinspektorat der<br />

Stadt Zürich hat es sich nun angelegen sein<br />

zum Zwecke von Stichproben gelegentlich<br />

Der Fussgängerstreifen. lassen, den Strassenverkehr in dieser Richtung<br />

neu zu ordnen. Den mittelbaren Anstoss<br />

weitergeführt wird, dann geraten Demarkationslinien<br />

und Erlasse wiederum in Verges-<br />

Er ist eine äusserst nützliche Institution,<br />

hiezu mögen die Ausführungen der städtischen<br />

Geschäftsprüfungskommission gegeben<br />

wenn er wirklich seinen Zweck erfüllen<br />

senheit.<br />

kann. Nachdem in grossen Städten des Auslandes<br />

dieser Sonderweg für Passanten seit<br />

haben, welche die Ansprüche des Fussgängers<br />

an die Sicherheit auf öffentlichen Strasfach<br />

gewiss nicht schlechter Wille, sondern<br />

Im übrigen ist es bei den Fussgängern viel-<br />

längeren Jahren mit Erfolg im verkehrsintensiven<br />

Stadtkern angewendet wird, entschlossen<br />

und Plätzen als zu wenig gewährleistet nur Unachtsamkeit, wenn sie in der Eile von<br />

erachtete. Nun beschränkte sich aber die den Fussgängerstreifen keine Notiz nehmen.<br />

sen sich auch städtische Behörden unseres<br />

Polizei, in richtiger Erkenntnis der Tatsache, Wäre es deshalb nicht möglich, dieselben<br />

Landes dem Beispiel Folge zu leisten. Dabei dass eine Verkehrsregelung nur unter Heranziehung<br />

aller am Verkehr beteiligten Ele-<br />

besser kenntlich zu machen? Selbst in Eng-<br />

durch auffällige Aufschriften auf Ständern<br />

hat es dann aber entweder an den gesetzlichen<br />

Voraussetzungen oder am notwendigen<br />

Rückgrat gefehlt, um dieses neue Hilfs-<br />

auf eine einseitige Reglementierung der viel disziplinierteren Publikum bedeutend<br />

mente Aussicht auf Erfolg habe, nicht etwa land, wo die Verkehrsregelung, dank einem<br />

mittel in der Verkehrsregelung ganz und vor Fahrzeuge und ihrer Führer, sondern bezog einfacher ist, findet man immer wieder an<br />

allem konsequent zu übernehmen. Die Fussgängerstreifen<br />

wurden wohl auf alle mögli-<br />

Vorschriften ein. In bezug auf die Fussgänschriften<br />

« Cross here >, wobei gewöhnlich<br />

auch den Fussgänger in den Kreis ihrer Strassen und Plätzen weithin sichtbare Anchen<br />

Arten schön und deutlich gekennzeichnet<br />

und der schüchterne Aufruf an das ge-<br />

Art. 45, AI. 13 der Vollziehungsverordnuhg den Streifen verwiesen wird.<br />

gerstreifen gilt für Fahrzeuglenker: Die in noch mit einem auffallenden Pfeil eigensauf<br />

samte Publikum erlassen, sich einerseits dieser<br />

Streifen zu bedienen, anderseits diese Fussgängerstreifen die Geschwindigkeit zu<br />

niedergelegte Bestimmung, wonach vor Auf alle Fälle ist die Bemühung der Zürcher<br />

Polizei, den Fussgängerstreifen in vermehrtem<br />

Masse zu Ehren zu bringen, sehr<br />

Ausschnitte in der Fahrbahn besonders zu verlangsamen, nötigenfalls anzuhalten sei,<br />

respektieren und als Reservat der Fussgänger<br />

zu betrachten und darnach zu handeln. Fussgängern die ungehinderte Ueberquerung<br />

um den sich auf den Streifen befindlichen<br />

begrüssenswert. Es ist aber auch dringend<br />

notwendig, dass alle Strassenbenützer mit<br />

Es blieb beim frommen Wunsche. Die Fussgänger<br />

gehen mehrheitlich ausgerechnet ne-<br />

der Passanten wurde die nachstehende Auf-<br />

der Fahrbahn zu ermöglichen. An die Adresse<br />

dessen Zweck vertraut gemacht werden und<br />

die Polizei nach einer Karrenzzeit zur Gewöhnung<br />

des Publikums an dieses Hilfisben<br />

dem Streifen über die Strasse und die forderung gerichtet:<br />

Fahrzeugführer tun ebenfalls so, als ob keinerlei<br />

Markierung vorhanden wäre. Die Ver-<br />

Fussgänger merke:<br />

mittel des Verkehrs auch in der Lage ist,<br />

straffere Saiten aufzuziehen, wenn es nötig<br />

kehrspolizei schüttelt resigniert das Haupt 1. Wo Trottoire vorhanden sind, haben die sein sollte. Dabei darf aber wiederum die<br />

und wenn es im Stadtparlament Interpellationen<br />

regnet wegen vermehrten Unfällen benützen. Fehlen Trottoire, so ist die äusser-<br />

Fussgänger diese und nicht die Fahrbahn zu Sanktion nicht bei den Fahrzeugführern haltmachen,<br />

ß<br />

oder mangelnder Verkehrssicherheit, dann ste rechte Strassenseite einzuhalten.<br />

wirft sich der Polizeigewaltige in die Brust, Die Fussgänger haben nach rechts auszuweichen.<br />

Schweizerische Rundschau<br />

weist entrüstet alle Vorwürfe zurück, beweist<br />

an Hand der erstellten Fussgängerstreifen<br />

seine Vorsorge und Umsicht und benen<br />

in der ganzen Breite des Trottoirs ist Gesetzgeberische Massnahmen. Die Ver-<br />

Das Nebeneinandergehen mehrerer Persodenkt<br />

die Strassenbenützer, vorab die Motorfahrzeugführer<br />

mit einer eindringlichen Wer die Strasse überschreiten will, hat Ruhezeit der berufsmässigen Motorwagen-<br />

verboten.<br />

ordnung über die Regelung der Arbeits- und<br />

Mahnpredigt, worauf das Traktandum abgeschrieben<br />

wird !<br />

auf zu achten, ob die Fahrbahn frei ist; die durch das Parlament. Dieses ist gegenwär-<br />

durch Ausschau nach beiden Richtungen darführer<br />

harrt immer noch ihrer Behandlung<br />

Spass beiseite ! Wir haben erst kürzlich Ueberquerung muss rasch und auf dem kürzesten<br />

Weg erfolgen.<br />

liste vorgesehenen Geschäften belastet, dass<br />

tig noch so mit anderen in der Traktanden-<br />

an Hand französischer Gerichtsurteile nachgewiesen,<br />

dass den Fussgängerstreifen nur Wo Fussgängerstreifen vorhanden sind, es bald den Anschein hat, als ob die prompte<br />

dann eine verkehrsregelnde Bedeutung zukommt,<br />

wenn Fahrzeugführer und Fussgän-<br />

2. Die Fussgänger haben überdies die Andesrätlichen<br />

Botschaft vergebliche Liebes-<br />

haben die Fussgänger diese zu benützen. Ausarbeitung der Verordnung und der bunger<br />

ohne Unterschied verpflichtet sind, diese ordnungen der Verkehrspolizei zu beachten müh gewesen wären. Wenn das Geschäft<br />

auf die erste Session des nächsten Jahres<br />

verschoben werden müsste, so wäre auch<br />

mit der Einführung der Verordnung auf Neujahr<br />

nicht zu rechnen.<br />

Der Entwurf zum Bundesgesetz über die<br />

Regelung der Verkaufsaufteilung zwischen<br />

Bahn und Auto liegt im Bundeshaus bereinigt<br />

vor und ist, wie wir hören, den Interessenten<br />

zur Einsichtnahme unterbreitet worden.<br />

In seinen Hauptzügen entspricht er dem<br />

Vorentwurf, wie er in Nr. 46 der « A.-R.»<br />

im Mai bekannt gegeben wurde. Einige Ergänzungen<br />

und Aenderungen, welche vor allem<br />

die Postbeförderung betreffen, werden<br />

wohl auch die Genehmigung durch die Interessenten<br />

des Strassenverkehrs finden. Es<br />

ist anzunehmen, dass der Entwurf in der jetzigen<br />

Fassung zur Beratung gelangt. Die<br />

Kommissionen zur Behandlung des Geschäftes<br />

in den Räten, sollen wenn möglich, noch<br />

in der laufenden Session bezeichnet werden.<br />

Die Bestrebungen zur Regelung der Automobilwirtschaft<br />

dauern an. So fand am Montag<br />

eine weitere Besprechung der am schweizerischen<br />

Benzinmarkt interessierten Kreise<br />

statt, ohne dass die Angelegenheit zu einem<br />

Abschluss gekommen wäre. Gestern Don*-<br />

nerstag trafen sich in Bern die Vertreter der<br />

verschiedenen Verbände und Wirtschaftsgruppen,<br />

um die mit dem Pneuhandel in Zusammenhang<br />

stehenden Fragen zu erörtern.<br />

Sodann findet dieser Tage noch eine Sitzung<br />

in Zürich statt, welche sich mit der seit einigen<br />

Jahren vom Bund in petto gehaltenen<br />

Erhöhung der Einfuhrzölle auf Rohöl zu befassen<br />

haben wird. Wie wir erfahren, soll<br />

sich der Bund diese neue Einnahmequelle<br />

unter keinen Umständen entgehen lassen<br />

wollen. Hoffentlich wird wenigstens eine Regelung<br />

getroffen, die nicht etwa unserer einheimischen<br />

Fabrikation von Rohölmotoren<br />

aufs neue die Existenz gefährdet. ß<br />

Zur Auslegung des Automobilgesetzes. Das<br />

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement hat in<br />

einem weiteren Rundschreiben seine Stellungnahme<br />

zu einigen Vorschriften der Vollziehungsverordnung<br />

zum eidg. Automobilgesetz<br />

wie folgt bekanntgegeben:<br />

1. Art. 12, Abs. 3. Kühlerfigur. — Nach Besprechung<br />

mit Experten betrachten wir als<br />

eine ungefährliche Kühlerfigur eine solche,<br />

welche weder scharfe Kanten noch Schneiden<br />

oder Spitzen nach irgendeiner Richtung<br />

hin aufweist und welche bei einem Zusammenstoss<br />

keine schwereren Verletzungen erzeugen<br />

kann als irgendein anderer Bestandteil<br />

am Automobil. Die Kühlerfigur darf auch<br />

nach hinten keine scharfen Kanten, Schneiden<br />

oder Spitzen aufweisen, weil erfahrungsgemäss<br />

Personen, die beim Zusammenstoss<br />

auf den Vorderteil des Fahrzeuges geschleudert<br />

werden, durch solche schwer verletzt<br />

werden können. Kühlerfiguren aus Weichgummi<br />

erachten wir dagegen gemäss dem<br />

Gutachten unserer Experten auch dann als<br />

zulässig, wenn sie Kanten oder Spitzen auir<br />

weisen.<br />

2. Art. 14, Abs. 6. Genügender Gleitschutz.<br />

— Gemäss Art. 14, Abs. 6, der Vollziehungsverordnung<br />

müssen alle Gummireifen mit<br />

genügendem Gleitschutz versehen sein. Gestützt<br />

auf die übereinstimmende Ansicht aller<br />

befragten Experten legen wir diese Bestimmung<br />

so aus, dass der verlangte Gleitschutz<br />

nur dann vorhanden ist, wenn das Reifenprofil,<br />

d. h. die Struktur desselben, auf der<br />

Lauffläche noch deutlich erkennbar ist. Für<br />

Vollgummireifen muss überdies verlangt<br />

werden, dass der Gummi in unbelastetem<br />

Zustand nicht unter eine Dicke von 4 Zentimeter<br />

abgefahren werden darf, wobei die<br />

Eisenbandage nicht mitzurechnen ist.<br />

23.<br />

Der Abend, den Eberhard in der kleinen<br />

Wohnung Buturlins verbrachte, war in hohem<br />

Masse interessant. Er lernte ein paar<br />

Menschen kennen, die den Eindruck einer<br />

fast unheimlichen Energie und Entschlossenheit<br />

machten. Er hörte ihre Namen, aber er<br />

achtete nicht darauf: sie waren ia sicher<br />

falsch. Echt aber waren die Berichte aus<br />

Russland; Berichte über die eigene Organisation<br />

wie über die der bürgerlichen Linken,<br />

die zunächst die Oberhand zu haben<br />

schien und vor allem auch im Heer stark<br />

Eingang gefunden hatte. Und echt war auch<br />

die Begeisterung dieser Revolutionäre für<br />

eine Idee, unter der sich Eberhard zunächst<br />

gar nichts vorstellen konnte : für die Idee<br />

einer Herrschaft des Proletariats. Hier hörte<br />

Eberhard zum erstenmal die Parteibezeichnung<br />

« Bolschewiki» und erhielt einigen<br />

Einblick in das Programm dieser Partei. Er<br />

hielt die Ausführung für eine Unmöglichkeit<br />

— selbtsverständlich ohne diese Meinung<br />

auszusprechen —. aber er verhehlte sich<br />

nicht, dass von diesen Männern, die ein kaltes<br />

Feuer zu verzehren schien. Wesentliches<br />

zu erwarten war. Und der Bericht, der noch<br />

am gleichen Abend seinen geheimen Weg<br />

nach dem deutschen Hauptquartier antrat,<br />

erregte dort stärkstes Interesse.<br />

Eberhard vereinbarte mit Buturlin. in ständiger<br />

enger Fühlung zu bleiben, die Beziehungen<br />

aber vor der Oeffentliehkeit geheim<br />

zu halten. Für Herrn Stein sollte Eberhard<br />

besondere Informationen erhalten. Die Russen<br />

wussten genau, dass dieser Advokat der<br />

Vertrauensmann aller Ententevertretungen<br />

war, und es lag in ihrem Interesse, ihn gelegentlich<br />

Dinge wissen zu lassen, die an<br />

sich richtig waren, ihren eigentlichen Wert<br />

aber erst erhielten durch die Konsequenzen,<br />

die ihnen die « Bolschewiki» gaben. Es war<br />

den Russen auch kein Geheimnis, dass die<br />

Ententevertretungen, insbesondere die Vertretung<br />

Frankreichs, mit der bevorstehenden<br />

Aktion der bürgerlichen Linken sympathisierten.<br />

Man misstraute in Paris und vermutlich<br />

auch in London dem Zaren, dessen<br />

Schwäche man kannte. Man war unzufrieden<br />

mit der lahmen Art der Kriegsführung,<br />

die man den Russen vorwarf; man erwartete<br />

von der bürgerlichen Revolution, dass<br />

sie zugleich eine Welle der Kriegsbegeisterung<br />

über das ganze unertnessliche Land<br />

schleudern würde — einer Kriegsbegeisterung,<br />

von der unter den jetzigen Verhältnissen<br />

keine Rede sein konnte.<br />

Das alles, sagte sich Eberhard, ist Zukunftsmusik.<br />

Aber so lange er mit den Russen<br />

zusammensass, so lange er ihrer streng<br />

logischen Beweisführung zuhörte, war er<br />

überzeugt von der Richtigkeit und absoluten<br />

Verlässlichkeit ihrer Ausführungen. Persönlich<br />

machten diese Männer auf ihn keinen<br />

freundlichen Eindruck; sie gaben sich viel<br />

zu sachlich, um nebenbei auch noch liebenswürdig<br />

sein zu können. Auch Hessen sie<br />

Eberhard, viel mehr als Buturlin es getan,<br />

durchaus fühlen, dass sie ihn keineswegs als<br />

zugehörig, eher als einen Gegner betrachteten,<br />

die sie zwar in ihr Spiel als nicht unwichtig<br />

einstellten, aber der ihnen sonst<br />

durchaus ferne stand. Er gehörte eben nach<br />

ihrer Meinung einer Gesellschaftsschicht an,<br />

die sie noch viel mehr hassten und verachteten<br />

als das Autokratentum der Bürgerschaft.<br />

Er wusste jetzt auch genau, was sie<br />

von ihm wollten. Sobald die bürgerliche Revolution<br />

in sich zusammengebrochen war,<br />

wollten sie in Russland erscheinen, um die<br />

Revolution des Proletariats zu beginnen. Die<br />

Möglichkeit hierzu musste ihnen Deutsch-<br />

'and bieten : die Durchfahrt durch deutsches<br />

Gebiet. Das sollte Eberhard vermitteln. Dafür<br />

wollten die «Bolschewiki» sich verpflichten,<br />

sofort den Krieg zu beenden, so-<br />

bald sie die Macht in die Hände bekämen.<br />

Dieser Teil des Hatzbergschen Berichts<br />

wurde im deutschen Hauptquartier mit einigem<br />

Kopfschütteln gelesen und erörtert.<br />

Am nächsten Vormittag fand Eberhard<br />

sich wieder bei Herrn Stein ein. Er wurde<br />

bereits erwartet. In dem Zimmer des Journalisten<br />

befanden sich ausser diesem zwei<br />

Herren* die Eberhard lieber mit dem Sammelnamen<br />

«Individuen» bezeichnet hätte; Leute,<br />

mit denen man nicht gern zur Tageszeit und<br />

an jedem Ort zusammentreffen mag. Unbestimmbaren<br />

Alters und unbestimmbarer Nationalität,<br />

fielen sie vor allem dadurch auf,<br />

dass sie ihre eleganten Anzüge trugen, als<br />

wenn sie nicht hineingehörten. Namen wurden<br />

hier anscheinend nicht genannt. Eberhard<br />

wurde als «der Russe» vorgestellt, deT<br />

eine, Grössere von den beiden, wurde «le<br />

Grand » genannt, der Kleinere, « le Petit».<br />

Das war jedenfalls leicht zu merken. Aus der<br />

Aussprache schloss Eberhard, dass der<br />

Grössere ein Schweizer war, der Kleinere<br />

ein Holländer. Zunächst war davon die Rede,<br />

dass wieder eine grössere Auflage von Propagandabroschüren<br />

nach Deutschland, vor<br />

allem nach dem Elsass gebracht werden<br />

musste.<br />

(Fortsetzung folgt.)

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