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E_1934_Zeitung_Nr.002

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No 2 - <strong>1934</strong><br />

AUTOMOBIL-REVUE 11<br />

1<br />

DI© Quartalsteuer. In einer Eingabe an das<br />

kantonale Polizeidepartement verlangt die<br />

thurgauische Strassenverkehrsliga die Einführung<br />

der quartalweisen Bezahlung der<br />

Automobilsteuer. Gleichzeitig wird eine Reduktion<br />

der Taxen um 25 % und eine solche<br />

von SO % für Wagen nachgesucht, welche<br />

5 resp. 8 Jahre im Verkehr stehen. Im weiteren<br />

schlägt die Eingabe eine Ermässigung<br />

der Steuer vor, sofern zwei Wagen unter<br />

der nämlichen Nummer gefahren werden, ß<br />

if»<br />

'# tfn de»<br />

Hans Stubers Pläne für <strong>1934</strong>. Wie wir<br />

kurz vor Redaktionsschluss von unserem<br />

schweizerischen Meisterfahrer Hans Stuber<br />

erfahren, hat der Berner den Bugatti-Rennwagen,<br />

der ihn zu so manchen Erfolgen geführt<br />

hat, verkauft. Der Wagen wird mit allen<br />

Preisen, die Stuber im Laufe seiner Karriere<br />

schon errang, während einigen Tagen<br />

in einem Schaufenster der Firma Christen,<br />

Marktgasse, in Bern zu sehen sein. Stuber<br />

wird diese Saison voraussichtlich sehr aktiv<br />

sein, und vor allem zahlreiche ausländische<br />

Rennen bestreiten, lieber den neuen Rennwagen,<br />

mit dem er starten wird, hüllt er sich<br />

bis zur Stunde noch in Schweigen. bo.<br />

*. c. s.<br />

Schw<br />

dem Tessin erfolgte. Der Verband will sich auch<br />

gar nicht lokal abschranken, sondern sucht im Gegenteil<br />

im Interesse aller Beteiligten seinen Aktionsradius<br />

auszudehnen.<br />

Der Vorstand wird mit Dir. Häfliger an<br />

IT Spitze auf eine weitere Amtsdauer bestätigt. Es<br />

gehören ihm ferner die Herren Ing. Tschudi, Schlotterbeck<br />

jun„ Förster, Böhler, Hirt und Binkert an,<br />

wobei das Kollegium noch durch den ständigen Sekretär,<br />

Rechtsanwalt Dr. Frei-Zamboni, ergänzt<br />

wird, der ebenfalls eine ehrenvolle Wiederwahl<br />

erfuhr.<br />

Die regere Tätigkeit, vor allem die persönlichen<br />

Verhandlungen und Konferenzen mit Bundesbehörden<br />

in Bern, haben notgedrungen erhöhte Auslagen<br />

mit sich gebracht. Da man aber allgemein der<br />

Ansicht ist, dass der nunmehr erreichte engere<br />

Kontakt aufrecht erhalten und wie die übrigen Verbandsaktionen<br />

nicht etwa unter allzu gespannten<br />

Verhältnissen der Kasse leiden sollte, so wird diskussionslos<br />

einer ansehnlichen Erhöhung des Jahr<br />

r e s b e i t r a g e s zugestimmt. Der Voranschlag<br />

konnte um so eher gutgeheissen werden, als dabei<br />

auf den Umsatz jeder einzelnen Unternehmung<br />

Rücksicht genommen wird.<br />

In der allgemeinen Umfrage orientierte der Sekretär<br />

über die Kontingentierungsverhältnisse<br />

für das laufende Jahr. Vom Standpunkt<br />

des Aussenhandels gesehen hat die Kontingentierung<br />

bereits recht positive Resultate gezeitigt,<br />

indem doch von der ausländischen Automobilindustrie<br />

recht ansehnliche Bestellungen in der<br />

Schweiz gemacht wurden, die so umfangreich sind,<br />

dass es den hiesigen Lieferanten zum Teil schwer<br />

fällt, die Termine einzuhalten. Auf alle Fälle konnten<br />

durch diese Bestellungen in solchem Uufange<br />

Zusatzkontingente erreicht werden, dass es dem<br />

Kaufliebhaber nicht an der gewünschten Auswahl<br />

an Marken und Modellen fehlen wird.<br />

Die Ausstellungsfrage gibt neuerdings<br />

zu einer regen Aussprache Anlass. Es wird einstimmig<br />

eine Resolution gutgeheissen, in welcher<br />

das ausdrückliche Bedauern der Händlerkrcise<br />

ausgesprochen wird, dass trotz allen rechtzeitig bekanntgegebenen<br />

Bedenken und den mit der Kontingentierung<br />

zusammenhängenden Lieferungsschwierigkeiten<br />

mancher Vertreter der Salon dieses Frühjahr<br />

in bisherigem Ausmasse zur Durchführung<br />

gelangt. Die Versammlung beschliesst. im kommenden<br />

Jahre von einer Beteiligung am Salon abzusehen<br />

und sich nächstes Jahr weder aktiv, noch<br />

durch Uebernahme von Kostenanteilen an der Veranstaltung<br />

zu beteiligen. Eine spätere Vollversammlung<br />

der Händlerschaft soll die für das folgende<br />

Jahr zu treffenden Massnahmen noch festlegen.<br />

Ein gemeinsames Nachtessen vereinigte nach<br />

Schluss der Generalversammlung die Mehrzahl der<br />

Teilnehmer, womit auch der gesellige Teil vollauf<br />

zu seinem Rechte kam.<br />

Auszug aus dem Jahresbericht pro 1933.<br />

Drei Angelegenheiten haben den Verband im verflossenen<br />

Jahre vor allem beschäftigt:<br />

1. Die Vollziehungsverordnung zum<br />

Bundesgesetz vom 15. März 1932 über<br />

den Motorfahrzeug- undFahr r ad verkehr.<br />

Allerdings sah diese Verordnung für Altwaxen<br />

eine Uebereangszeit bis Ende Dezember 1933<br />

vor, aber für neu in den Handel gebrachte Autos<br />

war sie sofort anzuwenden.<br />

Die Verordnung, welche Kopf über Hals, ohne<br />

die seinerzeit vorgesehene Beratung durch die Chefs<br />

der verschiedenen kantonalen Motorfahrzeugkontrollen<br />

passiert zu haben, herauskam, nur ' um<br />

gleichzeitig, mit dem Gesetz am 1. Januar 1033 Anwendung<br />

zu finden, zeigte sich vom ersten Tage an<br />

als unvollständig. Schon am 9. Januar 1933 reichte<br />

der Verband bei der kantonalen Molorfahrzeügkontrolle<br />

eine Eingabe ein, wo auf die mangelnde<br />

Logik in der Behandlung der Winker, die 18 cm<br />

Länge haben sollten und der Tatsache, dass gleichzeitig<br />

blosse Blinklichter geduldet werden, Winker<br />

also auch nicht länger als die Blinker sein müssten,<br />

aufmerksam gemacht wird, ebenso auf die Bestimmung,<br />

wonach das Auspuffrohr bis an den<br />

Rand der Karosserie geführt werden müsse, ob<br />

die in Art. 13b vorgesehene Distanz von 40 cm<br />

vom äussersten Rand des Fahrzeuges bis zum<br />

Scheinwerfer, den Rand oder die Achse des Scheinwerfers<br />

bedeuten, die Kühlerfiguren, etc.<br />

Anfragen bei den verschiedenen kantonalen<br />

Fahrzeugkontrollen ergaben eine völlig ungleiche<br />

Behandlung und grundsätzlich differenzierende<br />

Auslegungen.<br />

Wir haben daher sofortige Konferenzen .der<br />

Chefs der Fahrzeugkontrollen der bedeutendsten<br />

Verkehrskantone beantragt, um eine einheitliche<br />

Auslegung der nun einmal nicht mehr abzuändern-:<br />

den, verfehlten Verordnung zu vereinbaren, was<br />

dann auch geschehen ist. Monatelang war aber der<br />

Händler noch im unklaren, und es war leider nicht<br />

zu umgehen, dass verschiedene Firmen durch die<br />

ständig sich ändernde Praxis und das uns servierte<br />

Machwerk empfindlich geschädigt wurden.<br />

Leider erfolgte von Seiten der Interessenverbände<br />

der Automobilisten bei Anpassung der Altwagen an<br />

die Verordnung eine sogenannte Aufklärung, die<br />

sich weder aus Gesetz noch der Verordnung herauslesen<br />

Hess, so dass an die Händler Begehren gestellt<br />

wurden, die zu erfüllen ganz unmöglich war.<br />

2. Di« Kontingentierung ier Automobileinfuhr.<br />

Im SommeT 1933 wurden<br />

SEKTION BERN<br />

speziell aus Amerika und Deutschland von Nichtfabrikvertretern<br />

und Occasionsverkäufern Auto-<br />

Gründung der Rundstrecken-A.-G. In Bern. Die<br />

Hitglieder der Sektion Bern erhalten dieser Tage mobile importiert- und zu Preisen verkauft, die<br />

den Gründungsprospekt der Rundstrecken-A.-G., mit einzuhalten demjenigen, der über eine Werkstatteinrichtung,<br />

Garagen, einem Angestellten- und<br />

der Bitte um Uebernahme von Aktien und Obligationen,<br />

zugestellt. Der Zweck der Rundstreeken- Arbeiterstab und Garantieverpflichtungen verfügt,<br />

A.-G., ihre Bedeutung für das bornische Wirtschaftsleben<br />

und ihr Einfluss auf das Ansehen der daher der Vorstand das Volkswirtschaftsdeparte-<br />

unmöglich war. Am 1. September 1933 ersuchte<br />

Sektion Bern wurden bereits früher an anderer ment um Schutz gegen das illoyale Geschäftsgebahren.<br />

Stelle der «A.-R.» gründlich geschildert. Wer immer<br />

es vermag, ist freundlich gebeten, dem Club bei der Die Antwort war di« offenbar schon seit längerer<br />

Zeit beschlossene Kontingentierung und der<br />

Verwirklichung eines jahrelangen Vorhabens beizte<br />

zu stehen. Es handelt sich nicht nur um eine Bundcsratsbeschlusä vom 15. September 1933, wonach<br />

Bewilligungen zum Import grundsätzlich nur<br />

lebenswichtige Clubangelegenheit, sondern um die<br />

•wirtschaftspolitische Stärkung Berns überhaupt, h. denjenigen regulären Firmen erteilt werden, die.<br />

schon im Jahre 1932 Autos eingeführt haben.<br />

n Verbänden Auf unsere Veranlassung wurde im Oktober<br />

als reguläre Importfirma, welcher allein Kontingent<br />

gewährt werden könne, diejenige bezeichnet,<br />

AUTOMOBILHÄNDLER-VERBAND. Generalversammlung.<br />

Die gutbesuchte Versammlung in Zürich die in der Schweiz niedergelassener Vertretet ausländischer<br />

Automobilfabriken ist und sich durch<br />

hatte neben den statutarischen und ausgesprochen<br />

administrativen Geschäften keine bedeutsamen Traktanden<br />

zu erledigen Dafür durfte man auf eine<br />

Vorlage des Vertretervertrages als solche .ausweist.<br />

Ebenfalls auf unsere Veranlassung und nach erfolgten<br />

mehrfachen Besprechungen in Bern wurde<br />

überaus rege Tätigkeit im abgelaufenen Jahre und<br />

einen recht erfreulichen Erfolg zurückblicken. Der vom Volkswirtschaftsdepartement beschlossen, däss<br />

nachstehende Auszug aus dem Geschäftsbericht vermittelt<br />

am besten einen Einblick in die Bemühun-<br />

auch zusätzliche Bewilligungen für den Import<br />

von Personenwagen grundsätzlich nur den regulären<br />

Fabrikvertretern und Importfirmen zugegen<br />

des Verbandes um die Wahrung der beruflichen<br />

Interessen seiner Mitglieder. Dio Anerkennung<br />

standen werden.<br />

blieb denn auch nicht aus, indem sich die Mitgliedschaft<br />

nicht etwa auf die Automobilhändlerkreise diese immer mehr dazu gedrängt, den Inlands-<br />

Der wirtschaftliche Zerfall der Staaten hatte<br />

der Stadt Zürich beschränkte, sondern Zuzug aus markt aus der eigenen Wirtschaft zu befriedigen,<br />

allen Teilen der deutschen Schweiz und sogar aus so dass der schweizerische Export, speziell im<br />

Jahre 1933, in geradezu bedenklicher Weise zurückging.<br />

Wir hatten selber an Hand der uns<br />

durch das statistische Bureau in Bern zur Verfügung<br />

gestellten Import- und Exportziffern konstatiert,<br />

dass der schweizerische Export mit dem<br />

Import einzelner Länder in einem schweren Missverhältnis<br />

stand, so dass der Besehluss des Bundesrates,<br />

den Automobilimport in den Dienst des<br />

schweizerischen Wirtschaftslebens zu stellen und<br />

die Automobile importierenden Länder zu zwingen,<br />

von der Schweiz Waren zu beziehen, in den<br />

Handlerkreisen Verständnis und jedenfalls nicht<br />

diejenige Ablehnung erfuhr, wie in den Kreisen*<br />

der Automobilisten selber.<br />

Der Staat hat durch die Kontingentierung<br />

allerdings wiederum ein Stück Oberleitung über<br />

das schweizerische Wirtschaftsleben an sich gezogen,<br />

durch die Tatsache, dass aber das Departe-.<br />

ment uns zusicherte, inskünftig unser Sekretariat<br />

in allen ausserordentlichen Spezialf allen zur Begutachtung<br />

einzuladen und bei der Erteilung von<br />

Zusatzkontingenten unsere Anträge weitgehend zu<br />

beiücksichtigen, hat es gleichzeitig unsern Verband,<br />

der sich zu einem Wirtschaftsverband, der sich<br />

über das ganze Land erstrecken mues, zur Mitarbeit<br />

herangezogen.<br />

Seit der Einführung der Kontingentierung sind<br />

allerdings ausnahmsweise für die Uebergangszeit<br />

auch Einfuhrbewilligungen an Personen erteilt<br />

worden, die irgendwelche Rücksichten nicht_ vefdient<br />

hätten und den regulären Handel schädigten.<br />

Im grossen und ganzen hat eich aber der Händler<br />

mit der Kontingentierung gut abgefunden, er<br />

hofft, dadurch werde dem wilden Importe der<br />

Lebensfaden abgeschnitten und es sei ihm möglich',<br />

stabilere Preise zu erzielen.<br />

Das Kontingent pro <strong>1934</strong> wird nach den gleichen<br />

Grundsätzen erteilt, wie dasjenige pro 1933,<br />

vorläufig werden diejenigen Firmen, welche im<br />

Jahre 1933 bereits ä conto des Kontingentes <strong>1934</strong><br />

Bezüge machten, auf den Weg der Zusatzkontingente<br />

verwiesen.<br />

3. Salon. Immer grösser wird in •Händlerkreisen<br />

der Widerstand gegen die Beschickung des<br />

Automobilsalons in Genf. Wenn der Salon trotz dieses<br />

Widerstandes immer wieder beschickt wird, so<br />

deswegen, weil eine Anzahl von Fabriken von sich<br />

aus am Salon teilnehmen und die Kantonalvertretor<br />

teilweise keine Möglichkeit haben, auf die Fabrik<br />

bestimmend einzuwirken.<br />

Auf unsere Veranlassung hin, ist immerhin unser<br />

Vorstandsmitglied, Herr Tiscbudi, nunmehr<br />

ebenfalls in das Salonkomitee gewählt worden..<br />

Auch Herr d'Arcis, welcher im Oktober eine Versammlung<br />

der amerikanischen Automobilimporteure,<br />

die ebenfalls nicht ausstellen wollten, leitete,<br />

ist Mitgied des Salonkomitees und es ist zu hoffen,<br />

dass es diesen Herren gelingen wird, den Wünschen<br />

der Händlerschaft endlieh zum Durchbruch<br />

zu verhelfen.<br />

Das vergangene Jahr hat uns die Existenzberechtigung<br />

unserer Organisation klar vor Augen<br />

geführt.<br />

Die Idee der korporativen Durchbildung des<br />

nationalen Wirtschaftslebens ist im Zuge und unser<br />

Ziel muss dahin gehen, einen das ganze Land<br />

umfassenden Importeurenverband, der für Mitglieder<br />

und Nichtmitglieder bindende Beschlüsse fassen<br />

kann, zu organisieren, nur in der geschlossenen<br />

Phalanx liest unsere Kraft.<br />

CHAUFFEUR-CLUB LUZERN<br />

UND UMGEBUNG-<br />

Die Generalversammlung ist<br />

auf Sonntag,, den 14. Januar<br />

14 Uhr, ins Clublokal, angesetzt.<br />

Jedes Mitglied soll sich diesen<br />

Nachmittag für diese Veranstaltung<br />

reservieren, "weil sehr<br />

wichtige Traktanden • zu behandeln<br />

sind. Zu erwähnen sind besonders die .Vorstandswahlen,<br />

Kassaberiqht sowie Jahresprogramm<br />

für <strong>1934</strong>. ' " .. Der Vorstand.<br />

SCHAFFHAUSEN |<br />

CHAUFFEURVEREIN SCHAFF-<br />

HAUSEN. Einladung zur ordentlichen<br />

Generalversammlung,<br />

Samstag, den 13. Januar <strong>1934</strong>,<br />

abends 8K< Unr, im: Hotel '«Lö-<br />

j ^ Hinhlick .auf die Wichtigkeit<br />

der Traktanden ist es. nötig,<br />

dass alle Clubmitglieder an dieser Generalversammlung<br />

teilnehmen. Nur wenn alle vollzählig' erscheinen,<br />

wird ein erspriessliches Arbeiten "möglich 1 sein.<br />

Bei unbegründetem Fernbleiben wird die statutarische<br />

Busse von Fr. 2.—* unbedingt eingezogen.<br />

Allen Versammlungsteilnehmern wird' nach Erledigung<br />

der Traktandenliste ein kleiner ünbiss<br />

serviert. . :<br />

Unsere verehrten Passivmitgiieder sind; ebenfalls<br />

freundlichst zur Generalversammlung eingeladen.<br />

Wir werden auch Päcklein entgegennehmen, die<br />

für die Paketpost an unserem Familisnabenti bestimmt<br />

sind. Reserviert den 3. Februar: a. c. für<br />

unsern Abend.<br />

Die mit Beiträgen rückständigen Mitglieder sind<br />

gebeten, ihrer Pflicht bis zur Generalversammlung<br />

nachzukommen.<br />

Der Vorstand.<br />

CHAUFFEURVEREIN ZÜRICH.<br />

In Berücksichtigung der auf<br />

den 4. Februar <strong>1934</strong> angesetzten<br />

Generalversammlung ,wird* die<br />

ordentliche Februar-Monatäfversammluhg<br />

vom 7,- Februar a. 'c<br />

nicht abgehalten. Hingegen bitten<br />

wir unsere Mitglieder, vollzählig<br />

an der Generalversammlung<br />

teilzunehmen. Die Traktandenliste wurde in<br />

der « A. R,•'» Kvom 5. Januar publiziert, wobei wir<br />

speziell nochmals darauf aufmerksam machen, däss<br />

irgendwelche Einwendungen oder Aenderungen gegen<br />

jedes beliebige Traktandum als Antrag gelten<br />

und bis spätestens den 27. Januar a. c. im Besitze<br />

des Präsidenten sein müssen. Einigen Rückständigen,<br />

die den Mut nicht aufbrachten, unserem<br />

Rufe zu folgen, muss laut Statuten das Vereins-<br />

Organ abbestellt werden.<br />

Nach dem Tode unseres Passivmitgliedes Herrn<br />

Johann Steyrer, Zeughauskeller, ruft uns die<br />

Pflicht wieder und wir ersuchen die verehrten<br />

Ehrenr,. ä F l rei-, Passiv- und Aktivmitglieder, den<br />

Sterbebeitrag von Fr. 4.— umgehend auf unser Postscheck<br />

VIII 14747 mit Vermerk; Sterbebeitrag — J<br />

Steyrer — einzuzahlen oder persönlich den Kassierern^zu<br />

übergeben. • DeT^Vo rs ta n d.<br />

Januar-Monatsversammlung. (Auszug!) Die ^to<br />

1933 erteilten Schenkungs- und Stundungsgesuchs<br />

sind efteächen. Anfällige weitere Wünsche müssen<br />

für das,lauf ende. Jahr durch neue Gesuche bekanntgegeben<br />

werden.<br />

Die durch die Statutenkommission durchgeführte<br />

Statutenrevision wird der Generalversammlung zur<br />

Genehmigung ^unterbreitet werden. Unter Mutatipnen<br />

watsn 1 Eintritt sowie 2 Austritte zu verzeichnen.<br />

Denjenigen Mitgliedern, die an der Generalversammlung<br />

unentschuldigt fernbleiben, wird eine<br />

Busse von Fr. 2.— auferlegt.<br />

Die diesjährige Abendunterhaltung (im Taleggsaale<br />

zur Kaufleuten) wurde auf den 10. November<br />

angesetzt. In Ehrung unseres kürzlich verstorbenen<br />

Passivmitgliedes Johannes Steyrer sowie 2 weiteren<br />

verstorbenen Vereinsgönnern erhoben sich die Versammelten<br />

von den Sitzen. Zufolge Auszahlung des<br />

Sterbehilfsbetrages werden die Mitglieder gebeten,<br />

den. Sterbebeitrag zu erneuern.<br />

Wie alljährlich wird auch dieses Jahr an der<br />

Generalversammlung der obligate « Zabig » verabfolgt<br />

werden. Anschliessend werden Lichtbilder<br />

von der Pfäffiker und Freiburger Fahrt vorgeführt<br />

und auch andere Einlagen geboten; auch die Tanzlustigen<br />

werden auf ihre Rechnung kommen'.<br />

Nach räscherErledigung der Traktanden schloss<br />

sodann der Vorsitzende Um 22 Uhr die Sitzung.<br />

Lese<br />

(Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)<br />

Zur Frage der Steuererleichterungen. Die Regierung<br />

des Kantons Bern zeigte nicht gerade sehr<br />

viel Verständnis für die Postulate der Fahrzeughalter<br />

in bezug auf die Neuregelung der Motorfahrzeugbesteuerung.<br />

Dabei handelt es sich gar<br />

nicht um eine Reduktion der Steuern, sondern nur<br />

mir zu gewährende Zahlungsefleichterungen. Beim<br />

Automobilisten fehlt gewiss nicht der gute Wille,<br />

seinen Teil an die Strassenkosten beizutragen,<br />

aber es' fehlt heute angesichts des schlechten Geschäftsgangas<br />

vielen mittleren und kleinen Betrieben<br />

, an den notwendigen Mitteln, um die hohen<br />

Fahrzeuggebühren und Versicherungsprämien zum<br />

voraus für.,das ganze Jahr zu. entrichten. Wenn<br />

sich der einfache Mann zudem in seinen Ausgaben<br />

überall sehr stark einschränken muss, so<br />

empfindet er es als doppelt hart und ungerecht,<br />

wenn ihm Motorfahrzeugsteuern für Zeitabschnitte<br />

zugemutet weTden, während welcher er aus geschäftlichen<br />

Gründen oder, zufolge der Witterung<br />

das Fahrzeug gar nicht benützen kann.<br />

Wenn .die Behörde zudem Bedenken hat, dass<br />

sich die Neuregelung für den Kanton finanziell<br />

nachteilig auswirken könnte, so braueht diese ja<br />

vorläufig gar nicht in einem Gesetz verankert zu<br />

werden, sondern es genügt auch ein Beschluss,<br />

der sich leicht nach wenigen Jahren aufheben<br />

lässt. sofern der Kanton wirklich dabei so schlecht<br />

abschneidet, als man ea gern wahr haben möchte<br />

Die kantonale Verwaltung soll aber ja nicht<br />

etwa glauben, dass sie durch starre Beibehaltung<br />

des jetzigen Systems etwa zu grösseren- Steuereinnahmen<br />

kommen werde Für meinen Transportbetrieb<br />

und die Abführung von Brennmaterial der<br />

meinem; Unternehmen angeschlossenen Holz- und<br />

Kohlenhandlung, benötige ich dauernd nur ein<br />

grosses Fahrzeug, habe aber saisonweise Beschäftigung<br />

für zwei. Bis dato löste ich daher die<br />

Steuer für zwei Fahrzeuge, Ich habe nun mit<br />

einem ähnlichen Unternehmen am gleichen Platz<br />

vereinbart, dass wir uns gegenseitig bei erhöhtem<br />

BedaTf an Laderaum mit unseren Fahreeugen aushelfen.<br />

Dadurch wird es jedem von uns möglich,<br />

vorläufig nurmehr für einen Wagen die Steuer<br />

lösen zu müesen, so dass jedes Geschäft nächstes<br />

Jahr mehrere Hundert Franken an Steuern und<br />

Versicherungsprämien einsparen wird. Gewiss<br />

werden sich andere Geschäfte auch auf diese<br />

Weise zu helfen wissen, wenn die Behörde nicht<br />

mit Steuererleichterungen aufrücken will. Ob<br />

dann auf diese Weise der Fiskus und gewisse<br />

Zweige der Privatwirtschaft bessere Geschäfte machen,<br />

bleibe vorläufig noch dahin gestellt.<br />

G. B. in T.<br />

Als Weihnachtsgeschenk ist vom «teuren» Staate<br />

dorn Automobilisten ein grüner <br />

^r<br />

Neugründung:<br />

Örsat & Tavernier, Garage Slon. R. Orsat und<br />

31., Tavernier, beide in Sion, haben unter dieser<br />

Firma eine Kolloktivgesellschaft eingegangen.<br />

Zweck der Unternehmung ist der Handel mit Automobilen<br />

sowie der Betrieb einer Garage und Reparaturwerkstätte.<br />

Domizil: Route de l'Höpital.<br />

Garage du Pont de Perolles S. A„ Freiburg. Unter<br />

dieser Firma wurde eine Aktiengesellschaft mit<br />

einem Kapital von 8000 Fr. gegründet. Zweck der<br />

Unternehmung ist der Betrieb einer Autogarage<br />

und Reparatur-Werkstatt sowie der Handel mit<br />

Automobilen und Pneus. Dem Verwaltungsrat gehören<br />

an: L. GuSnat, Kaufmann, als Präsident. E.<br />

Savary, Kaufmann, als Sekretär und F. Wolhauser,<br />

alle in Freiburg. Letzterem wurde die Leitung des<br />

Unternehmens übertragen. Domizil: Perolles.<br />

Geschäftserweiterung:<br />

Albert Heber, Carrosserle. Genf. Die Firma verzeigt<br />

ata neuen Geschäftszweig den Handel mit<br />

Automobilen.<br />

Personelles:<br />

Schlagenhauf, Autoreparaturwerkstätte, Oerli-<br />

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