E_1934_Zeitung_Nr.002
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No 2 - <strong>1934</strong><br />
AUTOMOBIL-REVUE 11<br />
1<br />
DI© Quartalsteuer. In einer Eingabe an das<br />
kantonale Polizeidepartement verlangt die<br />
thurgauische Strassenverkehrsliga die Einführung<br />
der quartalweisen Bezahlung der<br />
Automobilsteuer. Gleichzeitig wird eine Reduktion<br />
der Taxen um 25 % und eine solche<br />
von SO % für Wagen nachgesucht, welche<br />
5 resp. 8 Jahre im Verkehr stehen. Im weiteren<br />
schlägt die Eingabe eine Ermässigung<br />
der Steuer vor, sofern zwei Wagen unter<br />
der nämlichen Nummer gefahren werden, ß<br />
if»<br />
'# tfn de»<br />
Hans Stubers Pläne für <strong>1934</strong>. Wie wir<br />
kurz vor Redaktionsschluss von unserem<br />
schweizerischen Meisterfahrer Hans Stuber<br />
erfahren, hat der Berner den Bugatti-Rennwagen,<br />
der ihn zu so manchen Erfolgen geführt<br />
hat, verkauft. Der Wagen wird mit allen<br />
Preisen, die Stuber im Laufe seiner Karriere<br />
schon errang, während einigen Tagen<br />
in einem Schaufenster der Firma Christen,<br />
Marktgasse, in Bern zu sehen sein. Stuber<br />
wird diese Saison voraussichtlich sehr aktiv<br />
sein, und vor allem zahlreiche ausländische<br />
Rennen bestreiten, lieber den neuen Rennwagen,<br />
mit dem er starten wird, hüllt er sich<br />
bis zur Stunde noch in Schweigen. bo.<br />
*. c. s.<br />
Schw<br />
dem Tessin erfolgte. Der Verband will sich auch<br />
gar nicht lokal abschranken, sondern sucht im Gegenteil<br />
im Interesse aller Beteiligten seinen Aktionsradius<br />
auszudehnen.<br />
Der Vorstand wird mit Dir. Häfliger an<br />
IT Spitze auf eine weitere Amtsdauer bestätigt. Es<br />
gehören ihm ferner die Herren Ing. Tschudi, Schlotterbeck<br />
jun„ Förster, Böhler, Hirt und Binkert an,<br />
wobei das Kollegium noch durch den ständigen Sekretär,<br />
Rechtsanwalt Dr. Frei-Zamboni, ergänzt<br />
wird, der ebenfalls eine ehrenvolle Wiederwahl<br />
erfuhr.<br />
Die regere Tätigkeit, vor allem die persönlichen<br />
Verhandlungen und Konferenzen mit Bundesbehörden<br />
in Bern, haben notgedrungen erhöhte Auslagen<br />
mit sich gebracht. Da man aber allgemein der<br />
Ansicht ist, dass der nunmehr erreichte engere<br />
Kontakt aufrecht erhalten und wie die übrigen Verbandsaktionen<br />
nicht etwa unter allzu gespannten<br />
Verhältnissen der Kasse leiden sollte, so wird diskussionslos<br />
einer ansehnlichen Erhöhung des Jahr<br />
r e s b e i t r a g e s zugestimmt. Der Voranschlag<br />
konnte um so eher gutgeheissen werden, als dabei<br />
auf den Umsatz jeder einzelnen Unternehmung<br />
Rücksicht genommen wird.<br />
In der allgemeinen Umfrage orientierte der Sekretär<br />
über die Kontingentierungsverhältnisse<br />
für das laufende Jahr. Vom Standpunkt<br />
des Aussenhandels gesehen hat die Kontingentierung<br />
bereits recht positive Resultate gezeitigt,<br />
indem doch von der ausländischen Automobilindustrie<br />
recht ansehnliche Bestellungen in der<br />
Schweiz gemacht wurden, die so umfangreich sind,<br />
dass es den hiesigen Lieferanten zum Teil schwer<br />
fällt, die Termine einzuhalten. Auf alle Fälle konnten<br />
durch diese Bestellungen in solchem Uufange<br />
Zusatzkontingente erreicht werden, dass es dem<br />
Kaufliebhaber nicht an der gewünschten Auswahl<br />
an Marken und Modellen fehlen wird.<br />
Die Ausstellungsfrage gibt neuerdings<br />
zu einer regen Aussprache Anlass. Es wird einstimmig<br />
eine Resolution gutgeheissen, in welcher<br />
das ausdrückliche Bedauern der Händlerkrcise<br />
ausgesprochen wird, dass trotz allen rechtzeitig bekanntgegebenen<br />
Bedenken und den mit der Kontingentierung<br />
zusammenhängenden Lieferungsschwierigkeiten<br />
mancher Vertreter der Salon dieses Frühjahr<br />
in bisherigem Ausmasse zur Durchführung<br />
gelangt. Die Versammlung beschliesst. im kommenden<br />
Jahre von einer Beteiligung am Salon abzusehen<br />
und sich nächstes Jahr weder aktiv, noch<br />
durch Uebernahme von Kostenanteilen an der Veranstaltung<br />
zu beteiligen. Eine spätere Vollversammlung<br />
der Händlerschaft soll die für das folgende<br />
Jahr zu treffenden Massnahmen noch festlegen.<br />
Ein gemeinsames Nachtessen vereinigte nach<br />
Schluss der Generalversammlung die Mehrzahl der<br />
Teilnehmer, womit auch der gesellige Teil vollauf<br />
zu seinem Rechte kam.<br />
Auszug aus dem Jahresbericht pro 1933.<br />
Drei Angelegenheiten haben den Verband im verflossenen<br />
Jahre vor allem beschäftigt:<br />
1. Die Vollziehungsverordnung zum<br />
Bundesgesetz vom 15. März 1932 über<br />
den Motorfahrzeug- undFahr r ad verkehr.<br />
Allerdings sah diese Verordnung für Altwaxen<br />
eine Uebereangszeit bis Ende Dezember 1933<br />
vor, aber für neu in den Handel gebrachte Autos<br />
war sie sofort anzuwenden.<br />
Die Verordnung, welche Kopf über Hals, ohne<br />
die seinerzeit vorgesehene Beratung durch die Chefs<br />
der verschiedenen kantonalen Motorfahrzeugkontrollen<br />
passiert zu haben, herauskam, nur ' um<br />
gleichzeitig, mit dem Gesetz am 1. Januar 1033 Anwendung<br />
zu finden, zeigte sich vom ersten Tage an<br />
als unvollständig. Schon am 9. Januar 1933 reichte<br />
der Verband bei der kantonalen Molorfahrzeügkontrolle<br />
eine Eingabe ein, wo auf die mangelnde<br />
Logik in der Behandlung der Winker, die 18 cm<br />
Länge haben sollten und der Tatsache, dass gleichzeitig<br />
blosse Blinklichter geduldet werden, Winker<br />
also auch nicht länger als die Blinker sein müssten,<br />
aufmerksam gemacht wird, ebenso auf die Bestimmung,<br />
wonach das Auspuffrohr bis an den<br />
Rand der Karosserie geführt werden müsse, ob<br />
die in Art. 13b vorgesehene Distanz von 40 cm<br />
vom äussersten Rand des Fahrzeuges bis zum<br />
Scheinwerfer, den Rand oder die Achse des Scheinwerfers<br />
bedeuten, die Kühlerfiguren, etc.<br />
Anfragen bei den verschiedenen kantonalen<br />
Fahrzeugkontrollen ergaben eine völlig ungleiche<br />
Behandlung und grundsätzlich differenzierende<br />
Auslegungen.<br />
Wir haben daher sofortige Konferenzen .der<br />
Chefs der Fahrzeugkontrollen der bedeutendsten<br />
Verkehrskantone beantragt, um eine einheitliche<br />
Auslegung der nun einmal nicht mehr abzuändern-:<br />
den, verfehlten Verordnung zu vereinbaren, was<br />
dann auch geschehen ist. Monatelang war aber der<br />
Händler noch im unklaren, und es war leider nicht<br />
zu umgehen, dass verschiedene Firmen durch die<br />
ständig sich ändernde Praxis und das uns servierte<br />
Machwerk empfindlich geschädigt wurden.<br />
Leider erfolgte von Seiten der Interessenverbände<br />
der Automobilisten bei Anpassung der Altwagen an<br />
die Verordnung eine sogenannte Aufklärung, die<br />
sich weder aus Gesetz noch der Verordnung herauslesen<br />
Hess, so dass an die Händler Begehren gestellt<br />
wurden, die zu erfüllen ganz unmöglich war.<br />
2. Di« Kontingentierung ier Automobileinfuhr.<br />
Im SommeT 1933 wurden<br />
SEKTION BERN<br />
speziell aus Amerika und Deutschland von Nichtfabrikvertretern<br />
und Occasionsverkäufern Auto-<br />
Gründung der Rundstrecken-A.-G. In Bern. Die<br />
Hitglieder der Sektion Bern erhalten dieser Tage mobile importiert- und zu Preisen verkauft, die<br />
den Gründungsprospekt der Rundstrecken-A.-G., mit einzuhalten demjenigen, der über eine Werkstatteinrichtung,<br />
Garagen, einem Angestellten- und<br />
der Bitte um Uebernahme von Aktien und Obligationen,<br />
zugestellt. Der Zweck der Rundstreeken- Arbeiterstab und Garantieverpflichtungen verfügt,<br />
A.-G., ihre Bedeutung für das bornische Wirtschaftsleben<br />
und ihr Einfluss auf das Ansehen der daher der Vorstand das Volkswirtschaftsdeparte-<br />
unmöglich war. Am 1. September 1933 ersuchte<br />
Sektion Bern wurden bereits früher an anderer ment um Schutz gegen das illoyale Geschäftsgebahren.<br />
Stelle der «A.-R.» gründlich geschildert. Wer immer<br />
es vermag, ist freundlich gebeten, dem Club bei der Die Antwort war di« offenbar schon seit längerer<br />
Zeit beschlossene Kontingentierung und der<br />
Verwirklichung eines jahrelangen Vorhabens beizte<br />
zu stehen. Es handelt sich nicht nur um eine Bundcsratsbeschlusä vom 15. September 1933, wonach<br />
Bewilligungen zum Import grundsätzlich nur<br />
lebenswichtige Clubangelegenheit, sondern um die<br />
•wirtschaftspolitische Stärkung Berns überhaupt, h. denjenigen regulären Firmen erteilt werden, die.<br />
schon im Jahre 1932 Autos eingeführt haben.<br />
n Verbänden Auf unsere Veranlassung wurde im Oktober<br />
als reguläre Importfirma, welcher allein Kontingent<br />
gewährt werden könne, diejenige bezeichnet,<br />
AUTOMOBILHÄNDLER-VERBAND. Generalversammlung.<br />
Die gutbesuchte Versammlung in Zürich die in der Schweiz niedergelassener Vertretet ausländischer<br />
Automobilfabriken ist und sich durch<br />
hatte neben den statutarischen und ausgesprochen<br />
administrativen Geschäften keine bedeutsamen Traktanden<br />
zu erledigen Dafür durfte man auf eine<br />
Vorlage des Vertretervertrages als solche .ausweist.<br />
Ebenfalls auf unsere Veranlassung und nach erfolgten<br />
mehrfachen Besprechungen in Bern wurde<br />
überaus rege Tätigkeit im abgelaufenen Jahre und<br />
einen recht erfreulichen Erfolg zurückblicken. Der vom Volkswirtschaftsdepartement beschlossen, däss<br />
nachstehende Auszug aus dem Geschäftsbericht vermittelt<br />
am besten einen Einblick in die Bemühun-<br />
auch zusätzliche Bewilligungen für den Import<br />
von Personenwagen grundsätzlich nur den regulären<br />
Fabrikvertretern und Importfirmen zugegen<br />
des Verbandes um die Wahrung der beruflichen<br />
Interessen seiner Mitglieder. Dio Anerkennung<br />
standen werden.<br />
blieb denn auch nicht aus, indem sich die Mitgliedschaft<br />
nicht etwa auf die Automobilhändlerkreise diese immer mehr dazu gedrängt, den Inlands-<br />
Der wirtschaftliche Zerfall der Staaten hatte<br />
der Stadt Zürich beschränkte, sondern Zuzug aus markt aus der eigenen Wirtschaft zu befriedigen,<br />
allen Teilen der deutschen Schweiz und sogar aus so dass der schweizerische Export, speziell im<br />
Jahre 1933, in geradezu bedenklicher Weise zurückging.<br />
Wir hatten selber an Hand der uns<br />
durch das statistische Bureau in Bern zur Verfügung<br />
gestellten Import- und Exportziffern konstatiert,<br />
dass der schweizerische Export mit dem<br />
Import einzelner Länder in einem schweren Missverhältnis<br />
stand, so dass der Besehluss des Bundesrates,<br />
den Automobilimport in den Dienst des<br />
schweizerischen Wirtschaftslebens zu stellen und<br />
die Automobile importierenden Länder zu zwingen,<br />
von der Schweiz Waren zu beziehen, in den<br />
Handlerkreisen Verständnis und jedenfalls nicht<br />
diejenige Ablehnung erfuhr, wie in den Kreisen*<br />
der Automobilisten selber.<br />
Der Staat hat durch die Kontingentierung<br />
allerdings wiederum ein Stück Oberleitung über<br />
das schweizerische Wirtschaftsleben an sich gezogen,<br />
durch die Tatsache, dass aber das Departe-.<br />
ment uns zusicherte, inskünftig unser Sekretariat<br />
in allen ausserordentlichen Spezialf allen zur Begutachtung<br />
einzuladen und bei der Erteilung von<br />
Zusatzkontingenten unsere Anträge weitgehend zu<br />
beiücksichtigen, hat es gleichzeitig unsern Verband,<br />
der sich zu einem Wirtschaftsverband, der sich<br />
über das ganze Land erstrecken mues, zur Mitarbeit<br />
herangezogen.<br />
Seit der Einführung der Kontingentierung sind<br />
allerdings ausnahmsweise für die Uebergangszeit<br />
auch Einfuhrbewilligungen an Personen erteilt<br />
worden, die irgendwelche Rücksichten nicht_ vefdient<br />
hätten und den regulären Handel schädigten.<br />
Im grossen und ganzen hat eich aber der Händler<br />
mit der Kontingentierung gut abgefunden, er<br />
hofft, dadurch werde dem wilden Importe der<br />
Lebensfaden abgeschnitten und es sei ihm möglich',<br />
stabilere Preise zu erzielen.<br />
Das Kontingent pro <strong>1934</strong> wird nach den gleichen<br />
Grundsätzen erteilt, wie dasjenige pro 1933,<br />
vorläufig werden diejenigen Firmen, welche im<br />
Jahre 1933 bereits ä conto des Kontingentes <strong>1934</strong><br />
Bezüge machten, auf den Weg der Zusatzkontingente<br />
verwiesen.<br />
3. Salon. Immer grösser wird in •Händlerkreisen<br />
der Widerstand gegen die Beschickung des<br />
Automobilsalons in Genf. Wenn der Salon trotz dieses<br />
Widerstandes immer wieder beschickt wird, so<br />
deswegen, weil eine Anzahl von Fabriken von sich<br />
aus am Salon teilnehmen und die Kantonalvertretor<br />
teilweise keine Möglichkeit haben, auf die Fabrik<br />
bestimmend einzuwirken.<br />
Auf unsere Veranlassung hin, ist immerhin unser<br />
Vorstandsmitglied, Herr Tiscbudi, nunmehr<br />
ebenfalls in das Salonkomitee gewählt worden..<br />
Auch Herr d'Arcis, welcher im Oktober eine Versammlung<br />
der amerikanischen Automobilimporteure,<br />
die ebenfalls nicht ausstellen wollten, leitete,<br />
ist Mitgied des Salonkomitees und es ist zu hoffen,<br />
dass es diesen Herren gelingen wird, den Wünschen<br />
der Händlerschaft endlieh zum Durchbruch<br />
zu verhelfen.<br />
Das vergangene Jahr hat uns die Existenzberechtigung<br />
unserer Organisation klar vor Augen<br />
geführt.<br />
Die Idee der korporativen Durchbildung des<br />
nationalen Wirtschaftslebens ist im Zuge und unser<br />
Ziel muss dahin gehen, einen das ganze Land<br />
umfassenden Importeurenverband, der für Mitglieder<br />
und Nichtmitglieder bindende Beschlüsse fassen<br />
kann, zu organisieren, nur in der geschlossenen<br />
Phalanx liest unsere Kraft.<br />
CHAUFFEUR-CLUB LUZERN<br />
UND UMGEBUNG-<br />
Die Generalversammlung ist<br />
auf Sonntag,, den 14. Januar<br />
14 Uhr, ins Clublokal, angesetzt.<br />
Jedes Mitglied soll sich diesen<br />
Nachmittag für diese Veranstaltung<br />
reservieren, "weil sehr<br />
wichtige Traktanden • zu behandeln<br />
sind. Zu erwähnen sind besonders die .Vorstandswahlen,<br />
Kassaberiqht sowie Jahresprogramm<br />
für <strong>1934</strong>. ' " .. Der Vorstand.<br />
SCHAFFHAUSEN |<br />
CHAUFFEURVEREIN SCHAFF-<br />
HAUSEN. Einladung zur ordentlichen<br />
Generalversammlung,<br />
Samstag, den 13. Januar <strong>1934</strong>,<br />
abends 8K< Unr, im: Hotel '«Lö-<br />
j ^ Hinhlick .auf die Wichtigkeit<br />
der Traktanden ist es. nötig,<br />
dass alle Clubmitglieder an dieser Generalversammlung<br />
teilnehmen. Nur wenn alle vollzählig' erscheinen,<br />
wird ein erspriessliches Arbeiten "möglich 1 sein.<br />
Bei unbegründetem Fernbleiben wird die statutarische<br />
Busse von Fr. 2.—* unbedingt eingezogen.<br />
Allen Versammlungsteilnehmern wird' nach Erledigung<br />
der Traktandenliste ein kleiner ünbiss<br />
serviert. . :<br />
Unsere verehrten Passivmitgiieder sind; ebenfalls<br />
freundlichst zur Generalversammlung eingeladen.<br />
Wir werden auch Päcklein entgegennehmen, die<br />
für die Paketpost an unserem Familisnabenti bestimmt<br />
sind. Reserviert den 3. Februar: a. c. für<br />
unsern Abend.<br />
Die mit Beiträgen rückständigen Mitglieder sind<br />
gebeten, ihrer Pflicht bis zur Generalversammlung<br />
nachzukommen.<br />
Der Vorstand.<br />
CHAUFFEURVEREIN ZÜRICH.<br />
In Berücksichtigung der auf<br />
den 4. Februar <strong>1934</strong> angesetzten<br />
Generalversammlung ,wird* die<br />
ordentliche Februar-Monatäfversammluhg<br />
vom 7,- Februar a. 'c<br />
nicht abgehalten. Hingegen bitten<br />
wir unsere Mitglieder, vollzählig<br />
an der Generalversammlung<br />
teilzunehmen. Die Traktandenliste wurde in<br />
der « A. R,•'» Kvom 5. Januar publiziert, wobei wir<br />
speziell nochmals darauf aufmerksam machen, däss<br />
irgendwelche Einwendungen oder Aenderungen gegen<br />
jedes beliebige Traktandum als Antrag gelten<br />
und bis spätestens den 27. Januar a. c. im Besitze<br />
des Präsidenten sein müssen. Einigen Rückständigen,<br />
die den Mut nicht aufbrachten, unserem<br />
Rufe zu folgen, muss laut Statuten das Vereins-<br />
Organ abbestellt werden.<br />
Nach dem Tode unseres Passivmitgliedes Herrn<br />
Johann Steyrer, Zeughauskeller, ruft uns die<br />
Pflicht wieder und wir ersuchen die verehrten<br />
Ehrenr,. ä F l rei-, Passiv- und Aktivmitglieder, den<br />
Sterbebeitrag von Fr. 4.— umgehend auf unser Postscheck<br />
VIII 14747 mit Vermerk; Sterbebeitrag — J<br />
Steyrer — einzuzahlen oder persönlich den Kassierern^zu<br />
übergeben. • DeT^Vo rs ta n d.<br />
Januar-Monatsversammlung. (Auszug!) Die ^to<br />
1933 erteilten Schenkungs- und Stundungsgesuchs<br />
sind efteächen. Anfällige weitere Wünsche müssen<br />
für das,lauf ende. Jahr durch neue Gesuche bekanntgegeben<br />
werden.<br />
Die durch die Statutenkommission durchgeführte<br />
Statutenrevision wird der Generalversammlung zur<br />
Genehmigung ^unterbreitet werden. Unter Mutatipnen<br />
watsn 1 Eintritt sowie 2 Austritte zu verzeichnen.<br />
Denjenigen Mitgliedern, die an der Generalversammlung<br />
unentschuldigt fernbleiben, wird eine<br />
Busse von Fr. 2.— auferlegt.<br />
Die diesjährige Abendunterhaltung (im Taleggsaale<br />
zur Kaufleuten) wurde auf den 10. November<br />
angesetzt. In Ehrung unseres kürzlich verstorbenen<br />
Passivmitgliedes Johannes Steyrer sowie 2 weiteren<br />
verstorbenen Vereinsgönnern erhoben sich die Versammelten<br />
von den Sitzen. Zufolge Auszahlung des<br />
Sterbehilfsbetrages werden die Mitglieder gebeten,<br />
den. Sterbebeitrag zu erneuern.<br />
Wie alljährlich wird auch dieses Jahr an der<br />
Generalversammlung der obligate « Zabig » verabfolgt<br />
werden. Anschliessend werden Lichtbilder<br />
von der Pfäffiker und Freiburger Fahrt vorgeführt<br />
und auch andere Einlagen geboten; auch die Tanzlustigen<br />
werden auf ihre Rechnung kommen'.<br />
Nach räscherErledigung der Traktanden schloss<br />
sodann der Vorsitzende Um 22 Uhr die Sitzung.<br />
Lese<br />
(Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)<br />
Zur Frage der Steuererleichterungen. Die Regierung<br />
des Kantons Bern zeigte nicht gerade sehr<br />
viel Verständnis für die Postulate der Fahrzeughalter<br />
in bezug auf die Neuregelung der Motorfahrzeugbesteuerung.<br />
Dabei handelt es sich gar<br />
nicht um eine Reduktion der Steuern, sondern nur<br />
mir zu gewährende Zahlungsefleichterungen. Beim<br />
Automobilisten fehlt gewiss nicht der gute Wille,<br />
seinen Teil an die Strassenkosten beizutragen,<br />
aber es' fehlt heute angesichts des schlechten Geschäftsgangas<br />
vielen mittleren und kleinen Betrieben<br />
, an den notwendigen Mitteln, um die hohen<br />
Fahrzeuggebühren und Versicherungsprämien zum<br />
voraus für.,das ganze Jahr zu. entrichten. Wenn<br />
sich der einfache Mann zudem in seinen Ausgaben<br />
überall sehr stark einschränken muss, so<br />
empfindet er es als doppelt hart und ungerecht,<br />
wenn ihm Motorfahrzeugsteuern für Zeitabschnitte<br />
zugemutet weTden, während welcher er aus geschäftlichen<br />
Gründen oder, zufolge der Witterung<br />
das Fahrzeug gar nicht benützen kann.<br />
Wenn .die Behörde zudem Bedenken hat, dass<br />
sich die Neuregelung für den Kanton finanziell<br />
nachteilig auswirken könnte, so braueht diese ja<br />
vorläufig gar nicht in einem Gesetz verankert zu<br />
werden, sondern es genügt auch ein Beschluss,<br />
der sich leicht nach wenigen Jahren aufheben<br />
lässt. sofern der Kanton wirklich dabei so schlecht<br />
abschneidet, als man ea gern wahr haben möchte<br />
Die kantonale Verwaltung soll aber ja nicht<br />
etwa glauben, dass sie durch starre Beibehaltung<br />
des jetzigen Systems etwa zu grösseren- Steuereinnahmen<br />
kommen werde Für meinen Transportbetrieb<br />
und die Abführung von Brennmaterial der<br />
meinem; Unternehmen angeschlossenen Holz- und<br />
Kohlenhandlung, benötige ich dauernd nur ein<br />
grosses Fahrzeug, habe aber saisonweise Beschäftigung<br />
für zwei. Bis dato löste ich daher die<br />
Steuer für zwei Fahrzeuge, Ich habe nun mit<br />
einem ähnlichen Unternehmen am gleichen Platz<br />
vereinbart, dass wir uns gegenseitig bei erhöhtem<br />
BedaTf an Laderaum mit unseren Fahreeugen aushelfen.<br />
Dadurch wird es jedem von uns möglich,<br />
vorläufig nurmehr für einen Wagen die Steuer<br />
lösen zu müesen, so dass jedes Geschäft nächstes<br />
Jahr mehrere Hundert Franken an Steuern und<br />
Versicherungsprämien einsparen wird. Gewiss<br />
werden sich andere Geschäfte auch auf diese<br />
Weise zu helfen wissen, wenn die Behörde nicht<br />
mit Steuererleichterungen aufrücken will. Ob<br />
dann auf diese Weise der Fiskus und gewisse<br />
Zweige der Privatwirtschaft bessere Geschäfte machen,<br />
bleibe vorläufig noch dahin gestellt.<br />
G. B. in T.<br />
Als Weihnachtsgeschenk ist vom «teuren» Staate<br />
dorn Automobilisten ein grüner <br />
^r<br />
Neugründung:<br />
Örsat & Tavernier, Garage Slon. R. Orsat und<br />
31., Tavernier, beide in Sion, haben unter dieser<br />
Firma eine Kolloktivgesellschaft eingegangen.<br />
Zweck der Unternehmung ist der Handel mit Automobilen<br />
sowie der Betrieb einer Garage und Reparaturwerkstätte.<br />
Domizil: Route de l'Höpital.<br />
Garage du Pont de Perolles S. A„ Freiburg. Unter<br />
dieser Firma wurde eine Aktiengesellschaft mit<br />
einem Kapital von 8000 Fr. gegründet. Zweck der<br />
Unternehmung ist der Betrieb einer Autogarage<br />
und Reparatur-Werkstatt sowie der Handel mit<br />
Automobilen und Pneus. Dem Verwaltungsrat gehören<br />
an: L. GuSnat, Kaufmann, als Präsident. E.<br />
Savary, Kaufmann, als Sekretär und F. Wolhauser,<br />
alle in Freiburg. Letzterem wurde die Leitung des<br />
Unternehmens übertragen. Domizil: Perolles.<br />
Geschäftserweiterung:<br />
Albert Heber, Carrosserle. Genf. Die Firma verzeigt<br />
ata neuen Geschäftszweig den Handel mit<br />
Automobilen.<br />
Personelles:<br />
Schlagenhauf, Autoreparaturwerkstätte, Oerli-<br />
%