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E_1934_Zeitung_Nr.096

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No 96 - <strong>1934</strong><br />

Der Anspruch auf Genugtuung.<br />

(Aus dem Bundesgericht.i<br />

Das eidg. Automobilgesetz (MFG) enthält<br />

bei den Bestimmungen über die Haftpflicht<br />

folgenden Artikel 42:<br />

« Trifft den Halter oder eine Person, für die er<br />

Terantwortlich ist, ein Verschulden, so kann der<br />

Richter unter Würdigung der besondern Umstände,<br />

namentlich in Fällen von Arglist oder grober Fahrlässigkeit,<br />

dem Verletzten oder, wenn dieser gestorben<br />

ist, dessen Angehörigen, auch abgesehen vom<br />

Ersatz nachweislichen Schadens, eine angemessene<br />

Genugtuunessumme zusprechen. ><br />

Das Bundesgericht hat am 21. November<br />

einen grundsätzlichen Entscheid über die<br />

Tragweite dieser Vorschrift gefällt.<br />

In Freiburg hatte am 28. November 1933<br />

ein Taxichauffeur bei der historischen Linde<br />

einen Fussgänger, einen 72 Jahre alten Mann,<br />

überfahren und tödlich verletzt. Er hatte<br />

trotz der vereisten Strasse die mitgeführten<br />

Schneeketten nicht verwendet und ein Tempo<br />

von über 30 km. eingehalten; etwa 100 Meter<br />

vor der Linde bemerkte er, dass die Fussöremse<br />

nicht wirkte, unterliess es aber, die<br />

Handbremse anzuziehen. Das Strafverfahren<br />

endete mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger<br />

Tötung zu zwei Monaten Gefängnis<br />

unter Gewährung des bedingten Straferlasses.<br />

Die vier Kinder des Getöteten klagten<br />

auf 19,500 Fr. Schadenersatz und Genugtuung<br />

(10,000 Fr. Ersatz für den Verlust des<br />

Versorgers, 8000 Fr. Genugtuung, 1500 Fr.<br />

Ersatz für sonstigen Schaden) und der Freiburger<br />

Appellationshof wies zwar den Anspruch<br />

auf Versorgerschaden ab, verurteilte<br />

den Chauffeur aber zu 1000 Fr. Schadenersatz<br />

und 8000 Fr. Genugtuung.<br />

Dieser Entscheid ist vom Bundesgericht<br />

bestätigt worden. Der Beklagte hatte seine<br />

zivilrechtliche Verantwortlichkeit als Halter<br />

des Motorfahrzeuges im Sinne von Art. 37<br />

MFG nicht bestritten. Hinsichtlich des Genugtuungsanspruches<br />

des Klägers fiel in Betracht,<br />

dass den Beklagten zweifellos ein<br />

Verschulden treffe, da er zu rasch gefahren<br />

Jsei, die Schneeketten nicht verwendet und<br />

beim Versagen der Fussbremse die Handbremse<br />

nicht benutzt hatte; dabei wäre er zu<br />

besonderer Sorgfalt verpflichtet gewesen«<br />

weil er wegen eines in der Kindheit erlittenen<br />

Unfalles auf dem einen Auge sehr wenig<br />

sieht, auf dem andern ein beschränktes Sehfeld<br />

hat. Immerhin konnte sein Verschulden<br />

nicht als schwer bezeichnet werden und so<br />

stellte sich die Frage, ob Art. 42 MFG auch<br />

bei bloss leichtem Verschulden des Beklagten<br />

den Zuspruch einer Genugtuungszahlung<br />

zulasse. Dies wurde bejaht, denn wenn «namentlich»<br />

bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit<br />

ein Genugtuungsanspruch anerkannt<br />

werden kann, ist damit nicht gesagt, dass<br />

dies nicht auch bei leichter Fahrlässigkeit des<br />

Fehlbaren geschehen kann, sofern die übrigen<br />

Umstände des Falles, die der Richter zu<br />

würdigen hat, eine Genugtuungsleistung als<br />

billig erscheinen lassen. Art 42 MFG stimmt<br />

im Wortlaut fast überein mit Art. 54 des alten<br />

Obligationenrechtes, der den Richter<br />

gleichfalls ermächtigte, bei Tötung oder Körperverletzung<br />

«unter Würdigung der besondern<br />

Umstände, nafnentJich in Fällen von<br />

Arglist oder grober Fahrlässigkeit» eine Genugtuungssumme<br />

zuzusprechen; auch bei der<br />

Handhabung dieser Bestimmung hat die<br />

Rechtsprechung angenommen, es könne schon<br />

ein leichtes Verschulden zum Zuspruch einer<br />

Genugtuungssumme führen. Geht man auch<br />

bei Art 42 MFG von dieser Auffassung aus,<br />

so erscheint im vorliegenden Falle eine Genugtuungszahlung<br />

von 8000 Fr. als angemessen,<br />

denn den Klägern ist durch den Unfall,<br />

an dem das Opfer kein Selbstverschulden<br />

trifft, schweres Leid zugeführt worden. Wp.<br />

Strassen und Tourismus<br />

AUTOMOBIL-RCVUL<br />

Winterverkehr über den Julien Nachdem<br />

sich die Offenhaltung des Julier im Winter<br />

1933/34 im allgemeinen bewährt hat, will der<br />

Kanton auch in diesem Winter das Möglichste<br />

tun, um den Verkehr über den Pass sicherzustellen.<br />

Die Julierroute ist unwidersprochen<br />

im Grossen Rate als die « Hauptstrasse<br />

des Kantons» bezeichnet worden,<br />

und der Chef des Baudepartementes konnte<br />

mit Recht sagen, dass gerade diese Strasse<br />

hinsichtlich Ausbau und Instandhaltung<br />

€ grosszügig berücksichtigt» worden sei.<br />

1933 wurden für die Julierstrasse 40,000 Fr.<br />

bestimmt, für <strong>1934</strong>/35 werden es 45,000 Fr.<br />

sein. Dennoch wurde im Grossen Rat geklagt,<br />

dass die Strasse von Bivio bis zur<br />

Passhöhe im Nachsommer in recht bedenklichem<br />

Zustand gewesen sei und dass sich<br />

auch die bestehenden Brücken als ungenügend<br />

erwiesen hätten. Demgegenüber bemerkte<br />

Regierungsrat Huonder, dass hinsichtlich<br />

der Brücken das Notwendige bereits<br />

vorgekehrt und die Arbeiten vergeben<br />

seien. Zum Thema Alpenstrassen-Initiative<br />

wurde vom Regierungstische aus bemerkt,<br />

dass die Strassenfachmänner für Graulbünden<br />

bei 313 km Alpenstrassen einen Beitrag<br />

von 26 Millionen vorsehen, und dass sich<br />

also Graubünden, wenn der Bundesrat und<br />

die Bundesversammlung zustimmen, in der<br />

Tat nicht beklagen könne.<br />

Was die Offenhaltung des Julier anbetrifft,<br />

so interessiert man sich offenbar in den<br />

Kreisen der von Norden kommenden Wintersportgäste<br />

sehr dafür, inwieweit der Verkehr<br />

im Winter gesichert sei. Bereits ist eine<br />

Anfrage der Reichspostdirektion in Karlsruhe<br />

beim Verkehrsverein für Graubünden eingegangen,<br />

ob nicht ein ständiger Autobusverkehr<br />

Karlsruhe-Julier-Engadin während des<br />

Winters durchgeführt werden könne ? Zugleich<br />

erklärt sich die Reichspostdirektion<br />

bereit, Probefahrten mit einem 9,50 m langen<br />

Autobus für 30 Personen durchzuführen,<br />

zur Feststellung, ob der Pass mit einem so<br />

gfossen Wagen im Winter befahrbar sei und<br />

damit sich die Chauffeure mit dem Gelände<br />

vertraut machen können. Die an die Oeffnung<br />

eines schweizerischen Alpenpasses im<br />

Winter geknüpften Hoffnungen scheinen sich<br />

demnach erfüllen zu wollen, und billige Autofahrten<br />

vom Ausland her nach den Wintersportplätzen<br />

Graubündens entsprechen offenbar<br />

einem Bedürfnis.<br />

Hier sei nur noch erwähnt, dass schon<br />

Mitte November die Schneehöhe auf dem<br />

Julier l m betrug und sich Schneeverwehungen<br />

von annähernd 2 m Höhe gebildet hatten.<br />

Der Autoverkehr war aber nie ganz<br />

unterbrochen. ü.<br />

s*><br />

Eine französische Nationalspende zum Bau<br />

von Rennwagen macht rasche Fortschritte<br />

und lässt die berechtigte Erwartung aufkommen,<br />

dass es in Wirklichkeit möglich sein<br />

wird, schon nächstes Jahr die durch diese<br />

Gelder finanzierten Rennwagen im Kampf zu<br />

sehen. Vor wenigen Tagen trat in Paris das<br />

besonders gewählte Propagandakomitee zu<br />

einer wichtigen Sitzung zusammen, um die<br />

Massnahmen zur Werbung zu besprechen.<br />

Es wurde ein grosszügiges Aktionsprogramm<br />

aufgestellt, das verschiedene wichtige Punkte<br />

enthält. Als oberster Grundsatz für die gesamte<br />

Aktion wurde die Taktik ausgegeben,<br />

sich der grösstmöglichen Eile zu befleissen,<br />

um den Konstrukteuren die Gelegenheit dazu<br />

zu geben, in Ruhe ihre Wagen vorzubereiten.<br />

Zu den wichtigsten Massnahmen gehören<br />

die folgenden : Beeinflussung der öffentlichen<br />

Meinung zu Gunsten der Aktion, sofortiger<br />

Beginn der Einschreibung, Verkauf<br />

von speziellen Abzeichen und Organisation<br />

eines, « Journee Nationale de l'Autornobile,.»..<br />

An diesem Tage werden in ganz Frankreich<br />

Spende-Abzeichen verkauft. Der nationale<br />

Werbetag soll auf alle Fälle vor dem Monat<br />

Februar durchgeführt werden. Die einlaufenden<br />

Summen werden unverzüglich dem besondern<br />

Finanzkomitee zur Verfügung gestellt,<br />

das die Gelder den in Frage kommenden<br />

Konstrukteuren übergibt.<br />

Auf diese Weise dürfte es nicht ausbleiben,<br />

dass Frankreich schon im nächsten<br />

Jahre, dank der Unterstützung der ganzen<br />

Nation im Autosport wieder auf die gleiche<br />

Höhe kommt, wie sie jetzt Deutschland und<br />

Italien innehaben. Wie man weiter erfährt,<br />

hat das Pariser «Auto» soeben auch 10,000<br />

Fr. gezeichnet; insgesamt sind vor der offiziellen<br />

Eröffnung schon 278,150 fr. Fr. in<br />

die Kasse geflossen. Das ist ein vielversprechender<br />

Auftakt. Das Propagandakomitee begründete<br />

die Notwendigkeit der Aktion mit<br />

überzeugenden Worten : «Hüten wir uns,<br />

im Ausland die Meinung aufkommen zu lassen,<br />

dass Frankreich an den internationalen<br />

autosportliehcn Wettbewerben nichts mehr<br />

zu zeigen hat. Wir müssen uns die Gefahr<br />

eines Rückzuges vom Automobilsport vor<br />

Augen halten : Die gesamte französische<br />

Konstruktion wird 'dadurch Schaden leiden,<br />

wenn wir nur noch einen einzigen Vertreter<br />

in den Rennen haben. Vergessen wir nicht,<br />

dass die Serienfabrikation des Resultat der<br />

Prüfungen in den Schnelligkeitsveranstaltungen<br />

ist!...»<br />

Catnpbells neue Rekordversuche. Wie wir<br />

kürzlich meldeten, beabsichtigt der bekannte<br />

Weltrekordfahrer Sir Malcolm Campbell anfangs<br />

des nächsten Jahres seine Weltrekordversuche<br />

auf dem Strande von Daytona zu<br />

wiederholen, um mit dem «Blauen Vogel»<br />

die eigenen Bestzeiten erneut zu unterbieten.<br />

Wie nun offiziell bekannt wird, werden die<br />

Versuche am 20. und 21. Februar auf dem<br />

Strande von Daytona in Florida stattfinden.<br />

Um die kommende Rennformel. Eine Reihe<br />

italienischer Autosportsfachleute des R.A.CI.<br />

trat vor einigen Tagen in Mailand zu einer<br />

Sitzung zusammen, in der über die kommende<br />

Rennformel beraten wurde, die nach<br />

der jetzt geltenden vom Jahre 1937 an in<br />

Kraft treten soll. Ueber die Vorschläge, die<br />

dieses Komitee festlegte und die der A.I.A.<br />

C.R. unterbreitet werden sollen, ist nichts<br />

Näheres bekannt geworden. Im weitern wurde<br />

die Gelegenheit benutzt, um das italienische<br />

Tourenwagenreglement verschiedenen<br />

Modifikationen zu unterziehen. Schliesslich,<br />

w.urde. auch noch der Streckenverlauf<br />

der zweiten Italienrundfahrt 1935 aufgestellt.<br />

Von der Prachtsmonographie<br />

die am 30. November im Verlag Hallwag Bern erscheint, ist mehr als die Hälfte<br />

der Auflage vor Erscheinen verkauft. Es ist anzunehmen, dass die gesamte Auflage<br />

bald nach Herausgabe des Bandes vergriffen sein wird.<br />

An dem umfangreichen Werk haben über vierzig Schriftsteller und Photographen<br />

mitgearbeitet. Es ist dies die prächtigste Monographie, die je über den Kanton Wallis<br />

publiziert worden ist.<br />

Alles, was sich zwischen Rhonegletscher und Genfersee, Konkordiaplatz und Dufourspitze<br />

erhebt, alle Täler, Städtchen und Dörfer werden<br />

durch das prächtige Werk eriasst.<br />

Der Inhalt zerfällt in zwei Teile: den Text und die Bilder.<br />

Der erstere umfasst 64 Seiten mit über 30 Zeichnungen,<br />

der letztere 225 Bilder im Format 12x17 und 17x24 cm.<br />

Eine grossangelegte, in ihrer Art einzig dastehende Monographie, die jedem<br />

Freund des Wallis - ob Wanderer, Alpinist, Feriengast oder Historiker - ein<br />

Buch der Erinnerung, Belehrung u. Sehnsucht sein wird. Format des Bandes<br />

24 x 31 cm, 3% cm dick.<br />

In 3 Tagen läuft die Subskriptionsfrist ab;<br />

bis zum 30. November kostet das Werk nur Fr. 38.—, nach Ablauf des<br />

Subskriptionstermins Fr. 45.—. Bestellen Sie also sofort bei Ihrem Buchhändler.<br />

Prospekte bereitwilligst vom Verlag.

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