E_1934_Zeitung_Nr.096
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No 96 - <strong>1934</strong><br />
Der Anspruch auf Genugtuung.<br />
(Aus dem Bundesgericht.i<br />
Das eidg. Automobilgesetz (MFG) enthält<br />
bei den Bestimmungen über die Haftpflicht<br />
folgenden Artikel 42:<br />
« Trifft den Halter oder eine Person, für die er<br />
Terantwortlich ist, ein Verschulden, so kann der<br />
Richter unter Würdigung der besondern Umstände,<br />
namentlich in Fällen von Arglist oder grober Fahrlässigkeit,<br />
dem Verletzten oder, wenn dieser gestorben<br />
ist, dessen Angehörigen, auch abgesehen vom<br />
Ersatz nachweislichen Schadens, eine angemessene<br />
Genugtuunessumme zusprechen. ><br />
Das Bundesgericht hat am 21. November<br />
einen grundsätzlichen Entscheid über die<br />
Tragweite dieser Vorschrift gefällt.<br />
In Freiburg hatte am 28. November 1933<br />
ein Taxichauffeur bei der historischen Linde<br />
einen Fussgänger, einen 72 Jahre alten Mann,<br />
überfahren und tödlich verletzt. Er hatte<br />
trotz der vereisten Strasse die mitgeführten<br />
Schneeketten nicht verwendet und ein Tempo<br />
von über 30 km. eingehalten; etwa 100 Meter<br />
vor der Linde bemerkte er, dass die Fussöremse<br />
nicht wirkte, unterliess es aber, die<br />
Handbremse anzuziehen. Das Strafverfahren<br />
endete mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger<br />
Tötung zu zwei Monaten Gefängnis<br />
unter Gewährung des bedingten Straferlasses.<br />
Die vier Kinder des Getöteten klagten<br />
auf 19,500 Fr. Schadenersatz und Genugtuung<br />
(10,000 Fr. Ersatz für den Verlust des<br />
Versorgers, 8000 Fr. Genugtuung, 1500 Fr.<br />
Ersatz für sonstigen Schaden) und der Freiburger<br />
Appellationshof wies zwar den Anspruch<br />
auf Versorgerschaden ab, verurteilte<br />
den Chauffeur aber zu 1000 Fr. Schadenersatz<br />
und 8000 Fr. Genugtuung.<br />
Dieser Entscheid ist vom Bundesgericht<br />
bestätigt worden. Der Beklagte hatte seine<br />
zivilrechtliche Verantwortlichkeit als Halter<br />
des Motorfahrzeuges im Sinne von Art. 37<br />
MFG nicht bestritten. Hinsichtlich des Genugtuungsanspruches<br />
des Klägers fiel in Betracht,<br />
dass den Beklagten zweifellos ein<br />
Verschulden treffe, da er zu rasch gefahren<br />
Jsei, die Schneeketten nicht verwendet und<br />
beim Versagen der Fussbremse die Handbremse<br />
nicht benutzt hatte; dabei wäre er zu<br />
besonderer Sorgfalt verpflichtet gewesen«<br />
weil er wegen eines in der Kindheit erlittenen<br />
Unfalles auf dem einen Auge sehr wenig<br />
sieht, auf dem andern ein beschränktes Sehfeld<br />
hat. Immerhin konnte sein Verschulden<br />
nicht als schwer bezeichnet werden und so<br />
stellte sich die Frage, ob Art. 42 MFG auch<br />
bei bloss leichtem Verschulden des Beklagten<br />
den Zuspruch einer Genugtuungszahlung<br />
zulasse. Dies wurde bejaht, denn wenn «namentlich»<br />
bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit<br />
ein Genugtuungsanspruch anerkannt<br />
werden kann, ist damit nicht gesagt, dass<br />
dies nicht auch bei leichter Fahrlässigkeit des<br />
Fehlbaren geschehen kann, sofern die übrigen<br />
Umstände des Falles, die der Richter zu<br />
würdigen hat, eine Genugtuungsleistung als<br />
billig erscheinen lassen. Art 42 MFG stimmt<br />
im Wortlaut fast überein mit Art. 54 des alten<br />
Obligationenrechtes, der den Richter<br />
gleichfalls ermächtigte, bei Tötung oder Körperverletzung<br />
«unter Würdigung der besondern<br />
Umstände, nafnentJich in Fällen von<br />
Arglist oder grober Fahrlässigkeit» eine Genugtuungssumme<br />
zuzusprechen; auch bei der<br />
Handhabung dieser Bestimmung hat die<br />
Rechtsprechung angenommen, es könne schon<br />
ein leichtes Verschulden zum Zuspruch einer<br />
Genugtuungssumme führen. Geht man auch<br />
bei Art 42 MFG von dieser Auffassung aus,<br />
so erscheint im vorliegenden Falle eine Genugtuungszahlung<br />
von 8000 Fr. als angemessen,<br />
denn den Klägern ist durch den Unfall,<br />
an dem das Opfer kein Selbstverschulden<br />
trifft, schweres Leid zugeführt worden. Wp.<br />
Strassen und Tourismus<br />
AUTOMOBIL-RCVUL<br />
Winterverkehr über den Julien Nachdem<br />
sich die Offenhaltung des Julier im Winter<br />
1933/34 im allgemeinen bewährt hat, will der<br />
Kanton auch in diesem Winter das Möglichste<br />
tun, um den Verkehr über den Pass sicherzustellen.<br />
Die Julierroute ist unwidersprochen<br />
im Grossen Rate als die « Hauptstrasse<br />
des Kantons» bezeichnet worden,<br />
und der Chef des Baudepartementes konnte<br />
mit Recht sagen, dass gerade diese Strasse<br />
hinsichtlich Ausbau und Instandhaltung<br />
€ grosszügig berücksichtigt» worden sei.<br />
1933 wurden für die Julierstrasse 40,000 Fr.<br />
bestimmt, für <strong>1934</strong>/35 werden es 45,000 Fr.<br />
sein. Dennoch wurde im Grossen Rat geklagt,<br />
dass die Strasse von Bivio bis zur<br />
Passhöhe im Nachsommer in recht bedenklichem<br />
Zustand gewesen sei und dass sich<br />
auch die bestehenden Brücken als ungenügend<br />
erwiesen hätten. Demgegenüber bemerkte<br />
Regierungsrat Huonder, dass hinsichtlich<br />
der Brücken das Notwendige bereits<br />
vorgekehrt und die Arbeiten vergeben<br />
seien. Zum Thema Alpenstrassen-Initiative<br />
wurde vom Regierungstische aus bemerkt,<br />
dass die Strassenfachmänner für Graulbünden<br />
bei 313 km Alpenstrassen einen Beitrag<br />
von 26 Millionen vorsehen, und dass sich<br />
also Graubünden, wenn der Bundesrat und<br />
die Bundesversammlung zustimmen, in der<br />
Tat nicht beklagen könne.<br />
Was die Offenhaltung des Julier anbetrifft,<br />
so interessiert man sich offenbar in den<br />
Kreisen der von Norden kommenden Wintersportgäste<br />
sehr dafür, inwieweit der Verkehr<br />
im Winter gesichert sei. Bereits ist eine<br />
Anfrage der Reichspostdirektion in Karlsruhe<br />
beim Verkehrsverein für Graubünden eingegangen,<br />
ob nicht ein ständiger Autobusverkehr<br />
Karlsruhe-Julier-Engadin während des<br />
Winters durchgeführt werden könne ? Zugleich<br />
erklärt sich die Reichspostdirektion<br />
bereit, Probefahrten mit einem 9,50 m langen<br />
Autobus für 30 Personen durchzuführen,<br />
zur Feststellung, ob der Pass mit einem so<br />
gfossen Wagen im Winter befahrbar sei und<br />
damit sich die Chauffeure mit dem Gelände<br />
vertraut machen können. Die an die Oeffnung<br />
eines schweizerischen Alpenpasses im<br />
Winter geknüpften Hoffnungen scheinen sich<br />
demnach erfüllen zu wollen, und billige Autofahrten<br />
vom Ausland her nach den Wintersportplätzen<br />
Graubündens entsprechen offenbar<br />
einem Bedürfnis.<br />
Hier sei nur noch erwähnt, dass schon<br />
Mitte November die Schneehöhe auf dem<br />
Julier l m betrug und sich Schneeverwehungen<br />
von annähernd 2 m Höhe gebildet hatten.<br />
Der Autoverkehr war aber nie ganz<br />
unterbrochen. ü.<br />
s*><br />
Eine französische Nationalspende zum Bau<br />
von Rennwagen macht rasche Fortschritte<br />
und lässt die berechtigte Erwartung aufkommen,<br />
dass es in Wirklichkeit möglich sein<br />
wird, schon nächstes Jahr die durch diese<br />
Gelder finanzierten Rennwagen im Kampf zu<br />
sehen. Vor wenigen Tagen trat in Paris das<br />
besonders gewählte Propagandakomitee zu<br />
einer wichtigen Sitzung zusammen, um die<br />
Massnahmen zur Werbung zu besprechen.<br />
Es wurde ein grosszügiges Aktionsprogramm<br />
aufgestellt, das verschiedene wichtige Punkte<br />
enthält. Als oberster Grundsatz für die gesamte<br />
Aktion wurde die Taktik ausgegeben,<br />
sich der grösstmöglichen Eile zu befleissen,<br />
um den Konstrukteuren die Gelegenheit dazu<br />
zu geben, in Ruhe ihre Wagen vorzubereiten.<br />
Zu den wichtigsten Massnahmen gehören<br />
die folgenden : Beeinflussung der öffentlichen<br />
Meinung zu Gunsten der Aktion, sofortiger<br />
Beginn der Einschreibung, Verkauf<br />
von speziellen Abzeichen und Organisation<br />
eines, « Journee Nationale de l'Autornobile,.»..<br />
An diesem Tage werden in ganz Frankreich<br />
Spende-Abzeichen verkauft. Der nationale<br />
Werbetag soll auf alle Fälle vor dem Monat<br />
Februar durchgeführt werden. Die einlaufenden<br />
Summen werden unverzüglich dem besondern<br />
Finanzkomitee zur Verfügung gestellt,<br />
das die Gelder den in Frage kommenden<br />
Konstrukteuren übergibt.<br />
Auf diese Weise dürfte es nicht ausbleiben,<br />
dass Frankreich schon im nächsten<br />
Jahre, dank der Unterstützung der ganzen<br />
Nation im Autosport wieder auf die gleiche<br />
Höhe kommt, wie sie jetzt Deutschland und<br />
Italien innehaben. Wie man weiter erfährt,<br />
hat das Pariser «Auto» soeben auch 10,000<br />
Fr. gezeichnet; insgesamt sind vor der offiziellen<br />
Eröffnung schon 278,150 fr. Fr. in<br />
die Kasse geflossen. Das ist ein vielversprechender<br />
Auftakt. Das Propagandakomitee begründete<br />
die Notwendigkeit der Aktion mit<br />
überzeugenden Worten : «Hüten wir uns,<br />
im Ausland die Meinung aufkommen zu lassen,<br />
dass Frankreich an den internationalen<br />
autosportliehcn Wettbewerben nichts mehr<br />
zu zeigen hat. Wir müssen uns die Gefahr<br />
eines Rückzuges vom Automobilsport vor<br />
Augen halten : Die gesamte französische<br />
Konstruktion wird 'dadurch Schaden leiden,<br />
wenn wir nur noch einen einzigen Vertreter<br />
in den Rennen haben. Vergessen wir nicht,<br />
dass die Serienfabrikation des Resultat der<br />
Prüfungen in den Schnelligkeitsveranstaltungen<br />
ist!...»<br />
Catnpbells neue Rekordversuche. Wie wir<br />
kürzlich meldeten, beabsichtigt der bekannte<br />
Weltrekordfahrer Sir Malcolm Campbell anfangs<br />
des nächsten Jahres seine Weltrekordversuche<br />
auf dem Strande von Daytona zu<br />
wiederholen, um mit dem «Blauen Vogel»<br />
die eigenen Bestzeiten erneut zu unterbieten.<br />
Wie nun offiziell bekannt wird, werden die<br />
Versuche am 20. und 21. Februar auf dem<br />
Strande von Daytona in Florida stattfinden.<br />
Um die kommende Rennformel. Eine Reihe<br />
italienischer Autosportsfachleute des R.A.CI.<br />
trat vor einigen Tagen in Mailand zu einer<br />
Sitzung zusammen, in der über die kommende<br />
Rennformel beraten wurde, die nach<br />
der jetzt geltenden vom Jahre 1937 an in<br />
Kraft treten soll. Ueber die Vorschläge, die<br />
dieses Komitee festlegte und die der A.I.A.<br />
C.R. unterbreitet werden sollen, ist nichts<br />
Näheres bekannt geworden. Im weitern wurde<br />
die Gelegenheit benutzt, um das italienische<br />
Tourenwagenreglement verschiedenen<br />
Modifikationen zu unterziehen. Schliesslich,<br />
w.urde. auch noch der Streckenverlauf<br />
der zweiten Italienrundfahrt 1935 aufgestellt.<br />
Von der Prachtsmonographie<br />
die am 30. November im Verlag Hallwag Bern erscheint, ist mehr als die Hälfte<br />
der Auflage vor Erscheinen verkauft. Es ist anzunehmen, dass die gesamte Auflage<br />
bald nach Herausgabe des Bandes vergriffen sein wird.<br />
An dem umfangreichen Werk haben über vierzig Schriftsteller und Photographen<br />
mitgearbeitet. Es ist dies die prächtigste Monographie, die je über den Kanton Wallis<br />
publiziert worden ist.<br />
Alles, was sich zwischen Rhonegletscher und Genfersee, Konkordiaplatz und Dufourspitze<br />
erhebt, alle Täler, Städtchen und Dörfer werden<br />
durch das prächtige Werk eriasst.<br />
Der Inhalt zerfällt in zwei Teile: den Text und die Bilder.<br />
Der erstere umfasst 64 Seiten mit über 30 Zeichnungen,<br />
der letztere 225 Bilder im Format 12x17 und 17x24 cm.<br />
Eine grossangelegte, in ihrer Art einzig dastehende Monographie, die jedem<br />
Freund des Wallis - ob Wanderer, Alpinist, Feriengast oder Historiker - ein<br />
Buch der Erinnerung, Belehrung u. Sehnsucht sein wird. Format des Bandes<br />
24 x 31 cm, 3% cm dick.<br />
In 3 Tagen läuft die Subskriptionsfrist ab;<br />
bis zum 30. November kostet das Werk nur Fr. 38.—, nach Ablauf des<br />
Subskriptionstermins Fr. 45.—. Bestellen Sie also sofort bei Ihrem Buchhändler.<br />
Prospekte bereitwilligst vom Verlag.