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E_1940_Zeitung_Nr.047

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$«kw«»<br />

Wie, 45 Millionen soll der Benzinzoll<br />

1941 abwerfen?<br />

Die nationalrätliche Finanzkommission korrigiert<br />

das Bundesbudget und setzt den Benzinzollertrag<br />

aui 35 Mill. herab.<br />

Im Jahre 1939 hatte der Bund aus dem Benzinzoll<br />

noch 52,6 Millionen eingenommen. Wenn gestützt<br />

darauf dieser Posten im Voranschlag für das<br />

laufende Jahr mit 53 Mill. eingesetzt wurde, dann<br />

ist angesichts der Entwicklung der Benzinimporte<br />

mit hundert gegen eins zu wetten, dass die Erreichung<br />

dieses Betrages ein frommer Wunsch bleiben<br />

muss. Den Bundesrat hinderte das jedoch<br />

keineswegs, bei der Aufstellung des Budgets 1941<br />

den Benzinzollerlös noch immer mit 45 Millionen<br />

zu veranschlagen, obwohl er wissen musste, dass<br />

es mit der Ergiebigkeit dieser Einnahmenquelle<br />

nicht mehr weit her sein kann, sintemalen die Einfuhr<br />

im Laufe dieses Jahres auf einen bedenkenerregenden<br />

Tiefpunkt gesunken ist, wie es erst<br />

kürzlich noch der Chef des Kriegsindustrie- und<br />

Arbeitsamtes, Oberst Renggli, in aller Oeffentlichkeit<br />

drgelegt hat. Was das nächste Jahr in dieser<br />

Hinsicht für uns bereithält, darüber tappt selbst<br />

der Bundesrat vollkommen im Dunkeln. Mit dem<br />

Gebot vorsichtigen Budgetierens lässt es sich deshalb<br />

schlechterdings nicht in Einklang bringen,<br />

dass er, gemessen an der Rechnung 1939 einen Abstrich<br />

von lediglich 15 °/o vornimmt. Wie er dazu<br />

kommt, die künftige Gestaltung der Dinge auf diesem<br />

Gebiet in derart optimistischem Licht zu sehen,<br />

mag sein Geheimnis bleiben. Auf jeden Fall vermochte<br />

die nationalrätliche Finanzkommission an<br />

unserem Benzineinfuhr-Horizont bedeutend weniger<br />

rosarote Anzeichen einer Aufhellung zu entdecken.<br />

Wesentlich nüchterner und offenbar auch richtiger<br />

denkend, ging sie hin und unterzog den bundesrätlichen<br />

Voranschlag einer zünftigen Revision nach<br />

rückwärts. Von 45 Millionen schraubte sie den Benzinzollertrag<br />

auf 35 Mill. herab (was gegenüber der<br />

Rechnung 1939 immerhin einem Abbau von 33 '/o<br />

entspricht), wobei sie jedoch kein Hehl daraus<br />

macht, dass möglicherweise auch diese Summe noch<br />

zu hoch gegriffen ist. Diese Korrektur bedingt auch<br />

eine Herabsetzung des für den Ausbau von Autostrassen<br />

vorgesehenen Kredits von 9 auf 7 Millionen.<br />

5St«e wa^t!»tfr>sm^n&wm<br />

Was gedenkt der Kanton Schwyz für die<br />

weitere Anpassung der Steuern zu tun?<br />

Wie man hört, soll die Sektion Schwyz des ACS<br />

die Absicht hegen, mit einer Anfrage an den Regierungsrat<br />

zu gelangen, ob er bereit sei, mit den<br />

am Motorfahrzeugverkehr interessierten Kreisen<br />

zu prüfen, auf welcher Basis die Steuern und Gebühren<br />

im kommenden Jahre zu berechnen seien,<br />

um den Fahrzeugbesitzern in gerechter Weise entgegenzukommen<br />

und der veränderten Lage Rücksicht<br />

zu tragen, wie sie sich als Folge der Treibetoffrationierung<br />

herausgebildet hat.<br />

Die Frage der Benzinsteuer im freiburgischen<br />

Grossen Rat.<br />

Der Kanton Freiburg erhebt die Verkehrssteuer<br />

in Form der fixen, nach Steuerpferden berechneten<br />

Taxe. An der letzten Sitzung des Grossen Rates<br />

kam nun die Staatswirtschaftskommission mit dem<br />

Vorschlag, an Stelle der Hubraumsteuer die Benzinsteuer<br />

einzuführen, wobei nach dem Vorbild<br />

anderer Kantone der Ansatz auf 15 Rappen pro<br />

Liter Benzin festzusetzen wäre. Bei der Regierung<br />

fand diese Anregung keine Gegenliebe, denn der<br />

Chef des Militärdepartements, Regierungsrat Corboz,<br />

dem auch der Automobilverkehr untersteht,<br />

bemühte sich, die Schwierigkeiten und Nachteile,<br />

welche der Uebergang zu diesem B&steuerungsmodus<br />

mit sich bringe, möglichst drastisch auszumalen.<br />

Man müsse mit den Ersatztreibstoffen, dem<br />

Handel mit Benzinbons, mit den versteckten Benzinvorräten,<br />

den elektrischen Fahrzeugen rechnen<br />

usw. usw. Im übrigen erbringe eine Statistik den<br />

Beweis dafür, dass es ungerecht wäre, die Steuer<br />

für die auf ihren Wagen angewiesenen Automobilisten<br />

nach dem Benzinverbrauch zu berechnen,<br />

währenddem die « Luxuswagen >, die ja erheblich<br />

weniger fahren können, mit einer geringeren<br />

Steuerbelastung davonkämen. Aus diesen Erwägungen<br />

heraus gedenke der Kanton Freiburg am Status<br />

quo festzuhalten.<br />

Ein Beschluss über die Frage ist noch nicht<br />

zustandegekcmmen, weil die Session unterbrochen<br />

wurde; die Sache kommt jedoch heute Dienstag<br />

neuerdings aufs Tapet.<br />

lim ^Benzin zu. späten<br />

Gemeinschaftsstunden<br />

beim Fahrunterricht<br />

Eine Anregung...<br />

Wir erhalten folgende Zuschrift:<br />

Wir Automobilisten gehören ja leider mit zu<br />

den ersten, welche die Folgen des Krieges am eigenen<br />

Leibe zu verspüren kriegten. «Benzin sparen»<br />

hiess die Parole schon unmittelbar nach Ausbruch<br />

des Konfliktes, Benzin sparen ist heute für jeden<br />

einsichtigen Zeit- und Eidgenossen ein kategorischer<br />

Imperativ. In einem gewissen Mindestausmass<br />

müssen wir den Motorfahrzeugverkehr, koste<br />

es was es wolle, um des Landesinteresses willen<br />

aufrechterhalten. Und das verpflichtet. Zwar haben<br />

die Behörden einem Teil der Automobilisten das<br />

Zwangssparen bereits beigebracht, dadurch nämlich,<br />

dass sie ihnen den Benzinhahn absperrten. Aber<br />

dennoch kann man in guten Treuen geteilter Meinung<br />

darüber sein, ob heute wirklich auch das<br />

letzte Mittel erschöpft ist, das einen haushälterischen<br />

Umgang mit diesem nachgerade kostbar gewordenen<br />

Nass gewährleistet.<br />

Soviel sich feststellen lässt, sind die Fahrlehrer,<br />

gemessen an den gegenwärtigen Verhältnissen, noch<br />

leidlich beschäftigt. Kein Wort darüber, dass ich<br />

ihnen den Verdienst nicht aufrichtig gönnte, doch<br />

frage ich mich, ob es sich nicht trotzdem überlegen<br />

Hesse, beim Fahrunterricht jeweilen zwei oder drei<br />

Schüler gleichzeitig zusammenzunehmen. Irgendwie<br />

finde ich, es reime sich mit der unabweisbaren<br />

Pflicht zum Benzinsparen nicht so recht zusammen,<br />

wenn ich da — was ziemlich häufig passiert<br />

— einen Fahrlehrer mit einem einzelreisenden Zögling<br />

einherkutschieren sehe. Autofahren ist doch<br />

eine Sache des Gefühls. Gewiss, dieses Fahrgefühl,<br />

der Instinkt für das richtige Verhalten in jeder<br />

Verkehrssituation, will in erster Linie durch Übung<br />

am Lenkrad selbst erworben sein. Aber trägt zu<br />

dessen Schärfung nicht auch das Mitfahren, das<br />

Miterleben und Zusehen bei, wie der andere das<br />

Volant handhabt, die Pedale und Hebel bedient?<br />

Liesse sich wirklich nichts gewinnen, wenn -Jer<br />

Fahrlehrer aufs mal gleich zwei oder sogar drei<br />

Schüler mitnähme? Und ist das, was er dem einen<br />

von ihnen vordoziert, nicht auch für die Ohren der<br />

anderen bestimmt... sofern diese anderen zugegen<br />

wären?<br />

Mögen sich vielleicht gegen solche «Simultan-<br />

Lektionen» Einwendungen erheben, so vermag ich<br />

nicht recht einzusehen, weshalb man nicht zum<br />

mindesten einen Versuch damit wagen sollte. Dass<br />

sie keinen Idealzustand darstellen, dessen bin ich<br />

mir bewusst, aber wo gibt es heute in unserem<br />

Automobilwesen noch Idealzustände? Dem Zwang,<br />

unsere Benzinvorräte zu schonen, können wir nicht<br />

entrinnen, ja wir werden, nach der jetzigen Lage<br />

der Dinge zu schliessen, in dieser Hinsicht noch<br />

hinzulernen müssen. Einzig und allein der Erkenntnis,<br />

dass Benzinsparen heute ein nationales<br />

Gebot ist, entsnringt die hier skizzierte Idee. Und<br />

unter diesem Gesichtswinkel betrachtet scheint sie<br />

mir immerhin der Prüfung wert zu sein. R. B;<br />

Und eine Antwort aus Fahrlehrerkreisen.<br />

Der Kantonal-Bernische Autofahrlehrer-<br />

Verband, dem wir diesen Vorschlag zur<br />

Kenntnis gebracht haben, lässt uns darauf<br />

folgende Erwiderung zugehen:<br />

«In Anbetracht der schwierigen Lage, in der<br />

sich das Autogewerbe sowie der einzelne auf seinen<br />

Wagen als Transport- oder Reisefahrzeug angewiesene<br />

Automobilist befindet, verwundert uns der<br />

obenstehende Artikel absolut nicht. Vorerst sei bemerkt,<br />

dass die Zuteilung von Benzinkarten an<br />

Fahrlehrer auf einem Niveau gehalten wird, das<br />

uns das Sparen von selbst beibringt, sofern wir<br />

nicht Gefahr laufen wollen, unsere durch die eingetretenen<br />

Verhältnisse ohnehin auf ein Minimum<br />

zurückgegangene Zahl an Fahrschülern wegen<br />

Mangel an Benzin nicht ausbilden zu können.<br />

Die Durchführung von Gemeinschafts-Unterrichtsstunden<br />

nach dem vorgeschlagenen System<br />

scheint auf den ersten Blick wohl gut möglich,<br />

wenn nicht eine Reihe von Argumenten, die wir<br />

Fahrlehrer längst erprobt haben, dagegen spräche.<br />

1. Ein Fahrschüler, der den vollen Stundenpreis<br />

bezahlt, hat das Anrecht auf Einzelunterricht,<br />

was auch in vielen Fällen als Bedingung gestellt<br />

wird. Man denke besonders an die Schüler,<br />

welche den Wagen selber stellen.<br />

2. Mit ganz wenig Ausnahmen zeigen alle Fahrschüler<br />

am Lenkrad Hemmungen, -wenn sich<br />

ausser dem Fahrlehrer noch weitere Personen<br />

im Wagen befinden. Diese Hemmungen aber<br />

können in vielen Fällen gerade das Gegenteil<br />

AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 19. NOVEMBER <strong>1940</strong> — N° 47<br />

dessen bewirken, was eigentlich bezweckt werden<br />

sollte, nämlich eine Reduktion der Zahl an Fahrstunden.<br />

3. Bei der gegenwärtig sehr geringen Fahrschülerzahl<br />

trifft es selten zu, dass zwei oder mehrere<br />

Personen sich zu einer und derselben Stunde<br />

für den Fahrunterricht freimachen können. Man<br />

bedenke die verschiedenartigen Arbeitszeiten aller<br />

Berufszweige. Dem einen passt die Fahrstunde<br />

besser am Vormittag, dem andern am Nachmittag,<br />

usw. Können wir aber die Kundschaft<br />

nicht nach Wunsch bedienen, so kann es ja vielleicht<br />

unser Kollege! — Für jeden einzelnen von<br />

uns spielt das jedoch eine wichtige Rolle. Ein<br />

grosser Teil unserer Schüler kommt zudem per<br />

Bahn in die Stadt, wobei also wiederum der<br />

Fahrplan mit in Berücksichtigung gezogen werden<br />

muss.<br />

Ein auf der Seestrasse gegen Zürich fahrender<br />

Automobilist bog langsam nach links<br />

in die Staubstrasse ein, obschon er dabei die<br />

Fahrbahn eines von Zürich her nahenden<br />

Autos kreuzen musste. Er glaubte dazu genügend<br />

Zeit zu haben, weil der andere Wanoch<br />

80—100 in entfernt war, täuschte sich<br />

aber, weil dieser trotz des strömenden Regens<br />

sehr rasch fuhr und an der Kreuzungsstelle<br />

mit ihm zusammenstiess. Der Polizeirichter<br />

büsste ihn wegen Verletzung des<br />

Vortrittsrechts mit 20 Fr., worauf ihn der<br />

Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich freisprach.<br />

Der andere Fahrer wurde wegen seiner<br />

übersetzten, den Strassen- und Verkehrsverhältnissen<br />

nicht angepassten Geschwindigkeit<br />

bestraft.<br />

Das Polizeirichteramt wollte nicht gelten<br />

lassen, dass hier kein Verstoss gegen das<br />

Vortrittsrecht vorliege und reichte gegen das<br />

freisprechende bezirksgerichtliche Urteil eine<br />

Nichtigkeitsbeschwerde ein, die jedoch vom<br />

Kassationshof des Bundesgerichts abgewiesen<br />

worden ist. Nach Art. 27 des Motorfahrzeuggesetzes<br />

und Art. 47 der Vollziehungsverordnung<br />

hat der Fahrer vor dem Abbiegen<br />

nach links einem gleichzeitig entgegenkommenden<br />

Fahrzeug den Vortritt zu lassen.<br />

Die Gleichzeitigkeit wird von der Rechtsprechung<br />

in allen Fällen angenommen, wo der<br />

Vortrittsberechtigte seine Fahrt nicht ungestört<br />

fortsetzen könnte, ohne mit dem seine<br />

Fahrbahn kreuzenden Fahrzeug zusammenzustossen.<br />

Hiebei ist mit der tatsächlich vom<br />

Vortrittsberechtigten eingehaltenen Geschwindigkeit<br />

zu rechnen und wenn diese<br />

den Strassen- und Verkehrsverhältnissen<br />

nicht angepasst ist, bringt ihn dies nicht um<br />

das Vortrittsrecht, auch wenn er wegen des<br />

übersetzten Tempos bestraft wird. Auf das<br />

Ermessen des Nichtberechtigten, ob noch genügend<br />

Raum zum Einschwenken vorhanden<br />

sei, kann nicht abgestellt werden, denn dies<br />

würde die Gefahren des Verkehrs bedeutend<br />

erhöhen.<br />

Im vorliegenden Falle genügten eben die<br />

80—1O0 m nicht mehr, um ein Abbiegen nach<br />

links zu erlauben, weil das Tempo des vortrittsberechtigten<br />

entgegenkommenden Wagens<br />

unerwartet hoch war; es liegt somit<br />

eine Verletzung des Vortrittsrechtes vor.<br />

Zwei Freisprüche<br />

4. An Hand langjähriger Erfahrungen haben wir<br />

Fahrlehrer festgestellt, dass Personen, die jahrelang<br />

als Mitfahrer neben dem Führer eines Personen-<br />

oder Lastwagens gesessen haben, vor andern,<br />

die diese Gelegenheit nicht hatten, wenig oder<br />

nichts voraus haben. Zum Erlernen des Autofahrens<br />

braucht es unbedingt Praxis, da dem<br />

Schüler nur durch diese die notwendigen Reaktionen<br />

in Fleisch und Blut übergehen.<br />

5. Das Mitführen mehrerer Personen ergibt überdies<br />

eine für Fahrzeuge mit niedriger PS-Zahl<br />

fühlbare Mehrbelastung, was namentlich an<br />

Steigungen ein früheres Zurückschalten und somit<br />

auch grösseren Benzinverbrauch bedingt.<br />

Mit diesen Punkten hoffen wir den Verfasser<br />

der Einsendung zufriedengestellt zu haben. Wir<br />

können ihm überdies versichern, dass wir seine<br />

wohl nur gut gemeinte Ermahnung trotzdem nicht<br />

ganz in den Wind schlagen und die Gemeinschafts-<br />

Fahrstunden da, wo sie uns als nutzbringend erscheinen,<br />

auch anwenden werden. Es kann dies<br />

namentlich der Fall sein, wenn zwei Freunde oder<br />

Kollegen gleichzeitig beim gleichen Fahrlehrer Unterricht<br />

nehmen, was übrigens in solchen Fällen<br />

bisher schon immer so gehandhabt wurde.<br />

Zum Schluss sei noch erwähnt, dass unsere Verbandsmitglieder<br />

vom Vorstande schon oft aufs dringlichste<br />

und stets neu wieder aufgefordert werden,<br />

jedwelche Vergnügungfahrten zu unterlassen.<br />

Ganz besonders erwähnenswert erscheint uns<br />

auch die von den bernischen Automobil-Experten<br />

in verdankenswerter Weise eingeführte Mithilfe<br />

beim Benzinsparen während den Fahrprüfungen,<br />

deren Durchführung in dem Sinne abgeändert<br />

wurde, dass der Experte die Prüfungsfahrt nicht<br />

mehr mit 2 Prüflingen, d. h. 2 Wagen gleichzeitig,<br />

sondern im Wechsel jeweils nur noch mit einem<br />

Prüfling durchführt und den andern Wagen während<br />

der halben Zeit stehenlässt.><br />

Für den Vorstand des Kantonal-Bernischen<br />

Autofahrlehrer-Verbandes: A. Bl.<br />

Linksabbiegen — Einbiegen aas einer Nebenstrasse<br />

(Aus dem Bundesgericht.)<br />

Trotzdem Ist der Fahrer freizusprechen,<br />

denn die Geschwindigkeit eines entgegenkommenden<br />

Wagens ist sehr schwer<br />

abzuschätzen und es ist begreiflich, wenn<br />

der Angeklagte bei den schlechten Sichtverhältnissen<br />

kein so rasches Tempo<br />

vermutete; in seinem Irrtum lag deshalb<br />

kein strafbares Verschulden.<br />

In Zürich ereignete sich ein Zusammenstoss<br />

zwischen einem mit 55 km Geschwindigkeit<br />

auf der Schaffhauserstrasse fahrenden Wagen<br />

und einem von links auf der Guggach-<br />

Milchbuckstrasse eintreffenden Auto. Der<br />

Polizeirichter erachtete ein Tempo von 55 km<br />

innerorts als übersetzt und verhängte über<br />

den betreffenden Automobilisten eine Busse<br />

von 15 Fr., die jedoch vom Einzelrichter des<br />

Bezirksgerichts aufgehoben wurde. Die dagegen<br />

eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde<br />

des Polizeirichteramts wurde auch hier vom<br />

Kassationshof des Bundesgerichts abgewiesen.<br />

Ein bundesgerichtliches Urteil aus dem<br />

Jahre 1935 hat freilich noch den Standpunkt<br />

vertreten, in städtischen Verhältnissen seien<br />

auch für den Vortrittsberechtigten Geschwindigkeiten<br />

von 50 km und mehr nicht<br />

zulässig, weil sonst Zusammenstösse unvermeidlich<br />

würden. Seither hat aber<br />

die Entwicklung des Verkehrs und die<br />

Ausgestaltung des Strassennetzes zu der<br />

Auffassung geführt, dass auf gut ausgebauten<br />

Hauptverkehrsstrassen bei guter<br />

Uebersicht und nicht zu dichtem Verkehr<br />

auch ein rascheres Tempo keine<br />

besonderen Gefahren mehr bietet. Auch<br />

in städtischen Verhältnissen sind bei<br />

günstigen Verhältnissen, wie sie hier<br />

vorlagen, 55 km noch zulässig.<br />

Das freisprechende bezirksgerichtliche Urteil<br />

ist demnach zu schützen.<br />

In diesem Zusammenhang muss daran erinnert<br />

werden, dass anderseits der aus einer<br />

Nebenstrasse kommende Fahrer selbst dann<br />

mit ganz besonderer Vorsicht in eine Hauptverkehrsader<br />

einbiegen soll, wenn ihm der<br />

Vortritt zusteht<br />

Wp.<br />

ter ist schwer krank. Er hat mir sämtliche<br />

Vollmachten übergeben.»<br />

« Der Clown ist Ihr Vater? »<br />

* Ja.»<br />

« Das wussten Sie? ><br />

« Nein.»<br />

« Das haben Sie erst während der Vorstellung<br />

erfahren? »<br />

« Ja.»<br />

« Und haben auf ihn geschossen? »<br />

« Nein. »<br />

Die Herren stehen auf, stecken Hans Römers<br />

Pass in ihre Mappe.<br />

Hans Römer sagt:<br />

«Ich muss heute verreisen. Kann ich meinen<br />

Pass heute nacht zurückerhalten? »<br />

« Sie brauchen keinen Pass. Sie gehen mit<br />

uns. Sie bleiben auf der Polizei.»<br />

Gerda Manz schreit auf: «Nein! Nein! »<br />

Hans Römer wendet sich zu Gerda:<br />

« Klaren Kopf behalten, Gerda. Mein Vater<br />

ist sehr krank. Er braucht Sie. Nehmen Sie<br />

einen Wagen und bringen Sie ihn ins Hotel.<br />

Wenn es überhaupt noch möglich ist, vermeiden<br />

Sie Aufsehen.»<br />

l<br />

tuschelte Worte und Bemerkungen werden<br />

zu Ausrufen.<br />

Karsten, dem die Unruhe unter den Arbeitern<br />

aufgefallen ist, tritt zu einer Gruppe in<br />

hitzigem Gespräch beieinanderstehender<br />

Männer.<br />

« Was ist los, Kinder ? »<br />

« Gar nichts ist los!... Wir können nichts<br />

dafür, was in der <strong>Zeitung</strong> steht.., Mir ist's<br />

egal. Die Fabrik wird auch so weitergehn! »<br />

Karsten bricht aus: «Zum Donnerwetter<br />

noch mal! Ich habe noch keine Morgenzeitung<br />

gelesen heute! Gib her! », und er reisst<br />

einem jungen Burschen die <strong>Zeitung</strong> aus der<br />

Hand. « Wo denn? »<br />

«Auf der zweiten Seite! Ein Telegramm<br />

aus Grass — oder wie das heisst...»<br />

Karsten liest. Er liest einmal, zweimal.<br />

Ohne zu begreifen.<br />

Sensationelles Attentat auf einen Zirkusclown.<br />

Henri Rene wurde mitten in der Vorstellung<br />

von einem Irrsinnigen aus einer<br />

Loge angeschossen. Wie es heisst, soll der<br />

Zirkusbesucher, der die Tat in einem Anfall<br />

von Umnachtung beging, ein gewisser H. R. 1<br />

« Ja », sagt Gerda.<br />

Hans Römer zündet sich eine Zigarette an:<br />

« Meine Herren, ich stehe zu Ihrer Disposition.<br />

»<br />

Er schreitet zwischen den Polizeibeamten<br />

zum Ausgang und verschwindet in der Nacht,<br />

im triefenden Regen. Der Orkan ist verstummt.<br />

Gerda Manz geht an Herrn und Frau Direktor<br />

Molignon vorbei: «Besorgen Sie einen<br />

Wagen^ Schadenersatzansprüche sind bis<br />

morgen vormittag zwölf Uhr im Hotel de la<br />

Gare anzumelden! »<br />

Sie geht zur Garderobe Direktor Heinrich<br />

Römers. Steht einen Augenblick in Angst.<br />

Dann stösst sie die kleine holzversteifte<br />

Zeltstofftür auf — die grüne Perücke liegt<br />

am Boden, die roten Augenbrauenstreifen,<br />

das grün-gelb gewürfelte Clownkostüm mit<br />

dem blutgetränkten Aermel.<br />

Von Heinrich Römer keine Spur.<br />

Die Sirene der Maschinenfabrik Vulkan<br />

heult über die Dächer. Neun Uhr morgens. In<br />

beispielloser Erregung sammeln sich die Arbeiter<br />

zur Frühstückspause. Vorher nur geund,<br />

wie Nachforschungen ergaben, der bekannte<br />

Industrielle und Direktor einer Maschinenfabrik<br />

sein. Der Täter wurde verhaftet.<br />

Karsten lässt das Blatt sinken.<br />

Die Arbeiter umdrängen ihn.<br />

«Hier steht's nun ganz anders! » sagt einer<br />

und reicht ihm seine <strong>Zeitung</strong> hin.<br />

Karsten liest:<br />

Grauenhafte Panik in einem französischen<br />

Zirkus. Telegramm aus Grasse. — Mordanschlag<br />

auf Direktor Heinrich Römer.<br />

Während einer Zirkusvorstellung feuerte<br />

der vierundzwanzigj ährige Student Hans<br />

Römer einen Schuss auf seinen Vater ab<br />

und verletzte ihn tödlich. In der entstehenden<br />

Panik, die um so grauenhafter war,<br />

als sich das Publikum im Banne des berühmten<br />

Wachsuggestors und Groteskclowns<br />

Henri Rene befand und sich in<br />

Lachkrämpfen wälzte, riss das Zirkuszelt<br />

unter der Gewalt eines Orkans, der über<br />

Grasse niederging. Zahlreiche Menschen<br />

fanden den Tod. Die Zahl der Verletzten<br />

steht noch nicht fest (Fortsetzung folgt.)

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