20.03.2018 Aufrufe

Fisch-Etikettierungsgesetz 2017-2018

Alle offiziellen Handelsnamen der in Deutschland zugelassenen Fisch- und Seafoodarten. Sortiert nach 1. deutschen Handelsnamen und 2. wissenschaftlicher (lat.) Bezeichnung. Was muss ausgezeichnet werden? Wer muss auszeichnen? Wie zeichnet man richtig aus?

Alle offiziellen Handelsnamen der in Deutschland zugelassenen Fisch- und Seafoodarten. Sortiert nach 1. deutschen Handelsnamen und 2. wissenschaftlicher (lat.) Bezeichnung. Was muss ausgezeichnet werden? Wer muss auszeichnen? Wie zeichnet man richtig aus?

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<strong>Fisch</strong>-<strong>Etikettierungsgesetz</strong><br />

Alle Informationen zum <strong>Fisch</strong>-<strong>Etikettierungsgesetz</strong><br />

Kennzeichnung sorgt beim<br />

Einkauf für Transparenz<br />

Seit 2002 müssen beim Verkauf von <strong>Fisch</strong> und <strong>Fisch</strong>ereierzeugnissen im Einzelhandel Produktinformationen zum<br />

Fanggebiet, der Produktionsmethode und dem Handelsnamen gegeben werden. Auch der wissenschaftliche Name<br />

sowie gegebenenfalls ein Auftauhinweis gehören mittlerweile dazu. Seit dem 13. Dezember 2014 greifen neue<br />

verpflichtende Vorgaben, mit denen die Verbraucher noch detaillierter über die Herkunft der Produkte und deren<br />

Produktionsmethoden informiert werden sollen.<br />

Das <strong>Fisch</strong>-<strong>Etikettierungsgesetz</strong><br />

beruht auf einer<br />

EU-Verordnung ((EG) Nr.<br />

104/2000 des Rates über die gemeinsame<br />

Marktorganisation für<br />

Erzeugnisse der <strong>Fisch</strong>erei und der<br />

Aquakultur), die mit dem Ziel geschaffen<br />

wurde, die Information<br />

des Verbrauchers über wichtige<br />

Merkmale der <strong>Fisch</strong>ereierzeugnisse<br />

zu verbessern und durch<br />

diese vermehrte Transparenz<br />

das Vertrauen des Verbrauchers<br />

in die vermarkteten Erzeugnisse<br />

zu stärken. Nicht alle Produkte<br />

fallen unter das <strong>Fisch</strong>-<strong>Etikettierungsgesetz</strong>.<br />

Die Auswahl der<br />

kennzeichnungspflichtigen <strong>Fisch</strong>e<br />

und <strong>Fisch</strong>produkte ist dabei<br />

wenig plausibel, weil das Gesetz<br />

zwischen bearbeiteten und verarbeiteten<br />

Produkten unterscheidet<br />

(siehe Kasten auf Seite 11). Eine<br />

Unterscheidung, die in der Praxis<br />

häufig zu Verwirrungen führt.<br />

Von der Kennzeichnung betroffen<br />

sind Produkte, in denen der<br />

<strong>Fisch</strong> mehr oder weniger naturbelassen<br />

und ohne zusätzliche<br />

Rezepturleistung in den Handel<br />

kommt. Also insbesondere Frischfisch,<br />

Räucherfisch und bearbeitete<br />

TK-<strong>Fisch</strong>erzeugnisse sowie<br />

rohe und bearbeitete, frische und<br />

gefrorene Krebs- und Weichtiere.<br />

FAO-Fanggebiete weltweit<br />

18<br />

67<br />

61<br />

71<br />

77<br />

51<br />

87<br />

57<br />

81<br />

58<br />

verändert nach FAO<br />

88<br />

Nr. der FAO-Fanggebiete Bezeichnung der Fanggebiete<br />

18 Arktischer Ozean<br />

21 Nordwestatlantik<br />

27 Nordostatlantik<br />

31 Mittlerer Westatlantik<br />

34 Mittlerer Ostatlantik<br />

37.1, 37.2 und 37.3 Mittelmeer<br />

37.4 Schwarzes Meer<br />

41 Südwestatlantik<br />

47 Südostatlantik<br />

51 Westlicher Indischer Ozean<br />

57 Östlicher Indischer Ozean<br />

61 Nordwestpazifik<br />

67 Nordostpazifik<br />

71 Mittlerer Westpazifik<br />

77 Mittlerer Ostpazifik<br />

81 Südwestpazifik<br />

87 Südostpazifik<br />

48, 58 und 88 Antarktis<br />

21<br />

31<br />

41<br />

34<br />

48<br />

27<br />

47<br />

37<br />

58<br />

51<br />

Von der Kennzeichnungspflicht<br />

ausgenommen sind dagegen verarbeitete<br />

und zubereitete Produkte.<br />

Sie weisen durch Einsatz von<br />

Panaden, Marinaden, Saucen,<br />

Toppings oder anderen Rezepturleistungen<br />

in der Regel eine höhere<br />

Wertschöpfungsstufe auf.<br />

Welche Pflichtangaben<br />

gilt es zu beachten ?<br />

Der Bundesmarktverband der<br />

<strong>Fisch</strong>wirtschaft hat zur Umsetzung<br />

der Verordnung zur Kennzeichnung<br />

von Erzeugnissen der<br />

<strong>Fisch</strong>erei und Aquakultur einen<br />

Leitfaden veröffentlicht, an den<br />

wir uns im Folgenden maßgeblich<br />

anlehnen. Danach gelten folgende<br />

Kennzeichnungselemente als<br />

Pflichtangaben:<br />

QUELLE: THÜNEN-INSTITUT<br />

8 <strong>Fisch</strong>-<strong>Etikettierungsgesetz</strong> <strong>2017</strong> / <strong>2018</strong> www.fischmagazin.de

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