29.03.2018 Aufrufe

_Bandwurrm_PDF_WOW_2_2018

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

auswirkt? Die Antwort liegt auf der Hand. Wer motiviert und leistungsbereit<br />

ist, der überzeugt gleichzeitig durch ein weitaus höheres Engagement<br />

und eine stärkere Kundenorientiertheit. All dies resultiert erfahrungsgemäss<br />

in einer deutlich höheren Kaufkraft. Diese und andere Faktoren tragen<br />

dazu bei, dass sich die Schweiz längst einen Ruf als attraktiver Unternehmens-<br />

beziehungsweise Produktionsstandort geschaffen hat.<br />

SWISSNESS – DIE SCHWEIZ ALS ATTRAKTIVER STANDORT<br />

FÜR UNTERNEHMEN<br />

Kosmetikhersteller sind an die VKos (Verordnung des EDI über kosmetische<br />

Mittel) respektive die Verordnung des EDI (Eidgenössisches Departement<br />

des Innern) über kosmetische Präparate gebunden. In diesem<br />

Zusammenhang liegen die Artikel 35, Absatz 4, sowie Artikel 80, Absatz 9,<br />

der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung zugrunde. Darin<br />

sind unter anderem explizit die zulässigen Farbstoffe gelistet sowie die<br />

Substanzen, die nur beschränkt oder gar nicht zulässig sind. Des Weiteren<br />

spielen mit Blick auf die Swissness die Reinheitsanforderungen der Inhaltsstoffe<br />

eine zentrale Rolle. Zudem sind in den besagten Artikeln auch<br />

die Kennzeichnungen der Kosmetika geregelt. Alle Kosmetikprodukte<br />

dürfen lediglich die in besagten Richtlinien genannten Farbstoffe enthalten,<br />

wobei hier Produkte zum Haarefärben ausgenommen sind. Wichtig<br />

ist es überdies, dass ausschliesslich antimikrobiell wirksame Substanzen<br />

sowie UV-Filterstoffe in Anlehnung an die EDI-Vorgaben enthalten sein<br />

dürfen.<br />

auch der Name sowie die Anschrift des herstellenden Unternehmens. Darüber<br />

hinaus sind die Vorgaben in Bezug auf die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums<br />

zu beachten. Ist das entsprechende kosmetische Produkt<br />

länger als 30 Monate haltbar, so kann der Hersteller auf die Angabe<br />

verzichten. Dennoch dürfen die Angaben zur Haltbarkeit nach dem Öffnen<br />

der Präparate nicht fehlen. Diese Daten sind in einem Piktogramm<br />

ablesbar, das ebenfalls auf der Umverpackung angebracht sein muss.<br />

FAZIT<br />

Gerade wegen der hohen Standards bezüglich Materialqualität, Sicherheit<br />

und Nachhaltigkeit geniessen Kosmetikprodukte Made in Switzerland<br />

im Ausland höchste Anerkennung.<br />

Zu jeder Zeit stehen das Wohl und die Sicherheit des Kunden und der Umwelt<br />

im Fokus. Das bedeutet demnach, dass die Produkte nicht nur vorschriftsmässig<br />

hergestellt und frei von nicht zulässigen Substanzen sein<br />

müssen. Sie sollten auch mit Blick auf Ökologie und Nachhaltigkeit überzeugen.<br />

Um schon beim Kauf ein hohes Mass an Sicherheit zu gewährleisten,<br />

ist es für Hersteller elementar, den Fokus auch auf die korrekte Kennzeichnung<br />

von Verpackungen zu legen. Dies bedeutet, dass die<br />

Zusammensetzung in einer jeweils mengenmässig absteigenden Chronologie<br />

gut sichtbar auf dem Etikett oder der Verpackung aufgedruckt<br />

sein muss. Diesbezüglich ist die bekannte Nomenklatur massgebend.<br />

Farbstoffe hingegen müssen nicht zwangsläufig in einer ordnungsmässig<br />

absteigenden Reihenfolge aufgeführt sein.<br />

Es ist sowohl der Verwendungszweck des Produktes aufzuführen als<br />

Bild: Hochkonzentrierte Wirkstoffe werden in Labors untersucht und entwickelt.<br />

02|<strong>2018</strong> 13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!