_Bandwurrm_PDF_WOW_2_2018
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auswirkt? Die Antwort liegt auf der Hand. Wer motiviert und leistungsbereit<br />
ist, der überzeugt gleichzeitig durch ein weitaus höheres Engagement<br />
und eine stärkere Kundenorientiertheit. All dies resultiert erfahrungsgemäss<br />
in einer deutlich höheren Kaufkraft. Diese und andere Faktoren tragen<br />
dazu bei, dass sich die Schweiz längst einen Ruf als attraktiver Unternehmens-<br />
beziehungsweise Produktionsstandort geschaffen hat.<br />
SWISSNESS – DIE SCHWEIZ ALS ATTRAKTIVER STANDORT<br />
FÜR UNTERNEHMEN<br />
Kosmetikhersteller sind an die VKos (Verordnung des EDI über kosmetische<br />
Mittel) respektive die Verordnung des EDI (Eidgenössisches Departement<br />
des Innern) über kosmetische Präparate gebunden. In diesem<br />
Zusammenhang liegen die Artikel 35, Absatz 4, sowie Artikel 80, Absatz 9,<br />
der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung zugrunde. Darin<br />
sind unter anderem explizit die zulässigen Farbstoffe gelistet sowie die<br />
Substanzen, die nur beschränkt oder gar nicht zulässig sind. Des Weiteren<br />
spielen mit Blick auf die Swissness die Reinheitsanforderungen der Inhaltsstoffe<br />
eine zentrale Rolle. Zudem sind in den besagten Artikeln auch<br />
die Kennzeichnungen der Kosmetika geregelt. Alle Kosmetikprodukte<br />
dürfen lediglich die in besagten Richtlinien genannten Farbstoffe enthalten,<br />
wobei hier Produkte zum Haarefärben ausgenommen sind. Wichtig<br />
ist es überdies, dass ausschliesslich antimikrobiell wirksame Substanzen<br />
sowie UV-Filterstoffe in Anlehnung an die EDI-Vorgaben enthalten sein<br />
dürfen.<br />
auch der Name sowie die Anschrift des herstellenden Unternehmens. Darüber<br />
hinaus sind die Vorgaben in Bezug auf die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums<br />
zu beachten. Ist das entsprechende kosmetische Produkt<br />
länger als 30 Monate haltbar, so kann der Hersteller auf die Angabe<br />
verzichten. Dennoch dürfen die Angaben zur Haltbarkeit nach dem Öffnen<br />
der Präparate nicht fehlen. Diese Daten sind in einem Piktogramm<br />
ablesbar, das ebenfalls auf der Umverpackung angebracht sein muss.<br />
FAZIT<br />
Gerade wegen der hohen Standards bezüglich Materialqualität, Sicherheit<br />
und Nachhaltigkeit geniessen Kosmetikprodukte Made in Switzerland<br />
im Ausland höchste Anerkennung.<br />
Zu jeder Zeit stehen das Wohl und die Sicherheit des Kunden und der Umwelt<br />
im Fokus. Das bedeutet demnach, dass die Produkte nicht nur vorschriftsmässig<br />
hergestellt und frei von nicht zulässigen Substanzen sein<br />
müssen. Sie sollten auch mit Blick auf Ökologie und Nachhaltigkeit überzeugen.<br />
Um schon beim Kauf ein hohes Mass an Sicherheit zu gewährleisten,<br />
ist es für Hersteller elementar, den Fokus auch auf die korrekte Kennzeichnung<br />
von Verpackungen zu legen. Dies bedeutet, dass die<br />
Zusammensetzung in einer jeweils mengenmässig absteigenden Chronologie<br />
gut sichtbar auf dem Etikett oder der Verpackung aufgedruckt<br />
sein muss. Diesbezüglich ist die bekannte Nomenklatur massgebend.<br />
Farbstoffe hingegen müssen nicht zwangsläufig in einer ordnungsmässig<br />
absteigenden Reihenfolge aufgeführt sein.<br />
Es ist sowohl der Verwendungszweck des Produktes aufzuführen als<br />
Bild: Hochkonzentrierte Wirkstoffe werden in Labors untersucht und entwickelt.<br />
02|<strong>2018</strong> 13